Geschäft: Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.12.06 |
Titel | Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 8.9.2011 |
Abschluss | 29.1.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 26. November 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Regierung vom 14. August 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion vom 24. September 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Scheitlin-St.Gallen zu Art. 5 und 8a vom 26. November 2012 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 28. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 4. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2013 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 17. April 2012 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 27. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 28. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 4. Dezember 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 28. November 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 25. September 2012 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.12.06 voKo Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
28.11.2012 | Schlussabstimmung | 100 | Zustimmung | 7 | Ablehnung | 13 | |
26.11.2012 | Rückkommensantrag Scheitlin-St.Gallen zu Art. 5 und 8a | 56 | Zustimmung | 58 | Ablehnung | 6 | |
25.9.2012 | Art. 14 | 49 | Antrag der vorberatenden Kommission | 36 | Antrag der Regierung | 35 | |
25.9.2012 | Antrag der FDP-Fraktion/CVP-EVP-Fraktion/SVP-Fraktion zu Art. 7a, Art. 10 Abs. 5 und Art. 20a (neu) | 65 | Zustimmung | 27 | Ablehnung | 28 | |
25.9.2012 | Art. 5 und Art. 8a (neu) | 49 | Antrag der vorberatenden Kommission | 48 | Antrag der Regierung | 23 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.9.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Der Antrag der FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist abzulehnen. Nachdem FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion diesen Antrag unterstützen, könnte ich an sich auch schweigen, weil ja die Meinungen offensichtlich gebildet sind. Ich möchte Sie aber trotzdem bitten, auf diese Änderungen zu verzichten. Ich denke, es ist nicht sehr sinnvoll, Gesetzgebung auf Vorrat zu machen und mit der Gesetzgebung die Zukunft zu planen. Letztendlich wissen wir einfach nicht mit Sicherheit, wie die Zukunft aussehen wird. Ich kann Ihnen versichern, dass die Regierung, sobald es irgendwie möglich ist, auf diese Heimatscheine verzichten wird. Im Moment ist es einfach noch zu früh, die Daten sind zwar beim Bund vorhanden, aber die Gemeinden haben im Moment noch keine Berechtigung, auf diese Daten zuzugreifen, dazu ist eine Änderung des ZGB notwendig. Ich gehe davon aus, dass dies irgendwann einmal kommen wird, aber auch die ganzen Fragen rund um die elektronische Meldung sind nicht so ganz einfach, wie Sie sich das vielleicht vorstellen. Es genügt nicht, dass irgendjemand eine E-Mail schickt und sagt, dass er so und so heisse und sich jetzt dort aufhalte, sondern diese Mails müssten mit irgendeiner registrierten Unterschrift versehen sein. Das alles müsste überprüft werden, und auch die technischen Abwicklungen setzen voraus, dass man sich mit dieser Materie, wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist, noch einmal intensiv auseinandersetzt. Wir sind inhaltlich mit Ihnen einverstanden, dass dieser Heimatschein an sich nicht mehr zeitgemäss ist. Im Moment funktionieren die Abläufe aber einfach noch nicht, und wie die Zukunft in Bezug auf diesen Datenzugang und auch auf den Meldevorgang aussehen wird, das wissen wir im Moment nicht. Es macht keinen Sinn, in dieser unsicheren Situation bereits auf Vorrat zu legiferieren. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Art. 8a [Auskunftspflichten abis) Vermieterinnen, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen]. beantragt, auf Art. 8a zurückzukommen bzw. eine persönliche Erklärung abzugeben. Sie haben die Art. 5 und Art. 8a verständlicherweise, weil diese eine Einheit darstellen, zusammen behandelt und eine Abstimmung durchgeführt. Es scheint mir aber wichtig zu sein, dass die Interpretation von Regierungsrat Fässler nicht unwidersprochen im Protokoll stehen bleibt, eine Interpretation einer Perversion der Gesetzgebung, dass der Umweg über diesen neuen Art. 8a die gleiche Bedeutung hätte wie die obligatorische Meldepflicht. Eine Auskunftspflicht, die besteht schon aufgrund des Bundesgesetzgebers, ich muss jetzt nicht mehr auf die Frage weiter eingehen, ob man weiter legiferieren könnte. Sie haben es vorhin abgelehnt und der Fassung der Kommission zugestimmt. Aber das muss der Ausnahmefall sein und nicht der Regelfall, weil sonst wäre das für mich eine Perversion der Gesetzgebung. Ich bitte zu berücksichtigen, dass wenigstens bei dieser Auslegung, die durchaus einem jungen, raffinierten Juristen zustehen würde, aber nicht einem erfahrenen Staatsmann, andere Auffassungen gegenüberzustellen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Ich bin mir bewusst, dass 70'000 Einwohnerinnen und Einwohner in einer Stadt und 1'000 in Krinau nicht das Gleiche ist, aber alle Vorteile, die jetzt eigentlich suggeriert wurden, die halten sich insofern in Grenzen. Einerseits müssten diejenigen, die gegen die Meldepflicht gemäss des Antrages der Regierung verstossen, eine Busse in Kauf nehmen. Sie glauben nicht ernsthaft, dass diejenigen, die jemandem Unterschlupf geben wollen, sich von dieser möglichen Busse abschrecken lassen und deswegen das Steuersubstrat wesentlich höher würde. Oder dass diejenigen, die anonym bleiben wollen, sich melden werden. Es ist eine zusätzliche administrative Auflage an hunderte und tausende von Hauseigentümern im ganzen Kanton, an Vermieterinnen und Vermieter und an Verwaltungen, die wahrscheinlich zu 99 oder 95 Prozent nicht notwendig wäre, weil sich diese Personen aus eigener Verantwortung heraus und mit Wissen, was sie machen müssen, an- und abmelden. Für die andere kleine Dunkelziffer wird sich nicht viel ändern, weil gerade diese auch bei der Meldepflicht durch die Latten schlüpfen. Vermieter, die jemanden beherbergen wollen, von dem sie wissen, dass er nicht hier sein sollte, oder die entsprechenden Personen würden sich auch mit Meldepflicht nicht melden. Ich denke nicht, dass wir noch mehr polizeiliche Überwachung benötigen, um die letzten ein bis zwei Prozent zu erfassen. Obwohl ich dafür bin, dass alle Steuern zahlen und sich an- und abmelden. Es gibt überall Missbräuche und es gibt überall Möglichkeiten, sich um eine Pflicht zu drücken. Es darf aber nicht sein, dass am Schluss ein Verwalter oder Vermieter, der einmal eine Meldung vergessen hat, dafür gebüsst wird. Es ist gesamthaft ein nicht unwesentlicher administrativer Aufwand, wenn grössere Verwaltungen sämtliche Mieterumzüge an die entsprechenden Gemeindebehörden melden müssen. Entgegen dem Antrag der Regierung und den früheren Ausführungen der Regierung auf Anfragen oder Interpellationen meinerseits gibt es für mich noch keinen Beleg, dass der Bundesgesetzgeber diese Kompetenz an die Kantone delegiert hat. Für mich ist das Bundesgesetz in Bezug auf Meldepflicht und Auskunftspflicht abschliessend geregelt. Es gibt keine Gerichtsentscheide und keine verbindlichen Kommentare, die das Gegenteil bestätigen. Der Antrag der Regierung ist genauso eine Auffassungs- und Interpretationsfrage, wie meine Ausführung hier dessen bin ich mir bewusst. Aber diese Pflicht widerspricht dem Bundesgesetzgeber. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir danken der Regierung für die vorliegende Botschaft und insbesondere für die Änderungen nach der Vernehmlassung. Wir sind weitgehend einverstanden mit der aktuellen angepassten Vorlage. Wir bedauern nur, dass Art. 5 nicht gestrichen worden ist. FDP-/SVP-Fraktion und der Hauseigentümerverband haben bereits in der Vernehmlassung abgelehnt, dass Vermietern oder Verwaltern eine Meldepflicht auferlegt werden kann. Wir erachten es als inhaltlich nicht richtig, Vermietern und Verwaltern diese Verantwortung zu übertragen. Die Meldepflicht soll ausschliesslich bei der umziehenden Person bleiben. Für eine Übertragung der Verantwortung auf Vermieter und Verwalter fehlt ausserdem, gemäss unserer Auslegung, nach wie vor die gesetzliche Grundlage. Die Auskunftspflicht auf Anfrage hingegen ist unseres Erachtens legitim und im Interesse von Behörden und Bevölkerung, da Scheindomizile verhindert werden sollen und insbesondere illegal anwesenden Personen nicht unbehelligt Wohnraum zur Verfügung gestellt werden soll. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Dem Antrag der FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Art. 7a (Erfüllung der Meldepflicht über Internet) / Art. 10 (Hinterlegungspflichten) / Art. 20a (Wegfall des Anspruchs auf Heimatschein und Heimatausweis). beantragt im Namen der FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion einen neuen Art. 7a mit folgendem Randtitel: «Erfüllung der Meldepflicht über Internet» und folgendem Wortlaut: «Die Regierung legt befristet zur Durchführung von Pilotprojekten oder auf Dauer durch Verordnung fest, dass zu-, um- und wegziehende Personen ihre Meldepflichten über Internet erfüllen können, wenn die Einwohnerämter im Abrufverfahren auf die erforderlichen Daten der elektronisch geführten Zivilstandsregister zugreifen können.», einen neuen Art. 10 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut: «Die Hinterlegungspflichten entfallen bei Erfüllung der Meldepflicht über Internet nach Art. 7a dieses Erlasses.» und einen neuen Art. 20a mit folgendem Randtitel «Wegfall des Anspruchs auf Heimatschein und Heimatausweis» und folgendem Wortlaut: «Der Anspruch auf Ausstellung eines Heimatscheins oder eines Heimatausweises entfällt, wenn die Meldepflichten nach Art. 7a dieses Erlasses auf Dauer über Internet erfüllt werden können.» Im Rahmen der Beratung in der vorberatenden Kommission wurde auch der Umgang mit dem Heimatschein angesprochen, und dieses Thema hat mich dann auch veranlasst, nochmals abzuklären, was das Bundesamt für Technologie und Informatik vorsieht bezüglich des elektronischen Heimatscheins. Es ist vorgesehen, irgendwann im Jahr 2014 die Möglichkeit zu schaffen, dass man sich elektronisch an- und abmelden kann und somit auch die Deponierung des Heimatscheins bzw. der Heimatausweise nicht mehr notwendig ist. Aus diesem Grund wurden über die verschiedenen Fraktionen FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion hinweg die Art. 7a in Verbindung mit Art. 10 Abs. 5, Art. 20a geschaffen, dass zumindest in Zukunft, wenn die eidgenössischen Bedingungen geschaffen sind für das elektronische An- und Abmelden, was heute technisch bereits möglich wäre und ist, direkt auch an einem Pilot mitgearbeitet werden könnte. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Art. 15 (Abrufverfahren). legt seine Interessen als Polizist offen. Meine Kolleginnen, Kollegen und ich sind, um unsere Arbeit effizient und gesetzeskonform zu erledigen, darauf angewiesen, selbständig auf die Einwohnerregister unserer Gemeinden im Stationsgebiet zugreifen zu können. Heute ist dies gewährleistet. Mit dem noch in Betrieb stehenden VRSG-System ist es möglich, die vollständigen Personalien und zum Teil den Zivilstand, die Anzahl der Familienmitglieder und Weiteres in Erfahrung zu bringen. Dies kann je nach Einsatz sehr wichtig sein. Ich denke hier zum Beispiel an Interventionen im häuslichen Bereich, aber auch an Benachrichtigungen von Familienmitgliedern. Leider zeigte sich immer wieder, dass nach Gesetzesrevisionen unsere Arbeit beeinträchtigt wird. Zu befürchten ist, dass uns nach Einführung des kantonalen Einwohnerregisters nicht mehr alle Daten zur Verfügung stehen und wir diese dann auf mühsame Art und Weise in Erfahrung bringen müssen. Ich ersuche die Regierung, bei der Ausarbeitung der Verordnung gemäss Art. 15 darauf zu achten, dass die Polizei nach Einführung des kantonalen Einwohnerregisters die gleichen Daten wie heute abrufen kann. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir unterstützen das vorliegende Gesetz mitsamt den vorliegenden Anträgen der vorberatenden Kommission. Die Meldepflicht wird von der Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion abgelehnt, und die Anträge der FDP-/CVP-EVP- und SVP-Fraktion werden von unserer Seite her unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Art. 5 [Meldepflichten c) Vermieterinnen und Vermieter sowie Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum] und Art. 8a [Auskunftspflichten abis) Vermieterinnen, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen]. (im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Art. 5 will, dass die Gemeinden selber entscheiden können, ob sie eine Verordnung erlassen, mit welcher die Vermieter und Vermieterinnen verpflichtet werden, dem Einwohneramt Mutationen in ihren Wohnungen zu melden. Wie auf dem Antrag der Regierung aufgeführt, sind gerade die grösseren Ortschaften darauf angewiesen. Die Städte St.Gallen und Rapperswil haben bereits eine solche Bestimmung erlassen. Das ermöglicht ihnen, ihre Einwohnerregister auf dem neusten Stand zu halten. Übrigens kennen praktisch alle Kantone mit grösseren Agglomerationen diese Meldepflicht. Kleinere Ortschaften werden von dieser Möglichkeit zum Erlass einer Verordnung eher keinen Gebrauch machen müssen. Hier sind die Verhältnisse in der Regel überschaubar, und es fällt auf, wenn in einer Wohnung ein Mieterwechsel erfolgt. Für die Behörden, wie das Steueramt, das Sozialamt, aber auch die Polizei, kann es wichtig sein, recht genau zu wissen, wer in einer Wohnung lebt. Der Meldepflicht kann der Vermieter ohne grossen Aufwand nachkommen. Stützen Sie die Souveränität der Gemeinden und lassen sie diese selber entscheiden, ob sie eine solche Bestimmung gemäss dem ursprünglichen Art. 5 einführen wollen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Die Stadt St.Gallen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Meldepflicht einzuführen. In einer Stadt mit 73'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und mehreren Tausend Zu- und Wegzügen wäre eine lückenlose Führung der Register ohne diese Meldepflicht nicht möglich. Aus diesem Grund kennen auch alle Kantone, die eine grössere Stadt in ihrem Gebiet haben, diese Meldepflicht. St.Gallen ist die achtgrösste Stadt der Schweiz, es ist somit ein berechtigtes öffentliches Interesse, dass die Stadt ihre Register ordentlich führen kann. Es gibt viele Aspekte, die für eine Meldepflicht sprechen. So wird durch die Meldung der Stadt die Möglichkeit gegeben, die Zuziehenden zu begrüssen und sie auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen. Dies ist gerade in einer Stadt wichtig, da viele Zuziehende aus dem Ausland mit unseren Pflichten überhaupt nicht bekannt sind. Ein Gleiches gilt zum Beispiel in der Stadt St.Gallen für die Tausenden von Studenten, die jährlich in St.Gallen zu- oder wegziehen sowie ihre WGs wechseln. Im Weiteren wird der Wegfall der Drittmeldepflicht in einer Grossstadt dem anonymen Wohnen Tür und Tor öffnen. Allein das Steueramt kann die notwendigen Abklärungen nicht mehr vornehmen, insbesondere die Thematik der Wochenaufenthalter nicht mehr voll nachvollziehen. Seit Inkrafttreten des Registerharmonisierungsgesetzes in der Schweiz sind die Personen nicht mehr lediglich an einer Adresse anzumelden, sondern über einen Wohnungsidentifikator ist ihnen eine konkrete Wohnung zuzuweisen. In einer Stadt, in der es Wohnüberbauungen gibt, in denen 10, 20 oder 30 Personen an der gleichen Adresse wohnen, ist diese Wohnungsidentifikation immer schwierig. Ohne präzise Angaben wird der ganze Meldeprozess verlängert und insbesondere die Liegenschaftenverwaltungen mit vielen Rückfragen seitens der Gemeinde belastet. Dagegen ist der Aufwand, den Liegenschafteneigentümerinnen und -eigentümer im Normalfall vollziehen müssten, minimal, weil bei der Erstellung eines Mietvertrages oder der Kündigungsbestätigung ohne irgendeinen Zusatzaufwand automatisch eine Vermietermeldung ausgedruckt werden kann. Ausserdem gibt es für grosse Liegenschaftenverwaltungen die Abwicklung über die Sedex-Plattform des Bundes und hat damit überhaupt keinen grossen Aufwand zur Folge. In kleineren Liegenschaftenverwaltungen gibt es zweckmässige Web-Anwendungen. Damit die Stadt ihrem Gesetzesauftrag der lückenlosen Registerführung nachkommen kann, bitte ich Sie, dem Antrag der Regierung zuzustimmen. Die Anonymität in den Städten soll nicht gefördert werden. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vom Bund geforderte Vereinfachung des Datenaustausches zwischen den Registern sowie die neu vom Kanton geführte Einwohnerdatenplattform, welche der elektronischen Abfrage von Einwohnerdaten durch Verwaltungsstellen dient, wird von der SPG-Fraktion unterstützt. Die bisherigen Verordnungen haben sich bewährt, so dass eine Überführung der bisherigen Bestimmungen ins Gesetz richtig ist. Wir werden den meisten Anträgen der vorberatenden Kommission jedoch nicht folgen. Nicht einverstanden sind wir mit der Änderung bei Art. 5. Wir möchten an der Möglichkeit festhalten, dass die Gemeinden eine Meldepflicht einführen können, wenn sie das denn wollen. St.Gallen und Rapperswil möchten weiterhin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir werden darum den Antrag der Regierung unterstützen. Mit der Ergänzung in Art. 10, wonach das Einwohneramt bei Erreichung der Volljährigkeit einer Person, die nicht in der Heimatgemeinde wohnt, einen Heimatschein auf Kosten der betroffenen Person bestellen kann, mit dieser Änderung kann unsere Fraktion leben. Wichtig ist uns das Thema Datenschutz. Wir haben das Vertrauen in die Regierung, dass sie dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit einräumt, denn beim Abrufverfahren von Daten von der kantonalen Einwohnerplattform müssen die Zugriffsrechte so ausgestaltet werden, dass die Ämter zwar ihre Arbeit gut erledigen können, dass aber sensible Daten so geschützt sind, dass ein Missbrauch möglichst verhindert werden kann. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Art. 15 verpflichtet die Regierung, eine Verordnung zu erlassen, in welcher dann geregelt wird, wer in welcher Form auf welche Daten Zugang haben soll, und die Absicht ist natürlich, dass all jene Amtsstellen, welche diese Daten für ihre Arbeit benötigen, diese auch zur Verfügung gestellt bekommen. Aus diesem Grunde machen wir diese Datenplattform. Dieses Gesetz enthält keine neuen Datenschutzbestimmungen, ich gehe daher im Moment davon aus, dass die aktuelle Regelung auch in Zukunft Bestand haben wird, zum Beispiel für die Polizei. Selbstverständlich werden wir diese Verordnung amtsintern auch noch in Vernehmlassung setzen, damit die Sache aufeinander abgestimmt werden kann. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Art. 5 ist im Zusammenhang mit Art. 8a, wie ihn die Kommission neu vorschlägt, zu verstehen. Es geht also nicht nur um die Streichung dieses Art. 5, sondern gleichzeitig eine Meldepflicht der Vermietenden auf Anfrage hin einzuführen, wenn auf die grundsätzliche Meldepflicht verzichtet wird. Ich erlaube mir daher, an dieser Stelle gleich zu beiden Artikeln etwas zu sagen. Diese Meldepflicht der Vermietenden ist nichts Neues, das gibt es bereits. Wir erfinden hier nicht etwas neu, wir schaffen hier keine neuen Pflichten, das ist alles bereits gesetztes Recht. Zur Frage der Rechtmässigkeit dieser Bestimmungen haben wir bereits auf eine Einfache Anfrage von Güntzel-St.Gallen vom 19. Januar 2011 ausführlich Stellung genommen und dort auch nachgewiesen, dass der Kanton berechtigt ist, diese Bestimmungen zu erlassen. Die bundesgesetzlichen Vorgaben sind Mindestbestimmungen, und der Kanton ist berechtigt, darüber hinaus zu legiferieren und spezielle Pflichten zu schaffen. Das sieht man auch daran, dass die meisten anderen Kantone dies getan haben. Sie haben den Ausführungen von Kofler-Uznach und Scheitlin-St.Gallen überzeugend entnehmen können, dass die grösseren Städte darauf angewiesen sind, dass ihnen die neuen Mietverhältnisse gemeldet werden. Es ist eine Bestimmung, welche die Gemeinden ermächtigt, diese Pflicht einzuführen. Nicht alle Gemeinden müssen es machen, aber die Stadt St.Gallen und auch Rapperswil-Jona sind auf diese Meldepflicht angewiesen, und ich möchte Sie bitten, diesen grösseren Gemeinden und Städten dieses Recht weiterhin zu belassen. Wenn Sie diesen Städten dieses Recht verweigern und die Städte die Information dennoch für sehr hoch einschätzen, so werden Sie diese Streichung umgehen können. Scheitlin-St.Gallen könnte heute Abend nach einer allfälligen Streichung mit seinen Beamten zur Auffassung gelangen, dass er trotzdem an diese Informationen herankommen will, dann wird er halbjährlich oder jährlich gestützt auf Art. 8a alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer anschreiben müssen und dann sind sie selbst nach Ansicht der vorberatenden Kommission verpflichtet, diese Informationen abzugeben. Das wäre nun ein bürokratischer Aufwand, der durch gar nichts zu rechtfertigen ist. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Herzlichen Dank für die im Grundsatz gute Aufnahme der Vorlage. Wir sind etwas im Verzug. An sich hätten wir bereits auf den 1. Januar 2009 dieses Gesetz erlassen müssen, die Regierung hat sich mit Notverordnungen zwei Mal zwei Jahre beholfen. Diese haben uns erlaubt, erste Erfahrungen zu sammeln. Die Praxis in dieser Verordnung hat sich bewährt, so dass sie nun ins Gesetz überführt werden kann. Es gibt im Wesentlichen noch zwei Punkte, die zu diskutieren sind. Das eine, der Weiterbestand des Heimatscheines, dazu werden wir in der Spezialdiskussion Gelegenheit haben, und dann die Frage, sollen Hauseigentümer verpflichtet sein, Mieterinnen und Mieter zu melden, auch dazu werde ich mich in der Spezialdiskussion äussern. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Art. 14 (Betrieb). Regierungsrat: Die Regierung hat Ihnen ursprünglich vorgeschlagen, den Kanton zu ermächtigen, eine Datenplattform zu schaffen, ihn aber nicht zu verpflichten. Die vorberatende Kommission ist nun der Auffassung, eine Kann-Vorschrift sei hier nicht ausreichend, es sei notwendig, den Kanton zu verpflichten, diese Datenplattform zu betreiben. Nachdem Sie nun die Gesetzgebung zumindest in diesem Bereich variantenreich anlegen und auch die Zukunft ein Stück vorausnehmen möchten, muss ich Sie dringend bitten, diese Kann-Vorschrift wieder einzuführen. Wenn Sie bei der Verpflichtung bleiben, dann ist der Kanton selbst dann, wenn der Bund seine Plattform zur Verfügung stellt, immer noch verpflichtet, eine kantonale Datenplattform zu betreiben, und das wäre wahrscheinlich nicht sinnvoll. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat aus der Überlegung heraus, dass die Datenplattform bereits heute betrieben wird, die Kann-Vorschrift geändert mit dem Verhältnis von 15:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission traf sich am 28. Juni 2012 zu einer halbtägigen Sitzung. Die Kommissionsbestellung des Präsidiums vom 4. Juni 2012 hatte eine Änderung erfahren, anstelle von Marcel Dietsche, SVP-Fraktion, nahm Barbara Keller-Inhelder, SVP-Fraktion, Einsitz in die Kommission. In Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder konnte die Vorlage beraten werden. Die Botschaft und den Entwurf der Regierung vom 17. April 2012 vertrat der neue Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes, Regierungsrat Fredy Fässler. Für ihn war es die Premiere in seiner neuen Aufgabe als Justizminister, eine Vorlage vor einer Kantonsratskommission zu vertreten. Seitens des Sicherheits- und Justizdepartementes standen ausserdem Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär, und Herr Ueli Nef als Protokollführer zur Verfügung. Fachlich unterstützt wurde die Kommissionsberatung ausserdem von Herrn Daniel Locher vom Dienst für Informatikplanung aus dem Finanzdepartement. Er stand in erster Linie als Experte bei Fragen zur kantonalen Einwohnerdatenplattform gemäss Art. 14 des Gesetzesentwurfs zur Verfügung. Als Unterlagen für die Beratung der Kommission standen zur Verfügung: Botschaft und Entwurf, die Register Harmonisierungsgesetzgebung des Bundes, die Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt kantonal sowie eine tabellarische Auswertung der Vernehmlassungen und die Antwort der Regierung auf die Einfache Anfrage Güntzel-St.Gallen. In seinen einleitenden Worten gab der Departementsvorsteher nochmals einen Überblick über die Vorlage. Er wies darauf hin, dass die Bundesgesetzgebung zur Registerharmonisierung von den Kantonen verlangt, für den Vollzug die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Dies sei in unserem Kanton vorerst auf Verordnungsstufe geschehen, und diese Lösung sei jedoch bis Ende 2012 befristet und muss nun durch ein Gesetz geregelt werden. Da sich die bisherigen kantonalen Regeln im Grossen und Ganzen bewährt hätten, erscheine es sachgerecht, die Bestimmungen der Verordnung weitgehend unverändert in das Gesetz zu überführen. In der allgemeinen Diskussion über die Vorlage votierten alle Fraktionssprecher für ein Eintreten. Dabei wurde bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die in Art. 5 vorgesehene Meldepflicht für Vermieter nicht unbestritten sei. Auch zum papierischen Heimatschein wurden in der allgemeinen Diskussion teilweise kritische Voten abgegeben. In der Spezialdiskussion beanspruchte erwartungsgemäss Art. 5 des Gesetzesentwurfs breiten Raum in der Beratung. Dabei beschloss die Kommission mit 10:5 Stimmen die gewichtigste Änderung gegenüber dem Entwurf der Regierung. Während die Regierung in ihrem Entwurf zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Register eine Meldepflicht von Vermieterinnen bzw. Vermietern sowie Liegenschaftsverwaltungen vorschlug, beschränkte sich die Kommission auf eine Auskunftspflicht. Dies bedeutet, das Vermieterinnen bzw. Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen nicht mehr von sich aus die ein-, aus- und umziehenden Mieterinnen bzw. Mieter bei der Gemeinde melden müssen, sondern dass sie dem Einwohneramt lediglich noch auf Verlangen die entsprechenden Auskünfte erteilen müssen. Weil derzeit noch eine bundesrechtliche Regelung für flächendeckende elektronische Abfragen aus den Zivilstandsregistern fehlt, ist die Kommission damit einverstanden, dass die Daten in den Einwohnerämtern weiterhin aus den zivilstandesamtlichen Dokumenten, dem Heimatschein und dem Heimatausweis erfasst werden. Die Kommission erwartet aber, dass die Regierung dem Kantonsrat eine Gesetzesänderung unterbreitet, sobald diese papierischen Dokumente für das korrekte Nachführen der Einwohnerregister von Bundesrechts wegen nicht mehr erforderlich sind. In diese Richtung zielt jetzt auch der Antrag der FDP-/CVP- und SVP-Fraktion. Aus Gründen der Kundenfreundlichkeit schlägt die Kommission im Weiteren vor, dass volljährig werdende Schweizer Bürgerinnen und Bürger nicht mehr selbst einen Heimatschein bei ihrer Heimatgemeinde zur Hinterlegung bei der Wohngemeinde bestellen müssen, sondern dass die Wohngemeinde selbst, wenn auch auf Kosten der betroffenen Person, diese Dokumente besorgt. Keine Änderung, zumal die entsprechenden Pflichten bundesrechtlich vorgegeben sind, nahm die Kommission an der Verpflichtung der Vermieterinnen und Vermieter vor, in neu abgeschlossenen Mietverträgen, den Gebäude- und Wohnungsidentifikator mit den Abkürzungen EGID bzw. EWID zu erwähnen. Diese Identifikationsnummern werden ihnen bei den Gemeinden bei Bedarf mitgeteilt. Wie die Kommission bei den einzelnen Artikeln mit welchen Mehrheiten beschloss, werde ich bei der entsprechenden Beratung des Gesetzes durch den Kantonsrat erläutern. Die vorberatende Kommission beschloss schliesslich mit 15:0, dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen und diese in der bereinigten Fassung der Kommission zu genehmigen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion / CVP-EVP-Fraktion / SVP-Fraktion ist zuzustimmen. Nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Verbands Schweizerischer Einwohnerdienste können wir davon ausgehen, dass gute Voraussetzungen geschaffen werden, welche den Datenaustausch zwischen Einwohnerregister und dem Zivilstandsregister Infostar gewährleisten, Datensicherheit mit sich bringen und Scheindomizile oder illegalen Aufenthalt bekämpfen werden. Für die Bürgerschaft bedeutet dies Abbau von demokratischem Aufwand und von unnötigen Kosten für An- und Abmeldungen, was absolut im Sinne unserer Fraktion ist. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Regierungsrat Fässler hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass Art. 5 und Art. 8a zusammenhängen. Wenn nämlich Art. 5 gestrichen wird, dann macht Art. 8a Sinn und umgekehrt, wenn Art. 5 bleibt, dann macht Art. 8a wenig Sinn. Ich orientiere Sie noch über die Abstimmung in der vorberatenden Kommission, die beiden Art. 5 und Art. 8a neu wurden mit 10:5 angenommen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich teile Ihnen mit, dass ein solcher Antrag in der vorberatenden Kommission nicht zur Beratung stand. Die vorberatende Kommission hat jedoch, wie ich einleitend bereits erwähnt habe, der Erwartung Ausdruck gegeben, dass eine solche Lösung dann vorgelegt wird, wenn die eidgenössischen Bestimmungen dies auch ermöglichen. Es ist nun tatsächlich fraglich, ob, wenn dieser Antrag angenommen wird, wir hier nicht vorläufig einen Papiertiger beschliessen, der dann nicht sofort und unverzüglich umgesetzt werden kann und man immer noch auf die eidgenössischen Bestimmungen warten muss. In diesem Sinne hat die Kommission darüber keinen Beschluss gefällt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
25.9.2012 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir begrüssen die Ablösung der Notverordnungen zu Niederlassung und Aufenthalt, besonders wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang die Schaffung einer genügenden gesetzlichen Grundlage für den heiklen Bereich des Datenschutzes. Wir danken der Regierung für die stringente Regelung dieses Bereichs. Wir unterstützen auch ausdrücklich die Übernahme der sich in der Praxis bewährten Regelungen aus der bestehenden Verordnung, welche bekanntlich per Ende 2012 ausläuft. Nicht einig ist sich die FDP-Fraktion bezüglich der Regelung der Meldepflichten. Ein Teil der FDP-Fraktion unterstützt den Kommissionsantrag bezüglich Art. 5 und Art. 8, ein fast gleich grosser Teil der FDP-Fraktion wiederum unterstützt den Vorschlag der Regierung. Zu hinterfragen ist auch das parallele Weiterführen und der Datenbezug über den Heimatschein. Diesbezüglich haben die FDP-/CVP- und SVP-Fraktion einen Antrag eingereicht, der unsererseits zur Unterstützung empfohlen wird. Die FDP-Fraktion ist hoch erfreut, dass die Regierung einige Anregungen der FDP-Fraktion im Vernehmlassungsverfahren aufgenommen hat und die Gemeinden nun ausnahmslos verpflichtet, ihre Daten der kantonalen Datenplattform zur Verfügung zu stellen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | Zu Hoare-St.Gallen: Ich spreche nicht als Winkelried, sondern möchte eine Aussage machen, damit auch das klar ist. Gemäss den Strafbestimmungen im Ergebnis der 1. Lesung wird mit Busse bis Fr. 200.- bestraft, wer die Meldepflicht versäumt. Wenn also neue Mieterinnen und Mieter, obwohl sie durch den Vermieter angemeldet wurden, sich nicht melden, sind sie zu büssen. Es kann ja nicht sein, dass am Schluss der Hauseigentümer noch sämtliche persönlichen Ausweise holen muss. Und ich gehe davon aus, dass die Stadt St.Gallen als eine der beiden Gemeinden, die das heute machen, alle Mieterinnen und Mieter büsst, die sich nachher nicht persönlich anmelden, denn es ist eine persönliche Pflicht. Es kann nicht nur auf die Meldung des Vermieters oder der Verwaltung, wie Sie es jetzt gerne hätten, abgestellt werden. Deshalb mussten Sie, Hoare-St.Gallen, diesen Gang nach Canossa machen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen. Eine Mehrheit der Fraktion ist der Meinung, dass man auf den Entwurf der Regierung zurückkommen und demnach den Antrag unterstützen kann. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Präsident des Mieterinnen- und Mieterverbands Ostschweiz offen: Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen. Es ist im Interesse der Mieterinnen und Mieter, dass wir auf dieses Geschäft zurückkommen. Für einmal dürfen wir hier wirklich von der Gepflogenheit dieses Rates abweichen und einem Rückkommen stattgeben. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen. Ich möchte Güntzel-St.Gallen widersprechen. Mir als einfachem Ratsmitglied, damals nicht in der vorberatenden Kommission vertreten, war aus der Vorlage nur klar, dass der Hauseigentümerverband dagegen ist. Jetzt sehe ich aber in dieser neuen Information und in der Information, die den Kantonsräten aus der Stadt St.Gallen im Rathaus zuging, dass sich der Schweizerische Hauseigentümerverband dafür ausspricht. Dann weiss ich gar nicht, warum Sie sich winkelriedisch betätigen. Ich bin eine Mieterin, es gibt auch hier wahrscheinlich noch ein paar Mieterinnen und Mieter. Diese sind eigentlich entlastet, wenn sie nicht noch allem nachrennen müssen. Nach langjährigem Bewohnen einer Liegenschaft habe ich in eine andere gewechselt, bin von Pontius zu Pilatus gelaufen, und da war alles bereits angemeldet. Das hat mich hier in der Stadt St.Gallen sehr entlastet. Beruflich habe ich mit vielen Neuzuziehenden zu tun, teilweise auch aus anderen Ländern. Auch da sind viele Arbeitgeber, die immer wieder mit Nachfragen der Behörden konfrontiert sind, entlastet, wenn genau diese Wohnungsänderungen, unter jungen Leuten beispielsweise, automatisch passieren. Das entlastet auch uns Arbeitgeber, die mit neuen Mitarbeitenden zu tun haben, sehr. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | Art. 5 [Meldepflichten c) Leiterinnen und Leiter von Kollektivhaushalten] und Art. 8a [abis) Vermieterinnen, Vermieter und Liegenschaftsverwaltungen]. beantragt, auf Art. 5 und Art. 8a zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmungen zurückkommt, in Art. 5 am Entwurf der Regierung festzuhalten und Art. 8a zu streichen. Ich habe Ihnen anlässlich der letzten Session diverse Gründe für die Notwendigkeit einer Drittmeldepflicht, insbesondere für die grossen Städte im Kanton St.Gallen, vorgetragen. Ich beantrage Ihnen heute ein Rückkommen: Wir haben in der Zwischenzeit vertieftere Kenntnis über die nationalen Anstrengungen, Standards zu definieren, die auf das Jahr 2013 in die Liegenschaftsverwaltungsprogramme implementiert und mit denen die Applikationen der Einwohnerkontrollen angepasst werden können. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass sämtliche bevölkerungsstarken Kantone aus Rücksicht auf die Städte über eine Drittmeldepflicht verfügen. Diese Kantone repräsentieren 5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Der Kanton St.Gallen hat keine flächendeckende Vorschrift, sondern den pragmatischen Weg einer Kann-Formulierung gewählt, die bis heute bestens funktioniert. Ohne Meldepflicht sind vor allem kleinere Kantone mit insgesamt 800'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so auch unsere beiden Nachbarn Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden, die als Vergleich zusammen weniger Einwohnerinnen und Einwohner verwalten als die Stadt St.Gallen. Im Bewusstsein, dass der Verzicht auf eine Drittmeldepflicht Qualitätsprobleme in den Registern der Städte einerseits und andererseits bei den Einwohnerkontrollen und Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern administrativen Mehraufwand verursachen wird nämlich telefonische Abklärungen, Abklärungen vor Ort, Einfordern von Mieterspiegeln usw. , wurde im Rahmen der Arbeiten der Registerharmonisierung unter der Leitung des Bundes sowie in Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) und das sei hier erwähnt mit Vertreterinnen und Vertretern des Hauseigentümerverbandes (HEV) und des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SVIT) ein nationaler technischer Standard für die Meldungen der Liegenschaftsverwaltungen an die Einwohnerdienste entwickelt. Dieser ist ab dem Jahr 2013 operativ und kann in die Liegenschaftsverwaltungssoftware implementiert werden. Wir haben gehört, dass z.B. die Livit AG diesen Standard in ihr Liegenschaftsprogramm aufnehmen wird. Die Meldungen an die Einwohnerämter sind damit auf Knopfdruck möglich. Die Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen (VRSG), welches für die meisten Städte und Gemeinden im Kanton St.Gallen das elektronische Einwohnerregister betreibt, wird auf das Jahr 2013 einen neuen Release für die Einwohnerkontrolle einführen, der u.a. das elektronische Empfangen der Meldungen ermöglichen wird. Für kleinere Wohnungseigentümer besteht dieser Service als Web-Plattform bereits heute. Die Stadt St.Gallen hat etwa 40'000 Wohnungen und mutiert monatlich etwa 1000 Zu- und Wegzüge, also den Bestand einer kleineren Gemeinde, die innerstädtischen Umzüge nicht dazugerechnet. Ohne die bis anhin perfekt eingespielten und zu keinen Problemen Anlass gebenden Prozesse zwischen Hauseigentümern und Einwohnerkontrolle, die ab dem Jahr 2013 nun sehr effizient elektronisch abgewickelt werden können, wäre die Qualität der Register ohne einen immensen, teuren Aufwand nicht aufrechtzuerhalten. Mit Blick auf diese neuen schweizerischen Standards sollte der Kantonsrat den grossen Städten die Möglichkeit nicht nehmen, diese vereinfachte und administrativ schlanke Lösung umzusetzen. Die bisherige Kann-Formulierung ist die massgeschneiderte und pragmatische St.Galler Lösung mit der Zielrichtung der Städte. Sie ermöglicht es, die bisher gute Arbeit effizienter zu machen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Delegierter des Hauseigentümer-Verbandes (HEV) Kanton St.Gallen und Geschäftsführer des Hauseigentümer-Verbandes (HEV) Stadt St.Gallen offen: Der Antrag Scheitlin-St.Gallen ist abzulehnen. Der guten Form halber lege ich meine Interessen offen, obwohl die meisten von Ihnen meinen Bezug zum kantonalen und städtischen Hauseigentümerverband kennen. Ich bitte Sie aus einigen Gründen, auf dieses Rückkommen nicht einzutreten. Ich stelle einen ganz wichtigen Grund voraus: Es sind keine neuen Argumente geäussert, geschrieben oder verteilt worden, die nicht schon in der Sitzung der vorberatenden Kommission bekannt waren und mit denen selbstverständlich auch bei der 1. Lesung argumentiert wurde. Die Abstimmung darüber fiel zugegebenermassen mit einem sehr knappen Ergebnis aus, aber unser Rat hat nicht die Tradition, Rückkommen in 2. Lesungen primär in der Hoffnung zu benutzen, dass dieser dann vielleicht knapp anders entscheidet. Aber das ist nicht ein sachliches, sondern mehr ein politisches Argument. Zu Scheitlin-St.Gallen: Es ist nicht richtig, dass diese Administration ganz so einfach ist. Es lassen sich verschiedene Liegenschaftsprogramme nicht einfach mit einem Zusatz-Tool ergänzen. Anpassungen an bestehende und gut funktionierende Software sind nicht ganz so einfach: Manchmal klappt es, und oft klappt es nicht. Was uns aber ganz wichtig scheint, und ich erwähne dabei auch die letzte Aussprache des Stadtrates St.Gallen mit den Kantonsräten aus der Stadt St.Gallen vor gut einem Monat: Ich hatte eine Frage aufgeworfen, auch schon im Rat vor zwei Monaten, um wie viele Fälle es denn etwa gehen könnte. Es ist mir schon klar, dass Sie nicht eine absolute Antwort geben können, aber ich gehe nach wie vor davon aus, dass das Gros der Zuziehenden die Meldepflicht selber erfüllt. Es war auch die Überlegung von unserer Seite, da ändert das Mitmachen von Vertretern des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes in einer Arbeitsgruppe nichts. Das heisst ja nicht, dass man die Aktion oder das System begrüsst, sondern vielleicht aus etwas Schlechtem das weniger Schlechte machen will. Aber dass das eine Zustimmung des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes zu dieser Drittmeldepflicht wäre, das wage ich als Vertreter des kantonalen Hauseigentümerverbandes zu bestreiten. Interessant ist für mich und ich meine das vielleicht ein bisschen ironisch eines der Argumente, die in den zwischenzeitlich nochmals verteilten Unterlagen zu lesen sind: «Ohne Drittmeldepflicht [ ] werden wohl mehr Bussen wegen Versäumnis der Meldepflicht ausgesprochen, was wiederum mit nicht kostengedecktem Aufwand verbunden ist.» Bis hierhin kann ich die Aussage teilen. «Wenn bereits beim ersten Kontakt mit der neuen Gemeinde eine Busse erhoben wird, macht das einen schlechten Eindruck.» Scheitlin-St.Gallen, was haben denn die Liegenschaftsverwalter, die vielleicht einmal eine Meldung vergessen, für einen Eindruck, wenn sie wegen dieser Unterlassung gebüsst werden? Das ist wirklich nicht ein überzeugendes Argument. Es gibt keine neuen Argumente, und ich bitte Sie, einen zusätzlichen Aufwand für Verwaltung oder Vermieter für ganz wenige Ausnahmefälle nicht zu bewilligen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |
26.11.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SPG-Fraktion): Dem Antrag Scheitlin-St.Gallen ist zuzustimmen. Die SPG-Fraktion unterstützt den Rückkommensantrag von Scheitlin-St.Gallen zu Art. 5 und 8a. Wir möchten an der Möglichkeit festhalten, dass die Gemeinden eine Meldepflicht einführen können, wenn sie das denn wollen. Die Städte St.Gallen und Rapperswil-Jona möchten weiterhin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Unsere Fraktion hat bereits in der 1. Lesung den Antrag der Regierung unterstützt, welcher Art. 5 beibehalten wollte. Die Drittmeldepflicht ist ein wirkungsvolles Instrument, um ein vollständiges und aktuelles Register sicherstellen zu können. Die Gemeinden müssen ja nicht, sie können, wenn sie wollen, ein entsprechendes Reglement erlassen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012 |