Geschäft: Brennholzlagerung im Wald und in der Landwirtschaftszone

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.65
TitelBrennholzlagerung im Wald und in der Landwirtschaftszone
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung29.11.2011
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 29. November 2011
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. März 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
24.4.2012Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort teilweise zufrieden.

Die Antwort der Regierung beinhaltet die jetzigen gesetzlichen Bestimmungen, die Problemstellungen werden von der Regierung erkannt, und sie stellt in Aussicht, dass sich in nächster Zeit eine nationale Gesetzesänderung ergeben kann. Die strengen Gesetze im Kanton St.Gallen erlauben es nicht, eine heutige, der Zeit angepasste Holznutzung zu betreiben.

In den ländlichen Räumen werden mit strengen gesetzlichen Bestimmungen die Innovationen zum Teil massiv verhindert. Die kantonalen Bestimmungen zu Art. 22 des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) verhindern eine professionelle Lagerung von Schnitzel- und Festholz in Wäldern und in der Landwirtschaftszone, damit es gelagert und gewinnbringend verkauft werden kann. Die Gesetze verhindern auch eine maschinelle Nutzung.

Das Schnitzelholz kann nicht einfach mit notdürftigen Unterständen, wie sie die Regierung beschreibt, erstellt werden. Die Bewirtschaftung der Unterstände wird dem Standard der heutigen professionellen Unternehmungen nicht gerecht. Ich bin der Meinung, dass eine Schnitzelholzlagerung auch im Wald oder in der Landwirtschaftzone erstellt werden kann und nicht ausschliesslich in teuren Bauten in der Bauzone. So werden die nachhaltigen Energieträger noch zusätzlich durch den Kanton und den Staat verteuert.

Die Regierung ist von sich aus nicht bereit, Änderungen im Gesetz vorzunehmen, um eine professionelle Holznutzung zu ermöglichen. Ein Wermutstropfen auf nationaler Ebene ist die Bestrebung, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Ich finde es schade, dass die Regierung des Kantons St.Gallen auf ein Bundesgesetz warten will, das sie im Kanton auch selber lockern könnte.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012