Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2011 (II)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.11.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2011 (II)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung13.10.2011
Abschluss29.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Finanzkommission vom 10. November 2011
AntragAntrag SVP-Fraktion zu L.11.2.26 vom 28. November 2011
AllgemeinErgebnis der einzigen Lesung vom 29. November 2011
AntragAntrag SVP-Fraktion zu L.11.2.02 vom 28. November 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Oktober 2011
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Winter 2011
AntragAntrag Gartmann/Hartmann/Wachter/Schnider zu L.11.2.01 vom 29. November 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2011Gesamtabstimmung88Zustimmung1Ablehnung31
29.11.2011Antrag der SVP-Fraktion zu L.11.2.2630Zustimmung68Ablehnung22
29.11.2011Antrag der SVP-Fraktion zu L.11.2.0239Zustimmung63Ablehnung18
29.11.2011Antrag Gartmann-Mels / Hartmann-Walenstadt / Wachter-Bad Ragaz / Schnider-Vilters-Wangs zu L.11.2.0125Zustimmung65Ablehnung30
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 9. November 2011 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Als Mitträger der Schweizerischen Landeslotterie fielen dem Kanton St.Gallen aus der Gewinnausschüttung für das Jahr 2010 rund 19,6 Mio. Franken zu. Im Vorjahr waren es noch rund 20,2 Mio. Franken. Die Mittel des Lotteriefonds stehen für gemeinnützige Vorhaben vorab in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Der Stand des Lotteriefonds betrug per 1. Januar 2011 rund 8,06 Mio. Franken und erreichte mit der Gewinnausschüttung 2010 der Landeslotterie 27,66 Mio. Franken. Nach der Belastung mit den vorliegenden Beiträgen von 5,036 Mio. Franken, den budgetierten Aufwendungen von 12,24 Mio. Franken und den im Frühjahr 2011 gesprochenen Beiträgen von 5,53 Mio. Franken sind per Ende 2011 noch rund 4,9 Mio. Franken verfügbar. Im Vorjahr waren das noch 6,41 Mio. Franken, was einer Abnahme von rund 1,5 Mio. Franken entspricht.

In der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert und ein Streichungsantrag gestellt, welcher von der Finanzkommission aber abgelehnt wurde. Auch über abgelehnte Gesuche, welche den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten, wurde in der Finanzkommission seitens Regierung Bericht erstattet. Bei zwei Gesuchen wurden in der Finanzkommission Erhöhungsanträge gestellt, wobei nur derjenige zum Beitrag L.11.2.01 erfolgreich war: Die Finanzkommission stimmte einer Erhöhung um 64'100 Franken mit 7:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen äusserst knapp zu. Die Finanzkommission genehmigte abschliessend den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2011 (II), Abschnitte I bis III, mit Beiträgen von total Fr. 5'036'300.- mit 15:0 Stimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

L.11.2.01. beantragt im Namen von Hartmann-Walenstadt, Wachter-Bad Ragaz, Schnider-Vilters-Wangs und in eigenem Namen, den Beitrag in L.11.2.01 auf Fr. 485'000.- zu erhöhen.

Die Stiftung «Erlebnistal Weisstannen» hat für die aufwendige Renovation des historischen Gebäudes Alte Post, mitten im Ortskern von Weisstannen, einen Antrag für einen Beitrag von 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds um der regionalen Kulturförderung «Südkultur» gestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Objekt in einem auch von Abwanderung betroffenen Tal gelegen ist, begrüssen wir das generöse Engagement der Stiftung, die mit viel Aufwand die Finanzierung und eine Belebung des Tals sicherstellen will. Insbesondere leisten wir damit auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt eines aktiven Bergdorfes. Wir haben in der Vergangenheit auch schon grössere Beiträge sinnvoll zugesprochen. Ich erinnere mich z.B. an das Zeughaus Rapperswil oder an die Lokremise St.Gallen. Geben wir doch einem entlegenen Bergtal im Südteil unseres Kantons die Chance, sich weiterzuentwickeln. Unterstützen wir die Bemühungen der ehrenamtlich tätigen Stiftungsratsmitglieder sowohl für den Erhalt eines spannenden kulturellen Erbes als auch für ein nachhaltig lebenswertes Weisstannental. Ich danke für Ihre Unterstützung zugunsten eines kleinen Tals, dessen Einwohner mit Stolz zu unserem Kanton St.Gallen stehen. Vielen dient das beliebte Tal als Naherholungsgebiet, auch einige unter uns haben es bereits gesehen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

L.11.2.02. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Beitrag L.11.2.02 um den Beitrag an das Kinok in St.Gallen zu kürzen.

Aus dem Bericht geht hervor, dass dieser Beitrag insbesondere für Landkinos vorgesehen ist. In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass auch das Kinok, Cinema in der Lokremise, St.Gallen, von diesem Rahmenkredit profitieren soll. Der Umbau der Lokremise wurde vom Kanton bezahlt, und das Kinok erhält einen jährlich wiederkehrenden Beitrag von Fr. 120'000.- an die Betriebskosten (S. 49 des Berichts). In den Richtlinien auf S. 44 des Berichts steht, dass keine Doppelsubventionen ausgerichtet werden. Die SVP-Fraktion sieht hier einen Widerspruch und stellt deshalb den vorliegenden Kürzungsantrag. Wir können den genauen Betrag nicht beziffern, da noch nicht ganz feststeht, welche der Kinos einen Antrag stellen und wie deshalb der Verteilschlüssel aussehen wird.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Förderprogramm des Bundes, welches diesen Rahmenkredit von 250'000 Franken ausgelöst hat, umfasst total 9 Mio. Franken und ist für die Zeitspanne der Jahre 2011 bis 2015 ausgerichtet, nämlich gerade für die Unterstützung von Kinos zur Digitalisierung von Projektionssystemen. Der Kantonsbeitrag wird so berechnet, dass ein Kino mit einer gewissen Projektionsfläche einen Betrag erhält, der einem Drittel des Bundesbeitrages entspricht. Das Kinok ist ein überregionales Programmkino mit nicht kommerzieller Ausrichtung. Das Bundesamt für Kultur hat das Kinok sogar direkt aufgefordert, um einen Beitrag nachzusuchen. Es fällt also genau in die Kategorie von Kinos, welche solche Beiträge erhalten können. Zum Ersten wird wie von meiner Vorrednerin erwähnt im Antrag der SVP-Fraktion einiges vermischt: Der Jahresbeitrag aus dem Lotteriefonds an die Betriebskosten hat nichts mit dem beantragten Beitrag für Investitionen zu tun. Die Betriebsbeiträge sind sehr eng kalkuliert und sollen eben gerade nicht zulassen, dass damit Reserven gebildet werden können, sondern sind für das Programm bestimmt und nicht für Investitionen. Zum Zweiten sollte dann schon bei allen Kinos, die einen Antrag stellen, mit gleichen Ellen gemessen werden. Sie können nicht hingehen und ausgerechnet ein Kino explizit ausschliessen. Zum Letzten sind gestellte Anträge zu quantifizieren und nicht mit irgendeinem Betrag auf ein Kino zu zielen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

stellt zuhanden des Protokolls eine Frage an den Stellvertreter der Vorsteherin des Departementes des Innern: In den Richtlinien auf S. 44 des Berichts steht: «Keine Beiträge werden in der Regel ausgerichtet an: [...] Projekte, die bereits unterstützt wurden oder einen gesetzlichen Anspruch auf einen Beitrag einer anderen staatlichen Stelle haben (Doppelsubvention).» Da will ich eine Antwort, damit wir bei späteren Anträgen um Beiträge aus dem Lotteriefonds Klarheit haben.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

«Der Mythos Mummenschanz lebt. Mummenschanz bleibt geheimnisvoll. Mummenschanz macht nachdenklich. Aber Mummenschanz lädt die Menschen auch immer wieder zum Lachen ein. Die Zukunft beginnt jetzt: [...]» Das ist ein Zitat aus ihrer Homepage. Ich habe diese faszinierende Gruppe kürzlich live gesehen und war begeistert von der soeben beschriebenen Wirkung. Um solche Effekte zu erzielen, wird ein enorm grosser Aufwand betrieben. Der Aufwand für diesen Kulturexport erster Güte ist in den ersten 39 Jahren ohne Gelder des Kantons St.Gallen ausgekommen. Wenn jetzt ein Betrag von Fr. 250'000.- gesprochen wird, ist dieses Geld angesichts der Bedeutung der Gruppe gut investiert – im Wissen darum, dass es auch gebraucht wird, um Verluste zu decken. Verluste wurden, wie bereits von Hasler-Widnau erwähnt, auch bereits bei anderen, wesentlich kommerzieller auftretenden Organisationen wie dem Open Air St.Gallen gedeckt. Mummenschanz positioniert sich neu. Geben wir ihr die Chance, mit ihrer faszinierenden Kunst weiterhin Publikum im Kanton St.Gallen, in der Schweiz und weltweit zu begeistern.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Streichungsantrag wurde in der Finanzkommission ebenfalls gestellt und mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, diesen Antrag ebenfalls abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Bedeutende Kriterien der Kulturförderung im Kanton St.Gallen sind: Bezug zum Kanton St.Gallen und geografische Ausstrahlung. Mummenschanz, eine der bekanntesten Theatergruppen der Schweiz, lebt beiden Kriterien seit 40 Jahren nach. Sie hat eine weltweite Ausstrahlung, und mit ihren Tourneen gastiert sie auf der ganzen Welt. Die Trägerschaft, die Stiftung und die Theatergruppe haben ihren Sitz und ihre Arbeits- und Atelierräume im Kanton St.Gallen, in Altstätten. Sie sind hier im Kanton seit Jahrzehnten beheimatet. Kommt hinzu, dass nun mit Philipp Egli der ehemalige künstlerische Leiter und Chef-Choreograf der Tanzkompagnie des Theaters St.Gallen zur Gruppe hinzustösst. Der St.Galler Bezug ist ebenso wie die geografische Ausstrahlung in perfekter Weise gegeben. Mummenschanz ist in 40 Jahren Kulturschaffen noch nie unterstützt worden, da sich die Gruppe normalerweise selber trägt. Nun haben Krankheit und Tod des Stiftungspräsidenten zu einem grossen Verlust geführt, der aus eigener Kraft nicht aufgefangen werden konnte. Deshalb bietet der Lotteriefonds Hand zur Sanierung, wie er dies vor Kurzem beim Alten Kino Mels gemacht hat und vielleicht noch prominenter im Jahr 2000 beim Open Airs St.Gallen. Der Rat sprach damals einen Beitrag von Fr. 450'000.- zur Sanierung des Open Air St.Gallen. Der Fall Mummenschanz ist damit vergleichbar: Das Open Air – damals als Verein auch eine privatrechtliche Organisation und heute eine Aktiengesellschaft – erhält seither keine Unterstützungsgelder mehr vom Kanton, erfreut sich sehr grosser Beliebtheit und trägt den Namen St.Gallen positiv über die Grenzen hinaus. Dasselbe erwarten wir auch von Mummenschanz.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat sich eingehend damit befasst und der Erhöhung des Beitrages von Fr. 320'000.- auf Fr. 384'100.- mit 7:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen äusserst knapp zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Über diesen Beitrag L.11.2.02 haben wir in der Finanzkommission eingehend diskutiert. Ein Antrag wurde nicht gestellt, aber für die heutige Debatte angekündigt. Die Finanzkommission konnte keinen Entscheid fassen, und ich kann Ihnen deshalb die Haltung der Finanzkommission auch nicht bekannt geben.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich unterstütze die Aussagen von Hasler-Widnau und Scheitlin-St.Gallen voll und ganz. Dieser Antrag ist weder fundiert noch wirklich begründet.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich vermute, der Antrag zielt mehr auf den Inhalt des Kinoprogramms als auf den dargelegten Grundsatz. Ich gebe Ihnen recht, der Text im Bericht ist nicht sehr glücklich gewählt. Vielleicht passt Ihnen nicht, was das Kinok inhaltlich anbietet, aber das muss es ja auch nicht. Es käme mir nie in den Sinn, Trachtengruppen nicht zu unterstützen, nur weil ich nie eine Tracht trage. Ich hoffe, dass Sie das ebenso halten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Theatergruppe Mummenschanz ist ein kultureller Leuchtturm, auf den wir stolz sein dürfen. Ohne Worte vermitteln uns die Künstlerin und die beiden Künstler Botschaften und begeistern seit 40 Jahren ein weltweites Publikum. Die einzigartige Formation feiert ihr Jubiläum in der Schweiz. Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag, der für den Neustart unumgänglich ist. Ich bitte Sie, zeigen Sie kulturellen Weitblick.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

L.11.2.26. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Beitrag L.11.2.26 zu streichen.

Bei der Theatergruppe Mummenschanz handelt es sich um eine kommerzielle Profitorganisation. Zu Wick-Wil: Mir gefällt Mummenschanz wahnsinnig gut, und ich finde das eine ausgezeichnete, tolle Gruppe. Es geht bei einer Streichung also nicht darum, ob mir persönlich etwas gefällt oder nicht. Ich bin der Meinung, dass eine Profitorganisation nicht berechtigt sein kann, Gelder aus dem Lotteriefonds zu erhalten. Es gibt viele junge Künstler aus der Kleinkunstszene, die würden sich die Finger ablecken, wenn sie 10'000 Franken erhalten würden. Diese erhalten nichts, und nur weil es Mummenschanz heisst, sollen sie 250'000 Franken bekommen. Wenn Sie auf S. 47 des Berichts unter «Auflagen» schauen, dann heisst es im zweiten Punkt: «Die Unterstützung des Projektes durch den Kanton St.Gallen [...] kommt zum Ausdruck.» Glauben Sie vielleicht, wenn Mummenschanz in Kanada oder den USA auftritt, dann halten die ein Plakat mit dem Aufdruck «sponsored by Kanton St.Gallen» hoch? Diese Auflage kann die Gruppe gar nicht erfüllen. Ich bitte Sie zu verifizieren, dass dies eine kommerzielle Gruppe ist.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
29.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Das Argument, dass der Umbau der Lokremise vollumfänglich mit kantonalen Geldern finanziert wurde, hat mit dem Beitrag aus dem Lotteriefonds nichts zu tun. Der Rahmenkredit soll es kleinen Kinos – dazu gehört auch das Kinok – erlauben, mit einem einmaligen Infrastrukturbeitrag den Übergang zur digitalen Projektionstechnik zu erleichtern. Hingegen interessiert es auch mich, aus welchen Gründen die Jahresbeiträge des Lotteriefonds an die Kinos im Kanton St.Gallen in der Höhe derart unterschiedlich sind. Hier möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt eine Auskunft erhalten, die auch andere interessieren könnte.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011