Geschäft: Härtefallregelung beim Eigenmietwert

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.12.19
TitelHärtefallregelung beim Eigenmietwert
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung25.9.2012
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 5. Februar 2013
VorstossWortlaut vom 25. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person22.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.2.2013Gutheissung70Zustimmung25Ablehnung25
26.2.2013Eintreten68Zustimmung24Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

Ich spreche auch im Namen von Gemperle-Goldach. Auf die Motion ist einzutreten.

Der Eigenmietwert war kurz vor der Einreichung unserer Motion Gegenstand einer Volksabstimmung. Die vorgeschlagene Lösung überzeugte jedoch nicht und fand beim Volk deshalb auch kein Gehör. Bisher konnte der Systemfehler der Besteuerung des Eigenmietwerts bei gleichzeitiger Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen nicht korrigiert werden. Deshalb schlagen wir in unserer Motion als Übergangslösung eine Härtefallregelung vor. Davon sollen nur Leute mit tiefsten Einkommen profitieren können, welche für ihr kleines Eigenheim ihre Hypothek erhöhen müssten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Das Bundesrecht lässt den Kantonen einen gewissen Spielraum, der hier auszunützen ist. Die Begründung der Regierung beschränkt sich auf formelle Argumente. Im Sinne einer Abwägung wäre es dem Kanton hier jedoch möglich, eine Regelung zu treffen, wie sie in anderen Kantonen schon besteht. Eine Gleichbehandlung, wie sie die Regierung in ihrer Antwort beschwört, ist mit dem heutigen System gar nicht möglich. Eigentümerinnen und Eigentümer bezahlen den Eigenmietwert und können die Schuldzinsen abziehen, während die Mieterinnen und Mieter ihr Einkommen voll versteuern. Diese Regelung ist per se eine Ungleichbehandlung. Mit unserer Motion möchten wir die negativen Auswirkungen dieser nicht mehr zeitgemässen Bundesregelung etwas abfedern.

Die finanziellen Ausfälle wären aufgrund des absoluten Ausnahmecharakters dieser Übergangslösung begrenzt. Dies im Gegensatz zur zweiten Motion zu diesem Thema.

Die Motion Locher-St.Gallen / Dürr-Widnau / Güntzel-St.Gallen lehnen wir aufgrund des Unternutzungsabzugs klar ab.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Auf beide Motionen ist einzutreten.

Auch von Seiten der SVP-Fraktion teile ich mit, dass wir beide Motionen unterstützen werden, und wir übersehen dabei, dass die Motion Bucher-St.Margrethen / Gemperle-Goldach nicht vollständig ist, aber das ist ja mit der zweiten Motion zu korrigieren. Was mich freut, ist die Aussage von Bucher-St.Margrethen; sie hat ihre Motion als Übergangslösung bezeichnet. Das zeigt, dass auch von ihrer Seite beim Eigenmietwert grundsätzlicher Handlungsbedarf bestehen muss, denn sonst könnte es ja keine Übergangslösung sein.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Im Gegensatz zur SP-GRÜ-Fraktion sind wir der Auffassung, dass man beide Motionen unterstützen sollte, also stimmen Sie auch dieser Motion der SP-GRÜ-Fraktion zu. Ich werde anschliessend zur eigenen Motion separat sprechen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der EVP/CVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Auch wir unterstützen diese Motion, da wir der Ansicht sind, dass diese Härtefallregelung richtig ist, um da auch ein Zeichen zu setzen im Hinblick auf die Abstimmung vom letzten September. Zur eigenen Motion werde ich später noch separat sprechen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013