Geschäft: Rückerstattung der Vorschüsse für unentgeltliche Rechtspflege

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.14
TitelRückerstattung der Vorschüsse für unentgeltliche Rechtspflege
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung23.4.2012
Abschluss28.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 9. Oktober 2012
VorstossWortlaut vom 23. April 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

In den letzten fünf Jahren sind den St.Galler Steuerzahlern im Bereich der unentgeltlichen Prozesse Kosten von über 20 Mio. Franken entstanden. Dieser Betrag umfasst die Übernahme der amtlichen Verteidigung in Strafprozessen sowie die Anwalts- und Gerichtskosten im Zivilverfahren. Die Verursacher der Verfahren, so z.B. die Angeklagten in Strafprozessen, tragen im Schnitt gerade mal 14 Prozent der Verfahrenskosten selbst. D.h. 86 Prozent der Kosten von Strafprozessen bleiben an denjenigen hängen, die brav ihre Steuern zahlen und sich nichts zuschulden kommen lassen. Leider nicht viel besser sieht es im Zivilverfahren aus. Auch hier tragen die Streitparteien im Schnitt gerade mal einen Viertel der Kosten. Die übrigen drei Viertel bleiben auch hier am Staat und somit am Steuerzahler hängen, obwohl der Staat in diesem Verfahren gar nicht Partei, sondern Schiedsstelle und damit an sich unbeteiligter Dritter ist. Diese schlechten Kostendeckungsgrade haben dazu geführt, dass die St.Galler Steuerzahlenden in den letzten fünf Jahren für einen Verlust von fast 16 Mio. Franken aufzukommen hatten. 3,2 Mio. Franken Volksvermögen werden so Jahr für Jahr verschleudert, ohne dass sich die zuständigen Instanzen darüber Gedanken machen, geschweige denn dagegen vorgehen. Die Regierung sieht in ihrer Stellungnahme weder Handlungsbedarf noch hält sie es für möglich, dass die intensivere Bewirtschaftung der Rückforderung zu besseren Resultaten führen würde. Dies lässt einzig den Schluss zu, dass die Regierung offensichtlich keine Ahnung davon hat und auch nicht hinsehen will, wie nachlässig und unprofessionell die Gerichte diesem Geld nachgehen. Offenbar hält die Regierung ausgerechnet in diesem Fall nichts vom Verursacherprinzip. Offenbar geht die Regierung hier einmal mehr den einfachen Weg und überwälzt die Kosten von über 3 Mio. Franken je Jahr lieber auf die Steuerzahler, als dass sie das Geld bei denjenigen eintreibt, für die es ausgegeben werden musste. Die SVP-Fraktion wird in diesem Thema aktiv bleiben.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012