Geschäft: Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.12.14
TitelNachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.8.2012
Abschluss2.6.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 27. August 2012
AntragAntrag der Regierung vom 11. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2012Gutheissung89Zustimmung0Ablehnung31
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion):

Ich hätte auch zwei Vorbemerkungen. Ich möchte zwei Punkte namens der CVP-Fraktion festhalten:

  1. Bezüglich des horizontalen Finanzausgleichs, denn auch uns geht es hier darum, dass in erster Linie der horizontale Finanzausgleich vertieft geprüft wird, und je nach Ergebnis der Prüfung werden wir zustimmen oder ihn ablehnen. Wir haben uns hier noch keine definitive Meinung gebildet.

  2. Wir sind der Auffassung, dass Ziff. 5 der Motion auf keinen Fall so verstanden werden darf, dass wieder ein Maximalsteuerfuss eingeführt wird. Wir sind aber ebenfalls der Auffassung, dass nicht wie in der Vorlage, welche die vorberatende Kommission gründlich überarbeitet hat, plötzlich die Steuerfüsse von gewissen Gemeinden in unkontrollierter Weise in die Höhe sausen, ohne dass diesen Gemeinden Misswirtschaft oder Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Sondern dass diesem Punkt bei der Ausarbeitung des Mechanismus gebührend Rücksicht zu schenken ist, so dass sich die Steuerschere nach oben möglichst nicht mehr weiter öffnet.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Motion ist gutzuheissen.

Ich kann auf die Wiederholung der Begründung dieser Motion verzichten. Ich habe das bei der Eintretensdebatte des vorangegangenen Geschäfts bereits getan. Diese Motion ist die Grundlage für ein neues Finanzausgleichsgesetz, damit es im kommenden Jahr parlamentarisch beraten werden und auf das Jahr 2014 in Kraft treten kann.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Motion ist gutzuheissen.

Erlauben Sie mir, aus Sicht der SVP-Fraktion noch auf zwei Punkte hinzuweisen, auf zwei Aufträge, die mit dieser Motion der Regierung überwiesen werden sollen. Das ist vor allem Punkt 3 «Überprüfung der Höhe der Entschädigung für zentralörtliche Leistungen der Stadt St.Gallen». Hier will ich hervorheben – wir haben es vorhin von Ritter-Sonderegger-Altstätten bereits gehört, da sind wir von der SVP-Fraktion der gleichen Meinung –, dass es bei dieser Überprüfung vor allem auch darum gehen muss, dass einnahmeseitig Überprüfungen vorgenommen werden gegenüber dem vorliegenden Bericht von Ecoplan, der allen zur Verfügung steht und sehr ausführlich die Ausgaben darstellt. Wir unterstützen diesen Punkt innerhalb der Motion vor allem aus dem Grund, weil von unserer Seite her einnahmeseitig noch Potenzial besteht.

Zu Punkt 4 «Horizontaler Finanzausgleich»: Mit unserer Zustimmung zu diesem Punkt wollen wir überhaupt kein Zeichen setzen, dass wir zurzeit einen horizontalen Ausgleich bevorzugen würden. Wir wollen mit diesem Punkt ganz klar den Auftrag erteilen und mehr Informationen erhalten, wo die Vor- und Nachteile eines horizontalen Finanzausgleiches liegen könnten. Wenn uns die Regierung überzeugen kann, was sie mit Worten bereits probiert hat und jetzt die entsprechenden Fakten liefern wird, dass unser jetziges System besser ist, dann werden wir von der SVP-Fraktion ganz sicher das jetzige System unterstützen und das horizontale ablehnen. Aber mit der Datengrundlage, die wir in der Botschaft haben, war es nicht möglich, sachlich und tiefgehend eine Beurteilung abzugeben, ob der horizontale Ausgleich nicht auch eine Möglichkeit für den Kanton St.Gallen ist. Tatsache ist, dass in der Schweiz nur zwei Kantone horizontalen Ausgleich nicht kennen, das sind der Kanton St.Gallen und der Kanton Appenzell Innerrhoden. Wir sind der Meinung, dass somit ein horizontaler Ausgleich nicht ganz falsch sein kann. Aus dieser Überlegung wollen wir hier eine Auslegeordnung, um da dann definitiv zu entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Übergabe an Ratsvizepräsident

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012