Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2012

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.11.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2012
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung11.10.2011
Abschluss26.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der Finanzkommission vom 23./25.01.2012
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 26. Juni 2012
AntragKommissionsbestellung vom 28. November 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 25. Oktober 2011
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 24. April 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2012Schlussabstimmung104Zustimmung2Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission beriet den Kantonsratsbeschluss am 23. und 25. Januar 2012. Dabei wurde die Finanzkommission vom Volkswirtschaftsdepartement eingehend über die mittelfristige Investitionsplanung der Privatbahnen sowie die Leistungsvereinbarung 2012-2016 des Bundes informiert. Als Investitionsschwerpunkte wurden Substanzerhalt, Erneuerung und Sicherheit definiert. Bei den Appenzeller Bahnen werden es Erneuerungen der Gleisanlagen, Sanierungen von Bahnübergängen sowie die Durchmesserlinie Appenzell-St.Gallen-Trogen sein. Auch die Frauenfeld-WiI-Bahn wird Gleisanlagen erneuern und Bahnübergänge sanieren. Das Gleiche gilt bei der Thurbo, wobei hier noch Stationen erneuert werden und die Zugssicherheit umgerüstet wird. Bei der Südostbahn (abgekürzt SOB), der grössten Privatbahn des Kantons St.Gallen, werden ebenfalls Gleisanlagen erneuert sowie Bahnhöfe, Tunnels und Brücken saniert. Für den Kanton St.Gallen bedeutet das, dass gemäss Art. 56 des Eidgenössischen Eisenbahngesetzes für die Jahre 2013-2016 mit Darlehen von total 41,21 Mio. Franken zu rechnen ist. Über Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (abgekürzt FABI) wird das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich im Jahr 2014 abstimmen können. Silvan Egli, stellvertretender Leiter des Amtes für öffentlichen Verkehr, stand bei der Beratung als Auskunftsperson zur Verfügung.

Wie in früheren Jahren hat die SOB auch für das Jahr 2012 bei Bund und Kantonen Investitionsbedarf angemeldet. Für das südliche und östliche Bahnnetz weist sie einen Investitionsbedarf von Fr. 45'193'000.- aus. Nach Abzug der eigenen Mittel sowie der Beiträge von anderen Kantonen beantragt die SOB beim Kanton St.Gallen ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen in der Höhe von Fr. 8'713'074.-. Auf S. 7 und 8 der Botschaft ist ersichtlich, wofür die Mittel im Jahr 2012 verwendet werden sollen. Eine Rückzahlung solcher zinslos gewährter Darlehen ist wenig wahrscheinlich und wurde verneint. Solange die Unternehmen nicht kostendeckend sind, ist nicht mit Rückzahlungen zu rechnen und können auch aufgrund der umgesetzten Bahnreform 2 nicht erwartet werden. Dem Aufgaben- und Finanzplan 2013-2015 (abgekürzt AFP) kann auf S. 66 entnommen werden, dass mit Abschreibungsbeginn im Jahr 2013 weitere 6,6 Mio. Fanken, im Jahr 2014 5,2 Mio. Franken und im Jahr 2015 8,1 Mio. Franken an Investitionsbeiträgen an die SOB eingeplant sind. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem vorliegenden Kantonsratsbeschluss mit 13:0 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
20.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
23.4.2012Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012
23.4.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012