Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung des Energieförderungsprogramms 2013 bis 2017

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.12.05
TitelKantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Finanzierung des Energieförderungsprogramms 2013 bis 2017
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung12.10.2011
Abschluss7.8.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 14. August 2012
AntragAntrag SP-Fraktion zu Ziff. 1 und 2 vom 23. April 2012
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Ziff. 1 und 2 vom 24. April 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 5. März 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 10. Januar 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2012
AntragKommissionsbestellung vom 20. Februar 2012
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2012Ziff. 1 und 283Antrag der vorberatenden Kommission bzw. Entwurf der Regierung25Antrag der GRÜ-Fraktion12
24.4.2012Ziff. 1 und 261Antrag der GRÜ-Fraktion32Antrag der SP-Fraktion27
5.6.2012Schlussabstimmung106Zustimmung4Ablehnung10
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
4.6.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012
24.4.2012Wortmeldung

Die Anträge von SP- und GRÜ-Fraktion sind abzulehnen.

Das Interessante an den beiden Anträgen ist, dass diese die Laufzeit kürzen wollen. Ich habe mir dazu Folgendes überlegt: Ist man interessiert, dass diese Energieförderungsprogramme nicht fünf Jahre Gültigkeit haben, weil sie auch eine gewisse Nachhaltigkeit haben? Oder ist man daran interessiert, eine finanzielle Grenze zu unterschreiten, die zumindest hier im Saal bekannt sein dürfte, nämlich diejenige von 15 Mio. Franken? Denn mit dem geplanten Vorgehen könnte das obligatorische Finanzreferendum umgangen werden. Ist das der Grund, weshalb die Laufzeiten gekürzt werden sollen? Zu Wick-Wil: Es ist nicht so, dass diese 9 Franken entscheidend sind, sondern entscheidend ist, dass es keine Volksabstimmung über die Energieförderungsprogramme gibt. Ich muss schon sagen, dass es für mich ehrlicher wäre, wenn der Antrag der SP-Fraktion «Förderprogramm 2013-2017 von 24 Mio. Franken» und derjenige der GRÜ-Fraktion «Förderprogramm 2013-2017 von 35 Mio. Franken» lauten würde. Dann wäre klar, dass es eine Volksabstimmung braucht, die einen Entscheid herbeiführt. Aber anscheinend fehlt der Mut, solch konkrete Anträge zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das laufende Förderprogramm 2008 bis 2012 von 10 Mio. Franken soll nahtlos durch das Energieförderungsprogramm 2013 bis 2017 abgelöst werden. Der Zwischenbericht zu Umsetzung und Wirkungen zeigt eindrücklich auf, dass im Kanton St.Gallen bereits mit dem bisherigen Förderprogramm der jährliche Verbrauch an fossilen Brennstoffen um schätzungsweise 6,3 Mio. Liter Heizöläquivalente abgenommen hat. Ausserdem löste der Kanton durch Zusicherungen von Investitionsbeiträgen von 8,7 Mio. Franken für Wärmenetze und Solarkollektoren Mehrinvestionen von rund 70 Mio. Franken aus, die der Wirtschaft zugeflossen sind. Hier darf durchaus erwähnt werden, dass der Kanton St.Gallen ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis jedes eingesetzten Frankens hat und schweizweit an dritter Stelle steht. Die FDP-Fraktion ist wie die Regierung der Meinung, dass auch das neue Programm eine vorhersehbare und zuverlässige Energieförderung beinhalten soll. Wichtig ist, dass dabei auf eine hohe energetische Wirkung, ein grosses Marktpotenzial und einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen der Massnahmen geachtet wird. Die FDP-Fraktion unterstützt trotz der angespannten finanziellen Lage des Kantons die Erhöhung des bisherigen Kredites um 20 Prozent auf 12 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Für die Deckung der Kosten aus der Umsetzung des Energieförderungsprogramms 2013 bis 2014 wird ein Sonderkredit von Fr. 14'000'000.– gewährt. Der Sonderkredit wird der laufenden Rechnung belastet.» und Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 angewendet.»

Die GRÜ-Fraktion möchte bewirken, dass eine Summe festgelegt wird. Sie würde 7 Mio. Franken je Jahr betragen, so dass der Kanton St.Gallen ab Beginn des Energieförderungsprogramms auf einen Durchschnitt von 19 Franken Fördergelder je Einwohner kommen würde. Die 14 Mio. Franken sind nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt, sondern ergeben sich aus den durchschnittlichen Zahlen in der Schweiz.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Anträge von SP- und GRÜ-Fraktion sind abzulehnen.

Die Vorschläge von SP- und GRÜ-Fraktion beinhalten neue Kredithöhen bzw. geänderte Laufzeiten. So sollen gemäss Antrag der SP-Fraktion die Kredite verdoppelt bzw. gemäss Antrag der GRÜ-Fraktion sogar verdreifacht werden. Die CVP-Fraktion hat sehr viel Sympathie für höhere Förderbeiträge. Ein entsprechender Vorschlag wurde auch schon in der vorberatenden Kommission diskutiert. Der Vorschlag, die Beiträge zu erhöhen und gleichzeitig an einem anderen Ort zu kompensieren, stiess in der vorberatenden Kommission jedoch nicht auf Wohlwollen. Die momentane Finanzlage des Kantons lässt eine Erhöhung des Sonderkredits ohne Kompensation in einem anderen Bereich nicht zu. Gegenüber dem Volk wäre eine Erhöhung der Förderbeiträge gerade im Vorfeld der Spardebatte unglaubwürdig.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Die SP-Fraktion ist absolut ehrlich. Die beantragten 14,4 Mio. Franken liegen unter 15 Mio. Franken, weshalb der Erlass nicht dem obligatorischen Finanzreferendum untersteht. Folglich kann es vorwärtsgehen, und wir ersparen uns somit nicht nur eine Volksabstimmung, sondern auch Kosten. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass die SP des Kantons St.Gallen am Unterschriftensammeln ist für ihre Initiative «Energiewende – St.Gallen kann es». Diese verlangt, dass ganz andere Beiträge in die Energieförderung investiert werden, nämlich 1 Prozent des Staatshaushaltes, d.h. zwischen 40 und 50 Mio. Franken je Jahr. Das ist eine völlig andere Dimension, aber das ist, was es braucht, um das Problem wirklich zu lösen. Der Kanton Thurgau investiert bereits – bei halber Grösse und halber Einwohnerzahl – 20 bis 25 Mio. Franken je Jahr. Das ist die richtige Dimension, um die Energieförderung anzugehen. Die SP-Fraktion hofft nun sehr auf die Unterstützung durch das Stimmvolk. Im Moment aber geht es darum, nicht nur ein ganz kleines bisschen zu tun, sondern ein bisschen mehr. Es sollen wenigstens die 4,75 Mio. Franken je Jahr zur Verfügung gestellt werden, die es mindestens braucht, um ein bisschen etwas Vernünftiges bezüglich Energieförderung tun zu können. Der Vorsteher des Baudepartementes hat zu Recht gesagt, dass das ewige Hin und Her unangenehm sei. Wenn wir also auf die von der SP-Fraktion vorgeschlagenen 4,8 Mio. Franken je Jahr – beschränkt auf vorerst drei Jahre – einschwenken, dann wäre das schon ein bisschen mehr. Wie es anschliessend weitergeht, bleibt im Moment offen. Die SP-Fraktion hofft aber, dass bis dann das Volk über die Initiative «Energiewende – St.Gallen kann es» abgestimmt haben wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf unbeschränkte Redezeit.

Ich bin nicht einverstanden mit diesem Antrag oder dieser Vorschrift des Präsidiums. Ich möchte das hier zur Diskussion stellen. Das ist ein wichtiges Geschäft, wir wollen hier länger sprechen können als diese beantragten drei Minuten. Es geht um die Energie, das ist ein wichtiges Geschäft der Zukunft.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Die Energieförderung im Kanton St.Gallen ist eine unrühmliche Geschichte. Von sehr bescheidenen und unregelmässigen Förderbeiträgen bis zur gänzlichen Streichung derselben haben wir schon alles erlebt. Im schweizerischen Durchschnitt bewegt sich St.Gallen auf den hintersten Positionen. Die aktivsten Kantone zahlen ihren innovativen Bürgerinnen und Bürgern bis 10mal mehr für Effizienzmassnahmen. Die GRÜ-Fraktion weist darauf hin, dass alles, was heute in Energieförderung gesteckt wird, eine Vorinvestition ist, die einmal bares Geld zurückbringt. Es ist durchaus vorstellbar, dass wir heute einige Millionen investieren und später einen Teil oder gar die ganze Summe zurückholen. Mit einem jährlichen kantonalen Förderbeitrag von 7 Mio. Franken könnten zusammen mit dem Bundesbeitrag im Kanton St.Gallen rund 19 Franken je Person an Energiefördergeldern ausbezahlt werden. Dieser Wert war 2010 schweizerischer Durchschnitt. Die GRÜ-Fraktion ist sich im Klaren, dass sich der Kanton St.Gallen mit der beantragten jährlichen Summe von 7 Mio. Franken nur im Mittelfeld der Kantone bewegen würde. Aber ein Teil des dringenden Nachholbedarfs könnte damit doch wettgemacht werden. Heute Morgen haben uns die scheidenden Regierungsrätinnen verschiedene Ratschläge mitgegeben. Einer davon war besonders zutreffend und lautet sinngemäss: Investieren Sie in die Zukunft, säen Sie heute und ernten Sie morgen. Gezielte Energiefördermassnahmen helfen:

  • den Energieverbrauch zu reduzieren;

  • die Kosten für den wiederkehrenden Energieeinkauf zu senken;

  • die Umweltbelastung zu mindern;

  • Iangfristig unabhängiger von ausländischen Energielieferungen zu werden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach vielen Jahren unerfreulicher und unsinniger Wirren ein Energiegesetz und die Förderung erneuerbarer Energien betreffend gibt es seit wenigen Jahren endlich auch ein zeitgemässes Energiegesetz im Kanton St.Gallen. Nun gilt es, den Geist dieses Energiegesetzes im Rahmen des Energieförderprogrammes wirkungsvoll und rasch umzusetzen. Im Jahr 2008 haben wir zaghaft damit begonnen. Im Jahre 2010 waren es 8 Franken je Einwohner. Der schweizerische Durchschnitt lag jedoch beim Zweieinhalbfachen, nämlich bei 19 Franken je Einwohner, und der Kanton Thurgau investierte gar siebenmal mehr als der Kanton St.Gallen, nämlich 57 Franken je Einwohner. Das alles war vor der Katastrophe von Fukushima. Jetzt, nach der Katastrophe von Fukushima, soll die Schweiz aus der Atomenergie aussteigen, und der Kanton St.Gallen soll seinen Beitrag dazu leisten. Zu erwarten wäre deshalb, dass auch der Kanton St.Gallen sein Energieförderungsprogramm massiv verbessert. Der Vorsteher des Baudepartementes hat an der Sitzung der vorberatenden Kommission gesagt, dass es in Zukunft gewaltige Anstrengungen für die Energiewende brauchte, um das Energiesparen, die -effizienz und die Produktion aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Es bestehe ein grosser Handlungsbedarf bei der öffentlichen Hand, bei der Wirtschaft und bei den Privathaushalten, und die Sache müsse gemeinsam und energisch angegangen werden. Klima, Umwelt und Energiepolitik seien nicht voneinander zu trennen. Die Regierung ist sich also im Klaren, was aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht nötig ist und was zu tun ist. Schade ist nur, dass sie ihre Erkenntnisse nicht oder nur zum Teil in Taten umsetzen will. Ins Energieförderungsprogramm 2013 bis 2017 sollen nämlich nur klägliche 12 Mio. Franken investiert werden, also etwa gleich viel wie im Programm vor der Katastrophe von Fukushima. Ihren schönen Worten will die Regierung nur halbherzige Taten folgen lassen, denn in ihrer Botschaft hält sie nämlich fest, dass für ein bescheidenes Energieförderungsprogramm 4,75 Mio. Franken je Jahr erforderlich wären. Mit der vorliegenden Botschaft und dem zu investierenden Betrag gibt die Regierung nun jenen Stimmen nach, die sparen und Steuern senken wollen. Sie beantragt nicht die jährlichen 4,75 Mio. Franken, sondern nur die Hälfte, d.h. 2,4 Mio. Franken. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass 4,8 Mio. Franken je Jahr nötig wären. Das sind 0,2 Steuerprozente, die für die Energieförderung eingesetzt werden sollen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage ermöglicht eine nahtlose Weiterführung des Programms 2008 bis 2012. Dieses zeigt einen hohen Wirkungsfaktor, der im neuen Programm fortgeführt werden soll. Der derzeit angespannten Finanzlage des Kantons St.Gallen wurde Rechnung getragen. Die Mehrheit der SVP-Fraktion befürwortet den Sonderkredit von 12 Mio. Franken für 2013 bis 2017 und wird die Anträge der SP- und GRÜ-Fraktion auf Erhöhung der Beiträge bzw. Laufzeitverkürzung ablehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Wir behandeln das Geschäft mit einer beschränkten Redezeit von drei Minuten je Fraktion. Das Präsidium hat nach einer Diskussion diesem Vorgehen nach Art. 87 Abs. 3 GeschKR zugestimmt, nicht einstimmig, aber mit klarer Mehrheit. Ich bin mir bewusst, dass es einen gewissen Druck gibt, aber ich beuge mich dem, weil ich die Vor- und Nachteile beider Varianten sehe. Ich bitte die Fraktionssprecher, ihr Votum so zu kürzen, dass ich nach drei Minuten den ersten Hinweis gebe und sie dann innerhalb von einer halben Minute zum Schluss kommen. Ich werde später entscheiden, ob wir allenfalls die Mittagspause noch 15 Minuten kürzen können, je nachdem, wie lange die Verabschiedung der Regierungsmitglieder, die ich jetzt eröffnen werde, dauert.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion begrüsst den Sonderkredit zur Finanzierung des Energieförderprogramms 2013 bis 2017. Damit können der bisherige Sonderkredit und das Förderprogramm nahtlos weitergeführt werden. Die Herausforderungen in der Energiepolitik sind gross, und der Nutzen solcher Förderprogramme muss immer wieder einmal kritisch hinterfragt werden. Die Erfahrungen zeigen aber, dass Förderbeiträge mit einem direkten oder auch indirekten Anreiz sehr wirkungsvoll sein können. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beiträge zielgerichtet eingesetzt werden und der Nutzen systematisch kontrolliert wird. Die Regierung listet mögliche Fördertatbestände in der Botschaft auf, definiert aber leider die entsprechenden Massnahmen noch nicht klar. Sie will zuerst die Energiestrategie des Bundes abwarten. Aufgrund der sehr bescheidenen finanziellen Mittel muss nach Meinung der CVP-Fraktion die Förderung der Energieeffizienz im Mittelpunkt stehen. Energieeffizienz heisst vor allem Energieeinsparungen. Diese sind der wirkungsvollste Beitrag für eine sichere Energiezukunft.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: Nicht ganz ehrlich zu sein impliziert aber zumindest, ein bisschen ehrlich zu sein. Die GRÜ-Fraktion hat keine Angst vor dem Volk. Ursprünglich war nämlich ihre Absicht, 7 Mio. Franken je Jahr im Förderprogramm festzulegen mit der Konsequenz, dass wir dann über dem fakultativen Finanzreferendum liegen würden. Das habe ich gestern mit dem Vorsteher des Baudepartementes besprochen. Er hat mit Vehemenz darauf hingewiesen, dass wenn wir das täten, er die ganze Übung stoppen und die Abstimmung abwarten würde. Somit hätte es für das Jahr 2013 keinen einzigen Franken gegeben. Das wäre dann alles andere als nachhaltig.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Für die Deckung der Kosten aus der Umsetzung des Energieförderungsprogramms 2013 bis 2015 wird ein Sonderkredit von Fr. 14'400'000.– gewährt. Der Sonderkredit wird der laufenden Rechnung belastet.» und Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015 angewendet.»

Der Kanton St.Gallen hat ein zeitgemässes Energiegesetz. Er hat auch ein durch diesen Rat abgesegnetes Energiekonzept, das durchaus gute Ansätze beinhaltet. Es fehlen aber genügend finanzielle Mittel, um die formulierten Ziele erreichen zu können. Der Antrag der SP-Fraktion verdoppelt den jährlichen Betrag, der aber im interkantonalen Vergleich immer noch sehr bescheiden ist. Die Verkürzung der Zeitdauer auf drei Jahre macht deshalb Sinn, weil bis 2015 die Bundesenergiepolitik klarere Konturen haben wird und voraussichtlich auch das Volk zur Initiative «Energiewende – St.Gallen kann es» Stellung bezogen haben wird. Die billigste Energie ist die gesparte Energie. Energie kann überall gespart werden, ohne dass die Lichter ausgehen; in Gebäuden, bei Geräten, im Verkehr. Dafür braucht es aber Einsicht, Beratung und Investitionen sowie eine Vorbildfunktion. Der Kanton kann entscheidende Impulse und Anreize geben. Das Potenzial bei erneuerbaren Energien ist riesig, speziell bei der Sonnen- und Windenergie sowie bei der Biomasse. Diese Technologien sind erforscht, wir brauchen sie nur grossräumig umzusetzen. Ein grosses Potenzial hat auch die Geothermie. Mit Hilfe von Forschung und Pilotprojekten kann sie sich zu einem wichtigen Energiepfeiler der Zukunft entwickeln. Doch für diese erneuerbaren Energien braucht es – wie das im Energieförderartikel vorgesehen ist – finanzielle Starthilfen. Eine konsequente Energiepolitik, die auch nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Umwelt erhält, muss sofort umgesetzt werden. Den Durchbruch schaffen wir aber nur mit staatlicher Unterstützung schnell genug. Als Antwort auf parlamentarische Vorstösse zur Katastrophe von Fukushima hat die Regierung Lösungsansätze versprochen. Der Antrag der SP-Fraktion berücksichtigt diese Aussagen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Regierungsrat: In den letzten Jahren hat sich die ganze Energieförderung und Energiepolitik stark verändert. Ich stelle fest, dass Rat und Regierung sich zumindest darin einig sind, die Energieversorgung für die Wirtschaft und die Bevölkerung auch in Zukunft zu gewährleisten. Es gilt, irgendwann die Energiewende zu schaffen. Wir wissen heute schon, was es heisst, Energie zu sparen, deren Effizienz zu steigern und erneuerbare Energien zu nutzen. Das Problem heute ist aber, dass wir noch nicht ganz genau wissen, was es braucht, um diese Wende auch wirklich zu schaffen. Braucht es konkrete Programme, braucht es Personal und Geld oder genügt es, wenn der Vorsteher des Baudepartementes ermunternde Worte ausspricht? Für mich ist es momentan sehr schwierig, die Stimmung des Rates aufzunehmen. Lasse ich die letzten Jahre an mir vorbeiziehen, dann spüre ich eine Hü-und-hott-Stimmung; einmal tritt der Kantonsrat auf die Bremse, um dann gleich mit Vorstössen wieder Dampf zu machen. Ich kann keine klare Linie ausmachen. Das macht die Erarbeitung eines Energieförderungsprogramms ziemlich schwierig. Auch frage ich mich, bei welchen Vorlagen denn ein Vergleich mit den Nachbarskantonen zulässig oder wünschenswert ist. Ist er es beim Energieförderungsprogramm oder nur bei anderen Themen, z.B. den schwarzen Listen? Ich möchte aber doch sagen, dass sich auch die Regierung etwas überlegt und ihre Überlegungen auf deren Finanztauglichkeit überprüft hat. Primäres Ziel war die Finanztauglichkeit. Für die Regierung ist es ganz entscheidend, dass ihre Massnahmen für die Bevölkerung verlässlich und berechenbar sind und dass sie das Energieprogramm weiter- bzw. auch das Energieförderungsprogramm 2013 bis 2017 durchführen kann.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am Montag, 5. März 2012, in St.Gallen getagt. Die in der Februarsession bestellte Kommission hatte eine personelle Änderung zu verzeichnen: Dietsche-Oberriet wurde durch Hartmann-Walenstadt ersetzt. Die restlichen Mitglieder waren wie gewählt anwesend. Seitens der Regierung und der Staatsverwaltung sowie als Sachverständige waren folgende Personen anwesend: der Vorsteher des Baudepartementes; Rainer Benz, Leiter Amt für Umwelt und Energie; Marcel Sturzenegger, Sektionsleiter Energie, Amt für Umwelt und Energie, sowie Sonja Lüthi, Projektleiterin Konzepte und Planung, Amt für Umwelt und Energie. Letztere hat auch das Protokoll verfasst. Botschaft und Entwurf der Regierung diente als Grundlage für die Beratung.

Der Vorsteher des Baudepartementes begründete die Notwendigkeit des Sonderkredites für das Energieförderprogramm. Ich nehme im Folgenden Bezug auf die wichtigsten Erklärungen. Tatsache ist, dass der Stromverbrauch in der Schweiz weiter wächst. Damit steigen auch die Kosten für Wirtschaft sowie private und öffentliche Hand weiter an. Die Gründe für den steigenden Stromverbrauch sind nachvollziehbar. Die Bevölkerung wächst weiter, und es werden immer mehr elektrische Geräte benutzt. Auch der Bedarf an Wohnfläche nimmt immer noch zu. Ebenso wächst die Wirtschaft weiter, und gewisse Massnahmen zur CO2-Reduktion erhöhen den Einsatz von Strom. Stromsparmassnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und bedeuten weniger Kosten. Bei konsequenter Umsetzung von Effizienzmassnahmen kann der Stromverbrauch um bis zu 40 Prozent gesenkt werden.

Der Bundesrat hat grundsätzlich den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie schon sehr früh beschlossen. Die St.Galler Regierung unterstützt diesen Entscheid, da sie ihn als den richtigen Weg erachtet. Deshalb muss nun der Kanton St.Gallen auf die Herausforderungen von Energieeffizienz und Nutzung von erneuerbaren Energien reagieren und hat aus diesem Grund im Jahr 2008 das Energiekonzept entwickelt. Mit diesem Energiekonzept orientiert sich der Kanton St.Gallen an der Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft bis ins Jahr 2100. Die 2000-Watt-Gesellschaft steht für einen entschieden tieferen Energieverbrauch bei gleichbleibender Lebensqualität und wachsender Wirtschaft. Weil bei diesem Zeithorizont die langfristigen Ziele schnell aus den Augen verlorengehen, ist eine schrittweise Annäherung mit konkreten Etappenzielen viel ergiebiger. In einer ersten Phase soll im Kanton St.Gallen bis im Jahr 2020 der Verbrauch von fossilen Brennstoffen gegenüber 2005 um 15 Prozent gesenkt werden. Im gleichen Zeitraum soll der Stromverbrauch um höchstens 5 Prozent steigen. Es ist sehr sportlich, diese Ziele bis 2020 zu erreichen, aber es sollte möglich sein. Förderungsprogramme auf Bundesebene sind die kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Strom sowie das nationale Gebäudeprogramm für energetische Gebäudemodernisierungen. Das kantonale Förderungsprogramm unterstützt Massnahmen im Bereich erneuerbare Wärme und im Jahr 2012 auch im Bereich Stromeffizienz. Des Weiteren gibt es Gemeinden mit eigenen Förderungsprogrammen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel konzentriert sich der Kanton St.Gallen auf fünf Massnahmen. Dank der aussergewöhnlichen Aufstockung hat das Förderungsprogramm im Jahr 2012 um drei Massnahmen – die automatische Holzfeuerung, der Ersatz von Elektroboilern und der Ersatz von Beleuchtungsanlagen – ausgebaut werden können. Der vorgeschlagene Mehrjahreskredit schafft Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Gemeinden, Investoren in Energieanlagen und Anbieter. Es braucht eine nahtlose Ablösung des aktuellen Förderungsprogramms 2008 bis 2012.

Das Eintreten auf die Vorlage war in der vorberatenden Kommission unbestritten, und sie trat einstimmig darauf ein. In der Gesamtabstimmung beschloss sie mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Kantonsrat Eintreten zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Kommissionspräsident: Diese Zahlen und -spielereien wurden auch in der vorberatenden Kommission vorgebracht, teilweise auch Laufzeitverkürzungen und -verlängerungen. Ein ziemlich identischer Antrag, wie ihn nun die SP-Fraktion vorlegt, wurde mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
24.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012