Geschäft: Nachtrag zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.09
TitelNachtrag zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung5.7.2011
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 20. Februar 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2012
AntragAntrag SP-Fraktion zu Abschnitt II vom 28. November 2011
AntragKommissionsbestellung vom 26. September 2011
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 31. Oktober 2011
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. November 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 1. Mai 2012
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 2 vom 28. November 2011
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 2 vom 28. November 2011
ErlassReferendumsvorlage vom 21. Februar 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 23. August 2011
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 28. November 2011
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.2.2012Schlussabstimmung73Zustimmung21Ablehnung26
28.11.2011Antrag der SP-Fraktion zu Abschnitt II20Zustimmung83Ablehnung17
28.11.2011Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 2 Abs. 1 Bst. a36Zustimmung71Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es gibt mehrere Gründe, wieso ich Ihnen empfehle, diesen Antrag abzulehnen. Zum einen haben wir diese beiden Studiengänge, die wir jetzt beim BBT zur Akkreditierung eingereicht haben. Warten wir auf den definitiven Bescheid. Was würden wir machen, wenn wir jetzt sagen, wir überführen diese Studiengänge nicht ins Grundangebot und führen das weiter über das Weiterbildungsangebot weiter? Der Kanton würde hier eigenartig dastehen. Dann müssten wir diese Anträge beim BBT irgendwie zurückziehen und dann wieder einreichen. Wir haben bereits erste Rückmeldungen seitens des BBT. Uns wird attestiert, dass diese Studiengänge sehr wohl akkreditiert werden in der nächsten Zeit. Und deshalb macht das wohl keinen Sinn. Das andere ist das, dass wir jetzt diese Studiengänge über die Weiterbildung führen. Wir erhalten diese FAV-Beiträge nur, wenn wir die gesetzliche Grundlage schaffen und das im Grundausbildungsprogramm der PHS integrieren. Dann erhalten wir diese Ausbildungsbeiträge. Wenn Sie jetzt verschieben, dann muss man entweder diese Studiengänge sofort abbrechen. Dann machen Sie dieses ganze Projekt, da wir hier jetzt dran sind, machen Sie zunichte. Oder wir führen das weiter über die Weiterbildung, und dann erhalten wir diese FAV-Beiträge nicht. Dann verursachen Sie einen finanziellen Schaden, der sehr gross ist.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist nur konsequent, wenn wir diesen Leistungsauftrag bzw. die gesetzlichen Grundlagen auf die ganze Sekundarstufe II ausdehnen. Wir haben jetzt genügend begründet, wie es Sinn für Berufsfachschullehrpersonen macht. Es macht auch Sinn, wenn gewisse Kooperationen bzw. Zusammenarbeitsformen anstehen, dass wir dies überprüfen und allenfalls auch angeboten wird. Zur Kostenfolge ist zu sagen, dass diese Angebote bereits den IUV-Beitragszahlungen unterliegen. Also «Studienaustausche» unter den Kantonen sind sichergestellt über IUV-Beiträge. Nicht FAV wie vorhin gesagt, sondern es sind IUV-Beiträge, d.h. dass wir jetzt im Moment unsere Beiträge an andere Hochschulen bezahlen in anderen Kantonen. Wenn wir ein eigenes Angebot hätten, das sowieso nur im kleinen Umfang sein würde, dann könnten wir dieses Geld direkt in die Pädagogische Hochschule St.Gallen investieren. Sie sehen, es liegt auf der Hand, dass wir das selber auch in die gesetzlichen Grundlagen aufnehmen. Ich möchte Ihnen auch noch Folgendes darlegen: Würde ein Antrag gestellt, würde dieser durch den Hochschulrat der Pädagogischen Hochschule St.Gallen bearbeitet, notabene Vertreter der Parteien, die in diesem Gremium Einsitz haben. Dann wird der Regierung ein Antrag gestellt und die Regierung erteilt dann diesen Leistungsauftrag. Diesen muss der Kantonsrat noch genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für Ihre weitgehend positiven Voten möchte ich Ihnen danken. Sie bestätigen mit diesen Voten Ihre Weitsicht, wenn Sie der Ausdehnung des Ausbildungsangebotes auf die Sekundarstufe II zustimmen. Sie bemerken richtig, natürlich ist es ein hehres Vorhaben, wenn man in Zeiten der Finanzknappheit eine Ausdehnung des Leistungsauftrags beantragt. Wir haben uns aber in den letzten zwei Jahren intensiv mit dieser Ausdehnung des Leistungsauftrags beschäftigt. Wir haben zuerst nach Möglichkeiten gesucht, wie wir allenfalls eine Kooperation anstreben können mit der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung in Zollikofen (EHB) und so die Kosten auf null hätten reduzieren können für den Kanton St.Gallen. Dies ist leider nicht geglückt. Die EHB hat dieser Kooperation nicht zugestimmt, und so haben wir nach Wegen gesucht, dass wir das selber durchführen können. Der Weg lag auf der Hand. Wir haben beantragt, dass diese Studiengänge bei der FHV aufgenommen werden, d.h. dass eben für die Studierenden Ausgleichszahlungen erfolgen. Mit Antrag im Januar 2011 wurde auch zugestimmt – die FAV-Kommission hat das bestätigt –, dass eben diese Studiengänge neu auch finanziert werden und Ausgleichszahlungen unter den Kantonen gewährleistet sind. Das hat eben uns ermöglicht, dass wir Ihnen das auch beantragen können, eine Ausdehnung des Angebotes zu sehr reduzierten und verträglichen Mehrkosten.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir neben dem Ausbildungsangebot auf der Volksschulstufe die Sekundarstufe eben hier auch aufnehmen und hier ein Angebot schaffen. Das hat grosse Vorteile für die pädagogische Hochschule St.Gallen, für die Lehrpersonen und für die Dozenten, die dort unterrichten. Der Rektor hat ebenfalls bestätigt, dass es eben einer Pädagogischen Hochschule sehr gut tut, wenn eben auch gerade Berufsfachschullehrpersonen in dieser Hochschule Ausbildungsgänge besuchen, und alle können davon profitieren. Es ist aber ein Mehrwert, der viel weiter geht. Es profitieren auch die Berufsfachschulen. Es wurde uns bereits bestätigt, über diese Pilotstudiengänge, die wir bereits in den letzten Jahren durchführten, dass die Berufsfachschulen eben auch sehr gute Erfahrungen machen. Sie können ihre Erfahrungen zurückmelden an die PHSG, und somit fliesst das wieder in die Ausbildungsgänge ein, und alle haben einen Profit davon. Wir haben auch mit der Gründung des Ostschweizer Kompetenzzentrums für Berufsbildung einen wichtigen Schritt gemacht. Wir haben mit unserem Partner, mit dem IWP und dem ZBW, die Basis gelegt, dass wir eben eine Zusammenarbeit schon aufgegleist haben, schon bestätigt haben. Das liegt Ihnen in der Botschaft bereits vor, indem wir zusammen daran arbeiten können, dass wir eben die Berufsbildung und zusammen eben das Mitwirken mit den Berufsbildungsbetrieben auch und den Unternehmen, dass wir das Ganze weiter fördern können. Auf die Anträge, die noch vorliegen, werde ich in der Spezialdiskussion zurückkommen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt II wie folgt zu formulieren: «Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2015 angewendet.»

Wie Sie schon ausführlich gehört haben, ist es so, dass es sich nicht um ein zwingendes Angebot handelt. Bis jetzt hat die pädagogische Hochschule diesen ganzen Ausbildungs- und Weiterbildungsbereich angeboten. Dafür musste sie keinen Franken aufwenden. Das neue Angebot hat Kostenfolgen von einer Viertelmillion. Wir sind im Moment in einer ausserordentlich schwierigen Finanzsituation. Es hat wieder Anträge in diesem Rat, die sparen wollen. Es ist mir einfach nicht verständlich, wieso man für ein Angebot jetzt eine Viertelmillion ausgeben will. Erstens ist es nicht notwendig, weil es schon im Weiterbildungsbereich angeboten wird. Zweitens kann man es ohne Probleme an einem anderen Ort machen. Drittens besteht keinerlei Notsituation bei den Berufsschullehrern.

Wir können doch angesichts dieser Finanzsituation den Vollzugsbeginn dieses Erlasses auf den 1. Januar 2015 hinausschieben, ohne dass irgendjemand Nachteile hat. Im Gegenteil: Unsere Finanzsituation wird etwas entlastet und wir müssen nicht an anderen Bildungsangeboten sparen. Es geht dann auf Kosten anderer Bildungsangebote.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): legt seine Interessen als Mittelschullehrer offen und zieht den Antrag der SP-Fraktion zu Art. 2 Abs. 1 Bst. a zurück. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Dieser Rat ist ununterbrochen bemüht, keine Kompetenzen aus der Hand zu geben. Und nun werden Kompetenzen leichtfertig aus der Hand gegeben. Ich weiss, wie die Ausbildung auf der Mittelschulstufe funktioniert. Ich denke, es ist nicht sinnvoll, dass die Pädagogische Hochschule St.Gallen einen Auftrag übernimmt. Sollte sie irgendwann einmal ein sensationelles Konzept in diesem Bereich haben, dann wird die Pädagogische Hochschule St.Gallen den Rat von diesem Konzept überzeugen. Dann kann der Rat über die Kosten diskutieren und dann können wir auch zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Wir danken der Regierung für die ausführliche und klare Darstellung des Sachverhaltes in der Botschaft und im Entwurf. Die SVP-Fraktion erkennt die Bedeutung der zu stärkenden Ausbildung von Lehrpersonen für Berufsfachschulen. Dass hier ein Bedarf besteht und in der Ostschweiz noch Entwicklungsbedarf diesbezüglich vorhanden ist, bestreitet die SVP-Fraktion nicht und unterstützt die beschriebenen und vorgeschlagenen Massnahmen. Wir sprechen uns für die Erweiterung des gesetzlichen Leistungsauftrags der PHSG aus und sehen auch in der Ausrichtung Gymnasiumlehrpersonen den Vorteil, entsprechend, wenn nötig, strategisch reagieren zu können. Gerade die Möglichkeit, dass die Sek I von der neu geschaffenen Sek II profitieren kann, oder die Positionierung der PHSG oder die Stärkung der Region, wie aber auch die Entwicklung in verschiedenen Zusammenarbeiten lassen diese Ausdehnung und die damit verbundenen geringen Mehrkosten im Verhältnis zu.

Die Berufsbildung stärken: Der Praxisbezug erhält eine neue Gewichtung, weg von der «Verakademisierung» und hin zur praxisnahen Ausbildung der angehenden Berufsschullehrer und das erst noch ohne lange Wegzeiten und Überbrückung grosser Distanzen. Damit verbunden die Weiterbildungsmöglichkeiten, welche so sicher auch von Berufsfachleuten besucht werden, welche eben wegen Familie und Beruf keine grossen Distanzen aus Mangel an Zeit überbrücken können. Wir sind der Meinung, dass so die Zugangsschwelle berufsbegleitend gesenkt und gleichzeitig gefördert wird. Ganz abgesehen davon entsteht so wiederum eine Vielfalt an Netzwerken und Verbindungen, welche nicht zuletzt auch in der Wirtschaft grossen Anklang finden werden. Mit der Nutzung vorhandener Synergien wie zum Beispiel dem Miteinbezug von externen Dienstleistungsanbietern wie das ZBW oder IBW entstehen Win-win-Situationen, welche sich in der Qualität der Ausbildungen niederschlagen werden.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Ich staune über diese Antwort. Was der Vorsteher des Bildungsdepartementes gesagt hat, ist Erpressung. Es wird etwas eingeleitet, und nachher erpresst man diesen Rat mit der Aussage, man mache alles kaputt. Mit anderen Worten, es wird diesem Rat nicht mehr die freie Entscheidung gelassen – auch in finanzieller Hinsicht nicht. Kurzum: Diese Art des Vorgehens, vollendete Tatsachen zu schaffen, ohne dafür einen gesetzlichen Auftrag gehabt zu haben, finde ich nicht korrekt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten unter dem Vorbehalt, dass die Erweiterung des Ausbildungsauftrags ausschliesslich auf die Lehrpersonen für berufskundliche und allgemeinbildende Fächer der Berufsschule beschränkt wird. Ich begründe dies wie folgt mit zwei Punkten: Bedarf und Kosten.

Zum Bedarf: Mit diesem Nachtrag wird uns eine grosse Aufgabenerweiterung für den Bereich Lehre vorgeschlagen. Von Seite der SP-Fraktion wird ein präzisierender Antrag gestellt werden, der die Berufsbildung ermöglicht, aber die gymnasiale Lehrbefähigung ausschliesst. In der Botschaft wird darauf hingewiesen, dass es nicht angestrebt wird, Gymnasiallehrkräfte auszubilden, darum soll nach unserer Meinung auf eine vage Formulierung im Gesetz verzichtet werden. Sollte dies in 10 bis 15 Jahren anders sein, kann man dann das Gesetz ändern.

Es ist zu fragen, ob es sinnvoll ist, das Lehramt für Gymnasiale Maturitätsschulen regional anzubieten. Von Seiten der Maturitätsschulen besteht kein Bedarf. Sinnvollerweise wird das höhere Lehramt im Zusammenhang mit der fachwissenschaftlichen Ausbildung an der Universität erworben. Einfach nur Didaktik ohne Fachinhalt ist nicht zielführend. Die SP-Fraktion ist in der Regel bei Bildungsausgaben sehr wohlwollend, kommt hier aber nach differenzierter Betrachtung dennoch zum Schluss, dass die Ausbildung von allen Lehrkräften der Sek-II-Stufe nicht zwingend im Kanton erfolgen muss und nicht zwingend vom Kanton bezahlt werden soll.

Wir wollen dem Nachtrag zustimmen, wenn sich die Gesetzesänderung auf die Berufsbildung beschränkt. Leider ist dieser Nachtrag so «light» konstruiert, dass man mit einer einzigen Artikeländerung, die zudem den Anschein erweckt, als sei sie nur redaktioneller Natur, eine grosse Zusatzaufgabe in den Leistungsauftrag kommt und natürlich einen grossen Kostenfaktor generiert. Schon im Jahr 2005 wurde von der SP-Fraktion kritisiert, dass im PHSG-Gesetz nirgends ein Zweckartikel auftaucht, der festlegt, welches genau die Aufgaben der Pädagogischen Hochschule sind. Schon damals wurde befürchtet, die Pädagogische Hochschule würde wahllos Bildungsangebote auf den Markt werfen; denn sie unterliegt den Gesetzen des Marktes, die Institutionen der Tertiärstufe generieren Produkte und wollen sie verkaufen. Wir stellen die Frage, was ist die Frage der Pädagogischen Hochschule. Soll sich der Kanton in diesem unsinnigen Wettbewerb immer neue Aufgaben aufhalsen? Oder kommt man zum Schluss, es ist jetzt genug? Muss die PHSG genau die gleichen Angebote wie die PHTG oder PHZH anbieten?

In unseren Augen soll eine Pädagogische Hochschule alles tun, was zur Ausbildung von Lehrpersonen von Stufe Kindergarten bis Oberstufe wichtig ist. Wir haben Verständnis, wenn zusätzliche Spezialisierungen angeboten werden. Es scheint uns aber nicht zielführend, das Aktionsfeld generell zu erweitern in ein Gebiet, das von anderen Anbietern genügend, gleich gut oder besser abgedeckt wird. Die Sekundarstufe II soll nach unserer Auffassung nicht schwergewichtig und gleichwertig wie die Ausbildung der Volksschullehrkräfte im Bearbeitungsfokus der Pädagogischen Hochschule stehen, und darum halten wir die Ausweitung für unnötig.

Zu den Kosten: Dieser Nachtrag hat markante finanzielle Auswirkungen. Würde die Ausbildung für Berufskundelehrpersonen weiterhin unter dem Leistungsbereich «Weiterbildung» laufen, müsste das Globalbudget nicht belastet werden. Die Kosten müssten von den Kursteilnehmenden übernommen werden. Die Kosten, die aus der Erweiterung des Leistungsauftrags entstehen, summieren sich und sind angesichts der aktuellen Finanzlage jetzt nicht zu verantworten. Es ist schon sehr seltsam, wenn dieser Rat im Bereich der Bildung und anderen wichtigen Bereichen einschneidende Sparmassnahmen verlangt und durchsetzt und handkehrum an einem anderen Ort wieder neue nicht zwingende Ausgaben beschliesst. Das Globalbudget soll um 239'000 Franken erhöht werden. Sollte man demnächst auf die Idee kommen, die Gymnasiallehrkräfte müssten auch hier ausgebildet werden, dürfte sich die Summe verdoppeln. Man kann sich überlegen, ob das eine notwendige Investition ist. Die SP-Fraktion tritt auf den Nachtrag mit Vorbehalt ein. Die Zustimmung erfolgt, wenn sich die Gesetzesänderung auf die Berufsbildung beschränkt.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 31. Oktober behandelte die vorberatende Kommission in einer halbtägigen und intensiven Sitzung den Nachtrag zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen. Als Beratungsunterlage dienten Botschaft und Entwurf der Regierung zu diesem Nachtrag. An der Sitzung zugegen waren die vollständige Kommission, Regierungsrat Stefan Kölliker, Esther Friedli, Generalsekretärin des Bildungsdepartementes, Rolf Bereuter, Leiter Amt für Hochschulen, Alex Rutz, Bereichsleiter Amt für Hochschulen und für das Protokoll zuständig.

Bei der Vorlage geht es im Wesentlichen darum, den gesetzlichen Leistungsauftrag der PHSG um die Ausbildung von Lehrpersonen für die Sekundarstufe II zu erweitern, d.h. für Berufsschullehrerinnen und Gymnasiallehrer. Dabei geht es jedoch nicht um die fachliche Ausbildung solcher Lehrpersonen, sondern um die didaktisch-pädagogische. Zunächst warb Erwin Beck, Rektor der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen, für eine solche Ausdehnung. Dies sei keine neue Idee der PHSG. Bereits bei der Lancierung der Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz sei empfohlen worden, die Möglichkeit, Lehrpersonen für die Sekundarstufe II auszubilden, vorzusehen. Im Gegensatz zu anderen pädagogischen Hochschulen fehle diese Möglichkeit bislang der PHSG. Trotzdem sei die PHSG bereits heute mit Pilotstudiengängen in der Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen tätig, und zwar mit sehr positiven Rückmeldungen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission und mit ihr Regierungsrat Kölliker argumentierte, diese Ausdehnung bedeute einen wichtigen Schritt im Sinn der Entwicklung des Berufsbildungswesens. Das komme auch der traditionell starken Berufsbildung in der Ostschweiz zugute.

Die in St.Gallen angebotenen Lehrgänge entsprächen einem Bedürfnis im Berufsbildungswesen. Bei Stellenbesetzungen in den Berufsfachschulen und in Höheren Fachschulen sei es teilweise schwierig, Lehrpersonen mit berufspädagogischer Qualifikation anzustellen. Ausbildungsplätze zur Berufsfachschullehrperson seien knapp, und die Anfahrtswege zu den heutigen Ausbildungsstandorten nach Zürich, Luzern oder gar Zollikofen BE erwiesen sich oft als Hindernis. Zudem bestehe in der Deutschschweiz zum Teil auch bei bereits angestellten Lehrpersonen ein beachtlicher berufspädagogischer Nachqualifikationsbedarf.

Die Argumente der Minderheit: Es gebe bereits genügend Ausbildungsgänge insbesondere für Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in der Schweiz, aber auch für Berufsschullehrerinnen und -lehrer. Der Kanton St.Gallen müsse hier nicht aktiv werden, zumal der Kanton sich in finanzieller Hinsicht in schwieriger Situation befinde. Gute Hochschulen seien fokussierte Hochschulen, dies vor allem in Zeiten eines Überangebotes. Die PHSG solle deshalb erste Adresse für die Ausbildung von Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe 1 werden oder bleiben. Eine Minderheit betonte zudem, bei Berufsschullehrern handle es sich nicht um eine Grundausbildung, sondern um eine Weiterbildung. Dies solle so bleiben.

Ein Teil der Minderheit wandte sich indes nicht gegen die Ausdehnung des Leistungsauftrages für Berufsschullehrpersonen, sondern gegen die Ausdehnung des Leistungsauftrages, Gymnasiallehrer auszubilden. Es solle keine Ausdehnung auf Vorrat gegeben werden, wurde argumentiert. Ein Antrag, der die Erweiterung des Leistungsauftrages lediglich auf Berufsschullehrer beschränken wollte, wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Unbestritten blieb in der vorberatenden Kommission, im Rahmen des Gesetzesnachtrags auch den Genehmigungsvorbehalt des Kantonsrates für Personalvorschriften und die Bezeichnung der PHSG in «Pädagogische Hochschule St.Gallen» anzupassen. Im Gesetz über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen soll zudem durchgängig «Lehrkraft» durch «Lehrperson» ersetzt werden. Dieser Antrag wurde mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit 13:2 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Von der Erweiterung des Leistungsauftrages der PHSG profitieren sowohl die Lehrerbildung als auch die Berufsbildung Der Bedarf für die Ausbildung von Lehrpersonen ist ausgewiesen. Auch können mit einem regionalen Angebot Erwerbstätigkeit, Ausbildungsort und Familie besser in Einklang gebracht werden. Anlässlich eines Besuchs der Kommission für Aussenbeziehungen bei der Ostschweizer Polizeischule in Amriswil wurde mir die Bedeutung der pädagogisch-didaktischen Kompetenzen sowie moderner Lehrmethoden bestätigt. Dazu braucht es gut qualifizierte Lehrpersonen. Auf das Angebot möchte ich gerne eingehen. Es ist ein Standortvorteil. Ich bin froh über die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons St.Gallen in Bern, freue mich jedoch umso mehr über die Wirkung einer guten Pädagogischen Hochschule, die vor Ort wirkt und mit ihrem erweiterten Leistungsauftrag noch mehr an Bedeutung zunehmen wird. Dank ihrer hohen Qualität nimmt auch die Anzahl der Studierenden von ausserhalb des Kantons zu. Anstatt Berufsleute nach Zürich, Luzern und Bern zu schicken, wollen wir vor Ort Ausbildungsstätten nutzen. Ebenso werden die FHV-Beiträge der auswärtigen Teilnehmenden abgeholt werden können.

Es ist ein sehr grosses Potenzial vorhanden bei der Zusammenarbeit von den bestehenden Anbietern, welche durch den Austausch des Know-hows profitieren können. Sowohl die Pilotstudiengänge als auch die berufspädagogische Forschung sind erfolgreich verlaufen. Die Berufsschullehrpersonen profitieren von der didaktisch-pädagogisch-methodischen Kompetenz der Dozierenden der PHSG und – dies hat Rektor Beck erwähnt – ebenso umgekehrt. Die Pädagogische Hochschule St.Gallen kann von den Berufsschullehrpersonen ebenfalls vieles aufnehmen, das neu ist für sie. Lehrmeisterinnen und Lehrmeister können sich zur Nachqualifizierung einen weiten Weg sparen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst die Erweiterung des gesetzlichen Leistungsauftrags für die Ausbildung von Lehrpersonen für die Berufsschulen. Hier besteht in der Ostschweiz tatsächlich noch Entwicklungspotenzial, das die PHSG nun nutzen will. Sie hat bereits erfolgreich Studiengänge angeboten. Die Absolventinnen und Absolventen schätzen besonders, dass ihnen die Anfahrtswege nach Zürich, Luzern oder Zollikofen erspart bleiben. Sie gewinnen dadurch Zeit, die sie in die berufsbegleitende Weiterbildung bzw. Ausbildung oder in die Familie investieren können, andererseits bringt die neue Ausbildung eine Stärkung des dualen Berufssystems sowie unserem Kanton mehr Attraktivität.

Dass die neuen Lehrgänge einem Bedürfnis entsprechen, trifft mit Sicherheit zu, unterrichten doch an Berufsfachschulen auch Lehrpersonen ohne Ausbildung, zudem ist die Zahl von Lehrpersonen aus dem benachbarten Deutschland an gewissen Berufsfachschulen recht hoch. Damit das Angebot fester Bestandteil der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule wird, braucht es eine Gesetzesänderung, dieser stimmt die FDP-Fraktion auch zu. Ebenfalls sind wir einverstanden mit der Namensänderung von «Pädagogischer Hochschule des Kantons St.Gallen» in Pädagogische Hochschule St.Gallen».

Die FDP-Fraktion ist jedoch dezidiert der Meinung, dass das neue Angebot nur für Lehrpersonen der Berufsbildung gelten soll und wir heute keinen Blankoscheck geben dürfen, damit die PHSG in naher Zukunft die methodisch-didaktische Ausbildung der Gymnasiallehrer auch noch anbieten könnte. Warum? Bei der Ausbildung für Gymnasiallehrpersonen handelt es sich um ein völlig anderes Angebot als jenes der Berufsschullehrpersonen; das bestätigte uns der Rektor der PHSG. Angehende Gymnasiallehrpersonen machen ihre fachliche Ausbildung an einer universitären Hochschule oder in Kooperationen zwischen der universitären Hochschule und Pädagogischen Hochschule, die im pädagogisch-didaktischen Bereich gemeinsam mit den Universitäten ausbilden. Beispiele dafür sind die Universität Zürich und die Pädagogische Hochschule Thurgau in Zusammenarbeit mit der Universität Konstanz. Es besteht also bereits ein Angebot. Die Regierung schreibt selber, dass gegenwärtig keine Notwendigkeit besteht für ein neues Angebot. Es liegen deshalb auch keine Studienkonzepte vor, und trotzdem will die Regierung einen Blankoscheck, um das Angebot in unserem Kanton einzuführen, ohne dass der Kantonsrat mitreden kann. Die FDP-Fraktion vertritt die Meinung, dass in diesem Bereich kein Handlungsbedarf besteht. Es gilt auch zu bedenken, dass es in der Schweiz generell zu viele Hochschulen gibt. Einige genügen heute schon nicht mehr den qualitativen Anforderungen, und in Zukunft wird sich dies noch verschärfen. Im Wettbewerb mithalten werden nur jene Hochschulen können, die qualitativ hervorragend sind. Für die einzelnen Institute bedeutet dies: fokussieren, Angebot vertiefen, nicht verbreitern. Auch vor diesem Hintergrund macht es wenig Sinn, wenn die PHSG neue Geschäftsfelder eröffnet. Sollte sich die Situation einmal ändern, ist ein Nachtrag zum Gesetz weiss Gott keine unüberwindbare Hürde.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir treten insbesondere darum ein, weil es einen Auftrag der pädagogischen Hochschulen in der Schweiz gibt, die nicht nur die Ausbildung von Lehrpersonen der Vorschul- und der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I fördern möchten, sondern eben auch der Sekundarstufe II und insbesondere auch vorsieht, Master-Studiengänge in Fachdidaktik in Kooperation mit Universitäten, also quasi das höhere Lehramt, wie es früher hiess, für die Gymnasiallehrer anzubieten und Studiengänge für Berufsbildungsverantwortliche. Um diese geht es in erster Linie hier in dieser Vorlage. Ich möchte Sie im Namen der CVP-Fraktion unterstützen und anweisen, dass für die Ostschweiz ein solches Angebot eine regionale Wichtigkeit hat. Insbesondere gibt es eine regionale Stärkung, auch des Wirtschaftsraums, und dies erhöht die Qualifizierung der Lehrpersonen in der Berufsbildung. Die Forschung und Entwicklung wird regional gemacht und kommt somit auch der Region zugute. Die Schnittstellen zwischen Sek I- und Sek II-Berufswahl können verbessert werden. Ich hoffe auch, dass diese verbessert werden, weil sie noch einige Fragen offen lassen, und mit offener Gesetzgebung ist die Möglichkeit vorhanden, eine methodisch-didaktische Ausbildung für alle zur Verfügung zu stellen. Ich denke, die Personen haben eine freie Wahl, ob sie das in St.Gallen machen wollen oder nicht. Aber wenn unsere Studierenden an eine andere PHSG gehen oder eine andere Universität, muss der Kanton St.Gallen zahlen. Deshalb ist es nur sinnvoll, dass auch in St.Gallen dieses Angebot besteht, und ich möchte insbesondere darauf hinweisen, dass die CVP-Fraktion die Anträge der SP-Fraktion ablehnen wird.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag lag auch der vorberatenden Kommission vor. Sie lehnte ihn mit 10:5 Stimmen ab.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Es heisst, bei gegebener Zeit wird der Leistungsauftrag erweitert. Ich bin doch sehr erstaunt über das Votum meines Vorredners Lemmenmeier-St.Gallen, der sagt, wir wollen hier etwas aus der Hand geben. Wo ist das didaktische, methodische und pädagogische Know-how grösser als in einer pädagogischen Hochschule?

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Bitte verschliessen Sie sich dieser Möglichkeit nicht. Den Handlungsspielraum der Regierung in diesem Punkt einzuschränken, indem der Rat Nein zu dieser Möglichkeit sagt. Es ist jetzt so, dass es in den Kantonen Bern, Zürich, Basel, Freiburg und Thurgau eine solche Ausbildung gibt, aber nicht in St. Gallen. Ich bitte Sie, die Möglichkeit zu schaffen, wenn der Bedarf in Zukunft einmal bestehen sollte, Verhandlungen aufzunehmen, aber mit dem Spielraum, dass es im Kanton St.Gallen angeboten werden kann.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Art. 2 [Angebot a) allgemein]. beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 2 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «bietet auf der Wissenschaft basierend praxisorientierte Studien mit fachlichem, methodisch-didaktischem und pädagogischem Inhalt an für die Ausbildung zu Lehrpersonen für Unterricht in der Volksschule und in der Berufsbildung;»

Bitte berücksichtigen Sie, es gibt keinen Bedarf, Lehrpersonen auf der Gymnasialstufe auszubilden. Trotzdem will man bereits jetzt eine Gesetzesänderung. Von den Kosten, die damit ausgelöst werden, wissen wir überhaupt nichts. Im Gegensatz zu der Ausbildung für die Berufslehrpersonen, die der Vorsteher des Bildungsdepartementes geschildert hat, wissen wir genau, zu was wir Ja sagen. Hingegen bei der Gymnasialausbildung ist der heutige Informationsstand unzureichend.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Zwar wurde in der vorberatenden Kommission verschiedentlich auf die schwierige finanzielle Situation des Kantons St.Gallen hingewiesen. Aber ein solcher Antrag wurde nicht gestellt. Damit stand der Vollzugsbeginn nicht zur Debatte.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann die Überlegungen von Lemmenmeier-St.Gallen sehr gut nachvollziehen. Nur haben wir ein anderes Problem. Die PH hatte bereits Pilotstudiengänge. Das waren Ausbildungsgänge, die schliessen demnächst ab. Es warten bereits Neue. Wir können doch nicht jetzt, weil das Gesetz erst jetzt beschlossen wird, die anderen dafür strafen und sagen, ihr müsst wieder nach Zollikofen oder weiss sonst wohin. Jetzt müssen wir das Angebot durchziehen und auch das Geld dazu sprechen.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
20.2.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
20.2.2012Wortmeldung

(in Vertretung der Präsidentin der vorberatenden Kommission Nietlispach Jaeger-St.Gallen): Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
21.2.2012Wortmeldung

Die Mehrheit der SP-Fraktion lehnt den Nachtrag ab. Wie bereits in der 1. Lesung ausführlich dargelegt, erachten wir es nicht als sinnvoll, der Pädagogischen Hochschule einen Freipass für alle Lehrgänge der Sekundarstufe II zu erteilen. Insbesondere wollen wir nicht in ein bis zwei Jahren damit konfrontiert werden, dass nun doch ein höheres Lehramt für die Gymnasialstufe usw. angeboten wird. Mit einer Einschränkung, die sich ausschliesslich auf die Berufsschulen bezieht, hätten wir uns abfinden können, aber dieser generellen Form stimmen wir nicht zu.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012
20.2.2012Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass im Moment das Anerkennungsverfahren für diese Lehrgänge an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (abgekürzt PHSG) läuft. Seit der 1. Lesung haben die Expertenkommission und die eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche der Regierung Bericht erstattet. Diese beiden Kommissionen empfehlen Akkreditierung ohne Auflagen, machen es aber abhängig von dem, was in die Grundbildung der PHSG aufgenommen wird. Das bedeutet, dass bereits heute bei der Bestätigung dieses Geschäftes die Bewilligung seitens des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 20. und 21. Februar 2012