Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Förderbeiträge nach Gemeindevereinigungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.12.03
TitelKantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Förderbeiträge nach Gemeindevereinigungsgesetz
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung2.10.2012
Abschluss27.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 27. November 2012
BotschaftBericht und Anträge der vorberatenden Kommission vom 18. Februar 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Oktober 2012
AntragKommissionsbestellung vom 26. November 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.2.2013Gesamtabstimmung87Zustimmung1Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
27.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die CVP-EVP-Fraktion steht den Projekten zur Förderung von Vereinigungen politischer Gemeinden und Schulgemeinden grundsätzlich positiv gegenüber. Die Nutzung von Synergien in grösseren Organisationseinheiten wird mit dem Gemeindevereinigungsgesetz gefördert und auch gewünscht. Das Gesetz ermöglicht es dem Kanton St.Gallen Vereinigungen fnanziell zu unterstützen. Die Präsentation in der vorberatenden Kommission über die bisherigen Erfahrungen mit dem Gemeindevereinigungsgesetz hat den Erfolg und die positive Wirkung von Gemeindevereinigungen angezeigt. Es wird zu Recht von einer Win-win-Situation gesprochen. Auch bei diesen beiden Anträgen auf Unterstützung wird der vereinigungsbedingte Mehraufwand provisorisch gesprochen und aufgrund der Abrechnungen auf Notwendigkeit und Angemessenheit geprüft.

Zu den beiden Förderbeiträgen im Einzelnen: Gemeinde Nesslau-Krummenau: Bei diesem Projekt hat die Fusion bereits vor rund acht Jahren stattgefunden. Die Überprüfung der Ziele nach Art. 17 GvG ist in diesem Fall schwieriger zu ermitteln. Die herangezogenen Kriterien der Regierung, die auf einen günstigen Verlauf der Vereinigung hinweisen, sind für die CVP-EVP-Fraktion plausibel und nachvollziehbar. Entsprechend sehen wir die Erfüllung für die Erteilung eines Förderbeitrages als gegeben an, sie ist für uns unbestritten. Mit dem Zusatzbericht und den Anträgen der vorberatenden Kommission wurde auf die geänderte Ausgangslage reagiert, welche die CVP-EVP-Mitglieder gefordert haben. Aufgrund der ermittelten Grobkosten des neuen Bauprojekts wird folgerichtig ebenfalls der Förderbeitrag neu auf maximal Fr. 867'500.- angepasst. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst den finanziellen Beitrag an den fusionsbedingten Mehraufwand an die Gemeinde Nesslau-Krummenau.

Zur Gesamtschulgemeinde Oberes Neckertal: Die Vereinigung von Gemeinden liegt im Trend und macht auch im vorliegenden Fall bei der Oberstufenschulgemeinde Oberes Neckertal, der Primarschulgemeinde St.Peterzell und der Primarschulgemeinde Dicken Sinn. Die angestrebten Ziele werden erreicht. Die neue Gemeinde hat den Rückhalt aus der Bevölkerung mit jeweils 77 Prozent bis 92 Prozent Zustimmung - wohl das wichtigste Argument überhaupt, um einen Beitrag zu sprechen. Für die CVP-EVP-Fraktion ist es wichtig, dass Vereinigungen von unten, von der Bevölkerung mitgetragen werden. Wir begrüssen den finanziellen Beitrag an den fusionsbedingten Mehraufwand von Fr. 72'500.-.

Eine persönliche Anregung an das Departement: Aufgrund der Qualität der Unterlagen sollte das Controlling überprüft werden, bevor die Botschaft an das Parlament zugeleitet wird, allenfalls könnten dort noch Verbesserungen stattfinden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie bereits erwähnt, wird das neue Gemeindehaus nicht in Kooperation mit der lokalen Raiffeisenbank realisiert, sondern anstelle dessen ein eigenfinanzierter Neubau am bisherigen Standort an der Hauptstrasse 24. Ebenso wurde bekannt, dass für das frei werdende Amtshaus in Neu St.Johann bereits ein Käufer gefunden werden konnte.

Bei den anrechenbaren Kosten von Fr. 1'735'000.c handelt es sich um eine maximale Richtgrösse. Abgerechnet wird letztlich aufgrund der effektiven Baukostenabrechnung. Sind die effektiven Kosten tiefer, reduziert sich der Beitrag an vereinigungsbedingten Mehraufwand prozentual im gleichen Umfang.

Wird der Bau teurer, so wird der Beitrag in Höhe von Fr. 867'500.- geleistet. Die Mehrkosten gehen zulasten der Gemeinde Nesslau. Wie bereits erwähnt, wurde ein Gesuch eingereicht und die Frist auch eingehalten. Die Oberstufenschulgemeinde Oberes Neckertal und die beiden Primarschulgemeinden St.Peterzell und Dicken schlossen sich per 1. Januar 2013 zur Gesamtschulgemeinde Oberes Neckertal zusammen. Am Projekt beteiligt waren zu Beginn auch die Gesamtschulgemeinde Neckertal und die Primarschulgemeinde Hemberg, welche aber die Weiterführung des Projekts in den Grundsatzabstimmungen am 23. März 2011 ablehnten. Mit der Vereinigung kann der Finanzbedarf der Gesamtschulgemeinde Oberes Neckertal gegenüber den politischen Gemeinden Neckertal, Hemberg und Schönengrund um mindestens Fr. 300'000.- reduziert werden. Die Beiträge an vereinigiungsbedingtem Mehraufwand betragen Fr. 72'500.- soweit sich die angemeldeten Vorhaben als notwendig und angemessen erweisen. Im Weiteren besteht kein Anrecht auf Entschuldungsbeiträge, weil die Verschuldung je Schüler unter dem kantonalen Durchschnitt liegt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich freue mich sehr über diesen Antrag, denn er zeigt, dass im Kanton St.Gallen in den letzten Jahren, wie Sie auch gelesen haben aus unserer Kommunikation, sehr grosse Fortschritte gemacht wurden, was Gemeindevereinigungen betrifft. Ein Viertel der Gemeinden konnte überführt und vereinigt werden, seit dieses Gesetz besteht. Sie haben es auch gehört, das Projekt Nesslau-Krummenau wurde schon 2005 abgeschlossen, es war Anlass für die Übergangsbestimmung, dass auch solche Gemeinden noch berechtigt sind, für diesen Mehraufwand eine Entschädigung zu erhalten. Wir haben deswegen auch diesen Kommissionsausflug ins Toggenburg unternommen, was mir sehr gefallen hat. Was die Schulgemeinde Neckertal betrifft, da konnte ich aus meiner Kenntnis in der Zeit, in der ich dort unterrichtete, genauestens wissen, dass es nötig ist, Schulgemeinden zusammenzulegen. Wir bedauern aber trotzdem, dass dort nicht der ganz grosse Schritt gemacht werden konnte, dass es nur das Obere Neckertal ist und nicht auch das Untere und leider schon gar nicht die Einheitsgemeinde. Auch bei Nesslau-Krummenau muss man sehen, trotz dieser verschiedenen Strukturbereinigungen gibt es immer noch zehn Kooperationen in dieser Gemeinde, die noch nicht zusammengeschlossen sind. Wir sind also insgesamt einfach auf dem guten Weg.

Ich beantrage Ihnen deshalb, jetzt diese Änderung, die der Kommissionspräsident angemerkt hat, diesen Betrag zulasten der Verwaltungsrechnung 2013 aufzunehmen und nicht zulasten der Verwaltungsrechnung 2012, weil diese Beratung jetzt erst 2013 stattfindet.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 1. Juli 2007 wurde das Gemeindevereinigungsgesetz vom 17. April 2007 (sGS 151.3; abgekürzt GvG) in Vollzug gesetzt. Das Gesetz ermöglicht es dem Kanton St.Gallen, Vereinigungen von Politischen Gemeinden und/oder von Schulgemeinden finanziell zu unterstützen. Die dabei ausgerichteten Beiträge können aus dem besonderen Eigenkapital des Kantons gedeckt werden. Zu berücksichtigen sind die Grenzen des obligatorischen sowie des fakultativen Finanzreferendums. Liegen die Beiträge zugunsten einer oder mehrerer am Vereinigungsprojekt beteiligten Gemeinden über diesen Grenzen, wird das Geschäft als separates Einzelprojekt dem Kantonsrat vorgelegt. Das zu beratende Geschäft besteht aus zwei Teilen, wobei wir ein gemeinsames Eintreten vorgesehen haben:

  1. Die politische Gemeinde Nesslau-Krummenau;

  2. Gesamtschulgemeinde Oberes Neckertal.

Zur Politischen Gemeinde Nesslau-Krummenau: Die Vereinigung der Politischen Gemeinden Nesslau und Krummenau zur politischen Gemeinde Nesslau-Krummenau fand bereits vor Vollzugsbeginn des GvG am 1. Juli 2007 statt. Das Projekt wurde per 1. Januar 2005 mit der Gründung der politischen Gemeinde Nesslau-Krummenau abgeschlossen. Gemäss Art. 64 Abs. 1 des Gemeindevereinigungsgesetzes kann eine in den fünf Jahren vor Vollzugsbeginn des GvG's durch Vereinigung entstandene Gemeinde um den Beitrag an vereinigungsbedingten Mehraufwand ersuchen. Sie muss dazu ihr Gesuch innert eines Jahres nach Vollzugsbeginn einreichen. Die Förderbeiträge sind in diesem Fall vom Gesetzgeber auf den Beitrag an vereinigungsbedingten Mehraufwand beschränkt. Die Politische Gemeinde Nesslau-Krummenau hat diese Frist eingehalten und ihr Gesuch mit Schreiben vom 31. Mai 2008 damals noch ohne konkrete Beilagen deponiert.

Zur Schulgemeinde Oberes Neckertal: Die Oberstufenschulgemeinde Oberes Neckertal und die beiden Primarschulgemeinden St.Peterzell und Dicken schliessen sich per 1. Januar 2013 zur Gesamtschulgemeinde Oberes Neckertal zusammen. Dieses Geschäft, das im Ursprung sehr pragmatisch aussah und keinen grösseren Diskussionsgegenstand absehen liess, hat doch zwei, drei Tücken mit sich gebracht, weshalb Ihnen gemäss Art. 62 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates (sGS 131.11, abgekürzt: GeschKR) ein Bericht von der vorberatenden Kommission vorliegt. Die vorberatende Kommission hat nämlich kurz vor der Beratung der Botschaft zum vorliegenden Geschäft festgestellt, dass wesentliche Fehler im Zahlenmaterial in der Botschaft vorhanden waren. Aus diesem Grund hat das Departement zuhanden der vorberatenden Kommissionssitzung vom 8. Februar 2013 bereits vorgängig einen Zusatzbericht verfasst. Dieser wurde entsprechend beraten und liegt Ihnen heute als Beratungsgrundlage vor. Die Anpassungen stammen aus der neuen Ausgangslage des Gemeindehauses, welches ursprünglich in Kooperation mit der lokalen Raiffeisenbank geplant war, heute aber selber realisiert wird. Eine weitere Anpassung wurde vorgenommen, dass das ursprüngliche Amtshaus von Neu St.Johann bereits einen Käufer gefunden hat. Im Bereich der Schulgemeinde Oberes Neckertal haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben, dort ist nach wie vor die Darlegung der ursprünglichen Botschaft massgebend. Die vorberatende Kommission hat der Botschaft bzw. dem Zusatzbericht mit 15:0 bei 0 Enthaltungen zugestimmt.

Ich erlaube mir an dieser Stelle bereits hier einen redaktionellen Hinweis, der nicht in der vorberatenden Kommission besprochen wurde: Ein Antrag der vorberatenden Kommission lautet, dass dieser Nachtragskredit zulasten der Verwaltungsrechnung 2012 verbucht wird. Da wir heute, zum Zeitpunkt der Behandlung dieses Geschäfts, doch schon den Februar 2013 schreiben, macht es aus Sicht der Staatskanzlei wie auch seitens des Finanzdepartementes Sinn, wenn wir diesen Betrag von Fr. 940'000.- der aktuellen Rechnung 2013 belasten. Grundsätzlich spielt es keine Rolle, da es so wie auch anders denselben Topf der Spezialfinanzierung betrifft. Im Zusammenhang mit dieser vorberatenden Kommissionssitzung wurde der Kommission durch den neuen Leiter des Amtes für Gemeinden, Dr. Lukas Sommermatter, eine Auslegeordnung betreffend die Entwicklung der Gemeindevereinigungen dargelegt und von der vorberatenden Kommission zur Kenntnis genommen. Im Weiteren waren neben dem Amtsleiter Regierungsrat Klöti, Vorsteher des Departementes des Innern, die Generalsekreätrin Dr. Anita Dörler sowie der Gemeindereformer Bruno Scheible anwesend. Als Gäste durften wir an dieser vorberatenden Kommissionssitzung Kilian Loser, Gemeindepräsident, wie auch den Schulpräsidenten der neu geschaffenen Schulgemeinde, Werner Raschle, begrüssen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir haben den Antrag der vorberatenden Kommission vom 8. Februar 2013 zur Kenntnis genommen. Wir stellen fest, dass die beiden Gemeinden ihr Gesuch für vereinigungsbedingten Mehraufwand rechtzeitig eingereicht haben. Die Berechnungen für die Förderbeiträge entsprechen den Vorgaben des Gemeindevereinigungsgesetzes.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Vereinigung der politischen Gemeinden Nesslau und Krummenau zur Politischen Gemeinde Nesslau-Krummenau fand bereits vor Vollzugsbeginn des Gemeindevereinigungsgesetzes (GvG) am 1. Juli 2007 statt. Wir unterstützen den Antrag der vorberatenden Kommission, den vereinigungsbedingten Mehraufwand für ein neues Gemeindehaus mit Fr. 867'500.- zu unterstützen. Wir sprechen uns auch für den fusionsbedingten Mehraufwand der Oberstufenschulgemeinde Oberes Neckertal und der Primarschulgemeinde St.Peterzell und Dicken mit höchstens Fr. 72'500.- aus. Wir hinterfragen den grossen Aufwand dieser vorberatenden Kommission in personeller und aus finanzieller Sicht.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013