Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer38.11.05
TitelKantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung9.8.2011
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragKommissionsbestellung vom 26. September 2011
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassReferendumsvorlage vom 21. Februar 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 17. Oktober 2012
AntragAntrag Widmer-Mosnang zu Ziff. 1 vom 28. November 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 16. August 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 1. Mai 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2012
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.2.2012Schlussabstimmung98Zustimmung0Ablehnung22
30.11.2011Antrag Widmer-Mosnang zu Ziff. 121Zustimmung77Ablehnung22
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2011Wortmeldung

beantragt, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 11'350'000.-». Ziff. 2 und 3 Folgekorrektur.

Die Entschuldungsbeiträge bei der Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil entsprechen ebenfalls nicht der bisher gängigen Praxis. Im Fall von Bütschwil und Ganterschwil begründet die Regierung die Kürzung der Entschuldungsbeiträge damit, dass auch mit einem tieferen Entschuldungsbeitrag keine höhere Belastung der finanzstärkeren Gemeinde befürchtet werden müsse und das nachgewiesene Sparpotenzial der beteiligten Gemeinden eher gering sei. Die Kürzung der Entschuldungsbeiträge um 2,99 Mio. Franken oder um einen Drittel ist nicht nachvollziehbar. In der Begründung für einen höheren Entschuldungsbeitrag können die gleichen Argumente wie bei der Vereinigung der Gemeinden Wattwil und Krinau ins Feld geführt werden. Ein höherer Entschuldungsbeitrag hätte ebenfalls einen leicht tieferen Steuerfuss in der fusionierten Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil sowie einen tieferen Finanzausgleichsbeitrag für den Kanton zur Folge. Auch dieser höhere Entschuldungsbeitrag würde sich beim Kanton mittelfristig in Form von tieferen Ausgleichsbeiträgen refinanzieren.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit Bütschwil und Ganterschwil haben am Sonntag zwei Gemeinden Ja gesagt zur Vereinigung: Bütschwil mit einem überwältigenden Mehr, Ganterschwil eher mit einem knappen Ergebnis. Wir nehmen das so gerne zur Kenntnis. Der positive Entscheid wird sich auch auf die Verhandlung hier im Rat auswirken. Bütschwil und Ganterschwil arbeiten schon seit Jahrzehnten in verschiedenen Bereichen wie Schulen und Zweckverbänden erfolgreich zusammen. Mit der Vereinigung entsteht nun eine Gemeinde, welche nicht nur von den Strukturen her sehr ähnlich ist, sondern sich auch geografisch gut ergänzt. Die Synergien können optimal genutzt werden, und die Bürger haben in der neuen Gemeinde mit mehr als 4'500 Einwohnern sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten und eine lebenswerte Gemeinde. Es bleibt auch hier ein Wermutstropfen: Bei den Fusionsbeiträgen – konkret handelt es sich um die Entschuldungsbeiträge – ist die Begründung nicht ganz nachvollziehbar über die Berechnung. Wir werden in der Spezialdiskussion darauf zu sprechen kommen, es liegt ja ein Antrag vor.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben hier ähnliche Prämissen wie in der vorangehenden Vorlage, und wir haben auch ähnliche Vorbehalte. Es ist schade, dass sich die Gemeinde Lütisburg aus den Fusionsverhandlungen zurückgezogen hat und wir so in dieser Vorlage leider nur zu einer «unechten» Einheitsgemeinde kommen, weil die Oberstufengemeinde BuGaLu (Bütschwil-Ganterschwil-Lütisburg) in dieser Fusion nicht integriert werden kann. Weil beide Gemeinden überdurchschnittlich verschuldet sind, wären auch für uns höhere Entschuldungsbeiträge natürlich wünschbar gewesen. Mit Blick auf weitere Fusionsbestrebungen in dieser Region mit der neuen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil ist für die SP-Fraktion die Höhe des Entschuldungsbeitrages aber nachvollziehbar. Die Vorgaben gemäss Gemeindevereinigungsgesetz können auch hier nur bedingt erfüllt werden. Dennoch erachtet es die SP-Fraktion als wichtiges Strukturbereinigungsprojekt in der Talschaft Toggenburg. Wir bitten Sie, den Förderbeitrag von 8,36 Mio. Franken zu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

Der Antrag Widmer-Mosnang ist abzulehnen und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Wie erwähnt zeigen auch hier die Diskussionen, dass dem Grundsatz des Gemeindevereinigungsgesetzes – jede Vereinigung ist anders – besondere Bedeutung beizumessen ist. Grundsätzlich beruht die Gesuchsbeurteilung auch in diesem Geschäft auf klar formulierten Kriterien. Auch da bin ich überzeugt, dass die Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil ihre Interessen in den Gesuchsverhandlungen geltend gemacht haben.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 17. Oktober 2011 behandelte die vorberatende Kommission auch die von der Regierung vorgelegte Botschaft über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil. Bei der Vereinigung der Gemeinden Bütschwil und Ganterschwil sollen gleichzeitig die beiden lokalen Primarschulgemeinden inkorporiert werden. Die neue Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil wird dadurch ab 1. Januar 2012 zu einer Einheitsgemeinde. Die geplanten Synergien und die Effekte aus den Förderbeiträgen führen zu einer deutlichen Reduktion des Nettoaufwandes. Um diesen zu decken, benötigt die neue Gemeinde zukünftig einen Steuerfuss von 140 Prozent. Die Regierung beantragt für diese Fusion Förderbeiträge von insgesamt 8,36 Mio. Franken.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission lehnte den Antrag Widmer-Mosnang mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
30.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): legt seine Interessen als Einwohner und Gemeinderat von Bütschwil offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Grundsätzlich gilt das bereits bei den anderen beiden Vorlagen Gesagte auch für dieses Geschäft. Hier gehen zwei Gemeinden zusammen, die punkto Steuerkraft, Pro-Kopf-Verschuldung und Steuerfuss sicher nicht in der höchsten Liga im Kanton St.Gallen spielen. Nachdem auch diese beiden Gemeinden, wie die Beteiligten der vorangegangenen Geschäfte, bereits eine enge Zusammenarbeit in diversen Bereichen pflegen, ist die seit vergangenem Sonntag beschlossene Vereinigung und die Inkorporation der Primarschulgemeinden nichts Überraschendes. Der finanzielle Anreiz für die Gemeinde Ganterschwil mit einem Steuerfuss von 142 Prozent ist mit der Reduktion um 2 Prozent auf 140 Prozent für die neue Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil gegeben. Der Entschuldungsbeitrag, mit dem Ziel, die Verschuldung teilweise zu reduzieren, hilft natürlich, den angestrebten Steuerfuss auch mittelfristig zu halten. Die erneute Diskussion, wie bereits beim vorangegangenen Geschäft, die Kürzung dieses Beitrages um 30 Prozent rückgängig zu machen, war auch hier eine ernsthafte Überlegung wert. Die Begründungen decken sich mit denjenigen der Vorlage 38.11.04 «Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Wattwil und Krinau». Kurz und bündig unser Fazit zu dieser Vorlage: Dem Kantonsratsbeschluss zu Verwendung des besonderen Eigenkapitals aus dem Erlös des Verkaufs der Goldreserven wird auch hier nachgelebt. Die in Aussicht gestellten Beträge sind gerechtfertigt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
20.2.2012Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
20.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012