Geschäft: "Sexualerziehung" in Kindergarten und Volksschule

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.66
Titel"Sexualerziehung" in Kindergarten und Volksschule
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung29.11.2011
Abschluss20.2.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 24. Januar 2012
VorstossWortlaut vom 29. November 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.6.2020Person23.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Danke für die schnelle Beantwortung meiner Interpellation. Das Thema ist ja sensibel genug. Sexualerziehung ist Sache der Eltern, und das ist gut so. Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch kann ab dem Kindergarten erteilt werden, das finde ich richtig und auch wichtig. Dieser Unterricht darf aber keine Sexualkunde enthalten. Die Regierung schreibt aber, es gibt eine Sexualerziehung mit präventivem Auftrag. Was genau dahintersteht, ist hier die Frage und für mich nicht klar beantwortet. Sexualkundeunterricht kann erteilt werden, er soll aber freiwillig sein. Wichtig ist sicher, dass die Lehrperson, die Eltern über den Inhalt und die Durchführung informiert werden. Der Unterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung kann ab dem 12. Altersjahr vermittelt werden. Weiter können Kinder und Jugendliche nicht gezwungen werden, weiter gehendem Sexualunterricht zu folgen. Ich fasse zusammen: Sexualerziehung ist Sache der Eltern. Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch kann ab dem Kindergarten erteilt werden, Sexualkundeunterricht kann erteilt werden, er soll aber freiwillig sein.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012