Geschäft: Erziehungskompetenz von Eltern fördern mit Bildungsgutscheinen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.46
TitelErziehungskompetenz von Eltern fördern mit Bildungsgutscheinen
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung13.6.2017
Abschluss27.11.2017
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 13. Juni 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 10. Oktober 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person8.10.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2017Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Frage, ob die Regierung aufzeigen kann, in welcher Form mit Bildungsgutschriften die Elternkompetenzen gefördert werden und wie die Finanzierung geregelt werden könnte, wurde nicht beantwortet. Sie begründet es damit, dass mit einer solche Unterstützung sachfremde Anreize geschaffen werden könnten, quasi das Kursbesuche primär über das Geld motiviert sein könnten.

In anderen Interpellationsantworten wird immer wieder erwähnt, dass wir bildungsferne Eltern nicht abholen können mit unseren Angeboten, dass gewissermassen die falschen Eltern die Kurse besuchen, diejenigen, die es nicht nötig hätten. Aber gerade dieses neue Anreizmodell würde dazu führen, dass auch alle Eltern darauf aufmerksam gemacht werden könnten, wie wichtig die Elternbildung ist, es wäre ja immer noch freiwillig, das möchte ich hier betonen. Dieses Anreizsystem kennen wir ja schon längst auch von anderen Sachen. Wir subventionieren Autos und Kühlschränke die Energie sparen, Photovoltaikanlagen, Blumenkisten vor den Bauernhäusern und noch vieles mehr. Das hat alles die gewünschte Wirkung und ist ja gut und recht, aber sollte uns die Elternbildung nicht ebenso wichtig sein? Es geht doch um die Zukunft unserer Kinder und letztlich auch um unsere Kultur und unsere Gesellschaft, vor allem da wir ja wissen, dass Elternbildung auch eine wirksame Prävention ist. Zudem habe ich erfahren, dass die Elternbildung im Weiterbildungsgesetz des Bundes aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses berücksichtigt wurde. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass der Bund ab nächstem Jahr Weiterbildungen in Betrieben subventioniert. Dann bestünde doch die Möglichkeit in der Elternbildung auch etwas zu machen. Die Regierung schreibt ja selber, dass der Ausbau der Elternbildung in der frühen Förderung nicht wie geplant erfolgen konnte, und dass die Erziehungsberechtigten in ihren Bemühungen und vielseitigen Erziehungstätigkeit unterstützt werden müssen. Vielleicht verpassen wir hier eine Chance, nur weil wir zu wenig mutig und zu konservativ sind. Manchmal braucht es auch neue Wege.

Ich habe erwartet, dass die Regierung uns aufzeigen können, wie das in der Interpellation geforderte Modell umsetzbar und finanzierbar wäre. Doch die Antwort darauf finde ich nicht. Sie ist überhaupt nicht sehr mutig und nicht fundiert. Ich werde da sicher nochmals nachhaken und die Antwort einfordern.

Session des Kantonsrates vom 27. und 28. November 2017