Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2012 (II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.12.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2012 (II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung11.10.2012
Abschluss28.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SPG-Fraktion L.12.2.01 vom 27. November 2012
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 28. November 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 16. Oktober 2012
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Winter 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2012Gesamtabstimmung77Zustimmung2Ablehnung41
28.11.2012Antrag der SPG-Fraktion zu L.12.2.0123Zustimmung56Ablehnung41
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion, L.12.2.01 zu streichen. Dieser Betrag ist zu streichen, da er nicht der Zweckbestimmung des Lotteriefonds entspricht. Es geht hier um Wirtschafts-, Tourismus- und Standortförderung.

Sie haben es gehört, es hat immer weniger Geld im Lotteriefonds. Wenn die Finanzen grundsätzlich knapp sind, dann versucht man, noch etwas aus dem Lotteriefonds zu bekommen. Auch hier müssen wir aber genau hinsehen, wo es richtig ist, dass wir Gelder aus diesem Fonds ausbezahlen, und wo nicht.

Es geht um die Luga Zentralschweizer Erlebnismesse 2014. St.Gallen ist Gastkanton in Luzern. Gesprochen werden soll ein Betrag von 500'000 Franken. Im Namen der SPG-Fraktion bitte ich Sie, diese halbe Million nicht auszugeben. Dieser Beitrag passt nicht zur Philosophie des Lotteriefonds. Bei den Richtlinien zum Lotteriefonds 5.42 der Botschaft steht: «Keine Beiträge werden in der Regel ausgerichtet an: Projekte, die schwerpunktmässig im Rahmen der Ausbildung, LM-Herstellung, Öffentlichkeitsarbeit oder Tourismus- und Wirtschaftsförderung durchgeführt werden.» Der Gastauftritt des Kantons St.Gallen an der Luga in Luzern dient doch der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Tourismus- und Wirtschaftsförderung. Die Gelder für diesen durchaus sinnvollen Auftritt unseres Kantons an der Zentralschweizer Erlebnismesse sollen nicht aus dem Lotteriefonds finanziert werden, weil es eben eine zweckentfremdete Finanzierung wäre.

Standortförderung! Die Standortförderung ist eine Staatsaufgabe. Aus Mitteln der kantonalen Standortförderung sollen denn auch 200'000 Franken an den St.Galler Auftritt in Luzern beigesteuert werden. Dieser Beitrag kann allenfalls auch erhöht werden. Möglich sind auch private Sponsorengelder. Der Lotteriefonds jedoch ist bei diesem Projekt das falsche «Kässeli».

St.Gallen ist 2014 Gastkanton an der Luga. Luzern wird im gleichen Jahr Gastkanton an der Olma sein. Das freut mich beides. Nur muss die Finanzierung korrekt erfolgen. Bei solchen Sonderschauen geht es um Werbung für unsere Produkte, Angebote und Landschaften, also um Tourismus- und Standortförderung. Solche dürfen nicht aus dem Lotteriefonds finanziert werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Regierungsrat Würth hat es gesagt, es ist ein gesellschaftlicher Auftritt und damit ein Auftritt, der die Tradition unseres Kantons auch in die Zentralschweiz bringen soll. Genau so geschieht das mit diesen Gastauftritten an der Olma Wir haben abgeklärt, dass auch diese Auftritte vorwiegend aus Lotteriefondsgeldern bezahlt werden. Im nächsten Jahr zum Beispiel: Solothurn hat immerhin einen Posten von 2 Mio. Franken eingestellt für einen Gastauftritt an der Olma. Wenn wir solche Richtlinien zitieren, dann kann ich natürlich auch etwas finden, was stimmt; es ist ein angemessener Bezug zum Kanton St.Gallen, von Trägerschaft und/oder Projekt. Das Vorhaben ist für die Allgemeinheit öffentlich zugänglich, jedermann hat Zugang zu dieser Messe in Luzern, Geschichte und Gedächtnis sowie Vermittlung und Austausch stehen im Vordergrund. Diesen Punkt hat man auch in der Finanzkommission letztes Jahr diskutiert anlässlich des Auftrittes am Sechseläuten Zürich. Wir machen ein Konzept über die nächsten Jahre, welches aufzeigt, welche Kantone noch in Frage kommen mit solchen Gegenbesuchen im Sinne von Gastkanton-Sein an der Olma oder der Kanton St.Gallen in der Schweiz. Ich möchte Ihnen beantragen, diesen Teilbetrag aus dem Lotteriefonds zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Ich möchte gerne zum Antrag der SPG-Fraktion sprechen, was den Teil Wirtschaftsförderung, Standortförderung und Zweck dieses Luga-Auftritts anbelangt. Hinsichtlich Richtlinienkonformität wird sich Regierungsrat Klöti äussern.

Blumer-Gossau hat darauf hingewiesen, dass hier auch eine Wechselwirkung besteht. Die Luzerner sind an der Olma 2014 Gast bei uns, und es gehört natürlich schon auch dazu, dass man wiederum Gegenbesuche macht. Also die freudige Atmosphäre rund um die Olma, bei der auch die Gastkantone eine Rolle spielen, hat natürlich zur Folge, dass der Kanton St.Gallen auch Gegeneinladungen erhält und in eidgenössischer Manier versucht, diesen Gegeneinladungen Folge zu leisten. Aber der Kanton St.Gallen wird nicht einfach eine «Wirtschaftsförderungsübung» veranstalten. Sie sehen ja bei diesen Auftritten der Gastkantone, dass da jeweils die kulturelle Vielfalt des Kantons zum Tragen kommt und die Wirtschafts-/Standortförderung höchstens partiell im Konzept drin ist. Deshalb ist es auch sachgerecht, wenn ein Teil aus der Standortförderung finanziert wird, aber der hauptsächliche Teil aus dem Lotteriefonds, so wie das früher übrigens auch schon bei anderen Gelegenheiten praktiziert wurde (Gastauftritte beim Comptoir Suisse usw.). Ich möchte Sie einfach bitten, nicht ein negatives Signal zu den andern Kantonen zu senden. Wir brauchen diese Partnerschaft aus Sicht der Olma, aus Sicht des Kantons St.Gallen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 9. November 2012 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft.

Als Mitträger der Schweizerischen Landeslotterie fielen dem Kanton St.Gallen aus der Gewinnausschüttung für das Jahr 2012 rund 20,12 Mio. Franken zu.

Die Mittel des Lotteriefonds stehen für gemeinnützige Vorhaben vorab in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Der Stand des Lotteriefonds betrug per 1. Januar 2012 rund 6,64 Mio. Franken und erreichte mit der Gewinnausschüttung 2011 der Landeslotterie 26,76 Mio. Franken. Nach der Belastung mit den vorliegenden Beiträgen von 5,68 Mio. Franken, den budgetierten Aufwendungen von 12,63 Mio. Franken und den im Frühjahr gesprochenen Beiträgen von 5,89 Mio. Franken sind per Ende 2012 noch rund 2,56 Mio. Franken verfügbar. Im Vorjahr waren das noch 4,9 Mio. Franken, was einer Abnahme von rund 2,34 Mio. Franken entspricht.

In der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert, aber kein Streichungsantrag gestellt. Über abgelehnte Gesuche, welche den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten, wurde wie gewohnt in der Finanzkommission seitens der Regierung Bericht erstattet.

Speziell diskutiert wurde die Position L.12.2.01. Nach dem Auftritt am Zürcher Sechseläuten soll für den Auftritt als Gastkanton an der Luga (Zentralschweizer Erlebnismesse Luzern) im Jahr 2014 erneut ein Beitrag von 500'000 Franken gesprochen werden. Diesen Auftritten stehen meist Gegenauftritte dieser Kantone an der Olma gegenüber, welche bei den anderen Kantonen zum grössten Teil ebenfalls über den Lotteriefonds finanziert werden. Die Regierung hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, im Sinne einer Planung die Folgeauftritte des Kantons St.Gallen und deren Einfluss auf den Lotteriefonds abzuschätzen.

Ein weiterer, längerer Diskussionspunkt galt der Position IV, Jahresbeträge an Kulturinstitutionen. Aufgrund diverser Rückmeldungen aus der Region wurde die Akzeptanz/Verwurzelung des Schlosses Werdenberg angezweifelt und der Beitrag von 870'000 Franken hinterfragt. Gemäss dem Amt für Kultur gehört der Beitrag an das Schloss Werdenberg, wie die Beiträge an die Lokremise, Klangwelt Toggenburg und an das Kunstzeughaus Rapperswil, zur kantonalen Schwerpunktplanung. In diesem Zusammenhang wurde der Bericht der Regierung «Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona: Zielerreichung» (40.12.06) erwähnt, und es kam die Frage auf, ob die Beiträge aus dem Lotteriefonds oder der öffentlichen Hand erhöht werden. Gemäss dem Amt für Kultur laufen zurzeit die Verhandlungen über die neue Leistungsvereinbarung für die Jahre 2013 und 2014. Es kann deshalb noch nichts Konkretes gesagt werden. Man geht jedoch davon aus, dass die jährlichen Beiträge aus dem Lotteriefonds gleich hoch bleiben (165'000 Franken).

Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten abschliessend den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2012 (II), mit Beiträgen von total 5'678'000 Franken mit 12:0 Stimmen, bei drei Abwesenheiten. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf diesen Kantonsratsbeschluss ebenfalls einzutreten und den Beschluss unverändert gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012