Geschäft: Wird in Zukunft für Jugendliche mit einer Behinderung die berufliche Ausbildung verunmöglicht

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.49
TitelWird in Zukunft für Jugendliche mit einer Behinderung die berufliche Ausbildung verunmöglicht
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung26.11.2012
Abschluss5.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. November 2012
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. Mai 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2013Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke der Regierung für die Beantwortung meiner Interpellation. Wie auch die Regierung, so erachten die Sonderschulen wie auch die ausbildenden Institutionen aus sozialpolitischer, wie auch aus heilpädagogischer Sicht, die Einschränkungen bei den Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung als problematisch. Die Regierung attestiert den Jugendlichen mit einer Behinderung die gleichen Bewältigungsprozesse während der Pubertät und in der Phase der Ablösung vom Elternhaus. Sie geht sogar noch einen Schritt weiter mit der Feststellung, den Jugendlichen mit einer Behinderung mehr Zeit in der Phase des Erlernens eines Berufes einzuräumen. Ausdrücklich muss festgehalten werden, dass eine längere Schulzeit keine berufliche Ausbildung ersetzt. Auf eine Erläuterung in der Unterscheidung zwischen Schule bzw. Unterricht und berufliche Ausbildung möchte ich an dieser Stelle verzichten. Es bestehen aber erhebliche Unterschiede. Mit der Sicherung eines Beschäftigungsplatzes ist auch keine Ausbildung zugesichert. Wenn Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre respektive 20 Lebensjahre in der Schule verweilen können, so muss das Recht auf die berufliche Ausbildung weiterhin bestehen bleiben. Wegen einer Behinderung – auch mit einem intensiveren Betreuungsaufwand – darf die Berufsausbildung nicht verweigert werden. Mit der IV-Revision 6b wird sich das Problem insofern verschärfen, dass die Anforderungen an die auszubildende Person mit Behinderung erhöht werden. Sicher ist nur, dass die Problematik nicht gelöst ist und auch in Zukunft auch auf parlamentarischem Weg Lösungsmöglichkeiten gesucht werden müssen. Eigentlich sehe ich in der Antwort die Bemühungen der Regierung, diese unbefriedigende Situation zu beheben. Dies ist auch aus der ablehnenden Vernehmlassungsantwort der Regierung zur IV-Revision 6b ersichtlich. Eigentlich bin ich mit der Antwort der Regierung zufrieden, jedoch nicht mit dem daraus resultierenden Ergebnis.

Session des Kantonsrates vom 3. bis 5. Juni 2013