Geschäft: Kein Handlungsbedarf beim Gebührentarif für Beurkundung und Grundbucheintrag?
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.12.28 |
Titel | Kein Handlungsbedarf beim Gebührentarif für Beurkundung und Grundbucheintrag? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 6.6.2012 |
Abschluss | 25.9.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Dürr-Widnau | 3.12.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.9.2012 | Wortmeldung | Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Ich nehme positiv zur Kenntnis, dass die Regierung eine Gesamtrevision des Gebührentarifs angedacht hat und in diesem Zusammenhang bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Die im Vergleich mit den Nachbarkantonen relativ hohen Ansätze, die wir für Beurkundungen und Grundbucheinträge haben, zwingen uns zu einer Überprüfung. Es ist auch im Interesse unserer Gemeinden, das diese sich nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip zu verletzen. Aus den Abklärungen erhoffe ich mir auch wertvolle Erkenntnisse, was andere Kantone besser oder allenfalls kosteneffizienter abwickeln als wir im Kanton St.Gallen. Ich bin überzeugt, dass die anderen Kantone ebenfalls mindestens kostendeckende Gebühren einverlangen. Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Projektplanung: Es ist klar, dass gewisse Projekte ihre Zeit brauchen, um gut abgewickelt werden zu können, und ich gebe mir Mühe, für gewisse Zeitpläne Verständnis zu zeigen. Hier muss ich sagen, zweieinviertel Jahre bis zur Einführung eines neuen Gebührentarifs, da kann man sicher nicht von einem sportlichen Fahrplan sprechen. Ich hätte mir gewünscht und bin der Auffassung, das hätte man auch früher umsetzen können. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |