ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Im Normalfall verdanke ich zuerst die Antwort auf eine Interpellation. Wenn ich dies bei dieser Antwort machen würde, wäre es schlicht nicht ehrlich. Zur Sache: Am 21. Februar 2012 habe ich die Interpellation eingereicht. Am 6. März 2012 steht im «St.Galler Tagblatt», dass sich die St.Galler Regierung im Verbund mit andern Kantonen gegen mehr Fluglärm wehrt, welche bei einer Reduktion der Anflüge über deutsches Gebiet entstehen würde. Zwei Wochen später beantwortet die Regierung meine Interpellation und tut so, als ob die wirklich unnötige Konkurrenzierung zweier Fluggesellschaften, welche ohne Notwendigkeit zu 50 Prozent mehr An- und Abflügen von und nach Wien geführt hat, überhaupt kein Problem sei. Aus diesem widersprüchlichen Verhalten geht hervor: Der Fluglärm ist für die Süddeutschen eher zumutbar als für die Schweizer, und der hausgemachte Fluglärm ist für die Bewohner der Region Altenrhein-Rorschach besser erträglich als der Fluglärm des Flughafens Zürich für die Bevölkerung im westlichen Kantonsteil. Die Regierung gibt zwar zu, dass Angebot und Nachfrage zurzeit nicht übereinstimmen. Es ist ihr aber offensichtlich egal, wenn dadurch völlig unnötig zusätzlicher Lärm entsteht. Hinsichtlich der klar höheren Lärmbelastung durch die neuen Jets wird die lapidare Begründung der Fluggesellschaft wiederholt. Den berechtigten Einwänden der Bevölkerung vor Ort wird mit dem Verweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte keine Bedeutung beigemessen. Die Antwort der Regierung steht damit im Widerspruch zu den Ausführungen zum Fluglärm auf dem Internetauftritt des Kantons St.Gallen (http://www.umwelt.sg.ch/home/Themen/Laerm/fluglaerm.html): «Bei Fluglärm sind solche Massnahmen an der Quelle der einzige Weg, den Lärm zu reduzieren.» Betreffend die Problematik der Standläufe wird auf Bundesrecht hingewiesen. Das mag ja stimmen. Wenn in der Antwort aber die Vorschriften wiederholt werden und kein Wort über die Kontrolle dieser Vorgaben steht, so stelle ich einfach fest, dass die Regierung die berechtigten Anliegen der Bevölkerung schlicht nicht ernst nimmt. Sehr bedauerlich ist auch, dass sich die Regierung einem Gespräch am runden Tisch verweigert. Mit der Begründung, dass seitens der Betreiberin die mündliche Zusicherung bestehe, «Anliegen des Lärmschutzes mit den kommunalen Ansprechpartnern zu diskutieren und umzusetzen», setzt die Regierung auf das Prinzip Hoffnung. Die Realität sieht leider anders aus. In der Antwort der Regierung werden Umweltanliegen nicht ernst genommen, zudem ist die ihre bezüglich des Fluglärms sehr widersprüchlich.