Geschäft: Tarifgestaltung bei den Behindertenfahrdiensten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.12.01
TitelTarifgestaltung bei den Behindertenfahrdiensten
ArtKR Berichterstattung
ThemaAllgemein
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung17.1.2012
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 20. Februar 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 10. Januar 2012
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2012Wortmeldung

Kantonsratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat den Bericht der Regierung vom 10. Januar 2012 zur Tarifgestaltung bei den Behindertenfahrdiensten im Nachgang zur Beratung vom Gesetz über die soziale Sicherheit und Integration von Menschen mit Behinderung an der Sitzung vom 28. März 2012 in St.Gallen behandelt. Der Bericht basiert auf der umgewandelten Motion 42.07.12 «Kantonale Betriebsbeiträge für Behindertentransporte» in das Postulat 43.07.36 «Tarifanpassung Behindertenfahrdienste».

Die Mobilitätsangebote für Menschen mit Behinderung sind ein zentraler Schlüssel für eine selbstbestimmte Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In Bezug auf die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs ist in den vergangenen Jahren vieles aufgeholt worden. Dabei haben die Behindertenfahrdienste (BFD) viele Lücken schliessen können, wo noch kein barrierefreier Zugang bestand. Damit bilden die BFD eine zentrale Ergänzung zum öffentlichen Verkehr.

Mit der Leistungsvereinbarung aus dem Jahr 2005 sind die erwähnten Ziele verfolgt worden. Es ist der klare Auftrag der Regierung gewesen, die weggefallenen Mittel des Bundes durch den Kanton zu kompensieren. Die Kompensation sollte so erfolgen, dass kein Leistungsabbau resultiert. Die Behindertenfahrdienste bieten dank Freiwilligen flächendeckend über den Kanton gute, funktionierende Dienstleistungen an. Obwohl für die ehrenamtlich tätigen Akteure nicht unnötiger administrativer Aufwand verursacht werden soll, ist es aufgrund der geleisteten oder zu leistenden Finanzierung erforderlich, Leistungskriterien zu vereinbaren.

Bei der Aushandlung der Leistungsvereinbarung wurde primär darauf geachtet, dass es sich bei den BFD um eine Ergänzung des öffentlichen Verkehrs handelt. In Bezug auf die Leistungszahlen ist in den vergangenen sieben Jahren festgestellt worden, dass subventionsberechtigte Fahrten zugenommen haben. Die kantonalen Gelder haben diesbezüglich ausgebaut werden können. Aus dem Bericht sind die Resultate der entsprechenden Untersuchung der Hochschule Luzern ersichtlich. 90 Prozent der Nutzenden könnten sich das Angebot leisten. Für rund 8 Prozent der Betroffenen ist das Angebot zu teuer. Eine Tarifsenkung ist aber nicht der richtige Weg, da diese gegenüber dem öV erheblich ausfallen müsste. Da die Leistungsnutzung mit einer Tarifsenkung zunehmen würde, wären die BFD mit dem ehrenamtlichen System allerdings nicht mehr zu bewältigen.

Abschliessend ist die Regierung zum Schluss gekommen, dass die bewährte Zusammenarbeit mit den BFD im gleichen Mass beibehalten werden sollte. Auch aus Sicht der BFD habe sich die Leistungsvereinbarung als gutes und zweckdienliches Instrument bewährt. Zur gezielten Finanzierung der Fahrten für bedürftige Personen sollte ein Härtefonds als Vorschlag geprüft werden.

Die vorberatende Kommission hat einstimmig mit 15:0 Stimmen das Eintreten auf den Bericht der Regierung beschlossen.

Im Rahmen der Spezialdiskussion wurde die Frage der Prüfung eines Härtefonds aufgeworfen. Nach Aussagen von Frau Regierungsrätin Hilber läuft derzeit die Suche nach privaten Geldgebern. Es gibt bereits einen möglichen Gönner, der Startkapital für den Fonds leisten würde, dies aber als einmalige Einlage. Gestützt darauf würde anschliessend ein Regelwerk erarbeitet werden, damit der Fonds weiter geäufnet werden könnte. Letztlich wurde kein Antrag auf einen konkreten Auftrag an die Regierung zur Verpflichtung über die Errichtung eines Härtefonds gestellt. Allerdings mache ich als Kommissionssprecher den Hinweis im Namen der vorberatenden Kommission, dass die Einrichtung eines Härtefonds sehr begrüsst wird.

Ich beantrage im Namen der Kommission, auf den Bericht der Regierung zur Tarifgestaltung bei den Behindertenfahrdiensten einzutreten und diesen bei der Schlussabstimmung der Kommission ohne Gegenstimmen und Enthaltungen zur Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Behindertenfahrdienste (BFD), die im Kanton St.Gallen angeboten werden, sind vielfältig. Im Jahr 2005 und 2009 haben sich verschiedene Anbieter zu einem Verein zusammengeschlossen – den Behindertenfahrdiensten. Der Bericht zeigt auf, dass ein enormer Teil der Fahrten von freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern erledigt wird. Die Mitfinanzierung der BFD erfolgt auch über Mitgliederbeiträge und Spenden. Mängel werden auch aufgezeigt, z.B. dass die Erreichbarkeit per Telefon noch verbessert werden kann. Bezüglich der Einrichtung eines Fonds für Härtefälle von jährlich wenigstens 120'000 Franken kommt auch die Regierung zum Schluss, dass keine aktuelle Dringlichkeit besteht.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion bedankt sich für die umfassende Gesetzesvorlage sowie den klärenden Bericht zur Tarifgestaltung.

Im Bericht über die Tarifgestaltung bei den Behindertenfahrdiensten wird gut aufgezeigt, wie diese Dienstleistung dank Freiwilligen flächendeckend über den Kanton und dank den Kantonsbeiträgen gut funktioniert. Es gibt schätzungsweise nur 200 Personen, die aus finanziellen Gründen die Behindertenfahrdienste nicht in Anspruch nehmen. Denen stehen nach Meinung der CVP-Fraktion die kommunalen Netze zur Verfügung. Wie Regierungsrätin Hilber in der Kommission ausgeführt hat, plant der Kanton dafür einen privat gespeisten Härtefallfonds. Der CVP-Fraktion scheint wichtig, dass den vielen bei Behindertenfahrdiensten engagierten Freiwilligen Sorge getragen und auch von Seiten des Kantons Wertschätzung entgegengebracht wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion dankt der Regierung für den Bericht und die pragmatische Beantwortung der gestellten Fragen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012