Geschäft: Differenziertes Auftreten von Chefbeamten in der Öffentlichkeit ist Pflicht (Titel der Antwort: Auftreten von Chefbeamten in der Öffentlichkeit)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.00.25
TitelDifferenziertes Auftreten von Chefbeamten in der Öffentlichkeit ist Pflicht (Titel der Antwort: Auftreten von Chefbeamten in der Öffentlichkeit)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung11.4.2000
Abschluss9.5.2000
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 26. April 2000
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023