Geschäft: XI. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.11.18A |
Titel | XI. Nachtrag zum Volksschulgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 22.12.2011 |
Abschluss | 26.6.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Finanzkommission vom 23./25. Januar 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 24. April 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 22 Abs. 1 vom 20. Februar 2012 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 26. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe zur Sammelbotschaft |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.4.2012 | Schlussabstimmung | 94 | Zustimmung | 18 | Ablehnung | 8 | |
21.2.2012 | Antrag der SP-Fraktion zu Art. 22 Abs. 1 | 26 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 19 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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21.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Anlässlich der Beratung der Verzichtsplanung hat der Kantonsrat beschlossen, dass mit der Massnahme 33 der Kanton durch einen neuen Kostenverteiler bei der Sonderschulpauschale um 10 Mio. Franken zu entlasten sei. Die FDP-Fraktion unterstützt diese Massnahme weiterhin und tritt deshalb auf die vorliegende Vorlage ein. Wie bereits in der vorberatenden Kommission zum Ausdruck gebracht wurde, ist in der Botschaft der Regierung die geplante Kompensationsmassnahme unzureichend erläutert. Die in der Botschaft auf S. 8/9 aufgeführte Liste ist zudem äusserst verwirrend. Es ist deshalb positiv, dass das Bildungsdepartement allen Kantonsrätinnen und Kantonräten zusätzliche Erläuterungen als Beilage zur Botschaft zugestellt hat. Dies ist hilfreich. Mit dem Grundsatz, dass der Beitrag von heute Fr. 24'500. auf ein höheres Ausmass erhöht werden soll, ist die FDP-Fraktion einverstanden, da eine gewisse Angleichung an die vormundschaftlichen Platzierungskosten für die Gemeinden angebracht ist. Hingegen ist die FDP-Fraktion der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen beim Schulpsychologischen Dienst (SPD) des Kantons St.Gallen nicht zielführend sind. Der SPD wurde 1939 gegründet und seitdem als Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden geführt. Diese gemeinsame Trägerschaft hat sich aus unserer Sicht bewährt und wir sehen nicht ein, weshalb es hier zu einer schleichenden Kantonalisierung kommen soll. Auch andere Kantone orientieren sich am St.Galler Modell und streben eine ähnliche Verbundlösung an. Aus diesem Grund erachten wir auch die heutige paritätische Finanzierung von je 50 Prozent als sinnvoll. Denn wir sind überzeugt, dass über kurz oder lang wie überall dem Grundsatz nachgelebt würde, dass wer bezahlt, auch befiehlt. Wir bitten Sie deshalb, dass Sie unserem grauen Blatt zustimmen und auf die Kompensationsmassnahme des SPD des Kantons und in der logischen Konsequenz auch derjenigen der Stadt St.Gallen verzichten. Damit aber mit dem Wegfall von 3,2 Mio. Franken an Kompensationszahlungen der Kanton nicht um deutlich mehr als die geplanten 10 Mio. Franken entlastet wird, muss die Sonderschulpauschale nur auf Fr. 36'000. erhöht werden und nicht auf Fr. 38'000., wie von der Regierung vorgeschlagen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben dieses Geschäft schon mal ausführlich diskutiert. Wir haben diesen Sachverhalt, den Sie hier offen legen, schon mal genau so diskutiert. Aber ich wiederhole mich gerne nochmals, auch wenn Tinner-Wartau es gerade gesagt hat. Was diese übergeordneten Aufgaben betrifft: Die Regierung hat sich gestützt auf ein Projekt des Departementes des Innern «Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinde». Dieses Projekt hatte zum Ergebnis, welche übergeordneten Aufgaben von den Gemeinden vollständig, was die Finanzierung betrifft, nicht die Mitsprache, auf den Kanton übertragen werden sollten. Entsprechend haben wir in einem Schreiben vom VSGP und vom SGV im November 2010 bestätigt erhalten, dass sie empfehlen, alle diese übergeordneten Massnahmen durch den Kanton zu finanzieren. Wir haben nichts anderes gemacht in der Regierung, und vor allem das Bildungsdepartement, das ganz sicher nicht für Unruhe hier sorgt, als das, was die Beteiligten uns empfohlen haben. Notabene der VSGP, der sich einverstanden erklärt hat, und auch wieder der Schulträgerverband. Wenn Sie diese Punkte einzeln nochmals zur Diskussion stellen, wie gesagt, beide Gremien haben dem bereits zugestimmt. Dieses Geschäft kam ja aus dem Sparpaket I, das waren eigentlich zwei Vorlagen, zum einen eine Erhöhungsvorlage der Sonderschulpauschale, und zum andern standen diese übergeordneten Übernahmen zur Diskussion. Dann hat man das in dieselbe Vorlage getan, dann kann man sich im Nachhinein vielleicht fragen, warum man das gemacht hat, aber es hat definitiv nichts miteinander zu tun. Es ist lediglich in derselben Vorlage. Natürlich haben wir uns auch Gedanken gemacht über die Höhe von Fr. 38'000. der Sonderschulpauschale, ist die gerecht? Was hat das für eine Wirkung in Zusammenhang mit dem Sonderpädagogikkonzept, passt sie in die dortigen Überlegungen? Ich kann Ihnen heute bestätigen, dass diese Fr. 38'000. allseits anerkannt sind und bestätigt wurden. Es war das Vorgehen, das dies so verursacht hat, wie Klee-Berneck richtig festgestellt hat, ich habe in Aussicht gestellt, dass Sie die Details erhalten. Im Anschluss hat die Regierung beraten und entschieden, dass sie zuerst diese Pauschale möchte und das andere zurückgestellt wird. Ich hatte das dazumal anders in Aussicht gestellt, da haben Sie recht. Sie sehen, die Details sind wirklich breit erarbeitet worden und abgestützt, und ich möchte Sie daher bitten, diesem Antrag, den Sie uns vor einem Jahr gestellt haben, auch konsequent durchzuziehen, und deshalb ist auch nicht auf die Anträge einzugehen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Die Vorlage sieht, nebst einigen anderen Punkten, auch eine Anhebung der Sonderschulpauschale zulasten der Gemeinden von Fr. 24'500. auf Fr. 38'000. vor. Dies führt brutto zu Mehreinnahmen von 19,5 Mio. Franken. Demgegenüber übernimmt der Kanton bisher von den Gemeinden mitfinanzierte übergeordnete Aufgaben zu 100 Prozent. Dies führt zu Mehraufwendungen für den Kanton von rund 9,5 Mio. Franken. Netto resultiert somit eine Einsparung von 10 Mio. Franken. Aus Sicht der SVP-Fraktion bedeutet dies ein richtiger Schritt bei den übergeordneten Aufgaben, wobei über den Grundbedarf hinausgehende Obliegenheiten weiterhin durch die Gemeinde zu tragen sind. Die Verknüpfung ist sinnvoll, da es naheliegend war, die Bereinigung im Aufgabenteilungsprozess im Rahmen der Erhöhung der Sonderschulbeiträge vorzunehmen. Die Beitragsfestsetzung des Gemeindeanteils bei den Sonderschulen orientiert sich im Wesentlichen am Ziel einer Angleichung der Beiträge an die vormundschaftlichen Einweisungen. Die Vorlage wurde auf der Basis des Kantonsratsbeschlusses zur Massnahme 33 des Sparpaketes 1 ausgearbeitet. Mit dieser Vorlage wird das Ziel der Massnahme erreicht. Unbestritten in der SVP-Fraktion sind ebenfalls die übrigen Punkte in der Sammelvorlage II. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Das Kurzzeitgedächtnis ist wahrscheinlich tatsächlich ab und zu sehr kurz bei den Parlamentariern. Ich möchte in Erinnerung rufen, vor einem Jahr wurde diese Massnahme 33 hier in diesem Rat diskutiert. Diese Massnahme 33 wurde auch an einer ausserordentlichen Generalversammlung der VSGP mit allen Konsequenzen dargestellt. Ich stelle fest, die Information bei den Gemeinden hat stattgefunden. Ich stelle aber auch fest, dass wir jetzt an dieser Massnahme, an der Umsetzung festhalten sollen. Diese wurden mit dem SGV besprochen in Anwesenheit von Regierungsrat Kölliker, und jetzt kann man doch nicht einfach behaupten, das wäre wahrscheinlich an einem wundersamen Tisch zwischen lediglich Bildungsdepartement und VSGP zustande gekommen, da hat auch der Schulträgerverband mitgewirkt. Wir müssen uns heute in der Auseinandersetzung auf die Differenz mit der SPD konzentrieren, aber alle übrigen Massnahmen, die übergeordneten Aufgaben, das wurde im Einklang der beiden Verbände mit der Regierung besprochen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 21. und 23. Januar 2012 diese Sammelvorlage II behandelt. Die im Rahmen des Sparpakets 1 beschlossene Massnahme Nr. 33 (Kostenverteiler Sonderschulen bzw. Aufgabenteilung Volksschule/Sonderschulen) bedingt als Konsequenz zwei Gesetzesanpassungen. Gemäss der entsprechenden Vorlage wird die Sonderschulpauschale zulasten der Gemeinden von 24'500 Franken auf 38'000 Franken angehoben. Dies führt brutto zu Mehreinnahmen von 19,5 Mio. Franken. Demgegenüber übernimmt der Kanton bisher von den Gemeinden mitfinanzierte übergeordnete Aufgaben zu 100 Prozent. Dies führt zu Mehraufwendungen für den Kanton von rund 9,5 Mio. Franken. Netto resultiert somit eine Einsparung von 10 Mio. Franken. In der Beratung wurde unter anderem bemerkt, dass diese Anpassung im Rahmen des Gesamtpaketes «Sonderschulpädagogik» zu beurteilen wäre und dass, solange das Konzept bezüglich Sonderschulpädagogik nicht vorliege, es mangels einer Gesamtsicht schwierig bzw. fragwürdig sei, Entscheide im Sonderschulbereich zu fällen. In diesem Zusammenhang wies Regierungsrat Kölliker darauf hin, dass die Gesetzesvorlage zur Änderung des Volksschulgesetzes im Bereich der Sonderschulen gemäss einem Regierungsbeschluss erst zur Vernehmlassung gegeben wird, wenn die Beschlüsse zur Massnahme 33 definitiv durch das Parlament bestätigt wurden. Weiter wurde in der Finanzkommission von der einen Seite kritisiert, dass die Botschaft 22.11.18 nicht transparent sei und die Verknüpfung der beiden «Geschäfte» fragwürdig sei. Die unter Punkt 4 angeführte Tabelle wäre nicht übersichtlich und die wesentlichen Punkte wie z.B. die Angleichung an die vormundschaftlichen Einweisungen in der Botschaft nicht erwähnt. Ein anderer Kommissionsteil fand jedoch die Verknüpfung sinnvoll, da es naheliegend sei, die Bereinigung im Aufgabenteilungsprozess im Rahmen der Erhöhung der Sonderschulbeiträge vorzunehmen. Zudem erfolge die Beitragsfestsetzung des Gemeindeanteils bei den Sonderschulen unabhängig vom Aufgabenteilungsprozess und orientiere sich im Wesentlichen am Ziel einer Angleichung der Beiträge an die vormundschaftlichen Einweisungen. In der Folge an die Diskussion wurden mögliche Anträge diskutiert. Es wurde nochmals kritisiert, dass die Verknüpfung der Sonderschulpauschalen-Erhöhung mit der Kantonalisierung übergeordneter Aufgaben und der damit verbundenen übermässigen Belastung der Standortgemeinden von Sonderschulen nicht akzeptabel sei. Es wurde schlussendlich der Antrag gestellt, die Verknüpfung von Finanzierung übergeordneter Aufgaben und die Erhöhung der Gemeindebeiträge aufzuheben und die Sonderschulpauschale auf 31'400 Franken festzulegen. Als Folge wäre der Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.11.18 A) abzulehnen und der Betrag beim Nachtrag zum Gesetz über die Kantonsbeiträge (22.11.18 B) an private Sonderschulen von 38'000 Franken auf 31'400 Franken anzupassen. Die Mitglieder der Finanzkommission lehnten den Antrag, die Vorlage 22.11.18 aufzuteilen und den Gemeindeanteil für Sonderschülerinnen bzw. Sonderschüler auf 31'400 Franken festzusetzen, mit 10:4 Stimmen bei 1 Abwesenheit ab. Damit die unter Punkt. 4 als unleserlich bemängelte Tabelle lesbarer wird, wurden seitens Bildungsdepartement ergänzende Unterlagen zur Botschaft 22.11.18 versprochen, welche dem Kantonsrat bereits zugestellt worden sind. Nach der ziffernweisen Behandlung der Botschaft wurde über die aufgrund der Massnahme 33 des Sparpakets 1 notwendigen Gesetzesänderungen abgestimmt. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem XI. Nachtrag zum Volksschulgesetz (22.11.18 A) mit 10:3 Stimmen bei 1 Enthaltung (1 abwesend) sowie dem V. Nachtrag zum Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen (22.11.18 B) mit 10:3 Stimmen bei 1 Enthaltung (1 abwesend) zu. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf diese Vorlage ebenfalls einzutreten und den beiden Gesetzesanpassungen 22.11.18 A und 22.11.18 B zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Sammelvorlage II beinhaltet einerseits die Umsetzung der Massnahme 33 aus dem Sparpaket I und andererseits eine Entflechtung von bildungspolitischen Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden. Mit der Erhöhung der Sonderschulpauschale gleicht sich dieser Beitrag an die Sonderbeschulung bei Heimplatzierungen bei vormundschaftlichen Massnahmen an. Den ermittelten Betrag erachten wir als ausgewogen, auch vor dem Hintergrund, dass eine Sonderbeschulung jährlich etwa 80'000 Franken kostet. Allerdings erachtet es die CVP-Fraktion als ausserordentlich wichtig, dass der Kanton St.Gallen dezentral fehlende Sonderschulplätze zur Verfügung stellt und die Schaffung solcher Plätze fördert, denn damit können teure Internatsplatzierungen vermieden werden. Mit der Entflechtung verschiedener Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden wird ein wichtiges Anliegen umgesetzt. Wie nicht nur die CVP-Fraktion festgestellt hat, gibt oder gab es auch hier ein Kommunikationsproblem. Auf dieses werden wir bei der Spezialdiskussion noch eingehen. Die CVP-Fraktion ist für Eintreten, hegt aber Sympathien für den Antrag der FDP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion Rückweisung der Vorlage. Die Vorlage beinhaltet einen weiteren Schritt in der Umsetzung der Teile des Sparpaketes I, die einer Gesetzesanpassung bedürfen. Inhaltlich geht es um die Mehrbelastung der Gemeinden via Erhöhung der Sonderschulpauschale im Umfang von insgesamt 10 Mio. Franken. Dieser Teil der Vorlage ist insofern unbestritten, als ein Mehrheitsbeschluss des Kantonsrates vorliegt. Konkret erhöht sich damit der Beitrag der Gemeinden an den Kosten der Sonderbeschulung von aktuell 24'500 Franken um 6'900 Franken auf 31'400 Franken pro Kind. Dies ist eine bedeutende Erhöhung, die verschiedene Gemeinden dazu verleiten wird, nicht nach pädagogischen Gründen, sondern aufgrund finanzpolitischer Überlegungen zu beschliessen. Es besteht die reale Gefahr, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen darunter leiden werden, da pädagogische Gründe in den Hintergrund treten. Dieser Beschluss der 10 Mio. Franken ist an sich gefallen, und man könnte sagen: So weit, so gut. Wenn wir jetzt aber die Vorlage betrachten, dann stellen wir fest, dass ein zweiter Kostenteil im Umfang von 6'600 Franken dazukommt. Die Pauschale für die Gemeinden soll damit gemäss Vorlage neu 38'000 Franken betragen. Das Bildungsdepartement hat anscheinend in Absprache mit einer Arbeitsgruppe der VSGP die Gelegenheit genutzt, noch weitere Punkte in die Vorlage zu packen. Neu soll die Finanzierung verschiedener Aufgaben, die bisher pro Kopf der Anzahl Schülerinnen und Schüler durch die Gemeinden finanziert wurden, in die Pauschale für Sonderschülerinnen und -schüler eingepackt werden. Sie sehen das auf S. 8/9 der Vorlage, es sind dies: Schulpsychologischer Dienst der Stadt St.Gallen (SPD), Lehrmittel pro Kopf, Lehrerinnen- bzw. Lehrerweiterbildung, Schulverwaltungssoftware, Fremdevaluation. Insgesamt werden zwischen Gemeinden und Kanton 9,5 Mio. Franken zusätzlich verschoben. Eine Superidee, könnte man auf den ersten Blick meinen. Beim genaueren Hinschauen zeigen sich aber erhebliche handwerkliche Fehler der Vorlage:
Die handwerklichen Fehler der Vorlage müssen ausgemerzt werden. Wir beantragen Ihnen deshalb Rückweisung der Vorlage an die Regierung. Damit erhält das zuständige Departement die Gelegenheit, eine schlanke Vorlage mit der Umsetzung der Sparmassnahme einzubringen. Zeitlich gibt es keine Reibungspunkte, denn die neue Pauschale kann erst im 2013 oder Mitte 2013/2014 eingeführt werden. Wir haben keinen Druck, und die Erwartung an das Bildungsdepartement ist, dass es eine fundierte Vorlage vorlegt und nicht alles hineinpackt, was nicht in diese Vorlage gehört. Sollte der Kantonsrat trotzdem auf das Geschäft eintreten, so schlagen wir Ihnen auf den grauen Blättern die Aufteilung der Vorlage vor. Es kann nicht sein, dass wir hier die Lastenverschiebung vornehmen und dies eindeutig zulasten von Standortgemeinden von heilpädagogischen Schulen geht. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Ich möchte präzisieren, das ist auch der Grund, weshalb wir Ihnen das graue Blatt vorgelegt haben. Darin finden Sie unter Abs. 2: «Die Regierung wird beauftragt...» Der Auftrag für die Regierung ist eindeutig, nämlich eine schlanke Vorlage dem Kantonsrat vorzulegen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Hartmann-Flawil hat es im Rückweisungsantrag aufgezeigt und auch mir war es im letzten Jahr an der Februarsession nicht wohl, als mindestens eine Mehrheit dieses Rates die 10 Mio. Franken genehmigt hat, wir hatten damals nämlich kein Sonderschulgesetz und kein Sonderschulkonzept. Trotzdem habe ich die «Kröte» geschluckt und liess mich beruhigen, als der Vorsteher des Bildungsdepartementes diesem Rat sagte, dass wir uns im Laufe des Jahres 2011 detailliert mit diesen Fragen beschäftigen könnten, dann lägen nämlich sowohl Gesetz wie auch Konzept vor. Wie wir wissen, haben wir heute weder Gesetz noch Konzept. Das ärgert mich. Wenn nun Hartmann-Flawil argumentiert, die Standortgemeinden würden massiv mehr belastet, so kann das wohl sein. Ich komme ebenfalls aus einem Schulbezirk mit der Heilpädagogischen Schule in Heerbrugg, wir stellen allerdings diese Tendenz weniger fest. Sehr viele Schülerinnen und Schüler werden mit Schülertransporten abgeholt. Die Schulgemeinde bezahlt, in der das Kind beschult wird. Ich finde es aber richtig, dass die Gemeinden von Aufgaben (z.B. Lehrmittel, Lehrerweiterbildung, Fremdevaluation) entlastet werden. Das ist Aufgabenteilung: Wer bezahlt, der befiehlt. Eine Massnahme habe ich explizit ausgeklammert: den Schulpsychologischen Dienst. Dies ist eine Verbundaufgabe, und die Gemeinden wollen ein Mitspracherecht. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | Vor meinen Ausführungen möchte ich meine Interessen offen legen: Ich bin vom Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverband in den kantonalen Schulpsychologischen Dienst als Mitglied des Vorstandes delegiert. Die gegenwärtige Organisationsform als Verein zwischen den Gemeinden und dem Kanton hat sich bis heute sehr gut bewährt. Im Fazit einer Evaluation vom September 2004 wird darauf hingewiesen, dass die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mehrheitlich mit ihrer Arbeitstätigkeit gemäss dem Konzept zufrieden sind. Ebenso sind die Erfahrungen der Kundinnen und Kunden mehrheitlich positiv. Die paritätische Beteiligung des Kantons, welcher ein berechtigtes Steuerungsinteresse im sonderpädagogischen Bereich hat, und der Gemeinden, welche die Schulen vor Ort strategisch leiten, hat ein inzwischen seit 72 Jahren funktionierendes System ermöglicht, welches breite Anerkennung geniesst. Dieses austarierte System garantiert den örtlichen Schulen eine Schulpsychologie nach Mass und Bedarf. Im Kanton St.Gallen ist die Trägerschaft des SPD nur deshalb in die Diskussion geraten, weil der Kanton beabsichtigt, die Beiträge der Schulgemeinden für Sonderschulungen zu erhöhen. Auf der andern Seite will der Kanton sogenannte Verbundaufgaben (z.B. eben den SPD) vollständig übernehmen. Die Trägerschaft des SPD ist aber nicht allein aus finanzpolitischer Sicht zu beurteilen. Die Schulträger haben an ihrer letzten Hauptversammlung gegen den vorgesehenen Verzicht auf die bewährte Verbundlösung in Trägerschaft und Finanzierung des SPD opponiert. Eine paritätische Trägerschaft (wie bisher) ist für den Kanton kostenneutral; wenn er diese Verbundaufgabe nicht wie vorgesehen allein übernimmt, sind die Beiträge der Schulgemeinden für Sonderschulungen entsprechend weniger zu erhöhen. Eine Mitbestimmung der Gemeinden bei der Organisation des Dienstes und bei der Ausarbeitung des Konzeptes und den diagnostischen Leitlinien verpflichtet die Gemeinden, sich an den Kosten zu beteiligen. Beim heutigen Trägerschaftsmodell wird für die Gemeinden nach Massgabe der Schülerzahlen eine Grundversorgung definiert, deren Kosten vom Kanton und von den Gemeinden zu gleichen Teilen getragen werden. Neben Abklärung, Beratung und Diagnostik ist der SPD die kantonale Fachstelle, welche Antrag stellt für alle längerfristigen sonderpädagogischen Hilfestellungen. Darüber hinaus ist der Dienst im Auftrag des Kantons als Kriseninterventionsstelle bei ausserordentlichen Vorkommnissen zuständig. Es ist nicht einzusehen, weshalb das bewährte Trägerschafts- und Finanzierungssystem des st.gallischen Schulpsychologischen Dienstes ohne Not verlassen werden soll. Dieses soll vielmehr im formalen Gesetz verankert werden. Diese Überlegungen haben mich veranlasst, zusammen mit Klee-Berneck und Forrer-Grabs eine Motion einzureichen mit dem Antrag einer Änderung des Art. 43 des Volksschulgesetzes, indem:
Die Motion haben 61 Kantonsrätinnen und Kantonsräte unterzeichnet. Bei der sogenannten «Kantonalisierung» des SPD handelt es sich nicht um eine Sparmassnahme, sondern um eine Umlagerung. Ich bitte Sie, sich für einen unabhängigen SPD einzusetzen. Hier möchte ich noch eine persönliche Bemerkung anbringen: Im V. Nachtrag zum Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen schlägt die Regierung dem Kantonsrat vor, den Betrag von Fr. 38'000. als Beitrag einer Schulgemeinde für eine Sonderschülerin oder einen Sonderschüler ins Gesetz aufzunehmen. Als Schulleiter einer Sonderschule befremdet mich dieses Vorgehen mit der Festlegung eines Geldbetrages in einem Gesetz. Ich kenne kein Gesetz im Bildungsbereich (ich denke an das Volksschulgesetz, an das Mittelschulgesetz, an die Gesetze auf der Ebene der Fachhochschulen und Hochschulen), wo der Frankenbetrag im Gesetz verankert ist. Es befremdet mich auch, dass zuerst ein Geldbetrag im Gesetz festgelegt wird, ohne dass die notwendigen gesetzlichen Anpassungen gemäss der NFA (2004) vorliegen. Die sozialpolitische Argumentation darf nicht ausser Acht gelassen werden. Es ist für betroffene Eltern diskriminierend, wenn ein solcher Frankenbetrag auf der Stufe «Gesetz» festgelegt wird. Wie aus der Sammelvorlage II ersichtlich ist, handelt es sich nur teilweise um eine Sparmassnahme, andererseits um eine Umlagerung. Bei einer Umlagerung muss nur eine Position eine Änderung erfahren, und schon wird im Dominoeffekt das Resultat verändert. Eltern mit einem Kind mit einer Behinderung erfahren dadurch eine wiederholte Stigmatisierung. Jetzt nicht nur im persönlichen und familiären Bereich, sondern in der Öffentlichkeit durch die Finanzen. Am Beispiel der Gemeinde Flawil erhöhen vier Sonderschülerinnen und Sonderschüler die Ausgaben der Gemeinde um ein Steuerprozent. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
21.2.2012 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 11 Abs. 1 Bst. a des V. Nachtrags zum Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen wie folgt zu formulieren: «von der Schulgemeinde an den Kanton ein Beitrag von Fr. 31'400. für jedes Kind, das eine Sonderschule besucht;» und Art. 22 Abs. 1 des XI. Nachtrags zum Volksschulgesetz wie folgt zu formulieren: «Der Staat gibt den Schulgemeinden und den Trägern anerkannter privater Sonderschulen die obligatorischen Lehrmittel unentgeltlich ab.» Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausgeführt haben, Hartmann-Flawil hat die wichtigsten Argumente auch schon vorgetragen. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen nun, die Sonderschulpauschale der Gemeinden nur um Fr. 6'900. anstatt wie von der Regierung vorgeschlagen um Fr. 13'500. zu erhöhen. Die Erhöhung um Fr. 6'900. entspricht der von diesem Rat beschlossenen Nettoentlastung des Kantons um 10 Mio. Franken. Auf die Verlagerung der Finanzierung übergeordneter Aufgaben wie der Schulpsychologische Dienst, Lehrmittel, Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung, Verwaltungssoftware, Schularzt usw. von den Gemeinden auf den Kanton soll verzichtet werden. Damit entfällt eine zusätzliche Erhöhung der kommunalen Sonderschulpauschale um Fr. 6'600.. Die Schulgemeinden haben damit einen Betrag von Fr. 31'400. für jedes Kind, das eine Sonderschule besucht, an den Kanton zu leisten. Die Beiträge an die Gemeinden für übergeordnete Aufgaben im Umfang von insgesamt 9,5 Mio. Franken wurden bisher pro Kopf aller Schülerinnen bzw. Schüler in einer Schulgemeinde geleistet. Mit der Verlagerung der Finanzierung auf den Kanton sollen diese Beiträge nun pro Kopf der Sonderschülerinnen bzw.- schüler in der Gemeinde erhoben werden. Durch diese Änderungen werden die Standortgemeinden von Sonderschulen überproportional belastet, weil in diesen Gemeinden naturgemäss aufgrund der Nähe zur Sonderschule mehr Sonderschülerinnen bzw. -schüler wohnen. Diese Gemeinden werden also massiv stärker belastet als andere Gemeinden, auch weil eine horizontale Ausgleichsmöglichkeit fehlt. Zudem ist die Verlagerung der Aufgaben von den Gemeinden auf den Kanton rein finanzpolitisch motiviert. Verlagerungsentscheidungen sind jedoch auf der Grundlage des längst erwarteten Sonderpädagogikkonzepts sowie der Ergebnisse der Diskussionen um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu treffen. Die Verlagerung bereits heute zu beschliessen ist voreilig und unseriös. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen, auch damit der SPD weiterhin als Verein und paritätisch von Kanton und Gemeinden organisiert bleibt. Gleichzeitig bitte ich Sie, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen. Von den zu verlagernden Verbundaufgaben nur den SPD auszuklammem, wie dies die FDP-Fraktion fordert, ist nicht konsequent und zielführend. Vielmehr sind wie gesagt die Verlagerungsentscheidungen aufgrund der sorgfältigen Analyse der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu treffen. Zudem ist das Sonderpädagogikkonzept abzuwarten, damit für die Beurteilung wirklich alle relevanten Informationen berücksichtigt werden können. Wie wir heute Morgen vom Vorsteher des Bildungsdepartementes gehört haben, werden wir demnächst Kenntnis von der Strategie der Regierung im Bereich Sonderpädagogik erhalten. Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der SP-Fraktion gegenüber demjenigen der FDP-Fraktion den Vorrang zu geben. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
24.4.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): lehnt den XI. Nachtrag zum Volksschulgesetz und den V. Nachtrag zum Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen ab. Die SP-Fraktion hat bei der Beratung der Vorlagen den Antrag gestellt, auf die Verlagerung der Finanzierung übergeordneter Aufgaben von den Gemeinden auf den Kanton zu verzichten. Durch diese Verlagerung werden die Standortgemeinden von Sonderschulen massiv stärker belastet als andere. Zudem ist die Verlagerung der Aufgaben von den Gemeinden auf den Kanton rein finanzpolitisch motiviert. Verlagerungsentscheidungen sind nach unserer Meinung jedoch auf der Grundlage sorgfältiger Analysen und unter Einbezug der Diskussion um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu treffen. Weil die Verlagerung aus unserer Sicht voreilig, unseriös und nicht sinnvoll ist, lehnen wir die Vorlagen in der Schlussabstimmung ab. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |
23.4.2012 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung der Ergebnisse der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlagen in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |
23.4.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlagen sind in 2. Lesung durchberaten und gehen zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |