Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.12.01
TitelKantonsratsbeschluss über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung28.6.2012
Abschluss27.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 25. September 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 26. November 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 8. Oktober 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Juli 2012
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu Ziff. 1 vom 26. November 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2012Eintreten69Zustimmung42Ablehnung9
28.11.2012Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion43Zustimmung66Ablehnung11
28.11.2012Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach58Zustimmung46Ablehnung16
27.2.2013Schlussabstimmung ohne Erreichen der erforderlichen Mehrheit von 61 Stimmen60Zustimmung45Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2012Wortmeldung

Ich fühle mich durch Regierungsrat Würth etwas herausgefordert, weil ich glaube die Bemerkung war auch in unsere Richtung geäussert, dass wir gegen Public Private Partnership sind. Ich muss sagen, ich habe Göldi-Gommiswald gestern gratuliert, weil er eine grosse Public Private Partnership in seiner Gemeinde realisiert hat, ich glaube, im Rahmen von 10 Mio. Franken. Der Unterschied ist, er konnte seinen Bürgerinnen und Bürgern sagen, bevor sie abgestimmt haben, wie viel Prozent ist Public und wie viel Prozent ist Private. Vielleicht habe ich das nicht mitgekriegt. Darum kann Regierungsrat Würth das noch klären. Wie viel ist denn der Private-Anteil von diesen 3 Mio. Franken, die dann die Telag übernimmt? Wenn Sie das klären können, können wir das ja einrechnen. Wir haben einfach gesagt, es heisst teilen. Also machen wir 50:50. Das haben wir einberechnet. Unseriös finde ich das, wenn wir nicht eine klare Vorlage haben in Elementen, die man doch durchaus hätte klären können.

Zu Altenburger-Buchs: Sie sagen, man muss hier grosszügiger sein. Der Zweckbau ist nicht dienlich. Ich habe schon ein bisschen Mühe, wenn wir über Personalkürzungen reden und Sie sagen, dort darf es nicht sein, und wenn Sie aber nachher bei den Investitionen sagen, dort dürfen wir grosszügig sein bzw. dort dürfen wir keinen Zweckbau machen. Diese 2,8 Mio. Franken, die wir mehr ausgeben gegenüber unserem Vorschlag, der muss über zehn Jahre abgeschrieben werden. 280'000 Franken, die im Budget im Voranschlag uns wieder fehlen und die wir dann wieder über Personalkürzungen einhalten müssen. Hier müssen Sie konsequent sein.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GLP/BDP-Fraktion befürwortet einen Neubau des Fischereizentrums in Steinach. Die Erhaltung der Biodiversität und die fischereiliche Nutzung stehen für sie klar im Vordergrund. Ein Grund, weshalb die in Weesen gezüchteten Fische nicht in der Thur oder dem Bodensee leben können, besteht in ihrer genetischen Verschiedenheit. Ich hoffe, dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes diesen Sachverhalt noch erklärt. Im Zusammenhang mit den grossen Sparanstrengungen des Kantons ist für das Fischereizentrum zwingend ein möglichst kostengünstiges Projekt zu erstellen. Der Bau eines gemeinsamen Seewasserpumpwerkes und einer gemeinsamen Seewasserleitung mit der Firma Telag sowie die Nutzung der industriellen Abwärme sind sinnvoll. Wenn gemeinsam gebaut wird, erwartet die GLP/BDP-Fraktion aber auch, dass sich die Firma Telag zur Hälfte an den Kosten der Seewasserpumpe und der Seewasserleitung beteiligt. Davon steht jedoch nichts Verbindliches in der Botschaft. Wenn die Kosten für das Seewasserpumpwerk mit der Firma Telag geteilt werden und auf einen Architekturwettbewerb verzichtet wird, sind mit einer etwas bescheideneren Ausführung ohne weiteres Einsparungen von 2,8 Mio. Franken möglich. Sogar aus Fischereikreisen ist zu hören, dass das Projekt überdimensioniert sei. Die GLP/BDP-Fraktion ist überzeugt, dass ein verbindliches Kostendach von 10 Mio. Franken für einen einfachen Zweckbau völlig ausreicht.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der SVP-Fraktion fehlt nach wie vor eine Vergleichsstudie zwischen den Standorten Steinach und Goldach. Deshalb beantragt sie Nichteintreten. Ein Vergleich wurde lediglich den Mitgliedern der vorberatenden Kommission vorgelegt. Der Standort Goldach, der im Besitz der Stadt St.Gallen ist, wurde vor Jahren von der Regierung als sehr geeignet bezeichnet, doch nun leider fallen gelassen. Die SVP-Fraktion könnte sich vorstellen, dass das Projekt auf dem Areal in Goldach den Kanton günstiger zu stehen käme. Wie in Erfahrung gebracht, könnte das Grundstück in Goldach im Baurecht übernommen oder allenfalls sogar erworben werden. Gemäss Medienberichten kommt dieser Standort nicht mehr in Frage, weil auf der Parzelle ein Baurecht eingetragen ist. Gemäss den Plänen, welche uns vorgelegt worden sind, tangiert dieses aber in keiner Weise eine allfällige Fischzuchtanlage. Damit wird die Begründung des Kantons hinfällig. Des Weiteren sieht die SVP-Fraktion entscheidende Vorteile an diesem Standort, weil schon eine neuwertige und bestens gewartete Seewasserleitung besteht. Die Regierung ist aufgefordert, erneut das Gespräch mit der Stadt St.Gallen zu suchen und unter den geänderten Bedingungen nochmals zu verhandeln.

Für die SVP-Fraktion sind auch die Kosten absolut nicht nachvollziehbar. Bei diesem Projekt könnte ein hoher Millionenbetrag eingespart werden, ohne dass jemand darunter leiden würde. Und die Fischer, die mit viel Herzblut die Fische einbringen, bekämen dennoch ein zweckmässiges Zentrum. Die SVP-Fraktion rechnet mit etwa dem halben Betrag, d.h. gut 6 Mio. Franken; mehr liegt sowieso nicht drin. Zudem wurde sie auch darüber informiert, dass die Transportwege von Fischeiern, Jungfischen usw. länger als 6 Min. dauern, und das wird auch in Zukunft – unabhängig vom Standort – so bleiben. Folglich spielt der Standort höchstens eine sekundäre Rolle. Die SVP-Fraktion wird in der Spezialdiskussion noch Anträge stellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Gestern Universität und heute Fische. Im Prinzip war es gestern und Sie beweisen es durch Ihre Haltung heute, eine Strafaktion gegen die Kreativität einer selbständig-rechtlichen Anstalt. Heute soll ein Kostendach gesprochen werden ohne jegliche Pläne und Bauvorlage. Das ist unseriös. Die Kürzung der GLP/BDP-Fraktion ist nicht belegter als die 12,8 Mio. Franken der Regierung oder des Vorstehers des Baudepartementes. Aber ich kann Ihnen versichern, nach 20 Jahren Kantonsrat, wir haben immer noch einen Luxusstandard in öffentlich-rechtlichen Bauten, und auch die Fische im Laich werden sich schämen, wenn sie dann den Standard sehen. Sie können diese Kürzung beschliessen, ohne dass etwas abgespeckt werden muss an diesem Projekt. Dann können Sie noch tiefer bauen und zeigen, Sie haben das Kostendach, das wir neu setzen, auch nicht ausgekostet.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der GLP/BDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich lehne es ab, den Kredit um rund 2,8 Mio. Franken oder mehr als 20 Prozent zu kürzen. Allerdings bin ich persönlich nicht in der Lage, die Kosten für dieses Projekt abzuschätzen, nicht einmal für die Elektroinstallationen, für die ich mich eigentlich als ausgewiesener Fachmann sehe. Ich glaube aber, dass die Antragsteller hier aus der Hüfte schiessen und einen sehr unseriösen Antrag gestellt haben. Ich vertraue darauf, dass das Baudepartement die Zeichen der Zeit erkannt hat und Vorlagen ausarbeitet, die zweckmässig und realistisch sind und vor allem haushälterisch mit den finanziellen Mitteln umgehen. Wenn ich dieses Vertrauen nicht mehr haben kann, dann besteht ein gröberes Problem, bei dem man ganz anders über die Bücher müsste. Zum Kostendach: Die 12,8 Mio. Franken sind ein Kostendach. Es ist nicht verboten, dieses zu unterschreiten. Es ist für die Projektierenden eine riesige Herausforderung, eine Kostenminderung zu begründen. Ich bin aber überzeugt, dass das Baudepartement dies sieht. Zum Wettbewerb: Ich bin überhaupt kein Freund von Wettbewerben, v.a. wenn die Kriterien falsch gewichtet sind. Wenn das Kriterium «Wirtschaftlichkeit» genügend gewichtet wird – und das ist bei dieser Vorlage sicher möglich, weil es um viel Technisches geht -, dann kann ein Wettbewerb aber zu guten Resultaten führen. Wichtig ist, dass die richtigen Architekten eingeladen werden und die Jury richtig bestimmt wird. Zur Telag: Ich verstehe nicht, dass die GLP/BDP-Fraktion versucht, dieses ökologisch sinnvolle Projekt zu torpedieren.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das ist die Begründung. Wenn der Kantonsrat nicht eintritt, dann ist das Geschäft erledigt. Ein Rückweisungsantrag jedoch kann eine neue Botschaft hervorrufen. Es gibt dazu das Beispiel des Feuerwehrberichtes. Deshalb haben wir nach Konsultation von Art. 93 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates folgendes Vorgehen als richtig erachtet: Zuerst wird über die Rückweisung, dann über das Eintreten abgestimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Zu Häusermann-Wil: hinter vorgehaltener Hand: Ich sage es Ihnen offen. Ich schätze die Kommissionsmitglieder dieser vorberatenden Kommission und auch die CVP-EVP-Fraktion sowie die FDP-Fraktion so ein, dass sie sich in der vorberatenden Kommission und auch in diesem Rat mit offenem Visier melden und auch stellen. Alles andere wäre eine Unterstellung.

Zum Kostendach: Regierungsrat Haag hat den Kommissionsmitgliedern an dieser vorberatenden Kommission explizit versprochen, dass dieses Kostendach auf keinen Fall überschritten wird. Hier steht er in der Verantwortung. In der vorberatenden Kommission wurde im Übrigen kein Antrag auf eine Reduktion der Baukosten gestellt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Frick-Sennwald: Ihr Votum beinhaltet nur das Nichteintreten. Jedoch liegt seitens der SVP-Fraktion auch noch ein Rückweisungsantrag vor. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies zwei verschiedene Sachen sind.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe völlige Übereinstimmung signalisiert mit dem Eintretensvotum von Häusermann-Wil. Ich habe mein Votum vorhin in die Richtung zu diesen Liberalen gerichtet und nicht zu jenen Liberalen. Also für mich ist das völlig okay, die Frage, wie die Aufteilung ist. Diese Verhandlungen werden durch das Baudepartement geführt. Ich habe gesagt, die Telag wartet jetzt mal, ob diese Bereitschaft überhaupt kommt seitens des Parlamentes. Dann werden wir nach Massgabe des Nutzens eine Aufteilung selbstverständlich finden. Aber das wird selbstverständlich ein substanzieller Beitrag sein.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Das ist so.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

hält am Ordnungsantrag fest.

Nach Rücksprache mit dem «juristischen Gewissen Ritter-Sonderegger-Altstätten» halte ich meinen Ordnungsantrag aufrecht, nämlich, dass wir zuerst über Eintreten abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag zum Abstimmungsverfahren.

Irgendwie ist das Ganze einfach unlogisch. Ich nehme zwar nicht an, dass der Kantonsrat nicht auf die Vorlage eintritt, aber wenn er tatsächlich nicht eintritt, ist die Vorlage vom Tisch. Und dann ist es müssig, noch über eine Rückweisung zu philosophieren oder abstimmen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Wir werden, bevor wir über das Eintreten abstimmen, den Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zur Abstimmung bringen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich kann der soeben gehörten Auslegung nicht folgen. Aber ich will nicht diese zur Diskussion stellen, sondern den Rückweisungsantrag. Der vorliegende Rückweisungsantrag erteilt nämlich gar keinen Auftrag. Da frage ich mich, was denn die vorberatende Kommission mit dieser Rückweisung ohne konkreten Antrag machen soll.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Der Antrag besagt, dass die SVP-Fraktion einen Neubau des Fischereizentrums unterstützt. Das ist aber eine andere Frage. Und gerade deshalb wäre Nichteintreten jetzt das Falsche.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Der Auftrag ist klar: Es soll ein umfassender Vergleich der Standorte Steinach und Rietli in Goldach einbezogen werden, der in der aktuellen Botschaft nicht ausführlich zu Wort gekommen ist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Fischzuchtanlage Rorschach kann am heutigen Standort nicht mehr weiterbetrieben werden. Die SPG-Fraktion bedauert, dass der Baurechtsvertrag mit der Stadt Rorschach und der Standortgemeinde Rorschacherberg nicht verlängert werden konnte, war der Standort doch an bester Lage, auch wenn bei der Infrastruktur grössere Investitionen angefallen wären. Für die SPG-Fraktion ist es selbstverständlich, dass der Kanton St.Gallen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Fischereigesetz vom 10. Juni 2008 nachkommt. In Art. 1 sind folgende Aufgaben und Ziele definiert:

  • a) Schutz, Verbesserung, Wiederherstellung und Aufbau der Lebensräume der einheimischen Fische, Krebse, Fischnährtiere und anderer im Wasser lebenden Kleintiere (im Folgenden Wassertiere);

  • b) Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt und des Bestandes einheimischer Wassertiere;

  • c) Schutz bedrohter Arten und Rassen von Wassertieren;

  • d) nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände.

Die Fischerei in unseren Binnengewässern und im Bodensee mit seinen 150 Berufsfischern – davon 15 aus dem Kanton St.Gallen – hat eine wirtschaftliche und touristische Bedeutung. Es wäre doch komisch, wenn ein Gastronomiebetrieb am Bodensee als Mittagsmenu «frische Felchen aus Asien» anschreiben müsste. Wie bereits erwähnt, ist der gesetzliche Auftrag gegeben. Die seit 1981 vom Kanton betriebene Fischzuchtanlage zeigt wesentliche Mängel auf und entspricht einer zeitgemässen Führung nicht mehr. Die zu erfüllenden Aufgaben einer Fischzuchtanlage und die Standortanforderungen hat die vorberatende Kommission ausführlich aufgeführt. Eine zeitgemässe Fischzuchtanlage fördert die Artenvielfalt der einheimischen Fischarten. Aus Sicht der SPG-Fraktion erfüllt das zu erwerbende Grundstück in Steinach die Standortanforderungen. Mit dem Bau eines gemeinsamen Seewasserpumpwerks und einer Seewasserleitung können Synergien mit der Firma Telag genutzt werden. Mit dem Bau des kantonalen Fischereizentrums kann auch die Umgebung aufgewertet und mit dem schützenswerten Baumbestand vernetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die fischereiliche Bewirtschaftung natürlicher Gewässer war in den letzten Jahrzehnten einem entscheidenden Wandel unterworfen. Standen bis anhin fischereiwirtschaftliche Ziele im Vordergrund der Aktivitäten, so fanden mehr und mehr fischereiökologische Überlegungen Einzug in die Fischwirtschaft. Bei der Fischzuchtanlage Rorschach handelt es sich nicht nur um eine reine Bewirtschaftungsanlage, sondern aufgrund der umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten um ein echtes Fischereizentrum. Im Oktober 2011 ist der Baurechtsvertrag für dieses Fischereizentrum in Rorschach ausgelaufen. Damit der gesetzliche Auftrag weiterhin erfüllt werden kann, ist ein Ersatz der Fischzuchtanlage Rorschach notwendig. Als Zielsetzung ist im Fischereigesetz u.a. die Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der natürlichen Artenvielfalt und des Bestandes der einheimischen Wassertiere – der ganze Artenschutz – festgehalten. Eine neue Fischzuchtanlage entspricht einem übergeordneten Interesse zur Erhaltung der Biodiversität und zur Sicherstellung der fischereilichen Nutzung. Drei Viertel der einheimischen Fisch- und Krebsarten sind gemäss roter Liste gefährdet, und die Fischbestände sind in den letzten 30 Jahren massiv zurückgegangen. Wird die Anlage nicht ersetzt, kann die fischereiliche Bewirtschaftung der Gewässer – mit Ausnahme des Gebietes Walensee-Linth, das durch die Fischzuchtanlage Weesen abgedeckt wird – nicht mehr gewährleistet werden. Dass ein Ersatz für die Fischzuchtanlage notwendig ist, steht für die CVP-EVP-Fraktion ausser Diskussion. Auch darf man den wirtschaftlichen Aspekt nicht ausser Acht lassen, gibt es doch im Kanton St.Gallen rund 20 Berufsfischerinnen und Berufsfischer. Ebenso gibt es im Kanton St.Gallen mehr als 3'000 aktive Fischerinnen und Fischer, und es werden jährlich über 10'000 Patente abgegeben. Die Einnahmen aus dem Fischereiregal belaufen sich auf rund 800'000 Franken.

Was die Standorte Steinach und Rietli Goldach betrifft, so konnten die Ausführungen der Vorsteher des Baudepartementes bzw. des Volkswirtschaftsdepartementes in der vorberatenden Kommission Klarheit schaffen. Gegen den Standort Rietli Goldach sprechen insbesondere das auf 20 Jahre beschränkte Baurecht, der aufwendige Betrieb der auf zwei Geschosse verteilten Nutzung – eine Geschossfläche von 2'070 m2 anstelle von 950 m2 – sowie die hohen jährlichen Betriebskosten für die Warmwasserproduktion und den Unterhalt. Das Grundstück in Steinach erfüllt die geforderten Rahmenbedingungen am besten, denn das momentan noch in der Grünzone liegende Grundstück ist für dieses Projekt geeignet und kann zu Eigentum erworben werden. Mit dem gemeinsamen Betrieb des Seewasserpumpwerkes der Tyco Electronics Logistics AG (abgekürzt Telag) kann zudem eine optimale Win-win-Situation für den Kanton St.Gallen und die Firma Telag mit ihren rund 370 Mitarbeitenden geschaffen werden. Die Firma Telag kann ihr Kühlsystem den umwelttechnischen Anforderungen anpassen. Im Gegenzug kann der Kanton die lndustrieabwärme zur Erwärmung der Aufzuchtanlagen und zur Beheizung der Räume nutzen. Zudem kann der Kanton, anders als beim Standort Rietli Goldach, jährliche Betriebskosten von über 100'000 Franken einsparen. Die Anlagekosten für das Fischereizentrum Steinach mit allen Anlageteilen belaufen sich auf 12,8 Mio. Franken. Da noch kein ausgearbeitetes Bauprojekt vorliegt, liegen entsprechend auch noch keine detaillierten Baupläne vor. Die Baukosten sind als Kostendach fixiert und die vorberatende Kommission nahm ausdrücklich davon Kenntnis, dass diese eingehalten werden. Die CVP-EVP-Fraktion bevorzugt klar eine nachhaltige Lösung, bei welcher der Kanton Eigentümer ist. Beim Standort Steinach ergibt sich eine gesamtwirtschaftlich nachhaltige Lösung. Das sich an bester Lage befindliche Rietli steht somit für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde Goldach zur Verfügung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die FDP-Fraktion verkennt keineswegs die Aufgabe der öffentlichen Hand für die Erhaltung der Artenvielfalt und des Bestandes der einheimischen Wassertiere. In den letzten Jahren sind deshalb gerade im Bereich der Verbesserung und Wiederherstellung von natürlichen Gewässerräumen namhafte Investitionen getätigt worden, die dem Vernehmen nach auch bereits bezüglich Fischerei beachtliche Ergebnisse zeitigen. Der Kanton verfügt zudem über diverse Zuchtanlagen, beispielsweise in Weesen. Aber es gibt auch verschiedene private Anlagen. Die Regierung unterbreitet nun eine Vorlage, die dem Kantonsrat ein neues Fischzuchtzentrum für 13 Mio. Franken schmackhaft machen will. Sie macht dabei absolute Notwendigkeit und Dringlichkeit für dieses Vorhaben geltend. Sie unterbreitet uns aber kein konkretes Projekt.

Zur Notwendigkeit: Das kantonale Fischereigesetz – und das findet sich in der Vorlage nirgends – enthält in Art. 12 eine Kann-Vorschrift, die wie folgt lautet: «Der Kanton kann Fischzuchtanlagen betreiben oder sich daran beteiligen, wenn dies für die Erhaltung der Artenvielfalt und die Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung erforderlich ist.» Der Kanton betreibt aber bereits in Weesen eine luxuriöse Anlage, die in der Vorlage keine Erwähnung findet. Ebenso wenig gibt es Angaben über die konkreten Abklärungen zu Möglichkeiten, sich an bestehenden, allenfalls ausserkantonalen oder sogar internationalen Anstalten zu beteiligen. Vielmehr will die Regierung den Kantonsrat glauben machen, dass im Walenseewasser gezüchtete Fische nicht im Bodensee ausgesetzt werden können. Ich weiss aber sicher, dass zumindest diejenigen Fische, die im Walensee aufgezogen werden, das Zürichseewasser vertragen. Des Weiteren wird gesagt, dass für die Fische der Transport zu lange dauere sowie tödlich und zu teuer sei. Private Fischzuchten beweisen das Gegenteil.

Zur Dringlichkeit: Hier stellt sich die Frage, weshalb die Regierung erst «fünf nach zwölf» diese Vorlage bringt, obwohl die ganze Sache bereits seit mehreren Jahren absehbar geworden ist. Einmal mehr kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Kantonsrat mit der normativen Kraft des Faktischen vor eine Schicksalsfrage – diese heisst hier: Fisch oder nicht Fisch? – gestellt werden soll. Im Zusammenhang mit einschneidenden Spar- und Entlastungsmassnahmen, auch im Personalbereich, ist eine Zustimmung zu dieser wohl wünschenswerten, aber viel zu teuren und unausgereiften Vorlage unverantwortlich. Daran ändert auch die damit verbundene, aber versteckte Wirtschaftsförderungsmassnahme nichts. Die interessierte Unternehmung Telag beteiligt sich nicht an den Investitionen der gemeinsamen Pumpanlage, und Garantien für die Synergien bei den Betriebskosten können keine gegeben werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die ziemlich schwierige Aufgabe, eine Fischzuchtanlage mit all den Rahmenbedingungen zu bauen bzw. zu betreiben, haben wir im Jahr 2007 vom Volkswirtschaftsdepartement erhalten. Es ist anspruchsvoll, am Ufer des Sees ein Grundstück für eine Fischzuchtanlage zu finden, und dann erst noch eines, das alle Bedingungen erfüllt. Eigentlich könnte das Ganze eine einfache Aufgabe sein: Die Anlage in Rorschach ist überholt, ist nicht mehr zeitgemäss, könnte saniert und auf den neusten Stand gebracht werden. Weshalb aber geht das nicht so einfach? Es gibt ein Baurecht, das ausgelaufen ist und das uns zum Auszug zwingt. Deshalb erstaunen mich das grosse Engagement und die vielen Erklärungen, erneut kurzfristig Geld an einem anderen Ort in ein Bauwerk bzw. Mietverhältnis zu stecken, um dann wieder verreisen zu müssen. Das ist kurzsichtig und falsch. Es ist richtig, dass die Suche verschiedene Standorte aufgezeigt hat. Und es war schwierig, zwischen drei verschiedenen Gemeinden, drei verschiedenen Nutzern mit verschiedenen Kompetenzen und verschiedenen Geschwindigkeiten zu entscheiden. Letztlich haben wir uns in sorgfältiger Abwägung der verschiedenen Möglichkeiten für den Standort Steinach entschieden.

Ich habe nicht bemerkt, dass zwischendurch gewisse Mitglieder dieses Rates sich an einzelnen Standorten erkundigt haben und geglaubt haben, das sei so einzig richtig. Die konkreten Rahmenbedingungen waren dann jedoch etwas anders. Deshalb haben wir in der Bauvorlage nur die Lösung vorgestellt und nicht noch alles andere, was zwar geprüft wurde, aber nicht in Frage kam. In der vorberatenden Kommission habe ich sodann die Entstehung und Evaluation seit dem Jahr 2007 detailliert und chronologisch aufgezeigt und dargelegt, weshalb wir letztendlich und überzeugt zum Standort Steinach gekommen sind. Es macht keinen Sinn, am Standort Goldach ein Baurecht für 20 Jahre oder eine Mietlösung für 25 Jahre anzustreben. Inzwischen sind die Stadt St.Gallen als Eigentümerin und die Gemeinde Goldach als Standortgemeinde bereits an einer Arealentwicklung. Sie haben auch weitere Verträge abgeschlossen, nachdem sie dem Kanton – der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes hat es gesagt – im Frühjahr 2011 definitiv abgesagt haben. Deshalb war dieser Standort keine Option mehr. Noch ein Wort zur Vorlage. Es ist erst das zweite Mal – nach der Mehrzweckanlage in Sargans -, dass dem Kantonsrat eine Vorlage mit Kostendach und nicht eine fertige Bauvorlage unterbreitet wird. Weshalb? Die Regierung ist der Ansicht, dass hier eine besondere Situation vorliegt. Normalerweise kauft der Kanton ein Grundstück, welches dann in der Bauvorlage vorgestellt, in das Verwaltungsvermögen überführt und abgeschrieben wird. Kommt eine Bauvorlage nicht zustande, dann würde er das Grundstück wieder verkaufen. Dieses besondere Grundstück hier taugt aber nur für eine Fischzuchtanlage, ansonsten gäbe es keine Verwendung. Ein Grundeigentümer ist aber nicht bereit, zwei bis drei Jahre zu warten, ob ein Verkauf wirklich zustande kommt oder nicht, sondern er will von Beginn weg Klarheit über die Situation haben. Deshalb haben wir kein Grundstück gekauft.

Dann zu den Synergien mit der Telag: Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement hat den Zusammenhang bereits erklärt. Die Firma Telag möchte jetzt wissen, ob es Synergien gibt, ob wir zusammenarbeiten können oder ob sie und wir eine eigene Lösung finden müssen. Mit dem eingeschlagenen Weg möchte die Regierung Klarheit schaffen, um dann gezielt an die Arbeit gehen zu können. Es ist klar, dass beim Fehlen einer Vorlage die Kostenschätzung nur ungefähr sein kann. Sie ist ein Rahmenkredit mit einem Kostendach. Ich werde in der Spezialdiskussion auf die einzelnen Zahlen eingehen. Es ist richtig, dass eine Fischzuchtanlage kostet. Aber wer kann denn einen Vergleich heranziehen, was eine Fischzuchtanlage kostet? Wer hat da Erfahrungen? Wir nicht. In Bezug auf Grösse der Einrichtung und die Kosten haben wir einen konkreten Vergleich mit Hard angestellt. Ich habe mir die Zahlen geben lassen. Der Kubikmeterpreis der Baukostenabrechnung betrug dort Fr. 549.-. In unserer Prognose haben wir die Kosten für das Gebäude 10 Prozent tiefer angesetzt. Wir sind überzeugt, günstiger bauen zu können. Ungewiss ist aber das Gelände: im See, am See, im/am Seeufer. Da gibt es noch viel Unbekanntes. Deshalb haben wir Reserven vorgesehen. Sicher werden wir nicht mehr Geld als unbedingt nötig brauchen, und am Schluss wird keine Pauschale erfüllt bzw. nicht erfüllt. Wir werden kontomässig Projekte – unterteilt nach den einzelnen Gruppierungen – d.h. die Abrechnung mit Mehr- und Minderkosten vorlegen. Das verspreche ich. Aber deshalb benötigen wir diese Reserve. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die Motion 42.12.21 «Einführung eines verbindlichen Kostendachs für Hoch- und Tiefbauprojekte», die sinngemäss darauf abzielt, mit einem Kostendach Nachtragskredite zu vermeiden. In solchen Situationen benötigt die Regierung eine gewisse Reserve. Die Regierung ist jedoch überzeugt, diese nicht vollumfänglich zu beanspruchen. Aber weil ihr im Moment die Details noch fehlen, kann sie die Reserve auch noch nicht genau festlegen. Alle anderen Varianten ermöglichen keine sinnvollen Lösungen. Und wenn wir uns jetzt nicht entscheiden, dann können wir auch die Synergien – und damit auch die jährlichen Kosteneinsparungen – mit der Telag nicht nutzen. Das wäre schade, denn die Aufgabe haben wir so oder so zu erfüllen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich habe mir nach der Sitzung der vorberatenden Kommission auch nochmals Gedanken zum Geschäft gemacht. Ich schätze die Situation – davon ausgehend, dass wir an der Aufgabe der Fischzucht festhalten wollen – folgendermassen ein: In der Schlussabstimmung der vorberatenden Kommission hat sich die SVP-Fraktion aufgrund der geänderten Situation enthalten. Auch haben ihr die Unterlagen bezüglich Standort Goldach gefehlt oder diese wurden erst vor Ort präsentiert und konnten dannzumal nicht eingehend studiert werden. Der Vorsteher des Baudepartementes hat die fehlenden Unterlagen teilweise vorgelegt und erläutert. Nach allem, was wir im Vorfeld von Stadtrat Brunner, vom Vorsteher des Baudepartementes und verschiedenen Vertretern der Fischzuchtgenossenschaft gehört haben, teile ich die Auffassung der Regierung nicht und bin persönlich der Meinung, dass der Standort Goldach genauso geeignet ist wie der vorgeschlagene Standort in Steinach. Was mir aber noch mehr zu denken gibt, ist das Kreditvolumen von 12,8 Mio. Franken. Ich habe erfahren, dass es vielen Ratsmitgliedern und Personen aus der Bevölkerung auch so geht. Wenn ich mir die bestehende Anlage in Erinnerung rufe, welche die Grösse eines Einfamilienhauses mit grosser Garage hat und gesagt wurde, dass die neue Anlage etwa 15 Prozent grösser sein sollte, kann ich mir, auch nach 25 Jahren Berufserfahrung auf dem Bau, nicht vorstellen, wohin das Geld fliessen soll. Zum Vergleich: Der Neubau des Massnahmenzentrums Bitzi kostete dannzumal knapp 15 Mio. Franken. Dass ich mit dieser Meinung nicht alleine dastehe, zeigt mir die Aussage einer Person, welche im Bereich der Fischzucht sowie der Staatsfinanzen kein Laie ist: Sie meinte, was die Fischer wollten, sei eine funktionale Anlage, welche die ausgewiesenen Bedürfnisse abdecke. Sie verstehe nicht, dass der Kanton in der jetzigen Finanzsituation eine Vorlage in dieser sicher überrissenen Grössenordnung vorstelle. Aber wie bereits an der Sitzung der vorberatenden Kommission gesagt, können wir ohne Projekt schlecht über Kosten sprechen. Wir können nicht verlangen, dass das Gebäude 5 Meter kürzer, schmäler oder weniger hoch sein soll, denn es gibt ja keine Pläne. Darum ist es auch unmöglich zu sagen, ob es 5 oder 10 Mio. Franken kosten soll.

Natürlich liegen mir auch die Aussagen vom Vorsteher des Baudepartementes in den Ohren, wonach der Kanton immer bestrebt sei, die Kosten tief zu halten und zu optimieren. Wenn ich aber lese, dass der Architekt mittels Wettbewerb bestimmt werden soll, dann fehlt mir schlicht der Glaube an ein günstiges Projekt. Ich hoffe einfach, dass wenn es so weit kommt, bei der Bewertung Kriterien wie «optimaler Betrieb» oder «Baukosten» einen hohen Stellenwert haben werden. Hier braucht es einen Zweckbau. Ich kann aber auch beipflichten, dass es grundsätzlich einfacher zum Arbeiten ist, wenn die ganze Anlage eingeschossig erstellt wird. In diesem Fall wäre es kein Nachteil, wenn z.B. die Büros, WC, Garderobenanlagen oder allfällige Aufenthalts- oder Schulungsräume im Obergeschoss untergebracht würden. Nebenbei sei erwähnt, dass in diesem Fall auch die erwähnte Seesicht optimaler wäre. Was sollen wir tun? Wir können dem Geschäft zähneknirschend oder widerwillig zustimmen, was dann aber nichts ändert. Genehmigt ist genehmigt, und das Geld wird gebraucht. Es tut mir leid für die Fischer, die zwar eine Aufzuchtanlage brauchen, aber, wie mir scheint, nicht unbedingt eine solche. Es gibt keine andere Möglichkeit als eine Rückweisung der Vorlage an die Regierung, verbunden mit der Hoffnung auf eine neue Vorlage, die ein Projekt mit mehr Inhalt und weniger Kosten aufweist.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Der Antrag der GLP/BDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die GLP/BDP-Fraktion begründete ihren Antrag auf Kürzung des Baukredits auf 9,6 Mio. Franken einmal damit, dass ein möglichst kostengünstiges Projekt erstellt werden soll. Ein einfacher Zweckbau genügte ihren Fachleuten und Branchenkennern als Ersatz für die Fischzuchtanlage. Ja, es sollte ohne Weiteres möglich sein, die Kosten um 25 Prozent zu senken. Nun liegt eine bereinigte Fassung vor mit einem Kostendach von 10 Mio. Franken. Dies begründet die GLP/BDP-Fraktion nun sehr einfach mit einem anderen Kostenteiler vom Seewasserpumpwerk, auf Verzicht von einem Projektwettbewerb und einer einfacheren Ausführung. Die SPG-Fraktion unterstützt den Antrag der Regierung mit 12,8 Mio. Franken für den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach. Es geht hier nicht nur um ein auf das Wesentliche konzentriertes Projekt, wie es auf dem grauen Blatt steht. Im kantonalen Fischereizentrum sollen alle Leistungen der Fischzuchtanlage Rorschach, der Fischereiaufsicht sowie Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit zusammengefasst werden. Diese Aufgaben und ein wirtschaftlicher Ablauf erfordern einen genügenden Raumbedarf. Ein Projektwettbewerb kann auch für bessere Lösungen förderlich sein. Dass es sinnvoll ist, einen Vergleich zwischen dem Bau eines Einfamilienhauses und einer Fischzuchtanlage zu ziehen, bezweifle ich.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Zu Frick-Sennwald: Meines Erachtens gehen die Kommissionsmitglieder nicht nur an die Sitzungen der vorberatenden Kommission, sondern sie sind auch verpflichtet, Erklärungen und Erläuterungen in ihre Fraktion einzubringen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag, in die Botschaft einen umfassenden Vergleich der Standorte Steinach und Rietli Goldach einzubeziehen, wobei für den Neubau des kantonalen Fischereizentrums ein wesentlich tieferes Kostendach als Fr. 12'800'000.- eingesetzt werden soll.

Die SVP-Fraktion unterstützt ein Fischereizentrum. Leider – ich wiederhole mich – wurden die Ratsmitglieder noch mit keinem Vergleich der beiden Standorte Steinach und Rietli Goldach bedient. Ein solcher wurde lediglich in einer Powerpoint-Präsentation den Mitgliedern der vorberatenden Kommission dargelegt. Alle anderen Kantonsratsmitglieder wissen gar nichts von diesem Rietli Goldach. Die SVP-Fraktion beauftragt die Regierung, noch vor der nächsten Session alle Ratsmitglieder mit einer Vergleichsstudie, die auch preislich wesentlich günstiger ausfallen muss, zu bedienen. Alsdann können wir diese prüfen und anschliessend über den Standort entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Beschluss des Parlamentes ist ein sehr zwingendes Kostendach. Da gibt es nichts nach oben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich freue mich, dass wir zum Abschluss dieser zahlenlastigen Session uns mit etwas Natürlichem beschäftigen können, nämlich der Fischerei. Jagen und Fischen gehören zu den ursprünglichen Kulturtechniken der Menschheit. Da sind wir uns sicher einig. In der Urzeit wären wir wahrscheinlich alles Experten in diesem Bereich gewesen. Das hat sich aber in der modernen Zivilisationsgesellschaft grundlegend verändert. Es gibt nicht mehr viele Fischer in diesem Rat, doch im ganzen Kanton gibt es immerhin noch 3'000 Fischerinnen und Fischer. Es gibt zahlreiche Fischereivereine, die vorzügliche Arbeit leisten, die einen Service public erbringen, wie es Brändle Roman-Bütschwil ausgeführt hat. Ihnen allen gehört ein Dank. Im Folgenden möchte ich darlegen, weshalb die Fischerei diese Vorlage braucht.

Die moderne Zivilisationsgesellschaft hat nicht nur das Berufsbild verändert, sondern hat bekanntermassen auch dazu geführt, dass zahlreiche Gewässerräume zurückgedrängt und natürliche Lebensräume für die Wassertiere beeinträchtigt wurden. Es ist mitnichten so, dass wir schon den Idealzustand erreicht haben, wie Huser-Rapperswil-Jona angedeutet hat. Sicher wurde im Bereich der Renaturierung bereits sehr viel investiert, aber wir sind noch lange nicht dort, wo wir sein sollten. Die Artenvielfalt im Bereich der Wassertiere hat dramatisch abgenommen. Die Biodiversität ist nach wie vor empfindlich gestört. Deshalb braucht es flankierende Massnahmen, um diese wieder zu verbessern, die Artenvielfalt zu stärken und auszubauen. Das war in der vorberatenden Kommission letztlich auch unbestritten. Es ist völlig klar: Der Königsweg der Reproduktion der Fische ist nicht die Fischzuchtanstalt, sondern die Naturverlaichung. Aber unsere Natur ist so beeinträchtigt, dass sie nicht in allen Teilen so funktioniert, wie sie sollte. Und deshalb brauchen wir Brutanlagen. Das wurde auch – das möchte ich betonen – in der Botschaft zum Fischereigesetz 2008 sehr deutlich gemacht. Deshalb gibt es im Fischereigesetz eine Kann-Bestimmung. Ich zitiere die Erläuterung zu Art. 31: «Der Betrieb von Fischzuchtanlagen und der Einsatz von Fischen ist dann gerechtfertigt, wenn dies zur Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung nötig ist. Zu diesem Zweck betreibt der Kanton eigene Fischzuchtanlagen oder kauft die entsprechenden Leistungen bei Dritten ein.»

Gäbe es den Idealzustand der renaturierten Gewässer, dann wäre diese Vorlage überflüssig. Leider aber sind wir meilenweit davon entfernt. Die Fischzuchtanstalt in Rorschach ist demzufolge eine Art Reparaturwerkstätte. Es geht da um die nachhaltige, fischereiliche Bewirtschaftung des Sees, die in der Bregenzer Übereinkunft geregelt ist. Alle Anrainer des Bodensees tragen hier die Aufgaben solidarisch mit, und deshalb sollte auch der Kanton St.Gallen seinen Beitrag leisten. Des Weiteren geht es aber auch um den Schutz der Artenvielfalt, der sich nicht auf den Bodensee beschränkt. Das Fischereizentrum muss Besatzmaterial bereitstellen für die verschiedenen Binnengewässer, für den Alpenrhein, für die Bodenseezuflüsse Alter Rhein, Goldach und Steinach sowie die Thur mit allen Seitengewässern, das ganze Rheintal. Das alles gehört auch zum Fischereizentrum in Rorschach. Das Fischereizentrum in Weesen ist zuständig für das Gebiet Walensee-Linthgebiet. Das ist eine sinnvolle Aufteilung, auf die ich noch näher zu sprechen kommen werde. Das Fischereizentrum in Rorschach muss auch Besatzmaterial für sämtliche Pachtgewässer zur Verfügung stellen. Das alles sind integrale Aufgaben, die gesamthaft dafür sorgen, dass wir das Fischereigesetz auch umsetzen können. Dort sind die Grundsätze festgelegt; Widmer-Wil hat darauf hingewiesen. Und jetzt geht es ganz konkret um die Umsetzung. Natürlich kann man sich fragen, ob man die Fischerei wirklich noch braucht. Ich habe mir diese Frage mit Blick auf die Spardebatten auch gestellt. Und gerade deshalb haben wir nochmals ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches exakt die aufgeworfenen Fragen beleuchtet. Wir haben – das möchte ich betonen – in der Vorlage auf dieses Gutachten auch hingewiesen. Wir haben es nicht ins Ratsinformationssystem gestellt, aber wir haben es selbstverständlich der vorberatenden Kommission zur Verfügung gestellt. Und wer Interesse an diesen Fragen hatte, konnte dieses Gutachten selbstverständlich bestellen.

Dem Gutachter haben wir vier Fragen gestellt:

  1. Was würde ein Verzicht auf den Ersatz der bestehenden Anlage bedeuten? Der Gutachter kommt zum Schluss, dass der vollständige Verzicht auf den Ersatz der Anlage zur Folge hätte, dass der gesetzliche Auftrag in den Bereichen Biodiversität, nachhaltige Nutzung und Fischereiaufsicht nicht mehr erfüllt werden könnte.

  2. Könnte die Produktion in die Fischzuchtanlage nach Weesen verlagert werden? Diese Thematik wurde in der Eintretensdebatte auch angesprochen. Hier kommt der Gutachter zum Schluss, dass die Verlagerung der Produktion in die Fischzuchtanlage von Weesen nicht möglich sei. Die Anlage in Weesen ist viel kleiner konzipiert und allein auf die Bewirtschaftung des Walensees und des Linthgebiets ausgerichtet. Schon jetzt werden Synergien mit der Fischzuchtanlage in Mettlen, Kanton Glarus, genutzt. Mit Ausnahme der Felchenerbrütung bestehen in der Anlage Weesen absolut keine Ausbaumöglichkeiten. Die Verlagerung der Felchenerbrütung von Rorschach nach Weesen wäre aus betrieblicher Sicht aber mit fast unüberwindbaren Problemen verbunden. So weit die Ausführungen des Gutachters Peter Rey aus Konstanz.

  3. Kann die Aufgabe teilweise oder vollständig an Dritte ausgelagert werden? Hier kommt das Gutachten zum Schluss, dass eine vollständige Auslagerung an Dritte nicht möglich sei. Eine Zusammenarbeit mit Dritten wird, wo sinnvoll und möglich, bereits jetzt praktiziert. Fehlende Kapazitäten z.B. in den Fischzuchtanlagen im Kanton Thurgau und in Hard, lange Transportwege und veterinärmedizinische Auflagen beim Transport über die Landesgrenzen erschweren bzw. verunmöglichen eine weiter gehende Auslagerung. Fische lassen sich nicht über beliebig grosse Strecken transportieren. Bei zu viel Stress ist das Überleben gefährdet, und es kann kein Zuchterfolg mehr gewährleistet werden. Das sind die Schlussfolgerungen des Experten, und ich sehe keinen Grund, diese zu bezweifeln.

  4. Können die Bedürfnisse gemischtwirtschaftlich mit der bestehenden Fischzuchtgenossenschaft in Rorschach realisiert werden? Hier kommt der Experte zum Schluss, dass es naheliegend ist, hier zu investieren, weil schlussendlich doch der Kanton die meisten Mittel bereitstellen muss. Die Regierung hat mittels sachlicher Beurteilungen ernsthaft geprüft, ob es diese Fischzuchtanlage wirklich braucht oder nicht.

Dann war da die Frage der Dringlichkeit. Im März 2011 hat uns die Regionale Wasserversorgung St.Gallen AG (abgekürzt RWSG) geschrieben, dass ein Verkauf nicht in Frage komme. Im 2011 waren auch die Spardebatten aktuell: Sparpaket I und Vorbereitung des Sparpakets II. Und auf die Vorbereitung des Sparpakets II wollte ich diese Fragen nochmals geklärt haben; ich wollte wissen, welches allenfalls ein Sparbeitrag wäre. Deshalb wurde auch dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Das hat natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch genommen. Ende 2011 war aber klar, dass wir auf diese Anlagen nicht verzichten können, wenn wir den Gesetzesauftrag ernst nehmen wollen. In der Folge haben wir dann den Standort bereinigt, das Vorhaben vorangetrieben, und heute liegt die Botschaft auf dem Tisch. Die Problematik, ein seenahes Grundstück zu finden, ist in diesem Kanton offensichtlich. Das ist nicht nur im Linthgebiet so. Die Seegrundstücke sind begehrt. Sie sind auch zonenmässig nicht einfach zu erschliessen. Das ist beim Bodensee nicht anders. Die Regierung hätte diese Vorlage gerne früher unterbreitet, aber die sehr langwierigen Abklärungen und Untersuchungen haben das verunmöglicht.

Die Frage, inwieweit das Ganze überhaupt eine öffentliche Aufgabe ist, kann ich kurz und bündig beantworten. Anfang der 1990er-Jahre hat das Schweizervolk das Gewässerschutzgesetz angenommen. Anfang der 1990er-Jahre wurde auch das Bundesgesetz über die Fischerei erlassen. In diesem Bundesgesetz ist ganz klar geregelt, dass die Kantone die Aufgabe für eine nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung für Fisch- und Krebsbestände zu gewährleisten haben. Weil es eine kantonale Aufgabe ist, ist es keine Kann-, sondern eine Muss-Aufgabe. Es ist eine öffentliche Pflicht. Dieser müssen wir nachkommen. In der innerkantonalen Umsetzung hat die Regierung die Bestimmungen über die Renaturierung ins Wasserbaugesetz und die Bestimmungen über die fischereilichen Aufgaben ins Fischereigesetz verlegt. Das primäre Ziel der fischereilichen Bewirtschaftung von Gewässern muss sein, dass wir die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische und Krebse erhalten, verbessern oder nach Möglichkeit wiederherstellen. Die einheimischen Fische sind wichtig, wie dies Häusermann-Wil ausgeführt hat. Es ist richtig, dass es einen Markt für Besatzmaterial gibt; es gibt tatsächlich private Anbieter von Besatzmaterial. Aber es ist ganz entscheidend, dass wir einheimische Genetik in unseren Gewässern fördern. Wenn von irgendwoher Besatzmaterial beschafft wird, dann besteht die Gefahr, dass unsere Gewässerökologie nicht gefördert, sondern geschädigt wird und fremde Artgenossen sich breitmachen. Das ist der entscheidende Punkt, weshalb es eine Fischzuchtanstalt braucht. Ich gehe davon aus, dass der Kantonsrat schlussendlich eine effiziente Erfüllung der Aufgabe will und nicht, dass die Fischereiaufseher unnötigerweise im Kanton umherfahren und fremde Artgenossen aus den Gewässern entfernen müssen.

Zum Schluss noch ein Wort aus Sicht des Volkswirtschaftsdepartementes zur Kooperation mit der Firma Telag. Ich bin schon etwas erstaunt, wenn von Wirtschaftsparteien gesagt wird, dass diese eine etwas fragwürdige Kooperation sei. Dies ist eine gute Win-win-Situation, eine Public-private-partnership, wie sie gerne erwartet wird. Sie ist sinnvolles und effizientes Einsetzen öffentlicher Mittel. In der vorberatenden Kommission wurde ich gefragt, wieso man den Zusammenhang der Standortsicherung nicht deutlicher darstellen kann. Ich habe deutlich gemacht, dass man in der Politik nie drohen soll. Auch die Firma will nicht mit einem Wegzug drohen, aber wir umgekehrt können auch nicht erwarten, dass die Firma für 10, 20 oder 30 Jahre Garantien abgibt. Das ist nie möglich. Die Telag ist in der Automobilbranche tätig, einer momentan hochkomplizierten Branche. Bekanntlich finden viele Standortverlagerungen statt. Die Telag – das sind 336 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – schaut sehr wohl, welche Signale die Politik im Kanton St.Gallen aussendet. Das Management wird diese Signale sehr wohl registrieren und in die Standortfrage und Konkurrenzdiskussion einfliessen lassen. Wenn wir heute eine Gelegenheit zu Public-private-partnership haben, dann sollten wir diese Gelegenheit unbedingt nutzen. Hier geht es nun wirklich darum, klare Signale auch gegenüber der Telag auszusenden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der GLP/BDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben Ihnen in der Vorlage auf S. 16 und 17 detailliert, transparent und nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt und im Vergleich mit Hard dargelegt, was diese Anlage kostet. Zu den Fragen der GLP/BDP-Fraktion darf ich Folgendes sagen: Die 3 Mio. Franken für das Seewasserpumpwerk ist die Bruttobetrachtung. Es ist tatsächlich so – Ritter-Sonderegger-Altstätten hat recht -, dass wir in engen Verhandlungen sind. Regierungsrat Würth hat es auch gesagt, dass sich die beteiligen werden. Aber ich möchte alle Unternehmen und KMU erinnern: Dieser Kantonsrat wird wohl kaum den Beitrag eines Unternehmens hier im Saal bestimmen können. Da werden wir alles daransetzen, eine gute Beteiligung zu erreichen. Wir haben die Grössenordnung, aber sie liegt nicht ganz bei 50 Prozent. Es geht auch um die Interessenabwägung, wer mehr oder weniger hat. Es wird eine Entlastung noch geben von den 3 Mio. Franken. Da sind wir unterwegs. Wir werden es tun.

Wir haben noch kein Projekt. Und die Summe ist jetzt endlich in der Grössenordnung, die wir nicht frei vergeben können. Da haben wir schon einmal so etwas versucht und sind zurückgepfiffen worden. Wir haben uns an die Spielregeln des Beschaffungswesens zu halten. Es ist nichts besser und praktischer, damit haben wir jetzt viele Jahre Erfahrung, als mit einem kleinen Wettbewerb Varianten und Überlegungen zu bekommen, was eine vernünftige, funktionelle Anlage ist. Hier werden wir dann auswählen können, um eine Lösung zu präsentieren. Deshalb können Sie nicht einfach sagen, naja, machen wir eine Industriebaute, Länge, Breite, Höhe, und dann füllen wir die Becken ein. So geht es wohl nicht. Das ist sehr anspruchsvoll, dass es funktionieren muss, und es sind sehr viele Rahmenbedingungen einzuhalten.

Ich glaube, wir haben ein hängiges Postulat. Wir machen das bei jedem Bauprojekt – das gibt uns fast immer auch gewisse Probleme mit den Nutzern, wer immer diese sind –, dass wir hinterfragen nach den Standards, ist es notwendig, wie viel brauchen sie, und dann werden wir auch in vernünftigen angepassten Standards das bauen. Billigbau sind z.B. Bauten der 70er-Jahre, die wir heute teuer sanieren. Billig ist nicht zwingend nachhaltig. Es muss zweckmässig sein. Es gibt keine Luxusbauten, keine Paläste. Wir werden versuchen, einen Zweckbau hinzustellen. Nicht mehr und nicht weniger. Wir werden das transparent ausweisen. Diese Baukostenabrechnung machen wir bei allen Bauten. Die geht dann an die Finanzkontrolle, an die Finanzkommission. Es ist transparent, wir haben nichts zu verstecken. Aber Sie können nicht pauschal aus Nichtwissen einfach irgendwo in einer willkürlichen Höhe einen Deckel hinlegen, und dann sollen wir endlich sehen, geht es oder geht es nicht. Ich habe meine Erfahrungen, wenn ich einen Nachtragskredit einholen müsste, wie es dann letztendlich in diesem Rat tönt. Ich möchte die Aufgabe seriös anpacken. Sie werden die Abrechnung sehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der GLP/BDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es wurde vorher von Häusermann-Wil erwähnt, man habe mit vorgehaltener Hand in der vorberatenden Kommission gesagt die Höhe der 12,8 Mio. Franken. Es ist schon so. Es sind 12,8 Mio. Franken, wie Regierungsrat Haag ausgeführt hat. Die scheinen uns hoch. Aber wir haben keine Vergleichszahlen, und auch kein Projekt liegt vor. Die Begründung hat Regierungsrat Haag nachvollziehbar abgegeben. Ich bin überzeugt, wir wollen ein Fischereizentrum. Wir wollen keine vergoldete Anlage, denn wir werden dort keine Goldfische züchten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat an ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2012 dieses Geschäft über den Neubau des kantonalen Fischereizentrums in Steinach an einem Sitzungstag intensiv beraten. Dabei standen ihr folgende Unterlagen zur Verfügung: Botschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Juli 2012 sowie eine fachliche Stellungnahme Rey über fischökologische und fischereiwirtschaftliche Konsequenzen, falls auf den Ersatz der Fischzuchtanlage Rorschach verzichtet werden sollte. Das Geschäft warf bereits vor der Kommissionssitzung hohe mediale Wellen und löste einen teilweise sehr intensiven Mailverkehr zwischen Regierung und Kommissionsmitgliedern aus. Auch verschiedene Ratschläge, Tipps und Histories von aussen quer durch alle Parteien und Fachleute habe ich als Präsident zur Kenntnis genommen. In der Presse wurde die Frage des Standorts neu aufgerollt. Es wurde versucht, vor der Beratung von Kommissionspräsident und anderen Mitgliedern Statements zur Sache zu erhalten, was allerdings nur sehr spärlich gelang. Sehr ungewöhnlich war auch eine lancierte Vororientierungssitzung, bei der Stadtrat Fredy Brunner und ein Fischereivertreter aus ihrer Sicht interessierte Mitglieder fast aller Parteien informierten. Die an dieser Sitzung verwendeten Unterlagen wurden über den Kommissionspräsidenten allen Kommissionsmitgliedern im Sinn von Transparenz unverzüglich zur Verfügung gestellt. Dazu einige grundsätzliche Bemerkungen, die ich auch an der Kommissionssitzung gemacht habe:

  • Es ist äusserst ungewöhnlich, dass eine Bauvorlage vor der Sitzung der vorberatenden Kommission so hohe Wellen in der Öffentlichkeit wirft.

  • Es störte mich persönlich, dass in der Presse nur der Aspekt Standort breitgeschlagen wurde.

  • Unsere vorberatende Kommission hatte nämlich grundsätzlich zuerst die Aufgabe, über Sinn oder Unsinn einer kantonseigenen Fischzucht zu diskutieren. Dieses Ergebnis ist massgebend, ob über die Bauvorlage überhaupt diskutiert werden soll.

  • Im Vorfeld wurde bereits sehr viel über die Medien gesagt und Positionsbezüge gemacht. Es hat mich befremdet, dass «Fischereivertreter» aus dem hohlen Bauch heraus argumentieren und fischereiökologische und fischereiwirtschaftliche Konsequenzen praktisch ausblendeten.

  • Selbstverständlich, und das war auch die Aufgabe der vorberatenden Kommission, musste über die Standortfrage und die daraus folgenden Konsequenzen diskutiert werden.

  • Ich wollte aber als Präsident in diesem Zusammenhang auch wissen, ob für die Kommission bzw. die verschiedenen anwesenden Parteienvertreter eine Mietlösung (Baurecht) oder eine Eigentumslösung Favorit ist.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes legte in einem ersten Teil das Schwergewicht seiner Ausführungen auf fischereiökologische und fischereiwirtschaftliche Aspekte, während der Vorsteher des Baudepartementes auf die eigentliche Bauvorlage einging. Ein Besuch des Fischereizentrums Rorschach gab der vorberatenden Kommission danach Einblick in die tägliche und praktische Arbeit der Fischereiaufseher und man lernte das heikle Geschäft der Fischzucht ein bisschen kennen. Fische sind Lebewesen, denen man keine Streiche spielen und sie auch nicht überlisten kann. Sie sind, obwohl gezüchtet, stark von der Natur abhängig, und der Hege und Pflege kommt grösste Bedeutung zu. Nur so kann auch die Biodiversität in diesem Bereich sichergestellt werden. An dieser Stelle danke ich den Herren Schweizer (Fischereiaufseher), Kugler (Leiter der Fischerei) und Ackermann (Amtsleiter im Amt für Jagd, Natur und Fischerei) für ihre tägliche, sehr wertvolle und mit viel Herzblut geleistete Arbeit.

Zurück im Sitzungssaal, hatten die beiden anwesenden Departementsvorsteher noch einmal Gelegenheit, das Geschäft auf die im Vorfeld der Sitzung gestellten Fragen zu beleuchten. Vor allem interessierten die Standortfrage und die Zusammenarbeit mit der Telag. Die zusätzlichen Informationen (Powerpoint-Präsentationen) wurden allen Mitgliedern zwei Tage nach der Sitzung umgehend und zur weiteren Verteilung an die Fraktionen zugestellt. An dieser Stelle danke ich der Regierung für diese wertvollen Unterlagen, die Klarheit in das Geschäft gebracht haben. Bei aller Kritik über die ominöse und kritisierte Vorsitzung hat diese aber doch dazu geführt, dass diese ausführlichen, zusätzlichen Unterlagen auf die Sitzung bereitgestellt wurden. So zeigte der Vorsteher des Baudepartementes den Ablauf und die Entscheidfindung aus Sicht des Kantons auf. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes informierte über die Win-win-Situation mit der Telag, während Kantonsbaumeister und Projektleiter für Detailfragen im bautechnischen Bereich zur Verfügung standen.

Um die Grosswetterlage abzustecken, hatten die Fraktionen danach die Gelegenheit, Voten abzugeben. Unbestritten über alle Parteien war hier, dass der Kanton weiter eine Fischzucht betreiben sollte. Unterschiedlicher Meinung war man bezüglich der Standortfrage. Explizit kritisiert wurde die mangelhafte Information über diese sehr entscheidende Frage in den Geschäftsunterlagen. Eine Mehrheit in der vorberatenden Kommission begrüsste aber die zusätzlichen Unterlagen und Ausführungen der beiden Regierungsräte zu dem Geschäft und zeigte sich an der Sitzung befriedigt. Die Detaildiskussion brachte anschliessend Klarheit zu verschiedenen Verständnisfragen. Die wichtigsten Fragen, kurz in Stichworten wiedergegeben:

  • Standort und Evaluation;

  • Fischzucht und Zusammenarbeit mit anderen Fischzuchten mit Nachbarkantonen und auch über die Landesgrenzen;

  • Betriebsabläufe;

  • Betriebskosten und Gesamtkosten;

  • Synergien Telag und vertragliche Regelungen.

Um nicht länger zu werden, mache ich vorderhand keine weiteren Ausführungen, weil aus der Diskussion heraus keine Anträge an den Rat formuliert wurden. Ich gehe weiter davon aus, dass die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher das Geschäft aus ihrer Sicht ausführlich beleuchten werden. Auf die Anträge auf den grauen Blättern werde ich in der Spezialdiskussion zurückkommen. Die Schlussabstimmung fiel mit 11:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen und 1 Abwesenheit recht deutlich aus.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ein Rückweisungsantrag wurde an der Sitzung der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Es war für die gesamte vorberatende Kommission klar, sich hinter die Notwendigkeit einer Fischzuchtanlage zu stellen und sich nicht über eine Bauvorlage aus der Verantwortung zu stehlen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Zu Häusermann-Wil: Die CVP-EVP-Fraktion und ihre Mitglieder entscheiden nach sachlichen Kriterien und nicht ihren Regierungsräten zuliebe. Sie dürfen unsere Regierungsräte ruhig fragen, auch einmal nach einer Fraktionssitzung. Da kann man feststellen, dass unsere Regierungsräte durchaus nicht nur Lob ernten. Ich finde solche Bemerkungen deplatziert und glaube nicht, dass Ratsmitglieder jemandem zuliebe oder zuleide etwas entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat behandelt zuerst den Rückweisungsantrag.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion und der Kommissionsmitglieder der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Bericht bietet eine gute Grundlage für die Diskussion des Fischereizentrums, ein in der Tat schwieriges Geschäft. Im Vorfeld der aktuellen Finanzdiskussion könnte man sich sogar grundlegend überlegen, ob es denn Aufgabe des Kantons ist, ein solches Fischereizentrum zu bauen und zu betreiben, oder ob diese Aufgabe nicht auch ausgelagert werden könnte. Aufgrund der übergeordneten Verantwortung des Kantons für Ökologie und Nachhaltigkeit und auch gemäss den Vorgaben der Gesetze sind wir grundsätzlich der Ansicht, dass ein staatliches Engagement in diesem Fall erforderlich ist. Der Schutz unserer Lebensgrundlagen – und dazu gehört ausdrücklich die Erhaltung der Artenvielfalt und des Bestandes im Fischbereich – hat nach unserer Ansicht eine hohe Priorität und rechtfertigt entsprechende finanzielle Investitionen. Erfreulicherweise arbeiten im Fischereiwesen die Behörden und private Institutionen sehr gut zusammen, und es wird hier auch viel Milizarbeit geleistet, was wir ausdrücklich anerkennen und begrüssen. Wir stimmen der Vorlage zu, nicht weil sie keine kritischen Fragen aufwirft, sondern weil wir sie in der vorberatenden Kommission ausführlich besprechen konnten und uns dort auch zusätzliche Überlegungen abgegeben wurden. Eine Rückweisung, wie sie seitens der SVP-Fraktion vorliegt, halten wir nicht für sachorientiert oder zielführend. Wir befürchten, dass im Fall einer Rückweisung oder des Nichteintretens massive Zeitverzögerungen mit entsprechenden negativen Konsequenzen auch im Kostenbereich entstehen, u. U. würden aufwendige Provisorien nötig.

Die Botschaft der Regierung ist bezüglich des Bauprojektes tatsächlich etwas kurz. Aber sie wurde, wie schon erwähnt, in der vorberatenden Kommission detailliert besprochen und ergänzt. Sie ist kurz, weil dies eben terminlich bedingt ist. Aus diesem Grund gibt es auch kein konkretes Detailprojekt, sondern ein Kreditbegehren mit einem Kostendach. Unter den gegebenen Umständen und Zeitdruck könnten wir dies ausnahmsweise tolerieren. Wie Brändle Karl-Bütschwil bereits dargelegt hat, wurden in der vorberatenden Kommission verschiedene Detailfragen ausführlich geklärt. Es wurde auch der Standortvergleich, den Frick-Sennwald vorher vermisst hat, dargelegt. Nach diesem Standortvergleich ist klar, dass der vorgeschlagene Standort in Steinach für das neue Fischereizentrum betrieblich und auch wirtschaftlich – insbesondere, wenn wir die laufenden Kosten beurteilen – die beste Variante ist. Eine Lösung mit einem befristeten Baurecht, wie dies in Goldach der Fall wäre, kommt für uns grundsätzlich nicht in Frage. Bei einer Baurechtslösung müssten unsere Nachfolger in 20 Jahren erneut auf Standortsuche gehen. Weil die Baugrundstücke am See zunehmend rarer werden, wäre dies höchstwahrscheinlich wesentlich schwieriger als heute. Die Steinacher bieten zudem noch wichtige Synergien mit einem benachbarten Industrieunternehmen, was eine sehr gute Win-win-Situation ergibt. Im Fischereizentrum lassen sich durch den Wärmebezug die Betriebskosten senken, und der Industriebetrieb kann seine Abwärme sinnvoll wegbringen.

Es ist offensichtlich – das darf durchaus kritisch angemerkt werden –, dass das Verfahren der Standortevaluation in verschiedener Hinsicht nicht ganz optimal gelaufen ist. Es gab einige Kommunikationspannen, und auch der zeitliche Aspekt ist etwas unbefriedigend. Wir sind aber optimistisch, dass alle Beteiligten die entsprechenden Folgerungen und Lehren daraus ziehen werden. Es wäre unseres Erachtens nicht richtig, dass wegen dieser Mängel ein notwendiges und sachgerechtes Projekt verhindert würde. Vielleicht noch ein zusätzlicher Aspekt, auf den wir seitens der FDP-Fraktion auch in der vorberatenden Kommission hingewiesen haben: Mit der Liquidation der Fischzuchtgenossenschaft in Rorschach entsteht für den Kanton ein Buchgewinn von rund 500'000 Franken. Dieser ist in der Vorlage nicht ausdrücklich aufgeführt. Er wurde aber vom Präsidenten der Fischzuchtgenossenschaft bestätigt. Wir sind der Meinung, dass dieser Ertrag direkt mit dem Bauvorhaben zusammenhängt und dass er deshalb als Finanzierungsbeitrag für diese Investition verwendet werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren «Für den Neubau des kantonalen Fischereizentrums wird ein Kredit von Fr. 10'000'000.– gewährt.»

Ich habe in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass das Fischereizentrum an sich unbestritten ist. Jetzt habe ich ein persönliches Anliegen. Hinter vorgehaltener Hand haben die meisten Kantonsrätinnen und Kantonsräte der vorberatenden Kommission die Kosten für das Fischereizentrum als zu hoch beurteilt. Die Tatsache, dass die zwei verantwortlichen Regierungsräte der CVP bzw. der FDP angehören, könnte die CVP-EVP-Fraktion und FDP-Fraktion dazu verleiten, ihrem Regierungsrat zuliebe auf eine Kostenreduktion zu verzichten. Deshalb rufe ich diese Fraktionsangehörigen auf, über ihren Schatten zu springen und der Staatskasse zuliebe dem Kürzungsantrag zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich fühle mich herausgefordert, dass das unseriöse Kostendach von 10 Mio. Franken da ist. Sie haben einen Kostenvoranschlag gemacht ohne ein Bauprojekt. Also auch Sie bieten uns kein seriöses Kostendach. Bei einem Kostenvoranschlag kann man 25 Prozent rauf oder runter noch draufsetzen. Ich habe einschlägige Erfahrungen mit Kostendächern im Kanton St.Gallen. Ich habe noch nie ein Kostendach gesehen, das ein Kostendach ist. Ich habe nur Kostendächer gesehen, die ein Cabriolet-Dach haben. Nämlich nach oben offen. Ich bitte Sie, dem Kürzungsantrag zuzustimmen. Wir haben in der Budgetdebatte gesehen, dass wir auch bei den Investitionen, den jährlichen Abschreibungen sparen müssen. Ich bin sicher, dass Regierungsrat Haag und Regierungsrat Würth eine Lösung finden, diese 2,8 Mio. Franken zu sparen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
25.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion unterstützt nach wie vor den Bau eines neuen, jedoch nur zweckmässigen Fischereizentrums. Sie lehnt eine Luxusvariante wie die vorliegende für fast 13 Mio. Franken ab. Läge der Regierung das Anliegen der 15 St.Galler Berufsfischer am Herzen, dann hätte sie dem Kantonsrat schon längst eine abgespeckte Version vorgelegt. Ein Projektwettbewerb wird ja ohnehin erst später ausgeschrieben, und demzufolge könnte dannzumal eine Projektänderung ohne finanzielle Konsequenzen erfolgen. In einer Zeit, in der wir einschneidende Sparpakete schnüren müssen, ist für die SVP-Fraktion diese überrissene finanzielle Auslage nicht nachvollziehbar. Welcher Eindruck entsteht wohl bei den Bürgerinnen und Bürgern, wenn der Kantonsrat so leichtfertig mit deren Steuergeldern umgeht? Deshalb lehnt die SVP-Fraktion diese Vorlage ab.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Als Fraktionspräsident der SVP-Fraktion wie auch als «Seebueb» würdige ich dieses neue Fischereizentrum ganz besonders gerne.

Die Vorlage ist, seit wir sie in der vorberatenden Kommission beraten haben, eine sehr verkorkste Angelegenheit. Es ist sehr lange über dieses Fischereizentrum gesprochen worden. Diverse Mitglieder des Kantonsrates waren vor vier Jahren vor Ort, an einem Standort in Goldach. Wir haben dort noch mit alt Regierungsrat Josef Keller die Situation beurteilt. Man hat von einem idealen Standort gesprochen, von hohen Kosten von 6 Mio. Franken und hat damals gesagt, man versuche diese Kosten zu optimieren, das heisst zu senken. Einige Jahre später kam diese Botschaft in die Vorberatung, von diesem als gut bis sehr gut bezeichneten Standort war keine Rede, von andern, allenfalls möglichen Standorten, die wurden alle mit negativ beurteilt, die Kosten sind aber um mehr als das Doppelte gestiegen, anstelle von 6 Mio. Franken zu reduzieren sprechen wir jetzt von rund 12 Mio. Franken. Wir haben als Grundlage eine Bauvorlage erhalten, die noch überhaupt nichts von einem Bau aufzeigt, und jetzt komme ich mit meinem Gewissen in Konflikt, ich habe gesagt, ich spreche auch als «Seebueb», und die Artenvielfalt unserer Fische, auch im Bodensee, ist mir ein grosses Anliegen.

Es kam aber auch dazu, dass Betreiber der heutigen Genossenschaft, denen das Anliegen noch mehr am Herzen liegt, das Projekt als massiv übertrieben betrachteten. Es kommt dazu, dass ich, aufgrund meiner Wurzeln, auch mit Berufsfischern, einem von diesen 15, gesprochen habe. Er erachtet das Projekt als übertrieben. Und trotzdem haben wir jetzt keine Wahl, wir haben eine Vorlage und wir können hier Ja oder Nein sagen. Wir haben auch einen Aspekt, der überhaupt nichts mit Fischen zu tun hat, mit einem Synergieeffekt, mit der Firma Telag in Steinach, auch mit dieser Firma bin ich wieder stark verbunden, die kann Synergien nutzen, in Goldach gibt es eine Firma Amcor, die hat dieselbe Ausgangslage, die brauchen auch eine Seewasserleitung, um zu kühlen. Es ist sehr sehr schwierig. Ich bin sehr enttäuscht über das ganze Verfahren dieses Geschäftes. Ich bin sehr enttäuscht über die Vorlage, die wir als Parlamentarier zu beurteilen hatten und sehr viele Gespräche von dem ursprünglichen Standort, das ist nicht eine Erfindung, dass ein kleiner Kreis im Geheimen erfahren hat, das wurde vor Jahren medial verbreitet und wie gesagt, mit Mitgliedern des Kantonsrates, teils heute anwesend, teils heute nicht mehr anwesend, diskutiert, und das hat man einfach verschwinden lassen. Das muss ich zur Würdigung dieses Geschäfts anbringen, und in dieser Konsequenz wird auch ein grosser Teil der SVP-Fraktion dieses Geschäft ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013