Geschäft: Stärkung des Tertiärbereiches B

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.17
TitelStärkung des Tertiärbereiches B
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung24.4.2012
Abschluss24.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. April 2012
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. August 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich bedanke mich bei der Regierung für die ausführliche Stellungnahme. Inhaltlich erstaunt die Antwort nicht. Dass der Kanton St.Gallen der höheren Berufsbildung eine grosse Bedeutung beimisst, ist für mich hinsichtlich der Art und Weise, wie die Umsetzung stattfindet, ein bisschen eine Farce. Der Kanton St.Gallen könnte der höheren Berufsbildung echte Stärke und Bedeutung geben, wenn er die kantonalen Anbieter stärker unterstützen würde, indem er beispielsweise eine Strategie vorgeben würde – Stichwort «Weiterbildung St.Gallen». Mit einem Dach, mehreren Anbietern und einer mindestens intern klaren Marktaufteilung. Wettbewerbsförderung mag ja im Grundsatz gut sein, was das jedoch für die kantonalen Weiterbildungsanbieter bedeutet (inkl. Aufwendungen für Werbung usw.), müsste vielleicht doch einmal hinterfragt werden. Dass sich die Wettbewerbsförderung – wie in Ziff. 3 der Antwort formuliert – «qualitätsfördernd» auswirkt, wage ich zu bezweifeln. Es ist nach wie vor nicht verständlich, warum der Kanton ausgerechnet diesen Bereich der Bildung aus den Händen gibt und ihn dem freien Markt überlässt. Er tut dies bei keiner anderen Bildungsstufe. Im Kanton St.Gallen gibt es nämlich eindeutig zu viele Anbieter. Eine Stärkung der kantonalen Anbieter wäre dringend nötig. Dies unter anderem auch, weil sie nicht die gleichen Voraussetzungen wie private Anbieter haben (z.B. bezüglich Investitionen, Rückstellungen usw.). Ungleiche Spiesse gegenüber privaten Anbietern bestehen auch bezüglich der Dozenten und deren Ausbildung sowie im Controlling. Die Aussage, dass die Teilnehmenden in der Regel über ein Einkommen verfügen, welches ihnen erlaubt, die Ausbildung selbst zu finanzieren, ist doch sehr hoch gegriffen – wir sprechen hier von Handwerkerlöhnen bei häufig reduziertem Pensum. Dass das Stipendienwesen greift, bezweifle ich, hat sich doch dieser Rat so verhalten, dass sich die Stipendien am unteren Rand bewegen und damit nur sehr tiefe Stipendien ausgerichtet werden. Die neue interkantonale Vereinbarung bringt zwar eine verbesserte Freizügigkeit für die Studierenden, wie bis anhin können die Standortkantone aber die Studiengebühren erheben und deren Höhe bestimmen. Neu kann die Konferenz der Vereinbarungskantone eine Höchstgrenze für Studiengebühren festlegen. Ob unter dieser Prämisse der Kanton St.Gallen dann dieser Vereinbarung noch beitritt, ist bei unserer sehr einseitigen Finanzpolitik mehr als fraglich. Und ohne die Unterstützung der entsprechenden Ausbildungen ist jede Absichtserklärung lediglich Makulatur. Insgesamt ist die Antwort auf meine Interpellation der schöne Beschrieb einer schlechten Situation – es bleibt bei einer Absichtserklärung. Der Tatbeweis fehlt, oder anders gesagt: Schöne Worte bringen nichts, wenn man nicht bereit ist zu investieren.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012