Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.12.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2013
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung26.6.2012
Abschluss30.4.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2013
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 26. Juni 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 27. Februar 2013
AntragKommissionsbestellung vom 24. September 2012
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 8./9. November 2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. Mai 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.2.2013Schlussabstimmung89Zustimmung13Ablehnung18
Statements
DatumTypWortlautSession
26.11.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen der Prüfung des Voranschlags 2013 vom 8. und 9. November 2012 hat die Finanzkommission die Vorberatung über diesen Kantonsratsbeschluss durchgeführt. Die Schweizerische Südostbahn AG (SOB), die grösste Privatbahn für den Kanton St.Gallen, beförderte im Jahr 2011 13,24 Mio. Personen. Die Leistungen des Unternehmens wurden von den Kantonen Zürich, Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, St.Gallen und Thurgau sowie vom Bund im Jahr 2011 mit insgesamt 66,26 Mio. Franken abgegolten. Bisher wurden der SOB 546,2 Mio. Franken an Investitionsbeiträgen gewährt. Der St.Galler Anteil belief sich auf 146,2 Mio. Franken. Die SOB will die Investitionspolitik der vergangenen Jahre fortführen und sich auch in den Jahren 2013–2016 grundsätzlich auf folgende Bereiche konzentrieren: Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten, Modernisierung der Anlagen, Sicherheit, Rationalisierung, Kundennutzen. Wie in früheren Jahren hat deshalb die SOB beim Bund und bei den Kantonen den Investitionsbedarf auch für das Jahr 2013 angemeldet. Für das südliche und östliche Bahnnetz weist die SOB einen Netto-Darlehensbedarf (Investitionsdarlehen) von Fr. 29'340'766.- aus. Nach Abzug eigener Mittel und Beiträge von anderen Kantonen beantragt die SOB beim Kanton St.Gallen ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen in der Höhe von Fr. 8'733'307.-. Der Sonderkredit für den St.Galler Anteil wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2015 innert fünf Jahren abgeschrieben. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Kantonsratsbeschluss mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Da kann ich gern einige Ausführungen machen. Wir haben hier rein kreditrechtlich ein Darlehen, das wir aber als Kredit einsetzen und entsprechend abschreiben müssen. Die SOB hat natürlich ein Bauprogramm, das haben wir ausgeführt. Wir bauen nicht alle diese Einzelprojekte sofort, sondern das ist ein Rahmen. Und in diesem zeitlichen Rahmen werden die Teilprojekte realisiert. Der Einfachheit halber setzen wir den Abschreibungsbeginn dann an, wenn alle Teilprojekte realisiert sind. Das ist eigentlich die Begründung. Man könnte es natürlich auch anders machen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ich habe eine Verständnisfrage: Wir haben im Sparpaket II die Abschreibungsintervalle heraufgesetzt, und jetzt heisst es im Entwurf der Regierung unter Ziff. 1 Abs. 2: «Der Sonderkredit wird […] ab dem Jahr 2015 innert fünf Jahren abgeschrieben.» Sollte man das nicht auch ändern?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Die Frage ist nicht ganz beantwortet. Es geht mir um die Abschreibungsfrist von fünf Jahren. Im Sparpaket II ist vorgesehen, die Abschreibungsfristen zu verlängern.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Diese Vorhaben haben wir eigentlich immer so abgeschrieben. Wir haben beim Sparpaket II – wenn ich das richtig in Erinnerung habe – beschlossen, dass wir den Abschreibungsbeginn verändern, und dann haben wir die Sondersituation bezüglich der Spitalbauten. Das haben wir im Zusammenhang mit den Abschreibungsmodalitäten diskutiert. Aber dass man generell die Abschreibungsfristen korrigiert – es kann sein, dass wir dies noch diskutieren –, ist nach meiner Erinnerung bis jetzt so nicht der Fall gewesen. Der Abschreibungsbeginn ist die Korrektur, die wir im Sparpaket II vorgenommen haben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
25.2.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013