(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Im Wissen, dass die nächste Abstimmung vermutlich wieder ähnlich ausgehen wird wie die vorangegangenen, bringe ich noch ein paar Argumente vor. Zur allgemeinen finanzpolitischen Situation mache ich keine weiteren Ausführungen mehr. Der Regierungspräsident hat bereits angetönt, dass der Kanton eine Steuerfusserhöhung in Betracht ziehen muss. Die SPG-Fraktion ist der Meinung, dass eine Steuerfusserhöhung alle, auch den Mittelstand, gleichermassen trifft. Bei diesem würde aber ihre Motion gerade ansetzen. Das Steuermonitoring hat nämlich gezeigt, dass die Steuerbelastung des Mittelstandes im Kanton St.Gallen relativ hoch ist. Bei den hohen und höchsten Einkommen sieht es anders aus. Diese wurden gemäss dem Bericht über öffentliche Abgaben seit dem Jahr 2007 systematisch um bis zu 20 Prozent entlastet. Deshalb gibt es für die Tarifanpassungen bei der Einkommenssteuer der hohen Einkommen einen grösseren Spielraum als beim Mittelstand. Die Regierung führt aus, dass die Umsetzung dieser Motion nur ungenügende Mehreinnahmen generieren würde. Zusammen mit den Motionen 42.11.35 «Anpassungen im Steuergesetz notwendig Vermögenssteuern» und 42.11.36 «Anpassungen im Steuergesetz notwendig Unternehmenssteuern» könnte aber ein wesentlicher Teil der Finanzlücke gefüllt werden. Nicht zu vergessen ist, dass auch die Gemeinden von einer Anpassung des Einkommenssteuertarifs profitieren und zusätzliche Erträge generieren würden. Somit könnten im Nachgang zur Umsetzung dieser Motion wie das auch schon bei den Sparpaketen geschehen ist gewisse finanzielle Belastungen des Kantons über die Gemeinden ausgeglichen werden. Unter dem Strich ist der Vorschlag der SPG-Fraktion wesentlich sozialer als generelle Steuerfusserhöhungen.