Geschäft: XIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Berufsauftrag)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.14B
TitelXIII. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Berufsauftrag)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung7.8.2012
Abschluss27.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 10. September 2012
AntragAnträge GLP/BDP-Fraktion vom 24. September 2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Dezember 2012
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 24. September 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftNachtragsbotschaft und ergänzender Entwurf der Regierung vom 21. August 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 25. September 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 10. September 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / FDP-Fraktion vom 24. September 2012
AntragAntrag Lehmann-Rorschacherberg zu Art. 77 Abs. 2 vom 24. September 2012
AntragAntrag Lehmann-Rorschacherberg zu Art. 77 Abs. 3 vom 24. September 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2013
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2012Schlussabstimmung107Zustimmung3Ablehnung10
24.9.2012Eintreten53Zustimmung57Ablehnung10
24.9.2012Ordnungsantrag der SVP-Fraktion zum Eintreten57Zustimmung51Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Forrer-Grabs hat bereits angesprochen, dass eine Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission nicht folgen wird. Ich möchte im Namen unserer Fraktion klar festhalten, dass wir die Anliegen und die Belastung der Volksschullehrpersonen ernst nehmen. Es ist uns ebenfalls wichtig, dass die Volksschullehrpersonen zeitlich entlastet werden und nicht mit irgendwelchen Scheinlösungen. Wir fragen uns aber, ob man einen Zwischenhalt mit dieser «Flickwerkvorlage» erreichen will oder diese grundsätzlich zur Überarbeitung an das Bildungsdepartement zurückweisen möchte. Ich möchte, wie Forrer-Grabs, nochmals festhalten, dass sich unsere Fraktion bereits im Jahr 2007 dafür aussprach, dass die Bedingungen für die Volksschullehrpersonen zugunsten einer guten Bildung an unseren Schulen angeschaut werden. Wir fordern eine konsequente Vereinfachung und eine durchgehende Transparenz, wenn wir sehen, wie schwierig die heutige Situation für die Schulgemeinden ist. In unserem parlamentarischen Vorstoss 42.07.26/43.07.33 «Reform der Lehrerbesoldung» haben wir klar gesagt, dass wir die Aspekte Einstufungsfaktoren, Zulagenpraxis, Leistungsfaktoren berücksichtigt, das «Lektionendenken», die Besoldungssystematik und Prozeduren überprüft und die Berufsaufträge definiert haben möchten. Es wurde bereits von Vertretern unserer Fraktion gesagt, dass wir bis heute den entsprechenden Postulatsbericht vermissen und keine klare Auslegeordnung haben. Wir diskutieren heute erneut um eine Verbesserung, die sicher notwendig wäre, aber dieser Vorlage können wir nicht zustimmen. Ich weise darauf hin, dass die CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion / FDP-Fraktion für den Fall des Eintretens einen Antrag eingereicht haben, die Art. 77 und 77bis zu streichen. Weder der Entwurf der Regierung noch die Anträge der vorberatenden Kommission vermögen zu überzeugen. Schwierige juristische Auseinandersetzungen oder Auslegungsprobleme sind vorprogrammiert. Es gilt Stückwerk zu vermeiden, deshalb ist die zeitliche Entlastung der Volksschullehrpersonen in eine Gesamtrevision der Besoldung einzubauen. Wir werden das Postulat, das heute eingereicht werden wird, unterstützen: Eine Gesamtschau über den Berufsauftrag und die Besoldung der Lehrpersonen ist überfällig. Wir möchten kein Signal aussenden, dass wir nicht dafür sind, etwas zu verändern, aber die jetzigen Vorschläge vermögen nicht zu überzeugen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ich bin überrascht über die Wortmeldungen des Präsidenten dieser vorberatenden Kommission. Ich glaube nicht, dass es angebracht ist, dass der Präsident dieser vorberatenden Kommission der deutlichen Mehrheit dieses Rates eine belehrende Standpauke über das gestrige Abstimmungsergebnis hält.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Sie erinnern sich an gestern: Wir haben durch unser Nichteintreten einen Scherbenhaufen produziert, obwohl fast alle Redner versicherten, dass eine Entlastung der Lehrpersonen nötig und ausgewiesen sei. Dennoch hat dieser Rat anders entschieden und somit unglaubwürdig gehandelt.

Von der Vorlage 22.11.14B, auf die wir gestern nicht eingetreten sind, bleibt nur noch Art. 64 übrig, weil wir auf den Art. 64 bereits im Februar in 1. Lesung eingetreten sind. Dieser Art. 64 ist meines Erachtens völlig unbestritten. Bei den weiteren Artikeln geht es um die Neuregelung des Berufsauftrages, die fallen alle wegen des gestrigen Nichteintretens weg. Zu diesem Berufsauftrag gehören insbesondere Art. 76bis (neu). Sie finden das unter dem Titel «Berufsauftrag A, Arbeitszeit und Ferien», der ist weggefallen. Art. 77 «Inhalt und Aufteilung dieses Berufsauftrages», da gab es kein Eintreten, darüber müssen wir nicht mehr diskutieren (das betrifft auch die Entlastung der Kindergärtner und Kindergärtnerinnen für die Pausenarbeit, die fällt ebenfalls weg). Art. 77bis fällt auch weg, da geht es um die Teilzeitlehrpersonen, und schliesslich Art. 91bis, auch das hängt mit dem Berufsauftrag zusammen und deshalb ist das auch nicht mehr Gegenstand der 2. Lesung.

Aus meiner Sicht besteht kein Bedarf mehr, diese Vorlage weiter zu diskutieren, es sei denn, es gibt zu Art. 64 noch Wortmeldungen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich möchte nochmals betonen, dass die vorberatende Kommission auf sehr konstruktive Weise eine Lösung gesucht hat. Sie hat eine kostenneutrale Lösung gefunden, die auf den Anträgen der vorberatenden Kommission ersichtlich ist. Die Regierung hat keinen Antrag gestellt und trägt demzufolge die Lösung der vorberatenden Kommission mit – das Votum von Regierungsrat Kölliker hat das deutlich gezeigt. Es ist darum jetzt aus unserer Sicht mehr als erstaunlich, dass die drei grossen bürgerlichen Parteien in diesem Parlament die Art. 77 und 77bis streichen wollen. In den Beratungen der vorberatenden Kommission gäbe es nur eine Partei, die die Anträge nicht mitgetragen hat. Wir waren uns darüber einig, dass jetzt Handlungsbedarf besteht. Die Umsetzung ist zwar schwierig, aber möglich und jetzt nötig. Ich bitte Sie darum im Namen der vorberatenden Kommission, keinen Scherbenhaufen zu hinterlassen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten [VSGP]): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die VSGP hat sich anlässlich des Gemeindetags im August 2012 mit der Frage der Lehrerbesoldung am Rande auseinandergesetzt und mich damit beauftragt, die kritische Haltung der VSGP hier in diesem Saal kundzutun. Sie begründet dies damit, dass es im derzeitigen finanziellen Umfeld des Kantons nicht angezeigt ist, Mehrkosten zu verursachen. Wahrscheinlich erkennen wir am Horizont bereits ein drittes Sparpaket, wobei das zweite nicht einmal vollständig abgewickelt ist. Die Gemeinden haben seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses darauf hingewiesen, dass die Bereitschaft fehlt, Mehrkosten aufgrund der Pensenanpassung zu tragen. Die Kostenneutralität wurde von Anfang an auch von den Schulträgern verlangt und von der Regierung versprochen. Eine Bevorzugung der Volksschullehrpersonen ist auch deshalb nicht angebracht, weil das Staatspersonal und kantonalen Lehrpersonen ab dem Jahr 2013 voraussichtlich mit einer temporären Lohneinbusse von 1,5 Prozent konfrontiert sind. Mit der Anpassung an die demografische Entwicklung haben die Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr bei den Pensionskassenbeiträgen ebenfalls Mehrkosten von 1,5 Prozent auf der Lohnsumme zu tragen, also umgerechnet etwa 10 Mio. Franken. Es ist auch zu beachten, dass die unbestrittenen drei zusätzlichen Ferientage über Weihnachten gewährt werden und damit in einem Bereich der Anstellungsbedingungen eine Verbesserung erreicht wurde. Im Fall eines Eintretens auf die Vorlage werden wir die Art. 77 und 77bis ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Sie sind alle mit mir einig, das ist eine wirklich sehr komplizierte Vorlage gewesen. Im Februar 2012 sind wir auf diese gesamte Vorlage eingetreten, auch auf den Art. 77. Dann wurde Art. 77 ausgesetzt, das heisst eigentlich für mich verschoben, und gestern war man zuerst der Meinung, dass man nicht auf diesen Artikel eintreten muss, weil man ja bereits schon einmal eingetreten ist. Trotzdem hat man sich dann entschieden, über dieses Eintreten abzustimmen. Hier entstand die Verwirrung. Es hat sich herausgestellt, dass viele der Meinung waren, dass dieses zweite Eintreten gilt, aber nur für diesen neuen Art. 77bis, und wenn nicht eingetreten wird, verbleibt Art. 77 unverändert gemäss der ersten Vorlage. Jedenfalls war es für mich als Nichtjuristin sehr verwirrend und unklar. Das Abstimmungsresultat über Eintreten wäre anders ausgefallen, wenn Klarheit geherrscht hätte und wenn man gewusst hätte, dass mit Nichteintreten auch der gesamte Art. 77 einfach gestrichen wird. Ich persönlich denke, bei einer solchen Verwirrung müsste der Rat eigentlich die Möglichkeit erhalten, korrigieren zu können.

Jedenfalls bin ich der Überzeugung, dass die Mehrheit im Rat dieses Ergebnis, wie es jetzt vorliegt, nicht wollte. Wir haben keinen einzigen Schritt vorwärts gemacht, und dieses Thema wird uns noch weiter sehr intensiv beschäftigen, und das bedauere ich sehr.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, über das Eintreten abzustimmen.

Auch die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass in diesem Geschäft, aber mit einer anderen systematischen Nummerierung, eine Eintretensdiskussion stattgefunden hat. Wir haben nicht den gewöhnlichen Fall eines Aussetzens einer Diskussion, sondern wir haben den sehr seltenen Fall, wo wir ein neues Geschäft behandeln. Sie sehen es auf dem Geschäftsverzeichnis und der Tagesordnung, dass dieses Geschäft eine andere Nummerierung hat. Somit ist es in meinem Verständnis gerechtfertigt, über das Eintreten zu befinden, wie es das Präsidium beim ersten Mal beschlossen hat. Ich möchte, dass über diese Frage abgestimmt wird, weil ich der Meinung bin, dass Unklarheit herrscht, ob Eintreten in einem alten Geschäft gemacht wurde. Es ist jetzt ein neues Geschäft mit einer anderen Nummerierung. Das war die Konsequenz aus der letzten Session, als wir einen Teil behandelt hatten und einen Teil nicht ausgesetzt, sondern in ein eigenes Geschäft überführt haben. Ich bin nicht sicher, ob diesem Aspekt auch in der Nachbereitung durch die Fachgelehrten in der Staatskanzlei die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium beschloss zunächst eine Eintretensdebatte, stellte in der weiteren Vorbereitung des Geschäfts jedoch fest, dass der Kantonsrat bereits in der Februarsession 2012 auf die Vorlage eingetreten ist. Demnach diskutieren wir die Art. 77 und 77bis des Abschnitts I in 1. Lesung. Es wird sich jedoch anbieten, dass wir eine allgemeine Diskussion zur Sache führen, aber keine Abstimmung über das Eintreten durchführen, sondern direkt in die Spezialdiskussion einsteigen werden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: erläutert das vom Präsidium beschlossene Vorgehen.

Wir sind davon ausgegangen, dass es sich um eine Nachtragsbotschaft und einen ergänzenden Entwurf der Regierung handelt. Wir wollten Ihnen empfehlen, dass wir in der Februarsession 2012 auf die Vorlage eingetreten sind. Ich habe das auch mit dem Präsidenten der vorberatenden Kommission so besprochen. Ordnungshalber stimmen wir darüber ab, ob nochmals eine Eintretensdiskussion mit Abstimmung über das Eintreten dazu notwendig ist oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ich möchte in 2. Lesung Stellung nehmen zu den Art. 77 und Art. 77bis.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gesellschaftliche Veränderungen haben die Belastungen im Lehrerberuf ansteigen lassen. Wir anerkennen, dass die Lehrpersonen der Volksschule entlastet werden sollen, und unterstützen die Anträge der vorberatenden Kommission mit den Eckpunkten Kostenneutralität und Linearität der Entlastung. Wir vermissen aber, dass klar definiert ist, dass acht Schülerlektionen abgebaut werden sollen, nicht mehr und nicht weniger. Nicht mehr, weil die Schulqualität tangiert würde, und nicht weniger, weil die Lehrpersonen dann zu wenig entlastet würden. Der Erziehungsrat hält einen Abbau von acht Lektionen für verantwortbar. Wir könnten uns zum Beispiel einen Unterrichtsabbau in der dritten Primarklasse vorstellen. Auch wäre es meines Erachtens vertretbar, einen Abbau im Wahlpflichtbereich auf der Oberstufe zu prüfen. Wir werden deshalb in der Spezialdiskussion den Antrag stellen, den Abbau der Schülerlektionen klar auf acht Lektionen zu definieren. Einen Abbau von mehr als acht Schülerlektionen können wir nicht gutheissen. Voraussichtlich würde die Primarschule, insbesondere die Mittelstufe, den Grossteil des Abbaus zu übernehmen haben. So kann z.B. der Sportunterricht bedingt durch Bundesrecht nicht abgebaut werden. Es ist auch nicht so, dass bei einem Abbau von elf Lektionen in jedem Schuljahr eine Wochenlektion wegfallen würde, da man im Kindergarten nicht einfach eine Lektion wegnehmen kann. Darauf gehen wir in der Spezialdiskussion noch ein.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich ergreife das Wort in der Hoffnung, die eine oder andere Person im Rat noch mit einem Argument überzeugen zu können. Ich danke Blumer-Gossau und Forrer-Grabs für die sorgfältig gemachten Überlegungen und vorgetragenen Argumente. Die Vorlage hat wirklich eine schwierige Entwicklung hinter sich: Die Aufteilung in einen bereits verabschiedeten Teil und in ein Thema, das mit einer Nachtragsbotschaft nochmals aufgegriffen werden musste, ist ein Indikator für eine breite Unzufriedenheit. Da ist es verständlich, dass man auf die Idee kommen könnte, alles beim Alten zu lassen. Wenn man aber sagt, man hätte Verständnis für die schwierige Situation der Lehrpersonen und es müsse dann schon etwas kommen, dann ist das natürlich eine Vertagung auf viele, viele Jahre. Ammann-Rüthi sagte, man habe bereits im Jahr 2007 darauf hingewiesen. Das ist keine Erfolgsgeschichte, wenn es im Jahr 2012 immer noch nicht realisiert ist. Ich möchte Ihnen beliebt machen zu erkennen, dass der Handlungsbedarf nicht irgendwann, sondern jetzt angezeigt ist. Wer sich die Mühe macht, Studien über die Arbeitszeit oder die Besoldung von Lehrpersonen zu lesen, muss nicht lange suchen: Sie wurden vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), von der Bildungsplanung Zentralschweiz (BPZ), ja sogar von PricewaterhouseCoopers publiziert. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen, und zwar selbst jetzt, wo wir mit Mühe und viel Engagement an anderen Ecken unseres staatlichen Finanzhaushalts sparen müssen. Er ist ausgewiesen, weil die Situation der Lehrpersonen so ist, wie sie die Regierung schildert, und weil für die Lehrpersonen ein zusätzliches Problem gegeben ist: Ein Angestellter in irgendeinem Betrieb – einer Bank, einer Sägerei, selbst der kantonalen Verwaltung – kann mit seinem Vorgesetzten in einen Dialog treten und ihm seine Arbeitsbelastung darlegen. Wahrscheinlich wird er einen Vorgesetzten finden, der dafür Verständnis aufbringen kann, weil er nahe an dieser Person dran ist. Lehrerinnen und Lehrer haben das Problem, dass ihre Vorgesetzten hier sitzen, denn ihre Arbeitssituation ist im Wesentlichen definiert durch die Gesetzgebung, durch die Rahmenbedingungen, die wir im Kanton für sie schaffen. Deshalb ist es so schwierig, eine Lösung zu finden. Ich bin mir bewusst, dass diese Nachtragsbotschaft nicht das Gelbe vom Ei ist. Aber ich bin überzeugt, dass die vorberatende Kommission die Vorlage der Regierung verbessert hat, so, dass mit den Handlungsanweisungen der vorberatenden Kommission eine Umsetzung möglich ist. Sollte es dazu kommen, dass man einen nächsten Schritt auch noch andenkt, nämlich eine grundsätzliche Überarbeitung des Anstellungs-, Besoldungs- und Berufsauftrags der Lehrkräfte, dann würde ich auch diesem Auftrag zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Dieses Geschäft hat in der Tat eine schwierige Phase hinter sich. Auch uns ist bewusst, dass für Lehrpersonen nicht nur bei der Stundentafel Verbesserungen verwirklicht werden müssen. Wir erkennen das und möchten nochmals darauf hinweisen, dass gewisse Verbesserungen, z.B. bei den Weihnachtsferien, bereits realisiert wurden. Dieses Geschäft nahm einen ungünstigen Fortgang. Die Regierung musste dieses Frühjahr die Notbremse ziehen, und nun haben wir eine Nachtragsbotschaft auf dem Tisch, die nicht befriedigen kann: Nicht nur, dass Kosten in der Höhe von 4,8 Mio. Franken auf die Gemeinden bzw. 1,2 Mio. Franken auf den Finanzausgleich zukommen, die Vorlage ist auch denkbar komplex ausgestaltet. Wer in diesem Saal hat sie wirklich verstanden? Auch die Anträge der vorberatenden Kommission vermögen nicht zu befriedigen. Die vorberatende Kommission «erwartet» – ein etwas spezieller Zustand für eine vorberatende Kommission. Es ist schwierig zu glauben, dass dies wirklich kostenneutral umgesetzt werden kann. Wer in diesem Saal kontrolliert dann die kostenneutrale Umsetzung in den Schulgemeinden? Für den Fall eines Eintretens sind wir deshalb für eine Streichung der Art. 77 und 77bis. Wenn der Postulatsbericht in diesem Rat einmal diskutiert werden wird, wird die FDP-Fraktion die Aufnahme eines ganzheitlichen Leistungsspektrums bei den Lehrpersonen unterstützen. Dies ist der moderne und richtige Weg und nicht das «Lektionendenken».

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion anerkennt die Bemühungen des Bildungsdepartementes und der Sozialpartner, eine konsensfähige Lösung zu finden. Dass aus einer nicht sehr überzeugenden ersten Botschaft auf einmal eine für alle Parteien befriedigende Variante ausgearbeitet wurde, konnte nicht erwartet werden. Das Lehrerbesoldungsrecht stösst in seiner Umsetzbarkeit und Praktikabilität auf alle Fälle an seine Grenzen. Hut ab vor jenen Schulkassieren, welche hier den Überblick behalten. Wie in der ersten Lesung in der Februarsession 2012 bereits kundgetan, teilt die CVP-EVP-Fraktion weiterhin die Auffassung, dass die Volksschullehrkräfte durch den Gesellschaftswandel und die sich ständig verändernden Rahmenbedingungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten an ihre Grenzen stossen. Eine zeitliche Entlastung ist daher ausgewiesen. Die Stossrichtung mit der Reduktion einer Unterrichtslektion wird deshalb von Seiten der CVP-EVP-Fraktion auch anerkannt. Die von Regierung und Erziehungsrat in der Vorlage vorgeschlagene Kompensationsmasse mit einem Unterrichtsabbau von acht Lektionen scheint verträglich. Ein weiterer Abbau wäre aus unserer Sicht denkbar, wird aber durch die Vorgaben – HarmoS-Konkordat, Lehrplan 21, Blockzeiten usw. – sehr schwierig umzusetzen sein. Auch besteht die Gefahr, dass es unter den Fachschaften diesbezüglich zu einem Verteilkampf kommen könnte. Es ist aus unserer Sicht nicht Aufgabe des Gesetzgebers, über die Lektionendotation zu bestimmen. Dies soll unseres Erachtens den Fachleuten des Bildungsdepartementes überlassen werden. Im schweizweiten Vergleich ist eine Reduktion von acht Lektionen ein gangbarer Weg und auch im Hinblick auf den Lehrplan 21 verträglich. Kommt hinzu, dass vor allem in der Mittelstufe eine Reduktion der Unterrichtszeit auch zu einer sinnvollen Entlastung der Schulkinder führt.

Das Ziel, eine kostenneutrale Vorlage vorzulegen, wird mit der von der Regierung vorgeschlagenen Lösungsvariante nicht erreicht. In der heutigen wirtschaftlich schwierigen Situation wird das von der Gesellschaft mit einer Lohnerhöhung der Volksschullehrer gleichgesetzt, was doch zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung führen und den Ruf des Berufsstandes der Lehrpersonen weiter verschlechtern wird. Wir fragen uns auch, wie wir das dem Staatspersonal erklären sollen, welches wahrscheinlich auf das nächste Jahr hin eine 1,5-prozentige Lohnkürzung in Kauf nehmen muss. Das ganze Lohnsystem der Volksschullehrkräfte ist aus unserer Sicht ein Flickwerk und mit seinen Abstufungen zum Teil auch ungerecht. Mit dieser Nachtragsbotschaft wird dies auf alle Fälle nicht besser. Die CVP-Fraktion hat bereits in ihrer Motion 42.07.26 «Reform der Lehrerbesoldung» auf die Problematik des geltenden Besoldungsrechts hingewiesen. Die Regierung hat dies erkannt und Antrag auf Umwandlung in ein Postulat gestellt. Der Kantonsrat stimmte diesem Antrag zu. Bis heute vermissen wir jedoch den entsprechenden Postulatsbericht. Als Mitglied der vorberatenden Kommission vertrete ich persönlich die Auffassung, dass ein Zwischenschritt, wie es die vorberatende Kommission mit ihrem Antrag vorschlägt, durchaus eine Variante ist, um den Lehrpersonen ein positives Signal zu senden. Auf der anderen Seite erachten wir es als zwingend notwendig, das Lehrerbesoldungsrecht grundlegend zu ändern. Die Diskussionen über den neuen Berufsauftrag sind im Gange – ideal also, das Besoldungssystem darauf auszurichten.

Aus all diesen Überlegungen kann nur eine Minderheit der CVP-EVP-Fraktion dem Antrag der vorberatenden Kommission zustimmen. Eine Mehrheit wird die beiden Artikel ablehnen. Trotz allem nimmt die CVP-EVP-Fraktion die Anliegen und die Belastung der Volksschullehrkräfte ernst. Es ist uns wichtig, die Volksschullehrkräfte zeitlich zu entlasten. Es fragt sich nun einfach, ob mit einem Zwischenschritt wie mit dieser Vorlage oder allenfalls mit einer grundsätzlichen Überarbeitung. Unabhängig vom Abstimmungsresultat fordern wir die Regierung auf, das Besoldungssystem der Lehrpersonen so schnell wie möglich umzugestalten, das hängige Postulat der CVP-Fraktion aus dem Jahr 2007 zu beantworten und entsprechende Lösungen zu präsentieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten, und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wir sprechen uns für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Volkschullehrpersonen aus. Und damit meinen wir nicht nur die Lehrpersonen mit einem Vollpensum, sondern explizit auch die Teilzeitlehrpersonen. Deshalb hat die SPG-Fraktion in der Februarsession 2012 den Antrag der Regierung, Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern aufzunehmen, unterstützt. Dem Antrag der vorberatenden Kommission, den Begriff «sachgemäss» so zu definieren, dass Teilzeitlehrpersonen gleich wie Lehrpersonen mit einem Vollpensum behandelt werden, das heisst anteilsmässig bei der Entlastung berücksichtigt werden, wird die SPG-Fraktion zustimmen. Die vorberatende Kommission überlässt die Kompetenz der Umsetzung bewusst der Regierung, dies im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung der Besoldungstabelle. Diese muss dringend vereinfacht werden, zeigt doch die heutige Praxis, dass verschiedene gesetzliche Vorgaben das Besoldungssystem in der Anwendung sehr kompliziert machen. Für die SPG-Fraktion bietet sich hier die Chance, das System zu verbessern und zu vereinfachen. Auch möchten wir es der Regierung überlassen, wie sie die Vorlage kostenneutral umsetzen will, das heisst wie viele Lektionen sie kürzen und welches System sie umsetzen will.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion war in der Februarsession 2012 für die ursprüngliche Vorlage der Regierung, das Vollpensum zur Entlastung der Lehrpersonen von 28 auf 27 Lektionen zu reduzieren. Als weitere Massnahmen haben wir unterstützt:

  • die Delegationsnorm für höhere Anfangslöhne gegen drohenden Lehrermangel;

  • zusätzliche Ferientage zur Erreichung von zwei Wochen Weihnachtsferien;

  • die Anrechnung der Pausenaufsicht der Kindergärtnerinnen an das bezahlte Pensum;

  • die Möglichkeit eines Vollpensums ab 24 Lektionen unter Anrechnung von anderen schulischen Aufgaben.

Die SVP-Fraktion hat immer den Standpunkt vertreten, dass zusätzlichen Forderungen, z.B. Entlastungen von Lehrpersonen mit einem Teilpensum, nicht zugestimmt werden kann. Die Gewerkschaften – die sogenannten Sozialpartner – waren aber nicht zufrieden und stellten zusätzliche Forderungen, woraus der vorliegende Kompromiss ausgearbeitet wurde. Die neue Vorlage liegt aus Sicht der SVP-Fraktion aber quer in der Landschaft. Das ganze Konstrukt sollte mehr oder weniger kostenneutral ausgestaltet sein. Dem ist nicht mehr so: Je nach Variante gibt es verschiedene finanzielle Mehrbelastungen für Kanton und Gemeinden. Mit der vorliegenden Botschaft ist mit Mehraufwendungen von 1,2 Mio. Franken für den Kanton und 3,6 Mio. Franken für die Gemeinden zu rechnen. Zudem müssen laut der Vorlage acht Lektionen gestrichen werden. Um die Kostenneutralität zu erwirken, wird sogar die Kürzung von elf Lektionen von den Gewerkschaften in Kauf genommen. Es soll auf dem Buckel der Schülerinnen und Schüler gespart werden. Solange die Mindestanforderungen von der Wirtschaft nicht erfüllt sind, kann einem Lektionenabbau nicht zugestimmt werden. Gleichzeitig frage ich mich, ob beim Sozialpartner das soziale Umfeld mitberücksichtigt worden ist: Weniger Lektionen für die Schüler können vermehrte soziale Probleme geben. Oder ist ein schleichender Abbau der Lektionen von 50 Minuten auf 45 Minuten geplant?

Dass Lehrpersonen mit einem Vollpensum entlastet werden, wie dies in der ursprünglichen Vorlage vorgeschlagen wurde, wird von Schulleitungen und Lehrpersonen begrüsst. Die Entlastung von Lehrpersonen mit einem Teilpensum wird negativ beurteilt. Die jetzige Vorlage wird als überrissen und als nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet angeschaut. Es ist mir klar, dass es sich um vereinzelte Stimmen handelt, aber auch diese dürfen gewichtet werden. Zudem ist diese Vorlage mit der Wirtschaft nicht vereinbar: Die Lehrpersonen haben einen sicheren Job, einen guten Lohn und viel Ferien (unterrichtsfreie Zeit). Bei der Volksschule sind Lohnerhöhungen von 1,5 Prozent angedacht. Von den Gewerkschaften habe ich nie vernommen, dass auf diese Lohnerhöhung verzichtet würde, wenn auf die Entlastung von Lehrpersonen mit Teilpensum verzichtet würde. Lehrpersonen mit einem Teilpensum zu entlasten und eine Lohnerhöhung zuzugestehen wird bei der Bevölkerung auf kein gutes Echo stossen. Wenn diese Vorlage umgesetzt wird, ist der Anreiz gegeben, noch mehr Teilzeitstellen zu schaffen. Der Lehrkräftemangel wird nicht abnehmen, da die Teilpensen mit ausgebildeten Lehrpersonen abgedeckt werden müssen. Also macht es Sinn, nicht die Teilpensen, sondern die Vollpensen zu fördern. Für die Schülerinnen und Schüler ist es vorteilhaft, wenn es weniger Lehrpersonen sind, mit denen sie zu tun haben, denn je weniger Lehrpersonen, desto besser können das Vertrauen und der ungestörte Unterricht aufgebaut werden. Um die gute Schulqualität längerfristig zu erhalten, müssen mehr Lehrpersonen mit einem Vollpensum angestellt werden. Deshalb werden wir die Art. 77 und 77bis ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten, und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission hat sich am 10. September 2012 zu einer halbtägigen Sitzung getroffen. Anwesend waren neben den 15 Kommissionsmitgliedern Regierungsrat Stefan Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes; Esther Friedli, Generalsekretärin; Rolf Rimensberger, Leiter Amt für Volksschule; Jürg Raschle, Leiter Dienst für Recht und Personal, sowie Franziska Gschwend, Leiterin Abteilung Recht. Sie amtete als Protokollführerin. Wie wir soeben gehört haben, haben Rat und Regierung beschlossen, die Art. 77 und Art. 77bis auszusetzen und die Behandlung später wieder aufzunehmen, nachdem Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern – Kantonaler Lehrerinnen- und Lehrerverband St.Gallen (KLV), Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD), Verband St.Galler Volksschulträger (SGV), Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) – durchgeführt worden sind. Insbesondere zur Frage, wie stark die Teilzeitlehrpersonen zu entlasten seien, mussten Nachverhandlungen geführt werden. Ausfluss dieser Nachverhandlungen ist die nun vorliegende Nachtragsbotschaft, welche wir in der vorberatenden Kommission beraten haben. Wir haben uns ausschliesslich auf die Art. 77 und Art. 77bis konzentriert. Zum Beratungsergebnis liegen Ihnen die Anträge der vorberatenden Kommission vor. Auf eine 2. Lesung der übrigen Artikel der Vorlage haben wir verzichtet.

Zur Beratung in der vorberatenden Kommission: Die Vorlage wurde allgemein als komplex und kompliziert empfunden. Es wurde auch als unüblich bezeichnet, dass in den Anhängen X Varianten und Untervarianten aufgeführt wurden, deren Beurteilung betreffend die Vor- und Nachteile zu einigen Fragen Anlass gaben. Eine deutliche Mehrheit der vorberatenden Kommission unterstützte schliesslich wichtige Punkte des neuen Verhandlungsergebnisses der Sozialpartner mit dem Bildungsdepartement:

  1. Das Vollpensum soll von 28 auf 27 Lektionen gekürzt werden.

  2. Die Lehrpersonen mit einem halben Pensum (14 Lektionen) oder mehr sollen ebenfalls entlastet werden.

Die vorberatende Kommission sprach sich aber gegen eine Lösung aus, die Mehrkosten verursacht. In der Nachtragsbotschaft der Regierung werden die Gemeinden mit jährlich zusätzlichen Kosten von 3,6 Mio. Franken und der Kanton über den Finanzausgleich mit solchen von 1,2 Mio. Franken belastet. Die Kostenneutralität der Entlastung aller Volksschullehrpersonen, die ein halbes Pensum oder mehr unterrichten, kann insbesondere erreicht werden, indem die Schülerinnen und Schüler weniger zur Schule gehen und 11 Lektionen abgebaut würden. Das wäre durchschnittlich eine Lektion pro Woche, gerechnet vom 1. Kindergartenjahr bis zur 3. Oberstufe. Da die Kinder im Kanton St.Gallen vergleichsweise sehr lange zur Schule gehen, wäre dieser Abbau aus Sicht der Sozialpartner durchaus verkraftbar. Wie der Anhang 3 auf S. 19 der Vorlage zeigt, würden die St.Galler Schulkinder auch bei einem Abbau von 11 Lektionen immer noch mehr zur Schule gehen als der Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone. Bei dieser Berechnung ist die Verlängerung der Weihnachtsferien, die der Kantonsrat kürzlich beschloss, bereits berücksichtigt. Erziehungsrat und Regierung sehen das anders: Sie wollen höchstens 8 Lektionen abbauen und die Mehrkosten auf die Gemeinden überwälzen. Die vorberatende Kommission suchte darum einen neuen Weg und schlägt dem Rat Folgendes vor:

  • An der Kürzung des Vollpensums von 28 auf 27 Lektionen soll festgehalten werden. Art. 77 soll gegenüber der ursprünglichen Vorlage unverändert bleiben. Hier sind sich Regierung und vorberatende Kommission einig.

  • Die Teilzeitlehrpersonen mit 14 und mehr Lektionen sollen nicht mit halben oder ganzen Lektionen entlastet werden, wie die Regierung vorschlägt, sondern die Entlastung soll von 27 bis 14 Lektionen linear erfolgen und kostenneutral sein.

  • Diese lineare, kostenneutrale Entlastung von einem Vollpensum bis zu einem halben Pensum von 14 Lektionen soll die Regierung nach dem Willen der vorberatenden Kommission umsetzen. Das liegt in ihrer Kompetenz, dafür braucht es keine neue Vorlage.

  • Die vorberatende Kommission verzichtet darauf, verbindlich festzulegen, wie viele Lektionen gestrichen werden sollen. Sie verzichtet auch darauf festzulegen, wie gross die Entlastung bei einem halben Pensum von 14 Lektionen sein soll. Sie kann dort mehr oder weniger als eine halbe Lektion ausmachen.

  • Die vorberatende Kommission hält schliesslich fest, dass die Entlastung durch Reduktion der Unterrichtszeit oder durch geldwerte Entschädigung erfolgen kann.

Der Entscheid der vorberatenden Kommission für diese sinnvolle und praktikable Lösung fiel in der Schlussabstimmung mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich aus.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Damit ist das Ergebnis der 1. Lesung die Grundlage für die Beratung der Vorlage in 2. Lesung.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich nehme sehr gerne Stellung zu den Voten und zur Entwicklung der Vorlage. Vorweg möchte ich Ihnen sagen, dass Sie heute die Möglichkeit haben, ein Zeichen zu setzen und die Weichen zu stellen zugunsten einer Investition in die Lehrpersonen unserer Volksschule. Wenn Sie sich damit begnügen, ein Postulat zu verabschieden, das dann irgendwann eine Lösung bringen soll, dann haben wir auf Jahre hinaus keine Lösung. Ich frage Sie: Was ist für die Qualität der Volksschule hauptsächlich verantwortlich? Es sind nicht die innovativsten Entwicklungsmodelle – auch wenn wir dies in der Bildungspolitik immer wieder diskutieren –, sondern vor allem Investitionen in die Lehrpersonen. Die Lehrpersonen machen den Löwenanteil aus, was die Schulqualität betrifft: Jede Studie, jede Untersuchung weist Ihnen nach, dass rund 80 Prozent davon auf die Qualität, auf den Einsatz und die Motivation der Lehrpersonen zurückzuführen ist. Seien Sie sich bitte bewusst, worüber wir heute reden, denn es geht um eine Investition in die richtige Richtung. Dieser Vorlage geht eine Befragung bei 3000 Lehrpersonen voraus – jede zweite Lehrperson in der Volksschule hat vor drei Jahren an dieser Befragung teilgenommen. Wir haben die gewonnenen Erkenntnisse in diese Botschaft aufgenommen mit dem Ziel, die festgestellten Mängel zu beheben. In der Zwischenzeit haben wir diese Punkte zwei Jahre lang mit sämtlichen Sozialpartnern diskutiert. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Vorlage die Resultate aus den Nachverhandlungen seit dem Februar 2012 beinhaltet. Sie stellen heute in Aussicht, dass wir weiter sind, wenn Ihnen die Regierung irgendwann wieder einen Postulatsbericht vorlegt. Ich kann Ihnen heute aber gar nichts versprechen. Die Erfahrungen aus den letzten drei Jahren sind eher ernüchternd. Was hat sich verändert, wenn Sie die Anträge der vorberatenden Kommission mit der ursprünglichen Vorlage vergleichen? Verändert hat sich, dass wir eine Entlastung von Lehrpersonen mit einem Teilpensum ab 50 Stellenprozenten, also ab 14 Wochenlektionen, vorsehen. Es ist durchaus vertretbar, dass man diese Lehrpersonen ebenfalls entlastet. Diese ist auf zwei Arten möglich: Entweder Sie entlasten die Lehrpersonen mit Teilpensum vom Unterrichten, oder es hat de facto eine leichte Lohnerhöhung zur Folge. So, wie der Antrag der vorberatenden Kommission formuliert ist, wird es nicht anders gehen als mit einer leichten Lohnerhöhung, denn alles andere ist administrativ nicht zu bewältigen. Der Vorschlag der Regierung, nämlich eine Entlastung von einer Lektion bei einem Pensum von wenigstens 21 Lektionen und von einer halben Lektion bei einem Pensum von wenigstens 14 Lektionen, ist administrativ zu bewältigen. Aber eine lineare Entlastung bei einem Pensum von wenigstens 14 Lektionen können wir den Schulverwaltungen nicht zumuten, das ist nicht praktikabel und schlicht nicht umsetzbar. Also wird es diese Lohnerhöhung für Lehrpersonen mit Teilpensum zur Folge haben. Die vorberatende Kommission gibt als Eckwert in der Begründung ihrer Anträge auch die Kostenneutralität an. Das weicht von der Nachtragsbotschaft der Regierung ab, in der wir vorgesehen haben, dass die Gemeinden und der Kanton den Teil finanzieren müssen, der über den Abbau von acht Lektionen hinausgeht.

Jetzt möchte ich Ihnen aber die zu erwartenden Konsequenzen aus den Anträgen der vorberatenden Kommission aufzeigen, und zwar bezüglich dieser Lohnerhöhung. Wir mussten in Windeseile berechnen, was dies für die Lehrpersonen mit einem Teilpensum bedeutet. Die Lohnerhöhung ist so gering, dass wir uns damit im Vergleich mit den Ostschweizer Kantonen nicht einmal um eine Position verbessern werden, sondern auf dem selben Platz im Mittelfeld verbleiben. Es ist ganz wichtig, dass Sie das sehen. Die Regierung hat bereits vorgeschlagen, dass diese Entlastung über eine Reduktion von acht Schullektionen finanziert wird. Dabei stützen wir uns auf die Empfehlung des Erziehungsrates. Wir haben das ausführlich diskutiert und in der Botschaft auch dargelegt: Wir können eine höhere Finanzierung über Lektionenabbau nicht verantworten, acht Lektionen sind das Maximum. In der Zwischenzeit haben wir auch berechnet, dass wir mit der Reduktion von acht Lektionen eine lineare Lohnerhöhung für Lehrpersonen mit einem Pensum von wenigstens 14 Lektionen finanzieren können. Dies bedeutet, dass wir die Vorgabe der Kostenneutralität gemäss Anträgen der vorberatenden Kommission einhalten können. Das ist natürlich eine ganz wichtige Botschaft an die Vertreter der Gemeinden, an die VSGP, denn deren Vertreter in der Arbeitsgruppe haben immer gesagt, dass sie ein kostenneutrales Paket unterstützen würden. Wir können die kostenneutrale Umsetzung heute gewährleisten, also müssten wir eigentlich die Unterstützung der Gemeinden erwarten können.

Wenn Sie in Aussicht stellen, jetzt keinen Entscheid zu fällen und die Problematik dann im Rahmen eines Postulatsberichts irgendwann wieder zu thematisieren, dann muss ich Sie auf zwei Dinge hinweisen: Im erwähnten Postulat enthalten war der Auftrag zur Schaffung eines neuen Berufsauftrags. Der neue, zeitgemässe und innovative Berufsauftrag ist in dieser Vorlage enthalten. Damit ist die Hälfte des Auftrages aus dem hängigen Postulatsbericht erfüllt. Sie können sich jetzt nochmals für einen Postulatsbericht aussprechen, aber dieser Teil ist in der Vorlage bereits enthalten. Richtig ist jedoch, dass die Entwicklung eines modernen Besoldungsmodells für die Volksschullehrpersonen noch ungelöst ist. Bis jetzt hat dies aber auch noch kein Kanton in der Schweiz fertiggebracht. Hätten wir das in der Zwischenzeit gekonnt, dann würde es jetzt vorliegen. Kein anderer Kanton hat das bereits, und die Nachbarkantone wie z.B. Appenzell Ausserrhoden oder Thurgau reden davon. Wir hätten das auch gerne, aber ob wir das erreichen und wie dieses Modell dann aussieht, steht in den Sternen. Einen Konsens mit den Sozialpartnern zu erreichen ist schwierig, weil in der bisherigen Diskussion jeder Ansatz in die Richtung eines solchen Modells nicht mehrheitsfähig war. Wir haben das diskutiert, Sie finden dies als eine der vielen Varianten im Anhang als Variante 6 aufgeführt. Die Variante 6 sieht eine grössere Flexibilität für die Gemeinden mit einem modernen Besoldungssystem vor. In den Nachverhandlungen stiessen wir seitens der Lehrerschaft auf vehementen Widerstand gegen ein solches Modell. Wir haben nicht einfach nichts gemacht in den letzten drei Jahren, wir haben die Diskussionen alle geführt. Ich bin überzeugt, dass der Vorschlag der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission in die richtige Richtung gehen und Sie heute ein Zeichen setzen können. Das gibt uns dann die Möglichkeit, in den nächsten Jahren unter einem etwas geringeren Druck dieses innovative Modell anzustreben. Das ist durchaus auch unser Wille. Aber wenn wir heute nichts machen, dann werden wir die nächsten Jahre keinen Schritt vorangekommen sein. In den Nachbarkantonen wie Thurgau, Zürich, Appenzell Ausserrhoden sind überall Massnahmenpakete in Erarbeitung und werden vorgelegt, und wir haben auf Jahre hinaus nichts. Mit dieser Botschaft wollen wir auf die Gefahren hinweisen, wenn uns ein Lehrermangel droht. Wenn uns v.a. der Nachbarkanton Zürich die Lehrpersonen entzieht, dann haben wir keine Handlungsmöglichkeit und stehen einfach etwas schief in der Landschaft. Wir haben auch schon darüber gesprochen, dass die Studentinnen und Studenten, die wir an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen bestmöglich ausbilden, in unserem Kanton behalten möchten. Wir laufen Gefahr, dass diese Studierenden, deren Ausbildung wir finanzieren, in andere Kantone abwandern. Dieses Geschäft hat eine grosse Tragweite, das muss ich Ihnen wirklich sagen.

Abschliessend: Die Lehrerschaft ist mit dieser Botschaft einverstanden. Der Vertreter des Präsidiums des KLV hat vor zwei Wochen an einem Konvent gesagt – ich habe es mir aufgeschrieben: «In dieser Botschaft hat es derart viel Gutes, dass diese Botschaft jetzt verabschiedet werden muss.» Das ist die Stellungnahme der Lehrerschaft. Der SGV ist mit dieser Vorlage einverstanden, die Gemeinden müssten mit der kostenneutralen Umsetzung jetzt auch einverstanden sein, die Regierung und die vorberatende Kommission sind es ebenfalls. Sie sehen: Wir sind sehr, sehr weit gekommen und haben schlussendlich wirklich Vorschläge, um einen Schritt in die richtige Richtung zu machen und jetzt ein Zeichen zu setzen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012