Geschäft: Brennholzlagerung im Wald und in der Landwirtschaftszone
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.11.65 |
Titel | Brennholzlagerung im Wald und in der Landwirtschaftszone |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 29.11.2011 |
Abschluss | 24.4.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Freund-Eichberg | 21.11.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Wehrli-Buchs | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.4.2012 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort teilweise zufrieden. Die Antwort der Regierung beinhaltet die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen, die Problemstellungen werden von der Regierung erkannt, und sie stellt in Aussicht, dass sich in nächster Zeit eine nationale Gesetzesänderung ergeben kann. Die strengen Gesetze im Kanton St.Gallen erlauben es nicht, eine heutige, der Zeit angepasste Holznutzung zu betreiben. In den ländlichen Räumen werden mit strengen gesetzlichen Bestimmungen die Innovationen zum Teil massiv verhindert. Die kantonalen Bestimmungen zu Art. 22 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) verhindern eine professionelle Lagerung von Schnitzel- und Festholz in Wäldern und in der Landwirtschaftszone, damit es gelagert und gewinnbringend verkauft werden kann. Die Gesetze verhindern auch eine maschinelle Nutzung. Das Schnitzelholz kann nicht einfach mit notdürftigen Unterständen, wie sie die Regierung beschreibt, erstellt werden. Die Bewirtschaftung der Unterstände wird dem Standard der heutigen professionellen Unternehmungen nicht gerecht. Ich bin der Meinung, dass eine Schnitzelholzlagerung auch im Wald oder in der Landwirtschaftzone erstellt werden kann und nicht ausschliesslich in teuren Bauten in der Bauzone. So werden die nachhaltigen Energieträger noch zusätzlich durch den Kanton und den Staat verteuert. Die Regierung ist von sich aus nicht bereit, Änderungen im Gesetz vorzunehmen, um eine professionelle Holznutzung zu ermöglichen. Ein Wermutstropfen auf nationaler Ebene ist die Bestrebung, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Ich finde es schade, dass die Regierung des Kantons St.Gallen auf ein Bundesgesetz warten will, das sie im Kanton auch selber lockern könnte. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |