Geschäft: XII. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 22.11.13 |
Titel | XII. Nachtrag zum Volksschulgesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 28.6.2011 |
Abschluss | 1.6.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
---|---|---|---|
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 24. April 2012 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 19. Januar 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2012 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 26. Juni 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 19. Januar 2012 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 20. Februar 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 28. November 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Redaktionskommission vom 3. April 2012 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 18. Oktober 2011 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.11.13 voKo XII. Nachtrag zum Volksschulgesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
24.4.2012 | Schlussabstimmung | 107 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 13 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
20.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Regionale Schulaufsicht wird ersatzlos abgeschafft, jedoch nicht die zwingende Aufsicht an sich, welche der Sicherung der Schulqualität dient. Die kantonale Schulaufsicht fällt künftig dem Erziehungsrat und dem Bildungsdepartement zu, welche die Aufsicht reaktiv oder mit punktuellen Aufträgen an die kantonale Aufsichtsprüfungsstelle - dem Amt für Gemeinden - ausüben. Die Mandatsträger sollen fachlich ausgewiesen und parteiunabhängig sein, nach dem Leitsatz: so viel Bürgernähe wie möglich, so viel Professionalität wie nötig. Dabei übernehmen lokale Führungs- und Qualitätskonzepte den Rest. Die GRÜ-Fraktion hat in Bezug auf Rechtspflege, Struktur und Organisation nichts einzuwenden. Fragezeichen bleiben in Bezug auf die weitere Aufsicht. Wenn die Aufsicht vorwiegend reaktiv wirkt, bewegt sie sich in die Richtung von Kontrolle mit Massnahmen und Sanktionen. Dies wiederum dürfte zu einem erhöhten Druck führen, was sich auf das Schulklima und die Schulqualität negativ auswirken könnte. Eine proaktive Fremdevaluation hingegen fordert und fördert die Schulleitungen, die Teams und die Lehrpersonen, was wiederum den Schülerinnen und Schülern zugute kommen dürfte. Die proaktive Aufsicht erfolgt durch den Erziehungsrat in Form von punktuellen Aufträgen an die kantonale Aufsichtsprüfungsstelle. Der Wunsch nach einem wirkungsvollen Qualitätskonzept in den Bereichen Didaktik und Heterogenität bleibt bestehen. Die ETH-Professorin Elsbeth Stern, die an der Pädagogischen Hochschule Lehr- und Lernforschung in den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik erteilt, hat am parlamentarischen Abend des Kantonalen Mittelschullehrerinnen- und Mittelschullehrerverbandes und des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes St.Gallen am 16. Januar aufgezeigt, wie sich der Unterricht gut qualifizierter Lehrpersonen auf die Schulqualität, die Schulkarriere und das Verhalten der Schülerinnen und Schüler auch in weiterführenden Schulen auswirkt. Die hohe Abbruchquote auf der Sekundarstufe II und III, die teilweise bis 50 Prozent beträgt, führt sie auf sinnloses Halbwissen, das aus den ersten Schuljahren herrühren dürfte, zurück. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der GRÜ-Fraktion Erneuerung mit Anbindung an Bestehendes sinnvoll erscheint. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage und erkennt deren Notwendigkeit einerseits aufgrund der eingereichten Motion und andererseits aufgrund der notwendigen gesetzlichen Anpassungen im Bereich des Verwaltungsgerichts. Mit der beschriebenen Kostenneutralität und der Beibehaltung der regionalen Aufsicht kommt die Botschaft unseren Forderungen gleich. Da sich die Belastung im Rekurswesen aufgrund der neuen Organisation und Struktur nicht exakt voraussagen lässt, anerkennt die SVP-Fraktion eine Stellenprozentergänzung im Bedarfsfall. Weiter soll mit den neu geschaffenen Rekurskommissionen im Proporzsystem verfahren werden. Neben der Einbringung verschiedener Ansichten steht für uns aber auch der fachliche Hintergrund im Mittelpunkt. Daher finden wir hinsichtlich der föderalistischen Möglichkeiten und der fachlichen Perspektive die Wahlermittlung durch den Erziehungsrat in Ordnung. Da die Fremdevaluation mit hohen Kosten verbunden ist, können wir uns auch die Möglichkeit eines Peer-Reviews vorstellen. Diese gilt es im Hinblick auf eine Kostenreduktion zu evaluieren. Damit könnte gleichzeitig auch eine Win-win-Situation entstehen, indem auch die fachlichen Erfahrungen aus der Berufswelt eingebracht werden könnten. Es ist für uns wichtig und es wurde auch bestätigt, dass die Übergangsbestimmungen bis zum Vollzugsbeginn geklärt sind. Der Zeithorizont ist eine Herausforderung. Wir sind aber der Meinung, dass nach den Vorarbeiten die Umsetzung möglich sein wird. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Besten Dank an die Regierung für die Vorlage und somit für die Bearbeitung der überwiesenen Motion 42.09.34 «Regionale Schulaufsicht, braucht es sie wirklich?» Leider geht die Vorlage nur teilweise auf die Vorgaben der Motion ein. Beispielsweise wird die RSA nicht ersatzlos abgeschafft, sondern durch vier regionale Rekursstellen ersetzt. Es fragt sich, ob hier letztlich wirklich von einer neuen Struktur gesprochen werden kann. Weiter befremdet uns auch, dass durch die Auflösung der RSA keine finanziellen Ressourcen frei werden. Die Kosten für die neuen vier regionalen Rekursstellen werden gleich hoch geschätzt wie für die bestehende RSA. Ist es nicht merkwürdig, wenn eine Institution abgeschafft wird, dabei aber letzlich kein Franken eingespart werden kann? Weiter stört uns in diesem Zusammenhang auch, wie auch von meiner Vorrednerin der FDP-Fraktion angesprochen wurde, dass vom BLD präventiv 200 Stellenprozente gefordert werden, und das bei einem eigentlichen Einstellungsstopp im Kanton St.Gallen. Diese Stellen sollten aus unserer Sicht erst bewilligt werden, wenn der Bedarf auch wirklich nachgewiesen werden kann. Trotzdem sind wir für Eintreten auf die Vorlage. Hauptsächlich, weil wir im Bereich der Aufsicht über die Privatschulen einen deutlichen Fortschritt orten können. Die Vergangenheit hat leider mehrfach gezeigt, dass diese Aufsicht einer Verbesserung dringend bedarf. Mit der beabsichtigten Professionalisierung der Aufsicht über die Privatschulen in unserem Kanton wird diesem Bedürfnis Rechnung getragen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion freut sich, dass ihr Anliegen an die Hand genommen wurde und fristgerecht umgesetzt werden kann. Die vorgeschlagene Lösung, die Schulaufsicht überwiegend reaktiv durch den Erziehungsrat und das Bildungsdepartement auszuüben, begrüsst sie. Es ist auch richtig, die komplexeren Rekurse weiterhin zentral und die anderen weiterhin durch Behörden vor Ort zu behandeln. Für die FDP-Fraktion ist die regionale Führung wichtig, denn das Gremium soll so nah als möglich bei den Schulgemeinden sein. Da bekanntlich kurz vor Schuljahresabschluss am meisten Rekurse anfallen, würde eine zentrale Lösung bedeuten, dass ein grosser Aufwand auf nur wenige Schultern verteilt wird. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern sehr lange auf einen Entscheid warten müssten, was wiederum nicht im Sinne der betroffenen Kinder ist und auch die Arbeit der Schulbehörden erschwert. Aufgrund der Tatsache, dass ein Rekurs ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden kann, begrüsst die FDP-Fraktion den Einsitz einer juristisch ausgebildeten Person in die regionalen Rekurskommissionen. Sie denkt dabei im Besonderen an Juristinnen und Juristen, welche in einem derartigen Gremium erste Berufserfahrungen sammeln könnten. Die Schaffung von zwei neuen Stellen im Bildungsdepartement unterstützt die FDP-Fraktion jedoch nicht. Sie hat dies schon in der Vernehmlassung kritisiert und bekämpft die Schaffung zweier neuer Stellen auf «Vorrat» ausdrücklich, denn erstens gibt es einen Stellenstopp, und zweitens sollen zuerst Erfahrungen mit der neuen Organisation gesammelt werden. Die FDP-Fraktion ist nicht der Ansicht, dass künftig mehr Aufsichtsanzeigen im Bildungsdepartement eintreffen werden. Und die Aufsicht der 26 Privatschulen sollte nicht mehr länger unentgeltlich erfolgen. Deshalb erwartet die FDP-Fraktion, dass die Regierung fortan bei den Privatschulen Gebühren für die Prüfungstätigkeit erhebt. Wenn im Zusammenhang mit den beiden neuen Stellen mit der Kostenneutralität argumentiert wird, so erinnert die FDP-Fraktion daran, dass es nicht verboten ist, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, welche weniger Kosten vorsieht. Dies sollte vor dem Hintergrund der knappen Finanzen vielmehr selbstverständlich sein. Falls die beiden Stellen im Budget 2013 trotzdem beantragt werden, wird die FDP-Fraktion in der Novembersession 2012 einen Antrag auf Streichung derselben stellen. Die Kosten müssen sich im Rahmen der Auflistung bei Punkt 6.3, S. 13 der Botschaft, bewegen. Für die FDP-Fraktion ist eine Evaluation der Anzahl Rekurse nach drei Jahren zwingend. Sollte sich dann der Aufwand nicht im angenommenen Rahmen bewegen, so sollen die Entschädigungen für Präsidium, Vizepräsidium und Sekretariate gesenkt werden. Noch ein Wort zur Grösse der Rekursstellen: Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass aus jedem der heutigen Wahlkreise ein Mitglied in den vier zu schaffenden Rekursstellen Einsitz haben sollte und unterstützt, damit das Stellvertreterprinzip zum Tragen kommt, ein Fünfergremium. Wichtig ist ihr auch, dass die Mitarbeitenden der Rekursstellen einzig aufgrund ihrer Fachkompetenz und nicht aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit angestellt werden. Die Stellen sollten analog der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden öffentlich ausgeschrieben werden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Ich hoffe, Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie viel schneller marschieren, als die Musik spielt, und das kann niemals aufgehen. Wenn Sie jetzt von Bildungsstandards sprechen, die überwacht werden müssen, so ist das sicher richtig. Nur haben wir noch keine Bildungsstandards, diese müssen zuerst einmal definiert werden. Wenn Sie sagen, wir dürfen die Stellen im Budget unmöglich streichen, dann möchte ich Sie daran erinnern, dass dies, nebenbei bemerkt, sowieso kein Thema ist und wir selbstverständlich Ja sagen zu einer neuen Stelle, wenn wir wissen, was mit dieser neuen Stelle gemacht werden wird. Wenn wir in der vorberatenden Kommission hören, dass unser Bildungschef auch Ressourcen braucht, um vermehrt Kontakte mit den Schulgemeinden zu pflegen, dann wiederhole ich mich gerne. Wir sind erfreut, wenn der Bildungschef vorbeikommt, aber lassen Sie uns doch bitte auch arbeiten. Wir müssen ständig Fragen beantworten, das verschlingt ebenfalls Ressourcen, und ich kann Ihnen versichern, wir Mitglieder des Schulrates sind vom Volk gewählte Personen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Die Meinung, wir müssten kontrolliert werden bis zum Gehtnichtmehr, ist einfach fehl am Platz. Nochmals: Eberhard-St.Gallen marschiert zu schnell. Wir werden die Stelle bewilligen, wenn wir wirklich wissen, wie die Aufsicht aussehen soll. Weil die Aufsicht bis anhin durch die RSA wenigstens in meinem Bezirk keine Aufsicht gewesen ist. Es war ein Besuch, man hat mir einmal gesagt, es sei sehr nett gewesen, mit Kollegin Klee Kaffee zu trinken. Aber das ist ja nun wirklich nicht die vorgesehene Aufgabe. Deshalb bewilligen wir eine neue Stelle erst, wenn wir wirklich wissen, für was die Stelle geschaffen werden soll, und nicht auf Vorrat. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Wie bereits in meinem Bericht erwähnt, beantragt die vorberatende Kommission, Art. 110bis Abs. 3 zu streichen und dafür einen neuen Art. 110ter zu schaffen, der die Unvereinbarkeiten klar regeln soll. Dieser Antrag wurde mit 15:0 Stimmen gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission beriet das Geschäft an einer speditiven, jedoch intensiven Sitzung am 19. Januar 2012 in St.Gallen. Die konstruktive Sitzung konnte gestrafft an einem halben Tag durchgeführt werden. Als Unterlage diente die Botschaft und der Entwurf der Regierung. Bevor über das Eintreten abgestimmt wurde, erhielten die Kommissionsmitglieder einen Überblick über die Vorlage. Verständnisfragen konnten in der allgemeinen Diskussion geklärt, die einzelnen Kapitel in der Spezialdiskussion beraten und die einzelnen Gesetzesbestimmungen auf ihre Wirkung hin untersucht werden. Der Vorsteher und die Generalsekretärin des Bildungsdepartementes, der Leiter des Amtes für Volksschule sowie der Leiter Dienst für Recht und Personal informierten uns sachlich und ausführlich über die Vorlage. Geduldig und kompetent standen sie Red und Antwort. Die Leiterin Abteilung Recht verfasste das Protokoll. Der Vorsteher des Bildungsdepartementes erläuterte in seinem Referat zu Beginn der Sitzung die Gesetzesänderung und ihre Folgen für die Neuordnung der Schulaufsicht und der Rechtspflege in der Volksschule. Die Regionale Schulaufsicht (abgekürzt RSA) wird in der Aufsicht ersatzlos gestrichen und in der Rechtspflege durch vier Rekursstellen ersetzt. Die Vorlage geht auf die Motion 42.09.34 «Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?» der FDP-Fraktion zurück. Die vorberatende Kommission begrüsst die Entschlackung bei der kantonalen Schulaufsicht, erwartet aber, dass sich dieser Schritt in spürbar tieferen Kosten oder zumindest kostenneutral auswirken wird. Angesichts der prekären Finanzlage sollen auch keine neuen Stellen geschaffen werden. Der Stellenstopp muss für alle Departemente gelten. Soweit zulässig, sollen in Zukunft Gebühren erhoben werden, insbesondere bei Aufsichtsbeschwerden und bei den 26 Privatschulen. Letztere sollen in Zukunft stärker beaufsichtigt werden. Die Erläuterungen zu den Folien zeigten Überlegungen zur Fremdevaluation auf, welche jedoch nicht Bestandteil der Botschaft sind. Die Kommission nahm Kenntnis davon. Für die rund 120 Rekurse je Jahr sollen vier regional verankerte Stellen mit je 5 Mitgliedern geschaffen werden. In die Rekursstellen sollen auch juristisch ausgebildete Personen Einsitz nehmen, denn deren Entscheide sind beim Verwaltungsgericht als anfechtbar zu erklären. Damit wird der minimale Standard erfüllt sein. Im Zusammenhang mit der Organisation dieser regionalen Rekursstellen wurde ein Antrag gestellt. Art. 110bis Abs. 3 soll gestrichen werden. In der Spezialdiskussion wird die vorberatende Kommission darauf zurückkommen. In der Folge wurde ein Antrag gestellt, dass ein neuer Art. 110ter zu schaffen sei, der die Unvereinbarkeiten regeln soll. Die vorberatende Kommission wird ebenfalls in der Spezialdiskussion darauf zurückkommen. Wahlinstanz für die Mitglieder der Rekursstellen Volksschule soll der Erziehungsrat sein, der auch das Präsidium bezeichnet. Jeder Rekursstelle ist wie bis anhin ein Sekretariat zur Seite zu stellen. Die Auseinandersetzungen wegen Klassenzuteilungen, Zeugnisnoten usw. sollen weiterhin bürgernah, d.h. nahe am Geschehen, nach dem Grundsatz der Subsidiarität ausgetragen werden. Die Räumlichkeiten sollen den Rekursstellen Volksschule von den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls ein Antrag zu Art. 110ter bzw. ein neuer Art. 110quater (neu) formuliert. Auch hierauf wird die vorberatende Kommission in der Spezialdiskussion zurückkommen. Nach eingehender Diskussion und Beratung stimmte die vorberatende Kommission der gesamten Vorlage mit 15:0 Stimmen einstimmig zu. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Art. 100 (Stellung und Aufgaben). Mit diesem Nachtrag zum Volksschulgesetz wird die RSA neu geregelt. RSA heisst unter anderem auch Aufsichtsaufgaben wahrnehmen, und dazu möchte ich mich äussern. Der Erziehungsrat leitet und beaufsichtigt die Volksschule, wie insbesondere in Art. 100 erwähnt. Die Regionale Schulaufsicht hatte die Aufgabe, Rekurse zu behandeln und die Aufsicht der St.Galler Schulen im Auftrag des Erziehungsrates zu erfüllen. Aufsicht, das sagt die Regierung selber, ist dringend und zwingend und kann nicht abgeschafft werden. In der Vorlage wird neu aber insbesondere von einer reaktiven Aufsicht gesprochen, wie wir soeben vom Bildungschef gehört haben. In der Meinung, es seien unter anderem auch mehr Aufsichtsanzeigen und deshalb mehr Stellenprozente notwendig. Die Aufsicht der Schulen führen aber nach wie vor der Erziehungsrat, das Bildungsdepartement natürlich auch und schliesslich auch die Regierung. Auf Gemeindeebene sind es aber der örtliche Schulrat oder die GPK der Finanzen. Welches ist aber die Rolle des Kantons? In einer neuen Ordnung, wie wir sie jetzt vor uns haben, ist es wichtig, dass das Bildungssystem als Ganzes seine Leistungsfähigkeit aufrechterhalten und sich den sich ändernden Ansprüchen der Arbeitswelt und den Erkenntnissen der Wissenschaft entsprechend auch weiterentwickeln muss. Der Kanton soll und muss deshalb in der Aufsicht übergeordnet über alle Gemeinden eine zentral wichtige Funktion erfüllen. Er soll den Rahmen und die Standards der Schulentwicklung vorgeben. Das wird auch im Lehrplan 21 natürlich gefordert. Voraussetzung dazu ist, dass periodisch das Erreichen der Bildungsstandards überprüft wird und mögliche Massnahmen eingeleitet werden, dass ein interkantonaler oder nationaler Austausch stattfindet, dass Veränderungen der Ansprüche der Arbeitswelt im Bildungsangebot laufend berücksichtigt werden, dass Strukturen garantiert werden, welche eine zweckdienliche Zusammenarbeit aller Verantwortlichen ermöglichen und dass die einzelnen Schuleinheiten gemäss definierten Kriterien auch evaluiert werden, unter anderem in der Fremdevaluation, aber nicht nur. Der Kanton definiert die Eckwerte und die Benchmarks für die Fremdevaluation, welche für eine übergeordnete Steuerung notwendig sind. Er stellt dazu auch die geeigneten Lehrmittel zur Verfügung und er stellt sicher, dass die Weiterbildung aller am Bildungsprozess Beteiligten den Zielvorgaben entspricht und dass in sämtlichen Gemeinden die kantonalen Vorgaben eingehalten werden sowie die definierten Ressourcen zur Verfügung stehen. Vom Bildungsdepartement wird also ziemlich viel erwartet, dass es den gesamten Prozess steuert und Vorgaben skizziert und damit auch bezüglich Qualitätssicherung eine Führungsfunktion überimmt. Und um diese Steuerung wahrnehmen zu können, muss auf Ebene Kanton eine qualifizierte, ja eine hochqualifizierte Stelle zur Schulentwicklung und Aufsicht vorhanden sein. Auch wenn in der Vorlage der Aufsicht noch andere Aufgaben aufgebürdet werden, kommt der Kanton bezüglich der nationalen Vorgaben - ich erinnere an diesen Lehrplan 21 - nicht umhin, die oben erwähnte Aufgabe zu erfüllen. Bis jetzt wird unser Schulsystem grossmehrheitlich durch den Erziehungsrat und nur finanziell oder von Gesetzes wegen von Regierung und Kantonsrat gesteuert. Der Erziehungsrat ist eine nach politischen Kriterien ausgewählte zusammengewürfelte Behörde, ohne dieses wissenschaftlich fundiertes Know-how; das stelle ich hier aber auch nicht als Kritik an, sondern sie muss anderen Richtlinien genügen. Die gestellten Aufgaben mögen für dieses Gremium selber interessant sein, dieser Kantonsrat hat aber vor bald sechs Jahren immerhin einen Auftrag überwiesen, die Aufgaben des Bildungsdepartementes und damit auch des Erziehungsrates zu überprüfen. Damals hatten wir auch gefordert, die RSA zu überprüfen. Die RSA ist jetzt mittlerweilen abgeschafft. Wir hatten auch gefordert, die Aufsichtsfunktion zu überprüfen oder überhaupt in der Mittelschule neue Formen zu finden, auch das hat seine Wirkung gefunden, aber das Bildungsdepartement selber hat sich diese Prüfung noch nicht gemacht. Dieser Vorstoss ist nach wie vor hängig und wäre wichtig zu beantworten, damit die Aufgabenliste und Bereiche überprüft, sinnvolle Aufgabenbereiche und aktuelle Anforderungsprofile neu definiert werden können, um allfällige Doppelspurigkeiten zu eliminieren, qualitativ hochstehende und fortschrittliche Arbeit zu leisten - und vielleicht auch noch zu sparen, wer weiss... Da hätten auch die Bildungsplanung und das Bildungsmonitoring eine wichtige Rolle einzunehmen. Wo das heute stattfindet, weiss ich persönlich nicht, obwohl ich in regem Kontakt mit diesem Bildungsdepartement stehe. Ich selber habe die Erfahrung gemacht, dass hochqualifizierte Leute fachlich auch für die übergeordnete Führung der Schulen und insbesondere auch für die Schulentwicklung enorm wichtig sind, analysieren und qualifiziertes Mehrwissen einbringen. Im ganzen Bildungsdepartement fehlten meines Wissens nicht nur eine solche Stelle, sondern auch die entsprechenden Leute oder wenigstens eine Person, die so etwas machen könnte. Mit Sicherheit wäre es sicher sehr sachdienlich, wenn jetzt mit der Aufsplittung der RSA die Gelegenheit genutzt würde, kostengleich mit den Ausgaben der bisherigen RSA, neu Rekurse auf einer Seite und Aufsicht auf der anderen Seite zu bündeln. Mit anderen Worten: Der Kanton legt die Rahmenbedingungen sowie Zielsetzungen und Standards fest und sichert Schulqualität übergeordnet auf kantonaler Ebene. Er ist also die Drehscheibe für übergeordnete Schulentwicklung. Zudem ist er auch Garant für eine einheitliche Rechtsprechung. Dies alles kann aber nicht zum Nulltarif gemacht werden. Ich darf Sie bitten, die geforderten Stellen nicht zu streichen, sondern für Aufgaben zu reservieren, die wirklich unserem Kanton anstehen und die in Zukunft wichtig sein werden. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dieser Vorlage erfüllen wir einen Motionsauftrag des Kantonsrates: die Abschaffung der regionalen Schulaufsicht. Diese Vorlage bzw. das neue Konzept, das wir Ihnen hier vorlegen, ist eigentlich das konsequente Abschliessen des Führungs- und Qualitätskonzeptes, das Sie mit dem VII. Nachtrag zum Volksschulgesetz 2004 beraten haben. Die RSA wird nicht abgeschafft, weil ihre Leistungen ungenügend waren oder die Qualität der Arbeit nicht gut, sondern weil es konsequent ist, dass wir dieses Konzept von 2004 zu Ende führen und die Verantwortung den Schulgemeinden übergeben. Es wurde richtig gesagt, die Aufsicht des Kantons ist nur noch reaktiv wahrzunehmen. Dann, wenn man feststellt, dass das Volksschulgesetz nicht eingehalten wird oder wenn man Feststellungen macht, die davon abweichen. Nur dann wird das Bildungsdepartement reaktiv einschreiten. Ich möchte nur vereinzelt auf einige Punkte eingehen, die Sie noch erwähnt haben. Zum einen die Fremdevaluation, die in dieser Botschaft erwähnt ist, ist ebenfalls Teil dieses Führungs- und Qualitätskonzeptes. Es wurde auch ein Betrag eingesetzt, was wir erwarten, was das kosten wird. Die Fremdevaluation ist der zweite Teil dieses Konzeptes, der bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umgesetzt wurde. Wir haben das zurückgestellt aufgrund dieses Motionsauftrages und werden die Fremdevaluation auf das Jahr 2013 ebenfalls einführen. Die Kosten, die hier vorgesehen sind, werden wir natürlich überprüfen und eine günstigere Realisierung anstreben. Es liegt uns gegenwärtig erst eine Offerte der PHSG vor, und wir sind bestrebt, dass wir hier noch weiter sparen können. Dann zu den Rekursstellen, die Sie erwähnt haben: Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass wir diese Rekursstellen weiterhin in den Regionen belassen und somit diese Nähe zu den Schulgemeinden weiterhin besteht und nicht alles zentral in St.Gallen bearbeitet und beurteilt wird. Wir sind der Meinung, mit der Einführung dieser vier Rekursstellen und einer gewissen Professionalisierung können diese Entscheide dem Verwaltungsgericht standhalten. Damit können wir vielen Wünschen und Forderungen gerecht werden. Sie kommen vor allem auf die Kosten zu sprechen. Der RSA wurde nie der Vorwurf gemacht, sie sei zu teuer. Die Motion hatte auch nie den Inhalt einer Sparvorlage. Wichtig ist, dass wir seitens des Kantons unsere Aufgaben wahrnehmen können. Deshalb haben wir Ihnen den Umfang an Personal, an Einrichtung, an Gremien mit entsprechenden Kostenfolgen in der Botschaft aufgezeigt. Hauptsächlich Anlass zur Diskussion geben die zwei zusätzlichen Stellen, die wir im Bildungsdepartement im Amt für Volksschule beantragen. Ich möchte Sie schon darauf hinweisen, dass wir neu 26 Privatschulen zu beaufsichtigen haben, was vor kurzem nicht Aufgabe des Bildungsdepartementes war. Zum Zweiten sind Aufsichtsbeschwerden direkt im Bildungsdepartement zu behandeln. Es ist uns wichtig, dass wir diese Aufgaben in Form einer Ombudsstelle auch weiterhin wahrnehmen können. Das ist sehr zeitintensiv. Wir haben die Annahme getroffen, dass es zwei zusätzlicher Anstellungen bedürfen wird und es sich nicht um Stellen auf Vorrat handelt. Wenn diese Stellen nicht benötigt werden, werden sie natürlich auch nicht eingestellt. Aber ich muss Ihnen sagen, wir müssen gewisse Aufgaben wahrzunehmen mit der Ablösung der Regionalen Schulaufsicht. Dazu wurde eine gewisse Übergangszeit mit den Angestellten vereinbart. Sie sind uns so weit entgegengekommen, dass wir nicht zwischen Stühle und Bänke fallen. Aber wir müssen diese Aufgaben nahtlos übernehmen können, und dazu müssen wir diese neuen Personen rekrutieren und einstellen. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
20.2.2012 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Botschaft enthält einige zukunftsweisende Punkte für unser Volksschulsystem. Die CVP-Fraktion hat damals die Überweisung der Motion 42.09.34 «Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?» fast vollumfänglich gutgeheissen, weil sie den gesetzgeberischen, materiellen sowie strukturellen Handlungsbedarf bei der Volksschule erkannt hatte. Deshalb ist die CVP-Fraktion sehr daran interessiert, dass die beiden Bereiche Aufsicht und Rekurswesen auch nach Ablauf der laufenden, nunmehr letzten Amtsdauer der Regionalen Schulaufsicht (abgekürzt RSA) im Sommer 2012 optimal strukturiert und sinnvoll organisiert werden können. Was den zeitlichen Ablauf betrifft, ist die CVP-Fraktion der Ansicht, dass die Umsetzung dieser Motion gerade noch rechtzeitig, aber ziemlich spät, erfolgt. Bis zum offiziellen Ende der Amtsdauer am 31. Mai 2012 verbleiben nach der 2. Lesung nur noch wenige Wochen. Mit der Überweisung der Motion 42.09.34 hat der Kantonsrat damals auch der Zentralisierung der RSA zugestimmt. Damit werden die Aufgaben nicht mehr wie bisher im Milizsystem und regional ausgeführt. In ihrem Bericht schlägt die Regierung vor, vier regionale Rekursstellen Volksschule aufzubauen, die sich selbständig organisieren. Zitat S. 10 des Berichts: «Dabei drängt sich grundsätzlich das Milizsystem auf.» Das Milizsystem in Ehren dort, wo es sinnvoll ist. Die CVP-Fraktion unterstützt, dass auch in Zukunft die einfachen Rekursfälle wie bisher durch eine regionale Entscheidungsbehörde bearbeitet und nicht wie die komplexen Fälle kantonal zentralisiert werden. Mit der wohlwollenden Übergangslösung, dass die bisherigen Mitglieder der RSA ihre Arbeit bis längstens 31. August 2012 ausüben werden, ist gewährleistet, dass der grosse Anfall an Rekursen in den Sommermonaten reibungslos verarbeitet werden kann. Die Aufsicht, neben dem Rekurswesen der zweite wichtige Hauptbereich, wird neu durch das Bildungsdepartement und den Erziehungsrat wahrgenommen. Die CVP-Fraktion empfiehlt den Verantwortlichen, dass diese nur noch reaktive Aufsicht trotzdem verantwortungsvoll im Sinne einer guten Zusammenarbeit mit den Schulen wahrgenommen wird. Ein kleiner Schönheitsfleck in der Umsetzung der neuen Strukturen ist, dass diese höchstens kostenneutral ausfallen werden. Doch eigentlich wäre eine Kosteneinsparung willkommen gewesen. Die CVP-Fraktion hofft, der Entscheid im Februar 2010, die RSA abzuschaffen, sei richtig gewesen und dass mit dem heutigen Entscheid eine neue, optimale und zukunftsweisende Struktur für die Aufsicht und das Rekurswesen unserer Volksschule realisiert werden kann. | Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012 |
23.4.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |
23.4.2012 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2012 |