Geschäft: Kein Handlungsbedarf beim Gebührentarif für Beurkundung und Grundbucheintrag?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.28
TitelKein Handlungsbedarf beim Gebührentarif für Beurkundung und Grundbucheintrag?
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung6.6.2012
Abschluss25.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 6. Juni 2012
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 14. August 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2012Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich nehme positiv zur Kenntnis, dass die Regierung eine Gesamtrevision des Gebührentarifs angedacht hat und in diesem Zusammenhang bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde.

Die im Vergleich mit den Nachbarkantonen relativ hohen Ansätze, die wir für Beurkundungen und Grundbucheinträge haben, zwingen uns zu einer Überprüfung. Es ist auch im Interesse unserer Gemeinden, das diese sich nicht dem Vorwurf aussetzen müssen, das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip zu verletzen. Aus den Abklärungen erhoffe ich mir auch wertvolle Erkenntnisse, was andere Kantone besser oder allenfalls kosteneffizienter abwickeln als wir im Kanton St.Gallen. Ich bin überzeugt, dass die anderen Kantone ebenfalls mindestens kostendeckende Gebühren einverlangen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Projektplanung: Es ist klar, dass gewisse Projekte ihre Zeit brauchen, um gut abgewickelt werden zu können, und ich gebe mir Mühe, für gewisse Zeitpläne Verständnis zu zeigen. Hier muss ich sagen, zweieinviertel Jahre bis zur Einführung eines neuen Gebührentarifs, da kann man sicher nicht von einem sportlichen Fahrplan sprechen. Ich hätte mir gewünscht und bin der Auffassung, das hätte man auch früher umsetzen können.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012