Geschäft: Perspektiven der Volksschule

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.14.04
TitelPerspektiven der Volksschule
ArtKR Berichterstattung
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung6.10.2011
Abschluss24.11.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 15. September 2014
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 12. August 2014
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Wir haben das nicht vergessen, uns ist die Arbeit der pädagogischen Kommissionen sehr wichtig. Wir haben diese übrigens in den letzten zwei, drei Jahren komplett neu organisiert. Die arbeiten jetzt mit neuen Zusammensetzungen und Aufgabenbereichen. Wir haben sie in dem Sinne gestärkt. Dieser Bericht, welche Rolle die pädagogischen Kommissionen einnehmen, den haben wir noch zu liefern, und zwar mit diesem Postulatsbericht zum Erziehungsrat. Dies ist ein Bericht, der noch hängig ist. Dort müssen wir Ihnen aufzeigen, wie sämtliche Beteiligte im Bildungsbereich zusammenwirken und zusammenspielen und wie wir organisiert sind. Dieser Bericht ist in Erarbeitung und dort werden wir natürlich prominent die pädagogischen Kommissionen aufführen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Wir bedanken uns für den fundierten Bericht. Drei Schwerpunkte möchte ich kurz skizzieren:

  1. Testsysteme: Die Notengebung variiert von Gemeinde zu Gemeinde und von Lehrperson zu Lehrperson. Es ist wichtig für Lehrpersonen, dass sie ihre Notengebungen an Lern- und Testsystemen eichen können. Auch mit Blick auf die Chancengleichheit muss gewährleistet werden, dass aus vergleichbaren Leistungen auch vergleichbare Noten resultieren. Einheitliche Testsysteme sind auch für die Zukunft geplant. Es stellt sich hierbei die Frage, welche Zielsetzung in Zukunft verfolgt wird: die der Diagnostik oder die der Eichung der eigenen Beurteilung. Dazu habe ich eine Einfache Anfrage eingereicht.

  2. Separation versus Integration: Der Bericht spricht sich für eine Bevorzugung der Integration aus. Es freut mich, dass es trotzdem auch in Zukunft möglich sein wird Einschulungsjahr und Einführungsklasse zu führen, wenn das die Schulgemeinde so will.

  3. Oberstufe: Von 66 Oberstufen haben sich bisher 20 Oberstufen für das Modell mit Niveaugruppen entschieden. Dazu ist wichtig zu erwähnen: Beispielsweise 40 Prozent aller Realschülerinnen und -schüler sind in einem mittleren oder hohen Englischniveau eingeteilt. Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass sich auch noch weitere Schulträger für das Modell mit Niveaugruppen entscheiden werden.

Visionen vermissen wir nicht, ungleich wichtiger ist es, dass das Bildungsdepartement die Aufsichtspflicht wahrnimmt. Nach der Abschaffung der Regionalen Schulaufsicht und der Ablehnung der externen Evaluation durch den Kantonsrat ist das nun prioritär.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 4.3.5 (Übertritt Sekundarstufe II). (im Namen der FDP-Fraktion): Wir haben bereits im Eintretensvotum auf dieses Thema Bezug genommen. Wir sind der Meinung, dass der Übergang von der Volksschule zur Sekundarstufe II konzeptionell und bezüglich der Beratung der Schülerinnen und Schüler wirklich geprüft werden. Es geht nämlich um die wichtige Phase der Berufswahl einerseits, oder die Wahl einer Vollzeitschule Sekundarstufe II andererseits. Wir wollen diesem Thema mehr Beachtung schenken, weil wir gerade die aktuelle Situation haben, dass wir uns mit Quotendenken und wieder aufbrechender Rivalität zwischen Schulsystem und Berufsschule auseinandersetzen, das finden wir eigentlich schlecht. Vielleicht ist sogar ein Bericht «Perspektiven der Sekundarstufe II» der richtige Weg, der sich nämlich nicht nur mit der Frage des Übertritts, sondern auch mit der sinnvollen Selektion zwischen Volksschule und Sekundarstufe beschäftigt. Es ist ja auch nicht so, dass in allen Kantonen dieser Übertritt auf die gleiche Art und Weise gemacht wird. Aus der Sicht der FDP-Fraktion muss der Zugang zu den Ausbildungsgängen auf der Sekundarstufe II einzig und allein durch die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Jugendlichen geregelt werden. Wir sind auch der Auffassung, dass das Konkurrenzdenken zwischen Berufsbildung und gymnasial/akademischer Bildung zu Ende gehen muss. Denn nicht nur bei der gymnasialen Matura, sondern auch bei der Berufsmatura bildet der Kanton St.Gallen so wenig Jugendliche aus, dass wir deutlich das Schlusslicht im interkantonalen Vergleich darstellt. Das zeigt mit genügender Deutlichkeit, dass hier im schulischen Bereich auch ein Klärungsbedarf besteht.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Ich schliesse mich bezüglich Dank und Anrede den Vorrednern an. Der Umfang des Berichts und die Dichte der dargebotenen Informationen zeigen die grosse Komplexität des Bildungsbereichs auf der Volksschule auf. Die Spannungsfelder sind manigfaltig. Die beschriebenen Regelungen bewegen sind zwischen Individuum und Gemeinschaft, zwischen Eltern, Staat, Kirche, Schule, zwischen der geforderten freien Entfaltung, aber auch dem Anspruch an Gleichheit und Kontrolle, zwischen Selbstorganisation und angeleitetem Weg, und schliesslich auch zwischen Autonomie der Gemeinde und kantonaler Regelung. Der Bericht gibt eine sehr gute Übersicht über alle laufenden Projekte. Es ist zu hoffen, dass der Bericht auch durch die in den Schulen tätigen Personen (Gemeindeexekutive, Schulräte, Schulleiter, Lehrpersonen) gelesen wird. Allerdings orientiert sich der Bericht stark an der Darstellung der operativ bedeutsamen Geschäfte und eröffnet keine «Visionen» für die Entwicklung der staatlichen Volksschule im Kanton St.Gallen. Es fehlt eine übergeordnete Strategieformulierung welche in den Aufgabenbereich von Regierung und Erziehungsrat gehören würde. Es würde von unserer Seite deutlich begrüsst, wenn das Unternehmen Schule über eine auf zwei bis drei Seiten prägnant zusammengefasste Strategie verfügen würde, welche, wie gesagt, durch Erziehungsrat und Regierung zu formulieren wäre.

Wir haben gehört, dass der Erziehungsrat 2015 einen Strategieworkshop durchführen wird. Wir möchten an dieser Stelle den Erziehungsrat einladen, die Ergebnisse dieses Strategieworkshops dannzumal öffentlich zu machen.

Positiv erkannt hat die FDP-Fraktion:

  • Hinweise zur frühkindlichen Bildung und Betreuung;

  • Diskussion der Schuleingangsstufe als besonders wichtiges Thema, in dem der Wildwuchs an Lösungen reduziert werden muss;

  • Bekenntnis zur Kostenneutralität der angedachten und angestossenen Entwicklungen (insbesondere die von uns begrüsste Einführung des Lehrplans 21).

Eine Verstärkung der konzeptionellen Arbeit in der Zukunft würde die FDP-Fraktion in folgenden Bereichen erwarten:

  • Schulführung und Schulaufsicht;

  • Übertritt von der Volksschule in die Sekundarstufe II. Hier ist der Bericht dürftig im Vergleich zu Schuleingangsstufe. Dies nicht zuletzt im Licht der aktuellen Diskussionen über die Nachfrage nach Auszubildenden im dualen System (Berufslehre/Berufsschule) und über die Maturitätsquoten (Gymnasiale Maturitäten / Berufsmaturitäten).

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 4.3.3 (Oberstufenmodelle). Seit mehr als 30 Jahren gibt es in diesem Kanton die Vorgabe, dass an einer Oberstufe Sekundar- und Realschülerinnen und -schüler unter dem gleichen Dach beschult werden. In diesem Zusammenhang würde ich hier gerne die Perspektive bei Regierungsrat Kölliker erfragen. Wie sieht er die Perspektive bei den Schulen, die diese Forderungen auch mehr als 30 Jahre nach dem Festlegen dieses Grundsatzes nicht einhalten? Sie alle wissen, wen ich meine: z.B. das Kathi in Wil, welches nur Sekundarschulmädchen beschult, die Mädchensekundarschule in Gossau, die nur Sekundarschulmädchen beschult oder die Flade in St.Gallen, die auf der einen Seite Sekundarschülerinnen (Mädchen) beschult und auf der anderer Seite Sekundarschüler (Knaben) sowie an einem dritten Ort sogar beide zusammen, aber das gesamte Paket für Sek- und Realschülerinnen ist auch hier nicht gewährt unter dem gleichen Dach. Wie sieht in dieser Frage die Perspektive aus?

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 3.2.3. (Einführung des Lehrplans 21 im Kanton St.Gallen). Ich würde gerne ein andere Sicht bekanntgeben, als Stadler-Kirchberg soeben erwähnt hat. Ich möchte aber vorausschicken, dass auch ich die Arbeit der Landeskirchen sehr schätze. Ich stelle aber auch fest, dass damit nur ein Teil unserer Schülerinnen und Schüler beschult wird. Das müssen wir uns vor Augen halten, dass der Anteil der christlichen Kinder in unseren Schulen immer kleiner wird, und auf der anderen Seite der Teil der Kinder, die konfessionslos sind oder einen anderen Glauben haben, immer grösser wird. Weil dem so ist, müssen wir uns dieser Frage stellen. Es reicht also nicht, wenn katholischer und evangelischer Unterricht erteilt wird, denn dann stehen in meiner Schule beispielsweise mehr als die Hälfte der Kinder noch auf dem Pausenhof und warten darauf, wie sie beschult werden. Dieses Thema müssen wir wirklich ernsthaft angehen und daher habe ich natürlich auch eine Sympathie dafür, dass man sagt: Im staatlichen Unterricht unterrichten wir Ethik und Kulturen, und was die kirchliche Ausrichtung des Unterrichts betrifft, müsste das allenfalls ausserhalb der ordentlichen Stundentafel Platz finden. Das möchte ich hier festhalten, nicht damit in diesem Rat der Eindruck entsteht, wir seien hier ausschliesslich unter Christen, wenn es darum geht, Stundentafeln zu erstellen. Das sind wir längst nicht mehr.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 7.1 (Übersicht aktuelle Geschäfte). Am Schluss des Kapitels 5.5 habe ich das Wort «Schulführung» gelesen, es wird dort auf die Pädagogischen Kommissionen hingewiesen. Die Pädagogischen Kommissionen sind Lehrpersonen, die nach dem Art. 90 des Volksschulgesetztes gewisse Aufgaben im Namen des Erziehungsrates bearbeiten. Es gibt auch einen Art. 89, in dem auch Konvente beheimatet sind, das sind Lehrpersonen einer Stufe. Wenn ich den ganzen Bericht «Perspektiven der Volksschule» anschaue, so vermisse ich die Zusammenarbeit der Pädagogische Kommissionen und der Konvente. Die Pädagogische Kommissionen und Konvente arbeiten in Netzwerken in verschiedensten Arbeitsgruppen, z.B. beim Lehrplan 21, in Themenbereichen wie Weiterbildung, Evaluation von Lehrmitteln, Impuls- und Echogruppen usw. Sie haben also einen grossen Stellenwert gemäss des Volksschulgesetzes. Ich vermisse im ganzen Bericht eine Erwähnung der Pädagogischen Kommissionen und Konvente, obwohl dies Regierungsrat Kölliker an der letzten Zusammenkunft vom 19. November 2014 bestätigt hat, dass diese Zusammenarbeit innerhalb der Schweiz eine sehr grosse Anerkennung findet. Es geht auch darum, einer gewissen Technokratie Vorschub zu leisten. Diese Lehrpersonen sind jeden Tag im Schulzimmer, arbeiten im Milizsystem und ich gehe davon aus, ohne dieser Erkenntnisse und Ergebnisse zur Basis, kann ein Departement bzw. können diese Arbeitsgruppen nicht arbeiten. Es ist wichtig, diesen Transfer herzustellen zwischen der Verwaltung, dem Bildungsdepartement und der Basis.

Ich möchte hier ein wenig meiner Enttäuschung Ausdruck verleihen, dass hier in keiner Weise diese Mitarbeit gewürdigt wird. Diese konzeptionelle Mitarbeit setzt auch gewisse Innovationen voraus, und vor allem die Praxistauglichkeit soll gewährt werden. Ich möchte darauf hinweisen, der PISA-Bericht lässt grüssen, dass auch hier verschiedene Lehrpersonen und vor allem Pädagogische Kommissionen und Konvente mitgearbeitet haben.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 5.1 (Berufsauftrag Volksschul-Lehrpersonen). legt seine Interessen offen als Konventspräsident der schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen des Kantons St.Gallen.

Als Mitglied der vorberatenden Kommission habe ich den Antrag gestellt, eine aktuelle Auflistung zu erhalten über die Qualifikationen der Lehrpersonen nach Anstellung. Es sind im ganzen Kanton 6'608 Lehrpersonen angestellt, und 6,76 Prozent haben kein oder ein nicht stufengerechtes Lehrdiplom. Was mich aber an dieser Aufstellung stört ist folgendes: Wenn ich meinen Berufsverband anschaue der schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen, dann sieht die Zahl ganz anders aus. 25,43 Prozent, also jede vierte Lehrperson hat kein oder ein artfremdes Lehrpatent auf dieser Stufe. Ich möchte festhalten, dass dies in der Perspektive der Volksschule eigentlich nicht angehen soll, wenn das Sonderpädagogikkonzept umgesetzt werden soll. Wenn Sie dieses Sonderpädagogikkonzept anschauen, das betrifft nicht nur die Sonderschulen, sondern es betrifft auch die Volksschule, so wird sehr auf Beratung und Unterstützung hingewiesen und vor allem auf Lehrpersonen mit einem schulisch-heilpädagogischen Hintergrund. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich im Jahr 2007 eine Interpellation eingereicht habe 51.07.22 «Studienplätze an der Hochschule für Heilpädagogik Zürich». Die Situation hat sich seit sieben Jahren verschlechtert. Ich habe auch im Jahr 2012 eine Einfache Anfrage 61.12.30 «Ausbildung von Primarlehrpersonen zu Oberstufenlehrpersonen und Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen» eingereicht. Hier geht es darum, dass man Studierenden, die an der HfH studieren, eine bedingte Wahlfähigkeit ausspricht. Es geht hier um Rahmenbedingungen und ich möchte sagen, dass das Departement wohl Rahmenbedingungen schaffen könnte, dass viel mehr Leute diese Zusatzausbildung wählen. Ich bitte Regierungsrat Kölliker, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass diese Ausbildung auch attraktiv werden kann, dass Lehrpersonen, die bereits ein Lehrdiplom haben, auch diese Ausbildung wählen, denn diese schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden gebraucht und es ist dringend notwendig, in Bezug auf die Qualität der Schule auch diese Lehrpersonen hier unterrichten zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 7.1 (Übersicht aktuelle Geschäfte). Regierungsrat Kölliker, vergessen Sie nicht die Konvente nicht. Sie sprechen nur immer von den pädagogischen Kommissionen, aber auch Konvente haben eine Berechtigung Art. 89 des Volksschulgesetzes.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 2.1 (Frühe Förderung im Kanton St.Gallen).

Der Bericht zeigt gut auf, welchen entscheidenden Stellenwert die frühe Förderung in der Schulkarriere eines Kindes einnimmt. Die Eingangsvoraussetzungen für die Kinder sind verschieden, darauf geht der Bericht sehr gut ein. Sowohl das Elternhaus wie auch die Stellung der Eltern zur Bildung sind entscheidende Faktoren. So sind vor allem Familien mit Migrationshintergrund, wie auch bildungsferne, hauptbetroffene Familien involviert. Grosses Verbesserungspotential sehe ich in der Prävention. So wird im Bericht erwähnt, dass eine interdepartementale Zusammenarbeit und Weiterentwicklung dieses Themas erwünscht sei. Diese Absichtserklärung geht mir zu wenig weit. Hier spreche ich zu Perspektiven und zu Visionen für die Zukunft. Aus meiner Sicht wäre es positiv, wenn ein Departement den Lead übernehmen könnte. In der obligatorischen Schulzeit, vor allem im Kindergarten und der Unterstufe, werden die grossen Unterschiede im Klassenvergleich sicht- und messbar. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Fachstelle oder eine verantwortliche Person definiert werden, welche die Koordination übernimmt. Als abnehmendes Departement sehe ich das Bildungsdepartement in Verantwortung, weil die Schule als System von dieser Problematik, was die Perspektiven der Zukunft betrifft, am meisten involviert und betroffen ist. Es sollte nicht einfach bei den Bekenntnissen zur Zusammenarbeit bleiben, sondern das Bildungsdepartement sollte in dieser Thematik eine aktivere Rolle übernehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: zu Blumer-Gossau: Ich nehme gerne zu dieser Frage Stellung. Natürlich ist es uns bekannt, dass die Voraussetzungen in verschiedenen Gemeinden eigentlich noch nicht geschafft wurden um diese Modelle, die wir umsetzen wollen, umgesetzt werden können. Es ist aber zum einen so, dass wir in dieser Weiterentwicklung der Oberstufenmodelle vermutlich eine gewisse Weiterentwicklung vorsehen werden. Diese Niveau-Klassen, die jetzt möglich sind, ist ein Zwischenschritt und nach Abschluss der Schulversuche, die noch in zwei Gemeinden laufen, werden wir dann entscheiden, welcher nächste Schritt dazukommt. Es wird dann aber so bleiben, dass vermutlich dann zwei oder drei Modelle frei gewählt werden können seitens der Schulgemeinden. Dann ist es wirklich in der Kompetenz der Schulgemeinden, welches Modell sie wählen. Wir haben auch schon geprüft, ob wir rechtlich Möglichkeiten haben, irgendwie einzugreifen. Wir haben aber nicht die rechtlichen Möglichkeiten in die Autonomie der Gemeinden einzugreifen und das durchzusetzen. Das sind Modelle, die wir so vorgeben. Wir nehmen aber leider zur Kenntnis, dass das nicht überall so umgesetzt wird, wie wir uns das auch wünschen würden.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: zu Baumgartner-Flawil: Es hat klar ein Departement den Lead, und das ist das Departement des Innern. Die Arbeiten laufen auch schön nach Planung. Es sind in den nächsten Wochen und Monaten verschiedene Sitzungen vorgesehen, bei denen wir die Arbeiten, die in der Zwischenzeit geleistet wurden, in Zusammenarbeit mit den beteiligten Departementen, weiter bearbeitet werden. Dann wird die Strategie dort ganz klar festgelegt mit konkreten Massnahmen. Die Zuständigkeit ist klar, das Bildungsdepartement ist nicht zuständig für das, was vor der Einschulung passiert.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Ich führe Ihnen das gerne kurz aus: Es ist so, dass dieser Rat seit vielen Jahren diesen Volksschulabschluss fordert. Wir sind einer der wenigen Kantone, die das jetzt wirklich umsetzen. Wir haben uns ja lange Gedanken gemacht, wie man das machen soll. Es ist jetzt so, dass ab dem Schuljahr 2014/2015, also nächsten Sommer, wenn die Schülerinnen und Schüler aus der Schule kommen, erstmalig jeder Schulabgänger der Volksschule ein Zertifikat erhalten wird. Dieses Zertifikat ist vorbereitet und beinhaltet, dass gewisse Dinge, die jetzt bereits vorliegen mit dem Schulabschluss (Zeugnisse, Projektarbeit, Stellwerk), diesem Zertifikat beigelegt werden müssen. Wir haben tunlichst darauf geachtet, dass wir den Lehrpersonen und Behörden nicht noch mehr Arbeit machen mit diesem Volksschulabschluss, deshalb haben wir gesagt, es ist ein Zertifikat, dass zugänglich über die Schulverwaltungssoftware ist, die alle Schulen haben, so kann man dieses Formular entsprechend ausdrucken. Aber dieser Inhalt ist obligatorisch und zwingend. In dieser Dokumentenmappe müssen diese Beilagen enthalten sein. Wir wissen, dass darüber hier nicht alle erfreut sind, die wir eingeladen in der Vernehmlassung, aber wir wollen das so haben, damit einerseits eine umfassende Übersicht entsteht, was die Schulabgängerinnen und Schulabgänger wirklich in der Volksschule geleistet haben. Was natürlich speziell ist, ist das Stellwerk 9 bzw. 11, das letzte Stellwerk, denn auch das gehört dazu und ist vor allem für die Lehrbetriebe sehr dienlich, denn so können sie feststellen, ob dieser Jugendliche im letzten Schuljahr noch eine Leistung erbracht, oder hat er sich nach der Unterzeichnung des Lehrvertrages aus der Schule verabschiedet und entsprechend mit der Motivation zurückgeschraubt. Wir sehen hier wesentliche Verbesserungen und finden das natürlich auch symbolisch eine schöne Sache, dass jeder Volksschulabsolvent dieses Zertifikat erhalten wird.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 3.3.1 (Lern- und Testsysteme). Ich möchte hier die Antwort, die in der Kommission gegeben wurde, zu zwei Bemerkungen zum Umgang mit diesen Testsystemen noch noch einmal betonen:

  1. Zu Stellwerk 8 und 9: Ich habe in der Kommission nachgefragt, ob dies nach wie vor ein Instrument zur Standortbestimmung ist und nicht zu einem Instrument der Leistungsmessung verkommen soll. Dies wurde mir in der Kommission bejaht. Ich möchte dies hier deshalb nochmals festhalten, dass Stellwerk 8 und 9 nicht zur Leistungsmessung gedacht sind, sondern zur Standortbestimmung und deshalb auch nicht darauf trainiert werden soll, wie das an einigen Schulen in unserem Kanton leider bereits der Fall ist.

  2. Externe Beurteilungen, kommerzielle externe Test, wie KET, PET und First, Advanced, European Computer Driving Licence usw.: Es wurde mir in der Kommission bestätigt, dass diese kommerziellen externen Testsysteme in unserer st.gallischen Volksschule nichts verloren haben. Ich möchte dies an dieser Stelle nochmals klar betonen, dass dem so ist.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Die CVP-EVP-Fraktion dankt der Regierung und der Verwaltung für den sorgfältig ausgearbeiteten Bericht zu den Perspektiven der Volksschule. Das Gesamturteil der CVP-EVP-Fraktion zum Bericht der Regierung vom 12. August 2014 ist positiv. Der Bericht bietet eine umfassende und detaillierte Übersicht über den Stand der Gesetzgebung, der Staatstätigkeit im Bildungsbereich sowie der Umsetzung bei den einzelnen Schulträgern. Der Bericht zeigt die vielen Möglichkeiten, Bildungsaufgaben wahrzunehmen, auf. Weniger ausgeprägt, aber vorhanden, sind die Instrumente der Qualitätssicherung im ganzen Kantonsgebiet.

Im Laufe der letzten Jahre wurden zahlreiche Anliegen der CVP-EVP-Fraktion in die St.Gallische Bildungslandschaft aufgenommen. Die CVP-EVP-Fraktion stellt fest, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht. In dieser Hinsicht hat die CVP-EVP-Fraktion mehr Perspektiven und Aussichten in die Zukunft erwartet. Der Sprechende hat im Bericht 40.10.12 «Die Entwicklung der st.gallischen Volksschule» vom 21. Dezember 2010, mitunter vor vier Jahren, folgende Feststellungen machen müssen, ich zitiere mich auszugsweise: «Der Bericht ist die Beschreibung des Ist-Zustandes... In der Beschreibung der bisherigen Entwicklung sind aber weder eine Vision noch eine Gesamt-Strategie im St.Gallischen Bildungswesen sichtbar...». Schon damals konstatierte die CVP-EVP-Fraktion: Der Nutzen jenes Berichtes liege immerhin darin, einen anstehenden Handlungsbedarf auszumachen und die Basis für eine Weiterentwicklung zu sein. Dann würden hoffentlich die Ziele und die dahinter stehende Strategie dazu sichtbar. Nun, in den vergangenen vier Jahren wurden der Berufsauftrag für die Lehrpersonen – mit einer Schlaufe – und die Sonderpädagogik – auf Anhieb – erneuert und legiferiert. Der damals von der CVP-EVP-Fraktion ausgemachte Entscheidstau wurde in zwei wichtigen Punkten abgebaut. Das anerkennen wir. Die CVP-EVP-Fraktion ist aber immer noch auf der Suche nach dem Gestaltungswillen und der Strategie in der St.Galler Bildungslandschaft.

Zur Frühförderung ist die CVP-EVP-Fraktion der Auffassung, dass Integration eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft ist. Die Schere der gesellschaftlichen Spannweite ist bei den Kindern aufzufangen. Die Verantwortung und Führung darf nicht einseitig beim Bildungsdepartement liegen. Dies hiesse nämlich ansonsten, die Schulpflicht vorzuverlegen, das heisst vor den vierten Geburtstag. Hierzu bestehen keine gesetzlichen Grundlagen. Integration ist stets eine Querschnittaufgabe, kein reines Bildungsthema.

Die Regierung bestätigt, dass Religion im Kanton St.Gallen Bestandteil der Stundentafel bleiben wird. Die CVP-EVP-Fraktion verlangt, dass die Landeskirchen ihre Kompetenzen Religion und Ethik in den Lehrplan 21 einbringen können. Der Erlass des Lehrplanes ist und bleibt ferner Sache des Erziehungsrates. Alles Andere wäre – nach geltendem Recht – systemwidrig.

Fremdsprachen sind basisnah zu unterrichten. Die CVP-EVP-Fraktion regt an, den Promotionsfachstatus für Französisch zu überdenken. Bei der Einführung war Französisch kein Promotionsfach. Dies bedeutet einerseits keine eigentliche Dispensation. Andererseits wird Druck von den Schülern weggenommen.

Bei der Schuleingangsstufe empfiehlt die Regierung die integrierte schulische Förderung statt Separation mittels Kleinklasse. Jedoch können örtliche Gegebenheiten die Führung einer Kleinkasse nahelegen. Die CVP-EVP-Fraktion betont, dass die Separation nach wie vor ein ebenbürtiges und gleichwertiges Modell darstellt. Die CVP-EVP-Fraktion begrüsst es, dass weiterhin Kinder mit Schulschwierigkeiten, wozu auch Verhaltensschwierigkeiten gehören, in einer Kleinklasse als Teil der Regelschule unterrichtet werden können. Es ist weiter Ausdruck der flächendeckenden Chancengleichheit im Kanton, dass eine Kleinklasse auch regional von mehreren Schulgemeinden geführt werden kann. Eine Regionalisierung von Kleinklassen ermöglicht und verstärkt die Integration aus der Sonderschule hinaus: wenn nicht die Regelklasse, so doch die Regelschule. Kleinklassen sind ein wichtiges Instrument, im Interesse der Kleinklassen- und Regelklassenschüler, der Eltern und der Lehrpersonen.

Die CVP-EVP-Fraktion ist der Auffassung, der Durchlässigkeit der Systeme mit einem gleichwertigen Stellenwert von Berufsbildung und Maturität den Vorzug zu geben. Von künstlichen Matura-Quotenerhöhungen ist abzusehen, das bringt nichts. Kantone mit höherer Maturitätsquote haben vergleichsweise einerseits einen geringeren Anteil an Maturandinnen und Maturanden, die überhaupt in ein Studium einsteigen, und andererseits eine höhere Abbruchsrate im Studium. Volkswirtschaftlich, aber auch für die Maturanden persönlich, bringt dies nichts.

Wir erwarten, dass das nächste Volksschulgeschäft wiederum eine Gesetzesvorlage ist und auf einer strategischen und visionären Grundlage steht. Der Kantonsrat ist das rechtslegende Organ des Staates, er lässt sich in der Zwischenzeit hin und wieder berichten, seine Aufgabe ist aber das Gestalten. (??) Unsere Schulkinder werden es verdanken.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Auf den Bericht ist einzutreten.

Ich möchte Ihnen vorweg für die weitgehend positiven Voten zu diesem Bericht danken. Dieser Perspektivenbericht zur Volksschule heisst schon seit zehn Jahren «Perspektivenbericht Volksschule». Wir wollten die Bezeichnung nicht ändern, aber die Kritik, die aufkommt, die bleibt die selbe. Das ist zum Teil auch verständlich. Wenn Sie nach Visionen suchen in diesem Bericht, dann muss ich Ihnen sagen, dass unsere Volksschule in den letzten zehn Jahren vor allem getrieben war von interkantonalen Projekten. Das hat uns extrem beschäftigt, wir waren sehr intensiv darin involviert, deshalb hat sich der Erziehungsrat, bzw. das Bildungsdepartement sehr stark mit den möglichen Ressourcen auf diese interkantonalen Entwicklungen konzentrieren müssen. Wir haben auch Aufgaben übernehmen müssen, beispielsweise der Rückzug der IV aus dem Bereich der Sonderpädagogik, dies mussten wir neu regeln. Mit diesem Hinweis vielleicht auch bewusst gemacht, dass Sie in den letzten Sessionen und in den letzten zwei Jahren bereits schon ganz wichtige Entscheide, was die Weiterentwicklung der Volksschule betrifft, gefällt haben. Zum einen diese Gesetzesgrundlage zur Sonderpädagogik sowie der neue Berufsauftrag der Volksschullehrpersonen, den Sie hier verabschiedet haben.

Dieser Bericht ist aber eine wesentliche Weiterentwicklung, denn dieser Bericht ist zum ersten Mal eine Berichtserstattung, bei dem Sie einen roten Faden erkennen von früher Förderung bis zum Abschluss der Volksschule und Übertritt in die Sekundarstufe II. Bis anhin waren diese Berichte immer eine Abarbeitung von parlamentarischen Vorstössen, das ist dieser Bericht definitiv nicht mehr. Wir haben eine durchgehende Berichterstattung über alle Stufe, indem Sie auch erkennen, dass wir Strategien haben und diese Strategien auch verfolgen. Sie sind allenfalls nicht explizit bezeichnet, aber sie sind erkennbar, z.B. erkennen Sie bei unserer Arbeit, dass wir kaum je Extremvarianten vorschlagen oder umsetzen wollen. Sie haben selber verschiedene Beispiele erwähnt: Integration im Bereich der Einschulungsjahre. Wir sagen Ja, aber wir wollen weiterhin Kleinklassen führen können. Wir haben eine Entwicklung angestossen bei den Oberstufen, seit 1975 ging in diesem Bereich ja gar nichts bis vor einigen Jahren, wir machen dies aber behutsam und wollen nicht Extremvarianten und alle möglichen alternativen Modelle für die Oberstufen zulassen. Das ist eine Strategie: Wir wollen Varianten-Modelle, die verträglich sind für unseren Kanton und für alle Beteiligten, wie die Lehrpersonen und die Schulbehörden. Wir wollen keine Extremvarianten, die die betroffenen noch überfordern und zusätzlich das System überlasten. Daher ist hier durchaus eine Strategie zu erkennen.

Es wird auch immer wieder bemängelt, es könne noch das eine oder andere in diesen Bericht aufgenommen werden. Dieser Bericht wird immer dicker, er ist verfügt jetzt über 100 Seiten. Wir können das nächste Mal einen erstellen mit 150 Seiten, es gibt tatsächlich unglaublich viel zu berichten, und da machen wir so gut es geht in diesem Bericht. Wir müssen natürlich auch Prioritäten setzen.

Was Sie einzigartig ebenfalls diesem Bericht entnehmen können, die Vernetzung aller Geschäfte. Das haben Sie so auch noch nie gesehen in diesem Bericht, es bestehen Abhängigkeiten zwischen diesen verschiedenen Projekten und Modellen, wie wir sie in der Volksschule einführen wollen. Diese Vernetzung haben wir Ihnen jetzt das erste Mal hier aufgezeigt, damit man sich bewusst ist, wenn man an einem Ort einen Entscheid fällt, was man dann alles mit für Konsequenzen verursacht in anderen Bereichen.

Ich denke, das ist durchaus eine Weiterentwicklung dieses Berichtes, aber wir sind natürlich sehr aufnahmefähig, wenn wir dies weiter verbessern können, dann machen wir das gerne.

Wir müssen auch ein bisschen Stolz sein auf diese bestehenden Rankings, denn dort nimmt der Kanton St.Gallen mit seinen Schülern und seinen Schulmodellen, mit sämtlichen Beteiligten überall, national aber auch international Spitzenplätze ein. Wenn Sie mir erzählen wollen, wir hätten riesige Mängel und Baustellen, dann muss ich Ihnen sagen, wir sind generell gut auf Kurs und es ist mir ein grosses Anliegen, dass wir behutsam sind und nicht die Modelle komplett über den Haufen werfen und Dinge umsetzen, die gar nicht notwendig sind.

Sie haben es richtigerweise bereits erwähnt, wir werden jetzt im Erziehungsrat einen Strategieprozess starten, weil wir bis anhin immer mit diesen interkontinentalen Projekten eingedeckt waren, sahen wir nicht darüber hinaus und konnten uns einer eigentlichen Strategie für das Volksschulwesen des Kantons St.Gallen annehmen. Die grossen Arbeiten in der EDK sind jetzt aber abgeschlossen, das kann ich Ihnen hier auch sagen mit Blick auf Lehrplan 21 und andere Themen, die Sie beschäftigen. Die EDK hat keine grosse Themen mehr zu bearbeiten aufgrund des Bildungsartikels der Verfassung, das heisst, die Kantone haben in Zukunft wieder mehr Freiheit, ihre individuellen Bedürfnisse umzusetzen. Das werden wir machen, deshalb starten wir diesen Strategieprozess.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 3.2.3 (Einführung des Lehrplans 21 im Kanton St.Gallen). legt ihre Interessen offen als Administrationsrätin des katholischen Konfessionsteils.

Die Einführung des Lehrplans 21 ist im Kanton St.Gallen auf gutem Weg. Ich möchte an dieser Stelle ein Kompliment an die Verantwortlichen im Bildungsdepartement machen, die das Projekt frühzeitig und professionell angegangen sind. Noch nicht geklärt ist die Rolle der Landeskirchen im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft. Bereits frühzeitig haben sich die Vertreter der Kirchen in der Arbeitsgruppe Religion und Ethik eingebracht und klar um Ausdruck gebracht, dass die Kirchen auch im neuen Lehrplan ihren Beitrag leisten wollen. Der Religionsunterricht mit zwei Lektionen in der Primarstufe und einer Lektion in der Oberstufe, wie er heute erteilt wird von den Landeskirchen, soll weiterhin in der ordentlichen Stundentafel erteilt werden. Die Kirchen leisten hier einen wichtigen Beitrag im Bildungswesen – nicht nur aus finanzieller Sicht. Sie verfügen über gut ausgebildetes Personal. Es ist daher die klare Absicht der Kirchen, weiterhin in der Volksschule ihren Beitrag leisten zu können. Im Fachbereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft wollen sie weiterhin in der ordentlichen Stundentafel eine Lektion für alles Schülerinnen und Schüler, die einer Landeskirche angehören, erteilen. Die Kirchen verfügen über qualifiziertes Personal und bringen hier eine hohe Kompetenz mit. Das Volksschulgesetz, wie auch der neue Lehrplan, bauen auf der Grundlage der christlichen Werte auf. Es ist wichtig, unsere christlichen Werte weiterzugeben. Die Kinder sollen ihre Herkunft und die dadurch verbundene Tradition kennenlernen. Nur wer seine Herkunft und seine Religion kennt, kann das Verständnis für andere Religionen entfalten.

Ich bitte den Erziehungsrat bzw. das Bildungsdepartement auf Erprobtes und auf vorhandene Kompetenzen der Landeskirchen nicht zu verzichten und die Kirchen als Partner weiterhin im Lehrplan zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Ich darf im Namen der SP-GRÜ-Fraktion Stellung nehmen zum Bericht der Regierung «Perspektiven der Volksschule». Gerne bedanken wir uns auch an dieser Stelle, wie schon in der Kommissionssitzung, für den umfassenden Bericht. Der Bericht zeigt deutlich auf, dass die St.Galler Volksschule gut aufgestellt ist. Was diesbezüglich im Bericht ausgeführt wird, das deckt sich auch mit unserer Wahrnehmung. Die Volksschule in unserem Kanton ist durchaus fit, effizient und zielgerichtet, was natürlich nicht heisst, dass nicht immer auch Optimierungsmassnahmen und Weiterentwicklung nötig wären. Genau dies zeigt der Bericht gut auf. Ganz grundsätzlich sind wir der Meinung, dass auch im Bildungsbereich das Subsidaritätsprinzip gelten soll, wie dies ja ganz allgemein in der Schweizer Politik erfolgreich der Fall ist. Auch hier soll gelten, dass Angelegenheiten, Geschäfte und Fragestellungen bei der Basis, also auf den unteren Hierarchiestufen am besten gelöst werden können, und dass die nächsthöheren Stufen in der Hierarchie nur dann regeln sollen und müssen, wenn dieser übergeordnete Regelungsbedarf auch wirklich besteht. Dieses Prinzip wird in der Regel ja auch eingehalten. Ganz deutlich unterstützen wir die Absicht des Bildungsdepartements, den Lehrplan 21 wie vorgesehen einzuführen und entsprechend umzusetzen. Bestimmt braucht es demnächst dazu aber auch einmal eine Kommunikationsstrategie, um der zur Zeit permanent negativen Berichterstattung in den Medien zum Lehrplan 21 endlich einmal kompetent Paroli zu bieten und die infundierte Meinungsmache dieser ganz speziellen gesellschaftlichen Schichten zu entlarven und deren wirklichen Absichten offen zu legen. Erste Schritte dazu sind in der Zeit zwischen der Kommissionssitzung und heute ja auch schon eingeleitet worden. Es kann ja letztlich nicht sein, dass irgendwelche rechtskonservativen Kreise und freikirchliches Gedankengut die jahrelange professionelle Arbeit am neuen Lehrplan laufend aus allzu durchsichtigen ideologischen Gründen torpedieren.

Der Bericht «Perspektiven der Volksschule» ist eine umfassende Bestandesaufnahme der aktuellen Situation und eine klare Situationsanalyse. Allerdings handelt es sich dabei eher um einen Rechenschaftsbericht denn um Perspektiven. Der Überblick über die laufenden Geschäfte und Vorhaben im Bildungsdepartementes ist zwar umfassend, beschäftigt sich aber weitgehend nur mit den zwingenden Folgen für die nahe Zukunft und verdient daher das Attribut «Perspektiven» kaum, dafür fehlen Visionen und strategische Ideen allzu offensichtlich. Der Bericht klammert sich allzu sehr an operative Geschäfte und lässt wenig Raum für Innovation, was man vom Begriff «Perspektiven» doch eigentlich hätte erwarten können. Auch stellen wir fest, dass gewisse «blinde Flecken» schlicht ausgeklammert werden, wie beispielsweise die Schulaufsicht, ein modernes und ausgereiftes Prüfungs- und Übertrittreglement mit moderner Notengebung, die Fremdevaluation, die Ausbildung und die Qualifikation der Lehrpersonen (z.B. in den sogenannten C-Fächern; die Qualität der Lehrpersonen ist letztlich neben allen anderen Bemühungen matchentscheidend), die Stellensituation, die Feminisierung des Lehrberufs usw. Wir werden uns später in der Spezialdiskussion dann jeweils punktuell gezielt zu diesen Themen äussern. Auch mit der vorgesehenen Abschreibung der Motion «Altersdurchmischtes Lernen auf der Oberstufe» können wir uns nicht einverstanden erklären. Genau diese Motion würde die erwähnte fehlende Innovation des Berichts auffrischen. Die Diskussion um die Entwicklung der Oberstufe, die die letzten drei Jahrzehnte des letzten Jahrhunderts keine nennenswerte Entwicklung mehr erfahren hatte, ist in den letzten Jahren endlich angelaufen und muss nun konsequent weitergeführt werden. Die st.gallische Oberstufe hat modernere Organisationsformen nötig und auch verdient.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf den Bericht ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission zum Geschäft 40.14.04 Bericht der Regierung vom 12. August 2014 mit dem Titel «Perspektiven der Volksschule» hat am 23. Oktober dieses Jahres getagt und das Geschäft beraten. Neben der vollzählig anwesenden Kommission haben als Vertreter des Bildungsdepartementes Regierungsrat Stefan Kölliker, der Generalsekretär Jürg Raschle sowie der Leiter des Amtes für Volksschule, Rolf Riemensberger und seine Stellvertreterin, Brigitte Wiederkehr an der Sitzung teilgenommen. Das Protokoll wurde vom wissenschaftlichen Mitarbeiter im Departement, Simon Appenzeller geführt. Der umfangreiche Bericht der Regierung bietet einen Überblick über die aktuellen Themen der Schulentwicklung in fünf Hauptkapiteln. Die Kommission befasste sich im Rahmen des Berichts mit den Ausführungen der Regierung:

  • zur frühkindlichen Bildung und Betreuung;

  • zum Unterricht im Allgemeinen;

  • zu den Schulstrukturen;

  • zur Personalentwicklung

  • sowie zur Schulqualitätsentwicklung und Schulaufsicht.

Der Bericht bietet im Weiteren eine schematische Übersicht über die aktuellen Geschäfte des Bildungsdepartementes sowie deren gegenseitigen Vernetzung und Abhängigkeiten, und er nimmt zum Schluss Bezug auf finanzielle Aspekte der beschriebenen Projekte und Vorhaben. Im Verlauf der Sitzung hat die vorberatende Kommission den Bericht der Regierung ausführlich besprochen, kommentiert und verschiedene Fragen gestellt, die von den Vertretern des Bildungsdepartementes ausführlich beantwortet wurden, wofür ihnen an dieser Stelle gedankt sei. Am ausführlichsten diskutiert wurden der Lehrplan 21 und die Thematik von zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe. Aber auch die aktuellen – und möglichen künftigen – Strukturen der Oberstufe sowie der Übertnitt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II boten Anlass zu vertiefter Erörterung. Einig war sich die Kommission über die Bedeutung der frühen Förderung und die Wichtigkeit des Übergangs vom Kindergarten in die Primarschule. Auf Anträge zur Erteilung von Aufträgen mit Bezug auf die einzelnen Themenbereiche hat die Kommission verzichtet. Es wurden stattdessen aus der Mitte der Kommission verschiedene Anregungen vorgebracht, die von der Vertretung des Departements aufgenommen wurden. In der generellen Würdigung hat die vorberatende Kommission einmütig festgestellt, dass es sich beim Bericht um eine umfassende Darstellung der aktuellen Projekte im Rahmen der Schulentwicklung und der Schulstrukturen handelt und dem Departement wurde Dank für die ausführliche Berichterstattung ausgesprochen. Ohne den Eintretensvoten der Fraktionen vorgreifen zu wollen, kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Diskussion bezüglich der meisten Themenbereiche des Berichts wenig kontrovers verlief. Einig war sich die Kommission in der Auffassung, dass der Bericht der Regierung zwar einen sehr guten Überblick über aktuelle Themen und die bereits aufgegleisten Projekte bietet, aber wirkliche Perspektiven im Sinn einer zukunftsgerichteten Vision vermissen lässt. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat einstimmig, auf den Bericht einzutreten und davon Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf den Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ziff. 4.3.4 (Volksschulabschluss). Wir freuen uns schon seit 20 Jahren auf den Volksschulabschluss. Ich habe in der Kommission auch schon gefragt, wie der konkret aussehen wird, der ist ja bereits auf Ende dieses Schuljahren vorgesehen, dass man diesen vergibt. Regierungsrat Kölliker, könnten Sie dazu kurz ausführen, wie der dann wirklich aussehen wird. In den Schulen ist diese Information bis jetzt noch nicht angekommen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

Regierungsrat: Generell zum Lehrplan 21: Mir ist es wichtig ein grosses Bedürfnis, dass ich hier die Möglichkeit habe, ganz kurz ein Votum zu halten zu diesem Lehrplan 21. Das meiste, was Sie bis jetzt gehört haben über dieses Initiativkomitee aus dem Raum See, das entspricht ganz einfach nicht der Wahrheit. Der Lehrplan 21 ist ein zeitgemässes, ausgezeichnetes Produkt. Ich möchte Sie beruhigen, wenn Sie hier alle möglichen Einzelheiten hören, dann ist das falsch. Es wurde erarbeitet von Lehrpersonen und von Fachpersonen, die stark miteinbezogen waren, unter anderem auch aus dem Kanton St.Gallen. Ich hatte laufend Rückmeldungen und Austausch mit diesen Fachpersonen, von denen mir immer wieder berichtet wurde, was die aktuellen Erkenntnisse aus diesen Arbeiten sind. Dass man das so hochsterilisiert und sagt, dass sind irgendwelche Wissenschaftler, die das im stillen Kämmerlein erarbeiten, das ist nicht korrekt. Der Lehrplan 21 ist im Umfang genau entsprechend dem Lehrplan 97 des Kantons St.Gallen. Genau der selbe Umfang. Wenn Sie hier von «Monstrum» usw. sprechen, dann habe ich mir die Mühe gemacht und den Lehrplan 21 mitgenommen, Sie können Ihn ansehen – das ist der Lehrplan 21. Das sind elf Schuljahre, alles im Lehrplan 21 eingeschlossen. Ich kann Ihnen den Lehrplan von St.Gallen zeigen, ich gehe davon aus, den kennen Sie, es ist genau der selbe Umfang. Ich weiss nicht, wie man auf diese Aussagen kommt, er sei derart monströs und umfangreich. Absolut ein vernünftiger Umfang, der auch für die Lehrpersonen, die den gebrauchen werden, absolut in einem sehr hantlichen Format ist und sehr gut lesbar. Es wurde vieles über den Lehrplan gesagt, das meiste stimmt nicht. Ein ausgezeichnetes Produkt, das zeitgemäss ist und notabene von allen unterstützt wird, wie: Schulträgerverband, der neue Präsident ist mittlerweilen im Kantonsrat angekommen, Rüegg-Rapperswil-Jona, Schulträgerverband, kantonaler Lehrerverband, Schulpsychologischer Dienst, Schulleiterverband und der kantonale Gewerbeverband. Wir haben ganz breite Unterstützung für dieses Produkt, das, wie gesagt, sehr gut ist für den Kanton St.Gallen, denn unser Lehrplan stammt aus dem Jahr 1997, der ist bald 20-jährig, wir müssen den sowieso überarbeiten. Das schöne an dieser Geschichte ist, dass wir zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Mio. Franken gespart haben mit dem Lehrplan 21. Denn wenn wir selber einen Lehrplan erarbeiten, dann kostet er zwischen 2 und 3 Mio. Franken, das sind Erfahrungszahlen aus der Vergangenheit. Jetzt hat sich der Kanton St.Gallen bisher mit 500'000 Franken beteiligt an diesem interkantonalen Produkt. Wir haben jetzt schon einmal 2 Mio. Franken gespart. Das ist eine sehr schöne Nebenerscheinung, die sicher die Finanzpolitiker unter Ihnen sehr gerne zur Kenntnis nimmt.

Ich bin sehr gerne bereit, wenn wir morgen noch auf diese Motion zu sprechen kommen, die die Kompetenz auf den Kantonsrat übertragen will, nochmals detailliert darauf einzugehen.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014
24.11.2014Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion hat den von der Regierung vorgelegten Bericht mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen und diesen auch eingehend diskutiert. Wir danken dem Departement und der Regierung für die geleistete Arbeit mit der daraus resultierenden Übersicht über aktuelle Themen und die aufgegleisten Stossrichtungen im Bildungsbereich. Auf die gutgeheissenen Vorstösse, welche mittels diesem Bericht nun beantwortet werden, wird zumindest in den meisten Fällen in einer übersichtlichen und auch ausführlichen Form eingegangen. Nach tiefgründigem Studium des vorliegenden Berichts eröffnen sich uns allerdings gewisse Fragen und teilweise auch ganz grosse Fragezeichen. Diese und auch spezifische kritische Punkte und Haltungen haben wir im Rahmen der Spezialdiskussion der vorberatenden Kommission bereits eingebracht.

Nun möchte ich die Gelegenheit nutzen und den Bericht «Perspektiven der Volksschule» aus Sicht unserer Fraktion in den Grundzügen kritisch zu würdigen. Die SVP-Fraktion steht ganz klar hinter der Absicht, dass die hohe Qualität des Bildungsangebots im Kanton St.Gallen aufrechterhalten und wo möglich und angebracht, optimiert werden soll. Dies kann und muss aufgrund der finanziellen Situation unseres Kantonshaushaltes unter dem Grundsatz der Kostenneutralität erfolgen. Die im Bericht beschriebenen Projekte und Vorhaben dürfen weder beim Kanton, noch bei den Gemeinden zu einem finanziellen Mehraufwand führen. Ob dies tatsächlich bei allen angestrebten Projekten von grosser Erfolgsaussicht geprägt sein wird, wagen wir stark zu bezweifeln und werden wir auch laufend, nämlich bei zunehmender Konkretisierung der einzelnen Projekte, mit kritischem Auge begutachten.

Entscheidend und Garant für eine hohe Bildungsqualität sind in erster Linie die Lehrpersonen in ihrem täglichen Wirken mit den Kindern und Jugendlichen und weniger das System oder die Umgebung als solches. Wichtig sind vor allem die Fachkompetenz, die Motivation, das Engagement und damit verbunden auch die pädagogische Freiheit der einzelnen Lehrpersonen. Verschiedene aktuelle Studien verdeutlichen dies in absoluter Deutlichkeit. Die Würdigung und das Gewicht der Lehrpersonen kommen in diesem Bericht allerdings etwas zu kurz.

Der Unterricht darf nicht bis ins letzte Detail von oben herab gesteuert, normiert und vereinheitlicht werden. Der Lehrerberuf muss wieder an Attraktivität zulegen. Viele der im Bericht beschriebenen Projekte und Reformen laufen aber Gefahr, genau dies zu tun. Die Lehrpersonen werden durch den erheblichen bürokratischen Zusatzaufwand viele der vorgesehenen Reformprojekte noch weiter von ihrer eigentlichen Kernaufgabe, nämlich dem Unterrichten, weggedrängt oder dabei zumindest nicht unerheblich eingeschränkt. Als Beispiel kann ich Ihnen hier nur den Lehrplan 21 nennen.

Auch wir teilen die Auffassung der Regierung, dass eine frühzeitige Förderung der Kinder nachhaltig betrachtet grosse Vorteile mit sich bringen kann. Entwicklungen und Anstrengungen der Gemeinden in diesem Bereich gilt es aus unserer Sicht zu fördern. Dabei darf allerdings auch immer eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse nicht ganz auf der Strecke bleiben. Hierauf werden wir von unserer Seite natürlich ein besonderes Augenmerk verwenden.

Integration wo möglich und sinnvoll, Separation wo nötig und angebracht. Dies soll auch in Zukunft richtungsweisend sein. Eine überstrapazierte Integration führt nach unserer Ansicht mittel- und langfristig zu bedeutenden Mehrkosten und unweigerlich zu einem Qualitätsabbau. Integrative Massnahmen dürfen nicht zu einer Blockade des Systems führen und eine Mehrheit der betroffenen Kinder darunter leiden lassen, inklusive der Integrierten selbst. Auch hier gilt es, den konkreten erwünschten Nutzen einer Massnahme sorgfältig auf seine Wirksamkeit zu überprüfen, allfällige negative Konsequenzen möglichst bewusst zu machen und auch einzudämmen.

Die SVP-Fraktion betrachtet den einzuführenden Lehrplan 21 bekanntlich äusserst kritisch und fordert mit der in dieser Session zu behandelnden Motion einen stärkeren Einbezug des Parlaments in die Genehmigungsphase. Somit also eine stärkere demokratische Legitimation dieses durchaus sehr monströsen Projektes. Eine äusserst fragwürdige Kompetenzorientierung mittels leerer Worthülsen, statt Lernziel und Leistungsorientierung kann nicht zielführend und auch nicht im Sinn einer erhöhten Schulqualität sein. Aus Sicht der SVP-Fraktion zeigen sich nun auch die ersten grossen Nachteile des Beitritts zum HarmoS-Konkordat. Die Handlungsfreiheit unseres Kantons wird dadurch massiv beschnitten. Zwei Fremdsprachen auf der Primarstufe sind zu viel, stellt dies für viele Schüler doch eine Überforderung dar und beeinträchtigt dies auch bei leistungsstärkeren Schülern die Kompetenzen oder nützt schlicht und einfach nicht das, was man sich erwünscht oder eigentlich erhofft.

Mit der in diesem Bericht dargelegten Antwort auf das Postulat «Fremdsprachenkonzept auf der Primarstufe – Überforderung für die Schülerinnen und Schüler» können wir uns nicht zufrieden geben. Wurden bei diesem Geschäft vom Parlament doch der Orginaltext der Postulanten überwiesen und nicht die abgeänderte verkürzte Variante der Regierung. Entsprechend erwarten wir hierzu noch eine ausführlichere Berichterstattung im Rahmen der Beantwortung des Postulates. Ganz unabhängig davon muss die zweite Fremdsprache in die Oberstufe verlegt und dort entsprechend intensiviert werden. Entscheidend, auch in Bezug auf den nationalen Zusammenhalt, muss doch das entsprechende Sprachniveau der Volksschulabsolventen sein, und nicht ein provisorisches Zwischenniveau beim Übertritt von der Primar- in die Oberstufe. Um dies zu ermöglichen, müssen wir uns mittels Austritt aus dem HarmoS-Konkordat aber erstmals wieder die entsprechende Handlungsfreiheit verschaffen. Aus diesem Grund werden wir heute auch hier aktiv. Die entsprechende Motion liegt verhandlungsbereit auf dem Tisch.

Von SVP-Fraktionsseite werden keine Anträge gestellt, da es sich beim vorliegenden Geschäft um einen Bericht handelt, macht eine Rückweisung trotz einiger nicht unwesentlicher Kritikpunkte keinen Sinn und würde nur bürokratischen Mehraufwand verursachen. Die Weiterentwicklung der einzelnen bildungspolitischen Projekte werden wir auf alle Fälle mit Argusaugen beobachten und bei gegebener Notwendigkeit selbstverständlich auch intervenieren.

Session des Kantonsrates vom 24. bis 26. November 2014