Geschäft: Gültigkeit der Kantonsratswahl für die Amtsdauer 2012/2016

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.12.02
TitelGültigkeit der Kantonsratswahl für die Amtsdauer 2012/2016
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung3.4.2012
Abschluss4.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 17. April 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium24.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2012Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Mit Beschluss vom 17. April 2012 hat die Regierung die Wahlen des Kantonsrates geprüft und beantragt, die Gültigkeit der Erneuerungswahl vom 11. März 2012 festzustellen. Sie kommt zu dieser Feststellung, nachdem das Wahlverfahren korrekt durchgeführt worden ist, keine Wahlbeschwerden erhoben worden sind und alle Gewählten die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nach Art. 32 Abs. 1 Bst. a der Kantonsverfassung erfüllen. Die vom Kantonsrat heute Morgen bestellte provisorische Rechtspflegekommission hat von diesen Ergebnissen Kenntnis genommen, die vorhandenen Unterlagen geprüft und beantragt, diesem Geschäft zuzustimmen und die Gültigkeit der Erneuerungswahl festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Folgende Mitglieder des Rates haben sich für die Abgabe eines schriftlichen Gelübdes entschieden:

  • Ludwig Altenburger-Buchs;

  • Ruedi Blumer-Gossau;

  • Claudia Friedl-St.Gallen;

  • Peter Hartmann-Flawil;

  • Etrit Hasler-St.Gallen;

  • Max Lemmenmeier-St.Gallen;

  • Dario Sulzer-Wil;

  • Bettina Surber-St.Gallen;

  • Franziska Wenk-St.Gallen.

  • Guido Wick-Wil;

  • Andreas W. Widmer-Wil;

Die übrigen Mitglieder des Kantonsrates legen den Pflichteid ab.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012