Geschäft: Trägerschaft des Schulpsychologischen Dienstes

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.12.03
TitelTrägerschaft des Schulpsychologischen Dienstes
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung20.2.2012
Abschluss3.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. Mai 2012
VorstossGeänderter Wortlaut vom 5. Juni 2012
VorstossWortlaut vom 20. Februar 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person5.8.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2012Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung76Zustimmung28Ablehnung16
5.6.2012Umwandlung in ein Postulat32Zustimmung71Ablehnung17
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat, auf den Antrag der Regierung ist einzutreten.

Ich möchte in Erinnerung rufen, weshalb diese Motion überhaupt eingereicht wurde. Die Motionäre liefern im dritten Abschnitt eigens die Begründung dazu. Die Diskussion kam im Zusammenhang mit dem Sparpaket I vom Januar 2011 auf. Dort ging es in der Massnahme 33 darum, die Finanzierung des Schulpsychologischen Dienstes vollständig auf den Kanton zu übertragen. Über diese Frage hat der Kantonsrat in seiner Session vom April 2012 bereits Beschluss gefasst. Er sagte, dass die bestehende Situation nicht verändert werden sollte. Die Regierung und das Bildungsdepartement nehmen das zur Kenntnis und haben nicht die Absicht, die Finanzierungsfrage neu zu regeln. Sie hatte nie vor, den Schulgemeindeverband im Vorstand des Schulpsychologischen Dienstes zu eliminieren oder zu reduzieren, sondern es ging allein um eine neue Übernahme der Finanzierung.

Die Regierung findet es nun trotzdem sinnvoll, dem Kantonsrat aufzuzeigen, welche Rolle der Schulpsychologische Dienst denn insgesamt spielt, denn was zum Teil zu diesem Geschäft zusätzlich in Aussicht gestellt wird, stand nie zur Diskussion oder hat sich längst erledigt. Ich weise in diesem Zusammenhang gerne darauf hin, dass die Botschaft zur Änderung des Volksschulgesetzes noch vor den Sommerferien in die Vernehmlassung geht. Darin werden auch die Veränderungen im Sonderschulbereich zusammen mit dem Sonderpädagogikkonzept enthalten sein. Das gibt dem Kantonsrat bis im Oktober Zeit, die Zusammenhänge zum Schulpsychologischen Dienst zu studieren. Das von den Motionären geforderte Vorgehen wäre ein Vorpreschen ohne vorherige Kenntnisnahme vom zukünftigen Konzept. Für das Bildungsdepartement ist es übrigens kein zusätzlicher Aufwand, einen Postulatsbericht zu schreiben, weil eine Berichterstattung ohnehin vorgesehen ist.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Auf den Antrag der Regierung ist nicht einzutreten. Die Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen.

Als Erstunterzeichner bin ich - wie übrigens auch die ehemalige Ratskollegin und ebenfalls Erstunterzeichnerin des Vorstosses Klee-Berneck - mit einer Umwandlung aus folgenden Gründen nicht einverstanden.

  1. Die paritätische Trägerschaft durch Kanton und Schulgemeinden soll im Volksschulgesetz festgeschrieben werden. Dieses langjährige Versäumnis soll nun endlich korrigiert werden. Diese Auffassung vertreten sowohl die Schulgemeinden als auch die direkt betroffenen Personen des Schulpsychologischen Dienstes. Diese Aussagen sind kein Vorwurf an den jetzigen Vorsteher des Bildungsdepartementes bzw. die Verwaltung. Da seit der Gründung des SPD im Jahre 1939 die Zusammenarbeit immer stets gut funktionierte, war eine gesetzliche Verankerung nie ein Thema. Aufgrund der Sparmassnahmen und der an der letzten Session gebodigten Kantonalisierung des SPD ist aber jetzt eine gesetzliche Verankerung durchaus angebracht.

  2. Die Motion hat mit dem neuen Sonderpädagogikkonzept aus meiner Sicht nichts zu tun. Es geht hier um eine Strukturbereinigung und nicht um eine inhaltliche Diskussion.

  3. Mit einer geringfügigen Änderung des Volksschulgesetzes sollte doch die Frage der Trägerschaft geklärt werden können. Darin kann auch die Federführung festgelegt werden. Die bereits laufenden Verhandlungen zwischen den Vertretern des Schulgemeindeverbandes können weitergeführt werden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Auf den Antrag der Regierung ist nicht einzutreten. Die Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen.

legt seine Interessen als Vertreter des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes im Vorstand des Schulpsychologischen Dienstes (abgekürzt SPD) seit 1993 offen.

Die Regierung beantragt in ihrer Antwort die Umwandlung in ein Postulat sowie dessen Gutheissung. Im Wortlaut stellt sie in Aussicht: «(...) und allenfalls Antrag zu stellen über Rolle und Funktion der Schulpsychologischen Dienste im Zusammenhang mit dem neuen Sonderpädagogik-Konzept». Seit der Gründung im Jahre 1939 gilt der SPD als Verbundaufgabe. Er ist als Verein organisiert und wird hälftig vom Kanton und den Gemeinden finanziert. In ihrer Antwort hält die Regierung fest, dass dieser pragmatischen Anwendung auch in Zukunft nichts im Wege stehe.

Im September 2004 hat Prof. François Stoll von der Universität Zürich den SPD evaluiert. In seinen Schlussfolgerungen weist er darauf hin, dass die Erfahrungen der Kundinnen und Kunden mehrheitlich positiv sind. Der SPD des Kantons St.Gallen geniesst bei den Eltern, den Gemeindebehörden sowie bei der Lehrerschaft den Ruf einer lösungsorientierten, leistungsfähigen und kostenbewussten Institution. Neben Abklärung, Beratung und Diagnostik ist der SPD die kantonale Fachstelle, welche Antrag stellt für alle längerfristigen, sonderpädagogischen Hilfestellungen. Darüber hinaus ist der Dienst im Auftrag des Kantons als Kriseninterventionsstelle bei ausserordentlichen Vorkommnissen zuständig. Andrej Milic kommt in seiner Dissertation «Welche Schulpsychologie für Zürich?», Universität Zürich, 2007, zum Schluss, dass eine Verbundaufgabe eine erstrebenswerte Variante sei. Eine reine Gemeindelösung – d.h. jede Gemeinde hat ihren eigenen schulpsychologischen Dienst – führt zu grossen Unterschieden in Beratung und Diagnostik sowie zu einer starken fachlichen Abhängigkeit der örtlichen Interessen. Bei einer Kantonalisierung besteht die Gefahr, dass durch die Steuerungsfunktion des Kantons die fachliche Unabhängigkeit des SPD eingeschränkt wird. Diese fachliche Unabhängigkeit ist für den SPD ein hohes Gut, welche sowohl in der Beratungstätigkeit als auch in Rekursverfahren für die Auftraggeber - das sind der Kanton und die Gemeinden -sowie für die Klientinnen und Klienten - das sind Eltern, Lehrpersonen usw. - gewährleistet sein muss. Ein Konzept des SPD gewährleistet eine für den ganzen Kanton geltende einheitliche Schulpsychologie. Weil das schulpsychologische Fachpersonal weder vom Kanton noch von den Gemeinden angestellt ist, kann es gegenüber den Eltern neutral auftreten und die Beratung ungebunden von behördlichen Weisungen ausüben.

Der Antrag der Motionärinnen und Motionäre zielt darauf ab, dass der Staat und die Träger der Volksschule gemeinsam für die schulpsychologische Versorgung zu sorgen haben. Die Kosten sollen je hälftig getragen werden und die bisherigen Dienstleistungen des SPD wie Krisenintervention und Separatverträge weiterhin möglich sein. Dies soll gesetzlich verankert werden. Nicht nachvollziehen kann ich die Begründung der Regierung zur Überführung der Motion in ein Postulat. Argumentiert wird hier mit dem neuen Sonderpädagogik-Konzept. Damit hat die Trägerschaft des SPD gar nichts zu tun. Wie immer auch das Sonderpädagogik-Konzept mit den gesetzlichen Anpassungen aussehen wird, es wird so oder so ein SPD notwendig sein, der den Schulträgern als Fachstelle für die Abklärung und Beratung bei Schul- und Erziehungsschwierigkeiten zur Verfügung steht und der sich bei der Beratung an den Vorgaben des Kantons orientiert. Die Motion zielt auf die Trägerschaft des SPD und das Begehren ist in den Anträgen a) bis d) klar formuliert . Über den Inhalt der Tätigkeit des SPD sagt sie nichts aus. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Schulträger an der Hauptversammlung vom 30. April 2011 in einem Grundsatzentscheid einstimmig entschieden haben, am bisherigen Modell festzuhalten. An diesem Beschluss hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. Mit der Umwandlung in ein Postulat wird die Trägerschaft des SPD auf eine zeitlich noch längere Bank abgeschoben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Antrag der Regierung ist nicht einzutreten. Die Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen.

Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion und insbesondere im Namen der ehemaligen Ratskollegin Klee-Berneck. Die FDP-Fraktion kann sich der Argumentation von Baumgartner-Flawil anschliessen. Es braucht aus ihrer Sicht keinen Postulatsbericht, um die fällige Verankerung des seit vielen Jahren gut funkionierenden SPD zu vollziehen. Es gibt wirklich keinen Grund, das schulpsychologische System auf neue Beine zu stellen. Ersparen wir dem Bildungsdepartement Mühen und Kosten für einen zusätzlichen Bericht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012