Geschäft: Voranschlag 2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.12.03
TitelVoranschlag 2013
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.9.2012
Abschluss27.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Konto 7250.311 vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 10 Finanzierungsausweis
AntragAnträge der Finanzkommission vom 8./9. November 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 26. November 2012
AntragAntrag Dietsche-Oberriet zu Konto 7250.301 vom 27. November 2012
AntragAntrag des Präsidiums zu Konto 0100.312 vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 08 Deckblatt Entwurf Regierung
AntragAntrag Steiner-Kaltbrunn zu Konto 0102.301 vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 01 Deckblatt Botschaft Regierung
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 06 Anhang 2 Teil 1
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 1 vom 26. November 2012
AntragAntrag der Regierung vom 13. November 2012
AntragAntrag Thoma-Andwil zu Konto 7250.311 vom 27. November 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Konto 3000.301 vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 07 Anhang 2 Teil 2
BotschaftVA 2013 11 II Laufende Rechnung
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Konto 9051.301 vom 26. November 2012
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Konto 7250.312 vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 04 Entwurf Regierung
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 27. November 2012
BotschaftVA 2013 09 Inhaltsverzeichnis Entwurf Regierung
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Ziff. 2 Abs. 1 vom 26. November 2012
AntragAntrag Widmer-Mosnang zu Konto 6050.312 vom 26. November 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Konto 3200.301 vom 26. November 2012
AntragAnträge SVP-Fraktion vom 26. November 2012
BeilageVA 2013 13 nach Beschluss des Kantonsrates vom 27. November 2012
BotschaftVA 2013 02 Botschaft Voranschlag 2013
AntragAntrag Stadler-Kirchberg zu Konto 0100.312 vom 26. November 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Konto 6106.314 vom 27. November 2012
AntragAntrag FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion zu Ziff. 7 Bst. a vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 12 III Investitionsrechnung
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion zu Konto 4231.360 vom 26. November 2012
AntragAnträge SPG-Fraktion vom 26. November 2012
BotschaftVA 2013 05 Anhang 1
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Konto 8303.360 vom 26. November 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion vom 27. November 2012
AllgemeinBeratungsschema vom 14. November 2012
BotschaftVA 2013 03 Beilage Leistungsaufträge
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Konto 5600.318 vom 26. November 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.11.2012Gesamtabstimmung51Zustimmung43Ablehnung26
27.11.2012Ziff. 3 des Kantonsratsbeschlusses96Zustimmung11Ablehnung13
27.11.2012Ziff. 2 Abs. 1 des Kantonsratsbeschlusses19Antrag FDP-Fraktion61Antrag der Finanzkommission40
27.11.2012Ziff. 2 Abs. 1 des Kantonsratsbeschlusses37Antrag SVP-Fraktion77Antrag FDP-Fraktion6
27.11.2012Ordnungsantrag Güntzel-St.Gallen35Zustimmung79Ablehnung6
27.11.2012Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 7 Bst. b des Kantonsratsbeschlusses93Zustimmung9Ablehnung18
27.11.2012Ziff. 7 Bst. a des Kantonsratsbeschlusses66Antrag FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion42Antrag der Finanzkommission12
27.11.2012Ziff. 7 Bst. a des Kantonsratsbeschlusses82Antrag FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion26Antrag der Regierung12
27.11.2012Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 5 des Kantonsratsbeschlusses100Zustimmung0Ablehnung20
27.11.2012Antrag der Finanzkommission zu Ziff. 6 des Kantonsratsbeschlusses93Zustimmung0Ablehnung27
27.11.2012Antrag Tinner-Wartau zum Konto 7250.31232Zustimmung58Ablehnung30
27.11.2012Antrag Thoma-Andwil zum Konto 7250.31130Zustimmung71Ablehnung19
27.11.2012Konto 7250.30154Antrag Dietsche-Oberriet60Antrag der Finanzkommission6
27.11.2012Konto 7250.30176Antrag Dietsche-Oberriet37Antrag SPG-Fraktion7
27.11.2012Antrag SVP-Fraktion zum Konto 6106.31441Zustimmung62Ablehnung17
27.11.2012Antrag Widmer-Mosnang zum Konto 6050.31260Zustimmung37Ablehnung23
27.11.2012Antrag SPG-Fraktion zu Konto 5600.31825Zustimmung75Ablehnung20
27.11.2012Konto 5600.30882Antrag CVP-EVP-Fraktion32Antrag der Finanzkommission6
27.11.2012Konto 5600.30884Antrag CVP-EVP-Fraktion34Antrag SPG-Fraktion2
27.11.2012Konto 5600.30858Antrag SVP-Fraktion59Antrag CVP-EVP-Fraktion3
27.11.2012Ordnungsantrag Hartmann-Flawil70Ablehnung49Zustimmung1
27.11.2012Antrag CVP-EVP-Fraktion zum Konto 4231.36079Zustimmung22Ablehnung19
27.11.2012Antrag SVP-Fraktion zum Konto 3200.30142Zustimmung69Ablehnung9
27.11.2012Antrag der SVP-Fraktion zum Konto 3000.30140Zustimmung73Ablehnung7
27.11.2012Antrag Tinner-Wartau zum Konto 9051.30124Zustimmung80Ablehnung16
27.11.2012Antrag Steiner-Kaltbrunn zum Konto 0102.30123Zustimmung69Ablehnung28
27.11.2012Antrag des Präsidiums zum Konto 0100.31220Zustimmung84Ablehnung16
27.11.2012Antrag Stadler-Kirchberg zum Konto 0100.31253Zustimmung50Ablehnung17
27.11.2012Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion29Zustimmung84Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2012Wortmeldung

(KRB Ziff. 7 Bst. a). beantragt im Namen der FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion, am Sonderkredit festzuhalten und diesen um 5 Mio. Franken zu kürzen.

In der vergangenen Septembersession wurde das Finanzausgleichsgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde festgehalten, die Pflegefinanzierung in einer Zwischenphase und später vollumfänglich durch die Gemeinden zu übernehmen. Im Gegenzug wurde mit der Regierung ausgehandelt, dass der Sonderkredit E-Government, für den insgesamt 10 Mio. Franken – je hälftig von Kanton und Gemeinden – bereitgestellt werden sollten, vollumfänglich vom Kanton getragen wird, d.h. anstelle von 5 Mio. Franken 10 Mio. Franken. Dieses Faktum war Bestandteil und Beratungsgrundlage im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes. Aus Sicht der FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion sollte der Betrag von 10 Mio. Franken nicht gänzlich gestrichen werden, sondern es sollten wenigstens 5 Mio. Franken zulasten des Kantons bereitgestellt werden. Die Verbundstrategie im Kanton St.Gallen ist eine bald 40 Jahre dauernde Erfolgsgeschichte. Die FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass dank dieser Verbundstrategie unkompliziert Projekte und Informationen zwischen beiden Staatsebenen ausgetauscht und vor allem neue Projekte entwickelt werden können.

Das Kooperationsgremium für E-Government versucht, nur Projekte zu unterstützen, die eine hohe Anzahl Transaktionen beinhalten. Es werden nicht irgendwelche Projekte, die nur wenigen zugute kommen, gefördert. Als Beispiel sei das Handelsregisteramt erwähnt. Natürlich wird nicht jeden Tag eine Firma gegründet, aber es gibt sehr viele Unternehmungen, die Mutationen vollziehen. Ihnen hat das Kooperationsgremium für E-Government zum Durchbruch verholfen, und Anmeldungen sowie Mutationen können elektronisch erfolgen. Auch ein nächstes, Kanton und Gemeinden betreffendes Projekt überzeugt: das elektronische Grundstück-Informationssystem (eGRIS). Es ist dies der elektronische Datenaustausch zwischen Banken und Gemeinden bzw. Grundbuchämtern. Grundsätzlich könnte man diese Angelegenheit natürlich dem freien Markt überlassen, aber dann werden Kanton und Gemeinden vermutlich auf dem zweiten Platz landen. Um, wenn nötig, steuernd eingreifen zu können, ist es wichtig, die Mittel dafür bereitzustellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Konto 7250.311 (Kantonspolizei / Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge). verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag mündlich zu bestätigen.

Mir ist zumindest bei der Vorbereitung dieses Antrags aufgefallen, – ich möchte mich an dieser Stelle aber auch für die Informationen des Sicherheits- und Justizdepartementes und des Finanzdepartementes bedanken, dass nachträglich Unterlagen nachgereicht worden sind –, dass doch erheblich viele Fahrzeuge angeschafft werden. Es wird auch von einem Konzept geschrieben, nach dem diese Fahrzeuge angeschafft werden. Hier stellt sich für mich zumindest die Frage, ob dieses Konzept einfach blind gelebt wird oder ob auch hier Prioriäten aufgrund der finanziellen Lage vorgenommen werden. Des Weitern würde mich noch interessieren, was Pool-Fahrzeuge sind, dazu kann Regierungsrat Fässler sicher noch Erläuterungen anbringen, was damit gemeint ist. Ich stelle jedoch fest, dass aufgrund der vorangehenden Abstimmung dieser Antrag keine Chance haben wird, und deshalb ziehe ich ihn zurück. Aber die Fragen hätte ich trotzdem gerne beantwortet.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich habe noch Fragen an Götte-Tübach betreffend den SVP-Antrag, weil er ja nicht zurückgezogen wurde, zu den 3 bzw. 5 Prozent Lohnkürzung.

Wie hoch ist der Einsparbetrag? Sie wissen, beim Antrag der FDP-/CVP-EVP-Fraktion sind es 7 Mio. Franken. Ich hätte gerne diese Zahl noch gehört, dass man auch weiss, wie hoch hier die Einsparung sein soll.

Gilt dieser Antrag auch die selbständigen Institutionen? Gilt das dann insbesondere auch bei den Spitälern, setzen die das dort auch um? Da haben wir bereits schon erwähnt, dort besteht das grosse Problem, dass wir das eigentlich nur über die Base-Rate-Reduktion reduzieren können. Was auch schon diskutiert wurde, dass dies zum Schluss eigentlich ein Rohrkrepierer sein wird. Das kommt den Kanton zum Schluss teurer, deshalb wäre ich interessiert: Wollen Sie das auch bei den Spitälern und den anderen Institutionen zur Anwendung bringen und wie hoch ist dieser Einsparungsbetrag?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion:

  • im Konto 4231.360 (Universitäre Hochschulen / Staatsbeiträge) einen Betrag von Fr. 154'351'600.–;

  • im Konto 4232.360 (Fachhochschulen / Staatsbeiträge) einen Betrag von Fr. 113'009'300.–;

  • im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) einen Betrag von Fr. 3'052'700.–.

Ich habe bereits in meinem Eintretensvotum der FDP-Fraktion bekannt gegeben, dass wir die pauschale befristete Lohnkürzung minus 1,5 als eine nicht geeignete Massnahme halten, um diesen Personalaufwand zu reduzieren. Unsere Kritik geht insbesondere dahin, dass die Massnahme der Regierung nicht nachhaltig ist. Sie ist befristet auf das Jahr 2013, das hat zur Folge, dass bereits schon 2014 diese Lohnreduktion rückgängig gemacht werden soll, was wir als wenig sinnvoll erachten.

Ich glaube, mit dieser Massnahme ist es so, dass man wirklich alle verärgert, aber dass sie am Ende über eine gewisse Zeitbetrachtung gesehen wenig bringt, und deshalb haben wir bereits schon in der Finanzkommission diskutiert, ob es Alternativen gibt. Der Präsident der Finanzkommission hat es erwähnt, wir haben auch über die Aussetzung des Stufenanstieges diskutiert, ich war eigentlich immer ein Befürworter dieses Instrumentes, aber ich nehme zur Kenntnis, dass das natürlich sehr viele Nachteile mit sich bringt, insbesondere diejenigen, die bereits oben an der Skala sind, die treffen Sie nicht. Deshalb sind wir nach längerer Diskussion in der Fraktion zur Ansicht gekommen, dass es sinnvoller ist, auf diese Massnahme zu verzichten, dafür aber eine pauschale Aufwandkorrektur, das ist keine Lohnreduktion, sondern eine Aufwandreduktion von 1 Prozent, vorzunehmen.

Dies könnte umgesetzt werden, indem man gewisse Stellen mit natürlichen Fluktuationen nicht mehr besetzt, aber wir stehen auch dazu, man könnte auch gewisse Stellen aktiv abbauen. Ich bin aber überzeugt, dass diese Massnahme auch im Einklang mit dem Entlastungsprogramm der Regierung steht. Die Regierung muss in den kommenden Monaten das Entlastungsprogramm ausarbeiten. Ich bin überzeugt, dass sie dabei auf gewisse Stellen kommen wird, die sie abbauen muss, um das Entlastungspaket zu machen, auch wenn sie das nicht will. Diese Massnahme erlaubt, dass Sie bereits im Jahr 2013 das eine oder andere, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte von 2013, umsetzen können, indem Sie diese Stellen allenfalls nicht mehr besetzen oder effektiv abbauen.

Wir sind überzeugt, dass diese Massnahme im Einklang mit dem Entlastungsprogramm steht, und das ist auch der Vorteil an dieser Massnahme. Wir bitten Sie deshalb zusammen mit der CVP-Fraktion, dass Sie diesem Antrag zustimmen, weil er eine nachhaltigere Wirkung hat als die Vorgabe der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Dem Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Was man dem Universitätsrat guthalten kann, ist, dass er kreativ ist und nach Lösungen sucht, um das Raumproblem zu lösen. Das ist in der Tat das Positive an dieser Geschichte. Damit unterläuft der Universitätsrat die geplante und auch in die Wege geleitete Priorisierung der Investitionen. Wenn das Schule macht, dass man statt baut nur noch mietet und dass öffentlich-rechtliche Institutionen bei Bauten mehr oder weniger machen können, was sie wollen, dann kann ich Ihnen sagen, bringt eine Priorisierung überhaupt nichts mehr. Das wird unterlaufen. Ich bin mir sicher, bei dieser Kreativität der Universität schauen auch andere öffentliche Institutionen zu. Als Spitalregion würde ich diese Variante sehr wohl prüfen, ob ich nicht mit einer derartigen, kreativen Lösung ein gewisses Problem des Umbaus lösen könnte. Ich würde das zumindest machen. Wenn wir da Hand bieten, dann schiessen wir uns selber in den Fuss; nicht dem Universitätsrat, nicht der Universität, aber wir als Kantonsrat, die wir beschlossen haben, dass wir in den Investitionen priorisieren wollen, wenn Sie hier Hand bieten und zulassen, dass wir dann permanent unterlaufen werden. Ich bin klar der Ansicht, und wir haben das in der Finanzkommission auch so besprochen, es braucht nun klare Spielregeln, wie die Regierung mit diesen kreativen Mietlösungen umgehen will. Hier ist insbesondere auch das Baudepartement gefordert, wie das gehandhabt werden soll, und ob zugelassen werden soll, dass sie unterlaufen werden oder nicht. Diese Diskussionen müssen dann geführt werden. Bevor hier keine klaren Spielregeln bekannt sind und das nicht in der Finanzkommission diskutiert wird und allenfalls dann auch hier im Rat, ist dieser Kürzungsantrag richtig in der Sache, ob der Betrag richtig ist, ist für mich gar nicht das Wesentliche, es geht hier um die Zeichensetzung. Ich war etwas erstaunt über die Reaktion von Regierungsrat Kölliker, als wir diese Diskussion in der Finanzkommission geführt haben. Er war sich der Problematik dieses Unterlaufens dieser Priorisierung nicht bewusst oder hat es uns zumindest nicht so dargelegt. Er hat uns zwar dargelegt, dass er das Problem als Universitätsrat löst, dafür habe ich Verständnis, das ist korrekt, aber Sie müssen als Regierungsrat auch den zweiten Hut anhaben, da wir mit unseren Finanzen ein Problem haben, insbesondere bei den kommenden Investitionen, und Sie müssen sich dafür einsetzen, dass diese Priorisierung nicht unterlaufen wird.

Richle-St.Gallen, ich bin wirklich überzeugt, dass es so nicht geht. Sie haben das als Universitätsrat vielleicht gut gemeint, aber als Finanzkommissionsmitglied muss ich Ihnen sagen, so geht es nicht, und Ihnen eine gelbe Karte geben. Hier müssen Sie nochmals über die Bücher.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Man kann durchaus über das Secure E-Mail streiten, da bin ich mit Stadler-Kirchberg einig, und man kann das als wichtig empfinden. Was ich aber nicht begreife, ist der Antrag des Präsidiums. Es geht hier um die Weiterführung des geplanten Ausbaus des Ratsinformationssystems von Fr. 75'000.–. Wenn Sie dem nun zustimmen, dann können Sie allem zustimmen. Hier geht es jetzt wirklich um etwas, das nice to have bzw. wünschenswert wäre. Lesen Sie einmal die Begründung des Präsidiums, der dritte Abschnitt sagt, es sei wichtig, dass zusätzliche Angebote für Smartphones und Tablets geschaffen werden. Wunderbar wichtig für unsere Staatstätigkeit, das ist definitiv nice to have – wünschenswert, aber sicherlich nicht zwingend für diesen Staat. Wenn Sie wirklich glaubhaft dahintergehen wollen, ist es jetzt an der Zeit, Wünschbares vom Notwendigen zu trennen, dann dürfen Sie diesem Antrag sicherlich nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Sie wissen, es sind verschiedene Gründe, die wir in der Junisession dargelegt haben und die uns zwingen, dass wir Massnahmen ergreifen. Dies sind vor allem die demografische Entwicklung, so dass wir Klassen optimieren müssen. Es ist sehr wohl so, dass wir einen namhaften finanziellen Beitrag von 1,3 Mio. Franken leisten an das ganze Konzept an Einsparungen. Konkret auf Ihren Einwand, Steiner-Kaltbrunn: Wir haben im Vorfeld Ihre Fragen detailliert beantwortet, wir haben diese Begründungen dargelegt. Ich habe letzte Woche mit einer Delegation der Automobilberufe ein Gespräch geführt, und die Differenzen, die bestanden, konnten wir beseitigen – das Zahlenmaterial stimmt. Es ist auch nicht so, wie Sie sagen, dass die Regierung in der Antwort der Interpellation sagt, man hebt keine Standorte auf. Wir heben auch keine Standorte auf, es geht um die Schulen, die wir erhalten wollen, und das ist mit das Ziel dieses Schulzuweisungsbeschlusses, dass wir nicht Standorte, Schulen, Berufsfachschulen in Frage stellen müssen, und auch diese Schulen, die hier beteiligt sind, die werden weiter erhalten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Zunächst zum Antrag Dietsche-Oberriet: Auch ich habe allergrösstes Verständnis dafür, dass dieser Antrag nach mehr Personal bei der Polizei gestellt wird, auch der Rat müsste eigentlich Verständnis haben, weil Ihr Rat 2009 einen Bericht zur inneren Sicherheit beraten hat. In diesem Bericht wurde festgestellt, dass das Korps etwa um 75 Polizistinnen und Polizisten aufgestockt werden muss, damit die gegebenen und vorgegebenen und sich verändernden Aufgaben der Kantonspolizei in einer genügenden Art und Weise erfüllt werden können. Man sah damals vor, diese 75 Polizistinnen und Polizisten in fünf Tranchen à 15 Polizistinnen und Polizisten in die Ausbildung zu schicken und dann ins Korps aufzunehmen. Die erste Tranche von 15 Polizistinnen und Polizisten konnte noch umgesetzt werden, bei der zweiten Tranche war schon Sand im Getriebe, da waren nur 10 Aspiranten möglich und im letzten Jahr und dieses Jahr ist aufgrund der Vorgaben Ihres Rates ein weiterer Ausbau der Kantonspolizei im Moment nicht möglich. Die Aufgaben haben sich seit 2009 sicherlich nicht irgendwie reduziert, im Gegenteil, sie sind komplexer geworden, und das, was 2009 festgestellt wurde, nämlich dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht, das hat unverändert seine Gültigkeit. Aber Sie haben uns ja die Vorgabe gemacht, auf weiteres Personal im Moment zu verzichten, und daran hat sich die Regierung gehalten und in diesem Voranschlag keine zusätzlichen Stellen vorgesehen. Materiell ist es mehr als berechtigt. Die Finanzierung, die Dietsche-Oberriet vorschlägt, die funktioniert natürlich nicht. Wir können nicht zusätzliches Personal dauerhaft einstellen zulasten des Sachaufwandes. Das können Sie auch in einem Betrieb nicht machen, um diesen Vergleich mit der Privatwirtschaft, der ja heute schon häufig bemüht wurde, hier auch noch einmal einzubringen. Mit 1 Prozent Kürzung könnte man plus/minus die Ausbildung der geforderten drei Polizistinnen und Polizisten im nächsten Jahr zwar finanzieren, aber das Geld fehlt dann natürlich an einem andern Ort. Im übernächsten Jahr, ab August 2014, wenn die Aspiranten aus der Polizeischule zurückkommen, dann werden sie teurer und haben ein höheres Salär, und wenn sie dann fest angestellt sind, sowieso. Diese drei Polizistinnen- oder Polizistenstellen, die kosten dann irgendwann mit Lohnnebenkosten um die 300'000 Franken. Das können wir unmöglich aus dem Sachaufwand finanzieren. Wenn Sie das tun wollen, was Dietsche-Oberriet anregt, wäre der Vorschlag von Friedl-St.Gallen an sich der richtige. Ich muss Sie aber im Namen der Regierung bitten, diesen Antrag abzulehnen, da das in der vorgeschlagenen Art und Weise einfach schlicht nicht funktioniert.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Es ist nicht ganz richtig, wenn jetzt gesagt wird, dass im August ein Häftling ausgebrochen sei aus der Bitzi, er ist entwichen. In der Bitzi gibt es zwei Abteilungen, eine geschlossene, da ist ein Ausbruch unwahrscheinlich und ausserordentlich erschwert. Es gibt eine offene Abteilung, in der arbeiten die Leute zumeist ausserhalb des Anstaltsareals. Bei diesen Personen ist eine Entweichung möglich. Wir versuchen das natürlich zu verhindern. Diese Personen, die in der offenen Abteilung sind, die stehen relativ kurz vor einer Entlassung und sollten kein Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung darstellen. Es ist auch notwendig, die Leute nach und nach an diese Offenheit zu gewöhnen. Es ist nicht möglich, jemanden aus dem geschlossenen System direkt in die Freiheit zu entlassen. Diese Entweichung erfolgte aus dem offenen Bereich am Abend, allerdings innerhalb des Anstaltsgeländes. Das ganze Anstaltsgelände ist mit einem Zaun umgrenzt, aber kein Fluchtzaun, sondern ein Zaun, der sicherstellen soll, dass von aussen her niemand unberechtigt das Anstaltsgelände betritt. Dieser Mann, der da entwichen ist, der hat eine Lücke im Videoüberwachungssystem ausgenutzt, ein Teil des Areals konnte nicht überwacht werden, und auf diesem Wege ist er entwichen. Diese Entweichung wurde aber relativ schnell festgestellt und der Mann konnte schnell wieder zurückgebracht werden, da schnell klar war, wo er hingegangen ist.

Wichtig im Zusammenhang mit der Sicherheit sind nicht nur die Sicherheitspersonen im Areal, sondern auch die Betreuungspersonen. Entweichungen geschehen häufig dann, wenn es den Leuten nicht gutgeht, wenn irgendetwas vorgefallen ist, wenn sie mit einer Situation überfordert sind. Es ist wichtig, das frühzeitig zu erkennen. Sicherheit schaffen also nicht nur die Sicherheitsleute auf dem Areal, sondern auch die Sozialpädagogen und Arbeitsagogen, die dort angestellt sind, und sowohl im Sicherheitsbereich wie auch im Bereich der Arbeitsagogen sind wir im Moment in der Bitzi unterdotiert. Es wäre nötig aufzustocken. Mangelhaft ist im Moment vor allem, dass die Person, die das ganze Areal überwacht, diese Videoüberwachung kontrolliert, allein dort arbeitet und noch andere zusätzliche Aufgaben hat, also nicht dauerhaft an dieser Überwachung sitzt. Die ganze Videoüberwachung ist jetzt aber verbessert und verstärkt worden. Wir haben im AFP 2014/2016, über den Sie dann in der Februarsession diskutieren können, dieses notwendige Personal eingestellt. Die Videoüberwachung ist verbessert worden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Behörden sind aufgestellt, die arbeiten noch gar nicht. Nach dem ZGB sind die Kantone verpflichtet, eine Aufsichtsinstanz zu bezeichnen. Nach Art. 8 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb), das wir vor einigen Monaten in diesem Rat beraten haben, übt das Departemente des Innern die administrative Aufsicht über diese Kesb aus. Die Aufsichtsbehörde ist im Einzelfall nicht entscheidungsbefugt, sie hat die Aufgabe, über die gesetzesmässige Organisation der Behörden zu wachen, diese bei der korrekten Rechtsanwendung zu unterstützen und eine einheitliche Entwicklung der Praxis zu fördern. Diese Aufsicht ist zwingend von Bundesrecht her, und auf diese kann nicht verzichtet werden. Eine Ansiedelung der Aufsicht bei einer gerichtlichen Instanz wäre auch nicht möglich, weil aus Gründen der Unabhängigkeit die Trennung von Beschwerde- und Aufsichtsinstanz zwingend ist. Wie die Regierung in der Kesb-Botschaft ausführt, verbleiben beim Departement des Innern für die administrative Aufsicht über die Kesb-Behörden 60 Stellenprozente. Die restlichen Prozente der Stelle, welche die SVP-Fraktion hier nun streichen möchte, betreffen die Bewilligungs- und Aufsichtsaufgaben bei Pflegefamilien, welche der Kanton ebenfalls zwingend vom Bundesrecht her übernehmen muss. Die Kesb-Behörden haben ihre Arbeit noch nicht einmal aufgenommen, und Sie wollen jetzt bereits wieder bei der Organisation herumschrauben. Ich bitte Sie, von solch unüberlegten Schnellschüssen abzusehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Über diesen Betrag wurde in der Finanzkommission eingehend diskutiert, aber es wurde kein Antrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Meine erste Bemerkung betrifft das Konto 4231.360 Universitäre Hochschulen, Staatsbeiträge. Auf den grauen Blättern sind Beträge erwähnt, die jetzt nicht mehr stimmen, wir haben heute Vormittag die Staatsbeiträge um 500'000 Franken gekürzt, folglich gibt es auch hier eine Korrektur, die dann von der Verwaltung vollzogen wird. Dies als Hinweis auf die Zahlen, dass diese bei den Hochschulen nicht genau stimmen.

So weit, wie wir jetzt sind, waren wir in der Finanzkommission auch, praktisch die gleichen Anträge lagen in der Finanzkommission vor und wir haben genauso kontrovers diskutiert und sind schlussendlich dem Regierungsantrag gefolgt, weil er am praktikabelsten ist. Ich habe das bereits ausgeführt.

Der Antrag mit 1 Prozent pauschal unterlag in der Finanzkommission mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten.

Der Verzichtsantrang der SP-Fraktion auf dem grauen Blatt unterlag in der Finanzkommission mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten.

Der abgestufte Antrag, der ähnlich gestellt wurde, unterlag in der Finanzkommission mit 8:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten.

Deshalb hat sich die Finanzkommission deutlich für den Antrag auf dem gelben Blatt ausgesprochen, und ich bitte Sie, den praktikabelsten Weg zu wählen, mit einer einmaligen Kürzung von 1,5 Prozent für sämtliche Lohnstufen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen.

legt seine Interessen als Präsident des Verbandes der Kantonspolizei St.Gallen offen, ich bin aber auch Bewohner dieses Kantons und an der Sicherheit der Bewohner interessiert.

Ich muss mich gegen diesen Antrag Tinner-Wartau wehren, weil ich ihn als sparpolitischen Hüftschuss bezeichnen muss. Ich masse mir nicht an, die Serverbeschaffung im Einzelnen zu beurteilen, aber ich weise doch darauf hin, dass die Informatikmittel der Kantonspolizei ganz wesentliche Arbeitsmaterialien der Polizei sind, gerade im Bereich Informatik ist die Kantonspolizei, Spurensicherung, kriminaltechnischer Dienst, generell darauf angewiesen, immer auf dem neusten Stand der Technik zu sein, weil die Kriminalität und die kriminellen Elemente diesbezüglich auch immer sehr modern und auf dem neusten Stand sind. Solche Kürzungen erschweren die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten. Die Polizei leidet ohnehin schon unter dem Spardruck, und das bei stets wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben auch im Informatikbereich. Nicht nur die notwendige Aufstockung des Korps auszusetzen und jetzt auch noch notwendige Arbeitsinstrumente der Polizei zu kürzen, hiesse doch nichts anderes, als erneut ein negatives Signal gegenüber der Polizei auszusenden, aber nicht nur gegenüber der Polizei, sondern auch gegenüber der Bevölkerung und der Sicherheit in diesem Kanton.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Wenn man die Beschaffung von neuen Tasern aussetzen würde, würde das vielleicht Geld freisetzen für die Aspiranten. Ich stelle keinen Antrag, ich habe Fragen.

Ich stelle dem Departementschef die Fragen zu den zusätzlichen Elektroschockwaffen, die für die Kantonspolizei beschafft werden sollen. Ich habe aus der Finanzkommission davon gehört. Ich möchte gerne wissen:

  1. Wie viele Taser werden zusätzlich beschafft?

  2. Wie viele werden es sodann insgesamt sein?

  3. Werden diese Waffen regional verteilt?

  4. Es war damals bei der Einführung die Rede von speziell ausgebildeten Anwendern, wie ist das in Zukunft?

  5. Wie viel kostet der Kauf dieser zusätzlichen Waffen (Umlagerungsmöglichkeit)?

  6. Wie viel kosten Unterhalt und Ausbildung in einem überschaubaren Zeitraum?

  7. Gibt es eine Übersicht bzw. eine Schätzung, die es zulässt zu beurteilen, ob durch den Taser-Einsatz im Kanton Schäden an Leib und Leben haben verhindert werden können?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Löhne vom Gesundheitspersonal sind in der Pauschale der Diagnosis Related Groups (DRG) inbegriffen. Mit dieser Massnahme der Lohnkürzung spart der Kanton demzufolge nichts, sondern verärgert nur das Personal, das hat bereits heute Vormittag Mächler-Zuzwil erklärt. Von einer solchen Massnahme muss dringend abgeraten werden, denn wie alle anderen kantonalen Angestellten ist auch das Gesundheitswesen angewiesen auf gutes Personal. Aber das Personal muss nicht nur gute und zuverlässige Arbeit vollbringen, es muss sich auch auf einen verlässlichen Arbeitgeber verlassen können, welcher dem Personal Wertschätzung entgegenbringt. Die Aussicht auf einen drohenden Pflegenotstand verbietet geradezu jede Handlung, die die Berufsattraktivität verringert. So sind auch auf jene Massnahmen beim Personal zu verzichten, die den Druck noch weiter erhöhen und eine Gefahr für die Qualität darstellen. Bereits die drei zusätzlichen Ferientage sind in einem 24-Stunden-Betrieb kaum umzusetzen ohne zusätzliches Personal. Es ist nicht so, dass das Personal nichts zu den Sparmassnahmen beiträgt. Seit Jahren sind Teuerungsausgleich, Lohnerhöhungen, sogar für viele ein Stufenanstieg ein Fremdwort. Stellen, die mehr als ausgewiesen sind, werden nicht bewilligt. Durch fehlende Anpassung der Stellenpläne steigen der Druck und damit auch die krankheitsbedingten Ausfälle, was zusätzlichen Druck für die Zurückgebliebenen bedeutet. Ich könnte Ihnen viele Beispiele aus dem Spitalalltag erzählen. Wir können nicht nur für die Gesundheit der Bevölkerung Sorge tragen, wir müssen auch der Gesundheit der Pflegenden und den Angestellten anderer Gesundheitsberufe sowie allen anderen kantonalen Angestellten Sorge tragen. Ich bitte, auf die Lohnkürzung und andere Kürzungen beim Personal zu verzichten und den Antrag der SPG-Fraktion anzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 7250.311 (Kantonspolizei / Mobilien, Maschinen und Fahrzeuge) eine Kürzung um Fr. 250'000.–.

Im Konto 7250.311 möchte die Verkehrspolizei eine weitere mobile Radaranlage beschaffen. Solche Anlagen kommen abwechselnd im ganzen Kanton zum Einsatz. Der Zweck solcher Anlagen sollte sein, die allgemeine Verkehrssicherheit auf unseren St.Galler Strassen zu erhöhen. Doch genau dies ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass diese Apparate an Standorten aufgestellt werden, welche der allgemeinen Sicherheit keinen Dienst leisten. Vielmehr haben diese Radargeräte die Aufgabe, den motorisierten Verkehrsteilnehmern das Geld aus den Taschen zu ziehen. Es würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wie viel Geld diese Geräte an den jeweiligen Standorten generieren.

Mir ist bewusst, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen überall eingehalten werden müssen. Dies gilt für jedermann. Es kann aber nicht per se davon ausgegangen werden, dass die Strassen überall gefährlich sind. Es gibt Strassenabschnitte bzw. Standorte, welche verhältnismässig ungefährlich sind, aber genau an solchen Orten werden diese Geräte hinterhältig platziert. Den Grund, warum dort eine solche Falle aufgebaut wird, kann ich nur erahnen. Es darf nicht sein, dass der Steuerzahler hauptsächlich die berufstätige Mittelschicht, welche in nächster Zeit noch mehr Staatslasten zu tragen hat, auf der Strasse nochmals zusätzlich abkassiert wird, und dabei soll der Steuerzahler diese Geldmaschinen auch noch mit seinen Steuern finanzieren. Verzeihen Sie mir die etwas pointierte Formulierung, aber dieses Verhalten der kantonalen Ordnungshüter erinnert mich an modernes Weggelagerertum.

Es gibt im Moment für den Kanton wahrhaft Wichtigeres, als Radarfallen gegen den Bürger anzuschaffen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion im Konto 6106.314 (Bauten und Renovationen / Dienstleistungen Dritter für baulichen Unterhalt) eine Kürzung um Fr. 2'500'000.–.

Diesen Antrag haben wir heute über Mittag eingereicht und sind beflügelt von den Diskussionen worden, als es heute Morgen um die Universität ging und um den Kürzungsantrag von Fr. 500'000.–. Dieses Thema wurde bereits in der Finanzdiskussion eingehend beraten. Um was geht es da ganz genau, und weshalb stellen wir diesen Kürzungsantrag? Grundsätzlich ist der Betrag von Bauten und Renovationen mit 27 Mio. Franken gesetzt und die Regierung kann innerhalb von diesem Betrag in der Kompetenz bis 3 Mio. Franken selber entscheiden, was sie wo machen will. Dieser Rat hat aber in der Junisession innerhalb der Diskussion zum Investitionsprogramm ganz klar die 110 Mio. Franken für die Bibliothek im Postgebäude herausgenommen und gab damit ein Zeichen aus diesem Kantonsrat, dass eine Bibliothek innerhalb der Hauptpost, welches Gebäude der Kanton St.Gallen gekauft hat, nicht erwünscht ist in der jetzigen Zeit, in dieser Form. Nun geht die Regierung hin und setzt im Rahmen der eigenen Kompetenzen bis 3 Mio. Franken, den Betrag von 2,5 Mio. Franken ein, um ein Provisorium für die Vadiana zu erstellen. Das ist aus meiner Sicht ganz klar gegen den Willen, den dieser Rat im Juni gefällt hat, indem er damals gesagt hat, er wolle die 110 Mio. Franken für eine Bibliothek im Hauptpostgebäude draussen haben. Ich appelliere an die Redner, welche heute Morgen die Spielregeln erwähnt haben, welche offenbar gelten sollen, dann gelten diese hier auch und dann müssen wir ganz klar das Konto 6106 um die 2,5 Mio. Franken kürzen, und die Regierung weiss ja anhand von diesen Ausführungen, wo sie das vorzunehmen hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion im Konto 3200.301 (Amt für Soziales / Besoldungen) eine Kürzung um Fr. 140'000.–.

Hier spannen wir nun den Bogen zum vorhergehenden Kürzungsantrag, den Sie nicht gutgeheissen haben, und es geht wiederum um die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Erlauben Sie mir kurz auszuholen: Mit der Einsetzung der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden per 1. Januar 2013 werden viele Aufgaben oder die allermeisten Aufgaben aus dem Kindes- und Erwachsenenschutzbereich durch regionale Behörden erledigt. In der Vergangenheit, oder jetzt noch aktuell, war das Departement des Innern für die Rekurse zuständig. Wie wir vorher gehört haben, geht diese Aufgabe über zu den Gerichten. Der Arbeitsaufwand geht ebenfalls zu den Gerichten, so wie er in Stellenprozenten ausgewiesen ist. Es geht ganz klar eine Aufgabe vom Departement des Innern weg und zu den Gerichten. Auf der anderen Seite muss man guthalten, dass in Zukunft die Bewilligungserteilung für Pflegefamilien beim Departement des Innern ist. Das ist eine Aufgabe, die dazukommt. Trotzdem rechtfertigt das nicht die drei Stellen bzw. 300 Stellenprozente, die aktuell im Departement des Innern für die Rekurse eingesetzt werden, dass die 1:1 innerhalb vom Departement umgelagert werden. Wir sind der Meinung, dass hier und in der heutigen Zeit es richtig ist, dass hier eine Stelle gestrichen werden muss und dass sich das anschliessend im Rahmen einer Budgetkürzung im Betrag von Fr. 140'000.– niederschlagen soll. Wir sind ganz klar der Meinung, dass diese Arbeit effizienter erledigt werden muss innerhalb des Departementes des Innern. Wir haben vorher von den Gerichten gehört, es ist ausgewiesen, dass Arbeiten vom Departement des Innern weggehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Universitätsrats offen. Der Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Einleitend sei gesagt, Ihr Rat hat die höheren Gebühren beschlossen, und wir haben gesagt, dass ein Teil dieser Gebühren zur Qualitätsverbesserung an die Universität wieder zurückfliessen soll, das heisst für die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses, also die Anzahl Professoren je Student und entsprechend in der Folge auch Infrastrukturteile, die entsprechend nachgezogen werden müssen, weil wir ja einen relativ grossen Engpass im Bereich dieser Infrastruktur haben. Die Universität wird etwa Mittel in der Grössenordnung von 2 Mio. Franken erhalten, es wird dabei nicht der volle Betrag an Studienerhöhungsgebühren an die Universität zurückfliessen. Es sei noch darauf hingewiesen, der Kantonsrat hat einen Bericht der Regierung vom 4. Mai 2010 erhalten über die Anwendung des Finanzreferendums bei Mietverträgen, hier wird ausgeführt, was Eugster-Wil angefragt hat, nämlich, wie die rechtliche Positionierung der Universität zu sehen ist. Die Universität ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie kann also Mietverträge in diesem Sinne auch abschliessen. Es ist richtig zitiert, der Universitätsrat hat dieses Geschäft insofern behandelt, dass er gesagt hat, man soll ein Projekt machen und diese Kosten, die in Form einer Miete entstehen, zulasten der Erhöhung der Gebühren der Studiengelder gehen. Dies wäre für den Kanton kostenneutral, weil es über die erhöhten Gebühren finanziert ist. Der Universitätsrat hat gesagt, es soll zulasten des bestehenden Globalbudgets gehen. Wenn Sie heute den Betrag streichen, dann streichen Sie eine weitere Vergütung, die an die Universität bzw. an die Studenten gehen soll zur Qualitätsverbesserung, weg. Es geht nicht darum, dass Sie den Betrag für dieses Provisorium streichen, sondern Sie nehmen etwas aus der Qualitätsverbesserung weg, weil es eigentlich eine Gesamtrechnung ist. Dies waren auch die Überlegungen des Universitätsrates, dieses Provisorium ins Auge zu fassen. Wir brauchen das für die Qualitätsverbesserung, die wir über die erhöhten Gebühren finanzieren.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Universitätsrats offen. Der Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Sie werden überrascht sein, dass das dritte Mitglied des Universitätsrats auch noch kurz Stellung nimmt. Ich halte mich deshalb kurz, weil Scheitlin-St.Gallen und Richle-St.Gallen die wichtigen Punkte der Entstehung und auch der rechtlichen Seite dargelegt haben. Es ist auch nicht sehr oft der Fall, dass Hoare-St.Gallen und ich der gleichen Meinung sind, es ist schön, dass Sie so gesprochen haben. Ich habe für mich in der Vorbereitung notiert: «Strafaktion gegen rasches Handeln, welches auch aufgrund von Zusagen notwendig und rechtlich zulässig ist.» Ich bin mir bewusst, dass das Problem im Kanton St.Gallen mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten Grenzfragen aufwirft, aber die meisten von Ihnen wissen, dass wir gerade deshalb einmal einen umfangreichen Bericht in Auftrag gegeben und behandelt haben. Deshalb bitte ich Sie, auch eingedenk der Position der Universität St.Gallen, dass gerade die Kreativität, die Mächler-Zuzwil anerkennt, und ich gut mit der gelben Karte leben kann. Lassen Sie uns mit einer gelben Karte davonkommen und entscheiden Sie vernünftig.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Um den Vorwurf, nach dem Regierungspräsidenten zu sprechen, vorwegzunehmen: Ich muss sprechen, weil er erst vor mir gesprochen hat und mich herausgefordert hat. Nicht wegen der fantasielosesten Massnahme, ich habe auch von unmutig und anderen Dingen gesprochen und würde das jetzt noch mehr unterstreichen. Was mir wirklich Sorge macht, wenn das die Haltung der Gesamtregierung ist, dann komme ich nicht um den Eindruck herum, dass Sie überhaupt noch nicht gespürt haben, wie es um den Kanton St.Gallen steht. Wir stehen am Rande des Bankrotts, und da kommen Sie mit Diskussionen und Voten, es würde nur auf dem Buckel der Beamten, der Mitarbeiter, gespart. Heute Morgen haben Sie, Regierungspräsident Gehrer, auch gesagt, man müsse auch an die Steuerzahler denken. Ich habe aus Ihrem Votum jetzt überhaupt kein Gefühl, keine Überlegung gespürt, dass man an den Steuerzahler denkt. Es ist Ihr gutes Recht, Ihren eigenen Mitarbeitern näher zu stehen als denjenigen, die sie finanzieren. Ich habe das Gefühl, wir hätten auch den Auftrag und die Verantwortung, an die zu denken, die wirklich den Kanton St.Gallen wesentlich finanzieren, und das sind viele, die nicht in diesem Saal sind. Alleine die Aussage, die Sie heute zum zweiten und dritten Mal gemacht haben, ich werde mir die Mühe nehmen, nach dem heutigen Tag Ihr Votum vom Juni nochmals abzuhören, aber letztlich haben Sie keine rechtliche Begründung gegeben, weshalb der Auftrag, 16 Mio. Franken beim Personal zu sparen, nicht umsetzbar sei. Welchen Weg, haben wir ja nicht vorgegeben, den haben Sie gewählt. Ich sehe auch nicht ein, weshalb beim Staat, auch als Arbeitgeber, völlig andere Voraussetzungen gelten sollen, als in der Privatwirtschaft gelten. Darauf haben verschiedene andere Redner, wie auch Jud-Schmerikon, hingewiesen. Deshalb habe ich mich herausgefordert gefühlt, nochmals etwas zu sagen. Es ist schade, wenn wir den Kanton so kaputtmachen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Staatssteuerfuss wird für das Jahr 2013 auf 105 Prozent festgesetzt.»

Es wurde heute schon viel zu dieser Thematik diskutiert. Zwar nicht direkt, aber indirekt hat der Voranschlag eine Auswirkung auf den Steuerfuss. Die SVP-Fraktion hat dies in ihrem Eintretensvotum ausdrücklich dargelegt. Sie hat gesagt, dass sie eine Steuerfusserhöhung nicht mitträgt. Insofern ist sie überrascht, dass weitere bürgerliche Fraktionen sich im Laufe der Diskussion gefunden haben, um die Steuerfusserhöhung mitzutragen.

Mächler-Zuzwil hat bei der letzten Steuerfusserhöhung um 10 Prozent vor einem Jahr gesagt, dass die FDP-Fraktion zähneknirschend zustimmen wird, mit der Konsequenz, dass je einen Franken zusätzlicher Steuern mindestens zwei Franken zusätzlich eingespart werden müssen. Die SVP-Fraktion hat heute versucht, bei gewissen Vorschlägen Mehrheiten zu finden, sei es in der Personaldiskussion, sei es mit der Rückweisung, aber sie kann es nicht verantworten, dass innerhalb von zwei Jahren der Steuerfuss um 20 Prozent erhöht wird. Er wurde auf das Jahr 2012 um 10 Prozent erhöht, und schon stehen die nächsten 10 Prozent an. Letztendlich sind dies ziemlich genau so viele Prozente, wie er in den letzten Jahren reduziert wurde, der Rest wurde über tarifarische Massnahmen gekürzt. Folglich würden die Steuerfusssenkungen der letzten Jahre zu 100 Prozent kompensiert. Der Kanton St.Gallen kämpft im interkantonalen Ranking nicht um die vordersten Plätze, sondern um jene irgendwo zwischen der Mitte und dem Ende.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich möchte bei Hartmann-Flawil mit meinen Antworten beginnen. Er hat explizit mehrfach die Polizei erwähnt, auch im direkten Zusammenhang mit unserer heute Morgen dringlich erklärten Interpellation. Ich habe ausdrücklich gesagt, die Polizei nehmen wir von sämtlichen Lohnmassnahmen aus. Ich habe das nochmals betont, ich glaube, diese Argumentation ist somit geklärt, wir stehen für unsere Entscheide im Polizeiwesen und wir stehen für unsere Sicherheitspolitik, wir stehen hinter der Interpellation von heute Morgen und wir möchten keine Lohnkürzungen, egal, für welchen Weg wir uns entscheiden beim Polizeikorps, und zwar bei der Regionalpolizei. Wir sprechen hier von den Polizisten, die draussen tätig sind und für unsere Sicherheit besorgt sind.

Zu Mächler-Zuzwil: Ich kann jetzt nicht auf Rappen und Franken genau die Aussage machen, wir haben aber einen ähnlichen Vorstoss bereits in der Finanzkommission gestellt, Sie waren dort ebenfalls anwesend. Wir haben dort von rund 8 Mio. Franken gesprochen, die diese abgestufte Variante einbringen würde. Behaften Sie mich nicht bei diesen 8 Mio. Franken, denn wir rechnen nicht mit den genau gleichen Zahlen, wie das in der Finanzkommission berechnet wurde, aber in dieser Grössenordnung müsste dies liegen.

Beim Spital geht es in die gleiche Richtung wie bei Ihrem Antrag. Dort haben wir die Spezifikation im ganzen Entlöhnungsbereich, wir haben das nicht explizit ausgerechnet, aber es ist klar, dass über die Baserate das nicht entsprechend rückgekoppelt werden soll und somit das im Gegensatz zum Sparen teuer kommt. Das habe ich aber jetzt nicht mehr im Detail ausgerechnet, aber es geht um die gleiche Diskussion wie bei Ihrem Vorstoss mit 1,5 Prozent.

Lassen Sie mich noch einen kleinen Zusatz geben, vielleicht auch etwas, das wir Parlamentarier wie aber auch unsere Medienschaffenden nicht im Detail kennen. Wenn wir die Lohnskala unserer Zentralverwaltung ansehen, dann dürfen wir feststellen, dass deutlich über 50 Prozent ein Jahressalär von über 100'000 Franken oder in Monaten gerechnet über 7'500 Franken beziehen. Ich möchte auch ergänzen, gegenüber den Aussagen von Hartmann-Flawil, da gibt es ganz viele Leute, die einen super Job machen, ich halte auch nicht zurück mit Lorbeeren, denn es gibt viele Personen, die in der Staatsverwaltung einen guten Job machen. In der heutigen Situation, in der wir uns befinden, ist es auch nicht verboten, für sehr gute Mitarbeiter ihren Beitrag zu leisten. Auch der Kantonsrat leistet diesen Beitrag, und wenn die Zeiten wieder anders aussehen, dann bin ich gerne gewillt, wieder andere Diskussionen zu führen. Aber denken Sie daran, über 50 Prozent verdienen über 100'000 Franken, und von diesen Leuten möchten wir einen Beitrag in dieser Grössenordnung, wie wir es vorher beziffert haben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen.

Ich bedauere es, dass Sie die Gerichtspräsidenten etwas zu früh zur Arbeit zurückgeschickt haben, so dass jetzt die Legislative für die Gerichte sprechen muss.

Beim Nachtrag, mit dem die Änderungen für das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gemacht wurden, hat man eine klare Verschiebung der Zuständigkeiten vorgenommen. Bis Ende dieses Jahres werden die Rekurse im Departement des Innern behandelt, und neu ist das die Verwaltungsrekurskommission (VRK). Es findet also eine Verschiebung der Stellen statt und man hat eigentlich, wenn man die Botschaft ansieht, ursprünglich 200 Stellenprozente eingesetzt für diese Rekursarbeit, und jetzt sollen neu 130 Stellenprozente in die VRK verschoben werden. Mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ging eine Stärkung der Rechte der Betroffenen einher. Ich verweise auf die Botschaft S. 29. Es ist auch erwähnt worden, dass ungefähr 100 zusätzliche Fälle für die VRK anstehen werden. Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass bei der fürsorgerischen Unterbringung die Behandlungsfrist für die Rekurse auf fünf Tage reduziert wurde. Es stimmt also nicht, was auf dem Antrag steht, dass weniger Rekurse zu erwarten seien, und es stimmt auch nicht, dass das Volumen gleich bleibe und mit den bestehenden Personen erledigt werden könne. Das ist nicht der Fall. Es ist sicher richtig, hier die entsprechende Aufstockung vorzunehmen, weil wir hier zusätzliche Aufgaben zuweisen. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 0102.301 (Regierung / Besoldungen) eine Kürzung um Fr. 210'000.–.

Der Antrag sieht eine Kürzung der Besoldung um Fr. 210'000.– vor. Es geht mir nicht um die Kinderzulagen (Fr. 7'200.–), sondern um die Differenz der Besoldung. In der Rechnung im Jahr 2008 waren es Fr. 2'105'000.– und im Voranschlag heute sind es Fr. 2'312'000.–. Das ergibt eine Differenz von Fr. 216'693.–. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die Kinderzulagen sind, und eine Kürzung stellte ich auch nicht fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Konto 8303.360 (Innerkantonale Hospitalisationen / Staatsbeiträge).

Mir genügen diese Informationen. Sie reichen sogar, um den Antrag zurückzuziehen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesundheitsdepartement nur noch eine Vollzugsaufgabe hat und eine Vollzugsstelle ist. So gesehen wäre die Aufhebung des Gesundheitsdepartementes und dessen Integration in das Finanzdepartement ein guter Vorschlag für das Entlastungsprogramm. Damit könnten wir noch ein Mitglied bei der Regierung einsparen. Dann wären wir wieder bei Steiner-Kaltbrunn angelangt, die auch etwa 300'000 Franken einsparen wollte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich hätte vorab gerne die Frage durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes beantwortet, wo derzeit die Verhandlungen bezüglich Investitionskostenzuschlag stehen, ob dieser weiterhin bei 11 Prozent bleibt oder auf 10 Prozent gesenkt wird. Das ist massgebend für die Aufrechterhaltung dieses Antrags.

Dann erlaube ich mir noch eine andere Bemerkung: Ich wurde mehrmals darauf angesprochen, dass man die Anträge der Finanzkommission hätte zuleiten können. Dazu muss ich sagen, dass ich die Unterlagen erst bearbeiten kann, wenn ich sie erhalten habe. Deshalb bitte ich, die Unterlagen künftig frühzeitig genug zuzustellen, um die Fragen bei den entsprechenden ständigen Kommissionen stellen zu können. Kommt dazu, dass die Verwaltung auch noch fünf Tage benötigt hat und der Generalsekretär des Finanzdepartementes am Samstag arbeiten musste, um die Unterlagen bereitzustellen. So wird es tatsächlich spät mit der Zustellung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich masse mir nicht an, als Vertreter der Gemeindepräsidentenfraktion zu sprechen, aber ich masse mir immerhin an, mich am Leitsatz «Denken und Lenken» des Kantons St.Gallen zu orientieren. Was meine ich damit? Es soll doch erlaubt sein, auch in diesem Rat Ideen und Gedanken einzubringen, ohne vielleicht wenigstens dem Verdacht ausgesetzt zu werden, die Gemeindepräsidenten würden nun die Finanzkommissionsmitglieder ersetzen. Nein, die Gemeindepräsidenten haben sich sehr intensiv mit dem Voranschlag 2013 auseinandergesetzt, und die Gemeinden haben auch sehr früh erkannt, dass eine Lohnkürzung bei den Primarschullehrpersonen nicht der richtige Weg ist. Ich bin aber auch überzeugt, dass wir derzeit wahrscheinlich Mikado spielen. Wer sich zuerst bewegt, hat verloren. Ich frage mich ernsthaft: Ist wirklich das Sparen gewollt oder wird nur eine Situation bejammert? Ich mache Ihnen eine Prognose: Wahrscheinlich werden wir in naher Zukunft hingehen, das Eigenkapital wird dann definitiv verbraucht sein, und dann werden wir die Schuldenbremse lösen, die Verschuldungsmöglichkeit ausbauen und uns definitiv in der Wettbewerbsfähigkeit mit Kantonen wie Bern und Jura messen. Wieso erwähne ich die Wettbewerbsfähigkeit? Ich habe kürzlich nachgeschlagen. Ich habe das Thema Wettbewerbsfähigkeit schon mehrmals erwähnt, und Tatsache ist, das sich mit Kostenverlagerungen auf die Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit nicht erhöht, sie erhöht sich natürlich auch nicht alleine durch Steuerfusserhöhungen, aber diese müssen und sind teilweise in der jetzigen Situation angebracht. Ich möchte die Wettbewerbsfähigkeit deshalb erwähnen, weil auch geglaubt wird, dass durch Rückgängigmachen tarifarischer Massnahmen bei den Steuern alles viel besser sei. Nein, es wird nicht viel besser werden, denn letztlich ist für die Wettbewerbsfähigkeit die Gesamtsteuerbelastung mitentscheidend. Ich bitte Sie, zumindest diese Ausgangslage bei all den Überlegungen, die dann später in der Spezialdiskussion folgen, auch zu beherzigen. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir da gemeinsam durchmüssen – ohne dass sich Parlament und Regierung gegenseitig Vorwürfe machen, was man wohl hätte besser machen können. Aus diesen Überlegungen denke ich, gibt es auch durchwegs im Rahmen der Spezialdiskussion diskussionswürdige Beiträge.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 9051.301 (Verwaltungsrekurskommission / Besoldung) eine Kürzung um Fr. 120'000.–.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurden nun regionalisiert und letztendlich auch professionalisiert. Ich bin deshalb der Meinung, dass die Rekurse, die anstehen, sehr wohl mit dem bestehenden Personalbestand durchgeführt werden können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der Mehrheit des Präsidiums im Konto 0100.312 (Kantonsrat / Informatik) eine Erhöhung um Fr. 75'000.–.

Bei jedem Geschäftsverwaltungssystem ist auch das Ratsinformationssystem (RIS) kontinuierlich zu optimieren und den geänderten Bedürfnissen der verschiedenen Benutzergruppen anzupassen. Dieser Prozess erfolgt aus finanziellen und organisatorischen Gründen nicht laufend, sondern mit einzelnen Erweiterungen. Für die Anwendung werden die Erweiterungen als Release bezeichnet. Die ursprünglich vorausgesetzte Kadenz von zwei Erweiterungen je Jahr konnte nie durchgehalten werden. Für die Jahre 2008-2011 wurde je ein Kreditantrag über Fr. 80'000.– gestellt und dem Kantonsrat mit dem Voranschlag gutgeheissen. Da nicht mehr alle Changes betriebsnotwendig im engeren Sinn und damit zeitlich dringend sind, entschloss sich die Staatskanzlei im Jahr 2011, künftig nur noch jedes zweite Jahr ein Erweiterungspaket zu realisieren. Die parlamentarische Begleitgruppe RIS sprach sich an ihrer Sitzung vom 10. April 2012 für diesen Zweijahresrhythmus 2011/2013/2015 usw. aus. Aus diesem Grund wurden im Voranschlag 2012 keine entsprechenden Mittel eingestellt, stellte die Staatskanzlei aber für das Jahr 2013 einen weiteren Informatikantrag für die Erweiterung Nr. 9 des Ratsinformationssystems. Der Informatikplanungsausschuss fasste an der Sitzung vom 30. Mai 2012 über die Priorisierung der Informatikanträge für das Jahr 2013 Beschluss. Dabei lag der Informatikantrag für die Erweiterung des RIS unterhalb der Punktzahllimite für die Priorisierung und würde daher nicht in den Vorschlag aufgenommen.

Aus folgenden Gründen beschloss das Präsidium an seiner Sitzung vom 13. August 2012 den Voranschlag 2013 des Kantonsrats gemäss Entwurf des zentralen Dienstes der Staatskanzlei vom 4. Juli 2012 einschliesslich des für das Jahr 2013 budgetierten Beitrags für Anpassungen, Erweiterungen und Verbesserungen der Geschäftsverwaltung und Internetpublikation des RIS. Der Bedarf nach Optimierung der internen Geschäftsverwaltung und Verbesserungen der externen Internetpublikation ist nach Auffassung des Ratsdienstes der Staatskanzlei und der parlamentarischen Begleitgruppe RIS ausgewiesen. Das Präsidium teilt diese Einschätzung. Neben den gesammelten und teils bereits spezifizierten kleineren Changes steht ein grundsätzlicher Umbau der Internetpublikation an. Dabei sollen unter anderem die wenig prominent platzierten Daten von Personen, Gruppen und Sitzungen besser erschlossen werden. Die Navigation in der linken Spalte der Internetpublikation, die aktuell geschäftsbezogen aufgebaut ist, soll einen einheitlichen Zugriff auf alle Inhalte des RIS bieten. Geprüft werden soll auch eine Erweiterung der Suche auf Sitzungen, Dokumente oder Personen. Zudem sollen die Möglichkeiten eines zusätzlichen Angebots für Smartphone und Tablet-PC abgeklärt werden. Zu dieser Abklärung lud die parlamentarische Begleitgruppe die Staatskanzlei ein, um ein positives Ergebnis bei der Erweiterung im Jahr 2013 zu realisieren. Die Idee wäre, die bereits vorhandenen Daten quasi neben der Internetpublikation als mobile Anwendung zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise könnte ein direkter Zugriff, insbesondere auf Dokumente der Kantonsratsgeschäfte, ermöglicht werden sowie über die aktuelle Suchmaske und Sessionsstruktur. Über diese Vorhaben hat der Staatssekretär die Mitglieder des Kantonsrates bereits im Mail vom 14. April 2012 informiert, zusammen mit der Auswertung der in der Novembersession 2011 zum Thema «Elektronische Beratungsunterlagen des Kantonsrates» durchgeführten Umfrage.

Das Präsidium des Kantonsrates erachtet die Notwendigkeit für die Erweiterung Nr. 9 des RIS im Jahr 2013 als gegeben und beantragt, den für diese Investitionsvorhaben vorgesehenen Betrag von Fr. 75'000.– im Voranschlag 2013 zu belassen. Ich bitte Sie im Namen einer Mehrheit des Präsidiums, den Streichungsantrag der Finanzkommission abzulehnen und diesen Fr. 75'000.– zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich bin erstaunt zu hören, dass die Beschlüsse in der Junisession übereilt waren und dass man die Folgen nicht kannte bzw. sich nicht ausmalen konnte und dass die Regierung viel zu schnell gehandelt habe. Da hat man in der Junisession gesagt, dass die Vorbereitung zu kurz war, trotzdem hat dieser Rat, in Kenntnis dieser Tatsache, immer wieder entschieden und wahrscheinlich, wie bei vielen andern Orten auch, ohne sich über die Folgen zu vergewissern. Ich bitte Sie, Steiner-Kaltbrunn und andere, die damals nicht zugestimmt haben, denken Sie vorher mehr, damit Sie anschliessend nicht lamentieren müssen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrätin: Zu Tinner-Wartau: Weil die ganze Sache noch in der Schwebe steht, kann ich die Frage nicht hieb- und stichfest beantworten. Bekanntermassen gab es einen Paradigmenwechsel in der Spitalfinanzierung, d.h. das Getriebe wurde ausgewechselt. Früher hiessen die «Zahnräder» Globalkredit und Kantonsrat. Der Kantonsrat konnte die Zahnradscheibe des Globalkredits beeinflussen, indem er mehr oder weniger Gelder zur Verfügung stellte. Heute heissen die «Zahnräder» Wettbewerb, Tarifverhandlungen und Benchmark. Deshalb hat der Kantonsrat keine Kompetenz mehr, den Investitionsvolumenanteil nach unten oder oben zu bewegen. Beides ist nicht mehr möglich, da die Swiss Diagnosis Related Group (abgekürzt Swiss DRG) AG diese Aufgabe schweizweit übernommen hat. Neu verhandeln die Leistungserbringer selber. Das heisst also, dass nicht mehr die Kantone schweizweit am Verhandlungstisch sind und deshalb nichts mehr beeinflussen können. Die Leistungserbringer müssen aber bei den Aushandlungen der Wirtschaftlichkeit gerecht werden, und die Tarife müssen dem Benchmark Rechnung tragen. Folglich kann kein Kanton und keine Regierung hingehen und die Tarife tiefer setzen, weil der Staatshaushalt saniert werden muss. Die Tarife müssen dem Wettbewerb gerecht werden, was ausgewiesen werden muss. Kann man aufzeigen, dass die Tarife nicht wirtschaftlich sind und auch nicht dem Benchmark entsprechen, dann können sie verändert und von der Regierung festgesetzt werden. Die Festlegung des Investitionsvolumenanteils liegt bei der Swiss DRG AG, und diese hat diesen in einem Mehrheitsbeschluss auf 11 Prozent festgesetzt.

Die Swiss DRG AG besteht aus drei Partnern: den Leistungserbringern H+, das sind die Spitäler der Schweiz, den Versicherern sowie den Kantonen. Diese legen das System fest. Das beinhaltet auch die Festlegung des Investitionsvolumenanteils. Mittlerweile ist ein Streit ausgebrochen, ob dieser Mehrheitsbeschluss juristisch korrekt ist. Der durch diesen Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Antrag wurde dem Bundesrat vorgelegt und liegt immer noch dort. Der Bundesrat berät nun darüber, ob er diesen Tarif überhaupt verändern darf oder nicht, weil die Swiss DRG AG den Entscheid im Sinne eines Mehrheitsentscheides gefällt hatte. Die Spielregel erlaubt, dass die Swiss DRG AG Mehrheitsentscheide fällen kann und diese dann dem Bundesrat vorlegt. Der Mehrheitsentscheid beim Investitionsvolumenanteil beträgt 11 Prozent, doch hat der Bundesrat diesen Entscheid noch nicht genehmigt. Wir hatten vergangene Woche eine Aussprache mit Bundesrat Alain Berset, dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern. Intensiv diskutiert wird die ganze Sache noch vom Präsidenten der Swiss DRG AG, Herrn Thomas Heiniger, Vorsteher der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Eine Antwort ist noch ausstehend.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Angestellter des Kantons St.Gallens offen. Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Als Angestellter des Kantons St.Gallen bin ich zusammen mit 22'000 anderen von dieser Lohnreduktion betroffen. Auch ich bin am 15. November 2012 nach St.Gallen gepilgert und habe zusammen mit gegen 5'000 Staatsangestellten an der Kundgebung aller Personalverbände teilgenommen. Was mich da am meisten überraschte, war die starke Präsenz meiner Polizeikolleginnen und -kollegen. Über 300 Polizistinnen und Polizisten aus allen Teilen des Kantons waren vor Ort. Es war ungefähr die Hälfte des Korps, und dies, obwohl der normale Dienst weiterlaufen musste. Wir Polizistinnen und Polizisten sind jeweils bei allen Demonstrationen und Kundgebungen aussenherum vor Ort; dass wir daran aber aktiv teilnehmen und erst noch in solch einer Anzahl, ist aussergewöhnlich. Ich habe das jedenfalls in meiner über 30-jährigen Tätigkeit noch nie erlebt. Die angedrohte Lohnreduktion hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Wir werden, falls die Vorschläge der Regierung und der Finanzkommission in diesem Rat eine Mehrheit finden, in Zukunft an die 3 Prozent weniger in unserer Lohntüte haben. Dabei habe ich die geplante Erhöhung bei den Pensionskassenbeiträgen mitberechnet. Es ist wohl nicht nur das Geld, das uns in der Lohntüte fehlen wird, was uns auf die Strasse trieb. Es gibt noch weitere Gründe, sei es die nicht gewährte Aufstockung unseres Polizeikorps, welche weiterhin herausgeschoben wird, seien es die dauernd zusätzlich aufgebürdeten Aufgaben und die immer komplizierter werdenden gesetzlichen Bestimmungen und Erschwernisse der eigentlichen Polizeiarbeit.

Es schmerzt uns dann erst recht, wenn zusätzlich noch der Lohn zusammengestrichen wird. Man fragt sich, ob unsere Arbeit von der Mehrheit dieses Parlaments überhaupt geschätzt wird. Schliesslich war es die Mehrheit dieses Parlaments, das gegen den Willen der Regierung anlässlich der letzten Sparrunde beschlossen hat, 16 weitere Millionen bei allen Departementen einzusparen, und dies im Wissen, dass dies ohne Kürzungen beim Personal nicht möglich sein wird. Die Mehrheit dieses Parlamentes hat in den letzten Jahren Steuerreduktionen vor allem auch für die Besserverdienenden beschlossen. Nun soll das Staatspersonal einen Teil der fehlenden Einnahmen mit dieser Lohnreduktion kompensieren. Wollen Sie das wirklich?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag Thoma-Andwil ist abzulehnen.

Unsere Gesellschaft braucht im Zusammenleben Regeln. Ich stelle immer wieder fest, dass bei verschiedenen Bereichen, gerade auch von der SVP-Fraktion, gefordert wird, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Wir haben hier jetzt Regeln auf der Strasse, die es auch durchzusetzen gilt, wie in anderen Lebensbereichen. Hier geht es um die Sicherheit und hier ist es wahrscheinlich aus meiner Sicht auch unerheblich, wo man diese Geräte hinstellt. Die Regeln sind geklärt, die Autofahrerinnen und Autofahrer, Velofahrerinnen und Velofahrer, die wissen, worum es geht, und es ist klar, dass man das jetzt durchsetzen muss.

Die Kontrollen sind notwendig, nur dann werden die Regeln eingehalten, das ist analog der Schule oder zu Hause, es braucht gewisse Kontrollen. Diese Kontrollen kann man nicht immer am gleichen Ort machen, sondern man muss sie unterschiedlich einsetzen, dazu braucht es diese Geräte. Immer wieder kommt der unterschwellige oder jetzt sogar ausformulierte Vorwurf, dass das sogenannte Geldmaschinen sind, dass man die Leute abzocken möchte usw. Diese leeren Behauptungen sind nicht belegt, denn es geht hier darum, gleiches Recht anzuwenden.

Für mehr Sicherheit auf der Strasse, und zwar für alle Verkehrsteilnehmenden, braucht es diese Geräte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 6050.312 (Amt für Raumentwicklung und Geoinformation / Informatik) eine Kürzung um Fr. 481'000.–.

Das Geoinformationsgesetz des Bundes bezweckt, dass Geodaten über das Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft den Behörden von Kanton, Bund und Gemeinden sowie der Wirtschaft, Gesellschaft und der Wissenschaft für eine breite Nutzung aktuell, einfach und in einer guten Qualität zu angemessenen Konditionen zur Verfügung stehen. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden haben zusammen mit dem Kanton St.Gallen die IG GIS AG gegründet und betreiben in einem Rechenzentrum eine gemeinsame Geo-IT. Die Voraussetzungen für die Erfüllung der Bundesvorgaben sind nun schon seit rund 10 Jahren gegeben. Man müsste, wie andere Nachbarkantone, eine übergreifende Strategie der Gemeinden und des Kantons eingeführt haben. Es ist nicht richtig, dass der Kanton nun in einen Geodatenbus investiert und einen Beitrag von rund einer halber Million ausgibt, wenn die gemeinsame Strategie von Kanton und Gemeinden nicht bekannt ist. Wenn die beiden Staatsebenen das Thema Geodatenbewirtschaftung verabschiedet haben, können die Investitionen zielgerichtet vorgenommen werden. Bis dahin sind Investitionen zurückzustellen, weil die nötigen Zusammenarbeitsplattformen für die Übergangszeit vorhanden sind. Im Übrigen kann der Geodatenbus im Rahmen der ordentlichen Erneuerung des Rechenzentrum-Pools erfolgen und kostet dann im Rahmen dieser jährlichen Applikationsanpassungen nicht zusätzlich. Die Investitionen sind gemeinsam zu planen und möglichst im Rahmen der jeweiligen ordentlichen Releases vorzunehmen. In Anbetracht unserer Finanzlage und im Sinn eines bewussten Umgangs mit den Finanzmitteln bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrages.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion):

Ende August ist ein Häftling aus dem Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang ausgebrochen, der Mann konnte kurz danach wieder festgenommen werden. Dieser Vorfall hat einmal mehr gezeigt, dass das Sicherheitsdispositiv des Bitzi verstärkt werden muss. Es sei zusätzliches Sicherheitspersonal notwendig, heisst es seit längerer Zeit beim Amt für Justizvollzug. Im Februar 2011 anlässlich der Beratung des Sparpakets hier in diesem Saal hat die SP-Fraktion Antrag gestellt, zwei geplante Stellen im Sicherheits- und Betreuungsbereich nicht zu streichen. Die SVP-/FDP- und CVP-EVP-Fraktionen haben diesen Antrag geschlossen abgelehnt, und das trotz der Tatsache, dass im Bitzi mit gleich viel Personal immer mehr Insassen betreut werden. Die Belastung und auch die Gefährdung des Personals im Massnahmenvollzug steigen laufend, und trotzdem werden ausgewiesene zusätzliche Stellen durch diesen Kantonsrat verweigert. Für die SPG-Fraktion stellt sich daher die Frage, ob die Sicherheit für das Personal und die Öffentlichkeit genügend gewährleistet ist. Im Voranschlag 2013 sind keine zusätzlichen Stellen im Bitzi vorgesehen, darum folgende zwei Fragen unserer Fraktion an die Regierung:

  1. Wie wurden die Sicherheitsmassnahmen im Bitzi nach dieser Flucht im August verbessert?

  2. Wann werden die notwendigen Stellen geschaffen, um die umfassende und professionelle Betreuung der Insassen und die Sicherheit des Personals und der Öffentlichkeit gewährleisten zu können?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich habe eine Frage an die FDP-Fraktion. Den Antrag habe ich verstanden, aber ich finde keine Kompensationsmassnahmen darin. Wenn wir das Staatshaushaltsgesetz nicht heute schon aufheben, dann würden wir letztlich ein Defizit von etwa 75 Mio. Franken verabschieden, d.h. ein Budget, das nicht unseren Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Hartmann-Flawil hat jetzt von einem weiteren möglichen Bezug, einer möglichen Konsequenz gesprochen, die aber nicht Bestandteil des grauen Blattes ist. Deshalb ist die Sache für mich nicht eindeutig rechtmässig. Es würde mich noch interessieren, woher denn diese 50 Mio. Franken kommen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 7250.301 (Kantonspolizei / Besoldungen) eine Verschiebung um 1 Prozent des Aufwands aus den Konti 306 / 310 / 311 / 312 / 313 / 314 / 315 / 318 / 319 zum Konto 301, um die aktuelle Polizeischule um drei Aspiranten zu erhöhen.

Mein Antrag zielt auf die nun schon den ganzen Tag mehrfach gemachten Voten, und deshalb lege ich auch zuerst meine Interessen offen, ich bin selbst Mitarbeiter bei der Kantonspolizei St.Gallen und dort in der Uniformpolizei tätig.

Mit dem Antrag soll es nicht eine Aufstockung der Besoldung sein, sondern eine interne Verschiebung der Kosten. Ich bin überzeugt, dass wir innerhalb der Kantonspolizei in der Lage sind, einige Punkte in diesen von mir aufgeführten Konten sowie verschiedene Projekte etwas zurückzustellen oder vielleicht sogar die Umsetzung zu verzögern, dafür aber entsprechend Personal zu generieren. Die Gesamtkosten der von mir aufgeführten Konti belaufen sich auf rund 23,5 bis 24 Mio. Franken, 1 Prozent davon sind die 240'000 Franken. Dies entspricht zusammen mit der Ausbildung, welche hier auch miteinbezogen werden muss, drei Polizeiaspirantinnen oder -aspiranten. Dadurch kann man eine wesentliche Entlastung, vor allem in der Regionalpolizei, herbeiführen, denn die aktuelle Schule, welche bestellt werden müsste, deckt gerade, und nicht einmal zu 100 Prozent, die Personen ab, welche in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Alle uniformierten Beamtinnen und Beamten, welche aus anderen Gründen das Korps verlassen, sind dabei eine erhebliche Lücke. Bei uns ist es leider nicht so wie vielleicht in einem anderen Beruf, es gibt immer noch das Problem, dass ein Polizeischüler während 18 Monaten aktuell zuerst ausgebildet werden muss. Der Markt an Polizistinnen und Polizisten ist nicht gleich offen wie der eines Maurers, Schreiners oder eines Ingenieurs, bei denen die Ausbildung abgeschlossen ist. Bei uns ist das Problem, dass wir diese zuerst rekrutieren müssen, entsprechend dazu ausbilden und erst dann in den Einsatz bringen können. Dies erfolgt dann mit einer Verzögerung von mehr als diesen 18 Monaten, und auch dann, wenn der Beamte frisch in seinen ordentlichen Dienst eintritt, benötigt er die Unterstützung seiner Mitarbeiter, damit er nicht direkt ins kalte Wasser geworfen wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Es liegt kein Antrag vor, das ist nicht korrekt. Ich habe keinen Antrag gestellt in dieser Kontogruppe. Ich habe lediglich eine Frage an Regierungsrat Willi Haag: Im Voranschlag der Regierung mit den Beilagen, S. 117, 3.6.4 Sachaufwand, dort ist im zweitletzten Abschnitt die Ergänzung seitens der Hochbauten: «einerseits resultiert bei den Projektierungskosten im Hochbauamt im Voranschlag 2013 ein Mehraufwand von 23 Mio. Franken». Ich möchte die Frage stellen, ob diese 23 Mio. Franken kurz erklärt werden könnten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann Sie auf S. 198 der Botschaft verweisen, dort sind die Erläuterungen der Arbeitslosenkasse ausführlich dargestellt. Ich kann es kurz machen, wir machen diese Gewinne nicht auf dem Buckel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten sehr erfolgreich und effizient, deshalb haben wir hier einen Gewinn, der zugunsten der Staatskasse verwendet werden kann. Es ist so, in der Schweiz gibt es grundsätzlich zwei Modelle, man kann entweder effektiv abrechnen oder pauschal. Wir sind meines Wissens der einzige Kanton, der mit dem Seco pauschal abrechnet. Die grossen Gewerkschaftskassen machen es so wie wir, rechnen auch pauschal ab und können die Gewinne frei verwenden. Was sie damit tun, wissen Sie wahrscheinlich besser als ich. Auf jeden Fall machen wir es so wie auch die grossen Gewerkschaftskassen, dabei ist nichts Anrüchiges. Das ist eine Belohnung für effiziente Dienstleistungserfüllung, welche der Staatskasse letztlich zugute kommen. Wir werden voraussichtlich an diesem System festhalten, aber ich möchte ganz deutlich betonen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angestellt im Rahmen des öffentlichen Personalrechts, das bedeutet gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Diese erwähnten 1,5 Prozent, die Friedl-St.Gallen erwähnt hat, darüber haben wir in der Regierung lange diskutiert. Wir haben gesagt, wenn wir das machen, dann müssen wir das aus personalrechtlichen Gründen für alle tun. Aber es gibt natürlich gewisse Verwerfungen, gerade in diesen Bereichen, dessen waren wir uns bewusst. Aber so wie es aussieht, werden die 1,5 Prozent nicht kommen und wir werden es dann differenziert machen, so wie Noger-St.Gallen dies auch heute Morgen angeregt hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich gebe gerne Auskunft über diese 40 Prozent. Sie haben das richtig zusammengefasst, es sind insgesamt 200 Stellenprozente im Integrationsbereich, die zur Verfügung stehen. 100 Stellenprozente sind durch den Bund refinanziert, davon sind 40 Stellenprozente bisher für den Flüchtlingsbereich ebenfalls durch Bundesmittel gedeckt. Das heisst, der Kanton finanziert in der Integration 100 Stellenprozente, dies unverändert seit dem Jahr 2001. Der Kanton St.Gallen ist im schweizweiten Vergleich personell aber immer noch unterdotiert. Die Nachbarkantone Graubünden und Thurgau haben bei einer weit kleineren Bevölkerungszahl 380 bis 470 Stellenprozente zur Verfügung. Eine Kürzung dieser Stellenprozente bei diesen 200 Stellenprozenten wäre unverhältnismässig. Die 40 Stellenprozente im Flüchtlingsbereich sind, um Gelder beim Bund abzuholen und diese zielgerichtet zu verteilen. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sind die Pauschalen vom Kanton zweckgebunden für die Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration dieser Personengruppen einzusetzen. Der Kanton hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass ausreichend Bildungs- und Qualifizierungsprogramme bereitstehen, um die arbeitsmarktliche Integration dieser Personengruppe voranzutreiben. Aufgrund des personalintensiven Verfahrens bei der Vergabe von Integrationspauschalen konnte der Aufgabenbereich zur Entwicklung von spezifischen Bildungs- und Qualifikationsangeboten bis dahin nicht wahrgenommen werden. Das Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung ist für die Qualitätssicherung, das Controlling, Reporting dieser Integrationspauschalen gegenüber dem Bund verantwortlich. Diese Stellenprozente sind daher zwingend nötig, sonst können wir nicht garantieren, dass wir das Geld vom Bund auch richtig abholen und auf die Gemeinden verteilen können. Das wäre ein Bumerang und deswegen zu bedauern.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Zu Ihrer ersten Frage: Sie haben selber schon festgestellt, dass die Beträge, die wir schliesslich ausrichten, aufgrund der eingehenden Gesuche erteilt werden. Es ist so, dass wir über die Jahre 2011 und 2012 gewisse Veränderungen bei den Budgetpositionen hatten. Im Rechnungsjahr 2011 haben wir nur elf Monate budgetiert, deshalb hatten wir im 2011 einen kleineren Betrag, entsprechend höher war danach 2012. Wir haben aber gesehen, dass auch im Jahr 2012 die eingegangenen Gesuche effektiv weniger waren und entsprechend weniger Stipendien ausgerichtet wurden. Das hat nichts damit zu tun, dass die Chancengleichheit nicht gewahrt wäre, es ist absolut nicht mit einem Leistungsabbau verbunden, sondern mit den eingereichten Gesuchen, die schnell behandelt und entsprechend auch ausbezahlt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist so, dass das Stipendienkonkordat, das verabschiedet wurde und sich zurzeit zur Vorbereitung bei der Regierung befindet, auf Mitte nächstes Jahr vorbereitet wird und Ihnen als Botschaft und Entwurf der Gesetzesanpassungen unterbreitet wird. Die Umsetzung dieses Stipendienkonkordates wird dann erst auf 2014 erfolgen. Somit haben die Veränderungen aus diesem Konkordat noch gar keinen Einfluss auf das Jahr 2013, deshalb besteht auch kein Zusammenhang.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist in der Tat hier diese kostenneutrale Stellenverschiebung zur Diskussion. Es sind die 200 Stellenprozente, die vom Generalsekretariat ins Amt für Soziales verschoben werden. Das hat man bereits in der Botschaft zum Einführungsgesetz Kesb transparent ausgewiesen. Die Aufsicht über die Kesb, wie es Bucher-St.Margrethen bereits erwähnte, sind maximal 60 Prozent. Die müssen wir im Departement machen. Es ist also eine bestehende Aufgabe des Departementes des Innern. Hingegen, was Thalmann-Kirchberg auch gesagt hat, die Bewilligung und Aufsicht der Pflegefamilien, mindestens 140 Prozente, ist eine neue Aufgabe. Ab dem Jahr 2014 muss mit diesen 200 Stellenprozenten auch die Aufsicht über Familienplatzierungsorganisationen erfüllt werden. Diese Aufgabe wurde den Kantonen vom Bund neu auferlegt. Wer also mittels Gesetzesanpassung dem Kanton neue Aufgaben überträgt, muss auch die Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Kantonalisierung des Pflegefamilienbereichs war im Gesetzesprozess unbestritten, auch die transparent ausgewiesenen Folgen waren unbestritten. Ich kann Ihnen detailliert noch sagen, welches der Stellenbedarf im Amt für Soziales ist. Das Hauptziel ist, genügend geeignete Pflegefamilien, die im Platzierungsfall zur Auswahl stehen, zu finden. Die Kantonalisierung macht es möglich, einen Pool von geeigneten Platzierungsorten (Heime und Pflegefamilien) zu schaffen. Es ist im Interesse des Kantons, dass insbesondere für kleinere Kinder ausreichend geeignete Pflegefamilien zur Verfügung stehen und teurere und wenig geeignete Heimplatzierungen vermieden werden können, nur weil zu wenig Pflegefamilien verfügbar sind. Da der Kanton Heimaufenthalte zu einem Drittel mitfinanziert, besteht auch ein finanzielles Interesse, hier tätig zu werden. Über 200 bestehende Pflegefamiliendossiers müssen vom Amt für Soziales ab dem 1. Januar 2013 übernommen und neu betreut werden. Diese Aufgabe wird mit diesen Stellenprozenten bewältigt, sie war bereits angekündigt. Es ist eine kostenneutrale Verschiebung für eine neue Aufgabe.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrätin: Dieses Votum kann ich so nicht stehen lassen. Wenn das Gesundheitsdepartement nur den Tarif umsetzen müsste, dann hätte man es tatsächlich schon längstens in ein anderes Departement eingliedern können. Aber bekanntermassen betreut es noch viele andere Aufgaben. Die Spitalgestaltung beispielsweise dreht sich nicht nur um die Umsetzung des Tarifs. Ich bezweifle, dass die Aufhebung und Integration des Gesundheitsdepartementes ins Finanzdepartement eine echte Sparmassnahme ist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen SVP-Fraktion im Konto 3000.301 (Generalsekretariat DI / Besoldungen) eine Kürzung um Fr. 60'000.–.

Gemäss Bericht 40.12.07 Abschnitt 6, Ressourcen, sind im Departement des Innern (DI) 200 Stellenprozente für die allgemeine Integrationsförderung zuständig. Davon ist eine Stelle durch Bundesmittel refinanziert. Zusätzlich werden beim DI 40 Prozent für den Flüchtlingsbereich bereitgestellt. Diese 40 Prozent sind ebenfalls durch Bundesmittel finanziert. Es stellt sich also zu Recht die Frage, was die Konsequenz einer Streichung diese 40 Stellenprozent wäre. Diese Aufgabe ist nicht zwingend durch den Kanton zu übernehmen, die Bundesgelder kann man sehr wohl für diese Aufgabe nutzen, muss diese jedoch nicht mit 40 Stellenprozent besetzen. Es reicht nämlich, diese im Aufgabenbericht zu erwähnen. Mit der Streichung dieser 40-Prozent-Stelle haben wir keinen Leistungsabbau des Kantons, denn die Integration ist klar Sache der Gemeinden und diese ist von den Gemeinden selbst zu regeln. Zudem ist, solange nicht klar ist, ob man sich überhaupt in einem Gemeindethema mit 240 Stellenprozent befassen will, das Etat zu hoch. Mir ist bewusst, es geht hier nur um Fr. 60'000.–, doch wie sagt man so schön, wer den Rappen nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

zu Konto 4003.360 (Ausbildungsbeihilfen / Staatsbeiträge): Ich habe eine Frage, die ich vorgängig Regierungsrat Kölliker zugestellt habe. Wie wir hier sehen, nehmen die Stipendien ab. Das ist bildungspolitisch ein schlechtes Zeichen. Die SP-Fraktion ist wirklich besorgt, dass damit die Erhöhung der Chancengleichheit, was man mit Stipendien ja erreichen will, nicht mehr gewährleistet wird. In der Botschaft steht auch eine Begründung, dass man das schlecht voraussehen kann, aber es müsste uns eigentlich hellhörig machen, wenn in Zeiten, wo die Wirtschaft weniger gut läuft, genau dann auch noch die Stipendiengesuche zurückgehen. Ich möchte wissen, ob, wenn wir immer mehr nach unten fahren, die Chancengleichheit noch gewahrt ist. Auch habe ich eine Frage zur Motion der Kommission für Aussenbeziehungen zum Stipendienkonkordat, dort hatte die Regierung explizit verlangt, dass das budgetneutral umgesetzt werden muss. Wenn ich mir jetzt diese Schwankungen über die Jahre ansehe, wäre ich froh zu wissen, wo die Basis gelegt wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Wo werden diese Stellen eingespart werden können, die der Kantonsrat soeben gesprochen bzw. in die Verwaltungsrekurskommission verschoben hat? Wo muss ich den Antrag stellen, diese Stellen im Departement des Innern zu streichen? Ist das der noch zu stellende Antrag der SVP-Fraktion zum Konto 3200.301?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion:

  • im Konto 4231.360 (Universitäre Hochschulen / Staatsbeiträge) einen Betrag von Fr. 152'234'100.–;

  • im Konto 4232.360 (Fachhochschulen / Staatsbeiträge) einen Betrag von Fr. 110'184'500.–;

  • im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) eine Kürzung von Fr. - 1'463'400.–.

Auch wir haben uns sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie wir zu einem ausgeglichenen Budget beitragen können. Auch wir sind relativ schnell zum Schluss gekommen, ohne Beteiligung des Personals ist dies schlicht und einfach nicht möglich. Es wurde seitens GLP/BDP-Fraktion erwähnt, dass wir den Auftrag der Regierung gegeben haben, das ist richtig. Wir haben aber nicht gesagt, wie dieser Auftrag umzusetzen ist. Wir haben einen Auftrag erteilt und haben eine Antwort bekommen. Ob wir nun zufrieden sind oder nicht, das beurteilen wir heute Nachmittag.

Eines kann ich sagen, wir sind es nicht und das haben wir bereits im Juni zum ersten Mal kundgetan, als die 1,5 Prozent, auf jede Person, die bei diesem Staat arbeitet, verteilt wurde. Einfach sagen, 1,5 Prozent ist ein unbrauchbarer Vorschlag, damit haben wir uns noch nicht begnügt. Wir haben weiter intensiv die Diskussion und die politische Entwicklung beachtet und nach Lösungen gesucht. Warum sagen wir, es sei eine unbrauchbare Lösung? Sie ist nicht nachhaltig, was ausführlich bereits von der FDP- wie auch von CVP-EVP-Fraktion erwähnt wurde. Für uns ist sie sozial keine faire Lösung, die Demonstration, die hat unsere Meinung nicht geändert, etwas härter ausgedrückt, sie hat uns auch nicht extrem imponiert. Zum Glück sind es nicht 5'000, wie es Kofler-Uznach erwähnt hat, es sei denn, er hat noch 2'000 irgendwo versteckt, die wir nicht gesehen haben. Wir haben aber auch gehört, dass das nicht die Lösung ist. Wir haben auch das Gespräch mit diversen Gewerkschaftsvertretern gesucht, oder sie mit uns, und wir haben uns dieser Diskussion gestellt. Was ist daraus resultiert? Ein Vorschlag, nachlesbar von der CVP-EVP- und FDP-Fraktion, 1 Prozent nachhaltig. Grundsätzlich der richtige Weg, wir haben aber etwas dazugegeben und haben genau dasselbe mit 2 Prozent gemacht. Dieser Vorschlag liegt Ihnen jetzt vor. Auch 2 Prozent geht nicht ohne Kündigungen und natürliche Abgänge sowie andere Optimierungen. Zum Vergleich, den auch Jud-Schmerikon gemacht hat, die Privatwirtschaft: Auch die Privatwirtschaft hat dieses Problem seit mehreren Jahren. Diverse Betriebe, vor allem jene im Export, sind in einer Rezession und müssen sich solche Fragen auch stellen. Mir ist bewusst, der Staat ist nicht mit der Privatwirtschaft zu vergleichen, das höre ich, seit ich in beiden Bereichen tätig bin. Ich habe bei einem Betrieb gearbeitet, der hat letztes Jahr von der 40-Stunden-Arbeitswoche auf eine 43-Stunden-Arbeitswoche erhöht, und das bei vier Wochen Ferien. Der Mitarbeiter hat zwei Varianten: dies anzunehmen und weiterhin dort zu arbeiten oder sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen. Wir haben aber noch einen zweiten Vorschlag, der auch nicht von ungefähr kommt, ich komme wieder auf die Sozialverträglichkeit, wir haben einen Vorschlag eingereicht mit einer Abstufung. Wir haben gesagt, diese 1,5 Prozent sind nicht die Lösung, die 1 Prozent sind uns zu wenig, deshalb die 2 Prozent, und jetzt kommt noch dieser Vorschlag, wir belassen alle Löhne unter 100'000 Franken. Und 100'000 bis 200'000 Franken, da nehmen wir 3 Prozent Lohnkürzung. Jene über 200'000 Franken, da nehmen wir 5 Prozent Lohnkürzung. Das tönt jetzt nach sehr viel. Wenn ich das aber vergleiche mit der Privatwirtschaft, was ist geschehen? Diversen Managern und Gut verdienenden wurden die Boni gestrichen, da haben wir aber nicht von 2, 3 oder 5 Prozent, sondern von 30 bis 40 Prozent gesprochen. Deshalb kommt dieser sehr sozialverträgliche Vorschlag mit einer Abstufung 100'000 bis 200'000 Franken und über 200'000 Franken. Dieser Vorschlag könnte auch von Hartmann-Flawil aus der anderen Seite des Saals kommen. Mich hat das gestern Abend motiviert, ich habe es leider nur vom Präsidiumszimmer aus gesehen, die Plakate SVP- und FDP-Fraktion für die «Bonzen». Da dachte ich, ich müsse diesen Antrag zurückziehen, denn wir sind ja damit genau nicht für die «Bonzen». Vielleicht muss man den Demonstranten dies noch klarer machen.

Etwas habe ich bis jetzt noch nicht erwähnt. Wir haben noch einen Zusatz, den ich sonst von niemandem gehört habe. Wir haben die Polizei, und zwar die Regionalpolizei, explizit ausgenommen bei diesen 2 Prozent wie auch bei dieser abgestuften Variante. Was verstehen wir unter Regionalpolizei, da ist ja die Terminologie etwas unterschiedlich. Wir sprechen bei der Regionalpolizei von uniformierten Polizeimitarbeitern, die sichtlich draussen auf der Strasse ihre Tätigkeit in unserem Sinn, für unsere Sicherheit vornehmen. Um diese Sicherheit geht es bei der heute Morgen dringlich erklärten Interpellation. Deshalb sagen wir, die Polizei nehmen wir von all diesen Lohnmassnahmen aus.

Wir haben jetzt zwei Anträge der SVP-Fraktion. Wenn ich diese beiden Anträge so stehen lasse, habe ich ein Problem, denn unsere Anträge werden einander gegenübergestellt. Die Fraktion müsste sich spalten und das wird relativ schwierig. Aus diesem Grund ziehe ich jetzt diesen Antrag, der die 2-prozentige Lohnkürzung fordert, zurück, und im Rat bleibt abzustimmen über diese abgestufte, sozialverträgliche Variante, die die Polizei ausschliesst.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Dem Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist wahrscheinlich zuzustimmen.

Auch in unserer Fraktion war die Verärgerung über das Vorgehen des Hochschulrates gross. Die Verwunderung über das Vorgehen betreffend das Erstellen des Provisoriums hat nichts zu tun mit der Beurteilung der Bedürfnisse für zusätzlichen Schulraum der HSG. Es hat mehr damit zu tun, dass wir das über die Zeitung erfahren haben. Auch in der Finanzkommission haben wir keine wirklich ausführliche Information erhalten. Ich war als ehemaliges Mitglied der Kommission Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen auch erstaunt, weil in der seinerzeitigen Vorlage eine Erweiterungsoption angedacht war, und zwar exakt an der Stelle, an welcher heute das Provisorium geplant ist. Noch mehr erstaunt war ich, dass uns die Departemente keine Informationen liefern konnten. Wir bestreiten den Raumbedarf in der HSG in keiner Art und Weise. Wenn wir aber in sehr vielen Staatsbereichen Bedürfnisse für einen Ausbau haben, kann es nicht sein, dass die Uni mit einem andern Vorgehen einer kantonalen Investitionsplanung ausweicht. Mit dem Trick, diese Aufgabe einem privaten Investor zu übertragen, kann natürlich schnell gebaut werden, aber der Kanton könnte die nötigen Mittel sicher günstiger beschaffen, der private Investor möchte ja mit Sicherheit auch etwas verdienen. Mit der gleichen Begründung könnten auch alle anderen Institutionen Provisorien oder sogar fixe Bauten über die Betriebsmittel finanzieren. Das Präjudiz wurde von Eugster-Wil bereits erwähnt. Auch die Begründung von Scheitlin-St.Gallen mit den höheren Gebühren, die kommt nicht hin. Es geht nicht an, dass nachher einfach andere Vorgehensweisen damit begründet werden. Auch die Begründung mit Bezug zur Postulatsantwort «Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge» ist sehr fragwürdig. Geht es doch hier nicht um ein gewöhnliches Mietobjekt, sondern um einen Neubau, ein 10-jähriges Provisorium, welches während der ganzen Nutzungszeit ausschliesslich durch die HSG belegt wird. Solche Bauten dürfen nicht ausschliesslich als Mietverhältnis betrachtet werden.

Wir sind gespannt auf die Erkenntnisse zur Motion «Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten» und Finanzreferendum, dann können wir in diesem Rat über ein sinnvolles und einheitliches Vorgehen befinden.

Den Antrag der CVP-EVP-Fraktion konnten wir in unserer Fraktion nicht besprechen, er lag zum Zeitpunkt der Fraktionssitzung noch nicht vor.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wir stehen am Schluss der Beratung des Voranschlages 2013 und stellen fest, dass die Lücke ausgewiesen ist und wir nur im «My-Bereich» schrauben konnten. Jetzt geht es darum, die Lücke zu decken. Dies kann entweder über den Abbau des Eigenkapitals oder über höhere Steuererträge getan werden. Das Eigenkapital sinkt – das geschieht beispielsweise, wenn der Steuerfuss nur um 5 statt 10 Prozente erhöht wird – auf eine Quote von etwa knapp 100 Mio. Franken, was ungenügend ist. Es geht folglich nur der Weg über die Erhöhung der Steuererträge, damit wir eine konsequente Haltung einnehmen können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

hält an ihrem Antrag fest. Ich möchte daran erinnern, dass der Kantonsrat die Kompetenz hat, in der Budgetdebatte einzelne Konti zu verändern oder zu beantragen. Deshalb möchte ich das tun und halte an diesem Antrag fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Zum Abstimmungsverfahren:

Zuerst werde ich eine Bereinigung dieser drei Anträge machen und den obsiegenden dann jenem gelben Blatt gegenüberstellen, das ist das korrekte Vorgehen der Abstimmung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Dem Ordnungsantrag Güntzel-St.Gallen ist zuzustimmen.

Sollte dem Ordnungsantrag nicht stattgegeben werden, wird sich die SVP-Fraktion der Stimme enthalten. Dies nicht, weil sie nicht weiss, was sie stimmen soll, sondern weil sie klar kundtun will, dass sie weder für 10 noch für 5 Prozent, sondern nur für 0 Prozent Steuerfusserhöhung ist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag zum Abstimmungsverfahren.

Ich beantrage dem Kantonsrat, dass die beiden Erhöhungen von 5 Prozent und 10 Prozent einander gegenübergestellt werden und das obsiegende Resultat der Erhöhung um 0 Prozent. Ich bin der Meinung, dass der Bürger wissen soll, wer sich für keine Erhöhung ausgesprochen hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

zu Konto 4156 (Berufsfachschulen). legt ihre Interessen offen als Mitglied und Revisorin des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz (AGVS), Sektion SG, AI/AR, FL. Wir haben durch das Bildungsdepartement erfahren, dass bei der Berufsschule St.Gallen, der Schulstandort GBS für die Autoberufe vollzogen werden soll. Jetzt stelle ich fest, dass aufgrund verschiedener Argumente der Kantonsrat wohl im Übereifer die Massnahme K16, «Berufsschulen, Erhöhung der zumutbaren Reisezeit Wohnort – Schulort für Lernende» und K18 «Berufsfachschulen, Konzentration der Schulorte» des Sparpakets II verabschiedet hat, obwohl damals nicht alle Konsequenzen und deren Tragweite bekannt waren. Das St.Galler Automobilgewerbe, Lehrmeister und Lehrlinge sind von der Aufhebung der GBS St.Gallen für ihre Klassen stark betroffen und benachteiligt. Die erhebliche Mehrzeit für die lange Hin- und Rückfahrt, die künftig ein Lernender auf sich nehmen muss, geht an der schulischen Ausbildung, bzw. Hausaufgaben und Praxis verloren. Gleichzeitig führt dieser Schulzuweisungsbeschluss zu Mehrkosten und einer Kostenverlagerung auf das Gewerbe sowie auch zu einem nicht unwesentlichen Einschnitt auf die Ausbildungszeit. Der Auszubildende wird einen weiteren halben Tag im Betrieb fehlen, und so ist die somit schon knappe Ausbildungszeit um weitere wertvolle Stunden im Praktischen geschwächt. Gemäss Brief der Regierung vom 7. September 2012 sollen der Schulort in St.Gallen, also das GBS für die Automobilberufe (Automobilmechatroniker und Automobilfachleute), aufgehoben werden. Sie begründet dieses Vorhaben einerseits mit der zumutbaren Reisezeit, die der Kantonsrat beschlossen hat, und andererseits, weil mit der Einführung des vierjährigen Lehrberufs Automobilmechatroniker in der Fachrichtung Personenwagen die Anzahl der Lernenden im 2012 auf 43 gesunken sei. Das stimmt so nicht wenn man im Jahr 2012 die als befristet abgezogenen Lehrlinge als Automechatroniker an der GBS berücksichtigt, konnte der Schulort St.Gallen gegenüber dem Vorjahr leicht zulegen und verfehlt nur knapp den Stand um 2010. Das Amt für Berufsbildung hat am 11. Juli 2012, also nach der Behandlung des Sparpakets II, in der Junisession 2012 bestätigt, dass es keineswegs darum gehe, den Schulort aufzuheben. Der Standort St.Gallen liegt zentral, wo auch die Lernenden der Kantone Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden beschult werden. Insgesamt sind rund 50 Prozent der Lernenden St.Gallen-orientiert.

Für das Autogewerbe und mich als Vertreterin kann kein Nutzen der geplanten Aufhebung des Schulstandortes nachvollziehbar sein, insbesondere auch, was die Kosteneinsparung betrifft. Ich werde deshalb diese Worte noch mit einem Vorstoss verstärken.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Ordnungsantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Es gibt klare Regeln in diesem Rat. Am Schluss wird das Obsiegende dem Antrag der Regierung bzw. der Finanzkommission gegenübergestellt. Dieses Verfahren wurde bisher angewandt und soll auch jetzt so angewendet werden, weil es sich bewährt hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich gehe davon aus, dass Güntzel-St.Gallen heute Morgen in der Eintretensdiskussion Mächler-Zuzwil gut zugehört hat. Mächler-Zuzwil hat nämlich klar dargelegt, dass als logische Konsequenz ein höherer Eigenkapitalbezug von etwa 50 Mio. Franken resultieren wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion):

Bereits beim Eintretensvotum hat die CVP-EVP-Fraktion dargelegt, dass sie einen Sockel von rund 150 Mio. Franken Eigenkapital als wichtig erachte. So können unvorhergesehene Negativpositionen aufgefangen werden. Nach der Diskussion der einzelnen Budgetposten ist nun klar, dass das Defizit nur durch einen zusätzlichen Eigenkapitalabbau oder durch Steuerfusserhöhungen gedeckt werden kann. Damit Ende 2013 ein Betrag von noch rund 150 Mio. Franken Eigenkapital verbleibt, ist eine Steuerfusserhöhung um 10 Steuerprozente notwendig. Die CVP-EVP-Fraktion wird, wenn auch sehr ungern, dieser Steuerfusserhöhung zustimmen. Sie fordert die Regierung jedoch auf, den Umfang des Entlastungsprogramms 2013 so anzulegen, dass in den kommenden Jahren weder eine Steuerfusserhöhung noch ein Eigenkapitalabbau erfolgen muss. Für die CVP-EVP-Fraktion gehören folgende unliebsamen Massnahmen zur Sanierung des Kantonshaushaltes: Personalmassnahmen, Steuerfusserhöhung und zukünftiges Entlastungspaket.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag Thoma-Andwil ist abzulehnen.

Für die Stadt St.Gallen wüsste ich die Antwort, und ich denke, Regierungsrat Fässler wird auch Stellung dazu nehmen, nach welchen Kriterien diese semistationären Anlagen errichtet und aufgestellt werden. Ich wundere mich etwas über diesen Antrag, denn wir werden nachher über eine dringliche Interpellation der SVP-Fraktion beraten, Prioritätensetzung der Polizeiführung. Wenn Sie zwei, drei schwere Unfälle haben mit Verletzten oder Toten, dann wird eine neue dringliche Interpellation von irgendwoher kommen, dringliche Prioritätensetzung in der Polizeiführung. Wenn Sie keine semistationären Anlagen haben oder stationäre, dann müssen Sie diese Kontrollen mit Polizistinnen und Polizisten durchführen, das braucht immer wieder Personal. Ich denke, es ist eine gute Sache, wenn wir diese semistationären Anlagen haben, und sie dienen der Verkehrssicherheit. Das ist ein sehr hoher Wert, den es zu bewahren gilt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Es war die Rede von hinterhältigem Vorgehen, Wegelagerer moderner Art, Radarfallen gegen den Bürger und dergleichen mehr. Das sind Radarfallen für den Bürger, Sie wissen, dass das Rasertum auch in diesem Kanton immer wieder Todesopfer fordert. Wir haben auch im Kanton St.Gallen die paradoxe Situation, dass man nirgends schneller als 120 km/h fahren darf, aber die meisten Fahrzeuge schaffen locker 200 und 250 km/h. Viele, vor allem jugendliche Fahrerinnen und Fahrer wollen das austesten und gefährden damit sich selber und auch andere. Aus diesem Grunde, um diese vorgegebenen Regeln durchzusetzen, sind auch Kontrollen notwendig. Im Kanton St.Gallen erfolgen diese Kontrollen ausschliesslich an unfallträchtigen Situationen. Es besteht eine explizite Dienstvorschrift bei der Kantonspolizei, dass diese semistationären Anlagen nicht irgendwo eingesetzt werden, und nicht dort, wo man erwartet, dass möglichst viele Fahrerinnen und Fahrer zu schnell fahren, sondern dort, wo konkrete Gefährdungen möglich sind. Diese Dienstanweisung wird überprüft und auch durchgesetzt. Wer korrekt fährt, der muss überhaupt nichts befürchten. Es werden nur Personen geblitzt und gebüsst, die tatsächlich auch zu schnell gefahren sind. Der unbescholtene Bürger, der jetzt beschworen wird, der wird von dieser Massnahme nicht behelligt. Der Kanton St.Gallen besitzt im Moment zwei dieser semistationären Messgeräte. Diese Messgeräte werden sinnvollerweise nicht fest installiert, weil wenn Sie einmal fest installiert sind, dann weiss spätestens nach einem Monat der halbe Kanton, wo sie stehen. Die rentieren trotzdem noch, weil die Leute zum Teil dreimal in die gleiche Radarfalle rasen. Das ist nicht ganz verständlich, wenn man bemerkt, dass man geblitzt wurde, dass man das eine halbe Stunde später schon wieder vergessen haben soll. Diese semistationären Geschwindigkeitskontrollgeräte sind sehr ergiebig, und aus der Ergiebigkeit ergibt sich bereits, wie notwendig sie auch sind. Jedes dieser Geräte spielt je Jahr eine Million Schweizer Franken in die Kasse. Jetzt können Sie sagen, das ist Abzockertum, ich sage als Sicherheitsverantwortlicher in diesem Kanton, wir müssten viel mehr haben. Denn wenn derart viele Personen noch zu schnell fahren, tun wir im Moment noch zu wenig.

Sollten Sie diesen Antrag annehmen, müssen Sie im Konto 437 noch eine Million Einnahmen aus dem Budget streichen. Wenn diese semistationäre Anlage nicht angeschafft werden kann, wird sie natürlich auch die entsprechenden Bussen nicht erwirtschaften. Das müssten Sie in Kauf nehmen.

Wir haben auch überprüft, wie wir im gesamtschweizerischen Vergleich stehen. Wir sind ausserordentlich moderat. Im ganzen Kanton St.Gallen ist das Bussenaufkommen im Moment etwa bei 11 Mio. Franken. Die Stadt Winterthur nimmt das Doppelte an Bussen ein, 22 Mio. Franken. Aus diesem Verhältnis sehen Sie, dass wir im Kanton St.Gallen, selbst wenn man diesen Vergleich als zulässig betrachtet, an einem ausserordentlich moderaten Ort sind.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Eigentlich hat Thalmann-Kirchberg alles gesagt. Ich möchte hinten beginnen, heute Morgen wurde es gesagt. Es gelten in diesem Kanton Spielregeln, auch der Kompetenzen. Sie haben es erklärt, wir haben Bauvorlagen über 3 Mio. Franken, und innerhalb der 3 Mio. Franken ist die Regierung frei, mit wenigem Geld selber Prioritäten zu setzen. Sie haben völlig recht, das Parlament wollte nicht, dass wir dieses Bauprojekt, eine Einrichtung einer Bibliothek in der Hauptpost, weiterplanen und vorschlagen, das wären etwa die 100 Mio. Franken gewesen. Deshalb haben wir gemäss Ihrem Beschluss dieses Projekt abgebrochen. Das heisst, wir gehen davon aus, dass wenn es abgebrochen wurde, es für viele Jahre weg vom Tisch ist und wir damit nicht wieder kommen können. Aber die ganze Problematik der jetzigen Bibliothek, der Platzverhältnisse und auch der zwingenden und geforderten Zusammenarbeit im Bibliothekswesen auf dem Platz St.Gallen hat uns bewogen, jetzt, weil wir nicht planen, weil wir nicht bauen und weil wir Ihren Entschluss respektiert haben, jetzt ein Provisorium einzurichten, aber viel kleiner und auf einer Etage und dies mit der Stadt St.Gallen und dem Kanton St.Gallen gemeinsam. Es soll auch gemeinsam betrieben werden. Deshalb haben wir diese 2,5 Mio. Franken klar in der Kompetenz und in der Priorisierung der Regierung in Bauten und Renovationen eingestellt. In diesem Konto «Bauten und Renovationen» haben wir offen, transparent und fair alle grösseren Posten aufgeführt. Das sind insgesamt ungefähr die 27 Mio. Franken, 70 bis 80 Positionen, bei denen wir versuchen, das Dringendste an unserem Immobilien-Portefeuille vorzunehmen. Sie wissen ganz genau, dass diese 27 Mio. Franken im Verhältnis unseres Immobilien-Portefeuilles zu wenig sind. Jedes Jahr stauen wir mehr auf, wir können das, was wir dringend tun sollten für den Unterhalt der Liegenschaften, nur das Notwendigste tun, jede private Firma würde es nicht so machen. Wir haben bereits jetzt in jedem Jahr Positionen, da fragen wir die Departemente nicht mehr, da bestimmt das Hochbauamt, was wir dringendst zu tun haben, ob die Nutzer das wollen oder nicht. Wir haben jetzt schon wieder diese 2,5 Mio. Franken innerhalb dieser 27 Mio. Franken positionieren müssen, das geht den andern Departementen wieder ab, weil wir diesen zu tiefen Betrag auch für 2013 wegen der Finanzlage eingestellt haben. Ich bitte Sie, hier nicht zu intervenieren. Wir könnten, auch wenn Sie diese 27 Mio. Franken kürzen, trotzdem die eigene Priorisierung machen. Ich bitte Sie, die Spielregeln zu beachten, die Sie so hoch schätzen. Wir machen kein Neubauprojekt, aber wir müssen diese 10 oder mehr Jahre überbrücken mit einem Provisorium für unsere Situation im Bibliothekswesen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Die Begründung ist eigentlich auf S. 117, so, wie Sie es gelesen haben, gegeben. Es ist keine Mehrausgabe. Ich bitte Sie, auf S. 52 nachzusehen beim Hochbauamt, bei 6100.318 waren es im Jahre 2011 21 Mio. Franken, dann eben nur 2 Mio. Franken und jetzt wieder die 24 Mio. Franken. Dann sehen Sie noch das Konto ein wenig weiter unten 489, Bevorschussungen. Da sehen Sie genau dasselbe. Das sind Planungskosten, die wir aufgestellt und zugeteilt haben und hier zentral für alle Projekte, die wir projektieren und vorbereiten. Erst wenn eine Botschaft bewilligt ist, dann wird es dem entsprechenden Projekt zugeteilt, danach verschwindet es wieder – das ist ein Durchlaufposten. Jetzt haben wir sehr viele Projekte, dann, wenn wir Verzögerungen haben, bleiben diese zugeteilten Projekte (Kredite) liegen und die neuen häufen sich. Wir haben zusammen mit dem Finanzdepartement im Jahr 2012 hier eine Bereinigung gemacht, wir nehmen sie jetzt flexibler und nicht mehr zugeteilt auf ein Projekt. Deshalb konnten wir die stillen Reserven, die dort überall sind, wieder zusammenlegen. Wir brauchten praktisch keine Planungskosten, diese haben wir abgebaut und nutzen das jetzt als Pool, um die entsprechenden Projekte voranzutreiben, in denen wir weiterarbeiten können.

Im Jahr 2011 haben Sie die Summe, wir haben letztes Jahr abgebaut, und jetzt ist das weg. Jetzt brauchen wir die normale Projektmenge für unsere Aufgaben, die dann wieder den Projekten zugeteilt werden. Das ist die Begründung, auch mit dem Wechsel des Systems.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Widmer-Mosnang beantragt die Kürzung dieses Projektes um 481'000 Franken. Ich habe Verständnis dafür, aber ich glaube, Sie sind nicht optimal informiert worden. Es geht hier nicht um einen Kredit des Amtes für Raumentwicklung oder des Baudepartementes. Es geht hier um wesentlich mehr. Sie haben richtig erwähnt, es ist unsere Pflicht, dass wir diese Geodaten, die alle benützen müssen, können und sollen, auch gemeinsam bewirtschaften und steuern. Dieses Projekt Geobus wird die Geodateninfrastruktur auf eine moderne technische Basis stellen, welche erlaubt vor allem im Bereich der Datenschnittstellen über alle Datenangaben zu koordinieren und dort Geld zu sparen. Dieses Projekt ist bei uns zwar eingestellt, muss aber die Schnittstellen über die diversen Departemente und dann mit den Gemeinden letztendlich sicherstellen. Wir wissen, dass wir noch nicht so weit sind, dass wir die GIS-Strategie fertig erstellt haben. Wir sind jetzt erneut daran, einen weiteren Versuch zu machen, um diese Daten zu koordinieren. Das ist ganz wichtig. Dieses Informatikprojekt ist im Rahmen aller Informatikprojekte zentral beurteilt worden. Es ist priorisiert worden und von der Generalsekretäre-Konferenz letztendlich auch eingegeben worden. Wir brauchen dieses Basisinstrument, wir brauchen diesen Bus, um letztendlich die Schnittstellen zu steuern. Ich erinnere Sie daran, es sind nicht nur die Gemeindedaten mit den kantonalen Daten, die Gemeindedaten sind in zwei Teile aufgeteilt, es ist die Geoinfo AG, da sind die Hälfte der Gemeinden daran beteiligt, und es ist die andere Hälfte der Gemeinden, welche mit ihren Geometern ihr eigenes System haben. Es gilt hier alle drei Partner zusammenzuführen. Das wäre ein böser Schildbürgerstreich, wenn Sie diesen Prozess noch behindernd verzögern, wenn wir eine Lösung finden sollen. Wir wollen vorwärtsmachen, wir müssen vorwärtsmachen. Ich habe das beim letzten Treffen der Regierung mit dem VSGP-Vorstand explizit erklärt und habe es vor einer Stunde dem Präsidenten der VSGP nochmals erklärt: Der Kanton will eine gemeinsame Lösung finden. Aber gemeinsam heisst nicht, das ist nur die Gemeinde oder nur der Kanton, sondern wir müssen das in einer partnerschaftlichen Lösung machen, um die wichtigen Personaldaten, Grunddaten usw., die wir alle haben, von allen aufzunehmen und wieder allen zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein ganz wichtiger Teil. Sie kappen hier nicht einen Teilkredit, sondern Sie kappen die Basis, um das gemeinsame Projekt aufzubauen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Bei diesen 65'000 Franken geht es um eine externe Beratung. Die Finanzkommission war der Meinung, dass diese Massnahmen, die auf dem grauen Blatt aufgeführt sind, diese vier Punkte, auch ohne Weiteres, ohne externe Beratung, im Haus bewältigt werden können. Deshalb hat die Finanzkommission den Antrag mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten unterstützt. Ich bitte Sie, den Antrag auf dem grauen Blatt deshalb abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

legt ihre Interessen offen als Präsidentin der Personalverbände-Konferenz, die heute auch mehrfach angesprochen wurde.

Ich möchte eine Antwort Götte-Tübach geben, es sind tatsächlich gegen 5'000 Personen gewesen, die am 15. November 2012 demonstriert haben, es waren keine 3'000, auch die Polizei hat dies bestätigt.

Dann kommt noch dazu: Was wir und die Verbände nicht wollen, ist ganz klar, dass einzelne Berufsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Wir haben eine gemeinsame Aktion geplant, mit einem gemeinsamen Ziel, das heisst, gegen die Lohnkürzungen und gegen jegliche weitere Personalmassnahmen. Das heisst auch, dass wir gegen eine pauschale Kürzung von 1 Prozent sind, die meiner Meinung nach viel schlimmer ist als eine Kürzung von 1,5 Prozent.

Mir ist klar, dass die SVP-Fraktion nicht beeindruckt war von dieser Demonstration, aber es sind knapp ein Viertel des gesamten Personals von 22'000 auf die Strasse gegangen, und das heisst etwas. Es geht hier nicht nur um die Lohnkürzungen, das haben wir immer wieder betont. Es geht um das Mass, das überschritten wurde. Das Fass ist am Überlaufen, das Personal hat genug, ein Sparpaket am andern jagten sich und es ist klar, der Kanton ist ein Dienstleistungsbetrieb, da ist das Personal der Hauptkostenfaktor. Ich bitte Sie, nicht einfach irgendwelche pauschale Kürzungen zu beschliessen und so über das Personal zu urteilen. Sie haben Ihren Anteil immer und immer wieder gebracht. Ich weiss nicht, Götte-Tübach, wenn ich Ihnen jetzt zuschaue, dass Sie das jetzt auch noch lustig finden, das finde ich peinlich.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich will mir hier keine Wiederholungen erlauben, aber ich will doch noch einige Punkte hinzufügen. Wir werden mit dem Voranschlag auch Kenntnis davon nehmen, dass ein Entlastungspaket geschnürt wird, und ein Entlastungspaket, das Dutzende von Millionen umfassen muss, damit der Staatshaushalt auch in Zukunft einigermassen im Gleichgewicht gehalten werden kann. Dieses Entlastungspaket wird sicher auch dazu führen, dass nicht auf allen Staatsebenen der Personalbedarf auf dem heutigen Niveau behalten werden kann. Klar werden wir diese Beratungen erst im nächsten Juni durchführen, aber als einer, der jetzt nicht beim Staat arbeitet, der in der Privatwirtschaft sein Auskommen suchen muss, würde ich als Unternehmer jetzt nicht mehr Leute ersetzen, die jetzt infolge Pensionierung ausscheiden, wenn ich nicht wirklich weiss, ob ich diese Sparte auch in den kommenden Jahren noch anbieten kann, ob meine Kundschaft diese Dienstleistung noch bezahlen kann. Wir haben uns mit unserem Antrag Mühe gemacht, wir haben die Lohnreduktion der Regierung diskutiert und sind eigentlich zur Überzeugung gelangt, dass diese Reduktion in der Grössenordnung von 1 Prozent eigentlich nichts anderes ist als ein sanfter Einstieg in Richtung Entlastungspaket. Jetzt gibt es selbstverständlich auch hier Betroffene, aber es hat auch in der Privatwirtschaft heute schon viele Betroffene. Wir haben Betriebe, da muss jetzt einfach mehr gearbeitet werden wegen der Kursdifferenz zum Euro. Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bürgerinnen und Bürger, welche jetzt in Kurzarbeit stecken, auf die vielleicht auch im Jahr 2013 Kurzarbeit dazukommt, und die müssen auch verzichten, auch die haben eine Einbusse zu ertragen. Ich denke, das muss am Schluss einfach in die Gesamtüberlegungen miteinbezogen werden. Es ist nicht so, dass man in schwierigen Zeiten nur das Staatspersonal zur Kasse bittet, wir alle tragen mit, wir alle sind auch bereit, über eine weitere Steuererhöhung, die hier später noch diskutiert und beschlossen wird, auch hier wieder einen Anteil zu den zusätzlichen Lasten zu tragen. Es geht einfach darum, dass wir jetzt auch hier und heute einen guten Ausgleich finden. Ich erinnere mich einfach noch an die Spardebatte in der Junisession, die Einheit, wo man noch sparen kann, die war ja auch nicht sehr gross, und genauso wird es auch im nächsten Juni wieder sein. Wir werden da sehr unterschiedliche Haltungen haben, wo verzichtet werden könnte und wo nicht. Diese Diskussion führen wir jetzt schon über drei Jahre. Hier geht es jetzt wirklich um die Opfersymmetrie. Wir sind der Auffassung, dass die 1,5-prozentige Lohnkürzung dann jeden, ab einem Einkommen von Fr. 60'000.– treffen würde. So schlecht wie die Lösung jetzt beschrieben wurde, ist sie nicht, aber wir denken, mit der einprozentigen Lösung sind wir besser dran.

Kofler-Uznach möchte ich einfach noch mitteilen, das Thema Polizei habe ich schon vor einem Jahr erwähnt. Wenn man die Bestände ansieht, wie sie seit 2009 erhöht wurden, dann habe ich etwas Mühe damit, dass die Polizei jetzt mitmarschiert ist. Wenn wir jetzt diesen Ausbau wirklich wieder rückgängig machen oder wenn der Weiterausbau gestoppt wird – das werden wir noch beschliessen müssen -, dann hätte ich Verständnis dafür, aber wir haben bis jetzt das Polizeikorps aufgestockt und die sind heute etwa bei 723, es sind etwa 90 Angehörige des Polizeikorps mehr dabei und nicht weniger. Das gilt es einfach auch zu beachten, und das müssen wir auch unseren Bürgerinnen und Bürgern sagen, so schief ist die bürgerliche Politik jetzt auch wieder nicht in der Landschaft.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Sie wollen einen Antrag zur Abstimmung bringen über einen Betrag, der gar nicht im Voranschlag ist, das geht doch nicht. Die 500'000 Franken fallen ja erst an, wenn das Mietobjekt da ist, aber das Mietobjekt ist nicht da. Auch nächstes Jahr ist es nicht da. Man kann einen Antrag stellen, wonach die Universität Fr. 500'000.– sparen muss, aber nicht festlegen, wo sie dies tun soll.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Die Anträge der CVP-EVP/FDP- und SPG-Fraktion sind abzulehnen.

legt ihre Interessen offen, spricht im Namen des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachpersonen (SBK) des Kantons St.Gallen, Appenzell und Thurgau.

Die Pflegefachpersonen erfahren von der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung. Insbesondere auch, weil der Genesungsprozess durch gute professionelle Pflege unterstützt wird. Es ist auch bekannt, dass uns ein Pflegenotstand bevorsteht und die Pflegenden täglich ein hohes Mass an Verantwortung und Arbeitsbelastung tragen. Leider ist diese hohe Belastung nebst Arbeitsbedingungen der häufigste Grund, warum die Berufsverweildauer in der Pflege gegenüber anderen Berufen sehr tief ist. Verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen, so wird sich dieser Trend fortsetzen. Kürzen wir die Löhne über alle Stufen, so wird der Anreiz, im Gesundheitswesen zu arbeiten, weiterhin eher niedrig sein und die Abwanderung in Richtung anderer Kantone oder in Privatkliniken zunehmen. St.Gallen engagiert sich in der Ausbildung von Pflegenden, wir wollen diese nach der Ausbildung auch im Kanton halten. Die Sparmassnahmen bedeuten Leistungsabbau, dies hat Auswirkungen auf die Motivation der Mitarbeitenden, das Einkommen ist niedriger, somit werden auch Einsparungen in den Weiterbildungen getätigt, welche bereits jetzt schon in den Institutionen da sind. Die Pflegequalität wird längerfristig beeinträchtigt, wir müssen die fehlenden Pflegenden durch ausländisches Personal ersetzen. Fluktuation und Stellenwechsel nehmen zu. Die Lohneinsparung von 1 Prozent über die Gesamtlöhne sind das kleinere Übel als die 1,5 Prozent je Angestellte, welche über 60'000 Franken verdienen. Durch Fluktuationen sind gewisse Einsparungen möglich. Das Pflegepersonal trägt heute schon eine grosse Last, und Fluktuationen werden bereits heute schon nicht 1:1 ersetzt, sondern verzögert. Verschlechtern wir weiterhin diese Arbeitsbedingungen, dann wird der Pflegenotstand schneller, als in der nächsten Zeit zu erwarten ist, eintreffen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Es geht um die Kosteneinsparung, und bei genauerer Betrachtung fehlt mir der Beweis der Kosteneinsparung. Weil ich für die Kosteneinsparung bin, werde ich nochmals einen Vorstoss machen, um allfällige Einsparungen tatsächlich nachzuweisen. Bereits in früheren Jahren wurde schon ein solcher Antrag zur Zentralisierung geprüft, und damals ist man davon abgekommen, weil es gar keine Kosteneinsparung gab. Wenn keine Einsparungen vorhanden sind, dann gehen wir zurück zum Anfang und belassen es so.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen.

Ich stimme den Ausführungen von Locher-St.Gallen vollumfänglich zu. Wir haben in der Subkommission der Finanzkommission diese 1,3 Stellen diskutiert und sie wurden uns nachvollziehbar begründet. Es gab weder hier noch in der gesamten Finanzkommission einen Widerspruch. Auch dort wurde dieser Punkt erörtert. Ich bitte Sie daher, diesen Streichungsantrag abzulehnen, er ist nicht begründet.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission nimmt nicht Rücksicht auf die Höhe der Beiträge, sondern auf die Notwendigkeit der Massnahmen, die wir anpassen wollen oder notfalls streichen. Der sinnvolle Einsatz von Secure E-Mails hat sich bei uns in Frage gestellt, und deshalb hat die Finanzkommission den Antrag in der Kommission ganz deutlich unterstützt, nämlich mit 11:1 bei 1 Abwesenheit.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag Stadler-Kirchberg ist abzulehnen.

Es sind nur Fr. 7'000.–, aber die dürfen wir nicht genehmigen. Früher, ich war auch in der Staatswirtschaftlichen Kommission, erhielten wir die Unterlagen per Post, nicht eingeschrieben, ganz normal. Das ist die gleiche Sicherheitsstufe, wie sie jetzt im E-Mail-Verkehr ist. Ich weiss genau, was für Unterlagen Sie hin- und herschieben. Das braucht es jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit des Präsidiums): Dem Antrag Stadler-Kirchberg ist zuzustimmen.

Ich bitte zum Zustimmung, weil die Mehrheit diese Secure E-Mail benutzt bzw. benutzen kann und somit kann auch die Vertraulichkeit, die gewisse Dokumente fordern, bewahrt werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 0100.312 (Kantonsrat / Informatik) eine Erhöhung um Fr. 7'000.–.

Ich habe Hemmungen, zu diesem Antrag zu sprechen, denn es geht wirklich nur um Fr. 7'000.–. Die Finanzkommission beantragt, den Kredit von Fr. 7'000.– für das Secure E-Mail zu streichen. Die ständigen Kommissionen, d.h. die Staatwirtschaftliche Kommission, die Rechtspflegekommission und die Kommission für Aussenbeziehungen, haben sich Anfang dieser Amtsdauer entschieden, weiterhin mit dem Programm Secure E-Mail vertrauliche Papiere auszutauschen. Deshalb sind wir überrascht, dass nun dieser Streichungsantrag der Finanzkommission kommt. Ich hoffe, dass das nicht ein Ausdruck der Wertschätzung zur Arbeit der anderen Kommissionen ist. Im heutigen normalen E-Mail-Verkehr sind vertrauliche Dokumente nicht ausreichend geschützt, und es wäre verantwortungslos, solche Dokumente trotzdem mit normalem E-Mail-Verkehr zu versenden.

Wenn wir nicht das Secure E-Mail benützen können, dann müssen wir wieder vermehrt auf den Postversand zurückgreifen, was zu einer speditiven Abwicklung der Geschäfte wirklich nichts beiträgt. Ich bitte Sie daher, auch im Namen der anderen zwei ständigen Kommissionen, diesen Antrag der Finanzkommission abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Da der Kantonsrat gesetzlich verpflichtet ist, auf den Voranschlag einzutreten, entfällt die Abstimmung über Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Zum weiteren Vorgehen:

Ich werde den SVP-Fraktionsantrag dem Antrag der CVP-EVP-/FDP-Fraktion gegenüberstellen, den Obsiegenden dann jenem der Finanzkommission und den Obsiegenden dann dem Streichungsantrag der SP-Fraktion gegenüberstellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

«Alle Jahre wieder» kommt eine Steuererhöhung von 10 Prozent auf den Tisch. Diese Steuererhöhung ist aber ein Spott und Hohn an die Bevölkerung des Kantons St.Gallen. Dies beweisen eindrücklich die Zahlen aus der Medienorientierung des Finanzdepartementes. Wir haben, entgegen allen Behauptungen der Linken, absolut kein Problem mit den Steuereinnahmen. Im Jahr 2008 hatten wir fast genau gleich viele Steuereinnahmen, wie es für das Jahr 2013 ohne Steuererhöhung geplant ist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Wie schon in der Eintretensdiskussion formuliert, stimmt die GLP/BDP-Fraktion der 10-prozentigen Steuerfusserhöhung zu. Wir können es uns nicht leisten, aus dem Eigenkapital den letzten Rest herauszupressen, bis nur noch die Schale übrig bleibt. Deshalb soll die Steuerfusserhöhung jetzt erfolgen, damit das Eigenkapital noch ein bisschen Boden hat.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Erinnern Sie sich noch an die schönen alten Zeiten? Jeweils im November diskutierte der Kantonsrat Anträge der Finanzkommission in Millionenhöhe. Es hatte noch ein bisschen Fleisch am Knochen. Mit dem Voranschlag 2013 wird klar: Der Staatshaushalt ist ausgepresst. Heute zeigt sich die Ratlosigkeit der zuständigen Finanzkommission und der Politik: Es kann nur noch am Knochen genagt oder mit dem Knochen gespielt werden. Es gibt nichts mehr zu holen!

Die Regierung legt einen Voranschlag 2013 vor, der innerhalb der Gesetze liegt. Dank Reservebezügen kann er ausgeglichen gestaltet werden. Wenn man aber genauer hinsieht, stellt man fest, dass die Staatstätigkeit auf dem Minimum reduziert wird und praktisch ohne Entwicklungsmöglichkeiten bleibt. Das Wachstum der Ausgaben liegt vor allem in den Bereichen, die wenig bis gar nicht durch den Kanton beeinflusst werden können; das ist bei den Finanzierungen in der Pflege und im Spitalbereich der Fall. Das bereinigte Ausgabenwachstum von etwa 0,7 Prozent ist minimal und unterdurchschnittlich. Das zeigt der Voranschlag 2013 überdeutlich. Was im Ausgabenbereich nachdenklich stimmt: Die Sparpakete I und II sind umgesetzt und zeigen keine Wirkung. Es wird überholt und aufgehoben durch die zusätzlichen Ausgaben, die man nicht beeinflussen kann und durch die Erträge, die wegschmelzen. Beim Personal kippt der Kanton ins Negative. Mit Lohnkürzungen wird der Personalaufwand wohl reduziert, aber das Image geschädigt. Mit dem Vorschlag, der am wenigsten bringt und nicht nachhaltig ist, wird der allergrösste Imageschaden provoziert. Die 500'000 Angestellten des Kantons haben es gezeigt. Hier hört der Spass auf. Die neuen Vorschläge der bürgerlichen Parteien, die wir auf den eingereichten Anträgen lesen können, die gehen noch mehr in die falsche Richtung, denn sie gehen dorthin, wo es zu Personalabbau und -entlastungen kommen muss. Wir brauchen in den schwierigen Jahren aber motiviertes Personal, denn das Personal hat die Last zu tragen, und deshalb gilt für uns: keine Sparübungen auf dem Buckel des Personals.

Die Einnahmen unter Druck sind das Hauptproblem des Staatshaushaltes. Das Licht am Ende des Tunnels, das waren die dazumal beschlossenen Steuersenkungen, die uns aber jetzt entgegenrasen und den Crash herbeiführen der bürgerlichen Finanz- und Steuerpolitik. Die Rückgänge bei den Steuererträgen und Ausfälle bei Beiträgen (SNB, NFA) schlagen durch. Der Kanton muss die Einnahmeseite wieder ins Lot bringen. Die Regierung schlägt vor, dass der Steuerfuss um 10 Prozentpunkte erhöht wird. Die SPG-Fraktion wird diesen Vorschlag unterstützen, nachdem sie anlässlich der Septembersession mit ihren Vorschlägen gescheitert ist. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir in den letzten Jahren bestimmte Anspruchsgruppen entlastet haben, und jetzt bezahlen alle - und besonders der Mittelstand bezahlt überproportional an diese Einnahmeausfälle.

Positiv ist das lnvestitionsvolumen. Auch die Ausgaben mit investivem Charakter (bis 3 Mio. Franken) können einigermassen gehalten werden. Dies hat eine erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung und sichert Arbeitsplätze. Fehlen jedoch dem Baudepartement die notwendigen Stellen, so werden die grösseren Investitionen stark zurückgehen - mit entsprechenden Folgen für die St.Galler Wirtschaft.

Das Eigenkapital entwickelt sich gegen null. Die SPG-Fraktion hat Vorschläge zum besonderen Eigenkapital gemacht. Sie wurden aber in Bausch und Bogen abgelehnt. Wir sind gespannt, was die bürgerlichen Parteien in diesem Bereich vorschlagen werden.

Der Kanton gerät zunehmend unter Druck. Uns stehen mit dem Sparpaket III schwierige Zeiten bevor. Die SPG-Fraktion wird sich diesen Diskussionen stellen. Sie kennen unsere Grenzen, wir haben immer wieder gesagt, nur Reiche können sich einen Staat erlauben, der beschnitten und klein ist und keine Wirkung erzielt. Der Mittelstand und die normalen Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen sind darauf angewiesen, dass der Kanton, der Staat, richtig funktionieren kann.

Sollten beim Voranschlag 2013 Einnahmen beim Steuerfuss reduziert werden oder das Personal abgestraft werden, so wird die SPG-Fraktion den Voranschlag ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen und der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Wie gewohnt, möchte ich zu Beginn aus einem früheren Kommissionsreferat zitieren. Im November 2009 habe ich zum Voranschlag 2010 folgende Aussage gemacht: Einige Ökonomen sehen für die kommenden Jahre noch immer schwarz, andere sehen ein Licht am Ende des Tunnels. Aber Vorsicht, das Licht kann möglicherweise der Zug sein, welcher entgegenkommt.

Mit der heutigen Beratung des Voranschlags 2013 wissen wir, dass es definitiv der Zug ist, welcher uns entgegenkommt und nicht das Ende des Tunnels. Die Wirtschaftskrise macht sich auch bei uns bemerkbar. Weniger Steuereinnahmen - und das nicht nur wegen früher gewährten Steuersenkungen - machen uns zu schaffen. Der Nationale Finanzausgleich (abgekürzt: NFA) bringt nicht mehr die Einnahmen von früher, und die Nationalbank macht keine oder deutlich weniger Ausschüttungen an die Kantone. Die unsägliche, uns vom Bund eingebrockte Spitalfinanzierung, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Wenn wir in die Zukunft blicken, sieht es nicht besser aus. Es werden gemäss den neuesten Zahlen des Aufgaben- und Finanzplans (abgekürzt: AFP) noch bedeutend schwierigere Zeiten auf uns zukommen. Wir haben in der Finanzkommission lange und eingehend diskutiert, und es bleiben nicht allzu viele Möglichkeiten, wie man den Staatshaushalt nachhaltig ins Lot bringen kann. Sicher kann es nicht Realitätsverweigerung sein, wie bei einem Patienten, der die Tragweite seiner Krankheit nicht erkennen kann oder will. Eine Möglichkeit ist ritueller Widerstand gegen sämtliche Sparmassnahmen, mit gleichzeitiger Erhöhung der Einnahmen. Die andere Möglichkeit kann eine moderate Erhöhung der Einnahmen sein, gepaart mit der vertieften Überprüfung des kantonalen Leistungskataloges. Das mit dem Ziel, dort zu sparen, wo es nicht oder wenig schmerzt. Bis heute wurde nur das Ausgabenwachstum gebremst, zurückgegangen ist es nicht. Die Finanzkommission begeht keine Realitätsverweigerung und hat deshalb an ihrer Novembersitzung und vorgängig in den Subkommissionen der einzelnen Departemente den Voranschlag 2013 geprüft. Nach Berücksichtigung der Finanzkommissionsanträge liegt nun der Voranschlag 2013 mit einem Gesamtaufwand von 4'497'121'900 Franken und einem Ertrag von 4'473'535'000 Franken vor. Es resultiert somit ein Aufwandüberschuss von 23'586'900 Franken. Ohne Bezug aus den freien Reserven und ohne Vorbezug einer Jahrestranche aus dem besonderen Eigenkapital läge der Aufwandüberschuss noch wesentlich höher, nämlich bei rund 130 Mio. Franken. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, Zahlenreihen und weitere Begründungen zu wiederholen, die bereits in der Botschaft stehen und welche in den Fraktionen eingehend studiert und diskutiert worden sind. Mit Anerkennung wurde in der Finanzkommission festgestellt, dass die Regierung gegenüber dem Kantonsrat die Vorgaben für den Voranschlag 2013 eingehalten hat und die in der Junisession 2012 beschlossenen Massnahmen konsequent umsetzte. Die Saldovorgaben der Regierung wurden in allen Departementen eingehalten. Allfällige Abweichungen sind nachvollziehbar, und der Spardruck ist auf einem hohen Niveau. Dass dazu beachtliche Anstrengungen seitens der Verwaltung nötig waren, weiss die Finanzkommission sehr wohl einzuschätzen. An dieser Stelle ist es der Finanzkommission wie immer ein Bedürfnis, der Regierung und vor allem dem Finanzchef für die frühzeitigen Informationen und die damit verbundene Transparenz in der gesamten Budgetierungsphase herzlich zu danken. Dass sich die Regierung der problematischen Finanzsituation des Kantons ernsthaft annimmt, zeigt das im Frühjahr 2013 zu bearbeitende Entlastungspaket deutlich. Es bleibt zu hoffen, dass dabei die gesamte Regierung am gleichen Strick zieht; und das zusammen am gleichen Ende.

Einige Bemerkungen zu den wichtigsten Diskussionspunkten in der Finanzkommission, beginnend mit der von der Regierung in Aussicht gestellten 1,5-prozentigen einmaligen Lohnreduktion für das Staatspersonal. Bei der Beratung des Sparpaketes II hat die Mehrheit des Kantonsrates zum Ausdruck gebracht, dass auch im Personalbereich Einsparungen zu vollziehen sind, in der Höhe von 16,2 Mio. Franken. Ziel dieser zusätzlichen Einsparung sollte die Schliessung des strukturellen Defizites sein, nachhaltig und nicht einmalig. Die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen sind einmalig, nicht nachhaltig und gliedern sich wie folgt: Befristete Kürzung um 1,5 Prozent der Reallöhne, Reduktion der Beförderungsquote von 0,4 auf 0,2 Prozent, Reduktion der ausserordentlichen Leistungsprämien von 0,3 Prozent auf 0,15 Prozent und Verzicht auf die Stellen im AFP 2013-2015. In der Finanzkommission wurde daraufhin als mögliche, weitere Variante über die Auswirkung bei der Aussetzung des Stufenanstieges diskutiert. Diese Massnahme würde in der Zentralverwaltung eine Einsparung von 4,5 Mio. Franken sowie bei der Spitalregion I alleine eine Einsparung von 4,3 Mio. Franken zur Folge haben. Die Aussetzung des Stufenanstieges wirkt zwar nachhaltiger, insgesamt gibt es acht Stufen, somit ist über sieben Jahre mit tieferen Lohnkosten zu rechnen. Das trifft aber v.a. die jungen Mitarbeitenden. Ab der Lohnklasse 32 gibt es keine Stufen mehr, womit die Grossverdiener von dieser Massnahme ausgenommen wären. Die Aussetzung des Stufenanstieges alleine brächte mit einer Einsparung von 4,5 Mio. Franken ein zu tiefes Volumen, deshalb wurde angeregt, eine Kombination mit einer pauschalen Reduktion des Personalaufwandes um 1 Prozent zu prüfen. Als weitere Variante wurde ein abgestuftes Modell in die Diskussion eingebracht. Diese abgestufte Lohnreduktion war so ausgestaltet, dass bei einem Lohn von 60'000 bis 120'000 Franken eine Reduktion um 1,5 Prozent erfolgt, bei einem Lohn von 120'000 bis 200'000 Franken um 3 Prozent und ab 200'000 Franken um 5 Prozent. Nach intensiver Diskussion und Prüfung verschiedener Varianten wurde über diverse Anträge abgestimmt. Der Antrag, auf die befristete Kürzung von 1,5 Prozent der Bruttobesoldung zu verzichten und die Mindereinsparung mit einem höheren Eigenkapital zu kompensieren, unterlag mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten. Eine abgestufte Lohnreduktion unterlag ebenfalls mit 8:3 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenden. Die Mitglieder der Finanzkommission gaben schlussendlich dem am praktikabelsten scheinenden Antrag der Regierung mit 9:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 3 Abwesenheiten den Vorzug.

Der Antrag der Finanzkommission, den Sonderkredit E-Government zu streichen, ging aus der Diskussion mit den folgenden aufgeworfenen Punkten hervor: Der Kanton St.Gallen sei im Bereich des E-Governments bereits sehr gut aufgestellt und die Gemeinden hätten mit der höheren Übernahme der Pflegefinanzierung die Sparvorgabe von 20 Mio. Franken noch nicht erreicht. Aus dem E-Government-Vorhaben resultieren mutmassliche Betriebskosten von rund 20 Prozent der Investitionskosten, also 2 Mio. Franken. Es sei zu unterscheiden zwischen «nice to have» und «must have». Die Finanzkommission war bei der anschliessenden Abstimmung der Meinung, dieser zusätzliche E-Government-Kredit über 10 Mio. Franken sei ein «nice to have» und lehnte ihn deutlich mit 9:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten ab.

Bei der Beratung des Kantonsratsbeschlusses über die Nichtanwendung von Art. 18 des Gesetzes über die Besoldung der Volksschullehrer werde ich im Speziellen auf die Diskussionen in der Finanzkommission eingehen.

Da eine gesetzliche Eintretenspflicht besteht, kann ich direkt zu den Anträgen der Finanzkommission überleiten. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, den Anträgen der Finanzkommission zu folgen und den Antrag der Regierung zum E-Government-Kredit sowie den Antrag des Präsidiums zur Informatik für den Kantonsrat abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Ergebnis der Beratung der laufenden Rechnung (KRB Ziff. 1) ist auf den Bildschirmen zu sehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Im Voranschlag 2013 wird die aktuelle Finanzlage einmal mehr detailliert und gut nachvollziehbar dargelegt. Für diese übersichtliche und offene Darlegung der Fakten danken wir dem Finanzdepartement und der Regierung. Die Ausführungen bilden eine wichtige und unerlässliche Grundlage für ein zielführendes und geordnetes Handeln.

Zwar haben die verschiedenen Massnahmen wie Kostenverlagerungen, Gebührenerhöhungen und Änderung der Abschreibungspraxis zu Einsparung von über 140 Mio. Franken geführt, doch sind rund 100 Mio. Franken davon bereits wieder verpufft. Einerseits durch Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe in den Bereichen Spital- und Pflegefinanzierung sowie Millionenmehrausgaben in den Bereichen Universität und berufliche Grundbildung. Andererseits müssen wir von Mindereinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe in den Bereichen Steuern, Bundesfinanzausgleich, Dividenden St.Galler Kantonalbank und der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) hinnehmen. Vor einem Jahr stimmten wir zudem einer Steuerfusserhöhung um 10 Steuerprozente zu, was zu Mehreinnahmen von über 100 Mio. Franken führte, jedoch eine merkbare Verschlechterung im interkantonalen Vergleich bewirkte. Die Rechnung 2012 dürfte über 40 Mio. Franken schlechter abschliessen als budgetiert. Somit muss für das Jahr 2012 mit einem Bezug aus dem freien Eigenkapital von über 270 Mio. Franken gerechnet werden, was dessen Bestand, trotz der beachtlicher Steuerfusserhöhung per Ende 2012, auf noch rund 250 Mio. Franken sinken lässt. Nach dem vorliegenden Voranschlag beträgt das bereinigte Ausgabenwachstum noch immer 2 Prozent, was deutlich über dem vom Staatssekretariat für Wirtschaft (abgekürzt: Seco) für 2013 prognostizierten Wirtschaftswachstum (Bruttoinlandprodukt [BIP]) und der sogar rückläufigen Teuerung liegt. Die Staatsquote steigt somit weiter an, wie stets in den vergangenen Jahren, und dies trotz den in den vergangenen Jahren beschlossenen Massnahmen. Die bisherigen Massnahmen waren nur zum Teil effektive Sparmassnahmen. Die Normalbürgerin und der Normalbürger verstehen unter Sparen, den Gürtel enger zu schnallen und zu verzichten, sie / er kann die Kosten nicht einfach auf andere abwälzen. Was haben denn beispielsweise die Abänderung von Abschreibungsmodalitäten oder die Verlagerung auf Gemeinden, Krankenkassenprämienzahlende oder Studierende mit Sparen zu tun? Stark betroffen waren die Kleinen. So müssen beispielsweise die Lernenden höhere Schulgebühren, längere Arbeitswege mit zusätzlichen Kosten für weitere Reisen und höhere ÖV-Tarife in Kauf nehmen, während die Besoldungen im Amt für Berufsbildung trotz Besoldungsmassnahmen weiter ansteigen und dort Einsparungen offenbar nicht zugemutet werden können. Die Lage ist nicht nur finanzpolitisch ernst, sie ist auch politisch ernst. Wir sind gefordert, auch politische Verantwortung zu übernehmen. In den letzten Tagen wurden innert weniger Tage und Wochen zehntausende von Unterschriften für Petitionen gesammelt und Staatsangestellte brachten ihre Unzufriedenheit auf der Strasse zum Ausdruck. Nehmen Sie dies ernst und übernehmen Sie Verantwortung. Sparen Sie nicht nur auf Kosten der Schwachen, machen Sie auch konstruktiv an der Sanierung unserer Kantonsfinanzen mit. Es sind alle gleichermassen gefordert, Stadt und Land, links bis rechts, vom Lernenden bis zum Regierungsmitglied. Der Voranschlag sieht einen Bezug aus dem freien Eigenkapital von 80 Mio. Franken vor und rechnet mit einem Defizit von rund 25 Mio. Franken, wodurch bis Ende 2013 mit einem verbleibenden freien Eigenkapital von rund 150 Mio. Franken gerechnet werden muss. Aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion entspricht dies etwa dem Sockelbetrag, der zur Ausgleichung von zukünftigen, negativen Budgetabweichungen zur Verfügung stehen und somit nicht unterschritten werden sollte. Den Bezug von zwei Tranchen aus dem besonderen Eigenkapital befürworten wir mit dem Hinweis, dass in Zukunft dies nur noch mit einer Tranche möglich sein wird. Die Sanierung des Staatshaushaltes muss alle Ebenen betreffen, auch den Personalaufwand. Es gibt jedoch kaum einen weitsichtigen Unternehmer, der bei einem schlechten Geschäftsgang alle Mitarbeitenden mit einer generellen Lohnreduktion bestraft, vielmehr stehen andere Personalmassnahmen im Vordergrund, wie längere Arbeitszeiten oder Stellenabbau. Deshalb unterstützen wir den Antrag der FDP-Fraktion und der CVP-EVP-Fraktion zur Reduktion des Personalaufwands.

Die Steuerfusserhöhungen im letzten Jahr und diejenigen, die dieses Jahr folgen werden, haben unsere Position im interkantonalen Vergleich deutlich verschlechtert, was uns nicht egal sein kann. Eine Abwanderung von guten, steuerzahlenden Personen und Unternehmen, wie sie ansatzweise bereits zu erkennen ist, wird zur zusätzlichen Verminderung der Steuereinnahmen führen. Deshalb erachten wir die Ausarbeitung eines zusätzlichen Massnahmenpakets im kommenden Jahr für unerlässlich. Es kann nicht sein, dass zukünftige Defizite weiter so stark durch den Steuerzahlenden berappt werden müssen. Bereits vor drei Jahren legten wir der Regierung in der Finanzkommission nahe, die Strukturen zu hinterfragen anstelle des langsamen jährlichen Auspressens. Die Mehrheit der Finanzkommission konnte nachvollziehen, dass mit jährlichen Einsparungen im Kommaprozent-Bereich in der Regel weder Strukturen noch Abläufe hinterfragt werden, hingegen der Druck auf jeden Mitarbeitenden ständig wächst. Bei Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich müssen hingegen die Strukturen hinterfragt werden. Die CVP-EVP-Fraktion zeigt sich erfreut, dass die Regierung für die Massnahmen im Jahr 2013 diesen Ansatz wählt. Ich erinnere auch an meine Aussage vor einem Jahr, welche auch der Kommissionspräsident teilt: Wir fordern zusätzliche Massnahmen in der Verwaltung, die weder eine Verlagerung auf Dritte oder Gemeinden noch Gebührenerhöhungen darstellen. Es gilt sowohl den Aufgabenkatalog zu überprüfen als auch die Art der Ausführung der Aufgaben. Wir sind überzeugt, dass die damals zur Diskussion stehenden Massnahmen von den Betroffenen besser verkraftet werden, wenn zusätzliche derartige Massnahmen in der Kantonsverwaltung folgen. Der Einfluss der stark angewachsenen Kantonsverwaltung ist in den letzten Jahren deutlich grösser geworden. Wir erwarten, dass hier mit den Beteiligten konstruktive Lösungen erarbeitet werden. Das ist heute leider immer weniger gefragt. Die CVP-EVP-Fraktion ist überzeugt, dass durch eine straffere Organisation das Abschaffen von Wünschbarem, der bewusste Verzicht auf Zusatzangebote, das bewusste Senken gewisser Standards und der zu vielen Kontrollen und nach sorgfältigem Abwägen der Vor- und Nachteile über einen Leistungsabbau in allen Departementen die erforderlichen Einsparungen möglich sind und so unser strukturelles Problem mindestens teilweise gelöst werden kann.

Machen Sie konstruktiv an der Sanierung unserer Kantonsfinanzen mit. Es sind alle gleichermassen gefordert. Wir stehen klar hinter der kantonalen Finanzpolitik, wonach keine Schulden angehäuft werden dürfen. Handeln wir mit Verantwortung und Respekt bei der Erarbeitung der etwas schmerzhaften, aber möglichst ausgewogenen Lösungen. Weder Parteiideologien noch Stadt-Land-Geplänkel bringen uns wirklich weiter. Ohne weitere Massnahmen im Jahr 2013 oder ohne deutliche Steuerfusserhöhungen in diesem Jahr wird das freie Eigenkapital bereits Ende 2013 aufgebraucht sein. Darum unterstützt die CVP-EVP-Fraktion sowohl die Massnahmen im Bereich des Personals gemäss den Anträgen der FDP- und CVP-EVP-Fraktion als auch die Steuerfusserhöhungen und ein ausgewogenes wirksames Massnahmenpaket im Jahr 2013.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Voranschlag 2013 ist an die Regierung zurückzuweisen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Was die Regierung uns als Volksvertretern – und das sei hier wieder mal ausdrücklich betont – im Voranschlag 2013 vorlegt, ist schlichtweg inakzeptabel: Ein Defizit von 228,4 Mio. Franken, eine weitere Steuerfusserhöhung um 10 Prozentpunkte auf gesamthaft 115 Prozent‚ Bezüge aus dem Eigenkapital von 80 Mio. Franken, Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital von 61,2 Mio. Franken einschliesslich eines einmaligen Vorbezuges einer Jahrestranche von 30,6 Mio. Franken. So kann und darf es doch nicht weitergehen, denn wir haben gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Verantwortung, und diese lautet, mit dem Volksvermögen haushälterisch umzugehen. Das heisst, nicht dauernd mehr auszugeben, als eingenommen wird. Aufgrund der schlechten Wirtschafts- und Finanzlage und der düsteren Zukunftsaussichten muss nun beim besonderen Eigenkapital unverzüglich die Notbremse gezogen und bis auf Weiteres ein rigoroser Stopp der Gelder aus dem besonderen Eigenkapital für Gemeindevereinigungen verhängt werden.

Gerne erinnere ich die Regierung an ihre festgelegten Ziele im AFP 2011-13:

  • die Steuerquote des Kantons steigt nicht weiter an;

  • mittelfristig wird eine Senkung angestrebt;

  • Erhöhungen des Staatssteuerfusses sind nach Möglichkeit zu vermeiden und zeitlich zu begrenzen.

Die Regierung hat selbst erkannt, dass der Kanton St.Gallen im Vergleich zu unseren benachbarten Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau, Zürich und Schwyz nicht mehr konkurrenzfähig ist und dringend etwas unternommen werden muss. Wir im Linthgebiet bekommen das hautnah zu spüren. Aus diesem Grund wurde der Staatssteuerfuss im Jahr 2008 um 10 Prozentpunkte auf 105 Prozent und im Jahr 2009 um weitere 10 Prozentpunkte auf 95 Prozent gesenkt. Unsere Nachbarkantone sind aber in der Zwischenzeit auch nicht untätig geblieben und haben weitere Verbesserungen vorgenommen. Die Erhöhung des Staatssteuerfusses um 10 Prozent im Voranschlag 2012 – notabene gegen den Widerstand der SVP-Fraktion – sollte einmalig und zeitlich begrenzt sein. Nun kommt die Regierung bereits wieder mit einer Erhöhung um weitere 10 Prozent. Das entspricht nicht der Zielsetzung unserer Regierung, sondern reflektiert eher eine zunehmende Unglaubwürdigkeit.

20 Prozent Steuererhöhung innerhalb von zwei Jahren, das schwächt die Kaufkraft im Binnenmarkt und somit unsere Wirtschaft, namentlich die kleineren und mittleren Unternehmen. Die nachziehende Folge davon ist der Abbau von Arbeitsplätzen mit all seinen weiteren Konsequenzen.

Gemäss Botschaft hat die Regierung eine auf ein Jahr befristete Lohnreduktion von 1,5 Prozent für die Mitarbeitenden (einschliesslich Magistratspersonen) der kantonalen Verwaltung einschliesslich der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten wie Universität, Pädagogische Hochschule, Zentrum für Labormedizin, Gebäudeversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt sowie Spitäler und Psychiatrieverbunde vorgesehen. Von einer Lohnkürzung bei beitragsfinanzierten Institutionen ausserhalb der Verwaltung wird abgesehen. Auch sollen die Lehrkräfte der öffentlichen Volksschule von einer Lohnkürzung ausgenommen werden. Wo bleibt da die Rechtsgleichheit? Was ist zum Beispiel mit den Mitarbeitenden der neu geschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde? Das ist nicht zu Ende gedacht, weil mit diesem Vorschlag der Regierung eine gezielte Rechtsungleichheit unter den Staatsangestellten geschaffen wird. Alle vorher zitierten Bereiche richten sich nach der kantonalen Besoldungsverordnung, haben aber vertragsrechtlich nicht den gleichen Arbeitgeber und sind somit von dieser Massnahme nicht gleichermassen betroffen. Deshalb kann hier die Antwort nur lauten: entweder die Kürzung für alle – also auch für die Volkschullehrer – oder sonst zurück an den Absender mit dieser Massnahme.

Allgemein ist immer von Solidarität zu hören, von Mitarbeitenden inkl. Magistratspersonen ist die Rede. Wir vom Parlament haben unseren Beitrag bereits im Sparpaket I, wenn auch ohne grosse Begeisterung – mit der Streichung einer Session – geleistet. Beim Sparpaket II habe ich den neu gewählten französischen Präsidenten Hollande – seines Zeichens Sozialist – als Beispiel erwähnt, der bei seinem Amtsantritt als ersten Akt die Gehälter der Regierung gekürzt habe. Mein Appell an die Regierung, in dieser schweren Finanzlage mit gutem Vorbild voranzugehen und ebenfalls einen Beitrag zum Massnahmenpaket zu leisten, ist wohl ungehört geblieben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass im Voranschlag 2013 Besoldungen in der Höhe von 2,312 Mio. zu Buche schlagen. Das ergibt ein Jahresgehalt von rund Fr. 330'300.–, welches innerhalb von 5 Jahren um Fr. 30'000.– je Regierungsratsmitglied erhöht worden ist; anders lautende Begründungen habe ich keine in den Botschaften gefunden. Für manch Klein- und Mittelbetrieb sind das astronomische Zahlen. Davon kann mancher nur träumen. Das nennt man dann philosophisch: «Wasser predigen und Wein trinken», werte Regierungsmitglieder! Viele Bürgerinnen und Bürger verstehen das Verhalten unserer Regierung zu Recht nicht. Wer sind denn diejenigen, die immer wieder für alles und jedes aufkommen müssen? Der Mittelstand. Wenn jetzt im Voranschlag 2013 wieder die Hauptsache an den Mittelstand überwälzt werden soll, dann muss diese Regierung mit gutem Beispiel vorangehen, will sie glaubwürdig bleiben.

Nach eingehender Prüfung des Voranschlages 2013 bin ich zur festen Erkenntnis gelangt, dass unser Staatsapparat aufgebläht und in den letzten Jahren immer wieder ausgebaut wurde. Ein Projekt jagt das andere; Projekte, die Kosten verursachen und schlussendlich auch die Gemeinden stark belasten. Dieser Staatsapparat muss dringend durchforstet und abgebaut werden. Die Staatsfinanzen benötigen dringend eine Fitnesskur, nur so können wir die kommenden schwierigen Jahre ohne eine Neubelastung des Mittelstandes meistern. Dass dies geht, hat die Regierung nun endlich nach heftiger Intervention meinerseits bewiesen, konnte sie doch ganz leise im Konto 318-800 den Aufwand über 15 Mio. Franken nun plötzlich senken.

Aufgrund der unverändert düsteren Finanzlage müssen wir uns auf das Machbare konzentrieren und alles Wünschbare über Bord werfen. Gefordert ist eine rigorose Ausgabenkontrolle auf der Basis des Steuerfusses vor 2012, also bei 95 Prozent‚ ohne dem Mittelstand damit Nachteile zu verursachen. Die Bauten müssen künftig auf alle Luxusausführungen und Kunst am Bau verzichten. Auch beim öV soll der Turbo auf weiteren Ausbau sowie auf Viertelstundentakt auf allen Linien zurzeit auf Eis gelegt werden. Der öV muss bezahlbar sein. Die Kunst und Kultur muss auf ein Machbares heruntergefahren werden. Es ist im Volk völlig unverständlich, dass in dieser schwierigen Zeit die beiden Regierungsräte Haag und Klöti für ein Klanghaus für 20 Mio. Franken auf Werbetour gehen. Die Beiträge an Gemeindevereinigungsprojekte sollen bis auf Weiteres ausgesetzt werden.

Der Voranschlag 2013, wie er jetzt vorliegt, ist unausgewogen und nicht zu Ende gedacht. Es geht nicht an, dass die Regierung und deren Staatsverwaltung weiterhin auf hohem Niveau das Steuergeld des Bürgers verprassen, während derselbe wieder zur Kasse gebeten werden soll. Eine solche Haltung kann und will ich als Volksvertreterin nicht mittragen. Deshalb bin ich klar gegen eine weitere Steuerfusserhöhung um 10 Prozent‚ welche insbesondere unseren Mittelstand hart treffen wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, dem Kantonsrat einen ausgeglichenen Voranschlag 2013 vorzulegen.

Wie dem entsprechenden Antrag entnommen werden kann, stellt die SVP-Fraktion fast einstimmig zum Voranschlag 2013 einen Rückweisungsantrag. Obwohl der Auftrag formuliert ist und wichtige Gründe aufgeführt sind, rechtfertigt der aussergewöhnliche Schritt weitere Ausführungen und Erläuterungen. Nachdem die Regierung, wie vor einem Jahr, den Staatssteuerfuss auf 2013 bereits wieder um 10 Steuerprozente erhöhen will oder aus Ihrer Sicht muss, um einen ausgeglichenen Voranschlag zu unterbreiten, ist die SVP-Fraktion nicht mehr bereit, diesen resignierenden, mutlosen und führungsschwachen Weg mitzugehen. Aus Respekt gegenüber den st.gallischen Steuerzahlern ist zwingend und sofort eine Kurskorrektur notwendig: echte Sparmassnahmen ohne Verlagerung auf die Gemeinden, ohne weitere Belastungen von Rückstellungen und Reserven oder über den Umweg von geänderten Abschreibungsfristen, Erhöhung von Gebühren und Abgaben. Diese echten Sparmassnahmen sind angezeigt. Selbst wenn die Vorgaben dieses Rates im Wesentlichen eingehalten wurden, sind die Hausaufgaben nur ungenügend gemacht worden, zudem widerwillig und vor allem nicht nachhaltig.

Wenn wir die Vorgabe im Personalbereich, 60 Mio. Franken einzusparen, genauer analysieren, spürt man sogar Obstruktion, obwohl ein diesbezüglicher Antrag der Regierung im Voranschlag enthalten ist. Mit einer generellen Lohnkürzung von 1,5 Prozent für das Staatspersonal und die Mitarbeitenden öffentlich-rechtlicher Anstalten hat die Regierung die fantasieloseste Variante gewählt, die zudem nicht nachhaltig ist, da sie auf ein Jahr beschränkt sein soll. Nachhaltig sind höchstens die Verärgerung bei den Betroffenen und das Unverständnis bei den irritierten und interessierten Beobachtern. Mit dieser Feststellung und Beurteilung teilen wir trotzdem die Positionen der Gewerkschaften und Personalverbände nur zum kleinsten Teil. Eine nachhaltige Gesundung des st.gallischen Finanzhaushalts ist nur mit einschneidenden Sparmassnahmen möglich, eingeschlossen Abbau von Aufgaben und Personalabbau. Vor einer sauberen Auslegeordnung und kritischer Hinterfragung, der vom Kanton erbrachten Leistung und der Konzentration auf die von einem Kanton zu erbringenden Aufgaben sieht die SVP-Fraktion primär in den Bereichen Sicherheit (aber nicht in Form von «Bussenfallen»), Bildung und im Gesundheitswesen Einsparmöglichkeiten. Vor diesen schreckt unsere Regierung mutlos zurück und macht damit einen erschrecken führungsschwachen Eindruck. Wir erwarten zudem auch endlich Daten, was den Standard und das Raumprogramm von öffentlichen Bauten betrifft. Hier können hohe Millionenbeträge eingespart werden, ohne die Aufgabenerfüllung in Frage zu stellen. Bei einer tief angesetzten Sparquote von 10 bis 15 Prozent der Baukosten, können allein beim Sanierungs- und Ausbaubedarf der st.gallischen Spitäler Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe gemacht werden. Anstelle von weiteren Ausführungen sei auf zwei neuere abschreckende Beispiele von staatlichen Investitionen hingewiesen: einerseits den Neubau der Gerichtsmedizin in St.Gallen und andererseits den Neubau des Verwaltungsgebäudes am Oberen Graben, wo sogar viele beglückte Handwerker den Kopf schütteln, welchen Luxus sie hier verbauen durften. Die Finanzlage zwingt aber auch, allenfalls Wünschbares vom Notwendigen zu unterscheiden und die Planung zurückzustellen oder sogar die Ausführung auszusetzen, wenn wir an Investitionen im Kulturbereich denken, aber auch bei Aufgaben von zweiter oder dritter Priorität des Kantons, wie zum Beispiel eine neue Fischzuchtanstalt. Grosse Teile der Bevölkerung setzen die Prioritäten anders, wenn der Kanton nicht um Einsparungen oder sogar um den Abbau beim Personal herumkommt. In diesem Zusammenhang sei doch noch ein Hinweis auf die Rädelsführer der Personaldemonstrationen gerichtet: Gemäss «St.Galler Tagblatt» vom 24. November 2012 wollte man mit der zweiten Kundgebung den Volksvertretern zeigen, was das Volk von ihrer Sparpolitik hält. Dies ist nun aber deutlich danebengegangen, hat doch nicht das Volk an dieser Demonstration teilgenommen, sondern einige Direktbetroffene und Gewerkschaftsvertreter. Das Volk denkt hier anders und erwartet auch Beiträge des Personals für die Gesundung der st.gallischen Finanzen, wozu auch die Pensionskasse gehört. Nebst dem Respekt gegenüber den st.gallischen Steuerzahlern gilt es auch, St.Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb im Auge zu behalten. Wenn der Staatssteuerfuss innerhalb von zwei Jahren um mehr als 20 Prozent steigen würde, hätte dies negative Konsequenzen für den Standort St.Gallen. Man mag vom Steuerwettbewerb halten, was man will, aber er spielt. Bereits die auf 2012 in Kraft getretene Steuerfusserhöhung hat einige gute, ja sehr gute Steuerzahler vor allem im südlichen Kantonsteil durch Wegzug in andere Kantone verloren. Und wie ich in der Zeitschrift «Links» lese, ändert auch die Beurteilung eines HSG-Professors nichts, der eine Niedrigsteuerpolitik idiotisch findet (Zitat). Dies ist nicht das Resultat von Lehre und Forschung, sondern eine sehr persönliche und politische Beurteilung eines exponierten Exponenten, welche auf ihn selbst zurückfallen könnte.

Nachdem die Regierung nur die Vorgaben des Kantonsrats widerwillig und sehr ungeschickt umsetzt und angesichts der grösser werdenden Differenz zwischen Ertrag und Aufwand nicht selber handelt, muss unser Rat das Heft aufsichtsrechtlich in die Hand nehmen. Bevor wir nun aber mit grossen linearen Kürzungen selber handeln, soll die Regierung noch die Möglichkeit erhalten zu beweisen, dass sie bereit und in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen und Führungsqualitäten zu zeigen.

Dem Bericht zum Voranschlag ist zu entnehmen, dass es effektiv um ein Defizit von 230 Mio. Franken geht, vor Eigenkapitalbezügen in zwei verschiedenen Bereichen von insgesamt 110 Mio. Franken, womit eine Differenz von 120 Mio. Franken verbleibt. Hier soll nun über eine 10-prozentige Steuerfusserhöhung ein noch zulässiges Defizit von 23,8 Mio. Franken erreicht werden.

Die Folgerungen der SVP-Fraktion:

  1. Im erwähnten Bericht ist das Wort «Finanzierungslücke» erwähnt. Dieses Wort ist falsch. Es ist nicht eine Frage der Finanzierungslücke, sondern es ist ein Aufwandüberschuss.

  2. Dieser Aufwandüberschuss muss ohne Steuerfusserhöhung auf das zulässige Mass reduziert werden.

  3. Der sehr hohe Eigenkapitalbezug stört die SVP-Fraktion sehr, wird aber akzeptiert, damit für 2013 eine Lösung möglich wird.

  4. Der Voranschlag 2013 ist somit um rund 100 Mio. Franken auf der Aufwandseite zu korrigieren und zu kürzen, damit ohne Steuerfusserhöhung ein ausgeglichener Voranschlag vorgelegt werden kann.

  5. Wie im Antrag ausgeführt, sind die Rahmenbedingungen einzuhalten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

«Höchst unbefriedigend! Missliche Situation! Unhaltbar! Kein Fleisch am Knochen! Düster! Besserung nicht in Sicht! Verzicht auf Wünschbares!» usw. Sehr wohl höre ich die Aussagen der Fraktionen. Dies ist nun der richtige Zeitpunkt, um Ihnen mein Votum aus der Junisession 2012 zum Neubau des Naturmuseums in Erinnerung zu rufen. Ich gab dazumal zu Protokoll, dass wir in Kürze, jetzt, wiederum Sparmassnahmen diskutieren werden, welche unsere Bürger belasten, aber ungeachtet dessen freiwillig 7 Mio. Franken für etwas Wünschbares ausgeben. Ich bemerkte auch, dass Sie dies dann wahrscheinlich schon wieder vergessen haben. Die Mitglieder der SVP-Fraktion und ein Mitglied der GLP/BDP-Fraktion hatten die Meinung vertreten, dass wir jetzt in Anbetracht der Finanzsituation andere Prioritäten setzen müssen. Dass wir mit dieser Meinung nicht alleine dastehen, zeigt die Aussage einer Person während der Protestkundgebung des Staatspersonals im «St.Galler Tagblatt» vom 16. November 2012. Ich zitiere: «Der geplante Neubau des Naturmuseums zeige, wie verschwenderisch der Kanton mit seinen Finanzen umgehe, bei den Löhnen sparen zu wollen, dies sei inakzeptabel.» Aber das ist jetzt Geschichte und nicht mehr zu ändern, nachdem auch die Stadt zugestimmt hat. Angesichts davon, dass die Befürworter des Beitrages an den Neubau des Naturmuseums zum Teil die gleichen Personen sind, welche nun bei den Protesten der Staatsangestellten, welche mit Lohneinbussen rechnen müssen, an vorderster Front mitmarschieren, ist das Ganze einfach nur scheinheilig. Da habe ich mit dem Vorsteher des Finanzdepartementes etwas Mitleid.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Nach den ausführlichen Wortmeldungen der Fraktionen möchte ich einen Gedanken nochmals aufnehmen. Als Mitglied dieses Rates ist es mir klar, dass der Kantonsrat Aufträge erteilt sowie Rahmenbedingungen festlegt und dass die Regierung die Art der Umsetzung bestimmt. Darüber haben wir in den letzten Tagen und Wochen viel gesprochen. Auch ich habe persönlich mit Bürgerinnen und Bürgern darüber geredet, die den Kantonsrat wegen der beschlossenen oder angedachten Massnahmen kritisierten.

Wir haben von allen Fraktionen gehört, dass die Besoldungskürzung beim Staatspersonal auf breite Kritik gestossen ist. Die Vorlage, Einsparungen zu machen, war klar, aber die Umsetzung, welche die Regierung gewählt hat, trifft nun wirklich nicht die Meinung des breiten Rates. Ich bedauere, dass diese Massnahme direkt vor den Sommerferien kommuniziert wurde, als die Leute eigentlich in die Ferien gehen wollten. Gleichzeitig wurden drei zusätzliche Ferientage gewährt, jedoch ist diese positive Massnahme nun völlig verpufft. Kein Mensch hat nämlich darüber gesprochen, dass drei Tage Ferien umgerechnet auch etwa eineinhalb Prozent Lohnsumme darstellen würden. Ich bedauere, dass die Zeit zwischen Sommer und jetzt nicht für eine nachhaltige Form zur Umsetzung der Massnahmen genutzt wurde. Dies wurde angekündigt, und dann wurde einmal geschaut, was dieser Ballon bewirkt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die Regierung die heisse Kartoffel in die Hände des Kantonsrates zurückgeworfen hat, und dieser hat diese natürlich auch nicht in der Hand halten wollen. Immerhin ist der Regierung zugute zu halten, dass sie nun eine nachhaltige Überprüfung der Leistungen für nötig hält. Das ist positiv zu vermerken. Wenn nun eine allgemeine Reduktion des Personalaufwandes um ein Prozent eine Chance für die Realisierung im nächsten Jahr hat, welche sowohl von der CVP-EVP-Fraktion wie von der FDP-Fraktion aufgegriffen wurde, so haben die Mitglieder des Kantonsrates sicherlich unterschiedliche Erwartungen an den Umgang der Regierung mit dieser Vorgabe. Wenn ich mich umhöre, so erwarten viele Mitglieder des Kantonsrates, dass die Regierung nicht den Rasenmäher hervornimmt und einfach in allen Departementen und Ämtern durchfährt. Ich sehe nun schon die Reaktion von Regierungsrat Würth. Vielleicht wolltet ihr den Rasenmäher schon anstecken? Aber ich möchte für mich alleine sprechen, das kann ich nicht für alle. Ich erwarte keine Kürzungen im Sinne einer Rasenmäher-Methode. Ich erwarte eigentlich eine differenzierte Analyse. Sie können mir jetzt wieder sagen: Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

[Publizierte Notiz; Beschluss] Der Kantonsrat tritt auf d… …{Titel der Vorlage ohne Geschäftsnummer} in 2. Lesung ein.

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. «Das ist nicht euer Job. Das ist die Kompetenz der Regierung. » Aber wenn die Regierung offensichtlich schon einmal die Möglichkeit gehabt hat, differenziert vorzugehen, und dann gerade undifferenziert argumentiert, dann ist es – wie Güntzel-St.Gallen dies schon erwähnt hat – die Aufgabe des Rates, vielleicht Beispiele zu nennen. Und jetzt wage ich mich auf die Äste heraus: Ich habe schon oftmals von Regierungsmitgliedern gehört «Ja, dann sag doch wo!». Ich glaube, es sei bei einem Vergleich zwischen den Verwaltungsstellen von 2002 bis 2012 anzusetzen und zu überprüfen, ob dies wirklich alles Stellenerweiterungen sind, welche über die zehn Jahre hinweg nötig waren. Ich erwarte, dass man auch in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit mit Sofortmassnahmen reagiert. Es sind Beispiele durch Mächler-Zuzwil erwähnt worden. Sofortmassnahmen hätte man schon im Sommer ergreifen können, wenn man gewollt hätte; man hat es aber hinausgeschoben.

Ich gebe jetzt noch Beispiele, wo ich dies nicht erwarte, und das ist natürlich sehr persönlich. Ich erwarte nicht, dass nochmals Lektionen im Berufsschul- und Mittelschulwesen gestrichen werden, obwohl das im Bildungsdepartement die einfachste Variante wäre. Ich erwarte nicht, dass an den Frontkräften der Kantonspolizei gespart wird, da die Kantonspolizei einen Ausweitungsbedarf geäussert hat. Wir können nicht einmal hü und einmal hott sagen. Wir haben diese Priorität mehrfach kommuniziert. Man kann und soll nicht – um ein anderes Departement zu nennen – im Rechtsdienst des Baudepartementes sparen. Warum nicht? Weil die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger dort auf eine rasche Erledigung dieser Einsprachen angewiesen sind. Ich möchte nicht hören, dass ein Verfahren ein halbes Jahr länger dauert, weil der Vorsitzende des Baudepartementes darauf verweisen muss, dass ihm die Mittel zur rechtzeitigen Erledigung der Einsprachen gekürzt wurden. Jetzt habe ich mir keine weiteren Freunde gemacht, da ich keine weiteren Beispiele zum Kürzen oder zum Nichtkürzen erwähnt habe. Aber so würde ich es machen. Ich möchte nicht in Ihrer Haut stecken, geschätzte Regierungsrätin, geschätzte Regierungsräte. Aber Sie sind freiwillig in dieses Amt eingetreten. Sie haben dafür kandidiert und wir haben Sie gewählt, damit Sie genau solche Probleme lösen. Danke schön.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist teilweise zuzustimmen.

Der Voranschlag 2013 zeigt ein trübes Bild, ein Defizit von 266 Mio. Franken, und das trotz Umsetzung der beiden Sparpakete. Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt die geplante Steuerfusserhöhung von 10 Prozent. Diese bringt dem Kanton Mehreinnahmen von 98 Mio. Franken. Das heisst aber, dass nächstes Jahr trotzdem ein Defizit von über 166 Mio. Franken droht. Um diesen Aufwandüberschuss vollständig auszugleichen, müsste der Steuerfuss insgesamt um rund 27 Prozent erhöht werden. Noch besteht die Möglichkeit, das Staatsdefizit durch den Bezug von 140 Mio. Franken aus unseren Reserven erträglich scheinen zu lassen. Diese Möglichkeit haben wir nicht mehr lange, bald ist die Kasse leer! Wenn dann die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank nicht mehr fliessen, die Kantonalbankdividenden kleiner werden, die Gelder vom schweizerischen Finanzausgleich weiter zurückgehen und die Firmen wie auch die Privatpersonen wegen der Wirtschaftskrise weniger Steuern abliefern, dann wird es kritisch. Wir haben dann nur noch die Wahl, entweder die Steuern massiv weiter zu erhöhen oder die Schuldenbremse abzuschaffen und uns jährlich mit Beträgen in dreistelliger Millionenhöhe zu verschulden. Wir leben zurzeit auf grossem Fuss, auf zu grossem Fuss, wenn wir mehr ausgeben, als wir einnehmen. So leben wir auf Kosten der nächsten Generation, für die dann nichts mehr übrig bleibt.

Die GLP/BDP-Fraktion fordert eine nachhaltige Finanzpolitik, welche von der Bevölkerung mitgetragen wird. Das heisst, die Ausgaben müssen den Einnahmen angepasst werden, der Staat soll sich nicht verschulden, und das Tafelsilber des Kantons, das Eigenkapital, darf nicht in wenigen Jahren aufgebraucht werden.

Wir alle, die ganze Bevölkerung muss sich überlegen: Was sind die essentiellen Aufgaben des Staates? Auf was können, ja müssen wir verzichten? Was sind unsere Prioritäten und wofür wollen wir das Geld einsetzen? Wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte und auch die Mitglieder der Regierung, wir alle müssen uns zurückhalten und uns bei jedem Geschäft und bei jeder Investition überlegen: Ist das notwendig oder nur «nice to have» und muss es so viel kosten?

Die von der Regierung geplante Leistungs- oder Aufgabenüberprüfung zielt in die richtige Richtung. Man bringt so nicht nur den Kantonshaushalt wieder ins Gleichgewicht, sondern man gewinnt auch wieder finanzielle Spielräume für zukünftige Herausforderungen. Die GLP/BDP-Fraktion freut sich über das Versprechen der Regierung, dass sie dem Kantonsrat noch im ersten Halbjahr 2013 eine Botschaft mit Entlastungsvorschlägen unterbreiten wird. Diesmal hoffentlich ohne Kostenabwälzungen auf die Gemeinden. Eine regelmässige, sachliche Information der Bevölkerung über die finanzielle Situation des Kantons würde Vertrauen schaffen und bewirken, dass die Steuerzahlenden die Bemühungen für einen ausgeglichenen Staatshaushalt mittragen.

Die GLP/BDP-Fraktion stimmt dem Voranschlag 2013 mit der Steuerfusserhöhung um 10 Prozent zu. Hingegen lehnt die Fraktionsmehrheit die generellen Lohnkürzungen des Staatspersonals von 1,5 Prozent ab. Eine generelle Kürzung beim Personal über alle Departemente hinweg wird kaum die erwarteten Einsparungen bringen und wird von der Fraktion abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Begrüssung auf der Tribüne des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes, Herrn Cavelti, sowie des Präsidenten des Kantonsgerichtes, Herrn Oberholzer.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Konto 2456 (Arbeitslosenkasse). Ich habe Regierungsrat Würth bereits diese Frage im Vorfeld zugestellt. Es geht um das Konto 2456 (Arbeitslosenkasse). Sie sehen dort, dass mit diesem Konto in früheren Jahren sehr hohe Gewinne erzielt wurden. Im Jahr 2011 waren das 2,06 Mio. Franken, jetzt sind 0,5 Mio. Franken budgetiert. Bei diesem Konto werden die Mitarbeitenden der Arbeitslosenkasse finanziert, und dies ist gänzlich durch die Arbeitslosenkasse finanziert. Ich frage deshalb den Regierungsrat Würth: Wird hier Geld von der Arbeitslosenkasse zur Sanierung der Kantonsfinanzen herangezogen und ist das opportun? Ich möchte auch gerne wissen, ob wir einen hohen Gewinn gesehen haben, weil unsere Mitarbeitenden viel schlechter bezahlt sind als im schweizerischen Mittel, und/oder ist es, weil sie so hervorragende Arbeit leisten, dass ein so grosser Gewinn herausschaut, und ist es in beiden Fällen opportun, ihre Löhne zu kürzen, wie Sie das in Ihrer Vorlage vorgesehen haben?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich halte aus den Beratungen der Finanzkommission fest: Wenn das Projekt den ordentlichen Weg der Informatikpriorisierung beim DIP hätte durchlaufen müssen, wäre es als nicht prioritär behandelt worden. Der ordentliche Support des RIS ist auch mit der Streichung dieses Kredites sichergestellt. Eine Mehrheit der Finanzkommission ist der Meinung, dass das RIS in der heutigen Form seinen Zweck erfüllt. In der momentanen Finanzlage des Kantons sind die Fr. 75'000.– nicht opportun. Die Finanzkommission stimmte dem Streichungsantrag mit 10:2 Stimmen bei 3 Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Dieses Thema wurde in der Finanzkommission wohl diskutiert, aber es wurde kein Antrag dazu gestellt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Bund stellt frei, wie die Mittel genutzt werden, er schreibt uns nicht vor, wie wir diese einzusetzen haben. Dies noch zur Ergänzung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. Es ist ein wenig symptomatisch, sobald das Wort Asyl kommt, springt die SVP-Fraktion auf. Aber schauen wir genau hin, was diese Stelle tut. Egger-Berneck hat es bereits erwähnt, sie ist zum grossen Teil durch den Bund direkt finanziert. Der Bund erwartet, dass in den Kantonen mit Flüchtlingen auch Integration gemacht wird. Dafür sind die Gemeinden zuständig. Es braucht aber ein Reporting an den Bund. Ohne ein Reporting an den Bund kommt gar kein Geld in den Kanton. Es geht hier um rund 2,3 Mio. Franken, die vom Bund in den Kanton zu den Gemeinden fliessen, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können. Es ist nicht so, dass man einfach ein einseitiges Formular ausfüllen kann und das Geld kommt zurück. Der Bund verhandelt mit dem Kanton und der Kanton hat die Aufgabe zu schauen, dass das in den Gemeinden auch umgesetzt wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion im Konto 4231.360 (Universitäre Hochschulen / Staatsbeiträge) einen Betrag von Fr. 152'581'100.–.

Hintergrund dieses Antrages ist ein geplantes Bauprovisorium der Universität St.Gallen. Mitglieder der Finanzkommission haben dies aus der Presse erfahren, nachdem sie kein Wort dazu in der Botschaft zum Voranschlag finden. Die Finanzkommission verlangte Auskunft über dieses Bauvorhaben. Wir erhielten vom Bildungsdepartement zusammengefasst die folgenden Informationen: Es gehe um ein notwendiges Provisorium für 10 Jahre aufgrund der gestiegenen Studierendenzahlen, und dann, bemerkenswert, der Bau erfolge durch einen Generalunternehmer und/oder einen Investor. Es führe zu jährlichen Mietkosten von Fr. 500'000.–, welche dann aber selbstverständlich über den Staatsbeitrag zu finanzieren sind. Die Mitglieder der Finanzkommission haben etwas gestaunt, offenbar hat der Kantonsrat hier nichts zu sagen. Die Kommission hat es etwas anders gesehen. Das Finanzdepartement hat dann auch in Aussicht gestellt, wir haben aus unserem Rat eine Motion hängig, eine Motion zum Thema Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum seit 2010, und wir haben darum gebeten, dass wir zunächst, bevor dieses Bauprovisorium einfach weitergeführt wird – die Baubewilligung ist offenbar hängig, aber noch nicht erteilt -, dass wir Auskunft zu diesem Thema und zu den rechtlichen Grundlagen erhalten, wie es sich mit einem Bauprovisorium verhält, das nicht, wie wir das erwarten würden, mit einer Baubotschaft in diesen Rat kommt, sondern über einen Investor gebaut werden soll, und dann wird einfach über 10 Jahre gemietet und jährlich Fr. 500'000.– ausgegeben. Interessant ist, wir haben die Unterlagen erhalten, wie das zustande gekommen ist.

Der Universitätsrat hat offenbar im Mai dieses Jahres beschlossen und die Universitätsleitung beauftragt, man soll dieses Leerraumprovisorium realisieren mit diesen Vorgaben. Er hat dort erklärt, das habe einen direkten Zusammenhang mit den erhöhten Studiengebühren, denn es komme ja über die erhöhten Studiengebühren zu Mehreinnahmen von 3,8 Mio. Franken. So wurde das am 7. Mai begründet und beschlossen – realisieren. Interessant ist, am 1. Oktober hat der Universitätsrat zuhanden der Regierung und des Kantonsrates das Budget verabschiedet, und dort sehen Sie jetzt, dass wir einen Aufwandüberschuss haben bei den Staatsbeiträgen, beim Bruttobetrag, um 3 Mio. Franken, eine Aufwandsteigerung um 6,1 Prozent, unter anderem mit diesen Fr. 500'000.– jährlichen Mietkosten. Wir sind der Meinung, dass dies mindestens ein zweifelhaftes Vorgehen ist, über diese Mietlösung diese Zusatzaufwendungen zu generieren und kein Wort im Voranschlag zuhanden des Kantonsrates darüber zu verlieren. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als mit diesem Antrag dies Fr. 500'000.– Staatsbeitrag zu kürzen, mit dem Hintergrund, dass dieses Provisorium einstweilen nicht verwirklicht und realisiert wird, bis wir Auskunft erhalten, wie es sich rechtlich mit Mietlösungen von öffentlich-rechtlichen Anstalten verhält. Wir befürchten, dass ein Präjudiz geschaffen wird für andere öffentlich-rechtliche Anstalten. Wenn das Schule macht, anstatt eine Baubotschaft vorzulegen über Mietlösungen vorzugehen und dann einfach den Staatsbeitrag zu erhöhen, dann werden wir unser Defizit nie in den Griff bekommen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Über dieses Konto wurde in der Rechtspflegekommission, in den Subkommissionen DI und Gerichte der Finanzkommission sowie in der Finanzkommission sehr eingehend diskutiert und die Ausführungen wurden bereits gemacht, deshalb wurde dieser Antrag in der Finanzkommission so schlussendlich nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

In der Finanzkommission wurde die Vorgehensweise diskutiert, wir wurden ins Bild gesetzt von beiden Departementen, es wurden auch die widersprüchlichen Aussagen kritisiert, die wir erhalten haben, und wir wurden damit aufgeklärt, dass an der Sitzung zur Rechnung 2013 informiert wird über die Motion Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und das Finanzreferendum. Das sind die Pendenzen der Finanzkommission, und ein Antrag über eine Kürzung dieses Betrages wurde so nicht gestellt, ich muss es also Ihnen überlassen, wie Sie abstimmen werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Dem Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Jedes Spiel hat Spielregeln, an welche man sich halten muss. Jeder Staat funktioniert nach bestimmten Regeln, auch an diese hat man sich zu halten. Ich sage Ihnen, die Kreativität, die der Universitätsrat an den Tag gelegt hat, ist nicht neu. Ursache dieses Postulatsberichts, der heute schon mehrfach angesprochen wurde, war ein Institutsgebäude, das von der Helvetia-Patria-Versicherung erstellt wurde mit einem Mietvertrag von 30 Jahren. Weil ich in der entsprechenden Kommission sass, habe ich diesen Mietvertrag gesehen und ich sage Ihnen, wenn ich dieses Gebäude zu diesen Konditionen hätte bauen können, ich hätte alles, was ich gehabt hätte, verkauft und hätte nur noch in dieses Projekt investiert. Es kommen einem die Tränen, dass es solche Mietverträge noch gibt wie zwischen der Helvetia-Patria-Versicherung und der Universität St.Gallen. Der Postulatsbericht hat jahrelang sanft in Frieden geruht, und als er endlich erstattet wurde, war sich die vorberatende Kommission einig, dass es so nicht geht. Insbesondere war sich die vorberatende Kommission deshalb einig, weil das Gutachten Auer, das ins Recht gelegt wurde, weil es zu gewissen Zweifeln Anlass gab, um es einmal sehr zurückhaltend auszudrücken. Ich habe dem Gutachten nur deshalb die Schande eines öffentlichen Verrisses erspart, weil die Kommission eine Motion gutgeheissen hat, dass man diese Frage gesetzlich regelt. Aber nun kommt man mit dem genau gleichen Modell wieder und es gibt im Recht die Figur der Rechtsumgehung. Eine Rechtsumgehung findet nie Rechtsschutz.

Wenn Sie das betrachten, dann haben wir eine eigentümerähnliche Stellung der Universität, auch bei diesem Provisorium. Das Provisorium ist für 10 Jahre gedacht und der Mietvertrag dauert 10 Jahre. Das Provisorium wird nach den Wünschen und Bedürfnissen der Universität erstellt. Das Provisorium wird auf Boden der Stadt St.Gallen erstellt, wo meines Wissens der Kanton ein Baurecht hat, und dann erteilt man ein Unterbaurecht, damit der Investor dieses Provisorium erstellen kann. Gemperle-Goldach hat es erwähnt, dieser hat die höheren Kapitalkosten von 2 bis 3 Prozent Bruttorendite, oder wenn es gleich ist wie beim Vertrag mit der Helvetia-Patria-Versicherung, 4er bis 5 Prozent Nettorendite sollten allemal rausschauen, damit man dieses Ding realisieren kann. Das ist der typische Fall einer Gesetzesumgehung. Probieren Sie das einmal mit dem kantonalen Steueramt, die Steuerkommissäre von Regierungspräsident Gehrer werden Ihnen die Augen auskratzen, wenn Sie so etwas probieren. Zu einem solchen Verhalten hat der Kantonsrat ausdrücklich gesagt, dass es so nicht geht, der Kantonsrat hat dazu eine Motion verabschiedet, dass man das unterbindet, die Motion ruht jedoch wieder sanft in Frieden, und dennoch hat der Universitätsrat entsprechende Beschlüsse gefasst, das zugunsten der Universität. Wollen wir dieses Recht denn nur der Universität zugestehen? Es hat noch andere, die dringende Raumbedürfnisse haben. Können die das auch so machen mit 30-, 50- und 100-jährigen Mietverträgen? Ich meine, hier hat der Kantonsrat ein klares Zeichen zu setzen nach dem Motto: «Ist der Universitätsrat faul und träge, erzieherisch richtig sind dann Schläge.»

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Der Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Man kann über das Vorgehen der Universität geteilter Meinung sein und auch aufgebracht sein, aber ich finde es absolut unredlich, wenn jetzt über den Staatsbeitrag diese Fr. 500'000.– gestrichen werden. Ich war unter den wenigen, die sich gegen die Studiengelderhöhung gewehrt haben, jetzt legt die Universität dar, intern wie extern: «Mit euern erhöhten Studiengeldern bieten wir euch mehr Komfort.» Es gibt viele kleine Gruppen, die sich jetzt finden müssen, um das Studium zu absolvieren, es sind nicht mehr die grossen Vorlesungen. Und jetzt fällt man ihr in den Arm, das ist berechtigt, da kann man Regeln aufstellen, dessen bin ich mir bewusst, aber wenn Sie dies jetzt über den Staatsbeitrag abhandeln bzw. abstrafen, dann finde ich das unredlich.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Mitglied des Universitätsrats offen. Der Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Kürzungsantrag der CVP-EVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe die Botschaft verstanden, aber wenn es jetzt nur darum geht, dem Universitätsrat eine gelbe Karte zu verteilen, dann machen Sie es sich zu einfach. Der Gewichtung dieses Geschäftes wird einfach nicht Rechnung getragen. Bitte nehmen Sie zuerst zur Kenntnis, dass wir absolut grösste Probleme bei der Universität haben mit unseren Studentenzahlen. Wir haben eine Universität, für die wir dankbar sind, die neu bereitgestellt wurde für 5'000 Studierende. Wir haben jetzt 7'500 Studierende, wir werden in zwei bis drei Jahren über 8'000 Studierende haben. Wir haben akut Notstand, wohin wir mit diesen Studierenden gehen, wo werden die unterrichtet. Jetzt können Sie sagen, der Universitätsrat hatte hier mangelnde Sensibilität. Das Problem bleibt und wir müssen möglichst schnell Abhilfe schaffen. Wir haben jetzt ein Projekt, das vorliegt und im Universitätsrat besprochen wurde. Das hilft uns, die nächsten zehn Jahre zu überbrücken. Mächler-Zuzwil, es ist überhaupt keine Umgehung der Vorschrift, indem wir die Priorisierung der Investitionsvorhaben nicht ernst nehmen. Es geht um ein Provisorium. Wenn wir wieder antreten mit einem nächsten Neubau, das wird auf den Zeitpunkt 2022 sein, dann ist es klar, dass es den ordentlichen Weg über den Kantonsrat und das Volk nehmen muss, aber hier geht es um eine Notmassnahme für ein Provisorium und wir haben keine anderen Möglichkeiten. Wir haben in den letzten Monaten versucht Kirchen zu mieten, die wurden uns vor der Nase weggeschnappt von finanzstarken Persönlichkeiten im Kanton, die auch Schulen aufstellen wollen. Wir haben einfach keine Möglichkeiten, und das ist die einzige Möglichkeit, die wir haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, es ist wirklich nicht im Bewusstsein, dass man die Kompetenzen strangulieren will, sondern man ist sich bewusst, im Moment ist die Rechtslage klar, der Universitätsrat hat die Kompetenz, dies so zu bestimmen.

Was ganz wichtig ist und verschiedentlich erwähnt wurde: Wir haben eine Erhöhung der Studiengebühren beschlossen, und wir haben den Studenten versprochen, dass die Hälfte der Erhöhung zurückkommt zur Verbesserung des Betreuungsverhältnisses und zur Verbesserung der Raumsituation. Das Betreuungsverhältnis konnten wir nicht einmal verbessern, weil wir laufend eine Steigerung der Studierendenzahlen haben; wir konnten das Betreuungsverhältnis lediglich stabilisieren. Hier wollen wir Geld investieren, das eigentlich zweckgebunden ist. Wie reagiert die Studentenschaft, wenn wir hier diesen Schulraum nicht bereitstellen? Wir haben das bei Ihnen einkassiert, es ist zweckgebunden, und wir investieren es wieder für die Studenten. Dieser Betrag, das wurde richtig erwähnt, erscheint im Budget nirgends, weil er gar nicht anfällt. Es wurde auch richtig gesagt, er fällt auch im Jahr 2013 nicht an, weil er erst bis im Herbst realisiert sein wird. Es wäre ein kleiner Teil, vielleicht 100'000 oder 150'000 Franken. Auch dieser Betrag von 500'000 Franken steht völlig quer in der Landschaft.

Ich habe die Botschaft verstanden, wir werden das sicher in den Universitätsrat tragen beim nächsten Vorhaben. Wenn wir hier mangelnde Sensibilität bewiesen haben, dass wir das zusätzlich hätten kommunizieren sollen, nehme ich das so zur Kenntnis. Aber hier geht es jetzt um die Studentenschaft. Wir haben jetzt eine Lösung für die nächsten zehn Jahre, bitte setzen Sie nicht ein falsches Zeichen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Die Anträge der CVP-EVP-/FDP-/SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Die Diskussion dreht sich jetzt um das Betreffnis des Personals zwischen 6,9 Mio. Franken, wie der Vorschlag der FDP-Fraktion, oder 11,3 Mio. Franken, ausgeführt mit den 1,5-Prozentkürzungen.

Es wurde gesagt, dass das Personal auch einen Beitrag leisten müsse an die Gesundung des Staatshaushaltes. Wenn man die letzten zwei, drei Jahre zurückschaut, kann man doch feststellen, dass das Personal bereits heute eine grosse Last der Sparanstrengungen trägt. Mit der Verdichtung ihrer Tätigkeit, mit dem Personalstopp, indem sie alles das, was sie vorher allenfalls mit mehr Personal erbringen mussten, mit weniger Personal machen – sie erbringen hier eine grosse Leistung im Interesse des Kantons. Sie tragen die Hauptlast der letzten Jahre. Wenn jemand hier im Saal sagt, dass das Personal bisher nicht betroffen ist, dann erinnere ich Sie an die Beschlüsse im Rahmen des Sparpaketes II, mit der Lohnentwicklung generell oder auch mit dem Stufenanstieg und den ausserordentlichen Leistungsprämien und den Beförderungsquoten. Das Personal trägt eine grosse Last. Heute diskutieren wir noch um den Betrag von 6,9 Mio. Franken oder 11,3 Mio. Franken. Wenn hier die Opfersymmetrie und der Vergleich mit der Privatwirtschaft gebracht wird, dann bitte ich die Herren, die das gesagt haben, auch zu beachten, Hat das kantonale Personal, haben die Lehrkräfte in den Zeiten, als es den andern gutging, als diese Boni ausbezahlt wurden, wie vorhin angemerkt wurde, die jetzt anscheinend zu einem Teil gestrichen werden, hat dazumal das Personal auch entsprechend höhere Löhne erhalten? Schauen Sie einmal zurück, einmal wurde es erhöht um diese 3 Prozent, im Schnitt mit allen andern rundherum, und sonst ist die reale Lohnentwicklung des Staatspersonals in den letzten Jahren marginal. Wenn man die Berechnungen betrachtet ist es teilweise sogar im Minus. Sie müssen hier bei der Privatwirtschaft, im Vergleich mit der Privatwirtschaft, die ganze Wahrheit sagen, in den guten wie in den schlechten Zeiten muss man das auch machen. Sie können nicht in den schlechten Zeiten kommen und sagen, jetzt müsst ihr mittragen, in der Privatwirtschaft wird das auch so gemacht. Machen Sie es auch in den guten Zeiten und geben Sie dann auch mehr Lohn. Dazu auch noch zur Opfersymmetrie: Diese 22'000 Angestellten des Kantons St.Gallen sind auch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie zahlen auch mit, ausser sie seien ausserkantonal, dann zahlen sie es im anderen Kanton. Aber in der Regel haben wir auch Leute, die hier arbeiten, die in anderen Kantonen angestellt sind und von anderen Kantonen den Lohn erhalten. Wenn man jetzt die beiden Bereiche betrachtet, die zur Diskussion stehen, dann haben wir einerseits diese pauschale Personalkürzung um 1 Prozent, das wurde jetzt bereinigt mit dem Rückzug des SVP-Antrags. Die Auswirkungen dieser pauschalen Kürzungen, die sind wirklich fatal und viel einschneidender als eine einmalige Kürzung um 1,5 Prozent. Sie ist nämlich so auch nicht umsetzbar. Wenn Sie die Berufsschullehrpersonen oder die Mittelschullehrer betrachten, dann ist das bei den Lehrpersonen so nicht durchsetzbar, weil Sie erst irgendwelche Änderungen vornehmen können ab Mitte Jahr, ab Beginn des Schuljahre und dann müssen Sie 2 Prozent bringen, dann müssen Sie Klassen streichen, dann müssen Sie die Klassengrössen erhöhen und Lehrerinnen und Lehrern kündigen, weil sie keine Lektionen mehr haben. Sie haben es auch bei der Polizei, und pikanterweise steht in einem der nächsten Anträge: «Aufgrund der grossen Fluktuation der Abgänge bei der Polizei, muss man hier vorsichtig sein.» Das ist die Realität, bei der Polizei gehen die Leute weg, das können Sie nachfragen. Jetzt kommen Sie und wollen diese Leute nicht mehr ersetzen im 2013, und zur gleichen Zeit haben wir dringliche Interpellationen der SVP-Fraktion, die sich über die Einbruchserien wundert und dass die Polizei nicht am richtigen Ort ist. Seien Sie doch konsequent und schauen Sie überall genau hin, was Sie da machen, sonst müssen Sie, wie heute Morgen, an der nächsten Session rückblickend sagen, das haben Sie uns alles gar nicht gesagt, das wissen wir nicht.

Ich glaube, dass es wichtig ist, es zeigt sich einmal mehr mit dieser pauschalen Kürzung, da haben Sie wiederum Angst zu sagen, wo Sie tatsächlich an den Leistungen sparen möchten. Warten Sie doch, bis die Regierung diese Leistungsbereiche vorlegt und sagt, das und das wollen wir nicht mehr anbieten, seid ihr einverstanden. Dann haben Sie die konsequente Umsetzung und nicht irgendwelche Haircuts, die über die ganze Verwaltung gehen und pauschale Kürzungen nach sich ziehen. Es hat noch einen zweiten Antrag, das ist der Antrag Wasserfallen-Goldach, da geht es um diese Kürzungen, insbesondere der hohen Löhne. Götte-Tübach hat gesagt, das könnte ein Antrag von uns sein. Sie gehen hier genau in die Irre. Aus unserer Sicht gibt es durchaus unterschiedliche Entschädigungen, die gut begründet sind. Wenn Sie das jetzt so machen, wenn Sie eine 3-prozentige Lohnkürzung machen ab 100'000 bis 200'000 Franken Einkommen, dann mag das gegen aussen wohl sehr schön tönen, aber Sie bestrafen ganz wichtige Leute in dieser Verwaltung. In der Verwaltung sind das Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, die das zusammenhalten. Wenn Sie noch weiter oben streichen, dann treffen Sie vielleicht die Richterinnen und Richter und die Regierung. Sie werden ja durch die Gewerkschaft vertreten, ich lade Sie ein, sich dann bei uns zu melden.

Diese beiden Vorschläge gehen tatsächlich in die Irre, und ich frage Sie: Ist es den Schaden wert, den Sie anrichten, zwischen 6,9 Mio. Franken bis 11,3 Mio. Franken?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion:

  • im Konto 4231.360 (Universitäre Hochschulen / Staatsbeiträge) eine Erhöhung von Fr. 1'270'500.–;

  • im Konto 4232.360 (Fachhochschulen / Staatsbeiträge) eine Erhöhung von Fr. 1'629'700.–;

  • im Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen) eine Erhöhung von Fr. 8'419'700.–;

  • im Konto 5509.488 (Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital) eine Erhöhung von Fr. 11'319'900.–.

Nach dem Motivationsforscher Maslow ist der Lohn ein Demotivationsfaktor. Wenn der Lohn stimmt, motivieren andere Aspekte in Beruf und Berufsumfeld, wenn der Lohn aber nicht stimmt, ist er demotivierend. Genau diese Gefahr besteht beim Staatspersonal. Die ersten beiden Sparpakete haben dem Personal sehr viel abverlangt. All die Massnahmen haben den Druck auf den gesamten Personalkörper massiv erhöht. Zudem haben die Staatsangestellten mit diversen Kürzungen kein Teuerungsausgleich, Reduktion der Beförderungsquoten sowie der Leistungsprämien usw. – auch finanziell bereits massiv zu einer Gesundung der Staatsfinanzen beigetragen. Mit der jetzt geforderten Kürzung für ein Jahr wird völlig unverständlich auf dem Buckel des Personals gespart, das bringt wenig für die Gesundung der Staatsfinanzen und ist fehlende Wertschätzung gegenüber dem Personal. Die SPG-Fraktion wehrt sich vehement gegen den Vorschlag der CVP-EVP-Fraktion mit 1 Prozent, zusammen mit der FDP-Fraktion, bzw. dem Antrag der SVP-Fraktion mit 2 Prozent, um welche die Personalkosten generell gegenüber dem Budget gekürzt werden sollen. Das ist ohne Kündigungen nicht machbar, und Mächler-Zuzwil hat dieses Wort bewusst nicht gesagt, er hat von «aktiv abbauen» geredet und Kündigungen gemeint. Mit dem Kürzungsantrag der SVP-Fraktion wären noch mehr Kündigungen die Folge, dies im Wissen, dass wir bereits sonst sehr viel abgebaut haben und dass die Anforderungen an die einzelnen Mitarbeitenden massiv gestiegen sind.

Ein weiteres Beispiel im Bildungswesen: Wenn Sie jetzt 1 oder 2 Prozent kürzen, das kann man frühestens auf nächsten August umsetzen, das würde dann heissen, dass es sich mehr als verdoppelt, weil es nur noch während fünf Monaten angewendet werden könnte. Damit leidet die Konkurrenzfähigkeit des Kantons St.Gallen im Arbeitsmarkt stark. Obwohl Regierungspräsident Gehrer heute Morgen gesagt hat, dass es viele gute Rückmeldungen vom Personal gibt, was ich glaube, weiss ich trotzdem, dass es in diversen Bereichen extrem schwierig ist, geeignetes Personal zu finden, und ich weiss auch, dass wir in gewissen Bereichen als Kanton definitiv keinen guten Ruf mehr haben als Arbeitgeber. Dieser interkantonale Vergleich wird nicht nur bei den Steuern gemacht, er wird auch bei den Anstellungsbedingungen gemacht. Wir haben jetzt schon Kündigungen, die uns weh tun. Wir brauchen also ein positives Zeichen an das Staatspersonal. Für eine gute Qualität der Leistungen unseres Kantons braucht es gute Arbeitsbedingungen und verlässliche Arbeitgeber.

Wir fordern deshalb den Verzicht sowohl auf die befristete Kürzung der Reallöhne um 1,5 Prozent wie auch die generelle Senkung um 1 Prozent. Das schlägt sich ausgabenseitig bei den Beiträgen an die Universität und die Fachhochschulen sowie beim allgemeinen Personalaufwand nieder. Im Gegenzug soll der Bezug von freiem Eigenkapital im Abschnitt «Verschiedene Aufwendungen und Erträge» um rund 11,3 Mio. Franken erhöht werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Eigentlich wollte ich an dieser Diskussion als Leitender Arzt der Augenklinik des Kantonsspitals nicht teilnehmen, aber ich habe jetzt doch noch eine Frage an Götte-Tübach. Ich habe zugehört und zur Kenntnis genommen, dass Sie irgendwo eine Schätzung zwischen 7 und 8 Mio. Franken haben, dann habe ich auch gehört, dass Sie gewisse Berufsgruppen ausnehmen wollen. Nichts gegen die Polizisten, aber das ist doch eine Frage der Zeit, wenn man die eine Berufsgruppe gegen die andere ausspielt, bis wir wieder vor Bundesgericht sind. Ich möchte sehen, wann wir wieder eine Nachzahlung leisten müssen, wenn wir das nächste Mal verloren haben. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion im Konto 5600.318 (Allgemeiner Personalaufwand / Dienstleistungen und Honorare) eine Erhöhung um Fr. 65'000.–.

Die Finanzkommission hat die Streichung von 65'000 Franken betreffend den einmaligen Initialaufwand für das Mobilitätsmanagement der kantonalen Verwaltung beschlossen. Diese Investition jedoch ist eine Voraussetzung dafür, dass die Massnahme V2 des durch diesen Rat im 2008 verabschiedeten Energiekonzeptes umgesetzt werden kann. Die Massnahme verlangt eine Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand will Energie sparen, effizient nutzen, C02-Belastungen verringern und die Mobilität begünstigen. Das Mobilitätskonzept beinhaltet die Bewirtschaftung der Parkplätze der Mitarbeitenden, die dienstlichen Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr, die Beschaffung von Dienstfahrzeugen nach ökologischen Kriterien und Mobility-Fahrzeuge sowie Fahrgemeinschaften. Das Energiekonzept 2008 ist eine bestehende Aufgabe der Regierung. Als Indikator hat sich die Regierung gesetzt, das Ziel bis Ende 2008 zu erreichen und ein Mobilitätskonzept umgesetzt zu haben. Sie hat noch einen Monat Zeit dazu, ich befürchte, dass dies kaum ausreichen wird. Um die erfolgreiche Umsetzung in die Wege zu leiten, hat die Regierung sich entschieden, sich eine Initialunterstützung durch ein Konzept erarbeiten zu lassen, wo schon Erfahrungen in grösseren Gemeinschaften gemacht worden sind. Die Initialgelder sind Anschubleistungen, danach soll die Bewirtschaftung der Parkplätze der Mitarbeitenden eine Kostenneutralität zur Verfügung stellen. Ich habe gehört, dass die Regierung loyal zu den Sparaufträgen sein möchte und sich dazu entschieden hat. Damit hat sie sich auch entschieden, sich loyal ihren Aufträgen gegenüber zu verhalten, die wir ihr mit dem Konzept 2008 erteilt haben.

Ich bitte Sie, diese Streichung der Finanzkommission nicht zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Zu beiden Anträgen: Wenn wir bei 24 Mio. Franken Sachaufwand mit 1 Prozent Streichung, der in keiner dieser etwa 10 Positionen überhaupt echt spürbar ist, drei Aspiranten mehr ausbilden können, dann macht das Sinn. Wenn die Kosten, die ja heute bei 24 Mio. Franken bei 1 Prozent jetzt 240'000 Franken sind, wirklich in zwei Jahren auf 300'000 oder 350'000 Franken steigen, dann haben wir entweder gute finanzielle Verhältnisse, die alles zulassen, oder wir können auch 1,5 Prozent bei diesen zehn Positionen sparen, davon spürt wiederum niemand etwas. Das sind echte Sparmassnahmen, die niemandem wehtun und die den Bestand der Polizei erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
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Kommissionspräsident:

Sämtliche Anträge, die die Polizei betreffen, wurden in der Finanzkommission nicht diskutiert und auch nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion die Erhöhung um drei Aspiranten der Polizeischule, ohne die von Dietsche-Oberriet beantragte Verschiebung in das Konto 7250.301. Dieser Antrag liegt Ihnen nicht schriftlich vor.

Wir können das nachvollziehen, dass man Polizisten nicht einfach so überall findet, dass es allenfalls mehr Ausbildungsstellen braucht, und wir unterstützen den Antrag, diese Aspirantenstellen aufzubauen, das heisst drei zusätzliche Ausbildungsstellen zu schaffen, aber nicht mit so einem «Chlüpperlisack» nebenher. Wenn ich sehe, was in diesen Positionen steht, das ist Dienstleistung, Drucksachen, warme Mützen usw., so geht das nicht. Entweder ist es uns wert, wir brauchen diese Leute, dann schaffen wir diese Stellen, oder wir lassen es sein.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Konto 7250.312 (Kantonspolizei / Informatik) einen Kürzung um Fr. 893'800.–.

Wenn bei Informatikausgaben «Serveranlagen» steht geht bei mir doch eine rote Lampe an. Ich frage mich ernsthaft, ob bei der Polizei nach vier Betriebsjahren ein Serverersatz beschafft werden muss, oder ob es hier nicht möglich wäre, zumindest diese Serverleistungen z.B. bei der Abraxas einzukaufen und so vielleicht letztendlich auch Geld zu sparen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Ich danke Tinner-Wartau für den Rückzug seines Antrages. Man wollte ihn, um die Qualität der Diskussion zu verbessern, tatsächlich auch stellen, wahrscheinlich sinnvollerweise auch in der Finanzkommission, weil es ja um hochtechnische und schwierig zu beurteilende Fragen geht, die man im Einzelnen Punkt für Punkt diskutieren müsste.

Zu den aufgeworfenen Fragen: Es existiert bei der Kantonspolizei tatsächlich ein Fahrzeugkonzept. Dieses Fahrzeugkonzept ist von mindestens zwei Kommissionen zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Der Kommandant der Kantonspolizei konnte mir leider nicht exakt sagen, welche Kommissionen es waren, es ist auch denkbar, dass es Subkommissionen von Finanzkommission und Staatswirtschaftlicher Kommission waren. Jedenfalls haben kantonsrätliche Kommissionen dieses Konzept auch schon zur Kenntnis genommen. Dieses Konzept geht davon aus, dass die Fahrzeuge – insgesamt verfügt die Kantonspolizei über 245 Fahrzeuge im Moment-, dass die ausgefahren werden, und zwar je nach Art des Einsatzes unterschiedlich. Die Patrouillenfahrzeuge leisten je Jahr im Schnitt etwa 75'000 km, die sind sehr stark beansprucht. Die werden ab einem maximalen Kilometerstand von 350'000 oder acht Jahren Gebrauch ausgeschieden. Wenn ich Sie frage, wann Sie Ihre Fahrzeuge ersetzen, so fahren die wenigsten, bis auf dem Kilometerstand 350'000 steht. So werden verschiedene Kategorien aufgelistet, Fahrzeuge, die weniger intensiv gebraucht werden, die kommen dann auch irgendwann einmal in diesen Pool. Der Pool, das sind Fahrzeuge, die nicht speziell zugeordnet sind, sondern denen zur Verfügung stehen, welche nicht dauerhaft auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Die Fahrzeuge sind zwischen acht und zehn Jahre im Gebrauch. Sie werden, wenn man sie nach der ersten Lebensphase, wie sie in diesem Konzept genannt werden, einer zweiten Lebensphase zugeführt und anschliessend, wenn sie dann nicht mehr verwendet werden können, kommen sie in die Verwertung und werden abgerüstet und nochmals verkauft in den Export. Diese Fahrzeuge sind ausserordentlich stark belastet, die haben etwa 200 Kilo Material im Kofferraum, welches die Polizistinnen und Polizisten mitführen für Einsatze und die Aufnahme von Unfällen und dergleichen. Die Polizei ist auch berechtigt, schneller zu fahren als Sie, das führt bei Notfalleinsätzen natürlich dazu, dass sie mit kaltem Motor auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigen müssen. Das alles ist für die Motoren, wie man mir sagt, nicht sehr zuträglich und dennoch sind diese Fahrzeuge ausserordentlich, lange im Einsatz. Dieses Fahrzeugkonzept wird gelebt, da müssen Sie keine Angst haben, die werden gefahren bis zum letzten Meter.

Wenn zu den übrigen Positionen, bei denen gekürzt werden wollte, keine konkreten Fragen gestellt wurden, verzichte ich darauf, zu diesen Positionen auch noch Ausführungen zu machen. Wenn das gewünscht wird, kann ich das aber noch nachholen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen.

Tinner-Wartau hat die Begründungen zu diesem Kompromissantrag ausgeführt. Gemäss Botschaft der Regierung entstehen auch beachtliche Betriebskosten. Auch sollte kein abrupter Abbruch einer erfolgreichen Verbundlösung zwischen Gemeinden und Kanton erfolgen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Ziff. 2 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Staatssteuerfuss wird für das Jahr 2013 auf 110 Prozent festgesetzt.»

Die FDP-Fraktion möchte höchstens eine Steuerfusserhöhung um 5 Prozent. Auch im Hinblick auf das Entlastungspaket 2013 macht es keinen Sinn, den Steuerfuss jetzt um 10 Prozent zu erhöhen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wie bereits erwähnt, ist die Finanzkommission der Meinung, dass dieser zusätzliche E-Government-Kredit über 10 Mio. Franken ein «nice to have» ist. Sie hat ihn deshalb mit 9:2 Stimmen bei 2 Abwesenheiten und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Ich finde folgenden Satz, der im Antrag der Regierung steht, sehr interessant: «Eine kontinuierliche Investitionspolitik würde im Bereich E-Government verunmöglicht. Dies führt mittelfristig zu höheren Kosten.» Bekanntlich werfen Ereignisse gewisse Schatten voraus. Dabei spreche ich das Entlastungspaket 2013 an. Mein Arbeitsbereich ist der Strassenbau, und hierzu hört man, dass gewisse Vertreter der Regierung je Jahr rund 9 Mio. Franken aus dem Strassenfonds in die Haushaltskasse überführen möchten. Deshalb möge der Vorsteher des Finanzdepartementes den zitierten Satz kopieren, wenn es dann um den Strassenfonds geht. Nimmt man diesem Gelder weg, führt das mittelfristig unweigerlich zu höheren Kosten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und mit 7:5 Stimmen bei 3 Abwesenheiten abgelehnt. Die Finanzkommission hat dem Antrag der Regierung mit 7:5 Stimmen bei 3 Abwesenheiten zugestimmt.

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27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag ist abzulehnen.

Sie haben vielleicht in Ihrem Kopf für sich persönlich die Vorgabe, nach fünf Jahren sollte ein PC ersetzt werden, das ist das, was man so landläufig hört, aber das gilt für Ihren persönlichen PC. Diese Polizeiserver für verschiedene Fachapplikationen, die dieses Jahr oder nächstes Jahr ersetzt werden müssen, die aber auch übernächstes Jahr usw. ersetzt werden müssen, die stehen sieben Tage je Woche und 24 Stunden je Tag im Einsatz. Das sind völlig andere Belastungen, welchen diese Rechner ausgesetzt sind, als das, was Sie Ihren Rechnern zumuten. Die werden nicht nach vier Jahren, sondern nach fünf Jahren ersetzt, sie wurden im Jahr 2008 angeschafft und jetzt sind wir beim Voranschlag 2013. Das Funktionieren der EDV ist für die Polizeiarbeit und die korrekte Erfüllung des Auftrages absolut unabdingbar. Wenn eine solche Maschine aussteigt, dann steht zwar nicht das ganze System still, weil diese Rechner natürlich redundant sind, da stehen Sicherheitssysteme zur Verfügung, aber die müssen einfach periodisch alle fünf Jahre ersetzt werden. Ich weiss, dass diese EDV-Kosten immer wieder in Frage gestellt werden, und auch bei der Polizei habe ich dies als Laie ebenfalls in Frage gestellt: Ist das alles wirklich notwendig, muss das alles innerhalb der Polizei gemacht werden, könnte man den ganzen Bereich der EDV allenfalls auch billiger realisieren? Ich habe im Zusammenhang mit der Erarbeitung des AFP 2014/2016 der Polizei selber auch den Auftrag erteilt, das wieder einmal anzusehen. Es laufen im Moment auch gesamtschweizerische Projekte, die ganze Polizeiinformatik zu vereinheitlichen, am SBI läuft ein derartiges Projekt, aber solche Projekte sind nicht ganz einfach, weil jedes Korps bereits eigene Vorstellungen darüber hat, wie ein Formular aussehen soll, und wenn man sich in solchen Fragen nicht verständigen und einigen kann, wird es dann natürlich schwierig, da einen Schritt weiter zu kommen, aber da besteht zumindest der politische Druck, auch in diesem Thema etwas voranzukommen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, weil er einfach zu einer ausserordentlich schwierigen Situation führen könnte. Ich sichere Ihnen aber zu, dass wir im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2013 diese Frage vertiefter prüfen werden. Wenn wir zur Überzeugung gelangen, dass da irgendetwas verändert, verbessert oder verbilligt werden kann, werden wir Ihnen selbstverständlich entsprechend Antrag stellen. Selbst wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, es ist keine effektive Sparmassnahme. Spätestens im übernächsten Jahr würde uns das wieder einholen. Die Leute, welche mit diesen Maschinen arbeiten, die auch zur Verfügung stehen, um sie zu ersetzen, die sind dann ein Jahr lang nicht voll ausgelastet und im übernächsten Jahr überbelastet. Auch aus diesen Überlegungen heraus macht dieser Antrag keinen Sinn. Wir werden die Sache aber überprüfen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag zum Abstimmungsverfahren.

Dieses Abstimmungsverfahren ist aus unserer Sicht nicht das richtige, weil am Schluss nicht die Möglichkeit besteht, dazu Ja oder Nein zu sagen zu Personalmassnahmen. Wir haben in der Schlussabstimmung voraussichtlich zwei Personalmassnahmen, welche das Personal betreffen. Die SPG-Fraktion hat den Antrag gestellt, dass es gestrichen wird. Das heisst also, das muss die Schlussabstimmung sein: keine Personalmassnahmen oder eine Personalmassnahme.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Zu den Fragen von Hoare-St.Gallen:

  • Wie viele Taser werden zusätzlich beschafft?

  • Wie viele werden es sodann insgesamt sein?

  • Werden diese Waffen regional verteilt?

Die Kantonspolizei besitzt im Moment elf dieser Destabilisierungsgeräte, sechs davon befinden sich im Material der Interventionseinheit, das ist eine Spezialeinheit, und vier davon auf jedem Stützpunkt und eine im Polizeiposten in Uznach. Neu sollen 15 dieser Destabilisierungsgeräte beschafft werden, vier sollen ins Material der Interventionseinheit gelangen und elf auf die grösseren Polizeistationen verteilt werden. Das Polizeikommando ist der Auffassung und mit ihr die Regierung, dass die Verfügbarkeit dieser Destabilisierungsgeräte erhöht werden muss, dass diese greifbar sein müssen, wenn ein Einsatz notwendig werden sollte.

  • Es war damals bei der Einführung die Rede von speziell ausgebildeten Anwendern, wie ist das in Zukunft?

Es ist richtig, dass die Regierung bei der Anschaffung dieser Geräte versprochen hat, dass nur speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten diese Geräte dann auch anwenden dürfen. Dieses Versprechen ist selbstverständlich auch eingehalten worden, und auch in Zukunft werden diese Destabilisierungsgeräte nur von Angehörigen der Interventionseinheit mit einer speziellen zertifizierten Aus- und Weiterbildung angewendet werden dürfen. Diese Ausbildung erfolgt schweizweit, nach einheitlichen Richtlinien am schweizerischen Polizeiinstitut. Ich kann das jetzt auch mittlerweile selber kontrollieren, ich bin dort letzte Woche in den Stiftungsrat gewählt worden. Jede und jeder Angehörige dieser Interventionseinheit muss regelmässig, jährlich, eine interne Weiterbildung von einem halben Tag besuchen, und es werden im Kanton St.Gallen nur Geräte verwendet, welche von einer schweizweit tätigen polizeitechnischen Kommission bewilligt worden sind.

  • Wie viel kostet der Kauf dieser zusätzlichen Waffen (Umlagerungsmöglichkeit)?

  • Wie viel kosten Unterhalt und Ausbildung in einem überschaubaren Zeitraum?

Ein solches Gerät kostet Fr. 1'200.–, es ist noch gewisses Zubehör nötig, ein Holster und Kartuschen, das ergibt Gesamtkosten je Gerät von Fr. 1'700.–. Unterhalt fällt keiner an, die Batterien müssen gelegentlich ersetzt werden, und für die Ausbildung sind derartige Kartuschen notwendig. Im Jahr 2011 wurden dafür Fr. 5'300.– aufgewendet.

  • Gibt es eine Übersicht bzw. eine Schätzung, die es zulässt zu beurteilen, ob durch den Taser-Einsatz im Kanton Schäden an Leib und Leben haben verhindert werden können?

Diese Geräte werden nicht häufig eingesetzt. Im Jahr 2011 wurden sie einmal eingesetzt. Im Jahr 2012 erfolgten zwei Einsätze, beim einen ging es um die Verhinderung der Flucht eines Erpressers, und im anderen Fall ging es um einen Mann, der mit einem Messer bewaffnet war und drohte, sich selber zu töten. Diese Einsätze erfolgten durch die Interventionseinheit. Der Einsatz selber muss jeweils von einem Polizeioffizier bewilligt werden. Ich habe keine Informationen, dass diese wenigen Einsätze irgendwelche negative Folgen nach sich gezogen hätten. Ich bin der Meinung, dass das System, welches im Kanton St.Gallen herrscht, einen sehr zurückhaltenden Einsatz dieser Waffen durch speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten in Situationen, in welchen auch bedacht werden muss, allenfalls eine Schusswaffe einzusetzen, korrekt ist. Die damaligen Befürchtungen, dass jetzt jede Polizistin und jeder Polizist mit einem solchen Gerät durch den Kanton wandert und dieses nach Belieben einsetzt, diese Befürchtung bewahrheitete sich glücklicherweise nicht.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion stimmt den Anträgen der Finanzkommission teilweise zu. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Die Finanzlage des Kantons St.Gallen ist höchst unbefriedigend. Trotz zweier Sparpakete in den letzten Jahren gelingt es uns nicht, die Ausgaben und Einnahmen ins Lot zu bringen. Für das Jahr 2013 beträgt das effektive Defizit – wenn man die Bezüge aus dem besonderen Eigenkapital weglässt – über 260 Mio. Franken.

Sicherlich ist es zutreffend, dass ein erheblicher Teil dieser höchst misslichen Situation auf exogene Faktoren zurückzuführen ist. Zu erwähnen ist zum Beispiel die neue Spitalfinanzierung, welche uns der Bund aufgebrummt hat, oder die tieferen Beiträge aus dem NFA. Es ist auch zutreffend, dass wir gegenüber dem AFP tiefere Steuereinnahmen haben. Dies insbesondere wegen der eingetrübten wirtschaftlichen Situation, die zur Folge hat, dass die Nachzahlungen bei natürlichen Personen tiefer sind und die Gewinne der Unternehmen bescheidener ausfallen.

Eine vorausschauende Finanzpolitik muss mittelfristig dieses Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben beseitigen. Dass auf beiden Seiten «geschraubt» werden muss, ist für uns Freisinnige klar. Aus diesem Grund haben wir bereits 2011 der Staatssteuerfusserhöhung von 10 Steuerfussprozenten zugestimmt. Hingegen wäre es fatal, wenn wir, wie dies die Linke fordert, die Ausgabenseite ausblenden und das gesamte Loch über Mehreinnahmen finanzieren.

Dank den beiden Sparpaketen ist es uns zwar gelungen, das bereinigte Ausgabenwachstum – bei Ausklammerung des Gesundheitsbereichs – auf ein tiefes Wachstum von 0,7 Prozent zu beschränken. Zieht man aber die Gesundheitskosten mit ein, so beträgt das Wachstum 2 Prozent. Dies wird höchstwahrscheinlich höher sein als das wirtschaftliche Wachstum. Da auch diese Gesundheitskosten vom Kanton bezahlt und somit geschultert werden müssen, sind wir massiv herausgefordert, um die Staatsfinanzen endlich zu gesunden.

Die FDP-Fraktion begrüsst es, dass nun auch die Regierung eingesehen hat, dass ein weiteres Sparpaket notwendig ist. Als die FDP-Fraktion dies an der Junisession forderte, wurde dies von der Regierung wie aber auch der Mehrheit des Kantonsrates negiert. Aufgrund der misslichen Situation hat aber ein Umdenken stattgefunden, dies ist in der Sache erfreulich.

Die Regierung will bereits zum zweiten Mal hintereinander den Steuerfuss um 10 Steuerfussprozente erhöhen. Dies ist für die FDP-Fraktion unhaltbar. Einerseits, weil der Kanton damit im Steuerwettbewerb wieder an Attraktivität verliert, und andererseits, weil der Steuerzahler – insbesondere der Mittelstand - in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finanziell zusätzlich belastet wird.

Aus diesen Gründen wird die FDP-Fraktion lediglich einer Steuerfusserhöhung um 5 Prozent zustimmen. Dies hat zur Konsequenz, dass neben den geplanten 80 Mio. Franken Eigenkapital nochmals zusätzliche 50 Mio. Franken aus dem freien Eigenkapital entnommen werden müssen. Damit muss das Entlastungspaket schneller und umfassender wirken, was aus unserer Sicht ein positiver Aspekt ist. Wir gehen davon aus, dass die Grössenordnung des Entlastungspaketes mehr als 150 Mio. Franken betragen muss, um die Staatsfinanzen endlich nachhaltig ins Lot zu bringen. Dabei ist uns auch klar, dass nicht mehr alle Leistungen wie heute angeboten werden können. Wir sowie die Regierung sind klar herausgefordert, Prioritäten zu setzen.

Mit der vorgeschlagenen Idee, wie die Regierung die vom Kantonsrat geforderte zusätzliche Einsparung im Personalbereich umsetzen will, sind wir nicht einverstanden. Bereits als vor den Sommerferien die Regierung diesen Vorschlag einer befristeten Lohnkürzung von 1,5 Prozent publik machte, haben wir deutlich gemacht, dass wir davon wenig halten – und nicht erst Mitte November wegen der Demonstrationen. Diese Massnahmen erachten wir nicht für sinnvoll, weil sie nicht nachhaltig ist. Zudem zeigt sich, dass sie in gewichtigen Bereichen, wie zum Beispiel bei den Spitälern, zu keiner effektiven finanziellen Entlastung für den Kanton führt. Man kann deshalb zu Recht sagen, dass die einzige Nachhaltigkeit dieser Massnahme die Verärgerung des Staatspersonals ist. Aus diesem Grund schlägt Ihnen die FDP-Fraktion eine Alternative vor: Der Personalaufwand soll pauschal um 1 Prozent reduziert werden. Dies ergibt eine Entlastung von rund 7 Mio. Franken. Bei der konkreten Umsetzung dieser Massnahme ist die Regierung frei. Mögliche Lösungen wären zum Beispiel Stellen aufgrund von natürlichen Fluktuationen nicht mehr zu besetzen, Stellen aktiv abzubauen oder Stellen zumindest für eine gewisse Zeit unbesetzt zu lassen.

Diese Variante hat gegenüber derjenigen der Regierung sicherlich den Vorteil, dass sie mit gezielten Massnahmen erreicht werden kann und nicht mit dem sogenannten «Rasenmäher» vorgegangen werden muss.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.11.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Die Anträge der CVP-EVP/FDP- und SPG-Fraktion sind abzulehnen.

Unsere Fraktion hat im Juni 2012 das Sparpaket unterstützt, die zusätzliche Kürzung von 16 Mio. Franken über die Residualkorrekturen aber abgelehnt. Es fehlte uns wohl damals schon der Glaube, dass hier eine sinnvolle Umsetzung folgen würde. So kam es dann auch. Die Regierung hat eine pauschale Lohnkürzung von 1,5 Prozent dem Kanton vorgelegt und damit einen Vorschlag gebracht, der wie ein Kuckucksei jetzt hier in diesem Rat ist. Es ist ein Vorschlag, der sehr viel Negatives und Demotivierendes mit sich bringt und einen minimalen und nicht nachhaltigen Nutzen entgegenstellt. Der Kantonsrat wird diese 1,5 Prozent wahrscheinlich ablehnen, die Regierung hat dieses Katz-und-Maus-Spiel gewonnen, zumindest die erste Runde. Ob es ein würdiger Sieg ist, ich wage es zu bezweifeln. Die CVP-EVP-Fraktion und die FDP-Fraktion verlangen nun alternativ eine Einsparung beim Personal von 1 Prozent bzw. in der Höhe von rund 7 Mio. Franken. Ich frage mich, woher FDP- und CVP-EVP-Fraktion diesen Optimismus nehmen. Warum soll die Regierung jetzt etwas anderes machen als damals, als der Auftrag kam, 16 Mio. Franken zu sparen? Die Regierung wird, da müssen wir ehrlich zu uns selbst und zu den Staatsangestellten sein, genau das wieder machen. Sie wird irgendwo eine pauschale Kürzung durchführen. Ich habe Mächler-Zuzwil wohl gehört und ich denke auch, dass mit aktivem Stellenabbau, Nichtbesetzen von Stellen oder der Verzögerung von Stellenbesetzungen Einsparungen möglich sind, aber diese Möglichkeit hatte die Regierung ja bereits beim 1. und 2. Sparpaket. Wir haben den Optimismus und die Erwartung, dass im Rahmen der angekündigten Leistungsüberprüfung jetzt diese Aufgaben gemacht werden. Aber wir denken nicht, dass es jetzt auf die Kürze zu sinnvollen Lösungen kommen wird. Deshalb denken wir, dass der gleiche Effekt, diese Demotivierung, auch bei diesem 7-Mio.–Franken-Paket erfolgen wird.

Die Leistungsüberprüfung unterstützen wir, aber wir haben in der Zwischenzeit oder für die Zwischenzeit einen alternativen Vorschlag, wie die FDP- und CVP-EVP-Fraktionsenergie man für gutes und nachhaltiges Sparen einsetzen könnte. Es steht ja die Leistungskürzung an, Sie haben das Privileg, welches wir nicht haben, dass Sie vier von sieben Regierungsräten stellen. Nehmen Sie Ihren Einfluss und Ihre Verantwortung bitte wahr und stellen Sie sicher, dass Ihre Regierungsräte bei der anstehenden Leistungsüberprüfung auch echte und mutige Leistungskürzungen erarbeiten. Seien Sie unbequem; wenn Sie dies nicht tun, wenn Ihre Regierungsräte nicht loyal ihre Sparaufträge ausfüllen, dann müssen Sie auch nicht loyal Ihren Regierungsräten folgen, wie wir das doch immer wieder gesehen haben, wenn es um einzelne Einsparungen ging.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012