Geschäft: Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung bei Neugeborenen und Müttern

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.53
TitelSicherstellung der ambulanten Grundversorgung bei Neugeborenen und Müttern
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung28.9.2011
Abschluss30.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. November 2011
VorstossWortlaut vom 28. September 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2011Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Grundversorgung bei Neugeborenen und Müttern nach der Geburt zu Hause ist unterschiedlich finanziert. Warum? Meine Fragen wurden von der Regierung beantwortet und auch bestätigt. Die gleichen Arbeiten werden je nach Berufsgruppenerbringerinnen unterschiedlich finanziert. Es macht einen Unterschied, ob eine Hebamme mit einem Tarifsystem nach Tarmed oder eine freischaffende diplomierte Pflegefachfrau nach Pflegefinanzierung-Tarifsystem abrechnet. Die Hebammen haben Nachholbedarf und werden in naher Zukunft ihre Entschädigungen mit den Krankenversicherern verhandeln. Die freischaffenden diplomierten Pflegefachfrauen sind an die Leistungsvereinbarungen der Gemeinden gebunden, welche nicht alle Leistungserbringenden gleich behandeln. Für die jungen Mütter, welche die Pflege und die Nachbetreuung nach der Geburt in Anspruch nehmen, ist der Unterschied oft nicht bekannt. Entsprechend sind die Abrechnungen unterschiedlich. Dieses Problem kann nicht der Kanton lösen, sondern muss auf nationaler und kommunaler Ebene geklärt werden. Hierzu werden sich die entsprechenden Berufsverbände einsetzen. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, dass sie die ambulante Versorgung nach dem Wochenbett als genügend beurteilt und dass mit der Einführung von diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) keine wesentliche Veränderung bezüglich Aufenthaltsdauer zu erwarten ist. Von einigen Spitälern wird das Gegenteil vorausgesagt. Mir ist bekannt, dass den jungen Müttern nach der Geburt nicht in jedem Fall eine Hebamme zur Verfügung steht, oftmals sind die Kapazitäten schon ausgeschöpft. Mit einigen Telefonen lässt sich dann doch noch etwas organisieren. Oftmals verzichten die jungen Mütter auf die Unterstützung nach der Geburt aus Kostengründen, obwohl gerade in schwierigen Situationen dies dringend nötig wäre. Dies rächt sich nicht selten mit Erschöpfungs- und Überforderungssituationen. Die extremen Eskalationen lesen wir dann wieder in der Zeitung. Piketterreichbarkeiten für die Hausgeburt müssen von den betroffenen gebärenden Frauen selber bezahlt werden, im Spital steht ihnen die Hebamme zur Verfügung. Die Verbände werden sich der offenen Fragen annehmen und auf entsprechenden Ebenen klären. Wir werden die Entwicklungen beobachten und wenn nötig intervenieren.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011