Geschäft: Aufgaben- und Finanzplan 2013-2015

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.12.04
TitelAufgaben- und Finanzplan 2013-2015
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung8.12.2011
Abschluss21.2.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBeilage 1 Zahlenteil Laufende Rechnung und Investitionsrechnung
BotschaftBeilage 2 Begründungen und Erläuterungen Laufende Rechnung
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Dezember 2011
AllgemeinBeratungsschema
BeilageBeilage vom 6. Januar 2012 (Review des Finanzplans bis 2015)
AntragAntrag SP-Fraktion zu Abschnitt II vom 20. Februar 2012
AntragAnträge der Finanzkommission vom 25. Januar 2012
AntragAntrag Tinner-Wartau zu Abschnitt II Ziff. 2 vom 20. Februar 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 3 vom 20. Februar 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.2.2012Gesamtabstimmung81Zustimmung21Ablehnung18
21.2.2012Antrag der SVP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 3 (neu)37Zustimmung64Abehnung19
21.2.2012Antrag der SP-Fraktion zu Abschnitt II21Zustimmung78Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
21.2.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich beantworte Ihnen die Fragen gerne. Was Sie richtig festgehalten haben: Wir befinden uns in einer Übergangsphase, was die Finanzierung der Sonderschulen betrifft. Das wurde von der IV auf die Kantone verlagert, und wir sind gegenwärtig daran, diese Vorlagen zu erarbeiten. Es ist so, dass das Bildungsdepartement zuhanden der Regierung die Änderungen des Volksschulgesetzes im Bereich der Sonderschulen bereits vorgelegt hat. Das ist inhaltlich so weit klar, mit Ausnahme der Höhe des Sonderschulbetrages je Sonderschüler bzw. Sonderschülerin. In Zusammenhang mit dem Sparpaket I haben wir eine Massnahme 33 (Aufgabenteilung Volksschule / Sonderschulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen [Internat]: Erhöhung der Gemeindebeiträge an die Sonderschulung und Finanzierung übergeordneter Aufgaben durch den Kanton) beschlossen, welche wir heute noch diskutieren werden, indem wir die Höhe dieser Sonderschulpauschale festlegen. Die Regierung war der Meinung, dass wir die Vorlage zur Gesetzesänderung noch nicht in die Vernehmlassung geben können, wenn diese Sonderschulpauschale noch nicht festgelegt ist. Wir finden es auch sinnvoll, dass Sie in dieser Vorlage diese Pauschale, die erhöht werden soll, festgelegt haben, damit Sie sich dann sämtlichen Konsequenzen aus den Gesetzesanpassungen und dem Sonderpädagogikkonzept bewusst werden und die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen können. Durch diese Verzögerung, die jetzt entstanden ist, werden wir, wenn Sie dieser Sonderpauschale jetzt zustimmen werden und diesen Betrag festlegen, die Gesetzesänderung in die Vernehmlassung vornehmen können und wir werden dieser Gesetzesänderung das Sonderpädagogikkonzept mitgeben. Das war jetzt der Vorteil dieser Verzögerung, dass wir dieses Konzept ausarbeiten konnten, wir werden das der Gesetzesvorlage beilegen können und so werden Sie eine detaillierte Übersicht haben, was die Konsequenzen dieser Veränderungen sind. Daraus entnehmen Sie dann natürlich auch die Strategie der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

In diesen 70 Seiten wird gesagt, dass wir eigentlich in einer sehr guten Situation sind, weil - und das muss man nicht schwarzmalen - wir ohne Schulden im eigentlichen Sinne dastehen, wie es schon erwähnt worden ist. Was aber nicht erwähnt worden ist, ist, dass wir im schweizerischen Vergleich mit den Ausgaben auch sehr gut dastehen. Wir stehen dabei fast an der Spitze durch die Art und Weise, wie wir mit den Mitteln umgehen, und sind deshalb sehr sparsam. Dann sieht es völlig anders aus auf der Einnahmenseite. Das ist schon mehrfach erwähnt worden. Ich bin mit der linken Seite sehr einverstanden und es wird auch von fachlicher Seite deutlich formuliert, dass die fehlenden Einnahmen die Folge der übereilten und zu massiven Senkungen des Staatssteuerfusses sind. Es ist sehr wichtig, dass wir diese Seite verbessern. Wieso ist es wichtig, dass wir die Einnahmenseite vermehrt anschauen? Wir stehen jetzt in einer Phase, in welcher wir Investitionen ausführen sollten. Wir haben den Fehler gemacht, dass wir die Investition sehr wohl überlegt und vorbereitet, jedoch das Ausführen nicht unternommen haben. Unsere Fraktion wird sämtliche Massnahmen unterstützen, welche die Investitionsvorhaben optimieren und allenfalls Verbesserungsvorschläge beinhalten. Wir sind auch einverstanden mit allen Formen von Einnahmen, und die Steuerseite ist eine Form von Einnahmen. Es gibt weitere Möglichkeiten, und wir sind jetzt in einer Phase, in welcher wir auch mit Phantasie arbeiten sollten, damit Einnahmen wirklich machbar sind. Wir unterstützen und überweisen diese 70 Seiten so, wie sie sind. Unsere Fraktion lehnt aber das Anliegen der Finanzkommission, dass ein zweites Massnahmenpaket formuliert wird, mit aller Entschiedenheit ab.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Es ist, so glaube ich wenigstens, nicht üblich, schon in der ersten Session das Wort zu ergreifen. Da es mich als Motionär in der Legislatur 2004 bis 2008 und als Schulleiter einer Sonderschule betrifft, nehme ich mir die Freiheit, das Wort an Regierungsrat Kölliker zu richten.

Die am 29. November 2005 eingereichte Motion zum Sonderschulgesetz hat die Regierung am 17. Januar 2006 gutgeheissen mit dem folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat im Rahmen der innerkantonalen Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) eine Revision des Gesetzes über die Kantonsbeiträge an private Sonderschulen zu unterbreiten mit dem Ziel, die Sonderschulung mit Blick auf die NFA neu zu regeln.»

Der Kantonsrat hat die Motion am 4. April 2006 mit 124:0 Stimmen bei 1 Enthaltung überwiesen, und nach Auskunft der Staatskanzlei vom 17. Februar 2012 ist die Motion noch nicht abgeschrieben.

Nun wird dem Kantonsrat in der Sammelvorlage II im V. Nachtrag zum Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen der Beitrag der Schulgemeinden von Fr. 38'000.– pro Sonderschüler/Sonderschülerin vorgelegt. Die parlamentarische Diskussion über diese Gesetzesänderung ist an anderer Stelle zu führen.

Ich stelle an Regierungsrat Kölliker folgende Fragen, welche ich ihm vorgängig zur Verfügung gestellt habe:

  1. Welche Strategien verfolgt die Regierung für die Umsetzung der NFA in Bezug auf die Sonderschulung?

  2. Wie weit liegt das Sonderpädagogik-Konzept vor, um daraus die gesetzlichen Grundlagen für die Sonderschulen zu schaffen?

  3. Warum wird zuerst dem Kantonsrat im V. Nachtrag zum Gesetz über Kantonsbeiträge an private Sonderschulen lediglich ein Geldbetrag unterbreitet, bevor der Rat Kenntnis hat, welche Neuerungen – bedingt durch die NFA – auf der Gesetzesebene anstehen?

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

zieht den Antrag zurück.

Wenn mich der Finanzdirektor bittet, den Antrag zurückzuziehen, möchte ich der guten Ordnung halber und in aller Deutlichkeit festhalten, dass auch einzelne Kollegen aus der VSGP dieses Ansinnen unterstützen und dass es aus Sicht der VSGP auch No-Go's gibt. Es kann nicht sein, dass die Regierung in einer zweiten Phase die Belastung bei der Pflegefinanzierung bei den Gemeinden erhöht, und ich denke, es wäre auch nicht zielführend, wenn die Anteile der Steuern juristischer Personen die Gemeindeanteile weiter reduzieren würden. Hier kann ich Ihnen versichern, ob es dann die VSGP oder ob ich es bin, hier würde ich das Referendum auf jeden Fall ergreifen.

Wir beurteilen auch die Plafonierung der Mittel bei den Beiträgen an Gewässerverbauungen als kritisch. Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Finanzdirektors zuhanden der Materialien und meiner Ausführungen ziehe ich den Antrag im Sinne der Fortsetzung der guten Zusammenarbeit zwischen Regierung und VSGP zurück, erwarte aber auch einen partnerschaftlichen Umgang bei der Umsetzung der geografischen Informationssysteme und beim Geoinformationsgesetz, denn auch hier bin ich zutiefst überzeugt, dass man mit einer klassischen Verbundaufgabe sehr gute Resultate erzielen kann.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

beantragt, Abschnitt II Ziff. 2 (neu) wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen sicherzustellen, dass keine Lasten auf die Gemeinden verschoben werden. Ausgenommen sind Ergebnisse und allfällige Lastenverschiebungen aus dem Projekt Aufgabenerfüllung einerseits sowie der Bereiche: E-Desk und E-Working, Integrationsprogramme und Migration, Suchtberatung, Geografische Informationssysteme andererseits.»

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir zusammen mit Regierungsrat Gehrer und Regierungsrätin Hilber letzte Woche im Vorstand der VSGP mögliche Themenbereiche diskutiert haben, welche die Gemeinden ohne weiteres bereit sind mitzutragen. Es ist uns bewusst, dass es weitere Themenbereiche gibt, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zur Diskussion stehen werden. Mit diesem Antrag wollen wir aber wenigstens sicherstellen, dass die ursprüngliche Vorgabe dieses Kantonsrates, die Gemeinden nicht weiter zu belasten, nicht gänzlich aufgeweicht wird. Die Gemeinden sollen jedoch auch aufzeigen, dass sie bereit sind, mögliche zusätzliche Aufgabenbereiche zu übernehmen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit zu leisten. Deshalb ist es durchaus möglich, dass sie im Bereich der Steuerveranlagungen gewisse Informatikprojekte mittragen, im Bereich der Integration und Migration weitere Leistungen und somit Kosten übernehmen, die Suchberatung vollständig durch die Gemeinden bzw. die regionalen Suchberatungsstellen finanzieren, aber auch im Bereich der geografischen Informationssysteme ihre Verantwortung wahrnehmen wollen. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass auch weitere Punkte, die aus dem Projekt «Aufgabenerfüllung», auch KLUF genannt, oder «Arbeitsgruppe Hubacher» (Leiterin des Amtes für Gemeinden) zu möglichen Aufgaben- und Lastenverschiebungen führen können. Dies aber mit dem Unterschied, dass die Aufgabenzuteilung und auch deren Finanzierung klar geregelt werden.

Ich möchte noch aufzeigen, dass sich dieses Parlament in den nachfolgenden Botschaften und Beratungen gut überlegen muss, wo noch weitere Kosten anfallen können. Ich denke da z.B. an diese ominöse «schwarze Liste», diese Liste wird Geld kosten, aber auch im Bereich des Asylvollzugs, wo bis heute im Bereich Flüchtlinge/Asyl zwei Departemente zuständig und tätig sind. Auch im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes haben wir zwei Aufsichtsstellen, eine administrative und eine fachliche. Sie sehen, dieses Parlament produziert immer wieder Kosten, ohne sich die Folgen und die Finanzierung genauestens zu überlegen. Deshalb bitte ich Sie, zumindest bestimmte Schranken zu setzen, womit die Aufgabenteilung und das Sparpaket sinnvoll umgesetzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Sie wissen es selbst, das Parlament hat noch vor nicht allzu langer Zeit beschlossen, bei weiteren Sparmassnahmen die Gemeinden von einer weiteren Belastung auszunehmen. Daran möchte ich Sie erinnern wie auch aufzeigen, dass eine Lastenverschiebung auf die Gemeinden keine Sparmassnahme darstellt und vor allem auch deren Wettbewerbsfähigkeit nicht stärkt, sondern vielmehr dazu beiträgt, dass die Steuerfussbelastung zwischen Kanton und Gemeinden weiter auseinanderdriftet. Es muss uns allen ganz klar sein, dass wir in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit, gesamtschweizerisch betrachtet, in den hinteren fünf Rängen liegen. Die Gemeinden wehren sich mit aller Deutlichkeit gegen eine reine Verlagerungspolitik. Wir sind aber durchaus bereit Aufgaben und damit auch Kosten im Rahmen der Aufgabenerfüllung zu übernehmen. Ich möchte auch daran erinnern, dass die Gemeinden als verlässlicher Partner von Regierung und Parlament bis anhin sämtliche Massnahmen, von denen sie betroffen waren, im ersten Sparpaket vollumfänglich und ohne grosses Murren und Knurren mitgetragen haben. Wir möchten aber an die staatspolitische Verantwortung, die Sie hier im Rat wahrzunehmen haben, appellieren, und ich bitte Sie, ich werde dann später im Rahmen der Begründung des Antrags, der eingereicht worden ist, noch darauf zurückkommen, unseren Antrag zu unterstützen. Ich bin aber auch zutiefst überzeugt, dass nicht nur die Regierung gefordert ist, Sparziele zu definieren. Auch die Finanzkommission wird nicht umhinkommen, irgendeinmal diese Sparziele zu definieren und sich nicht nur auf einzelne Summen zu beschränken.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 3 (neu) wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, gemäss Finanzleitbild aus dem Jahr 2002 jährlich einen ausgeglichenen Voranschlag 2013-2015 zu präsentieren, ohne Erhöhung von Steuern, Abgaben und Gebühren. Der Voranschlag darf höchstens einen Aufwandüberschuss in der Höhe des Ertrages von drei Prozent der einfachen Steuer aufweisen.»

Die Begründung ist kurz: Gemäss AFP resultiert in den kommenden Jahren ein Aufwandüberschuss von bis zu 300 Mio. Franken. Ziel der SVP-Fraktion ist es, dass die Erhöhung des Staatssteuerfusses von zehn Prozent korrigiert wird. Von Sparwut oder Todessparen oder desaströsem Verhalten, wie die SP-Fraktion den bürgerlichen Parteien vorwirft, kann bei einem solchen Aufgabenwachstum in keinster Weise die Rede sein. Wir jammern noch immer auf einem sehr hohen Niveau.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es ist richtig, wie Sie bemerken, unsere Einwände seitens des Kantons St.Gallen, die wir bzw. ich in den nationalen Gremien eingebracht habe, wurden vollständig übernommen. Demnach liegt auch nichts mehr im Weg, dass man eigentlich dieses Stipendenkonkordat entsprechend auch im Kanton St.Gallen umsetzen könnte. Wir kamen damals bei der Berechnung vor rund 1,5 Jahren zum Schluss, dass das zu Mehrkosten führen wird von etwa 700'000 Franken. Wir haben diese Berechnungen aktualisiert und es liegen uns heute Zahlen vor von etwa 1,3 Mio. Franken jährlichen Mehrkosten. Wir haben aufgrund der grossen Spardiskussion, in der wir uns immer noch befinden und der Aussicht auf die Jahre 2013 bis 2015, vorgesehen, dass wir diese Vorlage zurückhalten, weil sie die genannten Mehrkosten verursacht. Dazu kommt, das können Sie auch dem Verhalten von anderen Kantonen entnehmen, dass Konkordate generell zurückgehalten werden, weil wir in den Bildungsgremien festgestellt haben, dass gegenwärtig nicht die Zeit für Konkordate ist und wenn es sich nicht dringend aufdrängt, dass diese in den Kantonen gar nicht zur Beratung gebracht werden und sie auch ein Stück weit verzögert werden, um sie dann schliesslich auch zum Erfolg zu führen. Die Stimmung im Volk ist sehr negativ gegenüber Konkordaten. Das hat auch einen taktischen Hintergrund, damit wir am Ende auch zu Erfolg kommen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Ich erinnere Sie zurückhaltend an Art. 87 Abs. 2 unseres Ratsreglementes, dass man eigentlich zur Sache sprechen soll. Ich verstehe, dass man durchaus auch auf Vor- und Nachredner, bei denen ist es zwar schwieriger, eingeht, aber bitte versuchen Sie sich jetzt wieder auf die Vorlage zu konzentrieren.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

  1. St.Gallen hat (noch) kein Schuldenproblem. Der Kanton St.Gallen hat vielmehr ein strukturelles Problem in der Rechnung. Auf längere Sicht könnte dies zu einem Schuldenproblem führen.

  2. Über die Periode 2000 bis 2010 sind die Ausgaben schneller gewachsen als die Einnahmen. Die gute Konjunkturlage hat die Rechnungsergebnisse 2005 bis 2008 positiv verzerrt. Die Investitionen müssen auf ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit und Ausführungsqualität überprüft werden.

Diese Aussagen und Erkenntnisse sind der Zusammenfassung einer Analyse des AFP durch das BAK Basel zu entnehmen, einem unabhängigen Forschungsinstitut, das volkswirtschaftliche Analysen und Prognosen erstellt. Hätten wir nicht vor wenigen Jahren einen ausserordentlich hohen Ertrag verbuchen können, zurückzuführen auf die Erlöse aus dem Verkauf der Nationalbank-Goldreserven, sähe die Lage heute bedeutend katastrophaler aus. Dieser Gold- bzw. Geldsegen verschloss uns für eine kurze Zeit die Augen. Wir fühlten uns wohl auf dem dicken Kissen eines hohen, freien Eigenkapitals. Das Fundament, das diese vermeintlich starken und mächtigen Pfeiler trug, erwies sich schnell einmal als fragil. Es ist jedoch nicht alleine dem Konjunktureinbruch anzulasten, dass dieser Geldhaufen schmilzt wie gegenwärtig der Schnee draussen. Das wäre zu viel der Augenwischerei. Es ist nun höchste Eile geboten, sich endlich an die Lösung der strukturellen Probleme des St.Galler Haushalts zu machen. Der Aufwand steigt, als entspräche dies einem Naturgesetz, und es war ganz offensichtlich so, dass man sich mit dem verbleibenden Anteil am Erlös des Nationalbankgoldes durchzuschummeln versuchte. Sollte dieses Geld dann früher oder später einmal vollständig aufgebraucht sein, kann man das Heil immer noch in einer Steuererhöhung suchen. Das strukturelle Defizit gründet primär auf der Aufwandseite. Dass die beträchtlichen Steuerentlastungen der letzten Jahre zu seiner Entstehung beigetragen hätten, wie die Regierung schreibt, können wir so nicht gutheissen. Immerhin wurde der Verwendungszweck dieses Golderlöses unter anderem auch für die Finanzierung von steuerlichen Entlastungen eingesetzt. Im Jahre 2006 stand in der Abstimmungsvorlage zum II. Nachtrag zum Steuergesetz unter anderem, dass (Zitat) «die günstige Wirtschaftslage sowie die ausserordentlichen Erträge aus dem Verkauf der Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank es dem Kanton und den Gemeinden erlauben, diese Einnahmeausfälle leichter zu verkraften». Mit einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 4,1 Prozent liegt das Aufwandwachstum deutlich über der Zunahme des Ertrages von 2,2 Prozent. Und dieser Trend muss nun gestoppt werden, schnellstmöglich und nachhaltig. Die Ansatzpunkte, wie sie die Regierung im Zusammenhang mit dem Sparpaket ankündet, lassen zumindest auf der Aufwandseite den Silberstreifen am Horizont erahnen. Mit Kürzungsmassnahmen in allen bedeutenden Aufgabengebieten und Querschnittsbereichen werden die Hebel sicherlich an der richtigen Stelle angesetzt.

Wir erachten es ebenfalls als opportun, dass die Regierung in grossen Aufgabengebieten externe Unterstützung beiziehen will, um eine Aussensicht im Sinne einer Zweitmeinung einzuholen und somit umfassende Entscheidungsgrundlagen zum weiteren Vorgehen zu erstellen. Dass diese Schritte einen gewissen Zeitbedarf benötigen, steht für uns ausser Zweifel. Dass die SP-Fraktion dahinter wahltaktisches Vorgehen ankreidet, gehört für uns ebenfalls zum Thema «Wahlgeplänkel». Bei den ertragsseitigen Massnahmen zur Behebung des strukturellen Ungleichgewichts heben wir den mahnenden Zeigefinger, dass wir mit sehr kritischem Auge einen möglichen Abstoss von Vermögenswerten oder die Umwidmung von besonderem Eigenkapital prüfen werden. Es gibt aus Sicht der SVP-Fraktion noch keinen Grund, das Tafelsilber zum heutigen Zeitpunkt bereits zu verscherbeln. Selbstverständlich werden wir einer weiteren Erhöhung des Steuerfusses nicht zustimmen. Die Lösung dieses Problems muss auf der anderen Seite angepackt werden. Auch das beinahe unerschöpfliche Gefäss für Abgaben und Gebühren aller Art ist nun randvoll gefüllt. Eine Auslagerung auf die Gemeinden ist ebenfalls nicht vorzusehen. Die SVP-Fraktion wird den AFP genehmigen. Mit grossem Interesse warten wir jedoch auf die Massnahmen der Regierung im Zusammenhang mit dem Sparpaket II.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ich habe eine Frage zu Ziff. 334 Bildungsdepartement, evtl. auch in Zusammenhang mit 4.1, dem Gesetzesvorhaben.

Wir vermissen an dieser Stelle einen Hinweis auf die allfälligen Folgekosten eines Beitritts zum interkantonalen Stipendienkonkordat. Wir haben bereits verschiedene Vorstösse dazu unternommen (Interpellationen, Motionen), letztmals 2009 eine Motion, die verlangt hat, dem interkantonalen Stipendienkonkordat beizutreten.

Das Nichteintreten begründet die Regierung mit dem Hinweis, dass dies zuerst anzupassen sei auf die st.gallischen Verhältnisse, das ist unterdessen geschehen gemäss Auskunft des Vorstehers des Bildungsdepartements. Im Rat hat Regierungsrat Kölliker auch die Absicht kundgetan, dem Konkordat möglichst bald beizutreten. Dies wurde uns auch im persönlichen Kontakt mehrfach versichert, dass es demnächst so weit sei, dass der Kanton St.Gallen diesem angepassten Stipendienkonkordat beitreten könne.

Nun meine Frage: Wieso ist von einem Beitritt zu diesem für unseren Kanton St.Gallen extra angepassten interkantonalen Stipendienkonkordat jetzt plötzlich nicht mehr die Rede? Bis 2015 ist dieser nicht ersichtlich. Wie geht es jetzt mit dem Beitritt zu diesem Konkordat eigentlich weiter?

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ich habe einige Fragen an Regierungsrat Gehrer, die ich ihm aber auch vorgängig zugesandt habe, damit wir auch eine gute Antwort dazu bekommen.

Es geht um die Pensionskassen des Kantons. Diese beschäftigen uns schon lange. Ich erinnere an die ungerechtfertigten Gewinnausschüttungen des letzten Jahrzehnts - oder schon bald vorletzten. Aber jetzt geht es darum, dass in dieser Kasse viel neu gemacht wird. Viele Leute haben hier ein vitales Interesse zu wissen wie es hier weitergeht. Wir haben ein vitales Interesse daran zu wissen, wie es finanziell weitergeht. Wir wissen, es geht um Fusion, Verselbständigung, Demografie und die Unterdeckung; das sind die vier Pfeiler, auf denen gearbeitet wird. Ich habe deshalb die Fragen an Regierungsrat Gehrer gestellt, wo die Differenzen mit den Sozialpartnern und die Verhandlungen stehen und ob Differenzen haben beigelegt werden können. Ich habe ihn auch gefragt, wie es mit der Unterdeckung aussieht, wie das gelöst werden solle, wie der Zeithorizont dazu aussieht und wie die veranschlagten Zahlen, die auf S. 32 der AFP-Botschaft zu finden sind, zustande gekommen sind.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Der AFP überraschte die SP-Fraktion nicht wirklich. Die verfehlte bürgerliche Steuersenkungspolitik ist definitiv am Ende. Die jährlich prognostizierten Defizite betragen rund 300 Mio. Franken. Wir haben seit Jahren darauf hingewiesen, dass wir mit den Steuergesetzrevisionen, ergänzt mit Steuerfusssenkungen, zu weit gehen. Zusätzlich sind die Erträge der Schweizerischen Nationalbank von 100 auf 40 Mio. Franken jährlich gesunken. Die Ausgaben für die Pflege- sowie Spitalfinanzierungen sind parallel aufgrund von Bundesgesetzänderungen um mehr als 100 Mio. Franken gestiegen. Werden die Mindererträge mit den auf nationaler Ebene entschiedenen Mehrausgaben summiert, ergibt das eine Summe von gerundet 650 Mio. Franken jährlich. Das ist zu viel. Wenn wir jetzt von einem strukturellen Defizit sprechen, wirkt das schon sehr speziell. Es ist ein hausgemachtes Defizit, verursacht durch eine mehr als fahrlässige Finanzpolitik der bürgerlichen Mehrheit dieses Rates. Die SP-Fraktion hat nur einen Teil der geplanten Massnahmen, beispielsweise die Entlastung der Familien, mitgetragen. Im Rahmen der Diskussionen um die Steuersenkungen der letzten Jahre wies die SP-Fraktion immer klar und deutlich auf die verheerenden Folgen dieser Politik des bedingungslosen Steuerwettbewerbs hin. Dies ist aktenkundig und in den Protokollen des Kantonsrates nachlesbar. Jetzt haben wir die Quittung dafür. Die Studie der BAK Basel, welche die Regierung zur Finanzpolitik des Kantons in Auftrag gegeben hat, bestätigt, dass der Kanton nicht ein Ausgaben-, sondern ein Einnahmenproblem hat. Sie bestätigt auch, dass die Steuersenkungen in den Jahren 2008/2009 zu massiven Ausfällen führten. Die Senkungen seien «voreilig» gewesen und seien «ans Limit des Machbaren» gegangen, so der Bericht. Zusammen mit den wegfallenden Erträgen der Schweizerischen Nationalbank würden in den nächsten Jahren 300 Mio. Franken fehlen. Das strukturelle Problem des Kantons müsse auf der Einnahmeseite geortet werden. Konkret: bei den Steuersenkungen. Damit findet die Kritik der SP-Fraktion eine späte Bestätigung. Die Antwort der Bürgerlichen ist aber keine Einsicht, sondern eine Fortsetzung der Negativspirale der vergangenen Jahre. Sie möchten aus einem schlanken Staat einen magersüchtigen Staat machen. Das ist ungesund. Sie haben in der Finanzkommission ein neues Sparpaket gefordert mit weiteren 200 Mio. Franken Einsparungen. Dieser Betrag ist völlig willkürlich. Sie haben bewusst nicht gesagt, wo zu sparen ist, sondern einfach aufgrund der Finanzlage die 200 Mio. Franken gefordert, welche es braucht, damit keine Steuerfussanpassung nötig wird. Das ist absolut verantwortungslos. Weitere 200 Mio. Franken einzusparen bedeutet aber einen klaren Leistungsabbau, einen Abbau von Leistungen, welche das Wohlergehen dieses Kantons entscheidend betreffen. Auch die Finanzkommission hatte nicht den Mut, selbst zu sagen, wo gespart werden muss, sondern den schwarzen Peter der Regierung zugeschoben. Sie soll sagen, in welchen Bereichen gespart werden soll. Ganz zufälligerweise werden die neuen Sparmassnahmen unmittelbar nach den Kantonsratswahlen bekannt gegeben. «Wer's glaubt, wird selig».

Eine Veröffentlichung des Sparpakets vor den Kantons- und Regierungsratswahlen vom 11. März 2012 fürchten die SVP-, FDP- und CVP-Fraktion wie der Teufel das Weihwasser. Man will bei den Wahlen die eigenen Sitze ins Trockene bringen und dann diesen Staat runterfahren und kaputtsparen - koste es, was es wolle. Und es wird viel kosten. Die sehr wirtschaftsfreundliche Zeitung NZZ hat noch vor Ankündigung dieses neuen Sparpaketes über unseren Kanton berichtet unter dem Titel «St.Gallen erspart sich seine Zukunft». Diese fünf Worte sagen alles. Statt zu sagen, welche Leistungen es in einem Staatswesen braucht und daraus abgeleitet über die Einnahmenpolitik die entsprechenden Mittel bereitzustellen, wird über eine einseitige Sparpolitik das Gleichgewicht gesucht. Also eine Input- statt eine Outputsteuerung - das ist fatal. Dies ist zum Schaden aller. Die Wirtschaft ist auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Eine der wichtigsten ist ein verlässlicher und leistungsfähiger Staat. Die Höhe der Steuern wird bei Ansiedlungen von Firmen erst als etwa fünftwichtigstes Kriterium bewertet. Gute staatliche Leistungen, gute Bildung und ein Wohnumfeld mit einem hohen kulturellem Angebot sind eindeutig wichtiger. Trotzdem wird einseitig gespart und damit die eigene Wettbewerbsposition geschwächt.

Aber noch schlimmer sind die Auswirkungen auf die Bevölkerung. Die bisherigen Sparmassnahmen haben gezeigt, wer die Leidtragenden sind. Den Eltern werden immer neue, happige Gebühren aufgebrummt, während die hohen Einkommen entlastet werden. Den Behinderten wurden die Beiträge für persönliche Auslagen um 12 Prozent gekürzt, dafür wurde die Besteuerung der Unternehmenssteuergewinne noch stärker reduziert. Ein solches Verhalten ist unentschuldbar und eine Schamlosigkeit - selbst in der Denkweise der bürgerlichen Parteien! Wenn weitere 200 Mio. Franken gespart werden müssen, sind die erwähnten Massnahmen Peanuts. Diese Wirkung ist nur möglich mit krassen Abbauten in wichtigen Staatsbereichen wie der Bildung, des Gesundheitswesens, bei der Sicherheit und im Sozialbereich. Es ist absehbar, dass auch die externen «Experten» bei der Überprüfung der Staatsverschuldung kein 200-Mio.-Sparpaket füllen können. Eine Studie attestierte der Staatsverwaltung bereits im Jahr 2006 eine kostengünstige Erfüllung der Aufgaben und stellte fest, dass vor Einsparungen in Verbesserungen von Abläufen investiert werden müsste. In bürgerlicher Optik bleibt neben einem Leistungsabbau nur noch ein Weg offen: der Ausverkauf des Staates. Der Kanton St.Gallen besitzt Werte in verschiedenen Beteiligungen, z.B. bei der St.Galler Kantonalbank oder den St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerken. Wir wehren uns dagegen, unser Tafelsilber zu verscherbeln. Das wäre nicht nachhaltig und wir würden das später bitter bereuen. Die SP-Fraktion hat in der letzten Session verschiedene Motionen eingereicht, welche zu zusätzlichen Einnahmen führen. Diese Motionen wurden eingereicht, lange bevor der BAK-Bericht erschienen ist, sie fordern aber genau das Gleiche, nämlich das Problem auf der Einnahmenseite konkret anzugehen.

Zusammenfassend halte ich Folgendes fest: Die SP-Fraktion sagt klar Nein zur einseitigen Politik von Regierung und Finanzkommission und wird diese mit allen Mitteln bekämpfen. Wir wollen nicht tatenlos zuschauen, wie der Kanton St.Gallen demontiert wird. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, den Antrag auf ein weiteres Sparpaket von 200 Mio. Franken abzulehnen und damit zu verhindern, dass aus dem schlanken Staat St.Gallen ein magersüchtiger Kanton wird.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat sich am 23. und 25. Januar 2012 ausgiebig mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2013 bis 2015 (abgekürzt AFP) auseinandergesetzt. Im Gegensatz zum letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan enthält die vorliegende Botschaft keine konkreten Sparvorschläge. Ausser im Baudepartement sind keine Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite in der Vorlage zu finden. Auch bei den Gesetzesvorhaben sind keine Überraschungen zu erwarten. Somit ist der AFP für dieses Jahr zu einem Frühwarninstrument geworden. Das zeigt auch die Behandlung der einzelnen Departemente in der Finanzkommission. Nur die Differenzbegründungen führten zu Fragen, welche von der Regierung jedoch alle zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Deshalb gibt es zu den Departementen auch keine Anträge seitens der Finanzkommission, und die «Flughöhe» war dieses Jahr ebenfalls kein Thema. Für die Finanzkommission ist es wichtig, dass sich die Regierung bei der Erarbeitung des AFP an das Finanzleitbild gehalten hat und es mit dem Sparpaket II hoffentlich auch in Zukunft tun wird. Zur Erinnerung nochmals die im Jahr 2002 für den Kanton verabschiedeten wichtigsten Punkte:

  • Ausgabenpolitik: Die Gesamtausgaben werden so gesteuert, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt.

  • Einnahmepolitik: Die Steuerquote steigt nicht weiter an. Steuererhöhungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden.

  • Verschuldung und Handlungsfähigkeit: Der Kanton verschuldet sich nicht und die laufende Rechnung muss ausgeglichen sein. Die Verschuldung für Investitionen wird auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gering gehalten.

  • Aufgabenteilung: Der Kanton beachtet das Subsidiaritätsprinzip und respektiert die Gemeindeautonomie.

Die Zahlen des AFP 2013-2015 zeigen trotz Finanzleitbild weiterhin ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Gesamtaufwand und Gesamtertrag der laufenden Rechnung. Dabei sind in den Planwerten Sparmassnahmen bereits enthalten. Einerseits sind die vom Kantonsrat im Februar 2011 beschlossenen Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits umgesetzt. Andererseits wurde die kantonsrätliche Vorgabe nach einem zweiten Sparpaket im Umfang von 50 Mio. Franken durch entsprechende Saldovorgaben weitgehend berücksichtigt. Wie beim Voranschlag 2012 haben aber insbesondere die Korrekturen bei den Steuerprognosen und die reduzierten Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Entlastungswirkung dieser Massnahmen leider bereits wieder neutralisiert. Mit einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme von 4,1 Prozent im Zeitraum 2012 bis 2015 liegt das Aufwandwachstum deutlich über der Zunahme des Ertrages von jährlich 2,2 Prozent. Dieses Haushaltsungleichgewicht ist damit überwiegend struktureller Natur und unabhängig von der Konjunkturlage. Die Kosten steigen am meisten im Spitalbereich, in der sozialen Wohlfahrt, in der tertiären Bildung sowie im öffentlichen Verkehr. Daneben führen die Revision der Versicherungskassen, aber auch der Abschreibungsaufwand infolge der hohen geplanten Investitionen zu bedeutenden Mehraufwendungen. Ohne Gegenmassnahmen würden die Aufwandüberschüsse dazu führen, dass das freie Eigenkapital Ende 2013 vollständig aufgebraucht wäre. Für die grosse Mehrheit der Finanzkommission steht der dringende Handlungsbedarf daher ausser Frage. Deshalb hat sich die Finanzkommission auch dieses Jahr entschlossen, eine Vorgabe an die Regierung zu formulieren. Die Regierung wird gemäss den Anträgen der Finanzkommission vom 25. Januar 2012 eingeladen, ein Sparpaket II mit einer Sparwirkung von mindestens 200 Mio. Franken vorzuschlagen. Damit müsste der Kantonshaushalt so stabilisiert werden können, dass sich der erwartete Aufwand und Ertrag - wie im Finanzleitbild verlangt - dauerhaft die Waage halten kann. Herr Prof. Dr. Müller vom BAK Basel, das unabhängige Forschungsinstitut der Uni Basel, stellte der Finanzkommission vor der departementweisen Beratung die Review des Finanzplans des Kantons St.Gallen vor. Diese Unterlagen wurden Ihnen als Beilage zu Botschaft und Entwurf der Regierung ebenfalls nachträglich zugestellt. Selbstverständlich wurde diese Review von den Finanzkommissionsmitgliedern unterschiedlich interpretiert. Damit sich auch die Fraktionen ein Bild dieses Berichts machen konnten, wurde der Bericht von der Regierung bereits veröffentlicht und dem Kantonsrat zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Eintretensdebatte wird von den Fraktionen sowie der Regierung auf den AFP und diesen Bericht noch genügend eingegangen. Deshalb verzichte ich wie gewohnt auf die Wiederholung des Zahlenteils.

Zusammenfassend kann aber festgehalten werden, dass für eine grosse Mehrheit der Finanzkommission eine erneute Steuerfusserhöhung nur als allerletzte Massnahme ins Auge gefasst werden kann. Das Sparpaket II muss deshalb dringendst zu greifen beginnen. Falls von Kantonsrat und Regierung die zu erwartenden Plandefizite nicht korrigiert werden können, ist eine weitere Steuerfusserhöhung nicht zu vermeiden. Alle Anstrengungen der letzten Jahre, die den Mittelstand entlastet haben, würden so zunichte gemacht und der Kanton St.Gallen würde im Steuervergleich wieder im letzten Viertel seinen Platz finden.

Noch einige Bemerkungen zu den Vorgaben, welche der Kantonsrat im Februar 2012 verabschiedet hat. Der Bericht über die Umsetzung der Massnahmen ist im heute zu behandelnden AFP erfolgt. Leider liegt das verlangte, nachgeführte und priorisierte Investitionsprogramm nicht vor. Die Finanzkommission erwartet hier, auch wenn dieses einer hohen Dynamik unterworfen ist, baldmöglichst ein aktualisiertes Programm. Die anstehenden Probleme im Bereich der Investitionsplanung betreffend Notwendigkeit, Dringlichkeit und Qualität sind möglichst schnell zu lösen. Die im letzten Jahr verlangten Massnahmen mit einer Sparwirkung von 50 Mio. Franken, welche - wie wir heute wissen - bei weitem nicht genügen, werden erst im Rahmen des Sparpaketes II im Juni 2012 zu beraten sein. Und die systematische Erfassung, Analyse und Bewertung der dem Kanton und den Gemeinden zugeordneten Aufgaben sind uns auf den März 2012 versprochen worden. Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass nur eine der vier Vorgaben mit der heutigen AFP-Beratung eingehalten worden ist. Ich bitte Sie abschliessend im Namen der Finanzkommission, auf den AFP einzutreten, was im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vorgabe der Finanzkommission finden Sie in den Anträgen der Finanzkommission vom 25. Januar 2012, und wir erwarten, dass der Kantonsrat unseren Anträgen zustimmen wird.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Der AFP 2013-2015 zeigt deutlich auf, dass in den kommenden Jahren eine sehr grosse Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht. Gemäss der Planung betragen die Defizite zwischen 270 und 305 Mio. Franken. Es ist wohl allen klar, dass es so nicht weitergehen kann. Hier ist aber die Einigkeit vorüber. Es besteht offensichtlich eine grosse Meinungsdifferenz zwischen den Linken und den bürgerlichen Parteien, wie diese Löcher zu stopfen sind.

Da das bereinigte Ausgabenwachstum im Schnitt in den Jahren 2013 bis 2015 bei 4,1 Prozent und deutlich über dem erwarteten Wirtschaftswachstum liegt, will die FDP-Fraktion primär bei den Ausgaben ansetzen, und wir haben deshalb bereits vor einem Jahr – anlässlich der Diskussion über die Verzichtsplanung – darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht ein zweites Sparpaket braucht. Damals, das müssen wir heute auch zugeben, sind wir noch optimistischer unterwegs gewesen. Wir waren der Ansicht, dass ein weiteres Sparvolumen von rund 50 Mio. Franken in etwa ausreichen sollte. Heute wissen wir, dass wir – obwohl wir damals als Schwarzmaler gebrandmarkt waren – damals zu optimistisch waren und wir eigentlich mit 50 Mio. Franken überschiessen. Wenn wir die aktuelle Finanzplanung analysieren, ist es für uns klar, dass ein zweites Paket im Umfang von wenigstens 200 Mio. Franken leider notwendig sein wird. Wir sind uns sehr bewusst, dass ein solches Paket äusserst ambitioniert ist, denn bis dato haben wir noch kein derart grosses Sparpaket geschnürt. Es ist deshalb auch richtig, dass der Regierung die notwendige Zeit zur Erarbeitung dieses Sparpaketes eingeräumt wird – alles andere, und das muss ich Ihnen, liebe SP-Fraktion, sagen, wäre unseriös und unehrlich. Und gerade Sie, die immer wieder eine seriöse Politik fordern, bitte ich, das zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie meinen, dass nur vor den Wahlen Ehrlichkeit herrschen soll, würde ich Ihnen empfehlen, mit dem Slogan «Für alle weniger» anzutreten. Denn Ihr Ziel ist ganz klar einseitig, nur bei den Einnahmen etwas zu machen, d.h. für alle die Steuern zu erhöhen. Und deshalb fordere ich Sie auf, Ihren Wählern klaren Wein einzuschenken. Alles andere ist Polemik und einfach nicht redlich.

Für die FDP-Fraktion ist es eindeutig. Wir sind klar der Meinung, das Defizit ist ausgabenseitig zu beseitigen, und haben das auch gesagt. Haben wir bereits beim Voranschlag 2012 zugebilligt, dass der Staatssteuerfuss um 10 Steuerfussprozente erhöht werden muss. Und somit haben wir auch Hand geboten, dass man eben beidseitig etwas verändert. Eine zehnprozentige Steuerfusserhöhung bringt in etwa 110 Mio. Franken Mehreinnahmen, und jetzt fordern wir auf der anderen Seite, 200 Mio. Franken ausgabenseitig etwas zu bewerkstelligen. Wir sind der Ansicht, dass dies eine gewisse Ausgewogenheit in sich hat, darüber kann man sicherlich streiten. Wenn Sie sagen, ausgewogen sei, alles nur mit Mehreinnahmen zu machen, dann ist das sicherlich falsch und auch nicht ehrlich. Wenn nun von linker Seite zudem argumentiert wird, dass die bürgerliche Mehrheit mit ihrer Finanz- und Steuerpolitik Schiffbruch erlitten hätte, muss ich Ihnen einfach sagen, das ist falsch. Und ich erläutere Ihnen dies auch gerne – und dies auch unter Zuhilfenahme der BAK-Studie, die Ihnen ebenfalls vorliegt. Warum ist es falsch?

  1. Der Kanton St.Gallen hat kein Schuldenproblem. Bis dato hat der Kanton St.Gallen sogar ein Nettovermögen. Dies ist auf die rigide Schuldenbremse zurückzuführen, die unser Kanton kennt und die wir der massvollen Finanzpolitik der bürgerlichen Mehrheit verdanken. Wo liegt hier der Schiffbruch? Es kommt auch Herr Prof. Müller, der die BAK-Studie erarbeitet hat, klar zur Ansicht: Der Kanton St.Gallen hat kein Verschuldungsproblem. Sprechen Sie doch nicht von Desaster.

  2. Es konnte in den letzten 5 Jahren eine deutliche Verringerung der Steuerlast sowohl bei natürlichen wie auch juristischen Personen erzielt werden. Dies mit dem Ziel, den Kanton St.Gallen im interkantonalen Steuerwettbewerb besser zu positionieren. Dank den verschiedenen Steuersenkungen konnten wir uns von der Schlusslicht-Positionierung bei den natürlichen Personen auf die Plätze 15/16/17 - da kann man sich streiten, also ins Mittelfeld - verbessern. Bei den juristischen Personen sind wir sogar auf dem Platz 9/10 angekommen. Auch diese Entwicklung ist aus unserer Sicht ein Erfolg, und sie ist sogar im Finanzleitbild der Regierung auch so festgehalten. Auch hier, wo ist das Desaster? Sie, Gemperle-Goldach, haben zumindest zugegeben, dass die SP-Fraktion vom Steuerwettbewerb eigentlich nichts hält und dass Sie den nicht mehr wollen. Aber fragen Sie mal internationale Ökonomen; einen wesentlicher Vorteil, den die Schweiz hat und aufgrund dessen wir uns nicht in diesem Schuldensumpf befinden wie die anderen Länder, ist genau dieser Steuerwettbewerb. Und wenn Sie den dauernd schlechtmachen wollen, so können Sie das. Aber die Bürger haben Ihnen in diesem Punkt noch nie recht gegeben und Sie werden das auch nicht tun, weil der Bürger genau weiss: Steuerwettbewerb ist hart und tut weh, aber er ist insgesamt fürs System sehr nützlich.

  3. Die Bereinigung des strukturellen Defizites soll nun primär über Ausgabenkürzungen erfolgen. Das ist, was die bürgerliche Mehrheit will. Auch die BAK-Studie kommt auf der S. 29 zum Schluss, dass mit einem Aufwandwachstum von 4,1 Prozent nicht von einer nachhaltigen Entwicklung gesprochen werden könne. Auf S. 32 wird dann der Schluss gezogen, dass ein Ausgabenwachstum mittelfristig gesenkt werden muss. Und das ist genau das, was wir machen wollen. Sie müssen halt die Studie bis ganz hinten lesen, das ist teilweise anspruchsvoller. Aber da hat es klare Ausgaben drin, und ich bitte Sie, auch diese zur Kenntnis zu nehmen.

  4. Gemäss BAK-Studie ist auch eine Steuererhöhung ins Auge zu fassen. Ja, da haben Sie recht. Das kommt zum Ausdruck. Die BAK-Studie sagt, es müsse allenfalls auch einnahmeseitig etwas getan werden. Meine Damen und Herren, dem haben wir mit der Steuerfusserhöhung für dieses Jahr, aus unserer Sicht, bereits schon den Weg gepfadet. Wir haben in einem gewissen Masse dem zugestimmt.

  5. Die BAK-Studie vertritt in ihrem Fazit zudem auch die Ansicht, dass der Kanton St.Gallen eine konsequente Wirtschaftsförderung betreiben soll, um mehr Steuersubstrat im Kanton St.Gallen ansiedeln oder das Steuersubstrat erhöhen zu können. Auch hierbei haben wir seitens der FDP-Fraktion die Regierung stets unterstützt, wenn es darum ging, die Wirtschaftsförderung zu stärken. Wir werden auch in Zukunft Hand bieten, um hier noch verstärkter und konsequenter agieren zu können. Von der Regierung erwarten wir aber zuerst, dass dazu konkrete Schritte ausgearbeitet werden.

Fazit: Wenn Sie von der linken Seite nun behaupten, dass heute wegen der bürgerlichen Finanz- und Steuerpolitik ein finanzieller Schiffbruch vorliegt, so muss ich Sie leider enttäuschen, das entspricht nicht der Realität. Es entspricht vielleicht Ihrer Ideologie und es entspricht vielleicht Ihrer Wahlkampfrhetorik. Das ist vielleicht zugegebenermassen richtig. Aber es ist schlichtweg nicht die finanzpolitische Realität, in der wir uns bewegen. Zudem werden wir seitens der FDP-Fraktion alles daransetzen, dass es gerade nicht zu einem Schiffbruch kommen würde. Ein Schiffbruch würde entstehen, wenn man den AFP heute leidglich zur Kenntnis nehmen würde und nichts tut. Dann hätten wir in der Tat mit der Zeit einen Schiffbruch. Aber die Finanzkommission macht das gerade nicht. Und sie kommt mit einem Vorschlag, dass nun 200 Mio. Franken einzusparen sind, um eben diesen Schiffbruch zu verhindern, um eben sicherzustellen, dass wir wirklich nicht in eine Verschuldungsfalle hineinspringen oder hineinschlittern. Wir bitten Sie deshalb, stimmen Sie dem Antrag der Finanzkommission zu. Es wird schwierig werden, das müssen wir alle zur Kenntnis nehmen. Das ist nicht einfach und es wird wahrscheinlich in diesem Kantonsrat im Juni 2012 zu einer sehr interessanten und spannenden Debatte kommen, wenn dieses Sparpaket vorliegen soll. Ich gehe davon aus, dass es hitzige Diskussionen geben wird. Ich glaube, wir müssen heute den Mut haben - und dies vor den Wahlen -, den Bürgern zu sagen: «So, wie wir bis heute mit dem Finanzhaushalt umgegangen sind, war es gut. Aber wie sich uns die Zukunft zeigt, braucht es Korrekturen.» Dazu müssen wir stehen, und diese Korrekturen müssen wir heute einleiten. Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie den Finanzkommissionsantrag unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Zahlen im Aufgaben- und Finanzplan verkünden es klar und deutlich: Ohne Gegensteuer resultieren, wenn wir die Eigenkapitalbezüge vernachlässigen, in den Jahren 2013 bis 2015 Fehlbeträge von 300 Mio. Franken bis 330 Mio. Franken. Dies sind rund 7 Prozent der heutigen Einnahmen oder über 20 Prozent der heutigen gesamten Steuereinnahmen. Diese Zahlen sind nicht neu. Für die Jahre 2013 und 2014 waren sie im AFP 2012-2014 deutlich grösser. Einerseits verschlechterte sich die Lage durch den Wegfall von markanten Einnahmenposten (Stichwort: Steuereinnahmen oder Ausschüttung der Nationalbank), andererseits verbesserte sich durch den Beschluss der ersten Massnahmen und vor allem durch die im letzten Herbst beschlossene Steuerfusserhöhung um 10 Prozentpunkte. Die finanzpolitische Lage ist nach wie vor ernst, und sie wurde in den vergangenen Monaten keineswegs besser. Es braucht eine intensive sachpolitische Auseinandersetzung, die auf sauberen Grundlagen basiert, und keine pauschalisierenden Wahlkampffloskeln. Erneut hat uns die Regierung mit gut strukturierten und übersichtlichen Unterlagen eingedeckt, wofür wir uns bei ihr und dem vorbereitenden Finanzdepartement bedanken. Wir danken der Regierung auch, dass sie unser Anliegen nach externen Beurteilungen ernst nimmt, diese seriös ausführen lässt und sie uns auch zur Verfügung stellt. So präsentierte Prof. Müller vom BAK Basel der Finanzkommission sein Review des Finanzplans bis 2015. Diese Analyse scheint so gut zu sein, dass sie von allen Parteien für ihre Zwecke zitiert wird. Aus den Unterlagen von Prof. Müller geht unter anderem hervor, dass der Kanton St.Gallen im Steuervergleich zwar international sehr gut dasteht, doch im schweizerischen Vergleich einen Mittelfeldplatz innehält. Der Bericht vom BAK Basel berücksichtigt die Massnahmen aus dem Jahr 2011 noch nicht, in dem wir unsere Steuern um 10 Prozentpunkte erhöhen mussten und nun noch deutlicher gegenüber den umliegenden Kantonen zurückliegen. Weitere Steuerfusserhöhungen würden das Ungleichgewicht noch mehr verstärken. Die CVP-Fraktion steht klar hinter der kantonalen Finanzpolitik, wonach keine Schulden angehäuft werden dürfen. Somit stehen für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt auf der Einnahmenseite der Eigenkapitalbezug (noch - möchte man sagen) und die Steuererhöhungen sowie auf der Ausgabenseite die Massnahmen zur Verfügung.

Zu den Steuereinnahmen: Die mutmassliche Rechnung 2012 wird deutlich schlechter abschliessen als budgetiert. Die Regierung geht im AFP trotzdem davon aus, dass die Einkommen gegenüber der mutmasslichen Rechnung 2012 jährlich um 2,5 Prozent und die Vermögen jährlich um 2 Prozent steigen werden. Prof. Müller vom BAK Basel geht von einem BIP-Wachstum von 2,1 Prozent aus, wobei er diese Zahl nicht näher begründete. In letzter Zeit korrigierten die Anstalten ihre Prognosen regelmässig nach unten. Die dem AFP zugrunde gelegte Einkommenszunahme liegt somit noch deutlich über dem BIP, welches wir schon als optimistisch erachten. Daher empfinden wir die Steuereinnahmen als zu optimistisch budgetiert und rechnen mit einer eher noch grösseren Finanzierungslücke. Wir von der CVP-Fraktion stehen nach wie vor hinter den steuerlichen Massnahmen der letzten Jahre. Wir stehen zu den Steuerfusssenkungen, die wir in den letzten Jahren realisierten, aber auch zur Steuerfusserhöhung auf dieses Jahr. Steuerfusserhöhungen sind aus Sicht der CVP-Fraktion kein Werk des Teufels; sie sind ein kurzfristig wirksames finanzpolitisches Instrument. Sie kommen für uns zukünftig jedoch vor allem dann in Frage, wenn grössere Einkommensausfälle - wir haben schon dargelegt, dass wir die Steuereinnahmen als optimistisch budgetiert erachten - kurzfristig kompensiert werden müssen.

Zum Eigenkapital: Das Eigenkapital sollte auch zukünftig ein Polster für konjunkturell schlechtere Zeiten sein. Derzeit verzeichnen die meisten Firmen ansprechende Abschlüsse und die Arbeitslosigkeit ist tief, weshalb wir uns sicher nicht in einer schlechten Konjunkturlage befinden. Trotzdem musste in den letzten Jahren ein grosser Teil des Eigenkapitals bezogen werden, und das Eigenkapital wird ohne Gegenmassnahmen sehr bald aufgebraucht sein. Nach unserer Ansicht müsste der Kanton immer über ein kleines Polster von Eigenkapital verfügen, damit er für unvorhergesehene Überraschungen, wie wir sie im Rechnungsjahr 2012 hinnehmen müssen, gerüstet ist.

Zu den Ausgaben: Eine Änderung der Abschreibungspraxis löst keine Schuldenprobleme, sie verteilt die Investitionen auf längere Zeit, was einer Weitergabe der Schulden auf die nächsten Generationen entspricht. Wir befürworten, dass auch im Bereich der Abschreibungen die Auswirkungen von möglichen Anpassungen sauber dargelegt werden, sind jedoch gegenüber einer Änderung der Abschreibungspraxis sehr kritisch eingestellt. Wichtig ist, dass bei den Investitionsprojekten die Kosten optimiert werden. Damit bekräftigen wir unsere Forderung nach einem moderateren Ausbaustandard der kantonalen Bauprojekte.

Zu den Gemeinden: Je näher eine Aufgabenerfüllung bei der Wählerschaft angesiedelt ist, umso besser ist die Kontrolle und umso finanzenbewusster ist die Aufgabenerfüllung. Eine Delegation von Aufgaben und Belastungen an die Gemeinden kann auch als Eingeständnis der Regierung interpretiert werden, dass sie grosse Mühe hat, auf die Finanzsituation zu reagieren, und daher die Lasten verlagern möchte. Die CVP-Fraktion befürwortet auch nach wie vor die Forcierung der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Sie hat die bisherigen Verlagerungen auf die Gemeinden und auf Dritte ohne Begeisterung mitgetragen, aber dabei stets betont, dass diese zukünftig vermieden werden sollen. Trotzdem erachteten wir es mit der Finanzkommission als zielführender, diesmal auf eine diesbezügliche Vorgabe zugunsten einer breiteren Auslegeordnung zu verzichten. Neubeurteilungen und radikale Grundsatzüberlegungen sind bei den Ausgaben gefragt. Das militärische Treibstoffdenken, wonach unbedingt sämtlicher Treibstoff verbraucht werden muss, damit man das Treibstoffbudget fürs nächste Jahr wieder erhält, muss weg. Wir müssen uns eingestehen, dass wir uns betreffend Steuersubstrat in den hinteren Rängen befinden, und müssen deshalb auch unsere Ausgaben danach richten. Wir fordern deshalb zusätzliche Massnahmen in der Verwaltung. Es ist sowohl der Aufgabenkatalog zu überprüfen als auch die Art der Ausführung der Aufgaben. Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von den Gemeinden lassen den Eindruck entstehen, dass eine weitere Entschlackung durchaus möglich ist. Wir sind überzeugt, dass der Kanton St.Gallen nach den erforderlichen, schmerzhaften Massnahmen gestärkt dastehen wird und es danach allen Beteiligten, insbesondere auch dem Staatspersonal, besser gehen wird. Disziplin ist auch auf der Ausgabenseite gefordert. Und da fordere ich auch die Ratslinke auf, Verantwortung mitzutragen. Gerne erinnere ich Sie an die vielen Vorstösse anlässlich der Budgetdebatte, die zusätzliche Ausgaben in Millionenhöhe zur Folge gehabt hätten.

Zur Vorgabe: Aus diesen Gründen unterstützt die CVP-Fraktion den Antrag II der Finanzkommission, wonach der Umfang des Sparpakets II auf 200 Mio. Franken erhöht wird. Wir sind uns bewusst, dass diese Vorgaben ehrgeizig sind. Wir sind aber auch überzeugt, dass so der Kanton «fitter» wird und für windigere Zeiten gerüstet sein wird. Zu den einzelnen Massnahmen äussern wir uns bei Bedarf in der Spezialdiskussion. Dabei werden wir jedoch die Flughöhe im Auge behalten - es handelt sich hier um einen Aufgaben- und Finanzplan und nicht um einen Voranschlag.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

(im Namen der überparteilichen Wirtschaftsgruppe dieses Rates): Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Wirtschaftsgruppe begrüsst den Antrag der Finanzkommission und freut sich, dass innerhalb der bürgerlichen Parteien ein Konsens mit einer Einsparung von 200 Mio. Franken im zweiten Sparpaket gefunden werden konnte. Überrascht sind wir, dass linke Kreise immer noch von einem Einnahmeproblem reden, wie kürzlich Kollege Hartmann-Flawil im «Links»: Er tituliert: «BAK-Studie gibt SP recht». Da kann ich nur lachen, wenn ich die Studie anschaue. Auf S. 39 wird ganz klar im letzten Satz des Fazits resümiert, «dass das strukturelle Defizit in den kommenden Jahren weiter stark ansteigen wird, sofern auf der Ausgabenseite nicht Gegensteuer gegeben wird». Dem Kanton St.Gallen ist es leider nicht gelungen, die Steuererträge trotz Steuersenkung zu erhöhen. Die Regierung muss offensiver werden. Die Zeit sollte vorbei sein, wo Investitionen in Millionenhöhe in strukturschwache Gebiete fliessen wie z.B. in den Bau der Brücke Pfäfers – Valens, ohne dass dadurch Mehreinnahmen generiert werden. Alle Problemfelder müssen hinterfragt werden: Abschreibungsmodelle ohne einheitliche Abschreibungszeiten, Staatsbeiträge bei der Wald- und Landwirtschaft, die Reserven für Gemeindefusion im besonderen Eigenkapital, Gesundheits- und Sozialkosten, Kulturbeiträge usw. St.Gallen muss wegkommen vom Transferstaat und wieder ein Leistungsstaat werden.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat in ihrer Beratung entschieden, wieder eine Vorgabe zu machen. Die Vorgaben in der Budgetphase haben sich als nicht zweckmässig erwiesen, und deshalb haben wir unsere Vorgaben auf den AFP beschränkt. Die Diskussion war sehr umfangreich. Wir haben uns viele Gedanken gemacht und sind zum Entschluss gekommen, mit der Vorgabe, wie sie in den Anträgen der Finanzkommission vom 25. Januar 2012 vor Ihnen liegt, an Sie zu gelangen. Diese Vorgabe wurde mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag Tinner-Wartau ist abzulehnen. In der Finanzkommission wurde der Umgang mit weiteren Kostenverlagerungen auf die Gemeinden diskutiert. Die Finanzkommission wollte aber die Formulierung gegenüber dem letzten Mal offener lassen, da sie und die Regierung sich bewusst sind, dass weitere wesentliche Kostenverlagerungen zulasten der Gemeinden nicht opportun sind; dennoch sollten sie im Rahmen der Behandlung der Aufgabenteilung noch möglich sein.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Das Konkordat zum Stipendium existiert, das musste man nicht mehr erstellen, da musste man nur noch beitreten – sehe ich das richtig?

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt II zu streichen.

Vor einem Jahr verlegten die Finanzkommission sowie der Kantonsrat in der Folge die Diskussionen über die bereits traditionellen Vorgaben von der Beratung über den Voranschlag hin zur Beratung des AFP. 2011 hatte dies einen realen Hintergrund: Die Regierung legte mit dem AFP ein erstes Sparpaket im Umfang von etwa 100 Mio. Franken vor. In diesem Zusammenhang beauftragte anschliessend die Mehrheit des Kantonsrates die Regierung mit einer speziellen Vorgabe eines zusätzlichen Sparpaketes im Umfang von 50 Mio. Franken. Sie finden diese Umschreibung unter Ziff. 2.4 des Berichtes, unter Vorgaben des Kantonsrates.

Sie erinnern sich vielleicht noch: Die SP-Fraktion verliess den Saal, als die Diskussion per Ordnungsantrag abgebrochen wurde. Betrachtet man nun den Verlauf dieser Vorgabe, dann sieht man auch den Verlauf der weiteren Vorgaben. Diese 50 Mio. Franken wurden teilweise durch die Regierung im Voranschlag 2012 aufgenommen. Wenn Sie jetzt aber den AFP anschauen, dann sehen Sie, dass entgegen dem Auftrag hier keine konkreten Massnahmen aufgeführt sind. Sie werden neu verpackt im nächsten Paket und weil man hier wahrscheinlich auch die entsprechenden Massnahmen nicht formulieren wollte. Ein Schelm, wer hier Wahlkampftaktik oder Angst vor dem Wahlvolk vermutet.

Dafür hat die Mehrheit heute wieder Mut, ein weiteres, noch grösseres Sparpaket in Abschnitt II zu fordern, insbesondere auf der Ausgabenseite. Es ist wieder die Zeit der grossen Worte, die vom Willen zum Sparen zeugen, vom heroischen Kampf gegen die Ausgabenwut des Staates erzählen sollen, wie bei Richle-St.Gallen beim Eintreten. Die konkreten Massnahmen möchte man wiederum nicht gegen aussen tragen so kurz vor den Wahlen. Man weiss nämlich, wie das Wahlvolk reagieren würde, wenn 200 Mio. Franken ausgabenseitig gespart werden müssen. Die «coolen» Begründungen, die wir jetzt gehört haben von Regierungsrat Gehrer, aber auch von den Votanten der bürgerlichen Parteien, sind leider wenig glaubwürdig, wenn gesagt wird, es müssten die Gutachten, die teilweise noch nicht vorliegen, ganz gut überprüft werden und mit aller Sorgfalt dahintergegangen werden.

Ich erinnere Sie einfach an die letzten vier Jahre. Wann hat dieser Kantonsrat mit der entsprechenden Sorgfalt bei der Finanz- und Steuerpolitik entschieden? Es gab das eine Mal, als man auf den Entscheid zurückkam, die Steuerfusssenkungen wieder rückgängig zu machen im Umfang von 10 Prozent, da hat man sich mit der tatsächlichen Materie auseinandergesetzt. Es waren vielmehr Hüftschüsse mit Vorgaben an die Regierung, das waren die Regeln und diese dienten dann insbesondere der Vermeidung von Steuererhöhungen. Die erste externe Begutachtung unseres Verhaltens und des AFP durch das BAK Basel zeigt eigentlich auch etwas die «Betriebsblindheit», zuerst der Finanzkommission und nachher des Kantonsrates. Das BAK Basel hat genau umschrieben, welche Probleme der Kanton St.Gallen hat. Ich wiederhole nur die Stichworte: Wir haben ein Einnahmeproblem, daneben macht die Steigerung der Staatsbeiträge auf der Ausgabenseite berechtigt grosse Sorgen, wir haben kein Verschuldungsproblem, das harte Abschreibungsregime wirkt als wenig sinnvolle Zwangsjacke sowie weitere Punkte. Wenn Richle-St.Gallen das «Links» zitiert hat, dann kann ich Ihnen versichern, Herrn Müller laden wir nächstes Jahr als Gastreferenten ein für einen Artikel. Denn all die Dinge, die er sagt, konnten Sie im letzten Jahr im «Links» nachlesen. Einen kleinen Vorschlag zur Güte, lesen Sie das «Links», und anschliessend können wir auch richtig entscheiden, dann haben wir nämlich eine Finanz- und Steuerpolitik, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der St.Galler Bevölkerung orientiert.

Jetzt haben wir all diese Hinweise des BAK Basel – und was macht die Finanzkommission? Sie fokussiert sich auf einen einzigen Punkt, auf die Ausgabenseite. Und alle anderen Sachen werden vergessen, nämlich, dass der Kanton St.Gallen ein Einnahmeproblem und auch ein Verteilungsproblem zwischen Kanton und Gemeinden hat. Das wird verneint und weggeschoben und man kapriziert sich auf die Ausgabenseite, und dieser Abschnitt II zeigt dies deutlich.

Aus diesem Grund ist auch die bürgerliche Finanz- und Steuerpolitik gescheitert, weil man sich nur auf einen Punkt kapriziert. Hier braucht es ein Zusammenspiel von einnahmeseitigen Massnahmen und auch von der genauen Kostenkontrolle unter Betrachtung der Ausgaben der Staatsbeiträge. Damit sind wir einverstanden und es braucht auch eine gerechtfertigte Beteiligung der Gemeinden an den Aufgaben und der Finanzierungsverantwortung in diesem Kanton.

Deshalb geht der Antrag der Finanzkommission in eine völlig falsche Richtung. Ich bitte Sie im Interesse des Kantons St.Gallen, hier eine Kurskorrektur vorzunehmen und von dieser engstirnigen Sicht der Steuer- und Finanzpolitik wegzukommen zu einem ganzheitlichen Denken, das alle Teile berücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die wirtschaftliche Situation wurde jetzt in der Eintretensdebatte verschiedentlich angesprochen. Ich möchte mit einem positiven Votum beginnen. Diese Legislatur ist geprägt von zwei wirtschaftlichen Zäsuren: 2008/2009 die Finanzkrise, als vielen Unternehmen die Umsätze wegbrachen, und seit letzten Sommer die Währungsproblematik, die ganz schwierig ist. Innerhalb dieser zwei Zäsuren, innerhalb dieser zwei Marksteine, hat die st.gallische Wirtschaft sich als ausserordentlich leistungs- und anpassungsfähig gezeigt. Es wurden in dieser Zeit rund 10'000 Arbeitsplätze in diesem Kanton geschaffen und wir haben im letzten Sommer 250'000 Arbeitsplätze im Kanton St.Gallen gehabt, so viel wie nie zuvor. Aber die Situation ist schwierig, weil die Währungsprobleme natürlich auf unsere Exportwirtschaft einen erheblichen Einfluss haben, und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen trüben sich ein. Sie haben kürzlich auch die Ergebnisse des Ostschweizer Konjunkturindex sicher auch gelesen. Sie haben dort aber sicher auch gesehen, dass die Situation nicht in allen Branchen gleich ist und dass es Branchen gibt, die erhebliche Probleme haben, wie die Textilwirtschaft oder auch die grafische Industrie, dass es aber auch andere Branchen gibt, die durchaus eine gute Situation haben, die Maschinenindustrie zum Beispiel. Insgesamt also eine differenzierte Situation, die natürlich auch Auswirkungen auf die Steuererträge hat, das ist völlig klar. Was zu machen ist, das ist schliesslich immer wieder auch eine Frage, die politisch entschieden werden muss. Das Wichtigste aus Sicht der Regierung ist klar, dass wir unsere Standortfaktoren dauerhaft anlegen. Beispielsweise bei diesem Geschäft, welches heute noch beraten wird, «Forschungszentrum Rapperswil», Innovationsförderung, sei dies an der Hochschule Rapperswil, sei das mit dem Innovationszentrum, dann auch beim MTB Buchs, sei es eine Verbesserung der Verkehrserschliessung, sei es auch die Erschliessung von zusätzlichen Nutzflächen, aber auch die Pflege einer guten Sozialpartnerschaft gehört zu den wichtigen Standortfaktoren.

Bei der seinerzeitigen Beratung des Standortförderungsprogramms und auch des Standortförderungsgesetzes war eigentlich in diesem Rat völlig klar, dass man in diese Standortfaktoren investieren muss und dass man sich nicht auf einzelbetriebliche Massnahmen fokussieren sollte. Sie sehen im Ausland, wo das teilweise hinführt. Wir können keine Rettungsschirme spannen, wir haben auch das Geld nicht dazu, und es wäre auch ordnungspolitisch falsch. Man setzt das Instrument der Steuererleichterungen ein, selbstverständlich, aber auch da ist es immer wieder eine gewisse Ermessensfrage, wie weit man gehen kann und was verträglich ist. Für uns hat natürlich der Bericht von Prof. Müller schon auch Diskussionen ausgelöst. Wir werden das Wirtschaftsleitbild wieder erneuern und dies auch beschleunigt machen. Natürlich werden in diesem Wirtschaftsleitbild die wichtigen Instrumente der Wirtschaftsförderung, Bestandespflege und Jungunternehmerförderung thematisiert. Es wird auch thematisiert, wie man die Schwerpunkte legen soll. Heute ist der Schwerpunkt klar bei der Bestandespflege, im Team der Standortförderung arbeiten sieben von neun Personen in der Bestandespflege und zwei im Ansiedlungsgeschäft. Das kann, muss und soll diskutiert werden und das möchte ich mit den Sozialpartnern, mit den Gemeinden und mit den Akteuren in der Wirtschaft tun.

Wir haben natürlich neben dieser Aktivität auch wichtige Massnahmen ergriffen, was die Standortpromotion anbelangt. Sie haben gelesen, dass wir diese zusammen führen mit den anderen Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau. Wir haben aufgrund des Auftrags Ihres Rates auch die Strukturen bereinigt, indem wir die Ämter Wirtschaft und Arbeit zusammenführen auf Mitte Jahr, und wenn diese Arbeiten dann abgeschlossen sind, werden wir das Wirtschaftsleitbild in Angriff nehmen.

Es wurde gesagt, wir haben ein Einnahmenproblem; ich möchte nicht wiederholen, was der Finanzchef bereits erwähnt hat, aber zu dieser Aussage von Prof. Müller gehört auch, dass wir ein Einnahmenwachstumsproblem haben, und dort leitet er auch seine Empfehlung ab, dass wir die Wirtschaftsförderung verstärken müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass wir keinen «Brain-Drain» in der Ostschweiz haben, dass wir hier nach wie vor neben den grossen Wirtschaftszentren eine wichtige Wirtschaftskraft entwickeln können, dass wir wertschöpfungsstarke Branchen pflegen und stärken, damit wir attraktive Arbeitsplätze bilden können, die wiederum Wachstum generieren. Wachstum, das die Regierung und der Kantonsrat brauchen, damit wir diesen Haushalt letztlich im Lot behalten können.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012