Geschäft: Wettbewerbsverzerrung im Entsorgungsmarkt
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.12.19 |
Titel | Wettbewerbsverzerrung im Entsorgungsmarkt |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 24.4.2012 |
Abschluss | 25.9.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Lusti-Uzwil | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.9.2012 | Wortmeldung | ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Da der lnterpellant Lusti-Uzwil nicht mehr Mitglied des Kantonsrates ist, spreche ich als Mitunterzeichner zur Interpellation. Da der Kanton St.Gallen den Gemeinden im Bereich der Siedlungsabfälle ein Entsorgungsmonopol verliehen hat und die Gemeinden sich wiederum zu Abfallverbänden zusammengeschlossen haben, agieren im Kanton St.Gallen drei staatliche Monopolbetriebe, so eine davon im Toggenburg, der ZAB. Diese Monopolbetriebe haben nun das Problem, dass sich die Menge des Siedlungsabfalles in den letzten 20 Jahren in etwa halbiert hat. Statt aber nun ihre Strukturen stark zu redimensionieren, versuchen nun diese Monopolisten vermehrt Abfälle ausserhalb der Siedlungsabfälle somit ausserhalb ihres Monopolbereiches zu ergattern, um damit ihre Kapazitäten aufrechterhalten zu können. Folge davon ist, dass es nun vermehrt zu einem regelrechten Verdrängungskampf im Bereich der Gewerbe- und lndustrieabfälle kommt, wo es kein Entsorgungsmonopol gibt. Obwohl zwar der Bundesgesetzgeber fordert, dass im nichtmonopolisierten Tätigkeitsbereich keine Quersubventionierung stattfinden darf, so ist diese Forderung zwar löblich, doch in der Realität nicht praktikabel. So gibt es denn auch im Einzugsgebiet der ZAB klare Fälle, bei denen Quersubventionen stattfinden müssen, denn gewisse Angebote sind nie kostendeckend. Diese Praxis ist unfair und störend. Die Regierung will sich dieser Problematik, wie ihrer Antwort zu entnehmen ist, nicht ernsthaft annehmen. Diese Monopolbetriebe müssen zwar und der ZAB in diesem Jahr ihre Betriebsbuchhaltung durch den Kanton überprüfen lassen. Doch es ist blauäugig zu meinen, dass solche Quersubventionierungen von Dritten aufgedeckt werden können, denn es braucht lediglich einen «mittelmässigen» Buchhalter, um solche Quersubventionierungen zu verschleiern. Störend ist zudem, dass die Regierung es explizit als sinnvoll erachtet, wenn die staatlichen Monopolbetriebe geradezu ermuntert werden, im nichtmonopolisierten Bereich tätig zu werden, um ihre Anlagen optimal auslasten zu können. Diese Argumentation ist für jeden privaten Anbieter unfair und würde mehr oder weniger auch gleich jegliches staatliches Monopol rechtfertigen. Die Regierung müsste viel eher sicherstellen, dass es im Bereich des Monopolbereiches zu keinen Überkapazitäten kommt. Dies würde für die Haushalte als Anbieter von Siedlungsabfällen nachhaltig zu tiefen Preisen führen. Ich erwarte von der Regierung und insbesondere auch von den Gemeinden als Träger dieser Abfallverbände, dass sie mit diesem wettbewerbsverzerrenden Marktgebaren endlich aufhören. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |