Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.12.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung22.12.2011
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2012
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 10. Januar 2012
ProtokollauszugFeststellung der Rechtsgültigkeit vom 14. August 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 10. April 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2012Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2012Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. Dasselbe gilt für das nachfolgende Geschäft 22.12.02 «IX. Nachtrag zum Polizeigesetz».

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Schon seit längerer Zeit nimmt die Zahl von privaten Unternehmungen, welche Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen anbieten, stetig zu. Die Gründe dafür sind in einer generellen Zunahme der Gewaltbereitschaft, aber auch im steigenden Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft zu finden. Die Regelung dieser Tätigkeiten liegt mangels Bundesregelung in der Zuständigkeit der Kantone. Seit 1996 gibt es das sogenannte Westschweizer Konkordat der Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die übrigen Kantone haben teilweise sehr uneinheitliche Regelungen. Sinnvollerweise muss eine schweizweite Rechtsvereinheitlichung erfolgen, zumal einige der Unternehmungen in mehreren Kantonen tätig sind bzw. künftig tätig sein werden. Ebenso müssen die Abgrenzung zu den Dienstleistungen der Polizeiorgane und die Bewilligungsfragen geklärt sein. Im November 2010 verabschiedete die KKJPD ein Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen und empfahl den Kantonen entweder diesem oder dem Westschweizer Konkordat beizutreten. Die St.Galler Regierung hat sich für einen Beitritt zum Deutschschweizer Konkordat entschieden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kanton St.Gallen erkannte die Problematik um den boomenden Markt der privaten Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen bereits frühzeitig und schuf gesetzliche Regelungen, welche eine wirksame Kontrolle dieser Bereiche ermöglichten. Die Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Kanton St.Gallen war übrigens die Folge der Motion von SP-Kantonsrat Fredy Fässler, der sich bereits vor Jahren mit diesen sicherheitspolitischen Fragen befasst hat. In anderen Kantonen bestehen bis heute keine oder unterschiedliche Vorschriften. Trotzdem durften Betriebe aus diesen Kantonen ihre Dienstleistungen im Kanton St.Gallen ausführen, obwohl deren Betreiber und Angestellte unseren Vorschriften nicht genügten. Mit dieser Vorlage werden nun in den Kantonen, welche dem Konkordat beitreten, die gleichen Bestimmungen angewandt.

Schade ist, dass die welschen Kantone an ihrem bereits seit mehreren Jahren bestehenden Konkordat festhalten wollen, obwohl in diesem Konkordat wichtige Teile fehlen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die private Sicherheitsbranche entwickelt sich sehr schnell. Immer mehr Unternehmen bieten ihre Dienste auf diesem Sektor an. Es macht daher Sinn, dass die Bedingungen für die Zulassung einheitlich geregelt werden, und dies auch interkantonal. Es braucht eine einheitliche gesetzliche Regelung. Die Bestimmungen, wie sie im Konkordat festgelegt sind, entsprechen schon weitgehend den Massnahmen des Kantons St.Gallen. Die CVP-Fraktion begrüsst deshalb das Modell der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Das Westschweizer Modell ist mit nur drei definierten Tätigkeitsbereichen für uns zu wenig umfassend. Eine umfassende gesetzliche Regelung gemeinsam mit anderen Kantonen verhindert Missbrauch.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf beide Vorlagen fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Kommission ist kraft Geschäftsreglement des Kantonsrates für die Vorberatung dieses Geschäftes zuständig. Am 10. April 2012 hat die Kommission für Aussenbeziehungen das Geschäft 26.12.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen» beraten. An der Kommissionssitzung nahmen teil: die Regierungspräsidentin und Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes, der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes und der Chef der Kantonspolizei St.Gallen.

Die Zahl der Unternehmen, die Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen anbieten, hat in den letzten Jahren zugenommen und viele Kantone veranlasst, diese gewerbliche Tätigkeit gesetzlich zu regeln. Kantonsübergreifend haben bisher erst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura eine gemeinsame Regelung angestrebt und im Jahr 1996 ein Konkordat über private Sicherheitsunternehmen abgeschlossen. Die übrigen Kantone erliessen sehr unterschiedliche Regelungen, wenn sie überhaupt Regelungen erliessen.

Bestrebungen, auf Bundesebene eine gesamtschweizerische Regelung zu schaffen, blieben erfolglos. Das Bedürfnis nach einer Harmonisierung der Regelungen über die privaten Sicherheitsdienste ist jedoch unbestritten. Im Hinblick darauf erarbeitete die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in Anlehnung an das Westschweizer Konkordat ein neues Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen, das anlässlich der Herbstkonferenz der KKJPD am 12. November 2010 verabschiedet und zur Ratifikation in den Kantonen freigegeben wurde. Die KKJPD empfiehlt den Kantonen, innert zwei Jahren einem der beiden Konkordate beizutreten. Die Kommission wurde mit Unterlagen zu beiden Konkordaten bedient. Dadurch wurde ein Vergleich zwischen den Konkordaten möglich. Noch ein Hinweis: Die Kommission hatte die Möglichkeit, sich bereits in der Vernehmlassung zum Konkordat zu äussern.

Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, dem Deutschschweizer Konkordat beizutreten – die Kommission unterstützt diesen Antrag. Dieses Konkordat entspricht in weiten Teilen der im Kanton St.Gallen bereits geltenden Regelung, die sich bewährt hat. Die interkantonale Harmonisierung der bestehenden Regelungen führt zu einer Vereinfachung der Abläufe sowohl beim Polizeikommando als Bewilligungs- und Kontrollbehörde als auch bei den privaten Sicherheitsunternehmen. Das Konkordat bezweckt im Wesentlichen eine Vereinheitlichung der Zulassungsvoraussetzungen für private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen in der ganzen Schweiz. Das Konkordat sieht vor, dass neben den Sicherheitsunternehmen auch die Sicherheitsangestellten einer Bewilligung bedürfen. Beide Arten von Bewilligungen werden nur bei Vorliegen einer abgeschlossenen Grundausbildung, regelmässiger Weiterbildung und weiteren Voraussetzungen erteilt. Die Bestimmungen des Konkordats gelten für eine Vielzahl von Sicherheitsdienstleistungen wie Bewachungen, Personenschutz, Werttransporte, Türsteherdienste, Privatdetektei und Häftlingstransporte.

Die Vorlage erwies sich bei der Vorberatung als unstrittig. Die Kommission für Aussenbeziehungen beantragt dem Kantonsrat einstimmig bei vier Abwesenheiten, auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund der Zunahme von Unternehmen, welche Bewachungs-, Ordnungs- und Sicherheitsdienstleistungen anbieten, begrüsst die SVP-Fraktion, dass diese gewerbliche Tätigkeit gesetzlich geregelt wird. Es scheint uns auch wichtig, dass eine kantonsübergreifende Harmonisierung der Regelungen über private Sicherheitsdienstleistungen angestrebt wird. Dies umso mehr, da Sicherheitsunternehmen, die in einem Kanton zugelassen sind, ihre Dienstleistungen grundsätzlich auch in allen andern Kantonen erbringen dürfen. Ebenfalls befürwortet die SVP-Fraktion, dass die Regierung beschlossen hat, dem neuen KKJPD-Konkordat den Vorzug gegenüber dem Westschweizer Konkordat zu geben, da das KKJPD-Konkordat bereits in weiten Teilen den im Kanton St.Gallen geltenden Regelungen entspricht und sich diese bewährt haben.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich befürworte die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt des Kantons St.Gallen zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012