Geschäft: Bericht 2012 der Kommission für Aussenbeziehungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.12.05
TitelBericht 2012 der Kommission für Aussenbeziehungen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung7.3.2012
Abschluss23.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht 2012 der Kommission für Aussenbeziehungen
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2012Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf den Bericht ist einzutreten.

Nach Art. 74 der Kantonsverfassung leitet die Regierung die Zusammenarbeit mit dem Bund, den anderen Kantonen und dem Ausland. Zudem schliesst sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zwischenstaatliche Vereinbarungen ab. Das Verfassungsrecht überträgt der Regierung in diesem Sinn die Hauptrolle in den Aussenbeziehungen des Kantons. Die Kantonsverfassung bestimmt denn auch die Zuständigkeiten des Kantonsrates im Bereich der Aussenbeziehungen: Es sind dies die Genehmigung und Kündigung von zwischenstaatlichen Verträgen mit Verfassungs- und Gesetzesrang, die Vorgabe von Zielen sowie die Aufsicht über Regierung und Verwaltung, bezogen auf die Aussenbeziehungen des Kantons. Die Kommission für Aussenbeziehungen nimmt diese Themenbereiche für den Kantonsrat wahr. Der vorliegende Bericht legt über die Tätigkeit der Kommission für Aussenbeziehungen Rechenschaft ab. Er zeigt die politischen Geschäfte auf, bei denen die Regierung die Kommission zu Entwicklungen in Fragen der Aussenbeziehungen informiert hat. Insbesondere legt der Bericht Rechenschaft über die Prüfungstätigkeit ab. Die Prüfungstätigkeit – normiert durch das Geschäftsreglement – wurde im Berichtsjahr in dieser Form zum ersten Mal durchgeführt. Die mündliche Berichterstattung soll nicht jedes Geschäft nachzeichnen. Die Informationen entnehmen Sie bitte dem vorliegenden Bericht der Kommission.

Auf einen Punkt möchte ich aber trotzdem hinweisen: Es wurde eine Interkantonale Legislativkonferenz (ILK) ins Leben gerufen. Die Oberaufsichtskommission des Kantonsparlamentes des Kantons Bern hat ein Verfahrensmodell entwickelt, um das Gewicht der Stellungnahmen der Kantonsparlamente zu interkantonalen Vereinbarungen zu stärken. Vertreterinnen und Vertreter kantonaler Parlamente haben aktiv an einer Geschäftsordnung für die ILK gearbeitet. Nach mehreren Sitzungen konnte die Geschäftsordnung verabschiedet werden. Das neue Gremium beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Es ist jedem Kantonsparlament freigestellt, ob und wie es an den Aktivitäten der ILK teilnehmen will. Jeder teilnehmende Kanton kann mit drei Vertreterinnen oder Vertretern an den Sitzungen der ILK mitmachen. Die ILK tritt jeweils dann zusammen, wenn mindestens zwei Parlamente Bedarf anmelden. Für eine Startphase von drei bis vier Jahren übernimmt das Präsidium der Oberaufsichtskommission des bernischen Grossen Rates die Funktion der interparlamentarischen Koordinationsstelle der ILK. Bisher tagte die ILK nicht. Die ILK stellt eine neue Plattform für Formen der interkantonalen Zusammenarbeit dar. Es soll insbesondere erreicht werden, dass kantonale Parlamente im Vernehmlassungsstadium mit einer koordinierten Stellungnahme auftreten können. Sie kann aber auch ein Forum für darüber hinausgehende interkantonale Kontakte und Aufgaben der Parlamente darstellen. Zielsetzung ist, die Position und die Bedeutung der kantonalen Parlamente im interkantonalen Bereich zu stärken. Die ersten Erfahrungen werden zeigen, wie praxistauglich dieses Gremium sein wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
23.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf den Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
23.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012