Geschäft: VI. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.04
TitelVI. Nachtrag zum Kinderzulagengesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung28.12.2011
Abschluss27.11.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 10. Mai 2012
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 5. Juni 2012
AntragKommissionsbestellung vom 23. April 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 25. September 2012
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 24. September 2012
BeilageBeilage zum Protokoll voKo
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 34, Art. 35 und Art. 36a (neu) vom 4. Juni 2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Dezember 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 6. März 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2013
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 21. Mai 2012
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 21. Mai 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
25.9.2012Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
5.6.2012Art. 34 / Art. 35 / Art. 36a (neu)78Anträge der vorberatenden Kommission20Anträge SPG-Fraktion22
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2012Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
5.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP/EVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt die Anträge der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt. Bereits heute besteht ein sekundärer Lastenausgleich für die Zulagen an Arbeitnehmende. Konsequent und logisch stringent bedeutet dies, dass bei den Zulagen an Selbständigerwerbende auch ein solcher eingeführt werden muss. Die CVP/EVP-Fraktion geht mit der Regierung zwar einig, dass einer Gesamtrevision möglichst wenig vorgegriffen werden soll. Würden wir am System jedoch mehr verändern und der Revision materiell vorgreifen, sähen wir bei der Zulagenordnung für Selbständigerwerbende keinen sekundären Lastenausgleich vor. Demzufolge sind die Anträge der vorberatenden Kommission vorzuziehen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion dankt der Regierung und der Verwaltung für die übersichtliche und sorgfältig ausgearbeitete Botschaft zur Revision des Kinderzulagengesetzes. Die CVP-Fraktion nimmt den Handlungsbedarf und dessen zeitliche Dringlichkeit aufgrund der Bundesgesetzgebung zur Kenntnis. Die CVP-Fraktion geht mit der Regierung einig, dass eine Gesamtrevision des st.gallischen Gesetzes von Nöten ist. Indes zeigt sich die CVP-Fraktion besorgt, dass noch kein konkreter Zeitplan in Aussicht gestellt wurde. Sie erwartet von der Regierung in ihrer neuen Zusammensetzung diesbezüglich raschmöglichste Aufklärung, wie und wann es weitergeht. Die unterbreitete Botschaft und der Entwurf erfüllen die Erwartungen an den Vollzug einer Bundesaufgabe noch nicht in allen Bereichen. Bei der Regelung der Finanzierung besteht weitergehender kantonaler Regelungsbedarf, so zu einem Lastenausgleich. Der Entwurf ist entwicklungsfähig, weshalb sich die CVP-Fraktion für Eintreten ausspricht.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Ich kann diesen Vorschlägen der vorberatenden Kommission einiges abgewinnen. Ich nenne hier einfach noch zwei Argumente gegen die Anträge: Die Regierung war bei der Ausarbeitung der Vorlage der Ansicht, dass vor der Gesamtrevision, bei der nota bene die Kassenstrukturen und die Ausgleichsfragen zentrale Themen sein werden, keine grundlegenden Anpassungen mehr beim sogenannt sekundären Lastenausgleich erfolgen sollen. Und zweitens: Zudem können die Kassen die Lasten innerhalb ihrer Kasse ausgleichen, denn die Kassen werden bei der Festlegung der Beitragssätze zur Finanzierung der Zulagen frei sein. Sie können damit innerhalb der Kasse die Lasten ausgleichen, die ihnen aufgrund der unterschiedlichen Zulagenansprüche aus den angeschlossenen Betrieben erwachsen. Eine weitere Ausgleichsstufe zwischen den Kassen ist für die Selbständigerwerbenden eigentlich nicht nötig.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident:

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Regierungsrat:

Ich möchte nicht weit ausholen. Ich sehe, die Kommission beantragt entgegen dem Vorschlag der Regierung für die Lasten durch Zulagen für Selbständigerwerbende einen eigenen Lastenausgleich zu schaffen. Ich komme darauf dann in der materiellen Beratung zurück.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Die SPG-Fraktion hält am vorliegenden Entwurf der Regierung fest. Und zwar mit der Begründung, dass die vorgeschlagenen Änderungen der Kommission das System unnötig kompliziert machen. Mit dem VI. Nachtrag wird ausschliesslich das Bundesgesetz nachvollzogen und wir sind der Meinung, dass das mit dem Nachvollzug genügt und nicht noch andere Bedürfnisse in diesen Nachtrag vollzogen werden sollen. Ich bitte Sie, den Antrag der Kommission abzulehnen und am Entwurf der Regierung festzuhalten. Übrigens kann dann im Rahmen der Gesamtrevision wieder auf dieses Thema zurückgekommen werden und ich bin der Überzeugung das somit auch kein Präjudiz geschaffen wird auf die eine und auf die andere Seite.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission:

Die vorberatende Kommission hat sich am Montag, 21. Mai 2012, für die Beratung des Geschäftes 22.12.04, VI. Nachtrag zum Kinderzulagengesetzes getroffen. Die Botschaft und Entwurf der Regierung vom 6. März 2012 diente als Beratungsunterlage. Die Sitzung dauerte einen halben Tag, die vorberatende Kommission war für die Beratung des Geschäftes vollzählig. An der Beratung nahmen nebst den Kommissionsmitgliedern

  • alt-Regierungsrätin Kathrin Hilber,

  • Anita Dörler, Generalsekretärin,

  • Andrea Lübberstedt, Leiterin des Amtes für Soziales,

  • Daniela Sieber, Leiterin Stabstelle Amt für Soziales,

  • Stefan Egger, Leiter Support Ausgleichskasse der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen, teil.

Das Protokoll erstellte Vilma Häfliger, Stabsmitarbeiterin, Amt für Soziales.

Das revidierte eidgenössische Familienzulagengesetz verlangt, dass alle Erwerbstätigen – ungeachtet, ob in selbständiger oder unselbständiger Stellung – sowie die Nichterwerbstätigen Familienzulagen, sprich Kinderzulagen erhalten. Ein Kind, eine Zulage. Diese Botschaft und Entwurf der Regierung ist nur auf die aktuelle Umsetzung der bundesrechtlichen Anpassungen für 2013 ausgerichtet. Es sind noch verschiedene Motionen und eine total Revision offen. Die Mitarbeitenden des Departementes des Innern informierten die vorberatende Kommission zu den möglichen Ansätzen für die Gesamtrevision. Die Kantone bestimmen die organisatorische Umsetzung des neuen Grundsatzes «1 Kind, 1 Zulage». Der Bund schreibt vor, dass Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende dieselben Zulagenansprüche haben. Ab 1. Januar 2013 müssen sich deshalb alle Selbständigerwerbenden einer Kasse anschliessen. Für die Abwicklung werden die rund 52 im Kanton St.Gallen anerkannten Familienausgleichskassen neu auch diese Zulagen abwickeln. Die Kommission folgte damit dem Vorschlag der Regierung, an den Zuständigkeitsregeln zu einer Kasse vor der geplanten Gesamtrevision des kantonalen Kinderzulagenrechts nichts zu ändern. Unterschiedlich können aber künftig die Beitragssätze ausfallen, mit denen die Zulagen finanziert werden. Dies bestimmen die Familienausgleichskassen eigenständig mit Blick auf ihre Zulagenpflichten und die Reservevorgaben. Sie können auch gleiche Beitragssätze für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende vorsehen. Auch hier folgte die Kommission einhellig dem Umsetzungsvorschlag der Regierung.

Lastenausgleich erweitert

Eine Minderheit der Kommission unterstützte den Vorschlag der Regierung, vor der Gesamtrevision keine Erweiterung des Lastenausgleichs zwischen den Kassen vorzusehen. Eine klare Mehrheit unterstützte jedoch die Schaffung eines zweiten Ausgleichs zwischen den Kassen, der die überdurchschnittlichen Lasten auffangen soll, die den Kassen durch die neuen Zulagenansprüche der Selbständigerwerbenden entstehen können. Die Kommission beschränkte sich aufgrund des Zeitdrucks, der durch die Änderungen des Bundesrechts entsteht, in der Beratung auf die nun zwingenden Anpassungen im kantonalen Kinderzulagengesetz. Sie befürwortet aber eine baldige und umfassende Überprüfung nicht nur der technischen Aspekte, sondern auch der Wirkung der Zulagen insgesamt. Dazu steht seit kurzem eine Expertise «Verbesserung der sozialen Sicherung von Familien» zur Verfügung, die das zuständige Departement des Innern in Auftrag gab. Dabei wurden auch bedarfsabhängige Leistungen für Familien untersucht, während Zulagen bedarfsunabhängig ausgerichtet werden. Diese grundlegende Diskussion wird im Rahmen der geplanten Gesamtrevision erfolgen. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates beantragt dem Kantonsrat, dem VI. Nachtrag zum kantonalen Kinderzulagengesetz mit einer Änderung – die Schaffung eines zweiten Lastenausgleichs zwischen den Kassen‚ das Sie auf dem gelben Blatt finden, zuzustimmen Der Nachtrag ist notwendig, da der Bund ab 1. Januar 2013 vorschreibt, dass für jedes Kind unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern eine Familienzulage ausgerichtet werden muss. Neu also auch für Kinder der Selbständigerwerbenden.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir sind für Eintreten auf den Gesetzesnachtrag. Durch das revidierte eidgenössische Familienzulagengesetz, welches per 1 .Januar 2013 in Kraft tritt, sind zwingende Anpassungen bei den kantonalen Zulagenordnungen vorzunehmen. Dies betrifft im Wesentlichen die Fragen zur Organisation der Zuständigkeit für die Durchführung und zum Beitragssatz. Da wiederum sehr wenig Zeit für die Anpassungen des kantonalen Rechts bleibt, ist erneut eine Teilrevision des Gesetzes vorgesehen. Wir erwarten von der Regierung jedoch, dass in Bälde eine Totalrevision des Familienzulagengesetzes vorgelegt wird, welche auch auf die vier gutgeheissenen Motionen aus dem Jahr 2005 eingeht. Das revidierte eidgenössische Familienzulagengesetz verlangt, dass alle Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen Familienzulagen erhalten. Nach dem Grundsatz «ein Kind, eine Zulage». Neu ist insbesondere, dass alle Selbständigerwerbenden Anspruch auf Familienzulagen erhalten und auch verpflichtet werden, Beiträge an die Familienausgleichskassen zu bezahlen. Im Gegensatz zu den Arbeitgebenden, ist bei den Selbständigerwerbenden für die Bemessung der Beiträge die Lohnobergrenze auf den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung begrenzt. Aufgrund dieser ungleichen Bemessungsgrundlagen lässt es der Bund den Kantonen offen, den Kassen einen gleichen oder ungleichen Beitragssatz für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende vorzuschreiben. Aus Sicht der FDP begrüssen wir es ausdrücklich, dass es im vorliegenden Gesetzesnachtrag den Kassen überlassen wird, gleiche oder ungleiche Beitragssätze zu erheben. Beim Lastenausgleich unterstützen wir den Kommissionsantrag, welcher einen unabhängigen sekundären Lastenausgleich sowohl für die Arbeitgebenden wie auch für die Selbständigerwerbenden vorsieht. Durch diesen Zusatzantrag ist die Solidarität unter den Ausgleichskassen auch für Selbständigerwerbende gewährleistet, was aus Sicht der FDP-Fraktion sinnvoll und richtig ist. Aufgrund der vorher genannten Punkte ist die FDP-Fraktion für Eintreten auf das Gesetz.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem VI. Nachtrag des Kinderzulagengesetzes wird revidiertes Bundesrecht vollzogen. Die SP hätte zwar eine Gesamtrevision bevorzugt. Da es sich aber um einen Nachvollzug handelt mit einem engen Terminplan, ist dies nicht möglich und deshalb nachvollziehbar. Mit der Vorlage soll auch kein Präjudiz für die Gesamtrevision geschaffen werden, deshalb lehnt die SPG-Fraktion die Änderungsvorschläge auf dem gelben Blatt ab. Wir werden an entsprechender Stelle die Anträge stellen und begründen. Wir begrüssen dass mit dem Vollzug des Bundesgesetzes die Nichterwerbstätigen und die Selbständigerwerbenden in Zukunft auch eine Familienzulage erhalten werden. Wir erwarten jedoch, dass die Gesamtrevision, wie bereits von meinen Vorrednern gefordert, rasch angepackt und umgesetzt wird. Die SPG-Fraktion ist für eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion und möchte zu Beginn meine Interessen offen legen: Ich bin Präsident des Kantonalen Gewerbeverbandes und als solcher Präsident der AHV-Kasse Gewerbe (Nr. 112) Präsident der Ausgleichskasse Gewerbe St.Gallen (Gefak). Bereits in der vorberatenden Kommission habe ich ausgeführt, dass ich seit dem II. Nachtrag im 2001 bis zum heutigen VI. Nachtrag nunmehr fünf Mal einer vorberatenden Kommission zum Kinderzulagengesetz angehört habe. Ein weiteres Mal haben wir wiederum nicht den Mut gehabt für eine Gesamtrevision und müssen aufgrund der knappen Zeit und mit Blick auf die Gewährleistung einer rechtzeitigen Umsetzung per 01. Januar 2013 eine weitere Teilrevision vorsehen. Somit werden wichtige Punkte, welche auch Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden haben können, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Wir begrüssen, dass im vorliegenden Entwurf innerhalb der einzelnen FAK keinen einheitlichen Beitragssatz für Arbeitgeber und Selbständigerwerbende vorgesehen ist. Wir lehnen einen gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Beitragssatz grundsätzlich ab, da ein solcher die Gefahr von unerwünschten Quersubventionierungen zwischen Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden mit sich bringt, zumal die Beitragspflicht der Selbständigerwerbenden plafoniert und diese dadurch privilegiert sind. Es war für uns nicht einzusehen, weshalb Familienausgleichskassen mit Selbständigerwerbenden im Vergleich zu den Familienausgleichskassen mit Arbeitnehmenden punkto Lastenausgleich unterschiedlich behandelt werden sollen. Die vorberatende Kommission hat darum einen weisen Entscheid gefällt, indem sie uns nun einen Vorschlag auf dem gelben Blatt präsentiert, welchen wir unterstütze werden. Die SVP ist für Eintreten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die SP-Fraktion die Solidarität so gewichtet, dass sie sagt: Solidarität will sie nicht, denn das System wird dadurch unnötig kompliziert. Huber-Rorschach, das ist echte Solidarität unter den Beitragspflichtigen! Und wenn Sie das nicht wollen, habe ich die Hoffnung mit der neuen Regierung, dass man das einsehen wird. Hingegen weiss ich nicht wie schnell eine Totalrevision kommt. Darum bin ich der Meinung wir müssen festhalten am Entwurf der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Dieser sekundäre Lastenausgleich wurde ausführlich diskutiert, weil das bei den Arbeitnehmenden schon so besteht ist kein zusätzlicher Aufwand nötig dies auch für die Arbeitgebenden zu machen. Die vorberatenden Kommission hat die Änderung mit 12:3 Stimmen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
5.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012