Geschäft: Jahresentschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der St.Galler Kantonalbank

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.44
TitelJahresentschädigung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der St.Galler Kantonalbank
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung25.9.2012
Abschluss26.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 6. November 2012
VorstossWortlaut vom 25. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich danke der Regierung für die recht ausführliche Beantwortung meiner Interpellation. Mich überzeugt die Argumentation der Regierung nicht wirklich. Die Regierung betont in ihrer Stellungnahme die volkswirtschaftliche Bedeutung der St.Galler Kantonalbank. In diesem Punkt bin ich mit der Regierung absolut einig. Die annähernde Verdoppelung der Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung während den vergangenen zehn Jahren rechtfertigt die Regierung unter anderem mit marktüblichen Entschädigungsstrukturen und dem Wachstum der Bilanzsumme von 17,4 auf 26,1 Mrd. Franken, dies insbesondere durch die drei neu erworbenen Tochtergesellschaften in Zürich, Genf und München. Natürlich profitiert der Kanton von der St.Galler Kantonalbank. Allerdings stellt er der Bank im Gegenzug eine Staatsgarantie zur Verfügung, welche ihr im heutigen Umfeld zu doch recht günstigen Konditionen massive Vorteile gegenüber verschiedenen Mitbewerbern bringt und dadurch natürlich auch eine marktverzerrende Wirkung zeigt. So erfreulich die wirtschaftliche Entwicklung über die letzten zehn Jahre auch ist, ganz risikolos und unbedenklich ist diese keineswegs. Man denke dabei an Zukäufe wie die Hyposwiss, mit denen das Geschäftsrisiko deutlich gestiegen ist. Die alleinige Steigerung der Bilanzsumme über Firmenzukäufe ist noch kein Nachweis für eine nachhaltige Qualitätssteigerung. Dies haben verschiedene Firmenniedergänge in den vergangenen Jahren wohl nur allzu deutlich demonstriert. Auch nach der Beantwortung meiner Interpellation durch die Regierung bin ich der festen Überzeugung, dass die erwähnte Lohnentwicklung bei Geschäftsleitung und Verwaltungsrat der St.Galler Kantonalbank während des vergangenen Jahrzehnts deutlich zu weit ging. Einen wesentlichen Beitrag zum bisherigen Erfolg der St.Galler Kantonalbank leisteten deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ohne dabei genaue Zahlen zu kennen, kann ich mir in keinster Weise vorstellen, dass diese in den vergangenen Jahren im Schnitt auch nur ansatzweise vergleichbare Steigerungen auf ihrem Lohnkonto verbuchen konnten. Bei allfälligen strategischen Fehlentscheiden haftet auch die Chefetage der St.Galler Kantonalbank nicht persönlich, insofern ist ihr persönliches Risiko sehr beschränkt. Im schlimmsten Fall droht diesen eine Entlassung, und der Staat würde dann mit der Garantieleistung einspringen müssen. Die Entschädigungen sind fast viermal so hoch wie das Gehalt eines Mitglieds der Regierung. Ich kann diese Argumentation in keiner Weise nachvollziehen. Deshalb bin ich der Meinung, dass Überlegungen bezüglich Festlegung einer Lohnobergrenze in Erwägung gezogen werden müssen, nicht zuletzt, um weitere massive Lohnsteigerungen in den kommenden Jahren zu vermeiden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012