Geschäft: Pflegebedürftige, kranke und behinderte Kinder zu Hause

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.57
TitelPflegebedürftige, kranke und behinderte Kinder zu Hause
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung28.11.2011
Abschluss23.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 28. November 2011
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. März 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2012Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Wie in der Antwort erwähnt, hat in der Zwischenzeit zum Glück auch das Bundesamt für Sozialversicherungen reagiert und mit dem IV-Rundschreiben Nr. 308 die anrechenbaren Zeitaufwände erhöht. Der erwähnte Assistenzbeitrag ist für schwerstpflegebedürftige Kinder ungenügend, da er nicht reicht, um Fachpersonal zu beschäftigen. Dieses ist aber nötig, weil Laien mit der höchst komplexen Betreuung dieser Kinder überfordert sind und Eltern nur ruhigen Gewissens weggehen können, wenn ihr Kind adäquat versorgt ist. Somit beugt die Entlastung der Mutter durch professionelle Fachleute auch einer Überforderung und Überbeanspruchung der Eltern vor. Das Hauptziel muss der Erhalt der Familienstrukturen mit dem zu pflegenden Kind in der Familie sein. Dies begünstigt nicht nur die Gesundheit des Kindes, sondern ist auch menschlich und vor allem volkswirtschaftlich sinnvoll, da die Heimkosten massiv teurer sind als die Pflege durch Familienmitglieder zuhause. Es ist aus meiner Sicht nach wie vor eine Tatsache, dass sich die Invalidenversicherung aufgrund des Spardrucks zu wenig bewusst ist, wie soziostrukturell und volkswirtschaftlich wichtig die Angehörigenpflege gerade auch bei schwerbehinderten Kindern ist. Ich danke der Regierung, wenn sie in Vorstössen und Vernehmlassungen den Anliegen dieser verletzlichen Personengruppe immer wieder Rechnung trägt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012