Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Erlass von bedingt rückzahlbaren Darlehen im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskasse der Schweizerischen Südostbahn AG

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.12.03
TitelKantonsratsbeschluss über den Erlass von bedingt rückzahlbaren Darlehen im Zusammenhang mit der Sanierung der Pensionskasse der Schweizerischen Südostbahn AG
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung4.9.2012
Abschluss26.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 24. September 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.11.2012Gesamtabstimmung88Zustimmung0Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen der Prüfung des Voranschlags 2013 vom 8. und 9. November 2012 hat die Finanzkommission die Vorberatung über diesen Kantonsratsbeschluss durchgeführt. Das Vorsorgewerk der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) befindet sich seit mehreren Jahren in einer schwierigen Situation. Auslöser des Problems waren ungeeignete Anlagestrategien und Fehlspekulationen seitens der Sammelstiftung Ascoop. Ab dem Jahr 2006 wurden deshalb durch den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung des Unternehmens diverse Sanierungsmassnahmen eingeleitet. Nach ersten Sanierungsschritten hat die SOB auf der Basis eines Sanierungskonzepts die Umwandlung der Pensionskasse vom Leistungs- zum Beitragsprimat durchgeführt und einen paritätisch finanzierten Sanierungsbeitrag von 3 Prozent eingeführt. Ende des Jahres 2009 betrug der Deckungsgrad des Vorsorgewerks der SOB 75,11 Prozent, und die Deckungslücke belief sich auf rund 44 Mio. Franken. Mitte des Jahres 2010 wurde als weiterer Sanierungsschritt der Wechsel von der Sammelstiftung Ascoop zur neu gegründeten Symova vollzogen. In Abstimmung mit den Sozialpartnern und der Sammelstiftung Symova verpflichtete sich die SOB zur Einhaltung des Sanierungspfands, das mit der Ascoop festgelegt wurde. Im August 2011 sanken die Renditen von Anleihen der Eidgenossenschaft auf einen neuen historischen Tiefstand von 1 Prozent. Aus diesem Grund sank die erwartete Rendite dramatisch. Die SOB ist nach Prüfung verschiedener Lösungsmöglichkeiten zum Schluss gelangt, dass sich nur die Variante «Verzicht auf die Rückzahlungspflicht von bedingt rückzahlbaren Darlehen» einfach und rasch realisieren lässt. Mit dieser Massnahme sollte die Bilanz der SOB nachhaltig saniert werden. Für den Kanton St.Gallen würde dies bedeuten, dass er auf fünf bedingt rückzahlbare Darlehen mit einem Anteil von insgesamt Fr. 9'661'000.- verzichten müsste. Die bedingt rückzahlbaren Darlehen sind bereits abgeschrieben und nicht mehr in der Bilanz der Staatsrechnung aufgeführt. Einzig für den Verzicht auf die Rückzahlung des Elektrifikationsdarlehens vom 5. Juli 1938 ist im Bilanzkonto 207190 «Rückstellungen, Darlehen an Privatbahnen» ein Betrag von Fr. 115'537.45 aufzulösen. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Kantonsratsbeschluss mit 12:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012