Geschäft: Tätigkeitsbericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2011

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.12.03
TitelTätigkeitsbericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2011
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung14.3.2012
Abschluss25.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftTätigkeitsbericht vom 15. März 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium29.1.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Staatswirtschaftlichen Kommission ist gemäss Art. 27 des Datenschutzgesetzes die Aufsicht zugewiesen, dem Kantonsrat die Oberaufsicht im Sinn des Informiertwerdens nach Art. 36 Abs. 2 des gleichnamigen Gesetzes. Die Regierung wählt die Datenschutzfachstelle, die Aufsicht übt die Staatswirtschaftliche Kommission aus und hat sich deshalb die Frage gestellt, ob der Inhalt des Berichts der Datenschutzfachstelle genügend ist, um die Aufsicht durch den Kantonsrat wahrnehmen zu können. Die Erwartungen an die Berichterstattung wurden im 2011 formuliert, des Weiteren wird eine Beurteilung und Bewertung erwartet, um Konsequenzen folgen zu lassen. Die Berichterstattung 2011 erfüllt die formulierten Erwartungen nicht. Jahresziele und Jahresprogramm sind nicht erwähnt, auch deren Erfüllung ist nicht beschrieben. Es fehlen auch Angaben über Infrastruktur und Ressourcen der Fachstelle. Somit spricht die Staatswirtschaftliche Kommission eine Empfehlung aus. Die Erwartungen sind, wie erwähnt, auf S. 10 des Nachtrags abgebildet. Beurteilung und Bewertung von Vorgängen werden ebenso erwartet. Die FDP-Fraktion unterstützt die Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission und stellt gleichzeitig klar, dass die Erwartungen nicht zu einem Ausbau von personellen Ressourcen bei der Datenschutz-Fachstelle führen dürfen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
25.9.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Auf den Tätigkeitsbericht ist einzutreten.

Gemäss Datenschutzgesetz übt die für die Aufsicht von Regierung und Staatsverwaltung zuständige Kommission des Kantonsrates, die Staatswirtschaftliche Kommission, die Aufsicht über die kantonale Fachstelle für Datenschutz aus. Sie hat dazu eine Delegation von vier Kommissionsmitgliedern bestellt, welche die eigentliche Prüfungstätigkeit bei der kantonalen Fachstelle für Datenschutz wahrnimmt und der Kommission über Ergebnisse und Erkenntnisse berichtet. Die Kommission knüpft ihre Prüfungstätigkeit einerseits am jährlichen, für den Kantonsrat bestimmten Tätigkeitsbericht der kantonalen Fachstelle, andererseits an Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben, die das Datenschutzgesetz der Fachstelle überträgt. Im Nachtrag zum Bericht 2011 der Staatswirtschaftlichen Kommission sprach die Kommission an die Adresse der Fachstelle Erwartungen über Inhalt und Gliederung der zukünftigen Berichte an den Kantonsrat aus, damit diese Berichte in Zukunft als Grundlage für die Prüfungstätigkeit über die kantonale Fachstelle herangezogen werden können und die Prüfung wirkungsvoll ausgeübt und die der Kommission obliegende Aufsicht wahrgenommen werden kann. Der Tätigkeitsbericht der kantonalen Fachstelle für Datenschutz über das Jahr 2011 gibt Auskunft über die Schwerpunktthemen im vergangenen Jahr und die einzelnen Arbeitsfelder. Die Prüfungsdelegation nahm eine erste Beurteilung des Tätigkeitsberichtes vor und musste feststellen, dass die im letztjährigen Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission ausgesprochenen Erwartungen nur ansatzweise abgebildet sind und der Bericht den Anforderungen für eine Bewertung und Beurteilung der Tätigkeit der Fachstelle für Datenschutz nicht genügt. In einer Aussprache mit der Leiterin der kantonalen Fachstelle wurden die formulierten Erwartungen besprochen. Sie stellte der Delegation Konzept und Gestaltung des Tätigkeitsberichtes über das Jahr 2011 im Wesentlichen vor und legte einen Abgleich zwischen den Erwartungen der Staatswirtschaftlichen Kommission und der Berichterstattung der Fachstelle über das Jahr 2011 vor. Es ist ihr ebenfalls ein Anliegen, einen adressatenkonformen Bericht zu erstellen und an den Kantonsrat weiterzuleiten. Da dieser Bericht auch für die Öffentlichkeit bestimmt ist, fällt er relativ generell und abstrakt aus. Die Staatswirtschaftliche Kommission sieht die formulierten Erwartungen als nicht erfüllt, obwohl sich der Tätigkeitsbericht über das Jahr 2011 in seiner Qualität deutlich von den Berichten 2009 und 2010 abhebt. Sie sieht sich veranlasst, die in ihrem letztjährigen Bericht formulierten Erwartungen an die kantonale Fachstelle für Datenschutz in Empfehlungen umzuwandeln, und empfiehlt diese als unerlässliche Berichtspunkte in den zukünftigen Tätigkeitsberichten der kantonalen Fachstelle für Datenschutz an die Staatswirtschaftliche Kommission als Aufsichtsbehörde bzw. an den Kantonsrat aufzunehmen. Der Bericht soll über folgende Punkte Auskunft geben:

  1. Jahresziele, Jahresprogramm, Schwerpunkte der Aktivitäten und Prioritäten;

  2. Erfüllung der Jahresziele, Realisierung des Jahresprogramms, Umsetzung der Schwerpunkte und Prioritätensetzung sowie allgemeine bzw. weitere Aufgabenerfüllung;

  3. Beratung der Gemeindefachstellen für Datenschutz und Aufsicht über die Gemeindefachstellen als Besonderheit zu Ziff. 1 und 2;

  4. Stellung der kantonalen Fachstelle für Datenschutz, Unabhängigkeit und Selbständigkeit sowie Sicherheit in der Aufgabenerfüllung, Integration in die Staatsverwaltung und fachstelleninterne Organisation;

  5. Führung und Leitung der kantonalen Fachstelle für Datenschutz;

  6. Ressourcen und Infrastruktur der kantonalen Fachstelle für Datenschutz, Personal, Finanzen, Raum, Informatiktechnologie, Arbeitsinstrumente, Hilfsmittel usw.

Im Weiteren empfiehlt die Staatswirtschaftliche Kommission der kantonalen Fachstelle für Datenschutz, sich im Tätigkeitsbericht nicht auf eine Berichterstattung im Sinne des beschriebenen Rapportierens zu beschränken, sondern dazu Beurteilung und Bewertung anzufügen, um Konsequenzen und Schlussfolgerungen folgen zu lassen.

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat die Empfehlungen in den Bericht 2011 aufgenommen.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012