Geschäft: Bibliotheksgesetz (Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative "für zeitgemässe Bibliotheken im Kanton St.Gallen [Bibliotheksinitiative]") [Titel der Botschaft: Bibliotheken für die Wissensgesellschaft]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.08
TitelBibliotheksgesetz (Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative "für zeitgemässe Bibliotheken im Kanton St.Gallen [Bibliotheksinitiative]") [Titel der Botschaft: Bibliotheken für die Wissensgesellschaft]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung5.7.2012
Abschluss1.1.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 3 bis 5 und Art. 24 bis 26 vom 26. November 2012
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 28. November 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Januar 2014
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. Mai 2013
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe für die Sammelbotschaft
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 25. Februar 2013
AntragAnträge FDP-Fraktion vom 26. November 2012
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 5. November 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 27. Februar 2013
AntragKommissionsbestellung vom 25. September 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 5. November 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 18.Oktober 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2012Antrag Güntzel-St.Gallen zur Streichung von "Errichtung und"50Zustimmung62Ablehnung8
28.11.2012Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 24 bis 2635Zustimmung72Ablehnung13
28.11.2012Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 10a und 10b sowie Art. 20 bis 2358Zustimmung54Ablehnung8
28.11.2012Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 4 Abs. 158Zustimmung53Ablehnung9
28.11.2012Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 3 bis 531Zustimmung75Ablehnung14
28.11.2012Eintreten75Zustimmung32Ablehnung13
27.2.2013Schlussabstimmung73Zustimmung34Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2012Wortmeldung

Der Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich bin der Auffassung, dass die Formulierung, wie wir sie in der Botschaft der Regierung des Kantons St.Gallen finden, richtig ist. Hoare-St.Gallen hat bereits darauf hingewiesen, wir haben einerseits die Trägerschaft der Bibliothek, und andererseits haben wir die Führung der Bibliothek sowie wo sie geführt werden soll. Diese drei Punkte werden in allgemeiner, aber dennoch genügend konkretisierter Weise umschrieben. Wenn der Kanton und die Stadt St.Gallen nur gemeinsam eine Bibliothek führen, dann heisst das für mich einfache Gesellschaft. Das kann natürlich keine taugliche Grundlage sein für die Führung einer solchen Institution, sondern da muss etwas anderes geschaffen werden. Ebenso bin ich der Auffassung, dass ein zentraler Standort vonnöten ist, ob das jetzt die Post oder ein anderer zentraler Standort ist. Über eine Bauvorlage kann man immer noch gesondert abstimmen, die ist nicht von Gesetzes wegen zwingend vorgesehen. Wenn Sie jetzt das «Errichten» herausstreichen, dann werden sich sehr schwierige Auslegungsfragen stellen, ob nämlich die gemeinsame Körperschaft zulässig ist oder nicht, wie das realisiert werden soll und was da getan werden soll.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn wir den Art. 4, wie er im Entwurf steht, nehmen, dann heisst es: «Kanton und Gemeinden stellen im Verbund die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicher. Die Gemeinden tragen die Hauptverantwortung.» Das heisst, es ist der Grundsatz geregelt. Die Gemeinden haben die bibliothekarische Grundversorgung sicherzustellen. Wie das geschehen soll, in welcher Art und Weise, das steht nicht im Gesetz drin. In der Kantonsverfassung ist die Gemeindeautonomie garantiert. Das heisst, die Gemeinden haben hier einen Entscheidungsspielraum, und es wäre ausserordentlich merkwürdig, wenn dieser Grundsatz, dass diese Gemeinden einen Entscheidungsspielraum haben, im Gesetz nun plötzlich wiederholt würde. Es stellt sich die Frage: Was bedeutet dieser zusätzliche Satz, den Tinner-Wartau hier einbauen will? Er kann nach meiner Auffassung nur eine Bedeutung haben: eine Aushöhlung des Grundsatzes. Diese Aushöhlung kann keineswegs der Sinn und der Zweck einer Gesetzesergänzung sein. Wenn man etwas anderes will als im Gesetz drinsteht, dann soll man das deutlich sagen und dann soll man das auch deutlich ins Gesetz hineinschreiben. Aber mit solchen Zusätzen, sozusagen Wasser in den Wein zu giessen oder wenn man es etwas hässlicher sagen will, «legislatorische Pantscherei» zu betreiben, da bin ich der Auffassung, dass man das bleiben lassen sollte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich empfehle Huser-Altstätten, unbedingt eines der Lieblingsbücher von Altregierungsrätin Karin Keller-Sutter zu konsultieren, nämlich die «Regula Rancti Benedicti». Dort werden Sie die Bestimmungen über unser öffentliches Bibliothekswesen von 800 bis 1806 in Verbindung mit zahlreichen Anweisungen und Erlassen der Äbte von St.Gallen finden. Margrit Stadler wird dir sicher gerne einen Termin bei unserem Stiftsbibliothekar verschaffen, das du dich über die umfangreichen Grundlagen in Kenntnis setzen solltest.

Es gibt zwar keinen Auftrag in der Kantonsverfassung, aber die Förderung von Bildung und Kultur, die Förderung von Wirtschaft und vielen anderen Dingen ist in den Zielbestimmungen unserer Kantonsverfassung sehr wohl festgelegt. Genau diese Zielsetzung verfolgt dieses Gesetz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere vollzählig anwesende Regierung vollzählig es wagen würde, irgendein Ziel zu verfolgen, das verfassungsmässig nicht abgestützt wäre. Wenn ich vor allem auf unseren Vorsteher des Bildungsdepartementes blicke, sehe ich natürlich, dass gerade er ein besonderes Interesse daran hat, diese Vorlage zu fördern. Ist doch er Herr eines grossen Teils der st.gallischen öffentlichen Bibliotheken. Ich finde deshalb die SVP-Kritik an den Vorsteher des Bildungsdepartementes absolut ungerechtfertigt, dass die Zusammenarbeit der Bibliotheken gerade im Bildungssystem nicht korrekt funktioniere. Mir ist im Moment entfallen, welcher Partei der Bildungsdirektor angehört, aber so über Regierungsräte möglicherweise anderer Parteien herzufallen, finde ich nicht richtig.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt, Art. 24 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Kanton und Stadt St.Gallen führen gemeinsam eine allgemein zugängliche Kantons- und Stadtbibliothek.»

Aufgrund der Diskussion, die heute Morgen waltete, und der Tatsache, dass Führung und Errichtung von Bibliotheken sprachlich möglicherweise unterschiedlich interpretiert werden können, stelle ich diesen Antrag, wobei ich zugeben muss, übersehen zu haben, dass dann bei Art. 26 zusätzlich eine kleine Korrektur erforderlich wäre.

Der Vorsteher des Departementes des Innern hat heute Morgen mehrfach bestätigt und ausgeführt, dass wir hier die Bibliotheksvorlage haben und nicht eine Bauvorlage. Grundsätzlich ist auch die SVP-Fraktion dieser Meinung, aber wir haben aus gewisser Erfahrung und früheren, vergleichbaren Vorlagen oder Geschäften einen gewissen Vertrauensverlust erlitten. Ich wäre froh, wenn wir den Artikel so korrigieren könnten, dass Art. 24 Abs. 1 nur noch heissen würde: «Kanton und Stadt St.Gallen führen gemeinsam eine allgemein zugängliche Kantons- und Stadtbibliothek.» Die Wörter «errichten» und «an zentralem Standort» entfallen.

Die Überlegung ist folgende: Im Moment geht es ja aus der Sicht der gesetzgeberischen Kompetenz unseres Rates darum festzuhalten, dass Stadt und Kanton eine gemeinsame Bibliothek führen können. Dass sie in St.Gallen ist, ist alleine schon durch Art. 7 klar, dort ist der Standort der Kantonsbibliothek St.Gallen. Aber das Wort «errichten» heisst für mich vom Verständnis her neu machen, etwas aufbauen. Ob es formal eine neue Bauvorlage ist, das kann man diskutieren, aber ich möchte genau diese Bedenken, die der Vorsteher des Departementes des Innern auszuräumen versucht hat, anbringen. Nicht, dass es dann heisst: «Ihr habt diesem Gesetz ja zugestimmt.» Ich zweifle nicht an der vielfach behaupteten Weisheit der Regierung und des Stadtrates, die konkrete Bauvorlage zum richtigen Zeitpunkt im richtigen Ausmass vorzulegen, aber ich empfehle Ihnen, diese beiden Wörter wegzulassen. Damit ist nur die Aussage gemacht, dass sie betreiben oder führen, aber nicht genau wo: am Ort der Vadiana, in der Hauptpost oder an einem anderen Ort, das ist damit nicht präjudiziert. «Errichten» ist für mich eine formelle Bauvorlage, und die muss es unter Umständen in dieser Form gar nicht geben, wenn man ein günstig gelegenes Gebäude findet. Wie auch die Kommissionspräsidentin in ihrem Referat gesagt hat: «Die Initianten hätten sich von diesem teuren Projekt verabschiedet». Sie hat uns aber nicht aufgezeigt, wie das neue Projekt dann wirklich aussehen wird und was es kosten soll.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich weiss nicht, ob Sie vom generellen Streichungsantrag sprechen oder nur vom teilweisen, den ich eingereicht habe. Weil ich den Antrag erst kurz vor der Mittagspause eingereicht habe, ist er noch nicht verteilt. Die Ratsleitung hat eine Kopie davon. Eigentlich möchte ich der Diskussion zur gesamten Streichung jetzt nicht vorgreifen, aber wenn die drei Artikel nicht gestrichen werden, dann hätte ich einen Eventualantrag, und deshalb macht es Sinn, dass jetzt die Diskussion zum Streichungsantrag Böhi-Wil oder SVP-Fraktion geführt wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

schlägt eine getrennte Abstimmung über «Errichtung» und «zentralem» vor.

Ich möchte zu den beiden Teilen Stellung nehmen. Die FDP-Fraktion bzw. Hoare-St.Gallen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das deutsche Wort «Errichtung» Verschiedenes bedeuten kann. Wenn das Wort so geklärt ist, dass Errichtung nicht zwingend eine Bauvorlage beinhaltet, dann kann ich sogar mit diesem Wort leben. Wenn dieser Rat im Grundsatz meinem Antrag folgt und die Redaktionskommission eine deutschsprachig bessere Formulierung für «Betrieb» oder «Führung» sowie «Errichtung» hat, dann bin ich auch einverstanden. Mir geht es darum, dass nicht aus dem Gesetzeswortlaut zwingend eine Bauvorlage kommen muss.

Zum zweiten Teil meines Antrages bzw. zu Warzinek-Mels: Kann man die Vadiana noch als zentral gelegen beurteilen? Das Stadtsanktgaller Volk hat vor drei Tagen über ein Museum am Stadtrand befunden und es bewilligt. Ich habe es mit Ihnen, es ist der falsche Standort, aber es ist entschieden. Aber für mich heisst «zentrale Lage» nicht nur im Zentrum der Stadt, sondern nicht auf dem Berg und nicht irgendwo am Stadtrand, dann bin ich gleicher Meinung. Es kann nicht sein, dass Sie aus dem Wort zentrale Lage nur die Hauptpost sehen können. Wenn Sie die Hauptpost wollen, dann ist es einfacher, den Auftrag gleich so zu schreiben, dass Stadt und Kanton die gemeinsame Bibliothek in der bisherigen Hauptpost errichten/betreiben. Ich bin zwar dagegen, aber dann weiss ich es. Zentrale Lage muss eine gewisse geografische Toleranz haben und nicht nur das vermeintliche Zentrum der Stadt bedeuten.

Es wird besser sein, zwei Abstimmungen zu Art. 24 zu machen, über das Weglassen von «Errichtung» und über die Frage der zentralen Lage, damit diejenigen, die einem Teil zustimmen wollen, nicht morgen sagen, ich hätte dich gerne unterstützt, aber nicht beide Punkte. So können Sie auch beide ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die beiden Voten von Warzinek-Mels und Gut-Buchs veranlassen mich zu folgenden Feststellungen, diese gehen auch ein bisschen in die Richtung früherer Aussagen oder Standpunkte von Ritter-Sonderegger-Altstätten: Wir haben nicht Angst vor einer Volksabstimmung. Sowohl ich als auch unser Fraktionssprecher haben die Feststellung gemacht, dass vermehrt jedem Initiativbegehren ein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird. Es ist richtig, dass jedes Initiativbegehren seriös geprüft wird. Man muss aber nicht jedem einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dann hat das Volk zu entscheiden. Aber ich wäre in dieser Frage relativ zuversichtlich, dass diese Initiative in dieser Form, welche interessanterweise von der vorberatenden Kommission und von der Regierung abgelehnt wird, auch keine allzu grossen Chancen hätte. Sie haben uns aber auf das Sparen angesprochen. Da haben Sie uns wirklich verstanden. Sie haben es, nachdem wir für Nichteintreten gestimmt haben, herausgefunden. Wir wollen kein Gesetz, aber weil Sie eingetreten sind, müssen wir aus dem Schlechten eine weniger schlechte Lösung machen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Die Anträge der SVP- und FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Wie gehört, hat der Kanton St.Gallen nachweislich eine bibliothekarische Unterversorgung. Das stört die Menschen im Kanton. So erklärt es sich, dass problemlos im ganzen Kanton 10'700 Unterschriften für die Initiative gesammelt werden konnten. Die Initiative verfolgt zwei wichtige Ziele: die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek sowie die Förderung des Bibliothekswesens im Kanton. Zentral daran ist, dass das Bibliothekswesen eine Verbundaufgabe von Gemeinden und Kanton sein soll. Alle Gemeinden sollen sich an der bibliothekarischen Grundversorgung beteiligen. Durch diesen Antrag der SVP-Fraktion und den Folgeantrag der FDP-Fraktion wird dieses zentrale zweite Ziel unterlaufen. Bei Annahme der Anträge wird das Initiativkomitee die Initiative nicht zurückziehen. Dadurch wird eine Volksabstimmung ausgelöst, die hochwahrscheinlich mit dem Initiativtext gewonnen wird. Der Vorschlag der Regierung ist aber, die Initiative vorzuziehen. SVP- und FDP-Fraktion präsentieren sich gerne als Sparparteien. Ersparen Sie uns daher bitte diese Anträge und ersparen Sie dem Kanton eine unnötige Volksabstimmung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Die Anträge der SVP- und FDP-Fraktion sind abzulehnen. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich möchte Huser-Altstätten widersprechen. Er hat gesagt, wir haben eine gute Bibliotheksversorgung im Kanton St.Gallen. Im Kanton St.Gallen nutzen weniger als 15 Prozent der Bevölkerung eine Bibliothek. Das ist national unter dem Schnitt und liegt international weit unter dem Schnitt. Über 80 Prozent der Bevölkerung in Finnland nutzen eine Bibliothek. Mit den Anträgen der SVP- und FDP-Fraktion möchten Sie das Gesetz ein Stück weit massakrieren. Der Antrag der SVP-Fraktion zielt geradezu darauf ab, das Gesetz zu vernichten. Den Antrag der FDP-Fraktion zum zentralen Art. 4 möchte ich stark bekämpfen.

Wir brauchen ein solches Gesetz. Wir sind ein Kanton, der eng verbunden ist mit Bratwurst und Büchern. Darum bitte ich Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Es ist noch nicht allzu lange her, dass die Regierung angekündigt hat, sie wolle auf das Projekt der neuen Kantonsbibliothek, wobei es wirklich nur um die Zusammenlegung von zwei bestehenden Bibliotheken geht, aufgrund der schwierigen Finanzlage des Kantons verzichten. Und nun, was passiert? Plötzlich haben wir über den Umweg des Gegenvorschlags zur Bibliotheksinitiative ein Gesetz vor uns, mit welchem ebendiese neue Kantonsbibliothek geschaffen werden soll. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die finanziellen Aussichten noch schlechter sind als letztes Jahr, als die Regierung den Verzicht auf das Projekt angekündigt hat. Nun ist es so, dass in Anbetracht der Finanzlage – diese haben wir gestern zur Genüge gehört – die Ausgaben für die Schaffung und den Unterhalt einer neuen Kantonsbibliothek wirklich nicht verantwortbar sind. Für den Umbau der ehemaligen Hauptpost wird gemäss der Botschaft der Regierung von 70 Mio. Franken ausgegangen. Früher war sogar von Kosten bis zu 100 Mio. Franken die Rede. Über die genauen Betriebskosten dieser neuen Bibliothek gibt es nur Schätzungen. Gemäss der Botschaft der Regierung würden sie sich gegenüber heute aber auf mindestens 5 Mio. Franken erhöhen. Die Regierung hat eine politische Spitzkehre gemacht, die nicht nur widersprüchlich ist, sondern sie auch die Frage aufs Tapet bringt, wie ernst es ihr mit der Sanierung der Kantonsfinanzen ist. Im Übrigen ist es kein Zeichen von Respekt der Regierung gegenüber dem Parlament, dass sie bereits beschlossen hat, provisorisch die neue Kantonsbibliothek in der Hauptpost einzurichten. Damit stellt sie den Kantonsrat vor vollendete Tatsachen. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass grundsätzlich die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes unnötig ist. Erstens sind wir gegen den Bau einer neuen Bibliothek, und zweitens kann die bestehende Bibliotheksverordnung durchaus angepasst werden, sollte Bedarf bestehen. Die SVP-Fraktion wird in der Spezialdiskussion noch verschiedene Anträge stellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Verfasser eines Druckerzeugnisses (Dissertation) offen. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Bei meiner Dissertation war ich damals sehr erpicht darauf, selber als Verfasser, dass dieses Druckerzeugnis auch an möglichst vielen Orten deponiert ist. Ich habe selber dafür gesorgt, dass es verbreitet wird, und ich glaube jeder, der etwas schreibt, ist daran interessiert, dass es verbreitet wird. Das ist ja der Zweck eines solchen Erzeugnisses. Man muss diesen Art. 10, den wir hier beantragen, in Zusammenhang mit dem Art. 20, mit der Ablieferungspflicht, sehen und mit dem Art. 23. Ich glaube, es ist einfach die Frage, welchen Weg wir gehen wollen. Geben wir der Kantonsbibliothek den Auftrag, hier Erzeugnisse zu sammeln, oder verpflichten wir die Verleger und die Autoren dazu abzuliefern? Wie erwähnt, wir sind noch nicht bei diesem Artikel, aber man muss ihn im Kontext mit Art. 10 lesen. Wenn ich im Art. 23 lese, dass die Regierung durch Verordnung unter anderem die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienerzeugnisse regelt, das Verfahren der Ablieferung sowie das Verfahren und die Folgen bei Säumnis, dann sehe ich das bürokratische Monster bereits im Hintergrund. Ich glaube, wir belassen es bei Art. 10, so, wie wir ihn vorgeschlagen haben, und geben wir der Kantonsbibliothek die Verpflichtung, diese Erzeugnisse zu sammeln und präzisieren damit die Regelung, die eigentlich sonst grundsätzlich gut ist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident offen. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Gemeinden sind sich der Hauptverantwortung, der Wichtigkeit und Notwendigkeit im Bibliothekswesen bewusst und haben das auch erkannt. Sie haben dementsprechend in den letzten Jahren auch investiert. Überlassen Sie die Freiheit über Umfang, Ausgestaltung sowie Art und Weise der Aufgabenerfüllung weiter vollumfänglich den Gemeinden. Was befürchten die Gemeinden? In den letzten Jahren haben wir immer wieder die Erfahrungen gemacht, dass uns seitens des Kantons Standards vorgegeben wurden, die letztendlich kostentreibend waren. Die Gemeinden machen ihre Arbeit im Bibliothekswesen gut. Haben Sie Vertrauen in die Gemeinden. Wenn es Gemeinden gibt, die die Aufgaben nicht erfüllen, so haben ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger die Möglichkeit, mittels einer Initiative aktiv zu werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Art. 10a (neu) [Sammelauftrag a) Grundsatz] und Art. 10b (neu) [b) Anpassung und Ausnahmen]. beantragt im Namen der FDP-Fraktion, einen neuen Art. 10a wie folgt zu formulieren:

«(Abs. 1) Die Kantonsbibliothek sammelt Medienerzeugnisse, die:

a) im Kanton St.Gallen erscheinen;

b) sich auf den Kanton St.Gallen oder auf Personen mit st.gallischem Kantonsbürgerrecht oder mit Sitz oder Wohnsitz im

Kanton St.Gallen beziehen;

c) von st.gallischen oder mit dem Kanton St.Gallen verbundenen Autorinnen oder Autoren geschaffen oder mitgestaltet wurden.

(Abs. 2) Die Kantonsbibliothek arbeitet bei der Erfüllung ihres Sammelauftrags mit den Verlegerinnen und Verlegern und den Herstellern und Herstellerinnen zusammen. Sie schliesst mit diesen nach Möglichkeit Vereinbarungen ab, um den Erwerb der Medienerzeugnisse sicherzustellen.»

und folgendem Randtitel: «Sammelauftrag a) Grundsatz»

sowie einen neuen Art. 10b wie folgt zu formulieren:

«(Abs. 1) Die Regierung umschreibt durch Verordnung den Sammelauftrag der Kantonsbibliothek im Einzelnen und passt ihn neuen Entwicklungen an.

(Abs. 2) Sie kann Medienerzeugnisse vom Sammelauftrag ausschliessen, soweit sie:

a) von einer anderen Institution gesammelt und öffentlich zugänglich gemacht werden;

b) für den Kanton St.Gallen von geringer Bedeutung sind;

c) nur für einen beschränkten Kreis von Personen oder vorwiegend für private Zwecke bestimmt sind.»

und folgendem Randtitel: «b) Anpassung und Ausnahmen»

sowie den Gliederungstitel vor Art. 20 und die Art. 20 bis 23 zu streichen.

Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass die Verpflichtung der Autoren, ihre Medienerzeugnisse oder Bücher umgehend der Kantonsbibliothek abzugeben, sehr wohl eine mögliche Variante ist. Hingegen, dass bei Nichtbefolgen eine Busse gestützt auf die Verordnung resultiert, ist nicht sehr bürgerfreundlich oder liberal. Deshalb empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, dass die Kantonsbibliothek die Medienerzeugnisse sammelt und hierfür mit den möglichen Herausgebern beispielsweise Leistungsvereinbarungen abschliesst, um auch zu diesen Erzeugnissen zu kommen. Wir haben diese Variante in der vorberatenden Kommission nicht besprochen, aber wir haben in der vorberatenden Kommission intensiv über die Streichung der Zwangsabgabe oder der Abgabepflicht diskutiert. Ich bin überzeugt, hier einen guten Kompromiss für beide Seiten vorstellen zu dürfen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion hat sich mit dem Gegenvorschlag zur Einheitsinitiative intensiv auseinandergesetzt. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf den Gegenvorschlag, erlaubt sich jedoch, auf ein paar für die FDP-Fraktion wesentliche Eckpunkte hinzuweisen und auch darauf hinzuarbeiten, ohne jedoch die Vorlage in Frage zu stellen.

Für die FDP-Fraktion müssen in der Spezialdiskussion Anpassungen vorgenommen werden, indem die Gemeinden frei im Umfang, in der Ausgestaltung und in der Art und Weise der Aufgabenerfüllung sein müssen. So sollen die Gemeinden entscheiden, ob sie überhaupt ein Angebot anbieten wollen oder nicht, und wenn ja‚ dann sollen sie das Angebot kommunal oder regional erfüllen können. Bei der Ausgestaltung des Bibliothekswesens soll für die Gemeinden der grösstmögliche Spielraum geschaffen werden. Auch soll bei der kommunalen Aufgabenerfüllung weiterhin die Möglichkeit bestehen, Bibliotheken durch Freiwillige betreuen zu lassen. Die FDP-Fraktion wird hierzu einen entsprechenden Antrag stellen. Für die FDP-Fraktion ist die Zusammenarbeit und die Vernetzung unter den Bibliotheken – sprich Informatikverbund – sehr wichtig. Vor allem sind elektronische Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Austausches auszuschöpfen. Die FDP-Fraktion ist überzeugt, dass auf die Abgabepflicht für Autoren bzw. Künstler zu verzichten sei. Aus diesem Grund bringen wir einen Antrag ein, der einen Sammelauftrag an die Kantonsbibliothek vorsieht. Diese soll diejenigen Medienerzeugnisse sammeln, welche einen Bezug zum Kanton St.Gallen haben. Auch hier folgt ein Antrag, der Ihnen bereits vorliegt.

Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass mit dem Gegenvorschlag kein Freipass für die Schaffung einer Kantonsbibliothek in der heutigen Hauptpost geschaffen wird. Obschon die Kantonsbibliothek an zentraler Lage zu stehen kommen soll, sind bei der Planung eines Standortes auch andere Gebäude im Zentrum in die Standortevaluation mit einzubeziehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich gehe davon aus, dass wenn wir die Begrifflichkeit «errichten» ersetzen, dann spätestens die Redaktionskommission auch den Randtitel a) «Errichtung» streicht, und zudem müsste dann auch die Folgekorrektur, wie das Güntzel-St.Gallen bereits erwähnt hat, in Art. 26 Abs. 1 und Abs. 2 gestrichen werden. Die FDP-Fraktion überlässt es der Redaktionskommission, ob dann zumindest die Begrifflichkeit «Führung» nicht durch den Begriff «Betrieb» ersetzt werden sollte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Wenn ich Güntzel-St.Gallen richtig verstanden habe, wollen Sie auch das Wort «zentral» streichen. Es ist mir wirklich ein zentrales Anliegen, dass eine gemeinsame Bibliothek von Kanton und Stadt St.Gallen auch zentral liegt. Wenn Sie das streichen, dann öffnen Sie Tür und Tor zu einem Schildbürgerstreich. Wo wollen Sie denn eine gemeinsame Bibliothek von Kanton und Stadt betreiben? Ich würde meinen, eine Bibliothek, die ausserhalb des Zentrums liegt, hat denselben Sinn wie eine Wurstsemmel ohne Wurst. Das ist nun wirklich ohne Sinn und Boden, was vorgeschlagen wird. Ich bedauere es etwas, dass durch die Anträge von SVP- und FDP-Fraktion diese sehr gute Vorlage der Regierung zerrupft und auseinandergenommen wird und dass es auch leider hier nicht entsprechend verteidigt wird. Falls es wirklich zu einer Volksabstimmung kommt und ich die Wahl habe zwischen Initiativtext und dem, was SVP- und FDP-Fraktion übrig lassen, dann bin ich ganz klar für den Initiativtext, und das wahrscheinlich mit einer deutlichen Mehrheit im Kanton.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

zieht den zweiten Antrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dann möchte ich persönlich den Antrag stellen, über diese Streichung von Art. 24 bis Art. 26 abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Art. 24 [Kantons- und Stadtbibliothek a) Errichtung und Führung]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 24 bis 26 zu streichen.

Nun ist der Moment gekommen, um Farbe zu bekennen, denn Art. 24 ist ein politischer Lackmustest. Diejenigen, die das Bibliotheksgesetz als gesetzliche Grundlage für die Schaffung einer neuen Kantonsbibliothek in der ehemaligen Hauptpost ansehen, belassen den Artikel im Gesetz, denn dann kommt zum Zug, was in der Schlussbestimmung der Vorlage steht, nämlich dass die Regierung nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses eine Vorlage über Errichtung, Trägerschaft, Organisation und Finanzierung der Kantons- und Stadtbibliothek dem Kantonsrat zu unterbreiten hat.

Diejenigen, die das Bibliotheksgesetz lediglich als Grundlage für die bibliothekarische Grundversorgung und verwandte Bereiche ansehen, stimmen unserem Streichungsantrag zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Es ist nicht eine Gratis-Abgabe. Der Vorteil an der Vorlage der Regierung ist genau, dass hier auch definiert wird, wie viel dafür bezahlt wird. Es ist der Verkehrswert eines Produktes, es ist alles andere als eine Gratis-Abgabe und ich bin sehr froh um die Ergänzung von Regierungsrat Klöti, dass man sagt, es wird auch im Augenmass der Bibliothek liegen, wo man nachhakt und wo man nicht nachhaken will.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Der Antrag Güntzel-St.Gallen lautete ursprünglich wie folgt: «Art. 24 Abs. 1: Kanton und Stadt St.Gallen führen gemeinsam eine allgemein zugängliche Kantons- und Stadtbibliothek». Güntzel-St.Gallen beantragte nun zwei Abstimmungen, eine erste Abstimmung zur Streichung in Art. 23 von «Errichtung und» sowie in Art. 26 Abs. 1 von «über Errichtung» und in Abs. 2 von «mit Errichtung», sodann eine zweite Abstimmung zur Streichung von «zentralem» Standort.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Schliesslich ist die Stadt St.Gallen mit im Boot und hat mit im Boot zu sein. Wenn Sie die Bibliothekslandschaft der Stadt St.Gallen betrachten, dann haben Sie heute eine disperse Landschaft. Es gibt verschiedene Bibliotheken auf dem Stadtgebiet an verschiedenen Orten. Wenn wir Synergien gewinnen wollen in dieser Bibliothekslandschaft, dann müssen wir «errichten» und «führen gemeinsam» im Gesetz belassen, denn sonst führt das dazu, dass wieder alles an diversen Orten steht, jedes Buch am falschen Ort steht. Wir müssen das Zeichen setzen, dass wir gemeinsam errichten und führen. Damit ist ein Standort gemeint, das muss es sein und das soll hier auch zum Ausdruck kommen. Nur «führen» ist zu wenig für das, was wir eigentlich als Ziel vor Augen haben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Art. 4 [b) Zuständigkeit]. beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 4 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Kanton und Gemeinden stellen im Verbund die bibliothekarische Grundversorgung der Bevölkerung sicher. Die Gemeinden tragen die Hauptverantwortung. Sie entscheiden frei über Umfang, Ausgestaltung sowie Art und Weise der Aufgabenerfüllung.»

Ich habe gut zugehört. Regierungsrat Klöti hat gesagt, die Gemeinden sollen frei sein bei der Ausgestaltung der Bibliotheken. Somit ist es nur ein Akt der Vernunft, zumindest auch diese Präzisierung bzw. diesen Hinweis im Gesetz festzuhalten, indem eben auch festgeschrieben ist, dass die Gemeinden im Umfang in der Ausgestaltung sowie in der Art und Weise der Aufgabenerfüllung entscheiden. Es ist eine Verbundaufgabe. Das ist richtigerweise festgestellt worden. Ich bitte Sie deshalb, dieser Präzisierung zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich verstehe nicht, warum Private, die irgendetwas publizieren, von wem auch immer verpflichtet werden können, etwas abgeben zu müssen. Wenn die ganze Welt danach verlangt, kann die Auflage ins Unermessliche steigen, und man verkauft nichts. Was gilt denn hier eigentlich unter Publikation- oder Druckerzeugnis und wo liegt überhaupt die Kompetenz, dass eine Ablieferungspflicht durchgesetzt werden kann?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dem Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich stimme den Vorrednern Hoare-St.Gallen und Ritter-Sonderegger-Altstätten zu: Solange man nur in Art. 24 liest, ist «errichten» relativ grob gefasst. Aber wenn man Art. 26 liest, dann sind dort Errichtung, Trägerschaft, Organisation und Finanzierung aufgeführt. Dann bezieht sich das Wort «Errichtung» für mich nicht mehr auf die Körperschaft und darauf, wie sie dann geführt wird, ob es eine Stiftung oder ein Verein ist. Sind wir doch ehrlich, dass wir die Hauptpost möglicherweise dafür einsetzen möchten. Welche Kostenfolgen damit verbunden sind, hätte man in der Vorlage beschreiben können. Wenn die Bibliothek so vom Volk gewünscht ist, dann steht doch einer Abstimmung nichts entgegen, dann lassen wir den Gegenvorschlag und die Initiative gegeneinander antreten, dann hat das St.Galler Volk entschieden, welche Variante es will, und wir setzen diese um.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich möchte das Votum von Warzinek-Mels unterstützen. Wenn wir so weitermachen, ist von den Anliegen der Initiantinnen und Initianten am Schluss nichts mehr übrig, dann wird die Initiative die beste Möglichkeit sein, als im Gegensatz einem so zerfledderten Gesetzesentwurf, wie wir ihn jetzt haben, zuzustimmen. Dann wird schliesslich die Initiative vom Volk angenommen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Wir sind etwas abgeschweift. Zu Locher-St.Gallen: Ich traue mir zu, zu einigen Voten auch eine Synthese zu machen. Gerade jetzt, wo die Situation so war, dass wir nicht mehr genau wussten, zu was wir eigentlich sprechen, fand ich es notwendig, das mit der Diskussion in der Kommission zu verknüpfen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Wir haben in der Kommission darüber ausführlich diskutiert. Wir haben gesehen, dass es dafür und dagegen gibt. Man musste feststellen, dass die Westschweiz und viele Länder Europas dieses Verfahren kennen. Ich glaube, es ist unbestritten, dass die Kantonsbibliothek diesen Sammelauftrag hat. Die Frage ist einfach, wie kommt sie zu den Produkten? Ist es so, dass diese Pflicht besteht und sich die Autoren und Autorinnen aktiv bei der Bibliothek melden und die Werke abliefern? Oder muss die Bibliothek herumweibeln und diese Produkte einfordern? Darin scheiden sich vielleicht die Geister, aber eine Pflicht bedeutet eine Vereinfachung für die Bibliothek. Darüber sind wir uns einig. Dass es verschiedene Autoren und Autorinnen gibt, das sehen wir bei Hasler-St.Gallen und Locher-St.Gallen. Der eine gibt seine Publikation mit Freude ab, der andere vergisst es.

Aus diesem Gesichtspunkt war die Kommission gegen eine Streichung dieser Abgabepflicht, und zwar mit 7:5 bei 3 Enthaltungen. Wir hatten nur die Möglichkeit, es ganz zu streichen, das war der Antrag der Kommission und dieser wurde abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben uns diesem Thema auch in der vorberatenden Kommission ausführlich gewidmet. Es gab nicht direkt diesen Antrag, aber das Thema war gut diskutiert. Die vorberatende Kommission war in der Mehrheit dafür, dass wir den Vorschlag der Regierung so unterstützen können, weil darin alles enthalten ist. Wir sind diesem Anliegen wirklich auch nahegekommen oder haben es gut vertreten, indem in Art. 4 Abs. 3 noch eine Präzisierung eingebaut wurde und dann auch im Art. 13 Abs. 3. Das Anliegen ist sehr gut abgebildet.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Von zerfleddert kann keine Rede sein. Wir haben eine marginale Veränderung gemacht in Art. 4 und wir haben eine Abschwächung der Ablieferungspflicht. Aber jetzt in diesem Artikel ist vollkommen klar und bestätigt, was ich heute früh auch gesagt habe. Selbst wenn sie «errichten» herausnehmen würden, um gemeinsam eine Bibliothek zu führen, muss man sie errichten, sonst ist es eine Fiktion. Es muss darin stehen «errichten», und es war in der Kommission wie auch in der Regierung eine klare Abwägung zu sagen, ein Gegenvorschlag zur Initiative muss ein Gesetz bringen, welches diese Anliegen umfasst, aber so, dass wir unseren Handlungsspielraum behalten und nicht, wie in der Initiative festgesetzt, es muss in der Hauptpost sein. Wir gehen jetzt für zehn Jahre in ein Provisorium, wir sind keine Propheten, wir wissen nicht, ob in zehn Jahren dies noch der beste Standort ist, aber die Bibliotheken von Kanton und Stadt St.Gallen sind bereits zusammengeführt und auch errichtet. Besser als es jetzt ist, kann man es nicht formulieren. Mit dem Gesetz haben Sie keine gebundenen Hände, mit der Initiative ja. Sie können sich nun aussuchen, ob Sie sich darauf einlassen, die Initiative dem Gegenvorschlag gegenüberzustellen in einer Abstimmung oder einen Gegenvorschlag so zu formulieren, dass er die Anliegen der Initiative trägt und auch vom Initiativkomitee als dieses erkannt wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich will darauf hinweisen, Friedl-St.Gallen, es ist Ihre Aufgabe darzulegen, wie in der Kommission abgestimmt wurde, und es ist nicht Ihre Aufgabe, die einzelnen Voten zu werten. Das ist Sache des Vertreters der Regierung, deshalb habe ich unüblicherweise gedrückt. Sie können das als Ordnungsantrag verstehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich glaube, es gibt hier eine Verwirrung. In der Tat stelle ich fest, dass auf dem grauen Blatt unsere Streichungsanträge Art. 3 bis Art. 5 und die Art. 24 bis Art. 26 auf der gleichen Linie stehen. Heute Morgen jedoch habe ich lediglich zur Streichung von Art. 3 bis Art. 5 gesprochen, wir haben auch darüber abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass wir über Art. 24 bis Art. 26 einzeln abstimmen müssen. Heute Morgen haben wir über diese Artikel nicht abgestimmt.

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28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Zu Güntzel-St.Gallen: Eine gute Frage. Es geht ja vor allem um Erzeugnisse mit einem Bezug zum Kanton St.Gallen, und da besteht ein Interesse, dass wir solche dokumentieren. In der aktuellen Fassung ist das nicht so gravierend, denn dort entscheidet die Kantonsbibliothek selber, solche Erzeugnisse abzuholen. Hier besteht der Unterschied zwischen dieser Pflicht, festgeschrieben mit Verordnung und Busse, und den Leistungsvereinbarungen mit Verlagen und Herstellern. Das ist das, was Sie jetzt ins Gesetz aufnehmen könnten. Von daher ist diese neue Formulierung eine abgemilderte Form, und es ist nicht mehr eine Pflicht, dass jedes letzte Erzeugnis unter Androhung von Massnahmen bei Säumnis abgeliefert werden muss. Es ist Sache der Bibliothek zu entscheiden, wo man nachdrücken soll und wo nicht. Sie müssen es der Kantonsbibliothek überlassen können, welche Publikationen von Wert sind, gesammelt zu werden und aufbewahrt zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich danke vorab der FDP-Fraktion für ihren Antrag. Insbesondere aber hinsichtlich der Ablieferungspflicht. Denn in diesem Fall ist das meiste schon gesagt. In der Botschaft wird klar aufgeführt, die Gemeinden müssten die bibliothekarische Grundversorgung erbringen. Die Gemeinden tragen die Hauptverantwortung dabei. Der Gegenvorschlag der Regierung entspricht einem schlanken Gesetz und enthält dieses Anliegen eigentlich schon. Es ist eine Präzisierung. Sie können, wie Güntzel-St.Gallen es meint, dies als eine Kontrollfunktion ansehen. Es ist aber keine so zwingende, dass Gut-Buchs besorgt sein müsste, dass deswegen der Initiativtext nicht in dem Sinn umgesetzt würde. Ich habe den Eindruck, wir kämpfen hier um eine inhaltliche, nicht allzu dramatische Formulierung. Wahrscheinlich ist es doppelt gemoppelt, denn die Hauptverantwortung liegt ohnehin bei den Gemeinden. Der Kanton setzt keine Standards fest. Brändle Karl-Bütschwil braucht nicht besorgt zu sein, dass wir Ihnen vorgeben, wie die Bibliothek auszusehen hat. Der Kanton – und ich habe das beim Eintreten gesagt – zahlt Beiträge für Weiterbildung, innovative Projekte, und dem Kanton ist es ein Anliegen, dass die Verbundaufgabe umgesetzt wird. Daher würde ich nicht sagen, dass dies wahnsinnig wichtig ist. Halten Sie sich doch an die kluge Formulierung der Regierung, die im Gegenvorschlag so steht.

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28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion zur Streichung der Art. 3 bis 5 und Art. 24 bis 26 wurde im Gesamtpaket abgelehnt.

Wir sind der Meinung, dass wir über den gesamten Antrag abgestimmt haben, und der Rat hat den Streichungsantrag von Art. 3 bis 5 und Art. 24 bis 26 bereits abgelehnt. Der Antrag lag so vor und wir haben über das Gesamte abgestimmt, und somit käme jetzt eigentlich der Eventualantrag von Güntzel-St.Gallen, welcher nicht verteilt worden ist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich frage mich, ob der Vorsteher des Departements des Innern diese Anträge mit der Regierung abgesprochen hat oder ob das seine persönliche Meinung ist, die er jetzt vertritt. Ich bin der Ansicht, Sie sind der Vertreter der Regierung, und was die Regierung als Vorlage abgesegnet hat, das gilt. Die Regierung müsste eigentlich gesamthaft diesem «grau-roten Blatt» zugestimmt haben, sonst bin ich der Meinung, ist es Ihre Aufgabe, die Regierung hier zu vertreten und nicht kurzfristig Ihrer Partei zu folgen. In diesem Sinne möchte ich für ein korrektes Vorgehen votieren. Vielleicht belehren Sie mich in dieser Sache und führen jetzt neu «rot-grauen Blätter» ein, aber dann möchte ich sie auch so verteilt haben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte das auch nochmals unterstreichen. Die Grundversorgung zu streichen würde heissen, der Initiative eine Chance zu geben, denn damit wird ein zentrales Anliegen im Gegenvorschlag nicht abgebildet. Respektieren Sie daher das Abstimmungsergebnis von vorhin, nämlich zum Eintreten mit 75:32 Stimmen. Güntzel-St.Gallen, erinnern Sie sich an die eidgenössische Abstimmung zur Forderung des Musikunterrichts? Genau so wird es dann auch laufen. Das ist eine Materie, da kann jede Frau und jeder Mann gerne Ja dazu sagen. Unterschätzen Sie die Breite der Abstützung der Initiative nicht. Deswegen wollen wir mit einem klugen Vorschlag, der die Initiativanliegen abbildet, nun den Gegenvorschlag aber selbst in der Hand behalten. Aber so in der Hand behalten, dass er eben wirklich noch so viel aussagt, dass die Initiative obsolet wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Art. 3 [Bibliothekarische Grundversorgung a) Gegenstand], Art. 4 [b) Zuständigkeit] und Art. 5 [c) Zusammenarbeit]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 3 bis 5 zu streichen.

Zwar geht es um den Grundsatz der bibliothekarischen Grundversorgung. Für uns ist klar, dass diese bibliothekarische Grundversorgung nicht vom Kanton verordnet bzw. bestimmt werden sollte, sondern das sollte den Gemeinden überlassen werden. Aus diesem Grund finden wir diese Artikel unnötig.

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28.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es gibt nebst dem Grundsatz der Verfassung auch den Grundsatz «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser». Wir haben schon in verschiedenen Gesetzen Klarstellungen aufgenommen, die niemandem «wehgetan» haben. Aber das Problem ist: Es gibt wenige Leute im Kanton St.Gallen – ich meine das überhaupt nicht ironisch –, die nicht nur die Geschichte, sondern auch die Verfassung und unsere Gesetze gut kennen. Es wäre schade, wenn dann das Beamte wären, die eben nicht diese Kenntnisse hätten, wo es zu Problemen kommt. Wenn auch die Vorredner ehrlich gegen diese Erweiterung sind, gibt es keinen Grund, diesen Zusatz nicht aufzunehmen, weil niemand dagegengesprochen hat, sondern bei Ihnen ist es eine Grundsatzüberlegung. Bei anderen eben vielleicht doch eine Hoffnung, der Einengung der Gemeinden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Natürlich haben wir in der Verfassung das Prinzip der Gemeindeautonomie. Aber auch bei den Verfassungen ist es so, dass es vielfach darum geht, die einzelnen Bestimmungen zu interpretieren. Interpretieren darum, um die Präzisierung der Gemeindeautonomie festzulegen. Deshalb schlagen wir vor, dass Sie den Antrag der FDP-Fraktion unterstützen. Es ist eine Präzisierung zugunsten der Gemeinden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Wenn ich den Vorsteher des Departement des Innern richtig interpretiert habe, dann schliesst er sich jetzt nicht mehr der Vorlage der Regierung an, sondern der Vorlage der FDP-Fraktion und bekämpft die Art. 20 bis Art. 23 der Vorlage der Regierung, indem er nämlich beantragen wird, die Art. 20 bis Art. 23 abzulehnen, wenn der Rat Art. 10 Bst. a bis Art. 10 Bst. b zustimmt. Mich würde interessieren, ob er da für die gesamte Regierung spricht oder ob das seine persönliche Meinung ist, und wieso wir keinen Antrag erhalten haben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich wäre froh, wenn sich der Ratspräsident und der Vorsteher des Departement des Innern einigen könnten, um was es jetzt hier geht. Ich meine nach wie vor, ich weiss, um was es hier geht, und ich bin auch der Auffassung, dass, wann etwas ist und wann etwas Gegenteiliges ist, dass das nicht gleichzeitig sein kann. Wenn mir Regierungsrat Klöti nicht glaubt, in der Stiftsbibliothek hat es Werke zur scholastischen Philosophie, und dort kann er das nachlesen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: In der Kommission wurde das Errichten nicht in dieser Art und Weise diskutiert, wie wir es hier tun. Ich glaube, man war sich einig, dass Errichten heisst, es in Schwung zu bringen, allenfalls gibt es diese Projekte, von denen Regierungsrat Klöti sagt, dass die in zehn Jahren vielleicht einmal auf den Tisch kommen. Dieser Antrag wurde nicht gestellt. Den zentralen Standort hatte die Kommission auch zur Kenntnis genommen und war sich einig, dass die Hauptpost jetzt erwähnt ist. Es ist ehrlich, sie jetzt zu erwähnen, weil darüber die Diskussion abläuft, aber ob das der Standort sein sollte, wenn es einmal zu einer solchen Vorlage kommen würde, das ist noch offen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Die Argumente wurden grösstenteils genannt. Wir stiften jetzt nur Verwirrung, wenn wir den Wortlaut abändern. Sie haben die Gelegenheit, wenn die Bauvorlage kommt, darüber abzustimmen, ob der zentrale Ort die Hauptpost ist oder ein anderer. Das Gesetz ist ein generell-abstrakter Erlass, Zentralort muss nicht Hauptpost bedeuten. Es deutet darauf hin, das muss ich zugeben, aber Sie haben dann noch die Möglichkeit, Nein zu sagen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Zum Abstimmungsverfahren: Der Antrag lag so vor, und eigentlich ging die Diskussion bei Art. 3 los und der Antrag gilt für alle Artikel, die so geschrieben und auf dem Antrag vorhanden waren. Sie haben im Vorschlag gesehen, es gab zu jedem einzelnen Konto Anträge, und so ist es ein gesamthafter Antrag. Wollen Sie einen Ordnungsantrag stellen?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe es schon verstanden. Ich habe nur gesagt, Art. 10, in dieser Form formuliert, sei etwas sehr Sinnvolles, und daher ist dieses «graue» Blatt schon etwas rot-grau, da muss ich Ihnen recht geben. Es ist jetzt aber nur die Rede von Art. 10. Zu Art. 20 bis Art. 23 kommen wir anschliessend, ob diese dann obsolet werden können, das ist Ihnen überlassen.

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28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Befürchtungen, die Brändle Karl-Bütschwil geäussert hat und die nicht immer unbegründet sind, wenn man das Verhältnis Kanton-Gemeinden betrachtet, sind abgedeckt worden in diesem Gesetz bei der gemeinsamen Erarbeitung der Strategie und den verschiedenen anderen Gesetzesartikeln. Wenn man den Ausführungen Ritter-Sonderegger-Altstätten zugehört hat, ist es tatsächlich schwierig, wenn man im gleichen Erlass einerseits einen Grundsatz festlegt, und einen Artikel später hebt man ihn wieder auf. Das wäre keine legislatorische Meisterleistung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich muss zugeben, ich wurde auch etwas aufgeschreckt vom Antrag Tinner-Wartau. Auch ich bin Buchautor, es gibt Werke von mir, die anscheinend in der Kantonsbibliothek sind, obwohl ich diese nicht da abgeliefert habe, die wurden anscheinend von der Kantonsbibliothek in einer Buchhandlung gekauft.

Was der Antrag Tinner-Wartau in Art. 10a formuliert, ist eigentlich einfach der bisherige Status quo davon, wie die Kantonsbibliothek zu ihren Werken von St.Galler Autorinnen und Autoren, von Medienerzeugnissen von St.Galler Herstellerinnen und Herstellern kommt. Das ist eigentlich ganz richtig, und man darf nicht vergessen, dass auch, wenn man jetzt eine Abgabepflicht einführen würde, dies nicht die Kantonsbibliothek von der eigenen Arbeit, weiterhin Recherchen zu betreiben, weiter zu schauen, was für Produkte im Kanton St.Gallen kreiert werden, entbinden würde. Das wäre der falsche Gedanke. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass diese Abgabepflicht, wie sie nun in der Vorlage definiert ist, nicht nur in Europa, sondern auch schon in der Westschweiz längstens eine Realität ist und auch eine richtige Realität ist. Es geht ja auch nicht gegen das Interesse der Autorinnen und Autoren, denn diese haben ein Interesse daran, dass ihre Werke dokumentiert werden. Manchmal, so, wie wir Autorinnen und Autoren auch sind, etwas faul und chaotisch veranlagt, da ist eine kleine Erinnerung, dass wir unsere Werke abgeben sollten, gar nicht schlecht.

Bei Art. 23 Bst. d, bei den möglichen Folgen, bin ich auch sehr skeptisch. Da wäre ich um eine Erklärung der Regierung sehr froh, wie es mit möglichen Folgen aussieht. Tinner-Wartau hat von Bussen gesprochen. Ich lese das Wort Bussen nicht in der Vorlage. Wenn da tatsächlich Bussen angedacht sind, dann möchte ich doch gerne hören, wie schnell das passiert und unter welchen Umständen. Es sind alle möglichen Varianten denkbar, dass ein Künstler sagt, ich will nicht, dass meine Werke archiviert werden – das kann es geben. Ist man bereit, in einem solchen Fall auch kulant zu sein und im Einzelfall zu sagen: «Nein, es ist in Ordnung, es ist auch eine Ausnahme möglich.»

Ich möchte noch auf einen formellen Fehler im Antrag Tinner-Wartau hinweisen: Während die Vorlage davon spricht, dass die Kantonsbibliothek auf die Urheberinnen und den Urheber einerseits und auf die Verlegerinnen und Verleger andererseits losgeht, möchte Tinner-Wartau, dass die Kantonsbibliothek stattdessen mit den Verlegerinnen und Verlegern und mit den Herstellerinnen und Herstellern die Möglichkeit um Verhandlungen sucht. Einerseits ist es so, dass die Vorlage hier sehr klare Richtlinien schafft. Sie spricht vom Verkehrswert eines Produktes, das ist nicht der Herstellungswert, sondern es ist der gängige Marktwert. Es ist das Gleiche wie bis anhin, man bezahlt den Preis, den die Bibliothek auch in einer Buchhandlung dafür bezahlen würde. Da gibt es einen gewissen Rabatt für Buchhandlungen. Wenn man da jedes Mal neu verhandeln muss, ist das ein unglaublicher zusätzlicher Zeitaufwand. Es ist mir auch nicht ganz klar, wieso man auch die Herstellerinnen und Hersteller dabeihaben möchte. Ich kann Ihnen eine lustige Anekdote erzählen eines ehemaligen Mitglieds dieses Rates, Lukas Reimann, dem es doch auch schon einmal passiert ist, dass er Flyer drucken wollte für seine eigene politische Tätigkeit. Diese hat er bei einer kleinen Druckerei in Wil herstellen lassen und danach ein Paket aus Tschechien erhalten. Es ist manchmal nicht ganz klar, wo die Dinge hergestellt werden, und daher ist es sehr unnötig und sehr verkomplizierend, wenn man da noch plötzlich von den Herstellerinnen und Herstellern redet. Die, die wissen, wo die Produkte sind, und die, die sie auch der Kantonsbibliothek liefern können, das sind die Urheberinnen und Urheber und die Verlegerinnen und Verleger.

Falls die Regierung nicht in der Lage ist, meine Fragen zu dieser Bussenordnung zu beantworten, würde ich mir vorbehalten, eventuell noch einen Antrag zu Art. 23 Bst. d zu stellen.

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28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Es ist so: Wenn man das Gesetz nicht möchte, kann man jeden Artikel ablehnen. Wenn wir den Grundversorgungsartikel herausstreichen, muss man schon sagen, dann nimmt man eigentlich auch der Vorlage die Grundlage. Ich bin froh, dass es hier im Saal, glaube ich, die Mehrheit anders sieht. In der vorberatenden Kommission wurde der Antrag so nicht gestellt. Im Rückweisungsantrag, der aber vorlag, war das ein Teil davon. Dieser Rückweisungsantrag wurde in der vorberatenden Kommission abgelehnt.

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28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag der SVP-Fraktion ist konsequent. Für mich zeigt er klar die grundlegende Ablehnung des Gesetzes auf. Mit der Streichung dieser Grundversorgung, die die SVP-Fraktion wünscht, und mit dem nachfolgenden Verzicht auf die Kantons- und Stadtbibliothek bzw. auf die Zusammenlegung dieser Bibliotheken könnten wir überhaupt auf ein neues Gesetz verzichten. Das wünschen Sie. Das haben wir verstanden. Womit ich gar nicht einverstanden bin, ist die Aussage, dass Sie sagen, die Gemeinden hätten keinerlei Mitsprache. Das stimmt in dieser Form ganz sicher nicht. Wenn Sie Art. 13 des neuen Gesetzes lesen, dann ist es ganz klar formuliert. Die Gemeinden genauso wie die Bibliotheken selbst und der Kanton erarbeiten gemeinsam eine Bibliotheksstrategie, worin festgelegt wird, was diese Grundversorgung ganz genau beinhaltet. In diesem Sinn sind die Gemeinden voll einbezogen, und ich kann Ihnen versichern, dass wir uns da auch einbringen werden und übertrieben scheinenden Lösungen sicher einen Riegel zu schieben versuchen werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist schon in der vorberatenden Kommission und jetzt auch hier immer wieder von dem eigentlichen Folgeprojekt die Rede; von der Zusammenlegung der Kantonsbibliothek und der städtischen Bibliothek. Wenn davon nichts gestanden hätte in dieser Vorlage, wäre mindestens ebenso lange die Rede davon gewesen, nur hätte man dann der Regierung Unlauterkeit vorgeworfen, weil sie verschweigt, was allenfalls im Hintergrund noch machbar ist. Ich glaube, das ist eine Frage der Transparenz, dass man das sagt, dass der Kantonsrat auch sieht, was für Möglichkeiten bestehen.

Danach gibt es eine Abstimmung, danach gibt es zwei Abstimmungen, wenn die effektive Vorlage kommt, und darum müssen wir dann darüber sprechen, wenn sie wirklich da ist. Sie wird – wenn sie kommt – unter Beachtung aller finanzpolitischen Engpässe, die wir haben, kommen. Denn wir wollen ja diese zusammengelegte Bibliothek im Volk durchbringen, sowohl im Kanton als auch in der Stadt. Deshalb müssen wir heute über einen Erlass sprechen, der eigentlich die bibliothekarische Grundversorgung und die Koordination im Kanton regelt, und nur über diese. Denn soweit ich das sehe, könnte die Regierung, selbst wenn Sie dieses Gesetz hier und heute ablehnen, selbst wenn Sie den Gegenvorschlag ablehnen, selbst wenn die Initiative dann auch abgelehnt würde im Volk, eine Bauvorlage trotzdem gemacht werden. Diese hat keinen direkten Zusammenhang mit diesem Gesetz, ausser ich läge da völlig falsch, aber dann würde mich Regierungsrat Klöti korrigieren. Ich bitte Sie also heute, den Blick auf das Gesetz zu haben, das ist eine gute, taugliche Grundlage, ein adäquater Gegenvorschlag gegen die Initiative, und er verdient unsere Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission beriet im Anschluss an die Abstimmung zur Initiative die Botschaft der Regierung und Gesetzesentwurf. Das Gesetz wurde als Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet. Einerseits anerkennt es einen Nachholbedarf des Kantons im Bereich des Bibliothekswesens, wie dieser in einer Studie der Fachhochschule Chur dargelegt wurde. Andererseits soll das Gesetz den st.gallischen Strukturen von Arbeitsteilung, Finanzierung und Gemeindeautonomie entsprechen. Auch die Grundanliegen der Initiative, die bibliothekarische Grundversorgung, die Förderung des Bibliothekswesens und eine zentral gelegene Publikumsbibliothek in der Hauptstadt wurden in den Gegenvorschlag aufgenommen. Zu Beginn der Beratung wurde ein Rückweisungsantrag gestellt und ein Gegenentwurf vorgestellt, der keine Grundversorgung beinhaltete und den Gemeinden vollständige Entscheidungsfreiheit belassen wollte sowie auf eine Ablieferungspflicht verzichten wollte. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission folgte mit 8:7 Stimmen diesem Antrag nicht, weil damit die zentralen Anliegen der Initiative wie die Sicherstellung der Grundversorgung sowie die Förderung der Qualitätssicherung nach einheitlichen Regeln aus dem Gesetz herausgebrochen worden wären.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist als Rahmengesetz für sämtliche Bibliotheken, die öffentliche Gelder von Kanton und Gemeinden erhalten, konzipiert und damit weiter gefasst als die Initiative. Wichtiger Grund dafür ist der Umstand, dass Schul- und Gemeindebibliotheken häufig eng miteinander verflochten, sofern sie nicht sogar zusammengelegt worden sind. Es macht daher Sinn, alle öffentlichen Bibliotheken in einem Gesetz zu erfassen. Die bibliothekarische Grundversorgung ist ein wesentliches Element des Gesetzesentwurfs. Diese wird den Gemeinden zur Hauptverantwortung zugewiesen, und zwar nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, wie dies durch das Volksschulgesetz und verschiedene andere Schulgesetze der Fall ist, sondern für die ganze Bevölkerung. Der Gemeindeautonomie wird Rechnung getragen, indem die Gemeinden die Aufgabe selbständig oder gemeinsam mit anderen Trägern erfüllen können. Um dies zu verdeutlichen, hat die vorberatende Kommission einen entsprechenden Absatz in den Art. 4 eingefügt. Das Förderungssystem im Gesetzesentwurf weist dem Kanton die Rolle zu, die Zusammenarbeit zu fördern, Synergiepotenzial zu nutzen und die heute immer wichtigeren Netzwerke zu verstärken, insbesondere auch im Bereich der elektronischen Vernetzung, sowie die Qualität zu sichern. Auf Förderbeiträge an Aufbau und Erhalt von Gemeindebibliotheken, wie dies die Initiative vorsieht wird im Gesetzesentwurf verzichtet, da dies aus Aufgabenteilungsgründen nicht sachgemäss wäre. Die vorberatende Kommission begrüsst dieses Vorgehen, bemängelt wurde jedoch, dass die Kostenfolgen für die Gemeinden nirgends ausgewiesen worden sind. Gemäss Angaben der Verwaltung können konkrete Kosten derzeit auch nicht angegeben werden, weil sie stark davon abhängen, was für Projekte in den Gemeinden vorangetrieben werden und welche Mittel in den Budgets dafür vorgesehen werden. Um die Aufgaben zweckmässig erfüllen zu können, arbeiten das Bildungsdepartement und das Departement des Innern eine Bibliotheksstrategie aus, die von der Regierung genehmigt wird. Mit der Bibliotheksstrategie sollen Kooperation und Koordination sowie eine Qualitätssteigerung im Bibliothekswesen erreicht werden. Die vorberatende Kommission wertet dies als sehr wichtiges Instrument, hält aber auch gleichzeitig fest, dass die Trägerschaften bei der Ausarbeitung auf jeden Fall beigezogen werden müssen, was sich im kleinen Wort «und» statt «oder» in Art. 13 Abs. 3 niederschlägt. Zwei weitere Punkte wurden vertieft behandelt. Die vorberatende Kommission beschloss die Finanzierung durch den Lotteriefonds aus dem Gesetz zu streichen. Die im Zweckartikel formulierten Aufgaben sollen aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden und nicht aus dem Lotteriefonds. Durch die Streichung des Lotteriefonds als Finanzierungsquelle will die vorberatende Kommission jedoch keinesfalls das Bibliothekswesen von Lotteriefondsgeldern ausschliessen. Bildungs- und Kulturfragen liegen erwiesenermassen bei den Bibliotheken sehr nahe beieinander. Deshalb sollen wie bisher spezielle, insbesondere kulturelle Projekte und Vorhaben wie Buchrestaurierungen, Ankäufe, Sonderausstellungen usw. aus dem Lotteriefonds finanziert werden können. In der Praxis soll sich diesbezüglich gegenüber heute nichts ändern.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die neue Aufnahme der Ablieferungspflicht, welche in der Initiative nicht vorgesehen ist. Der vorberatenden Kommission wurde dargelegt, dass es wichtig sei, eine Verbindlichkeit bei der Ablieferung zu schaffen. Nur so sei die Kantonsbibliothek in der Lage, ihrer Pflicht des Sammelns aller für den Kanton relevanten Publikationen nachzukommen. Die Schwierigkeit des Sammelns liege weniger bei den Printmedien als bei den zunehmenden vielfältigen digitalen Produkten. Diese Pflicht und insbesondere, dass in der Verordnung dann die Folgen bei Säumnis geregelt werden sollen, wurde sehr kontrovers beurteilt. Die vorberatende Kommission entschied sich dann aber mit 5:7 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Beibehaltung dieser Pflicht. Ausgiebig diskutiert wurde das Herzstück der Initiative, welches auch im Gegenvorschlag in den Schlussbestimmungen enthalten ist: die gemeinsame Publikumsbibliothek von Kanton und Hauptstadt. Entgegen der Initiative sieht das Gesetz vor, dass nicht der Kanton diese führen soll, sondern dass basierend auf einer klaren Aufgabenteilung und entsprechenden Finanzierung das durch Stadt und Kanton vorgenommen werden soll. So wird nur festgehalten, dass Kanton und Stadt diese Bibliothek zusammen errichten und führen sollen. Damit ist noch kein konkretes Projekt verbunden. Dass in der Botschaft bereits die Hauptpost als Standort erwähnt ist, wurde nicht von allen Seiten goutiert. Regierungsrat Klöti versicherte, dass es selbstverständlich sei, dass zu gegebener Zeit dem Kantonsrat eine separate Investitionsvorlage vorgelegt wird, dann kann darüber entschieden werden, wie die Bibliothek errichtet werden soll, wie hoch die Betriebs- und Investitionskosten sein werden, wie die Trägerschaft aussieht, und auch der Standort muss dannzumal nochmals überprüft werden. Bevor die Kantons- und Stadtbibliothek verwirklicht werden kann, werden zudem zwei Volksabstimmungen notwendig sein: eine im Kanton und eine in der Stadt. Damit ist der demokratische Verlauf des Vorhabens sichergestellt.

Ein Antrag auf Streichung der Publikumsbibliothek wurde mit 4:10 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich abgelehnt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Provisorium von 2,5 Mio. Franken, welches der Kanton St.Gallen zusammen mit der Stadt in der Hauptpost derzeit realisiert, angesprochen. Gemäss Regierungsrat Klöti handelt es sich dabei um eine pragmatisch und unternehmerisch durchdachte Lösung, die mit der Stadt verhandelt wurde. Damit will die Regierung den jetzigen, erwiesenen Notstand bei den beiden Bibliotheken in der Hauptstadt beheben helfen und sich so zeitlich Luft verschaffen. Damit kann die Umsetzung der Publikumsbibliothek seriös und ohne Zeitdruck vorbereitet werden. Die vorberatende Kommission nahm in der Spezialdiskussion noch einige kleine Änderungen vor, die auf dem gelben Blatt vorliegen. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 8:7 Stimmen, auf die bereinigte Gesetzesvorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

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28.11.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die vorberatende Kommission «Neues Konzept für die Kantonsbibliothek St.Gallen» stellte im Jahr 2003 der Regierung Fragen nach den sachlichen und finanziellen Vor- und Nachteilen einer Zusammenführung der Bibliotheken in St.Gallen. Diese Fragen wurden im Zusatzbericht vom 17. August 2004 wie folgt beantwortet. Ich zitiere: «Im Unterschied zur baulichen Zusammenführung ist eine Verstärkung der organisatorischen Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung unabdingbar.» Unter «Fazit» wird dann erläutert: «Die vorstehenden Ausführungen ergeben, dass die Schaffung einer Zentralbibliothek weder für die Nutzerinnen und Nutzer der verschiedenen Bibliotheken noch für Lehre und Forschung Vorteile brächte.» Die Folgerung daraus war und ist, dass auf die bauliche Zusammenlegung der Bibliotheken verzichtet werden kann, weil diese Zusammenlegung den Kunden keine Vorteile bringt. Schon von jener vorberatenden Kommission wurden also Sinn und Nutzen einer Vereinigung verschiedener Bibliotheken auf dem Platz St.Gallen kritisch hinterfragt und letztlich negativ beurteilt.

Im vorliegenden Bericht und Antrag der Regierung heisst es: «Die Regierung beurteilte das Projekt vor dem Hintergrund der im Kantonsrat im Herbst 2010 im Rahmen der Behandlung des Aufgaben- und Finanzplans geführten Diskussionen in den nächsten zehn Jahren als nicht realisierbar und beschloss darum konsequenterweise den Verzicht.» Deswegen ist die Haltung der Regierung, zuerst auf das Projekt «Kantonsbibliothek in der Hauptpost» zu verzichten, um in ihrem Gegenvorschlag zur Initiative nun genau dies anzustreben, weich und aus unserer Sicht unverantwortlich. Es erinnert mich – erlauben Sie mir diese persönliche Anmerkung – sehr an das Einknicken eines anderen Exekutivrates in unserem Land. Offenbar scheint das mittlerweile zu einem Volkssport bei den Exekutivmitgliedern zu werden. Die Sparbekundungen der Regierung sind also einmal mehr nichts weiter als Lippenbekenntnisse, denn mit dem Gegenvorschlag wird in Bezug auf die Kantonsbibliothek exakt der Forderung der Initiative nachgegeben und bestätigt. Im Gegenvorschlag wird die Forderung nach einer gemeinsamen Bibliothek von Kanton und Stadt St.Gallen aufgenommen und der Auftrag zu einer Ausarbeitung eines konkreten Projekts erteilt.

Entgegen der mehrfachen Behauptung im Bericht der Regierung ist die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek jedoch kein in der Kantonsverfassung festgehaltener Auftrag. Die Verpflichtung zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen Bibliothek, wie sie auch der Gegenvorschlag der Regierung verlangt, widerspricht zudem klar dem Subsidiaritätsprinzip und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die wahren Probleme der St.Galler Bibliotheken sind nicht baulicher Natur, sondern liegen vielmehr im Mangel an Zusammenarbeit und Koordination im st.gallischen Bibliothekswesen. Auch diese klare Aussage finden Sie im Bericht. Sie sind also hausgemacht. Gefordert ist darum nicht der Kanton, sondern gefordert sind die Bibliotheksverantwortlichen. An ihnen ist es, die Vorgaben der Bibliotheksverordnung, die rechtskräftig ist, endlich ernst zu nehmen und umzusetzen. Oder sind etwa genau sie es, die mit der Lancierung der Bibliotheksinitiative von ihrem Unvermögen abzulenken versuchen?

Alle Belange des st.gallischen Bibliothekswesens werden, soweit dies nötig und angezeigt ist, heute von der Bibliotheksverordnung geregelt. Eine weiter gehende Verdichtung und Ausweitung der Regulierungen in einem Bibliotheksgesetz ist darum schlicht nicht nötig. Stimmen die vorgelegten Zahlen über Frequenzen und Ausleihen der Bibliotheken, dann sind die insgesamt 302 öffentlichen Bibliotheken auf st.gallischem Kantonsgebiet sehr gut aufgestellt und ebenso gut unterwegs.

Die SVP-Fraktion wird sich dem Bibliotheksgesetz widersetzen, denn dieses ist der erste Schritt in Richtung eines eigentlichen Kulturgesetzes, welches der Regierung erstrebenswert zu sein scheint. Ebenso wird die SVP-Fraktion gegen eine Vereinigung verschiedener Bibliotheken in der Hauptpost, einem der prominentesten Standorte unserer Kantonshauptstadt, votieren. Störend und angesichts der mehr als angespannten Finanzlage – die Vorredner haben es bereits angetönt – unseres Kantons ist es geradezu unverantwortlich und nach Überzeugung der SVP-Fraktion auch nicht Aufgabe des Kantons, in der Hauptpost 70 Mio. Franken, oder vielleicht werden es trotzdem über 100 Mio. Franken sein, auszugeben. Es ist vor allem Aufgabe des Kantons, den Standort an der jetzigen Vadiana auszubauen. Die SVP-Fraktion ist darum zuversichtlich, dass spätestens die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unseres Kantons diesem unnötigen und überrissenen Luxusprojekt den Stecker ziehen und die Regierung auf den Boden der Tatsachen zurückholen werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): legt seine Interessen als Gemeindepräsident offen, und er ist ein intensiver Nutzer von Bibliotheken in Buchs, Vaduz und der Digitalen Bibliothek Ostschweiz. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bildung ist kein Luxusgut. Bildung ist fundamental für unsere demokratische Gesellschaft. Und Bibliotheken bilden. Ohne Bildung funktioniert unsere wissensbasierte Gesellschaft und Wirtschaft nicht. Ich meine, dieser Leitgedanke muss für die Beratung dieser Bibliotheksvorlage zentral sein. Eigenverantwortung wird in der heutigen Zeit neben Bildung grossgeschrieben. Und genau bei der Eigenverantwortung setzt die Bibliotheksvorlage ein. Sie will die Bereitstellung vernünftiger Infrastrukturen im Bibliotheksbereich – und zwar nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Diese Bibliotheksinfrastrukturen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Kanton einen niederschwelligen Zugang zur Grundlage von Bildung, Weiterbildung und lebenslangem Lernen, zum Lesen. Der Gegenvorschlag der Regierung nimmt die zentralen Anliegen der Initiative auf:

  1. Die Sicherstellung dieser bibliothekarischen Grundversorgung im ganzen Kanton;

  2. Die Möglichkeit von Kantonsbeiträgen;

  3. Eine neue gemeinsame Bibliothek von Kanton und Stadt in St.Gallen.

Nach unserem Dafürhalten ist dieser Gegenvorschlag der Regierung pragmatisch und mit diesen zentralen Inhalten aus unserer Sicht sinnvoll. Er stellt in der vorliegenden Fassung eine ausgewogene bibliothekarische Grundversorgung sicher. Er ermöglicht die Planung einer adäquaten Bibliothek in der Kantonshauptstadt und er legt die Rolle von Gemeinden und Kanton fest. Und ich meine, er trägt auch der Gemeindeautonomie Rechnung. Bibliotheken sind eine bedeutende Infrastruktur, auch im Internetzeitalter. Anders als man intuitiv vermuten könnte, führt das Internetzeitalter nicht zu einer Abnahme, sondern zu einer Zunahme der Nutzung der Bibliotheken. Die Ausleihzahlen der Bibliotheken im Kanton St.Gallen steigen. Gerade in den heutigen Zeiten der lnformationsflut wird nach Orientierung gesucht. Dies ist das Kerngeschäft der Bibliotheken. Direkte Demokratie gründet darauf, dass die Bevölkerung informiert ist. Und genau das ermöglichen die Bibliotheken: interessen-, profit-, bildungs- und schichtunabhängigen Zugang zur Information. Und sie sind, wie das vorgestern Abend im Swisscom-Workshop kompetent ausgeführt wurde, wichtige und inspirierende Treffpunkte. Darum ist ein bibliothekarisches Mindestangebot zwingend! Das neue Gesetz zielt nun auf ein Mindestangebot ab, auf das jede Bürgerin und jeder Bürger im Kanton St.Gallen zugreifen können soll. Es erlaubt der Bevölkerung auch jenseits einer direkten, formellen Ausbildung oder jenseits einer Schulbibliothek eine eigenverantwortliche Bildung und Weiterbildung.

Zur Gemeindeautonomie: Der Vorschlag der Regierung stellt eine minimale bibliothekarische Grundversorgung sicher. In der Umsetzung bleibt die Gemeindeautonomie gewahrt. Die Gemeinden bestimmen nämlich in der kantonalen Bibliotheksstrategie mit, was für mich ganz wichtig ist. Das Leistungsniveau und die Kosten werden also nicht einfach vom Kanton bestimmt, sondern es findet eine Mitsprache auf allen Stufen statt. Die Gemeinden können wählen, ob sie selber eine Bibliothek führen, ob sie das mit anderen zusammen tun oder ob sie sich finanziell beteiligen wollen.

Der Gegenvorschlag sollte eigentlich für die Finanzpolitiker unter uns tragbar sein. Für mich als Gemeindepräsident mit einer Bibliothek ist er es. Das Gesetz hat keine unmittelbar zwingenden direkten Kostenfolgen. Es sind vielmehr kantonale Beiträge vorgesehen, über deren Höhe wir in diesem Rat in der Budgetberatung befinden werden. Für Investitionen und Betrieb einer neuen Bibliothek in St.Gallen wird eine separate Vorlage nötig sein. Dass diese Vorlage für eine gemeinsame Bibliothek von Kanton und Stadt in der Kantonshauptbibliothek trotzdem bald vorgelegt wird, ist zentral. Da bin ich anderer Meinung als der Vorredner Huser-Altstätten. Die Kantonsbibliothek hat dringenden Handlungsbedarf, wie auch die Stadt St.Gallen Handlungsbedarf hat. Zudem hat sich der Stadtrat bereit erklärt, in die Bibliothek wesentlich mehr zu investieren.

Damit komme ich zum Antrag der SPG-Fraktion: Als «geistige Tankstellen der Nation» hat der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt die Bibliotheken einst bezeichnet. Bibliotheken sind sehr kostengünstige Bildungsinfrastrukturen, die eigenverantwortliches Aus- und Weiterbilden begünstigen. Die bibliothekarische Versorgung muss der Bevölkerung in allen Regionen ausgewogen, qualitativ überzeugend und zugleich kostengünstig sichergestellt werden. Davon profitieren Eltern, Kinder, Auszubildende, Erwachsene, die Wirtschaft, die Stadt und das Land – und letztlich der Kanton St.Gallen als Wirtschafts- und Bildungsstandort. Die Gemeinden bestimmen mit, und sie werden nicht über Gebühr belastet.

Und nochmals ein Plädoyer für Eigenverantwortung: Ein bibliothekarisches Mindestangebot ermöglicht und fördert eine eigenverantwortliche Bildung. Dies ist in unserer Informations- und Wissensgesellschaft unabdingbar, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bildungs- und Wirtschaftsstandorts St.Gallen erhalten und entwickeln wollen. In diesem Sinne unterstützt die SPG-Fraktion die Anliegen von Initiative und Gegenvorschlag.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Gegensatz zur SVP-Fraktion beraten wir und sind wir der Auffassung, dass wir auf eine Gesetzesvorlage und nicht auf eine Bauvorlage für eine neue gemeinsame Bibliothek eintreten. Im Gegensatz auch zur SVP-Fraktion sind wir der Auffassung, dass die Regierung, wenn eine Volksinitiative eingereicht wird, gut daran tut, sich mit dieser Initiative zu befassen, ihre Schlussfolgerungen daraus zu ziehen und diese Schlussfolgerungen dem Parlament auch zu unterbreiten. Denn wir sind der Auffassung, dass unsere Volksrechte etwas Wichtiges sind und dass das Volk eine Institution ist, die ernst genommen werden muss – auch von der St.Galler Regierung. Wir haben von Huser-Altstätten gehört, dass das Bibliothekswesen gar keine Aufgabe nach der Kantonsverfassung ist. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass im Kanton St.Gallen das Betreiben einer Bibliothek ungefähr seit dem Jahr 800 als öffentliche Aufgabe angesehen wird. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass der Kanton St.Gallen grossen Profit aus öffentlichen Bibliotheken gezogen hat. Darum hat der Bürgermeister Vadian seine Büchersammlung verschenkt, und nur weil im Toggenburg, in Lichtensteig, die Bibliothek der reformierten Toggenburger gemeinnützigen Gesellschaft bestand, hat Ulrich Bräker weltweit gesehen eine noch grössere Bekanntheit erreicht als Toni Brunner. Somit ist das Bibliothekswesen durchaus etwas Wichtiges. Nun wird gesagt, wir hätten ja eine Verordnung. Aber auch hier ist die CVP-Fraktion der dezidierten Auffassung, dass wichtige Fragen in ein Gesetz im formellen Sinn gehören, weil dann das Volk und der Kantonsrat etwas dazu zu sagen haben. Wie die Anträge des Kantonsrates zeigen, ist das Interesse nicht gering, hier mitreden zu können, und deshalb macht es durchaus Sinn, dass wir über ein Gesetz im formellen Sinn beraten.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Gesetzesvorlage der Regierung mit den von der vorberatenden Kommission beschlossenen Änderungen, weil wir der Auffassung sind, dass diese Gesetzesvorlage eine taugliche Grundlage für die Weiterentwicklung des st.gallischen Bibliothekswesens bildet. Nun ist eingewendet worden, es sei finanzpolitisch unverantwortlich, aber ich meine, dass eine Koordination, eine Straffung des st.gallischen Bibliothekswesens finanzpolitisch nicht unverantwortlich, sondern nachgerade geboten ist.

Was die Vorlage einer neuen gemeinsamen Bibliothek betrifft, so traue ich sowohl dem Stadtrat von St.Gallen als auch der st.gallischen Regierung zu, dass sie das nötige Augenmass verfügen, um eine ausgewogene Vorlage zum richtigen Zeitpunkt zu unterbreiten, weil wir keine zeitliche Vorgabe haben und dass sie nicht eine politische Kamikazeübung machen wollen. Wenn ich da auf Regierungsrat Klöti blicke, dann sehe ich in ihm noch nicht den Kamikazepiloten, der möglichst rasch ein politisches Leben aushauchen möchte, sondern ich gehe davon aus, dass wenn er eine Vorlage bringt, dass er diese auch durchbringen möchte.

Was das vielbeschworene Volk betrifft: Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass auch die kulturellen Organisationen im Kanton St.Gallen, welche diese Vorlage unterstützen, über mehrere tausend Mitglieder verfügen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Da eine gesetzliche Pflicht besteht, auf die Initiative einzutreten, entfällt eine Abstimmung darüber.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

zu Ritter-Sonderegger-Altstätten. Seit 1200 Jahren funktioniert im Kanton St.Gallen das Bibliothekswesen hervorragend. Es sind in dieser Zeit 302 öffentliche Bibliotheken entstanden. Stell dir vor, all dies ohne Gesetz. Da möchte ich dich korrigieren. Wenn du mich schon zitierst, dann zitiere mich bitte richtig. Ich habe gesagt, in der Kantonsverfassung gibt es keinen Auftrag für die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek. Dies trifft so zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich möchte Regierungsrat Klöti eine Antwort geben. Offensichtlich haben Sie das Gesetz nicht gelesen. Die Vorlage vielleicht schon, aber das Gesetz nicht. Wenn in Art. 24 zitiert wird: «Die Stadt und Kanton errichten und führen...» Errichten heisst, es wird gebaut. Wenn Sie heute schon wissen, wo das Bibliotheksgebäude zu stehen kommt, weil Sie offensichtlich wissen, dass es dort einen ÖV-Anschluss gibt, dann unterstreicht das unsere Befürchtung, dass mit Ausnahme der Hauptpost keine anderen, alternativen Standorte geprüft werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen. Die Anträge der SVP- und FDP-Fraktion sind abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Dieser Artikel wird sicher dann in der Spezialdiskussion auch beraten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Mit dieser Änderung von Art. 4 wird eine Verbesserung im Vergleich zur heutigen Situation in Frage gestellt. Damit dürfte ziemlich sicher ein Rückzug der Initiative weniger wahrscheinlich sein. Wollen wir das? Die Befürchtung, dass auf die Gemeinden massive Mehrbelastungen zukommen, ist vielleicht aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit nachvollziehbar. Wir haben aber im Gegenvorschlag zur Bibliotheksinitiative eine klare Mitbestimmung bei der Erarbeitung der Bibliotheksstrategie im Art. 13 Abs. 3 festgelegt. Eine Mitbestimmung gerade auch der Gemeinden, die oft als Träger von Bibliotheken fungieren. Als Gemeindepräsident mit einer Bibliothek empfinde ich diese Mitbestimmung wirklich als zentral. Glauben Sie mir das. Eine Verbesserung der aktuellen Situation um eine Reduktion des Stadt-Land-Grabens ist mit diesem Gesetz auch wichtig. Mit dem Vorschlag der FDP-Fraktion wird diese Verbesserung in Frage gestellt sowie ein wichtiges Anliegen des Gesetzes und der Initiative gebodigt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Wir sprechen beim Antrag der FDP-Fraktion nur über Art. 4. Die anderen Artikel betreffen eine separate Abstimmung. Dies zur Präzisierung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Gemeinden haben ein Mitbestimmungsrecht. Gerade wenn ich Tinner-Wartau anschaue, habe ich sehr grosses Vertrauen, dass die Gemeinden Wege und Mittel finden, um ihre Anliegen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, welche die Bibliotheksstrategie ausarbeitet, umzusetzen und einzubringen. Da habe ich vollstes Vertrauen gerade in Tinner-Wartau.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Vorsteher des Departements des Innern hat mir einen Teil meines Votums abgenommen. Meine Frage war nicht, welche Produkte es gibt, sondern wo die Rechtspflicht besteht. Ich behaupte jetzt ziemlich unvorbereitet, der Kanton habe nicht das Recht, eine Abgabepflicht zu erheben. Wo liegt die Rechtsgrundlage, dass der Kanton eine Gratis-Abgabepflicht verlangen kann?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Ich interpretiere es so, dass die beiden Artikel als Gesamtpaket zur Abstimmung zu bringen sind.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann das sehr gut erklären, denn ich habe dies bereits heute in der Debatte bei Art. 4 bewiesen. Dort habe ich mich hinter den Gegenvorschlag der Regierung und gegen den aus der Kommission kommend gestellt, obwohl aus der FDP-Fraktion ein anderer Vorschlag vorlag. Ich habe gesagt, ich vertrete den Gegenvorschlag. Ich habe vorhin zu Art. 10 Bst. a und Art. 10 Bst. b nur gesagt, ich weine der alten Fassung keine Träne nach. Ich bitte Sie, das so zur Kenntnis zu nehmen, dass wir jetzt in Art. 10 Bst. a diskutieren und die Sache an dieser Diskussion nicht zum Eskalieren bringen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Ich möchte den wortreichen Begründungen zu «errichten» und «zentralem Standort» von Güntzel-St.Gallen entgegentreten. Sie scheinen sehr baufokussiert zu sein in Ihrer Gruppe. «Errichten» hat durchaus auch mit dem Zusammenführen – da entsteht ein neues Projekt – zu tun. Es war nicht immer selbstverständlich in der Stadt St.Gallen, dass Kantons- und Stadtbibliothek sich finden. «Errichten» bedeutet auch eine neue Rechtspersönlichkeit. Wenn Sie das nun an «nur bauen» aufhängen, ist das nicht ganz richtig. Wenn wir den zentralen Standort Hauptpost nehmen, dann ist das ja bereits gebaut. Wir können durchaus beim Zusammenführen dieses neuen Projekts von «errichten» sprechen, eine Stiftung wird auch errichtet, nicht nur ein Bau.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Wir verbauen uns jetzt die Zukunft. Ich möchte lieber an der Zukunft bauen. Diesem Gesetz wurden heute schon wichtige Zähne gezogen, ich glaube, die Mehrheit unter uns ist bis jetzt zufrieden. Bauen wir an der Zukunft und verbauen wir sie uns jetzt heute Nachmittag nicht.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dem Eventualantrag Güntzel-St.Gallen ist zuzustimmen.

Ich möchte meine Kollegen und Kolleginnen vor allem der bürgerlichen Seite nochmals darauf hinweisen, was passiert, wenn der Art. 24 in der jetzt vorliegenden Form angenommen und unser Eventualantrag abgelehnt wird. Es wird so laufen wie bei jedem einzelnen Bauvorhaben in den letzten Jahren. Es heisst immer, jetzt sei nicht der Zeitpunkt, darüber zu diskutieren. Wir haben es heute Morgen vom Regierungsrat gehört, es ist keine Bauvorlage. Es steht aber hier, es wird errichtet und geführt. Also handelt es sich um einen klaren Auftrag, so steht es auch im Bericht der Regierung und im Antrag. Wenn wir dem jetzt zustimmen, dann wird nachher die Diskussion obsolet, ob und in welcher Form eine Bauvorlage vorgelegt werden soll. Dann heisst es wieder, wie bei jedem anderen Bauvorhaben in unserem Kanton, jetzt ist nicht mehr der Zeitpunkt, jetzt ist es zu spät, da hätte man vorher darauf hinweisen müssen. Wenn Sie diesem Artikel in der vorliegenden Form zustimmen, dann bereiten Sie genau diesen vorgehenden Weg, deshalb bitte ich Sie, sich das gut zu überlegen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich möchte zuerst die Frage von Hasler-St.Gallen beantworten bzw. nicht beantworten, denn in der Verordnung wird erst geregelt, in welcher Höhe Bussen eingezogen werden, wenn überhaupt.

Zum Antrag Tinner-Wartau: Ich bin eigentlich froh, haben wir hier diese Version auf dem Tisch. Ich weine der alten Version keine Tränen nach.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe mich sehr auf die heutige Beratung des Gesetzes gefreut. Bis jetzt hat sie meine Erwartung übertroffen. Das neue Bibliotheksgesetz, das die St.Galler Regierung vorlegt, nimmt die grundsätzlichen Anliegen der Initiative auf. d.h. sie anerkennt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung im Bibliotheksbereich. Weshalb braucht es aus Sicht der Regierung dazu ein Bibliotheksgesetz? Im Kanton St.Gallen – wir haben es gehört – gibt es heute mehr als 300 Bibliotheken, die im Wesentlichen von der öffentlichen Hand getragen werden: die Schul- und Gemeindebibliotheken von den Gemeinden, die Mittelschul-, Fachhochschul- und Universitätsbibliotheken sowie die Kantonsbibliothek vom Kanton. Vernetzung und Koordination haben bei den heutigen technischen Möglichkeiten einen ganz anderen Stellenwert als früher. Ausserdem bilden die Bibliotheken anerkanntermassen eine wichtige Grundlage für die allgemeine schulische und berufliche Bildung. Wir sind mehr denn je eine Wissensgesellschaft. Das Bibliotheksgesetz bezweckt die Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung und soll dafür sorgen, dass die Bibliotheksdienstleistungen in unserem Kanton die nötige Qualität und in wirtschaftlicher Grösse erbracht werden können. Sie fragen sich möglicherweise, warum es bis heute kein Gesetz gibt, das die Forderung und Unterstützung von Gemeindebibliotheken regelt. Die Gemeindebibliotheken sind in der Regel durch private Initiativen entstanden und waren stark lokal geprägt. Die Anforderungen waren früher anders als heute. Die Vernetzung war kaum möglich und kaum nötig. Mit der zunehmenden Mobilität der Bevölkerung, aber auch angesichts der Verbreitung elektronischer Information ist es wichtig geworden, den Bereich besser zu koordinieren. Nur so können die Bibliotheksangebote für unsere Wissensgesellschaft in ausreichender Qualität und kostengünstig bereitgestellt werden. Das Bibliotheksgesetz anerkennt die Bedeutung der 45 Bibliotheken im ganzen Kanton. Im Vergleich mit anderen Kantonen ist der Kanton St.Gallen jedoch bibliothekarisch auf Gemeindeebene eher unterversorgt. Insbesondere gibt es grosse regionale Unterschiede. Dementsprechend liegt die Marktdurchdringung der Bibliotheken bei uns mit etwa 12 Prozent unter dem branchenüblichen Richtwert von 15 bis 25 Prozent. Durch Zusammenarbeit ist es möglich, diese Schwächen auszugleichen und mit den eher knappen vorhandenen Mitteln Synergien zu bilden. Dadurch wird sich auch die Nutzung der Bibliotheken verbessern. Weshalb sollen nun Gemeindebibliotheken Unterstützung vom Kanton erhalten? Nach Ansicht der Regierung ist eine adäquate bibliothekarische Grundversorgung im Kanton sicherzustellen. Sie umfasst die angemessene Zugänglichkeit von Medienerzeugnissen für die Allgemeinbildung, die Freizeitgestaltung sowie Angebote für die Leseförderung. Dabei sollen die Gemeinden die Hauptverantwortung übernehmen. Der Kanton sieht seinen Schwerpunkt im Bereich Zusammenarbeit der Bibliotheken und der Koordination ihrer Angebote und Dienstleistungen sowie in der Bereitstellung und Mitfinanzierung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für das Bibliothekspersonal und in der Förderung von innovativen Projekten. Es ist also eine Pull- und keine Push-Massnahme. Zum einen unterstützt die Kantonsbibliothek diese Aufgaben, zum anderen sollen diese durch Kantonsbeiträge gefördert werden. Insgesamt geht es darum, dass der Kanton die richtigen Anreize setzt und wo sinnvoll Infrastruktur bereitstellt. Damit lassen sich die Kosten im Rahmen halten. Der Gesetzesentwurf will also den Gemeinden den nötigen Gestaltungsfreiraum belassen, damit die Angebote nahe an der Leserschaft sind und in den lokalen und regionalen Bedürfnissen ihren Widerhall finden. Des Weiteren ist die Zusammenführung der Kantonsbibliothek neu als Freihandbibliothek mit der Stadtbibliothek St.Gallen an einem zentralen Ort Inhalt der Vorlage. Aber ich sage es nochmals klar, es handelt sich hierbei lediglich um einen Grundsatz. Nicht um ein Projekt und schon gar nicht um eine Finanzvorlage. Das Gesetz hat also keine zwingenden direkten Kostenfolgen für den Kanton und die Gemeinden. Mittelbare Mehrkosten oder Investitionen wären ohnehin im Rahmen des Budgets durch den Kantonsrat zu genehmigen. Zusammenfassend darf gesagt werden, dass es aus bildungs-, gesellschafts- und standortpolitischen Gründen im Interesse des Kantons liegt, seiner Bevölkerung einen angemessenen Zugang zu Medien aller Art samt bibliothekarischen Dienstleistungen zu ermöglichen. Im Internetzeitalter sinken bekanntlich die Ausleithzahlen der Bibliotheken nicht. Ganz im Gegenteil, sie steigen. Denn Bibliotheken bieten Orientierung in der Informationsflut. Bibliotheken sind auf diese Weise das kostengünstigste Bildungsangebot in Stadt und Region, welches das eigenverantwortliche Aus- und Weiterbilden erlaubt.

Zu Böhi-Wil und Huser-Altstätten: Es ist kein Widerspruch, wenn im Gesetz der Sinn einer Zusammenlegung stipuliert wird. Zum heutigen Zeitpunkt ist es keine Festsetzung, welche örtlich oder finanziell irgendetwas bindet. Ausserdem ist das Provisorium ebenfalls sinnvoll in dieser Art und Weise, denn es verschafft uns zehn Jahre Luft und es ermöglicht die dringende Umsetzung eines überfälligen Anliegens, nämlich die Vadiana in eine Freihandbibliothek umzuwandeln. Das ist seit 30 Jahren fällig. Ausserdem haben wir einen besseren Standort: öffentlicher Verkehr (abgekürzt: öV) vor der Türe und am selben Ort eine Stadtbibliothek.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Präsident der Redaktionskommission: Wir konnten dieses Thema in der Redaktionskommission nicht besprechen. Ich bin aber überrascht und hoch erfreut, welche Bedeutung die Redaktionskommission hier plötzlich erhält und dass Güntzel-St.Gallen sagt, wir sollten diesen Begriff klären. Ich bin aber der Meinung, dass wenn man das Reglement liest, steht in Art. 18 der Redaktionskommission, dass die Redaktionskommission den Wortlaut auf Sprache, Gesetzestechnik und Übereinstimmung hin prüft, dass es sich hier um eine materielle Klärung handelt, die aus meiner Sicht in der vorberatenden Kommission, vor der 2. Lesung, zu behandeln ist und es sich nicht um eine Klärung handelt, die in der Redaktionskommission zu behandeln ist. Hier mein Wunsch an die Kommissionspräsidentin Friedl-St.Gallen, wenn hier der Begriff geklärt werden muss oder ein alternativer Begriff zu suchen ist, dies in der vorberatenden Kommission zu erledigen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
27.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Wir werden dem Bibliotheksgesetz auch in der Schlussabstimmung nicht zustimmen, aus den Gründen, die wir bereits in der vorberatenden Kommission und im Rahmen der ersten Lesung erklärt haben. Wir finden die Errichtung einer neuen Kantonsbibliothek, die lediglich aus dem Zusammenschluss von zwei bestehenden und gut funktionierenden Bibliotheken bestehen wird, völlig unnötig und, im Zusammenhang mit der rasanten Entwicklung hin zu digitalen Bibliotheken, nicht mehr zeitgemäss. Ich habe bereits in meinem Votum in der ersten Lesung das Vorhaben als «Dinosaurierprojekt» bezeichnet und wiederhole diesen Begriff bewusst, denn er ist durchaus angepasst.

In Bezug auf das weitere Vorgehen liegt der Ball nach der Schlussabstimmung bei den Initianten der Bibliotheksinitiative, die nun innerhalb von sieben Tagen darüber entscheiden können, ob sie die Initiative der Volksabstimmung unterbreiten oder sie zurückziehen.

Im letzteren Fall würde das Bibliotheksgesetz automatisch in Kraft treten. Dieses ist die Grundlage für die Errichtung der neuen Kantonsbibliothek in der ehemaligen Hauptpost, deren Erstellungskosten bei mindestens 70 Mio. Franken liegen werden, wobei in der Vergangenheit auch von Kosten von bis zu 100 Mio. Franken die Rede war. Dazu kommen jährliche Betriebskosten von geschätzten 7,5 Mio. Franken, wohlgemerkt wiederkehrende Kosten. Dies ist die Schätzung Stand heute und ich betone das Wort Schätzung.

Im Übrigen ist für uns unverständlich, dass in Zeiten in denen ein Entlastungsprogramm nach dem andern beschlossen wird, die Regierung und die Mehrheit dieses Rates überhaupt ein solch kostspieliges Projekt ernsthaft in Erwägung ziehen konnten.

Es ist bedauerlich, dass der Kantonsrat nicht den politischen Willen aufbrachte, der Serie der vollendeten Tatsachen, mit denen er in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der neuen Kantonsbibliothek seitens der Regierung konfrontiert wurde, etwas entgegenzusetzen.

Während der Kauf des Post-Hauptgebäudes vollzogen wurde, die Planung des Umzugs der bestehenden Bibliotheken offenbar schon seit Jahren läuft und schlussendlich noch die Erstellung eines Provisoriums für die Neue Kantonsbibliothek in der Hauptpost angekündigt wurde, praktizierte der Kantonsrat eine Art von Vogel-Strauss-Politik und akzeptierte stillschweigend die Salami-Taktik der Regierung.

Wir werden die Entwicklung des Projekts der Neuen Kantonsbibliothek genau verfolgen und die zur Verfügung stehenden politischen Mittel nutzen, wenn wir es für notwendig erachten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Regierungsrat: Der Gegenvorschlag der Regierung in Form eines Bibliotheksgesetzes hat wichtige Anliegen der Initianten aufgenommen und die Chance genutzt, in Gesetzesform einen klaren Weg fürs Bibliothekswesen in Gemeinden und im Kanton zu gehen. Die vertiefte Diskussion in der Kommission und hier im Rat hat das Nötige dazu beigetragen, der Gesetzesvorlage die Form einer breiten Abstützung zu geben. Kompakte 24 Artikel auf sechs Seiten umreissen nun die wichtigsten Eckpunkte, welche es zu regeln gilt. Es geht um die Interessen von Kultur, Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft, um die bibliothekarische Grundversorgung in den Gemeinden, um die Förderung und Zusammenarbeit der Kantons- und Stadtbibliothek. Ich danke an dieser Stelle allen beteiligten Personen, Organisationen und Gremien für die konstruktive Zusammenarbeit. Das Ergebnis darf sich sehen lassen. Ich danke Ihnen für eine wohlwollende Abstimmung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013