Geschäft: LungenLiga und Bundesgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.31
TitelLungenLiga und Bundesgesetz
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung7.6.2012
Abschluss25.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2012
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 4. September 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Regierungsrätin Hanselmann machte in der Junisession 2012 die Aussage, finanzielle Unterstützung an die Lungenliga wäre aufgrund einer Bundesgesetzverordnung vorgeschrieben. Mit der nun erhaltenen Antwort stellt die Regierung die Aussage in Frage. Ich bin für diese Richtigstellung dankbar. Es darf nicht sein, dass im Zuge von Einsparmöglichkeiten nur ein Teil der Wahrheit kommuniziert wird und damit verschwiegen wird, dass man die Zahlungen an die Lungenliga nicht von Gesetzes wegen her machen muss, sondern man kann dies z.B. mittels einer Leistungsvereinbarung machen. Das hätte man jetzt konkret, um die Zahlen, welche ich erhalten habe, zu benützen, auch machen können.

In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 66'000 Franken an die Lungenliga überwiesen, dass ergibt pro Jahr 22'000 Franken. Hochgerechnet auf die gemachten Untersuchungen im Jahr 2011, darin enthalten auch die Umgebungsuntersuchungen und die getesteten Personen, ergibt sich dabei ein Schnitt von Fr. 73.30 pro Person. Von den gemachten Erkenntnissen wurden drei Erkrankungen festgestellt und bei 11 Patientinnen und Patienten eine Tuberkulosetherapie angeordnet.

Mir scheint der Betrag von 22'000 Franken für die gemachten Feststellungen und Erfahrungen in einem geordneten Masse und dürfte daher auch korrekt kommuniziert werden. Es darf nicht sein, dass falsche Angaben gemacht werden, welche den Eindruck erwecken, hier will man was verschleiern, das wäre schade für die wichtige Sache und schade für die Patientinnen und Patienten, welche dank dieser Massnahmen rechtzeitig eine Therapie machen konnten.

Im Vorfeld dieser Beantwortung meiner Fragen habe ich diese Angaben auch in den Medien kundgetan. Ich habe hier noch die Richtigstellung, falls Regierungsrätin Hanselmann diese haben möchte. Die Zahlen, welche ich verwendet habe, sind meine Zahlen. Hier wäre das Resultat bzw. das Ergebnis noch nachzulesen. Es sind schon die richtigen Angaben auch im Vorfeld gemacht worden.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012