Geschäft: Standesinitiative zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.12.11 |
Titel | Standesinitiative zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes |
Art | KR Motion |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 24.4.2012 |
Abschluss | 3.6.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Freund-Eichberg | 24.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Britschgi-Diepoldsau | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Heim-Andwil | 15.9.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.9.2012 | Gutheissung | 63 | Zustimmung | 42 | Ablehnung | 15 | |
25.9.2012 | Eintreten | 63 | Zustimmung | 43 | Ablehnung | 14 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.9.2012 | Wortmeldung | Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Gebt den Gewässern mehr Raum, hat Friedl-St.Gallen gesagt. Aber die Änderung des Gewässerschutzgesetzes und vor allem der Gewässerschutzverordnung hat nicht nur Auswirkungen auf Gewässer im Landwirtschaftsgebiet, sondern sie hat Auswirkungen auf Gewässer im Baugebiet. Und alles, was ich Ihnen Schreckliches erzähle, das finden Sie einerseits in einer Weisung der Regierung und in der bisherigen Praxis des Baudepartementes. Die Gewässerschutzverordnung legt die Gewässerabstände fest. Einerseits übergangsrechtliche Abstände und andererseits Abstände, die durch Mittel der Raumplanung festgelegt werden müssen. Die übergangsrechtlichen Abstände sind sehr gross bemessen. Das hat z.B. in der Gemeinde Widnau folgende Auswirkungen: Zwei sehr wichtige Strassenverbindungen geniessen nur noch Bestandesschutz, weil sie entlang des Binnenkanals verlaufen. Gemäss einem Rekursentscheid durch den Vorsteher des Baudepartementes ist z.B. die Erneuerung der Bankette dieser Strassen nicht mehr zulässig. Das hat zur Folge, dass sämtliche bisher festgelegten Gewässerabstandslinien, soweit sie den übergangsrechtlichen Gewässerabstand unterschreiten, nicht mehr gelten. Wenn ein Haus gemäss einem Sondernutzungsplan bis auf 6 m aufgrund einer verbindlich festgelegten Linie an einen Bach herangebaut werden darf, ist das jetzt nicht mehr möglich. Wenn ich einen Bau verhindern will, dann nehme ich die sichere Karte, das ist eine Landkarte aus dem 19. Jahrhundert, und betrachte, wo es blaue Linien hat. Ich garantiere Ihnen, ich kann damit fast jeden Bau verhindern, weil ich irgendwelche Gewässer finde, wo gemäss dem übergangsrechtlichen Gewässerabstand nicht mehr gebaut werden kann, auch wenn dieser Gewässerabstand aus guten Gründen wesentlich kleiner in einem rechtlichen Verfahren festgelegt worden ist. Wenn die Stadt St.Gallen den Irabach und die Steinach nicht mehr als Kanal definieren würde, dann könnte beim Marktplatz Bohl nichts mehr gebaut und gemacht werden, weil alles, was dort steht, hätte Bestandesschutz. Jetzt muss in Bern ein Zeichen gesetzt werden. Eine Motion alleine genügt nicht, sondern das Zeichen muss durch die Kantone gesetzt werden. Es muss breiter Widerstand kommen, und zwar nicht Widerstand gegen sinnvolle Renaturierung im freien Gelände, sondern Widerstand gegen eine Vorlage, welche alles über einen Leisten bricht und welche die Bautätigkeit im Baugebiet im Moment in einer Weise einschränkt, die nicht erträglich ist, und zwar in ausgeschiedenen Bauzonen innerhalb festgelegter Gewässerabstandslinien. Ich bitte Sie, diese Standesinitiative zu unterstützen. Der Gesetzgeber in Bern soll wissen, dass man bei der Erarbeitung von Gesetzen die Auswirkungen bedenken muss. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Ich danke Hoare-St.Gallen für das Kompliment, das sie ausgesprochen hat. Gerade bei unserem Projekt haben wir versucht, Hochwasserschutz und Ökologie in Einklang zu bringen. Ich glaube, es geht hier nicht nur um die extensive Bewirtschaftung. Wir sehen, bei der Auslegung und Umsetzung des neuen Gewässerschutzgesetzes sind nicht Probleme zu erwarten, sondern sie sind bereits eingetreten. Wenn wir einen Blick über die Kantonsgrenzen werfen, sehen wir, dass in Zürich und Schwyz mit der Ausscheidung der Freiräume begonnen wurde. Sie haben festgestellt, dass viel mehr Fläche benötigt wird als ursprünglich angenommen. Auch die Regierung zeigt in ihrem Antrag, dass die Diskussion der dargelegten Probleme erkannt ist und auch bei der Umsetzung des neuen Gewässerschutzgesetzes in den eidgenössischen Räten durch die eingangs erwähnte Motion der URKN bereits in Gang gesetzt wurde. Auch die Regierung erkennt, dass Probleme da sind, und ich möchte einfach noch festhalten: Es geht hier nicht nur um die Probleme der Landwirtschaft. Ich möchte auch die Gemeinden, die Melioration, die Grundeigentümer, jene, die vom Hochwasser- und Naturschutz auch betroffen sind, dass hier eine gesamtheitliche Lösung angestrebt wird. Es geht auch darum, dass eine Umsetzung und Anpassung realistisch ist. Dass ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand, der hier in der vorliegenden Form, der raumplanerischen, nicht durchsetzbar ist und eben die Folgen für die Grundeigentümer mit sich zieht. Unterstützen Sie diese Standesinitiative. Auch wenn das auf eidgenössischer Ebene erkannt ist. Wir können hier eben ein starkes politisches Signal Richtung Bern setzen, dass hier nochmals über die Bücher gegangen werden muss. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Es ist wichtig, dass der Kanton St.Gallen diese Standesinitiative unterstützt und einreicht. Es tut weh, wenn man sieht, wie viel Fläche dem Gewässer zugeschrieben wird. Ebenfalls haben wir eine Petition mit 650 Unterschriften eingereicht. Die Aussage dieser Petition ist, dass das Gewässerschutzgesetz nicht richtig ist. Die Auffassung wird auch von Baudirektoren unterstützt. Diese sagen, man kann das Gewässerschutzgesetz nicht umsetzen. Produktives, fruchtbares Land geht für die Landwirtschaft verloren. Die Regierung ist der Meinung, dass eine extensive Wiese oder eine extensive Fläche ohne Weiteres wieder normal oder intensiv bewirtschaftet werden kann. Diese Aussage stimmt so nicht. Diese Einschätzung kann ich aufgrund meiner Erfahrung als Landwirt machen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Gewässer sind diejenigen Lebensräume in der Schweiz, die am meisten von ihrer Natürlichkeit eingebüsst haben. Die Gewässer mussten ihren Raum hergeben, damit wir Besiedelung und Landwirtschaft darauf betreiben konnten. Da ist ein riesiger Druck entstanden, und der Handlungsbedarf, hier wieder Verbesserungen zu bringen, ist enorm hoch. Das hat auch die Initiative der Fischer. Die Fischer haben damals um Hilfe gerufen. Sie haben gesagt: Unsere Fischer sterben. Sie können nicht mehr leben in diesen Gewässern. Sie haben eine Initiative «Lebendiges Wasser» eingereicht. Heim-Gossau hat darauf hingewiesen. Dort wurde genau das verlangt. Mehr Raum für diese Gewässer. Es braucht mehr Raum. Gebt den Raum zurück den Gewässern. In jahrelanger Diskussion hat dann das nationale Parlament einen Gegenvorschlag, dieses neue Gewässerschutzgesetz, erarbeitet. Es gab eine Mehrheit für dieses Gesetz. Darauf konnten die Fischer ihre Initiative zurückziehen. Ich sage Ihnen, es geht gegen jeglichen Treu und Glauben, wenn man ein Jahr nachdem dieses Gesetz nun in Kraft ist, das wieder rückgängig machen will. Ich verstehe auch die Bauern, dass sie Angst um ihr Land haben. Ich verstehe das voll und ganz. Gemperle-Goldach hat gesagt, 3'000 ha werden jedes Jahr verbetoniert. 25 ha sollen je Jahr an die Gewässer zurückgegeben werden. Schauen Sie die Relation dieser Zahlen an und beurteilen Sie dann, wer hier mehr unter Druck ist. Auch unsere Gewässer brauchen den Raum zurück. In Bern wird noch einmal daran gearbeitet. Sie haben gesehen, die Regierung hat das schon beschrieben. Treu und Glauben wir müssen etwas tun für unsere Gewässer. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SPG-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Natur- und Landschaftsschutz sowie Förderung der Biodiversität werden im Grundsatz von den wenigsten bestritten. Aber immer, wenn es konkret wird, gibt es viele Gründe dagegen. Dabei zeigen wegweisende Gewässerschutzprojekte unter Einbezug aller Beteiligten, dass ein solches Vorgehen zielführend ist. Man kann nicht etwas erhalten ohne der Natur auch etwas zurückzugeben. Das ist übrigens auch kein Widerspruch zum Ziel des Kulturlandschutzes. Im Gegenteil: Die Hochwasser der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Gewässer mehr Platz brauchen und dadurch das Kulturland geschützt werden kann. Zudem bleibt das Kulturland auch bei extensiver Nutzung erhalten. Man muss hier auch die Verhältnismässigkeit wahren. Es ist vorgesehen, in der nächsten Periode je Jahr den Gewässern durchschnittlich 25 ha zurückzugeben. Eine Investition in den Gewässerschutz, welcher auch der Natur dient. Im Gegensatz dazu werden jährlich 3'000 ha durch Zersiedelung vernichtet. Hoare-St.Gallen hat darauf hingewiesen. Diese Vernichtung ist unwiederbringlich. Dass sich die Bauernkreise mehr gegen die von der Fläche her neunzigmal kleineren Renaturierungen wehren als gegen Zersiedelung, liegt wohl weniger an der Sorge um das Kulturland als an finanziellen Interessen. Wie die Regierung schreibt, wird das Anliegen der Motionäre schon weitestgehend durch eine Motion im eidgenössischen Parlament aufgenommen. Dass gerade hier wieder eine Standesinitiative eingereicht wird, schwächt das Instrument. Da bin ich auch völlig anderer Meinung als Ammann-Rüthi. Das ist kein starkes Zeichen, das ist ein schwaches Zeichen, wenn wir eine Motion, die national bereits eingereicht wurde, durch eine Standesinitiative wieder verstärken wollen. Dadurch werden wir mit der Zeit in Bern nicht mehr ernst genommen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Ich möchte die dramatische Angstmache von Ritter-Sonderegger-Altstätten nicht kommentieren und möchte eigentlich auch nicht die teils guten Statements, die unsere Meinung decken, ergänzen. Für uns ist die Offenlegung von Gewässern ein Mehrwert des natürlichen Lebensraumes. Das Land ist für uns nicht verloren, sondern es ist gewonnen. Die extensive Nutzung erhält teilweise auch den landwirtschaftlichen Nutzen. Gewässer mit ausreichend Raum erhöhen nicht nur die Biodiversität, sondern sind auch wichtig für die Hochwassersicherheit. Beim Aufweichen des Gewässerschutzes machen wir nicht mit. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Das neue Gewässerschutzgesetz entstand, nachdem im Jahr 2006 die Volksinitiative « Lebendiges Wasser» aufgrund des von den eidgenössischen Räten angenommenen Gegenvorschlages zurückgezogen wurde. Schlichtweg inakzeptabel und nicht umsetzbar ist aber das uns präsentierte Gewässerschutzgesetz. Mit der Umsetzung sind die Behörden auf allen Stufen gefordert, bei der Umsetzung wäre der Verwaltungsaufwand auf Stufe Kanton und Gemeinden beträchtlich. Aufgrund des neuen Gewässerschutzgesetzes müssen die Freiräume entlang von Gewässern vergrössert werden. Zur Erinnerung: Bei Fliessgewässern unter 2 m beträgt laut Verordnung der neu zu schaffende Freiraum neu 11 m. Bei über 2 m Breite wäre der Freiraum das Zweieinhalbfache der natürlichen Sohlbreite plus 7 m. Diese neu zu schaffenden Freiräume dürfen nur noch extensiv bewirtschaftet werden oder als Streuflächen, Hecken, Feld- oder Ufergehölz genutzt werden. Qualitativ gute Ökoflächen sind jedoch nur an trockenen, sonnigen Lagen sinnvoll. Zudem geht es jahrelang, um einstige Ökoflächen wieder so fruchtbar zu erhalten, dass eine intensive Bewirtschaftung, welche beispielsweise für den Ackerbau benötigt wird, zu erhalten. So einfach, wie das in der regierungsrätlichen Antwort steht, ist es in der Praxis eben dann doch nicht. Gleich argumentiert der Bund, welcher die Fruchtfolgeflächen, welche oft dank der besonderen Fruchtbarkeit entlang von Fliessgewässern zu finden sind, kompensieren will. Aufgrund des zunehmenden Kulturlandverlustes, welcher schweizweit stattfindet, dürfte das hingegen enorm schwierig, wenn nicht gar undenkbar sein. Ausserdem müssen Anlagen wie Strassen und Wege aus den Gewässerräumen entfernt werden. Ausnahmen sind in überbauten Gebieten möglich. Ebenfalls von der Ausnahmereglung betroffen sind eingedolte und künstlich angelegte Gewässer sowie Berg- und Waldgebiete. Wir sind sicher nicht gegen Ökologisierung, sehen aber, dass in der kleinräumigen Schweiz auch der Ökologisierung Grenzen gesetzt sind. An der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 vom letzten Mittwoch hat zudem der Nationalrat der Schaffung von zukünftigen Landschaftsqualitätsbeiträgen zugestimmt. Somit ist der Startschuss für Anliegen einer zukünftigen, vermehrten Ökologisierung bereits dort gefallen und soll nicht mit der Schaffung von unsäglichen Freiräumen entlang von Gewässern ins Unendliche getrieben werden. Nicht nur die Landwirtschaft ist von der Umsetzung betroffen. Die SAK haben ebenfalls ihre Bedenken eingebracht. Die Besitzstandswahrung ist aus Sicht SAK gewährleistet, ebenso die zeitgemässe Erneuerung von Anlagen und Bauten. Für Neubauten und Anlagen ist die Situation problematischer. Aus Sicht SAK wäre die Frage zu stellen, ob für Infrastrukturen, namentlich für Werkleitungen beispielsweise Strom, Gas, Trinkwasser, Telekommunikation -, Ausnahmen möglich sind bzw. die Regel bedingt anwendbar ist. Werkleitungen werden heutzutage im Gewässerbereich praktisch ausnahmslos in Rohranlagen, d.h. unter Terrain verlegt. Für die SAK betrifft dies Werkleitungen für Strom, Wärme und Telekommunikation. In Ausnahmesituationen sollen Werkleitungen auch näher an Gewässer verlegt bzw. gebaut werden können, nämlich dann, wenn sich verschiedene «Abstandslinien» von Strassen, Wald, Gewässern und allfälligen Baulinien überschneiden. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SPG-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Das Ziel dieser Standesinitiative wäre es, das eidgenössische Gewässerschutzgesetz, das soeben in Kraft trat, im Jahr 2011 wieder zu ändern. Dieses Gewässerschutzgesetz hat einen langen Weg hinter sich. Die Initiative «Lebendige Gewässer», die 160'000 Personen unterschrieben haben, war zugunsten der vorliegenden Lösung zurückgezogen worden. Es werde nun über einen Zeitraum von 80 Jahren 4'000 km Gewässer in naturnahen Zustand zurückversetzt anstatt der damals geforderten 15'000. Man ist also zurückgegangen. Die Renaturierung dient nicht nur den Gewässern und deren biologischer Vielfalt, sondern auch dem Hochwasserschutz. Es ist unverständlich, warum dieser Kompromiss, an dem die Landwirtschaft massgeblich mitwirkte, nun schon wieder ausgehöhlt werden soll. Die Motionäre stören sich an der Gesetzesvorschrift. Das sei je nach Grösse des Gewässers fast unterschiedlich breit. Der Uferstreifen links und rechts zum Gewässerraum erklärt wird, der extensiv bewirtschaftet werden muss. Extensiv heisst: Schutz vor Düngereintrag. Es dürfen auf diesen Streifen keine Dünger eingesetzt werden und Pflanzenschutzmittel höchstens in speziellen Einzelfällen. Damit Sie sich das vorstellen können: Es geht bei kleineren Gewässern beispielsweise um Streifen von insgesamt 11 m Breite. Bei grösseren Gewässern gilt das zweieinhalbfache. Bei kleinen Gewässern und zu zweieinhalbfachen bei grösseren Gewässern. Nehmen wir die Sitter: Dort, wo ich sie kenne, hat sie eine Flussbreite von 25 m. Der Gewässerraum würde 69 m betragen. Diese Streifen aber dürfen, abgesehen von eben der Düngereinschränkung, landwirtschaftlich genutzt werden und es müssen keine bestehenden Bauten abgebrochen werden. Wenn es zu Realverlust von Landwirtschaftsland kommt, werden die Landwirte entschädigt. Sie können sich diese Streifen auch als Ausgleichsflächen anrechnen lassen. Biobäuerin Heim-Gossau weiss, dass auch extensiv bewirtschaftetes Land Kulturland ist, sie behauptet aber in der Motion das Gegenteil. Gemeindepräsident Ammann-Rüthi, der den Binnenkanal bei Rüthi naturiert hat und weiss, wie wertvoll diese kurzen Strecken für den Gewässer- und Hochwasserschutz sind sowie die aufgewertete Landschaft zum Anziehungspunkt der Region wurde. Und besonders über meinen früheren Fraktionskollegen Oppliger-Sennwald, Agronom und Landwirtschaftslehrer, der im Jahr der biologischen Vielfalt mit dem Biodiversitätsmobil im Kanton unterwegs war und der besser weiss als wir alle, dass extensiv bewirtschaftete Flächen das x-Fache an biologischer Vielfalt hervorbringen wie intensiv bewirtschaftete und dass die Lebewesen, die auf diesen Flächen vorkommen, die Fruchtbarkeit der Landwirtschaft in vielfältiger Art und Weise unterstützen. Ich verstehe, dass die Landwirtschaft, auch die biologische, primär ein Interesse an Produktion, Ertrag und Technik hat. Ich weiss, dass der Beitrag, den eine vielfältige Natur dazu leisten kann, in der landwirtschaftlichen Ausbildung noch vernachlässigt wird. Das Gewässerschutzgesetz ist der falsche Ort, um diese Probleme zu beheben. Widmen wir uns zum Schutz der bäuerlichen Existenzen vielmehr der Rückzonung von Kulturland und dem Eindämmen von Landverlust durch unseren ungedämmten Hunger nach immer mehr Verkehrswegen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf das Standesbegehren ist nicht einzutreten. Das Bundesparlament und der Bundesrat haben es tatsächlich geschafft, Kantone, Gemeinden, Grundeigentümer und viele Verbände in Schwung zu bringen. Diese Debatte hat es gezeigt: Man ist irritiert, man ist verunsichert, man weiss nicht, was gilt und was nicht. Ich darf Sie bitten, nicht zu bagatellisieren und auch nicht zu dramatisieren. Wir haben ein gemeinsames Problem. Ich hatte durchaus Verständnis, als die Standesinitiative eingereicht wurde. Ritter-Sonderegger-Altstätten hat es auf den Punkt gebracht: Es sind nicht nur einzelne Personen aufgefordert, in Bern aktiv zu werden, sondern auch die Kantone. Ich darf Ihnen sagen, dass die Kantone diesbezüglich aktiv in Bern sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal, dass auch bereits eine Motion des Nationalrats überwiesen worden ist. Das Geschäft ist folglich auf dem politischen Parkett. Die Regierung hat Nichteintreten beantragt. Nicht, weil die Regierung das Problem nicht anerkennt, sondern es soll eine pragmatische und rasche Lösung geben. Eine Standesinitiative bezweckt eine Änderung des Gesetzes. Es muss davon ausgegangen werden, dass es zu keinen Änderungen kommen wird, weil durch eine Änderung mehr losgetreten wird, als uns lieb ist. Ich darf Sie an die Kulturlandinitiative erinnern. Der Kanton Zürich hat die Kulturlandinitiative angenommen. Nun hat der Kanton Zürich Probleme bei der Umsetzung. Ich erinnere weiter an die Zweitwohnungsinitiative oder an die Landschaftsschutz-Initiative. Diese will, dass man 20 Jahre nicht mehr einzonen kann. Das Anliegen könnte abgelehnt werden. Wir wollen die Probleme lösen. Es besteht die Herausforderung, verschiedene Begriffe und Messweisen umzusetzen. Einerseits soll in den Bauzonen auch tatsächlich gebaut werden, bestehende Bauten geschützt werden und verdichtet werden, und andererseits müssen die Gewässerräume eingehalten werden. Umgekehrt kann es ausserhalb der Bauzonen sein, dass jedes Gerinne und Bächlein den Gewässerschutz einhalten muss. Kurzum: Es ist sehr viel offen. Die Baudirektoren der Schweiz haben eine Umfrage durchgeführt: Gibt es Probleme oder nicht? Das Ergebnis: Es besteht ein Problem. Als Folge gab es an der Plenarversammlung der Konferenz der kantonalen Baudirektoren eine Aussprache mit Vertretern des Bundes. Es bestehen direkte Kontakte mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek und deren Bundesrätin. Die Anliegen der Baudirektoren sind deponiert und es wurden in verschiedenen Regionen Workshops durchgeführt. Für die Hauptversammlung der Baudirektoren von letzter Woche wurde ein Synthesepapier erstellt. Folgende Ämter waren beteiligt: die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (Kolas), das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). An der Plenarversammlung wurde diskutiert die Arbeiten sind aber noch nicht abgeschlossen und werden weitergeführt. Nun soll ein Facts-Sheet erarbeitet werden. Es muss möglich sein, im überbauten Gebiet zu bauen. Es muss möglich sein, eingezontes Land weiter zu überbauen. Die Arbeitsgruppe mit allen Interessenvertretern wird eine praktische Lösung für die Kantone erarbeiten. Ich bin zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres die Grundlagen erarbeitet werden. Der Vorstand der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz wird dann eine Lösung verabschieden, die durch die Kantone anschliessend umgesetzt wird. Es liegt im Interesse aller Kantone, diese Umsetzung vor allem innerhalb der Bauzonen möglichst rasch zu vollziehen. Damit könnte die Übergangsbestimmung, die jetzt kurzfristig in Kraft gesetzt wurde, abgelöst werden. Dadurch würde eine Planungs- und Bausicherheit geschaffen. Die Regierung verfolgt den direkten Weg zu den Ämtern und dem Bundesrat und nicht einen politischen Weg, der mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Das Anliegen ist platziert, und die Standesinitiative ist demnach nicht notwendig. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Auf das Standesbegehren ist einzutreten. Es ist mir fast ein wenig unangenehm, hier noch etwas anzufügen. Aber ich stelle fest, die Probleme sind erkannt. Ich möchte auch keine agronomische Debatte in diesem Saal führen. Diese ist schon geführt worden. Die Begründungen aus meiner Sicht für das Nichteintreten sind schwach. Der Spitzenplatz, den der Kanton St.Gallen bei Standesinitiativen hat, würde damit auch nicht geändert. Wir brauchen eine umsetzbare Gewässerschutzverordnung. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |