Geschäft: Öffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.12.02
TitelÖffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen
ArtKR Berichterstattung
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung23.2.2012
Abschluss4.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 23. April 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 29. Mai 2012
BotschaftBericht der Regierung vom 28. Februar 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2012Wortmeldung

Ich möchte den Bericht auch aus der Optik der St.Galler Gemeinden kurz würdigen. Es sei aber vorab festgestellt, dass wir die Fleissarbeit - und das meine ich natürlich positiv - auch sehr ausführlich in Vertretung von Regierungspräsident Gehrer und alt Regierungsrätin Hilber im Rahmen einer Vorstandssitzung diskutiert und besprochen haben. Wir sind zumindest sehr froh und ich glaube, der Rat muss sich mit einer Kennzahl sehr deutlich beschäftigen und das haben auch schon Vorredner angetönt, die Anteile der Steuererträge am Gesamtaufwand ist doch deutlich festzustellen, dass die in den letzten Jahren beim Kanton St.Gallen immer weiter zurückgegangen sind. So sind wir heute etwa bei 40 Prozent am Gesamtaufwand. Ich glaube, diese Tatsache müssen wir im Auge behalten. Deshalb ist es mir auch wichtig auf die kommende Diskussion in der Spardebatte hinzuwirken, dass wir bei jedem Entscheid den wir fällen, auch immer wieder versuchen die Kongruenz zwischen Aufgabenerfüllung und deren Finanzierung herzustellen. Das denke ich, ist eine grosse Chance. Deshalb haben wir zumindest darauf hingewiesen, dass die möglichen Lösungsansätze im Bericht - wie z.B. die Anteile Steuern juristischer Personen oder die Anteile an der Grundstückgewinnsteuer - als mögliche Lösungsansätze um das Gleichgewicht auch beim Kanton wiederum zulasten der Gemeinden herzustellen. So nicht mittragen. Uns geht es darum, dass zumindest in der Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit von Gemeinden und Kanton in diesem Kapitel oder ein weiteres Kapitel hätte geschrieben werden können. Ich bin aber dankbar, wenn der Vorsteher des Finanzdepartementes und das Parlament zumindest diesen Hinweis auch in Zukunft beherzigen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Zu 8.1.2 Entwicklung der einzelnen Steuerarten (Erkenntnisse und Schlussfolgerungen): Dem Bericht kann entnommen werden - und wir haben es heute auch schon mehrfach gehört -, dass der bereinigte Aufwand beim Kanton in der Zeit von 2001 bis 2010 um gut 36 Prozent angestiegen ist. Bei den Gemeinden beträgt der Anstieg nur 12 Prozent. Daraus zu schliessen, der Kanton im Unterschied zu den Gemeinden seine Ausgabe nicht im Griff hat, ist jedoch schlicht falsch und greift entschieden zu kurz. Abgesehen davon, dass die Ausgaben von diesem Parlament beschlossen wurden, ist nämlich der grösste Teil des Ausgabenwachstums nicht hausgemacht. Nebst neuen Aufgaben, die dem Kanton vom Bund übertragen wurden, sind die Gemeinden bewusst entlastet worden, z.B. bei der Pflegefinanzierung. Einige Aufgaben hat der Kanton zudem von den Gemeinden übernommen (Berufsbildung, Ergänzungsleistungen). Damit ist der grösste Teil des Aufgabenwachstums auf externe Faktoren zurückzuführen und nicht auf ungebremste Ausgabenwut, wie oft behauptet wird. Es ist also auch diesem Bericht einmal mehr zu entnehmen, dass wir im Kanton St.Gallen vor allem ein Einnahmen- und nicht ein Ausgabenproblem haben. Ich bitte Sie, diese Erkenntnisse insbesondere auch bei der Spardebatte, die uns in dieser Session noch stark beschäftigen wird, mit zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion bedankt sich bei der Regierung und dem zuständigen Finanzdepartement für den umfassenden und informativen Bericht zu den öffentlichen Abgaben im Kanton St.Gallen. Wir begrüssen, dass der Auftrag aus dem Postulat 43.09.09 - Gesamtbelastung mit Steuern und Gebühren auf Ebene des Kantons - auch auf die St.Galler Gemeinden ausgedehnt wurde. So liegt uns heute eine Gesamtschau über beide Staatsebenen der letzten 10 Jahre vor. Die Rückschlüsse der Regierung in diesem Bericht wonach die Gemeinden zulasten des Kantons profitiert haben, teilen wir nur zum Teil die Schuld bei den Gemeinden zu suchen, ist zu einfach.

Der bereinigte Aufwand des Kantons erhöhte sich in den Jahren von 2001 bis 2010 um 36 Prozent, die Fiskalerträge um 4 Prozent. Die Gemeinden haben in der gleichen Zeitspanne den Aufwand stabilisiert und den Mehraufwand mit Sparanstrengungen ausgeglichen. Der Aufwand stieg um 12 Prozent, die Fiskalerträge um 14 Prozent. Die Gemeinden sind bestrebt, den Haushalt im Lot zu halten, auch wenn Steuerentlastungen und andere exogene Faktoren die Rechnung der Gemeinden belasten.

So erfreulich es ist, dass die Fiskalquote in den letzten Jahren über beide Staatsebenen hinweg zurückgegangen ist, so negativ ist es, dass der Stand St.Gallen im Steuerwettbewerb mit den anderen Kantonen nicht verbessert, ja sogar weiter an Terrain eingebüsst hat. Dies zeigt aber auch, dass andere Kantone ihre Hausaufgaben besser gemacht haben als der Kanton St.Gallen. Auch wenn der Kanton St.Gallen mit einem strukturellen Defizit konfrontiert ist - was aus unserer Sicht ausgabenseitig verursacht wurde und wird - sind wir der Meinung, dass wir in naher Zukunft über die Höhe der Steuern, Gebühren und Abgaben diskutieren müssen, damit unser Kanton im Vergleich zu umliegenden Kantonen wieder Boden gut machen kann und den Schritt aus dem hinteren Mittelfeld nach vorne erfolgreich meistern kann. Das heisst für uns, dass wir bei der Bekämpfung des strukturellen Defizits ausgabenseitig Massnahmen beschliessen müssen. Der Kanton wirbt mit «St.Gallen kann es». Wir fragen, kann es St. Gallen wirklich?. Die SVP-Fraktion nimmt den umfassenden, fundierten und aufschlussreichen Bericht zur Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Zu 4.2.1 Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen (Entwicklung der Verbundsteuern): Wir kommen jetzt in diesen Bereich wo wir all diese Kurven sehen. Die Kurven, die mehr oder weniger alle gleich aussehen. Sie haben einen Knick bei 2008 und es ist nicht ganz verwunderlich warum dieser Knick bei 2008 ist. Dort beginnen schon 2007 unsere Steuergesetzanpassungen der letzten Jahre zu greifen. Es kommt dort auch die Steuerfusssenkung, noch einmal 10 Prozent minus. Es ist klar, Sie können das ganz klar in diesen Kurven vor Ihnen liegend sehen. Kommissionspräsident hat gesagt, die Einnahmen des Staates, wenn die Hand in Hand, gehen die mit Verschwendung. Da können wir im Kanton St.Gallen davon ausgehen, dass das fast nicht der Fall ist. Der Kanton St.Gallen zeichnet sich aus für tiefe Staatsausgaben. Das haben uns auch die letzten Untersuchungen gezeigt. Der Kanton St.Gallen ist ein Musterknabe im Sparen. Das wissen wir. Deshalb, das Problem des Kantons St.Gallen ist die Einnahmeseite. Wenn ich mich hier jetzt zu den Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen äussere so ist der Grund, weil unsere Motionen auch hier hin zielen. Wir wollen nicht, dass jetzt nur einfach der Mittelstand durch Steuerfusserhöhungen am meisten zur Kasse gebeten wird. Wir wollen, dass eben diese Verzerrungen, die wir seit dem Jahr 2008 haben mit diesen Anpassungen im Steuergesetz, dass wir dort ansetzen werden. Weil die Steuerentwicklung, wie wir sie heute sehen, begünstigt vor allem die ganz Vermögenden und die Topverdienenden. Auch Regierungsrat Gehrer hat schon gesagt, dass natürlich im Mittelstand am meisten hängen bleibt. Wer auch profitiert sind die untersten Einkommen. Das wissen Sie auch, dass die natürlich für die Kantonsfinanzen wenig bis nichts beitragen, weil es eben auch nichts mehr zu holen ist. Deshalb müssen wir die Gesetze wieder anpassen und nicht nur dem Steuerfuss korrigieren sondern die Gesetze korrigieren. Ich sage Ihnen, zurück zu gesunden Finanzen. Das ist der Weg.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der jetzt vorliegende Bericht gibt eine interessante und wertvolle Übersicht über die Entwicklung der staatlichen Steuern und Gebühren in unserem Kanton. Der Bericht muss aber im Zusammenhang mit dem Sparpaket II in dieser Session gesehen werden, auch wenn er zu diesem keinen Bezug macht. Sparen heisst weniger ausgeben - und nicht einfach Ausgaben etwas zu glätten. Die St.Galler Regierung spricht im Bericht praktisch nicht von der Aufwandreduktion, obwohl der Kanton St.Gallen - man kann es nicht genügend betonen - in erster Linie Ausgabenproblem nicht ein Einnahmeproblem hat.

Der Bericht zeigt, dass es im Kanton wohl effektiv nicht nachhaltig gelingt, die Einkommens- und Vermögenssteuern zu senken. Die Erträge der Einkommens- und Vermögenssteuern stiegen zwischen den Jahren 2001 bis 2006 wesentlich an. Deutliche Veränderungen in der individuellen Steuerbelastung ergaben dann zwar demgegenüber ab 2007 bis 2010 durch die verschiedenen gesetzlichen Änderungen und die spürbaren Steuerfussreduktionen sowohl beim Kanton als auch bei den Gemeinden ein besseres Bild. Ab dem Jahr 2012 ist leider aber aufgrund des nach wie vor bestehenden strukturellen Defizits des Kantons von einem erneuten Anstieg der Steuerbelastung auszugehen. Damit werden die in den Jahren 2007 bis 2010 erzielten Erleichterungen ganz oder teilweise wieder zunichte gemacht. Darüber schweigt sich der Bericht völlig aus, seine Betrachtung endet 2010.

Bemerkenswert ist, dass trotz der Entlastungen der Jahre 2007 bis 2010 der Kanton St.Gallen seine Position im interkantonalen Vergleich insgesamt nicht wesentlich verbessern konnte. Bei den Hauptgruppen der Einkommenssteuerpflichtigen liegt er immer noch im mittleren oder gar hinteren Mittelfeld. Dass der Kanton St.Gallen trotz teils massiver Entlastungen seine interkantonale Position nicht entscheidend verbessern konnte, ist bedauerlich und ist darauf zurückzuführen, dass im gleichen Zeitraum auch die meisten anderen Kantone ihre Steuerbelastungen ebenfalls deutlich reduziert haben. Diese Position wird sich bei erneuten Steuererhöhungen ab dem Jahr 2012 wieder verschlechtern.

Zu den Gebühren: Hier ist der Bericht leider unvollständig. Es fehlen einzelne Gebühren, wie die Gebühren im Gesundheitsbereich, im Bereich der Energie, Wasserversorgung usw. Festgestellt werden kann aber, dass gemessen an den gesamten Steuereinnahmen von rund 2,9 Mrd. Franken im Jahr 2010 den Gebühren wie die Regierung schreibt, tatsächlich vordergründig eine an sich untergeordnete Bedeutung zukommt. Indessen sind die Gebühren nach Auffassung der FDP-Fraktion ganz klar für sich zu betrachten und nicht wie es die Regierung tut, im Vergleich und ins Verhältnis zu den Steuereinnahmen zu setzen. Der Bürger ärgert sich an der Gesamtheit der von ihm erhobenen Gebühren. Gebühren sind ein Entgelt für eine staatliche Leistung und müssen dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip folgen, d.h. die Gebühr soll so hoch sein, wie die Kosten die sie decken müssen. Zuschläge über diesen Umfang hinaus sind nicht rechtmässig. Es geht also nicht darum, wie das die Regierung möchte, mittels Gebühren Mindereinnahmen bei den Steuern wett zu machen.

Mit der - und das sei abschliessend gesagt - ist zu verlangen, dass zur Stabilisierung der Fiskalbelastung beim Kanton zwingend das strukturelle Gleichgewicht zwischen Aufwand und Einnahmen wiederhergestellt werden muss.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht zeigt deutlich auf, wie sich die Abgaben in den letzten Jahren entwickelt haben. Und er korrigiert vor allem viele Falsch-Aussagen, welche bezüglich Steuern und Abgaben in diesem Kanton von verschiedenen Seiten immer wieder gemacht wurden. Dieser Bericht ist gerade rechtzeitig vor der Spardebatte erschienen. Somit können wir all die Auswirkungen der Sparmassnahmen im Wissen diskutieren, dass in den 10 Jahren, über welche der Bericht Rechenschaft ablegt, die Steuern wesentlich gesenkt wurden.

Eindrücklich sind die Zahlen über die Entlastungswirkung. Die theoretischen Mindereinnahmen beim Kanton aufgrund von Gesetzesrevisionen und Steuerfussreduktionen betragen bei Kanton und Gemeinden zusammen etwa 850 Mio. Franken. Der Kanton allein trägt 550 Mio. Franken und schonte damit bewusst die Gemeinden. Im Jahr 2001 haben die Steuern noch 53 Prozent des bereinigten kantonalen Aufwandes gedeckt. 10 Jahre später waren es gerade noch 40 Prozent. Die Steuerquote ist von 5,38 Prozent auf 4,55 Prozent und die Fiskalquote von 11,78 auf 10,56 Prozent‚ also um mehr als 10 Prozent gesunken. Nun, tiefe Steuern sind eigentlich nichts schlechtes, auch nicht aus Sicht der SPG-Fraktion, obwohl immer wieder das Gegenteil behauptet wird. Das Problem liegt aber daran, dass der Kanton all die wichtigen Staatsaufgaben, welcher er vom Gesetz her zu erfüllen hat, so gar nicht ausüben kann. Fast alle zusätzlichen Aufgaben sind entweder bewusst von den Gemeinden übernommen worden, begründet durch Mengenausweitungen oder durch neue Bundesgesetze. Der Bericht zeigt die Hauptgründe für diese aktuellen Finanzprobleme dieses Kantons sehr deutlich auf.

Die Entwicklung der Gebühren wird im Bericht ausführlich geschildert. Wobei er sich auf die Gebühren im eigentlichen Sinn beschränkt. Die Entwicklungen für die Abgeltung staatlicher Leitungen fehlen, z.B. für die Gebühren im Bildungswesen. Es wäre noch spannend gewesen zu erfahren, wie hoch der Kostendeckungsgrad für Prüfungsgebühren bei den Mittelschulen ist. Das sind Gebühren, welche speziell tiefe Einkommen belasten, ebenso wie die Studiengebühren und damit den freien Zugang zu den Bildungsangeboten in Frage stellen. Was auch fehlt ist die Aussage über den Kostendeckungsgrad bei den erhobenen Gebühren. Eine der wesentlichen Absichten der Initianten dieses Berichts. Dafür wird ein interkantonaler Vergleich angestellt. Zudem wird aufgezeigt, dass der allergrösste Teil der zusätzlichen Gebührenerträge auf das Mengenwachstum zurückzuführen ist. Die Hypothese, dass die Steuersenkungen durch Gebührenerhöhungen wieder zunichte gemacht werden, ist also definitiv widerlegt.

Insgesamt gibt uns dieser Bericht recht in unseren bisherigen Politik in welcher wir immer aufgezeigt haben, dass der Kanton die Entlastungswirkungen in diesem Ausmass nicht verkraftet. Locher-St.Gallen hat offensichtlich den unbestrittenen BAK-Bericht nicht gelesen, welcher eindeutig von einem Einnahmenproblem spricht.

Dem Kanton ist es trotz diesen massiven Steuersenkungen doch nicht gelungen im interkantonalen Ranking massiv nach vorne zu kommen. Und völlig ausgeblendet wird in diesem Bericht, was dem Steuerzahlenden unter dem Strich bleibt. In unserem Kanton sind die Kosten in vielen Bereichen nämlich massiv tiefer, unter anderem bei den Mieten und den Grundstückpreisen. In einer Nettobetrachtung schneidet somit unser Kanton sehr gut ab, wie eine Studie der CS einmal eindrücklich aufgezeigt hat. Oder anders gesagt: Man muss sehr viel verdienen dass es sich lohnt, in einem steuergünstigen Kanton zu wohnen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission traft sich am 14. Mai 2012 zu einer halbtägigen Sitzung, um den Bericht 40.12.02 «Öffentliche Abgaben im Kanton St.Gallen» zu diskutieren. Lusti-Uzwil nahm anstelle von Locher-St.Gallen Einsitz in der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission dankt der Regierung, die durch den durch den Vorsteher des Finanzdepartementes vertreten wurde. Ebenfalls anwesend war auch der Verfasser des Berichtes, Rainer Zigerlig, ehemals Leiter des Steueramtes St.Gallen sowie Felix Sager, heutiger Leiter des Steueramtes. Die vorberatende Kommission dankte den Verantwortlichen für die aufwendige und vor allem übersichtlich und klar gegliederte Arbeit.

Der Bericht ist das Ergebnis eines Postulats, welches der Kantonsrat am 14. Februar 2010 gutgeheissen und mit welchem er die Regierung eingeladen hat, eine Gesamtschau über die Entwicklung der Steuern und Gebühren auf der Ebene des Kantons zu erstellen. Er umfasst neben der Darstellung der öffentlichen Abgaben des Kantons auch eine Übersicht über die Gebührenentwicklung zusätzlich auch auf der Ebene der Gemeinden, welche in der Auftragsenthaltung so nicht vorgesehen waren. Analysiert wurde jeweils der Zeitraum von 2001 bis 2010. Der Bericht ist übersichtlich gegliedert in: die verschiedenen Abgabearten im Überblick, die Abgabearten im Kanton St.Gallen im Überblick, die Entwicklung der Steuereinnahmen, die Entwicklung der Gebühreneinnahmen, Analyse der Belastungsentwicklung, Auswirkungen für die Abgabepflichtigen sowie Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.

Der Bericht zeigt unter anderem auf, dass sich die Steuereinnahmen und der bereinigte Aufwand von Kanton und Gemeinden in der Berichtsperiode unterschiedlich entwickelten. Der Aufwand des Kantons nahm vor allem in den letzten Jahren nicht im Einklang mit den Fiskaleinnahmen zu. Die vollzogenen Steuerentlastungen haben den Kanton St.Gallen beim Betrachten des Steuermonitors nicht wesentlich besser positionieren können. Bei den Hauptgruppen der Einkommenssteuerpflichtigen liegt er noch immer im mittleren oder gar im hinteren Mittelfeld. Die Gemeinden konnten demgegenüber Aufwand und Fiskaleinnahmen im Gleichgewicht halten. Die aufgezeigte unterschiedliche Belastungsentwicklung im Kanton und in den Gemeinden ist insbesondere auf die unterschiedliche Beteiligung von Kanton und Gemeinden an der Reduktion der Steuerbelastung seit dem Jahr 2007 zurückzuführen. Einerseits senkte der Kanton den Steuerfuss seit dem Jahr 2007 deutlich stärker als die Gemeinden, andererseits beschloss der Kantonsrat bei Gesetzesrevisionen jeweils Kompensationsmassnahmen zugunsten der Gemeinden.

Der Bericht konzentriert sich bei den Gebühren auf die Verwaltungsgebühren. Gebühren wie die Spitaltaxen, die Schulgelder, die Kurs- und Prüfungsgebühren sowie die Entgelte an Strom und Wasserversorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Altersheime usw. klammert er aus, was bei der vorberatenden Kommission insgesamt auf Verständnis gestossen ist. Die Gebühren haben in der Untersuchungsperiode ebenfalls zugenommen, insgesamt um rund 50 Mio. Franken. Mit einem Kostendeckungsgrad unter 100 Prozent bei den Gebühren entsteht beim Kanton gar eine Unterdeckung. Oder mit anderen Worten, der Kanton wendet das Verursacherprinzip recht gut an.

Der Anstieg ist vorwiegend auf eine Zunahme der bearbeiteten Vorgänge zurückzuführen und weit weniger auf eine Erhöhung der Ansätze. Gemessen an den gesamten Steuereinnahmen kommt den Gebühren eine höchst untergeordnete Bedeutung zu. Die Zunahme der Gebührenlast in der Berichtsperiode fällt zudem im Kanton St.Gallen im gesamtschweizerischen Vergleich tendenziell unterdurchschnittlich aus. Die Regierung sieht daher bezüglich einer Anpassung des Gebührentarifs keinen Handlungsbedarf. Die vorberatende Kommission schliesst sich dieser Beurteilung an.

Die Regierung möchte inskünftig die Entwicklung der Fiskaleinnahmen und der Gebühren von Kanton und Gemeinden regelmässig aufarbeiten und transparent machen. Dazu ist ein entsprechendes Monitoring notwendig, das in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgebaut und geführt werden soll. Der vorliegende Bericht bietet dafür eine gute Grund- und Ausgangslage.

Das Eintreten auf den Bericht war bei allen Fraktionsdelegationen unbestritten. In der anschliessenden Detailberatung wurden verschiedene Fragen gestellt, so z.B. auch, ob Gebühren per se kostendeckend sein sollten. Gemäss Auskunft des Vorstehers des Finanzdepartementes sind die Gebühren in keinem Kanton kostendeckend. Ein genauer Kostendeckungsgrad kann jedoch nur nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden, welche in den verschiedenen Departementen jedoch nicht bestehen. Weitere Fragen aus der vorberatenden Kommission betrafen das Thema betreffend EU-Steuerrückbehalt. Der Vorsteher des Finanzdepartementes verwies auf die aktuelle Diskussion zum Grenzgängerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein sowie auch das Doppelsteuerabkommen mit Österreich. Auch die Tombola-Bewilligungspflicht war Gegenstand der Diskussion wie auch die Kostendeckung bei den Gerichten. Die vorberatende Kommission nimmt den umfassenden Bericht einstimmig zur Kenntnis und beantragt den Kantonsrat, ihrer Empfehlung ebenfalls zu folgen. Ich schliesse meine Ausführungen mit dem Zitat von Parkinson, einem Ökonomen: «Die Tendenz des Staates, mehr Geld zu fordern, geht Hand in Hand mit einer ihm gleichfalls eigenen Tendenz, es zu verschwenden.»

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für den umfassenden Bericht. Er gibt anschaulich Aufschluss über die verschiedenen Steuerarten und die Gebühren einerseits, und andererseits zeigt er im Detail die Entwicklung der Steuern und Gebühren. Verschiedene Punkte scheinen uns wesentlich und sind uns ins Auge gestochen. In der Berichtsperiode 2001 bis 2012 haben zwei Steuergesetzrevisionen stattgefunden. Diese haben die unter anderem die Familien entlastet, was ein Hauptanliegen der CVP-EVP-Fraktion ist. Die Steuergesetzrevisionen haben aber auch in erster Linie Leute mit tiefen Einkommen und solche mit hohen Einkommen, sowie die KMU-Betriebe entlastet, nicht aber den Mittelstand. Falls es dereinst zu weiteren Entlastungen kommen sollte (was allerdings aufgrund der aktuellen finanziellen Situation in absehbarer Zeit nicht sehr wahrscheinlich ist, dann erwarten wir aber, dass in erster Linie der Mittelstand entlastet wird. Beim Bericht handelt es sich um eine saubere, umfangreiche Gesamtschau der öffentlichen Abgaben im Kanton St.Gallen.

Eine weitere Erkenntnis ist, dass sich die Gebühren entgegen der Postulanten nicht überproportional zum Aufwand entwickelt haben - vom Aufwand, der die Gebührenverursacht. Interessant ist, dass die Verlosung von Kontrollschildern in den Jahren 2009 und 2010 einen doch nicht unerheblichen Mehrertrag von etwas über 1 Mio. Franken eingebracht hat. Was uns im Bericht fehlt, ist ein Vergleich mit anderen Kantonen, insbesondere was die Gebühren betrifft.

Zum Vergleich zwischen Kanton und Gemeinden: Der Bericht zeigt anschaulich einen Vergleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden, sowohl was die Einnahmen- als auch die Ausgabensituation betrifft. Während der Beobachtungsperiode 2001 bis 2010 sind die Steuererträge beim Kanton um etwa 40 Mio. Franken angestiegen. Die Gemeindesteuern sind ebenfalls um etwa 170 Mio. Franken angestiegen, betragsmässig nach unserer Auffassung kein gewaltiger Unterschied. Anders bei den Ausgaben. Diese sind beim Kanton um etwa 857 Mio. Franken angestiegen. Bei den Gemeinden um etwa 280 Mio. Franken. Der Anstieg der Ausgaben ist also bei den Gemeinden bedeutend weniger extrem. Dies macht uns Sorgen. Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass die Ausgaben Jahr für Jahr vom Kantonsrat genehmigt worden sind. In Bezug auf die Gesamtausgaben der Gemeinden liegt nun dank dem vorliegenden Bericht eine Gesamtbetrachtung vor, die zeigt, dass dieser Anstieg eben bei den Gemeinden weit weniger massiv ausgefallen ist. Bemerkenswert bzw. erstaunlich unbefriedigend ist, dass der Kanton St.Gallen trotz massiver Steuerentlastungen im Vergleich der Kantone in der Umgebung nicht besser platziert ist als im Mittelfeld. Der Bericht ist sauber und umfangreich abgefasst. Er gibt einen Gesamtüberblick einerseits über die Vielfalt der Steuern und Abgaben und andererseits über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Zu 4.2.2 Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen (Entwicklung der Verbundsteuern): Zwischen den Jahren 2001 und 2010 reduzierte sich der Kantonssteuerfuss um 20 Steuerprozente. Leider. Dieses leider steht natürlich nicht. Aber es ist eben viel zu viel, wie wir heute alle wissen. Die SPG-Fraktion hat stets vor den Folgen dieser massiv übertriebenen Reduktion des Steuerfusses gewarnt. Die Wohlhabenden und insbesondere - und das sieht man eben auf S. 22 am besten - die florierenden Unternehmungen mit hohen Gewinnen wurden massiv entlastet und mit Steuergeschenken überhäuft. Heute spüren wir die Folgen davon massiv. Mit schmerzhaften Sparpaketen werden nun alle bestraft. Auch die Ärmsten. Denn es droht die Kürzung der Ergänzungsleistungen unserer älteren Leute in den Heimen. Die Tabelle, die hier S. 22 Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen aufzeigt, zeigt deutlich, wie massiv sich die Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuertarife durch den II. und III. Nachtrag der in diesem Rat beschlossen wurde - gegen unsere Stimmen natürlich - sich dann in den Jahren 2007 und 2009 massiv auszuwirken begannen. Wenn in dieser Tabelle bei den Spalten des Kantons hingucken, so stellen Sie schnell fest, dass zwischen 2006 und 2010 die Erträge für den Kanton um über 130 Mio. Franken von 329 auf noch 194 Mio. Franken zurückgingen. Das ist ein Rückgang von gut 40 Prozent. Dazu ein passendes Zitat, S. 6 im zusammenfassenden Teil zu diesem Bericht steht ganz unten: «Ab dem Jahr 2007 verminderte sich die Steuerbelastung indessen erheblich, vor allem für Unternehmen mit hohen Gewinnen.» Da haben wir massiv übertrieben. Dieser Aderlass an Steuersubstrat zugunsten florierender Unternehmungen, die es nicht nötig haben dermassen stark entlastet zu werden und zulasten unseres Kantons ist verherend, wie die heutige Finanzlage des Kantons aufzeigt. Diese massive Entlastung war und ist aus Sicht einer verantwortungsvollen kantonalen Finanzpolitik falsch.

Jetzt noch zwei Ideen, wie man es in anderen Bereichen auch noch verbessern könnte. Ich erinnere einmal mehr an die Pauschalbesteuerung, die man dringend hätte abschaffen müssen und ich möchte Ihnen einfach in Erinnerung rufen, was die Appenzell Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder geschafft haben. Die haben es geschnallt. Obwohl die Regierung eine verbesserte Variante präsentiert hat, haben sie der gänzlichen Abschaffung zugestimmt. Die waren etwas weiter in ihren Gedanken als wir St.Gallerinnen und St.Galler. Diese Vorlage können wir nicht heute schon wieder bringen, aber es wird die Zeit kommen, das definitiv abzuschaffen.

Die zweite Idee könnte man Morgen schon anpacken. Es geht um die Moral der Steuerpflichtigen in unserem Kanton. Es gibt tausende von Steuerpflichtigen, die ihre Pflicht, die Steuern zu bezahlen, nicht nachkommen. Hier müsste man schneller und härter durchgreifen. Das wiederum braucht aber zusätzliches Personal auf der kantonalen Steuerverwaltung. Aber hier wäre einiges an Steuersubstrat hereinzuholen, dass rechtens hereingeholt werden muss. Hier gibt es noch einiges zu tun. Ich hoffe, die nötigen Stellen dazu werden dann auch bewilligt.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Zu 6.2.2 Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen (Entwicklung der Steuereinnahmen 2007-2010): Gemäss dem Bericht sind als Folge der Steuergesetzrevisionen seit dem Jahr 2007 insbesondere Kanton und Gemeinden 848 Mio. Franken entgangen. Wenn es der Vorsteher des Finanzdepartementes nicht gesagt hätte, dann hätte ich es angebracht: Die Fiskalquote ist um 15 Prozent gesunken. Die Aufteilung dieser Ausfälle lässt aufhorchen. Der Kanton hat 551 Mio. Franken weniger eingenommen als Folge dieser Revisionen und die Gemeinden um 295 Mio. Franken. Wenn man aber die Grössenordnung vergleicht, dann müsste es mindestens paritätisch sein, angesichts der Steueranteile die Gemeinden und Kanton einnehmen. Wir stehen hier also ein Ungleichgewicht fest. Dieses Ungleichgewicht ist vor allem eine Folge der Kompensationsmassnahmen, die dieser Rat bewusst beschlossen hat. Er hat z.B. die Anteile bei den juristischen Personen in zwei Stufen - von 80 auf 130 Prozentanteile - erhöht. Ein erheblicher Beitrag zur Entlastung der Gemeinden aus den Steuergesetzrevisionen die beschlossen wurden. Dann gab es im Rahmen dieser Steuergesetzrevisionen weitere Kompensationsmassnahmen zugunsten der Gemeinden beispielsweise im Ergänzungsleistungsbereich oder bei der Finanzierung der Polizei und insbesondere die Ergänzungsleistungen haben eine hohe Ausgabendynamik. Diese beiden Faktoren führen jetzt zu einem gefährlichen Mechanismus. Sie finden es hier drin in diesem Bericht. Zwar ist der Kanton in der Situation, dass die Steuererträge immer weniger die Ausgaben decken. Von 53 Prozent wurde das auf 40 Prozent reduziert. Das ist ein sehr hoher Rückgang, der vom Staatshaushalt vom Kanton nicht mit eigener Kraft aufgefangen werden kann. Betrachtet man die Gemeinden, dann sieht man, dass als Folge dieser Kompensationsmassnahmen Einnahmen wie ausgabeseitig bei den Gemeinden über diese 10 Jahre der Ertrag und die Ausgaben stabil blieben. Also die Einnahmen konnten die Ausgaben finanzieren. Es war sogar ein leicht höherer Anteil, den die Gemeinden erwirtschaften konnten. Diese Erkenntnis insbesondere im Hinblick auf die Diskussion im Sparpaket II von erheblicher Bedeutung. Hier geht es nämlich um die Beteiligung der Gemeinden bei der Behebung des Ungleichgewichtes beim kantonalen Haushalt bzw. beim Finanzhaushalt des Kantons. Die Gemeinden wurden in den letzten Jahren objektiv sehr wenig belastet oder wurden sogar entlastet. Obwohl der Kantonsrat das bewusst beschlossen hat, ist es angesichts der heutigen Situation aber so, dass sich die Gemeinden nicht einfach aus der Verantwortung ziehen können und sagen können, das ist nicht mehr unsere Verantwortung, der Kanton ist hier in der Pflicht. Wir stehen uns zurück, das geht so nicht. Das Limit von 20 Mio. Franken muss hier deutlich gesagt werden ist die unterste Limite die akzeptierbar ist bei der Behebung der Lücken im Staatshaushalt. Wenn Tinner-Wartau gesagt hat, dass es auch darum geht bei den Aufgabenverteilungen Aufgaben erfüllen und auch finanzieren, so erinnere ich daran, dass beispielsweise die Pflegefinanzierung Gemeindeaufgabe ist, also müsste dies im Prinzip auch bei der Finanzierung Gemeindeaufgabe sein. In diesem Sinn freue ich mich auf die Diskussion beim Sparpaket II weil es geht dort wirklich darum, dass alle entsprechend ihren Verhältnissen ihren Beitrag leisten wenn es um die Sanierung geht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Kantonsratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012