Geschäft: Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.12.02
TitelNachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung6.3.2012
Abschluss1.1.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der Kommission für Aussenbeziehungen vom 10. April 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2012
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 13. März 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 4. Juni 2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2012Eintreten92Zustimmung8Ablehnung20
5.6.2012Schlussabstimmung96Zustimmung16Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2012Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Dasselbe gilt für das nachfolgende Geschäft 22.12.05 «X. Nachtrag zum Polizeigesetz».

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Jahr 2008 ist der Kanton St.Gallen als einer der ersten Kantone dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beigetreten. Unser Kanton nimmt bei der Bekämpfung der Gewalt, dank der hervorragenden Arbeit unserer Regierungspräsidentin Karin Keller-Sutter, im Umfeld von Sportveranstaltungen eine Pionierrolle ein. Die teilweise massive Gewalttätigkeit an Sportveranstaltungen, hauptsächlich im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen, hat aber trotz der bisherigen Massnahmen weiterhin zugenommen. Ein grosser Mangel liegt darin, dass für die Mitwirkung der Klubs keine Gesetzesgrundlage besteht; dies soll mit diesem Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss behoben werden.

Kernpunkte des Nachtrages sind die Einführung der Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele sowie weitere polizeiliche Massnahmen wie verschärfte Identitätskontrollen, Ausweitung der Rayonverbote schweizweit bis zu drei Jahren, Vorgaben zu Stadionverordnungen und Sicherheitsvorkehrungen bei An- und Abreise der Fangruppen bei Risikospielen.

Die FPD-Fraktion begrüsst die neuen gesetzlichen Möglichkeiten und hofft, dass diese dem Sport wieder den Stellenwert zurückgeben, den er einmal hatte. Schlagzeilen sollen die sportlichen Leistungen und nicht die Tumulte und Sachbeschädigungen vor und nach den Spielen machen. Ganz abgesehen von den Kosten, die diese Ausschreitungen bzw. das Verhindern derer verursachen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Aus aktuellem Anlass interessiert es mich, wie das am Wochenende zu erklären ist. Da fand das Spiel statt zwischen dem SC Brühl und Aarau und da wurden Auflagen gemacht, dass die Fans nicht per Bahn anreisen dürfen, sondern mit Cars anreisen müssen. Weiter wurde auch die Auflage gemacht, dass höchstens 200 Fans anreisen dürfen. Aus meiner Sicht ist das schon recht hart, was hier vorgeschrieben wird, und das beim bestehenden Konkordat.

Für mich stellt sich jetzt die Frage: Braucht der Kanton St.Gallen denn hier tatsächlich eine Verschärfung? Die Wünsche, die hier im Raum stehen, sind offensichtlich bereits realisiert. In der Vorlage steht auch, dass die Fussballspiele des FC St.Gallen in der Stadt St.Gallen so geregelt sind, dass es eine Bewilligung dafür braucht, und das ist seit dem 1. März 2011 in Kraft. Auch hier sehe ich den Handlungsbedarf für die Verschärfung zurzeit nicht. Ich habe eher den Eindruck, im Kanton St.Gallen sind wir bereits so weit und haben alles, was es braucht.

Ein letzter Hinweis noch: Es ist auch auf der gleichen Seite 4 in der Botschaft die Rede vom dreijährigen Projekt «Gewaltfreier Sport – Sport als Vergnügen». Genau das ist das Ziel, das wollen wir erreichen. Dieses Projekt läuft seit 2009 und müsste doch genau dahin gehend wirken, dass die Sache in Ordnung kommt. Ich habe einen guten Eindruck vom Zustand, den wir in diesem Kanton haben, und kann deshalb diese Verschärfung nicht nachvollziehen. Die Dringlichkeit für diese Verschärfung in unserem Kanton sehe ich nicht.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es bleibt unbestritten, dass Gewalt in und um Stadien energisch und effizient bekämpft werden muss. Die CVP-Fraktion befürwortet deshalb weiter gehende Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Kanton St.Gallen nimmt eine Pionierrolle im Bekämpfen von Gewalt bei Sportveranstaltungen ein. Beispielsweise hat er im November 2009 eine Policy verabschiedet, welche den weiteren Weg für die Bekämpfung der Gewalt im Umfeld von Sportveranstaltungen aufzeigt. Aber von den beabsichtigten Zielen konnten nur wenige erreicht werden. Es ist bedauerlich, dass immer noch nicht gesagt werden kann, dass die Gewalt wesentlich eingedämmt wurde. Deshalb ist es richtig, weitere Massnahmen einzuleiten, um diese nachhaltig zu verbessern. Bei der Beratung des Geschäfts «Sicherheit im Umfeld von Sportveranstaltungen» im September 2011 wurde ein Auftrag von der CVP-Fraktion überwiesen, welcher verschärfte Massnahmen auf Schweizer Ebene und Nachverhandlungen vom Konkordat fordert. In diesem Konkordat sind solche Massnahmen aufgelistet. Mit diesen Änderungen kann die Behörde auch Einfluss auf Bereiche nehmen, die in der Verantwortung der Klubs liegen. Vor und nach dem Spiel wird extrem Alkohol konsumiert, auch hier soll es der Behörde möglich sein, den Konsum zu reglementieren. Die Verschärfung der Identitätskontrollen und Überprüfung der Fangruppen erachten wir als sinnvoll. Das Konkordat von 2008 wird mit dieser Vorlage sinnvoll geändert und erweitert, damit die Massnahmen gegen Gewalt auch nachhaltig greifen können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Obwohl wir teilweise die Bedenken eines Teils unserer Fraktionskolleginnen und -kollegen nachvollziehen können, wird die Mehrheit dem Beschluss zustimmen. Wir sind der Meinung, dass mit diesen Ergänzungen zum Beschluss zum bereits bestehenden Konkordat dem Problem rund um die Gewalt an Sportveranstaltungen entgegengetreten werden kann. Zentral ist hier die Einführung der Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen. Wir gehen nicht davon aus, dass Spiele nicht mehr angepfiffen werden können, doch können mit dieser Bewilligungspflicht den Vereinen Auflagen erteilt werden. Diese müssen sich in Zukunft mit den Behörden absprechen und je nachdem Massnahmen ergreifen, welche einen möglichst reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen ermöglichen. Dies muss das Ziel aller Beteiligten sein.

Enttäuscht sind wir, dass die von uns im vergangenen September anlässlich der Behandlung des Postulats 40.11.04 «Sicherheit im Umfeld von Sportveranstaltungen» geforderten Präventionsprojekte im Fanbereich im neuen Konkordat keine Aufnahme finden. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass nebst den repressiven auch präventive Massnahmen mithelfen könnten, die Gewaltexzesse rund um die Sportveranstaltungen zu verhindern. Auch in diesem Bereich sollen die Vereine endlich ihren Beitrag leisten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Kommission für Aussenbeziehungen wurde bereits im Rahmen der Vernehmlassung durch das Sicherheits- und Justizdepartement eingeladen, zu den vorgeschlagenen Änderungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Stellung zu nehmen. Es handelt sich um Änderungen eines bestehenden Konkordats.

Zum bestehenden Konkordat: Um Gewalt und Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen entgegenzutreten und den Behörden insbesondere im Hinblick auf die Euro 2008 die dafür notwendigen Handlungsinstrumente in die Hand zu geben, führten die eidgenössischen Räte per 1. Januar 2007 neue Massnahmen ein. Mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wurden präventive und kaskadenartig ausgestaltete Massnahmen gegen gewalttätige Personen geschaffen. Diese und weitere Massnahmen wurden von den eidgenössischen Räten bis Ende 2009 befristet, weil sie für die Folgezeit die Kantone als zuständig erachteten, Regelungen in diesem Bereich zu erlassen. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren war sich in der Folge einig, die befristeten Massnahmen in Form eines Konkordats per 1. Januar 2010 schweizweit praktisch unverändert ins kantonale Recht zu überführen. Sie verabschiedete daher im November 2007 das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, das seit dem 1. September 2010 in allen 26 Kantonen in Kraft steht. Der Kanton St.Gallen ist auf 1. Januar 2010 beigetreten.

Nun liegt der Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen und der X. Nachtrag zum Polizeigesetz zur Beratung vor.

Am 10. April 2012 hat die Kommission für Aussenbeziehungen das Geschäft vorberaten. An der Kommissionssitzung gaben folgende Personen Auskunft: die Regierungspräsidentin und Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes, der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes und der Kommandant der Kantonspolizei St.Gallen.

Warum nun eine Revision des Konkordats? Die Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, insbesondere im Umfeld von Fussballspielen, liess sich mit den bisherigen Massnahmen schweizweit nicht nachhaltig eindämmen. Angesichts der steigenden, teils massiven Gewalttätigkeiten rund um die Fussballspiele erkannte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren Handlungsbedarf. Sie beschloss am 2. Februar 2012 zahlreiche Änderungen des Konkordats.

Kernpunkt der vorgeschlagenen Änderungen ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für bestimmte Sportveranstaltungen. Fussball- und Eishockeyspiele der Klubs der obersten Spielklassen sollen neu grundsätzlich bewilligungspflichtig sein. Spiele der Klubs unterer Ligen oder anderer Sportarten kann die zuständige kantonale Behörde unter bestimmten Voraussetzungen für bewilligungspflichtig erklären. Die Bewilligungen können mit Auflagen – beispielsweise bauliche und technische Massnahmen, Vorgaben über die Anreise der Gästefan-Gruppierungen oder Regeln für den Verkauf alkoholischer Getränke – verbunden werden. Ausserdem wird die Verschärfung von Massnahmen gegenüber gewalttätigen Personen vorgeschlagen. Rayonverbote beispielsweise sollen künftig schweizweit und für eine Dauer von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden können.

Die Kommission für Aussenbeziehungen beantragt dem Kantonsrat mit 9:1 Stimmen bei 1 Enthaltung (bei 4 Abwesenheiten), auf den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen und den X. Nachtrag zum Polizeigesetz einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlagen sind in 1. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion befürwortet klar die zahlreichen Änderungen des Konkordates der KKJPD vom 2. Februar 2012, da die Situation vor allem bei Fussball- und Eishockeyspielen noch weit davon entfernt ist, auch nur annähernd als tragbar bezeichnet werden zu können. Die SVP-Fraktion begrüsst vor allem die Änderungen, welche hauptsächlich die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele umfassen. Damit können die Behörden den Klubs bzw. den Veranstaltern die Spiele mittels Auflagen und Vorgaben aufzwingen, dass auch diese deren Teil zur Problemlösung beitragen. Namentlich sollen die Behörden künftig das Recht erhalten, bei der Stadionordnung den Sicherheitsvorkehrungen über die An- und Abreise von Fans, aber auch über Regeln über den Verkauf von alkoholischen Getränken mitzuentscheiden. Es scheint uns auch wichtig und richtig, dass auch Spiele der Klubs unterer Ligen und anderer Sportarten unter bestimmten Voraussetzungen für bewilligungspflichtig erklärt werden können.

Ebenso unterstützt die SVP-Fraktion eine Identitätskontrolle der Fangruppen, welche ermöglicht, gleichzeitig eine Überprüfung der Besucher bezüglich aktiver Massnahmen wie Rayonverbot und Meldeauflagen zu gewährleisten. Die Einführung von gesonderten Charterzügen und das Kombiticket für Gästefans bei Risikospielen sind weitere Neuerungen, die von der SVP-Fraktion positiv aufgenommen wurden. Dass Rayonverbote künftig schweizweit und bis zu drei Jahren ausgesprochen werden können, ist für uns ebenfalls begrüssenswert. Es ist zu hoffen, dass wir mit den Verschärfungen zum Nachtrag des bestehenden Konkordates weitere geeignete Instrumente zur Verfügung haben, um die Lage rund um gewisse Sportveranstaltungen wieder zu normalisieren und ungestörte Spielbetriebe sicherzustellen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sport ist gesund, Sportveranstaltungen sind Events, Sport ist Identifikation, Sport ist Emotion. Aber Sport hat schon längst seine Unschuld verloren, sei es auf den Chefetagen der Klubs oder sei es in den Stadions. Insbesondere beim Fussball und beim Eishockey hat Gewalt Einzug in die Veranstaltungen genommen. Gewalt, welche in keiner Art und Weise akzeptierbar ist. Gegen Chaoten und Gewalttäter muss vorgegangen werden. Viele junge Menschen wollen Fans sein, die in Sprechchören und mit Fahnenschwingen ihren Klub unterstützen. Diese jungen Menschen sind keine Chaoten, sie sind aber betroffen vom Verhalten der anderen und den einschneidenden gesetzlichen Bestimmungen. Mit dem bestehenden Hooligan-Gesetz hat man im Vorfeld zur Euro 08 ein scharfes Gesetz geschaffen, in welchem der Polizei bereits weit gehende Kompetenzen zugewiesen wurden. Kompetenzen, die über das in unserer Gesellschaft sonst übliche Mass hinausgehen. Für die Weiterentwicklung dieses Konkordates, falls sie denn notwendig wäre, haben dann auch zwei wichtige Erwartungen bestanden:

  1. Es soll noch gezielter auf die wirklichen Gewalttäter ausgerichtet werden, um wirklich effizient zu sein.

  2. Die begonnene Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Fanklubs soll stark ausgebaut und gestärkt werden.

Beide Ansprüche entsprechen unserem liberalen Gesellschaftsbild. Die vorliegende Weiterentwicklung vermag diesen Ansprüchen jedoch nicht zu genügen. Vielmehr baut sie weiterhin einseitig auf Repression. Die pauschale Kriminalisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe wird verstärkt. Dabei werden Persönlichkeitsrechte tangiert, wie beispielsweise die permanente Ausweispflicht, die polizeilichen Anreisevorschriften für Matchbesucher, das Abtasten am Körper auch ohne Verdacht bis hin zu den von der Polizei angeordneten Intimkontrollen. Das geht sehr weit und kann im Prinzip jeden Matchbesucher treffen. Die Verhältnismässigkeit ist jetzt schon nicht mehr gegeben, da die Aufzählung des gewalttätigen Verhaltens sich von Sachbeschädigung, das kann das Aufkleben eines gelben Post-its auf einem Plakat sein, bis hin zu massiven Handlungen gegen Leib und Leben alles beinhalten. Selbst Bagatelldelikte können ab dem 12. Lebensjahr zu einem Eintrag in eine Gewalttäterdatenbank führen, mit entsprechend negativen persönlichen Folgen.

Unsere sonstige Rechtsprechung beruht auf verschiedenen Kriterien, wie die Unschuldsvermutung oder ein der Schwere der Tat angepasstes Strafmass. Ein Kaskadenprinzip in der Anordnung der Sanktionen. Im Konkordat wird alles über einen Leisten geschlagen. Mit den neuen polizeilichen Kompetenzen kann die Polizei bestimmen, wann wo welche Spiele stattfinden und wie viele Stadtspiele es geben soll. Wollen wir wirklich, dass der sportliche Kalender durch die Polizei bestimmt wird? Gibt es nicht bessere Möglichkeiten, dieses gesellschaftliche Problem zu lösen, indem auf eine Zusammenarbeit mit Sportvereinen und Klubs aufgebaut wird? Auf Vorrat wird auch ein Artikel eingebracht, der besagt, dass diese Massnahme auf jegliche Sportart ausgedehnt werden kann. Wollen wir solche Gesetze auf Vorrat? Ich stelle auch ein gewisses Missverhältnis zwischen den Fallzahlen und der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zur Entwicklung der Gewalt bei Sportanlässen fest. Die neusten Zahlen des Fedpol belegen, dass das bestehende Konkordat greift. Ich entnehme die Zahlen aus dem Pressetext des Fedpol, der dem Protokoll der Kommission beigelegt wurde.

Alle verhängten Massnahmen wie Meldeauflagen, Rayonverbot und Stadionverbot haben sowohl bei den Fussballspielen wie bei den Eishockeymatches entschieden abgenommen. Ich könnte jetzt die Zahlen nennen, Sie können aber selber nachsehen. Zum Beispiel die Meldeauflagen in der Fussballsaison 2010/2011 gingen auf eine Meldung in dieser laufenden Saison zurück, beim Rayonverbot haben wir 237, bis jetzt sind es dieses Jahr 50. Wir sehen, das greift. Das Fedpol geht von 200 Gewalttätigen und 1'000 bis 2'000 gewaltbereiten Personen im Umfeld der Sportveranstaltungen aus. Die Hooligan-Datenbank stabilisiert sich nun auf 1'200 Einträgen, auch das zeigt, dass diese Massnahmen gegriffen haben. Man kennt die Täter langsam. Der Fokus muss nun ganz gezielt auf die Gewalttäter gelegt werden und nicht auf die Repression der ganzen Gesellschaftsgruppe, die im Grund nichts anderes will, als ihren Klub zu unterstützen.

Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass der einzuschlagende Weg zur Gewalteindämmung nicht über noch mehr Paragraphen geht. Auch im Kanton Basel-Stadt hat sich ein Komitee gegen die Revision des Konkordats gebildet, in dem Politiker aus allen politischen Lagern und aus allen politischen Parteien vertreten sind. Nicht über weitere Gesetze, sondern über Massnahmen zusammen mit den Vereinen und Klubs will man das Problem angehen. Dahinter steht auch der Gedanke, dass bei immer stärkerer Repression die normalen Matchbesucher zu Hause bleiben und die Radikalen noch radikaler werden.

Ich bitte Sie, auf das Konkordat nicht einzutreten, es schiesst über das Ziel hinaus. Es gibt bereits Gesetze, diese müssen konsequent auf die gewaltbereiten Personen im Umfeld der Sportveranstaltungen angewendet werden. Ebenso konsequent muss die Zusammenarbeit mit den Sportvereinen und Fanklubs eingefordert und vorangetrieben werden. Entsprechende Projekte laufen bereits, auch im Kanton St.Gallen. Hier müssen wir schauen, was die bringen. Nur so können die Probleme an der Wurzel angepackt werden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion begrüsst die neuen gesetzlichen Bedingungen. Es ist eine Auflage an die Vereine, Vorgaben zur Stadionordnung anzunehmen. Die Klubs werden in die Verantwortung genommen. Der Kern der Botschaft ist die Bewilligungspflicht für die Vereine. Die Polizei kann neu bestimmen, ob ein ganzer Match wegen einer ernsthaften Störung der öffentlichen Sicherheit nicht bewilligt werden kann. Das Ziel ist die Reduktion von Polizeikräften und die Verhinderung von strafbaren Handlungen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012