Geschäft: Notfallversorgung Linthgebiet: Seit vier Jahren ungenügend, und in Zukunft? (Titel der Antwort: Notfallversorgung im Linthgebiet)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.12.22
TitelNotfallversorgung Linthgebiet: Seit vier Jahren ungenügend, und in Zukunft? (Titel der Antwort: Notfallversorgung im Linthgebiet)
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung24.4.2012
Abschluss5.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 24. April 2012
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. Mai 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2012Wortmeldung

Regierungsrätin

Diese Antwort kann ich nicht unbeantwortet lassen, weil sie schlichtweg Polemik ist. Das Gesundheitsdepartement hat Keller-Rapperswil-Jona schon mehrmals eingeladen, um den Sachverhalt sachlich und fachlich miteinander zu diskutieren. Es kann nicht einfach von einer Anzahl Gemeinden ausgegangen werden, das wäre eine verfehlte Sicherheitspolitik. Es ist ganz klar, dass die Qualität und das Retten von Menschenleben an erster Stelle steht. Deswegen wurde ja der Stützpunkt in Schänis errichtet, aber immer ganz klar verbunden mit dem Hinweis, dass dies eine Übergangslösung sei. Und die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen wurde ja auch vom Kantonsrat gefordert. Und wie diese nun umgesetzt ist, fehlt erneut das Verständnis für eine Massnahme, die höhere Qualität und mehr Sicherheit gewährt. Es kann nicht sein, dass die Gemeinde mit der höchsten Einwohnerzahl schlechter versorgt wird als andere. Und wenn alle Stützpunkte bestehen bleiben sollen und ein zusätzlicher aufgemacht werden soll, dann bedanke ich mich schon heute, wenn der Kantonsrat auch die Gelder dafür spricht. Die Investitionen in die Spitäler haben mit dem Rettungsdienst bekanntermassen rein gar nichts zu tun. Das sind Investitionskosten, die anstehen, weil wir wegen des lange Baumoratoriums Nachholbedarf haben. Diese beiden Themen zu vermischen, ist nicht statthaft. Wie das schweizweit üblich ist, werden die Rettungseinsätze über das ganze Gebiet gesehen verteilt. Sie sind Durchschnittswerte und diese werden eingehalten. In 80 Prozent muss der Rettungswagen innert 15 Minuten an der Unfallstelle sein. Und das wird im Linthgebiet, wie in anderen Regionen des Kantons, so sein. Diese Thematik wurde auch in der Gesundheitsdirektorenkonferenz diskutiert, und der Kanton St.Gallen steht im schweizweiten Vergleich gut da.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Ich zitiere das Tagblatt Online vom 29. Mai 2012: «Es sind erschreckende Zahlen, die das Gesundheitsdepartement kürzlich publik gemacht hat. In gut der Hälfte aller Gemeinden im Linthgebiet kann der Rettungsdienst Regio 144 die Hilfsfrist von 15 Minuten mehrheitlich nicht einhalten.» Leider sind schon zahlreiche dramatische Vorfälle passiert und aus verschiedenen Parteien sind ebenso Hinweise auf die ungenügende Notfallversorgung gekommen. Das Gesundheitsdepartement jedoch hält sich bedeckt, lässt die Zeit verstreichen und präsentiert höchstens ab und zu eine sogenannte Lösung, die dann doch keine ist. In den vergangenen vier Jahren wurde in Schänis ein Stützpunkt eröffnet, der allerdings nur zu den Bürozeiten bis 16.00 Uhr und ohne Wochenenden betrieben und schliesslich wieder geschlossen wurde. Die jüngste Massnahme sieht vor, dass Notfallpatienten aus Amden, Schänis und Weesen von Glarus aus gerettet werden sollen. Die Interpellanten fragen zum wiederholten Mal nach einem Stützpunkt im Spital Linth in Uznach. Von hier aus würden die Fahrzeiten fünf Minuten nach Kaltbrunn, vier Minuten nach Gommiswald, drei Minuten nach Benken, fünf Minuten nach Schmerikon, drei Minuten nach Ernetschwil, acht Minuten nach Rieden, wenige Minuten in Uznach, 14 Minuten nach Weesen, 11 Minuten nach Schänis und 13 Minuten nach Eschenbach betragen.

Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes hingegen argumentiert mit Rapperswil-Jona, welches von Uznach nur knapp innerhalb der Hilfsfrist erreichbar wäre. Nur, es hat ja niemand verlangt, dass Rapperswil-Jona nicht weiterhin von Rüti aus versorgt werden könnte. Des Weiteren heisst es dann in der Antwort der Regierung: «Die Hilfsfrist ist ein Richtwert und stellt ihrer Natur nach einen Kompromiss zwischen den notfallmedizinischen Erfordernissen und den ökonomischen Möglichkeiten dar». Uns Interpellanten erstaunt, dass die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, die immer wieder Projekte für Bauten in Millionenhöhe präsentiert und Spitalgebäudesanierungen in Milliardenhöhe plant, an dieser Stelle «ökonomische» Berechnungen höher gewichtet als die rechtzeitige Rettung von Menschenleben. Unseres Erachtens ist die Notfallversorgung ein «Service Public», der am höchsten zu gewichten ist. Es geht schliesslich um Leib und Leben, unserem höchsten Rechtsgut. Die Frage, wer denn die Verantwortung trage, wenn jemand zu Tode kommt, weil die vorgeschriebenen Hilfsfristen nicht eingehalten werden, wird nicht beantwortet; möglicherweise deshalb, weil die Verantwortung jene tragen, welche die Organisation der Notfallversorgung entscheiden und absegnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Ich möchte festhalten, dass ich nie eingeladen worden bin, diese Einladung aber sehr gerne annehme.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012