Geschäft: Kriterien und Praxis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.12.06
TitelKriterien und Praxis bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
ArtKR Postulat
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung27.11.2012
Abschluss2.6.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 22. Januar 2013
VorstossWortlaut vom 27. November 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.2.2013Gutheissung66Zustimmung38Ablehnung16
26.2.2013Eintreten67Zustimmung39Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Dietsche-Oberriet spricht mir in einem Punkt aus dem Herzen: Seit Jahren möchte die SP-GRÜ-Fraktion immer wieder, dass bei Auftragsvergaben ökologische Aspekte, insbesondere die Umweltleistung einer Unternehmung einbezogen wird. Wieso das? Wenn Sie heute einen Fuhrpark haben, immer auf dem neusten Stand der Technik sein wollen und sie z.B. noch nebst der Euro-5-Norm die Hybridtechnik ausprobieren usw.: Alle, die das tun, wissen, was das kostet. Es kann aber nicht sein, dass sie auf der einen Seite als Unternehmen immense Investitionen zu Gunsten der höheren Umweltleistung in Kauf nehmen, und der Auftraggeber, der Kanton, sagt, dass das keine Rolle spiele. Wir schauen nur die Leistung und den Preis an. Wenn Sie die echte Leistung betrachten würden, würden Sie feststellen, dass Umweltleistung eine enorme Leistung ist, die allen etwas bringt und auch etwas kostet, und diese müsste bewertet werden.

Ich bitte die Regierung, sich vermehrt professionell mit der Thematik der Umweltleistung von Unternehmen auseinanderzusetzen und entsprechende Parameter festzulegen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ich möchte das Votum von Wick-Wil mit weiteren Möglichkeiten unterstützen, die man in die Ausschreibungen miteinbeziehen kann. Beispielsweise: Wie gehen Unternehmen mit ihren Mitarbeitenden um? Sind sie einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt? Haben sie schon bei den Grenzgängerbewilligungen Bussen eingefahren? Bilden sie Lehrlinge aus? Beziehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den selben Lohn?

Ich bin auch an einem solchen Postulat interessiert.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion bedankt sich für die Beantwortung des Postulats, jedoch sind wir mit der Beantwortung nicht zufrieden und wünschen die Überweisung.

Die SVP-Fraktion hat nicht eine Interpellation gestellt, wie sie so fast beantwortet wurde, sondern wünscht einen Postulatsbericht, der aufzeigt, wie die gängige Praxis in diesem Bereich geändert oder besser umgesetzt werden könnte. Wie im Postulatstext erwähnt, ist besonders die Brücke im St.Galler Oberland Auslöser der Anfrage. Es stellt sich uns die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass für alle Gross-Lose keine St.Galler Unternehmen zu Zuschlägen kamen. Die Gewichtung der Kriterien sind aufgeführt und auch von wichtiger Bedeutung. Wie in den Ausführungen erläutert, stechen da die Kriterien, welche die Regierung festlegt, heraus. Gerade in der aktuellen Zeit wurden die Betriebskosten, die Umweltverträglichkeit und die Sicherung des Ausbildungsstandes so nicht direkt integriert und nach unserer Ansicht auch etwas wenig bewertet. Bei der Umweltverträglichkeit hätte gerade das St.Galler Unternehmen mit wenig Anfahrtsweg zur Baustelle einen Vorteil in diesem Bereich im Gegensatz zur in Wien ansässigen Strabag usw. Gerade Aspekte wie Umwelt, Anfahrtswege usw. sind daher die grossen Vorteile.

In der Ziff. 5 der Antwort wird zwar ausgeführt, dass die Sicherung des Ausbildungsstandes eingerechnet wird, doch kann dies auf der Tabelle oben auf S. 3 nicht festgestellt werden. Dort sind keine nachvollziehbaren Prozentpunkte für die Sicherung des Ausbildungsstandes festgehalten. Die Regierung führt zwar auf, dass sie im Hoch- und im Tiefbau diese Massnahmen einbezieht, doch in der allgemeinen Vergabe sind diese nach dieser Wertungstabelle nicht klar ersichtlich. Die Regierung stellt weiter in ihrer Beantwortung fest, dass Anpassungen nötig sein könnten, doch gemäss ihren Ausführungen nicht möglich sind. Andere Kantone zeigen aber, dass es möglich ist. Gerade dies soll auch in diesem Postulat aufgezeigt werden. Wir wünschen uns von der Regierung, dass sie Möglichkeiten im Postulat aufzeigt, wie St.Galler Unternehmer ihre Vorteile ausspielen können.

Wie zu Beginn festgehalten, möchte die Regierung aufgrund der ausführlichen Beantwortung nicht auf das Postulat eintreten. Wir haben aber festgestellt, dass Zahlen vorhanden sind? Es kann im Postulat so gut aufgezeigt werden und vor allem die wichtigen Entscheide auch für die Zukunft können aufgezeigt werden, welche Veränderungen nötig sind, um in diesem Bereich bessere Voraussetzungen zu schaffen. Für uns ist klar, die SVP-Fraktion stellte nie den Einbezug der Gemeinden in den Vordergrund. Darauf kann auch verzichtet werden, das kann ich im Namen der SVP-Fraktion festhalten. Es bezieht sich rein auf die Vergabelose durch die Staatsverwaltung, also durch den Kanton oder die dem Kanton angeschlossenen öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Diese Argumentationen überraschen mich jetzt tatsächlich gewaltig.

Blum-Mörschwil, wenn Sie bereits so kurze Monate nach dem Beschluss über die Taminabrücke nicht mehr wissen, dass wir statt 64 Mio. Franken 56 Mio. Franken vergeben, haben wir bereits eine Differenz von 9 Mio. Franken.

Ich muss Ihnen sagen, ein so spezielles Bauwerk, in dieser Grösse, da können Sie nicht erwarten, dass sehr viele Firmen oder Arbeitsgemeinschaften überhaupt offerieren können. Wir haben es bereits von Ritter-Sonderegger-Altstätten gehört, wir haben zweierlei Aufgaben: Einerseits haben wir qualitativ gute Arbeit zu leisten, und andererseits haben wir unseren Staatsfinanzen Sorge zu tragen. Umsonst haben Sie ja nicht in einem andern Vorstoss Kostendach und Kostenbegrenzung sowie sorgfältigen Umgang mit den Finanzen gefordert. Hier ist plötzlich alles etwas anders. Es waren zwei Offerten, die eingegangen sind und die wir sorgfältig geprüft haben. Das ist keine 08/15-Aufgabe, die hier erledigt werden muss. Hier sind sehr viele Ansprüche zu erfüllen. Wenn Sie diese beiden Offerten schliesslich miteinander vergleichen, hätten es beide Unternehmen machen können. So ist eine gute 7-stellige Zahl nicht etwas, das man kurz ignorieren oder umdrehen kann und die Arbeit anders vergeben kann. Das geht schlicht nicht. Dazu kommt: Wenn diese Arbeitsvergabe nicht korrekt bewertet und vergeben worden wäre, hätte wohl das Verwaltungsgericht aufschiebende Wirkung beschlossen und wir hätten diese Sache nicht weiterziehen können. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Wir haben dies nach unserem besten Wissen und Gewissen in Abwägung sämtlicher Aspekte gemacht. Das Baudepartement vergibt je Jahr ungefähr 2'500 Aufträge. Ich stelle einfach fest, dass wir bei den Direktvergaben sehr wohl direkt Aufgaben an dasjenige Unternehmen geben können, von welchem wir überzeugt sind, dass es diese schnell und korrekt macht. Wir haben die Grössenordnung nicht gross verhandelt, und es ist auch wenig Aufwand dabei.

Dann gibt es die zweite Kategorie. Das ist das Einladungsverfahren, welches wir Ihnen deutlich ausgeführt haben. Ich bitte Sie, das zu beachten. Ich hätte die Kritik in der heutigen Zeit eher anders erwartet. Hier würde Geld drinliegen, wenn wir auch bei den Einladungsverfahren im ganzen Kanton oder über die Kantonsgrenze Einladungen versenden würden. Wir konzentrieren uns auf die Umgebung der Baustellen, laden Leute in der Region ein, auch aus ökologischen Gründen, und vergeben dort die Arbeiten im klaren Wissen, dass wir Geld sparen könnten, wenn wir anders ausschreiben würden. Das machen wir so, das ist Praxis.

Dann kommen die grossen, öffentlichen Ausschreibungen, da haben wir uns auch mit Gewichtungen und kleinen Spielräumen an die Fakten und Vorgaben zu halten. Das haben wir gemacht und der Preisunterschied war gross. Deshalb ist dieser Auftrag so ausgefallen.

An einer einzigen Arbeitsvergabe einen Postulatsbericht aufzuhängen, bei dem wir gar nicht mehr sagen können, als wir hier bereits geschrieben haben, das erstaunt mich. Kommt dazu, dass diese interkantonalen Vergleiche, wie andere Kantone mit der Arbeitsvergabe umgehen, etwas schwierig sind. Ich erinnere Sie gerne daran, bei der psychiatrischen Klinik in Pfäfers haben wir öffentlich ausgeschrieben und in zwei Arbeitsbereichen Offerten aus Vorarlberg bekommen. Im Sinne des Gegenrechts - bei Vorarlberg haben Sie erklärt, wie die Vorarlberger Behörden das machen - haben wir ebendiese Vorarlberger Offerten ausgeschieden, haben diese nicht berücksichtigt und haben lediglich St.Galler berücksichtigt, obwohl die Vorarlberger Eingaben einen Drittel billiger waren ohne eine Differenz in der Qualität. Wir schauen sehr wohl darauf, wo wir rechtliche Möglichkeiten haben.

Bei einer grossen Arbeitsvergabe am Linthwerk haben wir, die Linthkommission, im Kanton Glarus, am Escherkanal, einen Auftrag an Nichtglarner vergeben. Allerdings musste ich den Telefonhörer etwas weiter weg halten, das ist klar. Wir können wohl unterscheiden, was korrekt und in Ordnung ist. Wenn Sie einen gesetzlichen Bedarf spüren, dann liegt dieser auf Stufe Bund. Wir haben das aufgeführt, wenn die Schwellenwerte höher wären, dann wäre es möglich, mehr im Einladungsverfahren zu vergeben, und andererseits würden wir uns ganz klar auch wünschen, dass man auch bei den grossen Vergaben über Preise und Bedingungen verhandeln kann. Das ist uns verboten, das werden wir auch in einem Postulatsbericht nicht anders schreiben können. Aber wir erinnern Sie daran, wir haben 14 Bundesparlamentarier, denen könnte man durchaus auch einmal Hausaufgaben mit auf den Weg geben. Das ist nicht bei uns zu lösen.

Wenn ich das zusammenfasse, dann wäre es schon erstaunlich, dass ich offiziell von unserem Parlament aufgefordert werde, Heimatschutz zu betreiben und Einheimische entgegen den Regeln der Kunst und der Gleichbehandlungen zu bevorzugen. Das darf ja wohl kaum der Fall sein. Selbstverständlich sagen Sie, man solle die Spielräume ein bisschen nützen. Aber diese Spielräume nutzen wir bereits, wo wir können. Es ist völlig daneben, jetzt an diesem einzelnen Fall eine Übung aufzuziehen. Ich bin durchaus bereit, mit Delegationen dieser beiden Fraktionen ein kreatives Gespräch zu führen. Ich bin gerne bereit für Tipps und Hinweise, wie wir unsere Arbeit besser machen können, deshalb treten wir jedes Jahr bei der Bauwirtschaftskonferenz an. Wir diskutieren Fälle und ich bin sicher bereit, dass man dort, wo immer möglich, Verbesserungen vornehmen kann. Aber ich glaube nicht, dass ein Postulatsbericht zusätzliche Hinweise geben kann, die vor allem ein Verhalten oder ein Abweichen von Bundesvorschriften erlauben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Öffentliche Aufgaben und die Vergabe öffentlicher Aufträge sind von grösster Bedeutung. Einerseits für die Erfüllung der Staatsaufgaben, andererseits aufgrund der aufgewendeten finanziellen Mittel mit Bezug auf die Staatsfinanzen und schliesslich auch aus volkswirtschaftlicher Sicht. Es ergibt sich bereits aus der Stellungnahme der Regierung zum Postulat, wie viele Mittel aufgewendet werden für öffentliche Aufträge. Da lohnt es sicher, diesen Bereich im Rahmen eines Postulatsberichts genauer unter die Lupe zu nehmen und zu schauen, was gut läuft, was nicht so gut und wo Korrekturbedarf besteht. Es wäre fahrlässig, diesen Bereich einfach laufen zu lassen, ohne dass sich das Parlament vertieft damit beschäftigt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Mitteilungen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Mitteilungen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP- und CVP-EVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Das Postulat hat den Hintergrund einer Arbeitsvergabe im Kanton St.Gallen, das ich hier kurz erläutern möchte. Wir haben hier im Kantonsrat über die Errichtung einer Brücke in Pfäfers mit einem Kredit von 64 Mio. Franken diskutiert. Liebe Kantonsräte und Kantonsrätinnen aus dieser Region, bitte nehmen Sie es mir nicht übel, aber die Diskussion, ob in der aktuellen Finanzlage des Kantons St.Gallen 64 Mio. Franken Investition an jenem Ort gerechtfertigt sind oder nicht, darf geführt werden. Ich gebe zu, ich habe auch Ja gedrückt, denn ich arbeite in der Bauwirtschaft und lege dementsprechend meine Interessen offen. Nun fand die Vergabe von diesen 64 Mio. Franken statt, die Bauingenieur-Leistungen wurden an ein Büro in Deutschland vergeben, die Tiefbauarbeiten wurden an eine Unternehmung aus dem Glarnerland vergeben, und die Brückenbauarbeiten wurden an die Strabag, mit Sitz in Wien, vergeben. Die ganzen 64 Mio. Franken wurden ausserhalb des Kanton vergeben. Es stellt sich die Frage, ob hier richtig gehandelt wurde. Ich muss Ihnen aus meiner täglichen Erfahrung zu dieser Tiefbauunternehmung im Glarnerland mitteilen, dass praktisch zum gleichen Zeitpunkt, als die Arbeiten an dieses Unternehmen vergeben wurden, eine St.Galler Unternehmung im Glarnerland mitofferiert hat und mit vier Prozent im ersten Rang war und regelrecht rausgeworfen wurde. Es ist möglich, mit Kreativität das einheimische Gewerbe zu schützen, so dass die Wertschöpfung im Kanton bleibt. Offerieren Sie als St.Galler einmal im Kanton Appenzell Innerrhoden, dort müssen Sie Glück haben, wenn das Angebotscouvert überhaupt geöffnet wird. Gehen Sie in den Kanton Graubünden, dort bestehen so viele Vorschriften, dass es für einen Auswärtigen fast unmöglich ist zu offerieren. Versuchen Sie einmal in Vorarlberg zu offerieren, dort bekommen sie einen Lachanfall, wenn Sie als St.Galler eine Offerte schicken - das sind Tatsachen. Der Kanton St.Gallen verhält sich ständig wie ein Musterknabe, berücksichtigt alle Submissionsverordnungen, dafür darf man auch ein Lob aussprechen. In der Antwort konnten Sie lesen, es gibt das selektive Verfahren, das Einladungsverfahren und das Ausschreibungsverfahren mit Schwellenwerten. Sie können einen Auftrag direkt vergeben im Bauhauptgewerbe bis 300'000 Franken, Sie können Unternehmungen einladen zum Offerieren bis 500'000 Franken Auftragssumme, und darüberliegende Beträge müssen Sie öffentlich ausschreiben. Das Land Vorarlberg hat zum Beispiel die Submissionslimiten für Einladungsverfahren von sich aus auf 1 Mio. Euro erhöht, und das schon seit mehreren Jahren. Sie sehen, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, das einheimische Gewerbe zu berücksichtigen. Deshalb bitte ich Sie, das Postulat gutzuheissen und einzutreten, denn es gäbe dann immerhin die Möglichkeit, einen detaillierten Bericht zu erhalten und auch im Sinne einer vorberatenden Kommission noch vertiefter darauf einzugehen. Es könnte auch Hintergedanke der Postulanten sein, der Regierung zu helfen, die Kreativität zu finden, um die Wertschöpfung im Kanton zu behalten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013