Geschäft: Überprüfung der Praxis bei Aufenthaltsbewilligungen und beim Familiennachzug (Titel der Antwort: Praxis bei Aufenthaltsbewilligungen und beim Familiennachzug / Mitspracherecht der Gemeinden)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.45
TitelÜberprüfung der Praxis bei Aufenthaltsbewilligungen und beim Familiennachzug (Titel der Antwort: Praxis bei Aufenthaltsbewilligungen und beim Familiennachzug / Mitspracherecht der Gemeinden)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung25.9.2012
Abschluss26.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 15. Januar 2013
VorstossWortlaut vom 25. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
1.8.2019Person22.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen von Ammann-Rüthi, Bucher-St.Margrethen, Dietsche-Oberriet und in seinem Namen): sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Interpellanten stellen fest, dass es viele Richtlinien und Vereinbarungen gibt, die den Handlungsspielraum des kantonalen Migrationsamtes einschränken. Es gibt aber auch Handlungs- und Ermessensspielraum, der zu nutzen ist:

  • den Widerruf von Aufenthaltsbewilligungen;

  • die Kontrolle von Sozialhilfebezug;

  • die Erteilung von neuen Bewilligungen und darin aufzuführende Bedingungen und Auflagen.

Die Gemeinden nehmen gerne Stellung zu Gesuchen in Bezug auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung. Aber diese Stellungnahmen dürfen keine Alibiübungen sein. Wenn das kantonale Migrationsamt im Voraus schon feststellt, dass kein Ermessensspielraum vorhanden ist, dann muss es die Gemeinden auch nicht mit unnötiger Bürokratie und unnötigen Verwaltungsarbeiten beauftragen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013