Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Festsetzung des Ausgleichsfaktors im Finanzausgleich (Titel der Botschaft: Innerkantonaler Finanzausgleich)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.12.06
TitelKantonsratsbeschluss über die Festsetzung des Ausgleichsfaktors im Finanzausgleich (Titel der Botschaft: Innerkantonaler Finanzausgleich)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung29.5.2012
Abschluss25.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 4. Juni 2012
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 27. Juni 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2012Gesamtabstimmung95Zustimmung1Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen.

Ich danke dem Kommissionspräsidenten und der Kommission für ihre Arbeit und ich danke für das positive Feedback und die konstruktive Kritik, die wir ernst nehmen werden. Ich finde den Weg mit der Kommissionsmotion den richtigen und ich finde auch den Weg, der geebnet wurde durch den Vorschlag für das Jahr 2013 mit der Übernahme eines grösseren Anteils der Pflegefinanzierung, ausgelöst durch gute Gespräche zwischen der VSGP und unserem Finanzchef, akzeptabel. Besonders weil wir damit Zeit erhalten, diesen Nachtrag gut aufzubereiten. Insgesamt darf man wieder einmal sagen, der Weg ist das Ziel. Wir gehen ihn zusammen und ich bin sicher, wir werden ein gutes Ergebnis erreichen, denn bereits jetzt hat sich die Wirkung als eine sehr positive gezeigt. Es ist schwierig in diesem Kanton mit unterschiedlich grossen Gemeinden und mit unterschiedlichen Ansprüchen, die die Gemeinden erfüllen müssen. Es war nie das Ziel, sich auf den Steuerfuss zu fokussieren. Wir haben die Steuerkraft thematisiert, und das darf bitte nicht verwechselt werden. Insgesamt liegt jetzt ein Ansatz vor, mit dem wir bestimmt das Ziel gut erreichen werden.

Ich danke daher für die gute Diskussion und die gute Zusammenarbeit von allen Seiten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Motion ist gutzuheissen.

Der Finanzausgleich – ein Buch mit sieben Siegeln. Das Thema ist hochkomplex, und wird an einem Rad gedreht, so kann dies zu grossen Verwerfungen in den ganzen Berechnungen führen. Vergleiche mit anderen Kantonen anzustellen ist gefährlich, denn die Systeme sind teils sehr unterschiedlich konzipiert. Handlungsbedarf besteht, denn, wie aus dem Wirksamkeitsbericht zu entnehmen ist, sind Fehlanreize vorhanden, die zu beseitigen sind. Mit der Sparmassnahme K6 von 11,7 Mio. Franken ist zudem der Kantonsrat gefordert, Anpassungen vorzunehmen.

Die GLP/BDP-Fraktion unterstützt die Übergangslösung. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Regierung und Gemeinden einen Kompromiss erarbeiteten. Für die definitive Lösung müssen aber grundsätzliche Diskussionen noch möglich sein. Die Anpassungen im Finanzausgleichs- und Pflegefinanzierungsgesetz sind zwingende Voraussetzungen für eine weiterführende Lösung.

Folgende vier Punkte möchten wir in die weitere Diskussion einfliessen lassen:

  1. Mit dem soziodemografischen Sonderlastenausgleich die Pflegeversicherungsbeiträge zu refinanzieren, erachten wir als falschen Ansatz, denn dann heben sich diese Instrumente in der Wirkung gegenseitig auf. Überhaupt stellt sich die Frage, ob die Finanzierung der Pflegekosten durch die Gemeinden sinnvoll ist, denn dies erhöht die Steuerfussdisparität noch zusätzlich. Die Gemeinden mit einer technischen Steuerkraft von 90 bis 120 Prozent tragen ohnehin schon die Hauptlast in diesem System.

  2. Bei der Berechnung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs wird teilweise mit Quotienten gearbeitet. Wir erachten es als sinnvoller, durchgehend den effektiven Aufwand zu berücksichtigen. Gemeinden mit einem tiefen Schülerquotienten und trotzdem hohen Ausgaben fallen bereits beim Ausgleich Schule durch die Maschen.

  3. Im Weiteren sollten überdurchschnittliche Lasten der Gemeinden im Bereich des öffentlichen Verkehrs (öV) im Finanzausgleich berücksichtigt werden. So wird ein Anreiz geschaffen, weiterhin in den öV zu investieren.

  4. Zudem vertreten wir die Meinung, dass beim Modell des horizontalen Finanzausgleichs, ohne direkten Schullastenausgleich durch den Kanton unsere steuergünstigen Gemeinden im Wettbewerb empfindlich geschwächt werden. Und ohne Beteiligung durch den Kanton an den Schulkosten besteht zudem kein Grund, dieses kostentreibende Thema anzugehen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Der Kantonsrat führt eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu den drei Vorlagen durch.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche zum Wirksamkeitsbericht 2012 über den Vollzug des Finanzausgleichs, über den Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors im Finanzausgleich und zum Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.

Seit dem 1. Januar 2008 ist der heutige interkantonale Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden in Vollzug. Art. 44 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes verpflichtet die Regierung, alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vorzulegen. Konkret soll jeder Wirksamkeitsbericht Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs geben und die Möglichkeiten für angezeigte Verbesserungen aufzeigen. Der erste Wirksamkeitsbericht war bereits nach Ablauf von zwei Jahren zu erstellen, damit die Möglichkeit bestand, rasch auf unerwartete Mängel des Finanzausgleichs zu reagieren. Beim nun zu beratenden Bericht handelt es sich um den ersten ordentlichen Wirksamkeitsbericht. Der heutige Finanzausgleich wird seinen Erwartungen soweit gerecht. Insbesondere hat das aktuelle Finanzausgleichssystem dazu beigetragen, dass das alte, mit Fehlanreizen behaftete Modell abgelöst werden konnte. Damit dies möglich wurde, mussten Kompromisse eingegangen werden. Diese Kompromisse führten zu neuen Fehlanreizen, beispielsweise der individuelle Sonderlastenausgleich. Die Ergebnisse aus der Analyse der Fehlanreize zeigt deutlich auf, dass der interkantonale Finanzausgleich in verschiedenen Punkten angepasst werden sollte.

Der Umbau des Finanzausgleichsmodells erfolgt im Umfeld des Sparpakets II. Es ist eine grosse Herausforderung aufzuzeigen, dass die zum Teil negativen Ergebnisse für die finanzausgleichsberechtigten Gemeinden nicht allein auf den Umbau, sondern auf die Einsparung von 11,7 Mio. Franken im Rahmen des Sparpakets II zurückzuführen sind. Dies wie auch der soziodemografische Ausgleich und die Abgeltung von zentralörtlichen Leistungen an die Stadt St.Gallen sollte im neuen Finanzausgleich geregelt werden. Die Kommission hat zu diesem Zweck am 15. und am 27. August 2012 getagt. An der Beratung nahmen nebst dem Departementsvorsteher des Departementes des Innern die Generalsekretärin Dr. Anita Dörler und die Leiterin des Amtes für Gemeinden, Inge Hubacher, an den Beratungen teil. Nach Art. 52 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates wurden als externe Referenten Dr. Alexander Gulde, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Gemeindeamtes des Kantons Zürich, eingeladen, der uns einen generellen Überblick über die grundlegenden Aspekte eines Finanzausgleichs gab. Im Weiteren haben uns der Stadtpräsident von St.Gallen, Thomas Scheitlin, und der Stadtpräsident von Gossau, Alex Brühwiler, über die Auswirkungen der zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen informiert.

Nach Art. 62 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates hat die vorberatende Kommission dem Kantonsrat einen schriftlichen Bericht zu unterbreiten, wenn sie beantragt, auf eine Vorlage nicht einzutreten oder, wie im aktuellen Fall, in den Grundzügen abändert. Die vorberatende Kommission hat sich einstimmig entschieden, anstatt das Departement mit weiteren Schriftlichkeiten zu beauftragen, als Bericht auf die Handouts der Präsentation mit dem Titel «Interkantonaler Finanzausgleich – Bericht der vorberatenden Kommission» zu verweisen. Im Weiteren legt sie ihrem Bericht den Entwurf des Nachtrags zum Finanzausgleichsgesetz in der Fassung gemäss den Anträgen der vorberatenden Kommission vom 27. August 2012 für die 1. Lesung bei.

Die vorliegende Botschaft hat im Vorfeld der Beratung die Gemüter einiger Interessenvertreter erhitzt, so beispielsweise die Gemeinden im individuellen Sonderlastenausgleich (abgekürzt ISL), aber auch die Gemeinden, die sich stark an den zentralörtlichen Leistungen der Stadt St.Gallen beteiligen müssen. Im Wissen des sehr engen Zeitplans, Einführung Januar 2013, suchte die vorberatende Kommission nach einer mehrheitsfähigen Übergangslösung. Ziel der vorberatenden Kommission ist die Einsparung von 11,7 Mio. Franken durch Umsetzung von Sofortmassnahmen und eine spätere grössere Revision des Finanzausgleichs unter besserem Einbezug der Gemeinden. Die bedeutendsten Themenkreise sind: die Höhe des Ausgleichsfaktors für den Ressourcenausgleich, die Höhe der Ausgleichsgrenze für die zweite Stufe, der Kürzungsmechanismus im Allgemeinen für den Sonderlastenausgleich, der Einbezug des Sonderlastenausgleichs der Stadt St.Gallen und die Finanzierung eines soziodemografischen Sonderlastenausgleichs. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden die möglichen Varianten zwischen dem ersten und dem zweiten Sitzungstag geprüft. Diese Zeit wurde auch von der Vereinigung der st.gallischen Gemeindepräsidenten und dem Finanzdepartement genutzt, um konstruktiv solche Sofortmassnahmen zu finden, die auf den 1. Januar 2013 umzusetzen sind. Auf S. 5 des Berichts der vorberatenden Kommission bzw. dem Handout der Präsentationen werden Ihnen die wichtigsten Änderungen zwischen dem heutigen Modell, jenem der Botschaft und dem von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Modell präsentiert. Mit diesen vorgeschlagenen Anpassungen sind folgende Faktoren eingehalten: Einsparung von 11,7 Mio. Franken, wenig Anpassungen im heutigen Finanzausgleichsmodell, die maximale Steuerfusserhöhung beträgt höchsten 5 Prozent, alle Stufen sind betroffen und es bleibt Zeit für einen II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Noch keine Beachtung konnte durch die in der Kommission im Grundsatz nicht bestrittenen soziodemografischen Sonderlastenausgleiche gefunden werden. Somit muss für die Übergangslösung ein Schlüssel von 17 Mio. Franken gefunden werden, der von den Gemeinden zu tragen ist. Diese Lösung lässt sich im Bereich der Pflegefinanzierung finden. Diese muss aber aus Sicht der vorberatenden Kommission gesetzlich klar befristet werden. Die Lösung lässt sich wie folgt begründen: Pflegefinanzierung ist mit Heimen und Spitex grundsätzlich ein Gemeindethema. Eine klare Aufgabenteilung ist sinnvoll und machbar. Bereits heute besteht ein Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinde in diesem Bereich, die Gemeinden bezahlen heute einen Drittel (20 Mio. Franken) und der Kanton zwei Drittel (40 Mio. Franken).

Um im kommenden Jahr ein neues Finanzausgleichsgesetz politisch beraten zu können, lädt die vorberatende Kommission die Regierung ein, dem Kantonsrat im Jahr 2013 Bericht und Antrag zu stellen zu einem II. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz, der ab 1. Januar 2014 in Vollzug gesetzt werden soll. Die gewünschten Themenkreise sind in der Motion 42.12.14 aufgelistet. Da diese Motion in direktem Zusammenhang mit der vorliegenden Botschaft steht, ist die Dringlichkeit gemäss unserem Geschäftsreglement gegeben und muss nicht separat beantragt werden.

Mit der vorgeschlagenen temporären Lösung ist die vorberatende Kommission der Auffassung, dass die Zeit für die Modellierung einer neuen Berechnung im Finanzausgleich gewonnen wurde, die Planbarkeit für die Gemeinden für die Jahre 2013/2014 in der Konsequenz aufgrund der Anzahl Pflegefälle bekannt sind, die Entlastungswirkung für den Kanton für das Jahr 2013 gegeben ist und es in einer finanziell schwierigen Lage keinen neuen Gemeindeverlierer gibt. Im Weiteren kann im kommenden Jahr der II. Nachtrag zum Finanzausgsleichgesetz und zum Pflegefinanzierungsgesetz politisch beraten werden. Sollten Sie den Anträgen der vorberatenden Kommission vollumfänglich folgen, muss somit auch keine Rückweisung vorgeschlagen werden, und wir können eine temporäre Lösung verabschieden, die an der letzten Zusammenkunft der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten einstimmig mitgetragen wurde.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012