ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Wie in der Antwort erwähnt, hat in der Zwischenzeit zum Glück auch das Bundesamt für Sozialversicherungen reagiert und mit dem IV-Rundschreiben Nr. 308 die anrechenbaren Zeitaufwände erhöht. Der erwähnte Assistenzbeitrag ist für schwerstpflegebedürftige Kinder ungenügend, da er nicht reicht, um Fachpersonal zu beschäftigen. Dieses ist aber nötig, weil Laien mit der höchst komplexen Betreuung dieser Kinder überfordert sind und Eltern nur ruhigen Gewissens weggehen können, wenn ihr Kind adäquat versorgt ist. Somit beugt die Entlastung der Mutter durch professionelle Fachleute auch einer Überforderung und Überbeanspruchung der Eltern vor. Das Hauptziel muss der Erhalt der Familienstrukturen mit dem zu pflegenden Kind in der Familie sein. Dies begünstigt nicht nur die Gesundheit des Kindes, sondern ist auch menschlich und vor allem volkswirtschaftlich sinnvoll, da die Heimkosten massiv teurer sind als die Pflege durch Familienmitglieder zuhause. Es ist aus meiner Sicht nach wie vor eine Tatsache, dass sich die Invalidenversicherung aufgrund des Spardrucks zu wenig bewusst ist, wie soziostrukturell und volkswirtschaftlich wichtig die Angehörigenpflege gerade auch bei schwerbehinderten Kindern ist. Ich danke der Regierung, wenn sie in Vorstössen und Vernehmlassungen den Anliegen dieser verletzlichen Personengruppe immer wieder Rechnung trägt.