Geschäft: Externe Prüfung und Vergleich von kantonalen Aufgaben und Ausgaben

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.11.27
TitelExterne Prüfung und Vergleich von kantonalen Aufgaben und Ausgaben
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung26.9.2011
Abschluss24.9.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 3. April 2012
VorstossWortlaut vom 26. September 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.9.2012Eintreten34Zustimmung61Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
24.9.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung legt in ihrer Stellungnahme die Betonung auf die externe Prüfung der staatlichen Ausgaben und Aufgaben und behandelt die Frage des Vergleichs mit anderen Kantonen beinahe als Nebensächlichkeit. Doch der SVP-Fraktion geht es gerade auch um die Vergleiche. Solche kommen auch in der von dem Forschungsinstitut BAK Basel Economics AG durchgeführten Analyse des Finanzplans 2015 klar zum Ausdruck. Sie enthält einige Vergleichszahlen in Bezug auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben. Die Regierung argumentiert, dass sich die Kantone bezüglich der Ausgestaltung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf kantonaler und kommunaler Ebene wesentlich unterscheiden würden. Deswegen könnten Kostenvergleiche nur unter grossen Vorbehalten gemacht werden, unter anderem wegen der Unterschiede bei kantonalen Leistungen bezüglich Quantität und Qualität. Diese Aussage würde bei den Experten von der BAK Basel Economics AG wohl ein gewisses Erstaunen auslösen, denn genau solche Analysen sind Teil ihres Kerngeschäfts. Es ist also durchaus möglich, Vergleiche – oder auf neudeutsch «Benchmarks» – durchzuführen. Es ist nicht eine Frage der technischen Machbarkeit, sondern des politischen Willens.

Da immer mehr Staatsaufgaben aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben, bei denen der Spielraum der Kantone begrenzt ist, ausgeführt werden, macht es sehr wohl Sinn, Vergleiche anzustellen. Es könnte ja sein, dass es Kantone gibt, von denen wir etwas lernen können, auch wenn die Tendenz besteht, dass wir uns beispielsweise im Gesundheitsbereich oder in finanzpolitischen Bereichen gerne als Musterschüler bezeichnen. Etwas mehr Bescheidenheit täte durchaus gut, und dazu gehört auch, sich Vergleichen zu stellen. Dies ist umso wichtiger, als wir gegenwärtig Mittel und Wege suchen, um das Ausgabenwachstum zu begrenzen bzw. zurückzufahren. Der Zeitpunkt für Vergleiche ist also optimal.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012
24.9.2012Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 24. und 25. September 2012